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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
25.09.03 |
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1950
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Auf Einladung des Fahrlehrers Karl Rederer, Ulm, kommen am 1. Juli in
Heilbronn im Gasthof Paulinenhof 46 Fahrlehrer zusammen und gründen den Verband
der Kraftfahrlehrer Württemberg-Baden-Hohenzollern e.V. (heute:
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.)
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Der Landesverband ist zunächst nur in den Bereichen Nord-Württemberg und
Nord-Baden tätig. Sitz der Geschäftsstelle ist Stuttgart-Möhringen.
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Vorstand: 1. Vorsitzender - Hermann Horlacher, Stuttgart, 2. Vorsitzender
- Otto F. Henninger, Karlsruhe, Kassier - Hans Masset, Pforzheim, Schriftführer
- Alexander Merkle, Stuttgart, Beisitzer - Karl Rederer, Ulm - Walter Lahr,
Karlsruhe - Ewald Amelang, Seckach.
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Bereits am 25. August wird die Gründung des Versicherungsvereins (heute
Fahrlehrerversicherung VaG) durch den Vorstand des Verbandes der Kraftfahrlehrer
Württemberg-Baden-Hohenzollern e.V. beschlossen. Am 13.10. wird Antrag auf
Genehmigung des Versicherungsvereins beim Finanzministerium Württemberg-Baden
gestellt.
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Die Auflösung des Verbandes der Kraftfahrlehrer für Südwürttemberg-Hohenzollern
(gegründet am 15. April 1950 in Riedlingen) erfolgt am 21. Oktober und am 11.
November löste sich der Verband der
Kraftfahrlehrer Südbaden (gegründet am 2. April in Freiburg) auf. Die
Mitglieder beider Verbände schließen sich danach dem Landesverband der
Kraftfahrlehrer e.V. Württemberg-Hohenzollern
(heute: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.) an.
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Zahlen
und Fakten: Der
neue Verband zählt am Ende des Jahres bereits 396 Mitglieder.
Was
gab's im Bund?
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Die Bundesverkehrswacht e.V. wird
am 13. Dezember in Bonn auf Anregung des Bundesministers für Verkehr, Dr.-Ing.
Hans-Christoph Seebohm, gegründet.
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Zahlen
und Fakten:
718.736 Führerscheine in den Klassen I, II, III und IV wurden 1950 im
Bundesgebiet erteilt, das waren 53,5% mehr als noch 1949 (468.181). 6.369 Führerscheine
wurden wegen Trunkenheit entzogen.
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1951
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Die Fahrlehrer des Landes werden im März erstmals aufgerufen, sich am Gründungsstock
für den Versicherungsverein (heute: Fahrlehrerversicherung) zu beteiligen (DM
200,00 pro Mitglied). Im Laufe des Jahres hält Hermann Horlacher in sämtlichen
Bundesländern Informationsversammlungen ab, um die Fahrlehrerschaft von der
Wichtigkeit eines eigenen Versicherungsvereins zu überzeugen.
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Bei der Versammlung der Mitglieder des Bezirkes Ulm im Juni wurde die
Festsetzung von Festpreisen für die Ausbildung und die Wiedereinführung der
Bedürfnisfrage gefordert.
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Es wurde erreicht, dass im Land Württemberg-Baden die Prüfungen der
Klasse 4 nicht mehr durch die Polizeibehörden, sondern vom Technischen Überwachungsverein
abgenommen wurden.
Was
gab's im Bund?
·
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. wurde am 17. Februar
in Bad Königstein (Taunus) gegründet. Zu Vorstandsmitgliedern wurden gewählt:
1. Vorsitzender - Dipl.-Ing. Ludwig Sporer, München, Landesverband Bayerischer
Kraftfahrschulen, 1. stellv. Vorsitzender - Johannes Tevs, Kiel, Verband der
Kraftfahrlehrer Britische Zone, 2. stellv. Vorsitzender - Hermann Horlacher,
Stuttgart, Landesverband der Kraftfahrlehrer Württemberg-Hohenzollern-Baden.
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1952
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
-
Die heutige Fahrlehrerversicherung VaG nimmt am 20. März als
Versicherungsverein a.G. der Kraftfahrlehrer im Bundesgebiet den Geschäftsbetrieb
mit Sitz in Stuttgart auf.
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Die erste reguläre Mitgliederversammlung des Verbandes findet am 26.
April in Stuttgart, Killesberg, statt. Von 470 Mitgliedern sind 351 anwesend.
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Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, dass
Wehrmachtsfahrlehrerscheine ohne Ablegung einer Eignungsprüfung auf Antrag in
Zivilfahrlehrerscheine umgeschrieben werden können, löst im Juni u.a. in
Baden-Württemberg einen Fahrlehrerboom aus. Es gehen insgesamt 1.058 Anträge
ein. Die Verbandsführung fordert die gesetzliche Abhilfe dieses
"Missstandes" und erzielt unter Mitwirkung der maßgeblichen Stellen
einen Erfolg. Das Bundesverkehrsministerium erlässt am 6. März 1953 eine Änderungsverordnung
zu § 8 Abs. 2 der Fahrlehrerverordnung.
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Zahlen
und Fakten:
Der Verband zählt nun 550 Mitglieder
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1953
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Die Freiwillige Sterbekasse 'Stock' wird am 1. Januar ins Leben gerufen.
Die Gründung der Sterbekasse geht auf eine Anregung des Fahrlehrers Karl Stock,
Mannheim, zurück.
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Die Mitgliederversammlung am 9. Mai in Stuttgart, Killesberg, ist gut
besucht: von 550 Mitgliedern sind immerhin 300 anwesend. Themen waren:
Wiedereinführung der Bedürfnisfrage, Umschreibung von
Wehrmachtsfahrlehrerscheinen, Beitragserhöhung von DM 40,00 auf DM 60,00 pro
Jahr.
Was
gab's im Bund?
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Im Januar beschließen die Länderminister eine Verschärfung des Führerscheins
der Klasse 4. Der Führerschein der Klasse 4 soll nur noch bis zu einem Hubraum
von 100 ccm statt 250 ccm gelten, während darüber hinaus Klasse 1 erforderlich
sein soll.
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Das Verkehrs-Institut in Quelle bei Bielefeld wird auf privater Basis ins
Leben gerufen.
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Seit 3. Juni ist die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unter
neuer Führung. Dipl. Ing. Ludwig Sporer legt den Vorsitz der Bundesvereinigung
aus Altersgründen nieder. Zum 1. Vorsitzenden wird Wilhelm Bramhoff,
Gelsenkirchen, gewählt. Sporer wird zum Ehrenpräsidenten gewählt.
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Der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie lädt am 8. Juli zu einer
Arbeitstagung "Lernführerschein (nach englischem Muster)" nach
Frankfurt/Main ein. Anlass der Tagung ist die geplante Verschärfung des Führerscheins
der Klasse 4, wogegen sich die Industrie wehrt. Im Rahmen der Diskussion wird
auch über einen "Führerschein auf Probe" diskutiert.
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1954
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Bei der Mitgliederversammlung am 24. Juli in Stuttgart, Killesberg, wird
der gesamte Vorstand im Amt bestätigt. Die wichtigsten Themen: Politisches
Scheitern der versuchten Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung. Strengere
Handhabung der Fahrlehrerprüfungen nach der Fahrlehrerverordnung. Die
Umschreibung von Wehrmachtsführerscheinen ist nicht mehr ohne erneute Prüfung
möglich. Ein Kampf-Fonds (DM 50,00/Mitglied) soll geschaffen werden, um damit
Neuregelung der Fahrlehrerverordnung voran zu bringen (die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. hatte ihr Ziel nicht erreicht).
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Zahlen
und Fakten: Im
Laufe des Jahres wurden 1.964 Briefe und Anfragen durch die Geschäftsstelle des
Verbandes beantwortet.
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Stuttgart: Ein tragischer Vorfall überschattet die Mitgliederversammlung
des Versicherungsvereins a.G. der Kraftfahrlehrer: Hermann Erdniß, Vorsitzender
des Aufsichtsrates, stirbt beim Vortrag seiner Schlussansprache.
Was
gab's im Bund?
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Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat am 24. September beschlossen,
den Führerschein der Klasse 4 künftig auf 50 ccm zu beschränken. Die
Motorradindustrie befürchtet schwerwiegende wirtschaftliche Schäden.
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Die Führerscheinklassen werden im Dezember neu geregelt: Die
Fahrerlaubnis der Klasse 4 wird künftig auf 50 ccm beschränkt.
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1955
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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In einer Sitzung des erweiterten Vorstandes des Verbandes im Mai wird ein
Ausschuss gebildet, der die Vorarbeiten, die zur Durchführung von
Fahrlehrerausbildungslehrgängen notwendig sind, leisten soll.
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Am 23. Juli fand die Mitgliederversammlung in Fellbach, Stadthalle,
statt.
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Zahlen
und Fakten: Der
Landesverband zählt jetzt 580 Mitglieder. Im Bundesgebiet gibt es ca. 6.000
Fahrlehrer.
Was
gab's im Bund?
-
Bei einem Gespräch der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
mit dem Bundesverkehrsministerium im Juli ging es um die Neuordnung des
Fahrschulwesens. Dabei wurden die Grundlagen für einen Regierungsentwurf
erarbeitet, der eine neue Fahrlehrerausbildungsordnung und eine neue
Fahrlehrerprüfordnung enthielt.
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Zahlen
und Fakten:
1955 wurden insgesamt 839.423 Führerscheine im Bundesgebiet ausgestellt, davon
134.232 an Frauen. Bundesweit wurden 588 neue Fahrlehrerscheine erteilt (in
Baden-Württemberg 60). Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden 21.454 Führerscheine
eingezogen.
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1956
Ereignisse
, Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Die Vorstandsneuwahlen bei der Mitgliederversammlung am 21. Juli in
Fellbach, Stadthalle, ergaben: Herr Horlacher wird als 1. Vorsitzender
einstimmig im Amt bestätigt, Herr Henninger wird als stellv. Vorsitzender
ebenfalls im Amt bestätigt. Der neue Beirat setzt sich wie folgt zusammen: Die
Herren Hahn und Rederer werden im Amt bestätigt, die Herren Grünewald (neu für
Herrn Stock), Mannheim, Appenzeller (neu für Herrn Rieker), Esslingen, Herr
Lohse, Stuttgart und Herr Sieger werden neu gewählt. Zu Kassenprüfern werden
die Herren Lohse, Adolf Wolfer, Nürtingen und Eugen Gromer, Pforzheim, gewählt.
Themen waren u.a. die Altersversorgung, eine Finanzierungsgenossenschaft für
die Anschaffung von Fahrzeugen, ein erster Kurs zur Ausbildung von Fahrlehreranwärtern.
Was
gab's im Bund?
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Am 1. Mai tritt die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft. Neu ist
u.a.: Fahren im Damensitz auf Motorrollern ist verboten, an Sonn- und
gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur Beförderung
von Gütern bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t nicht mehr
fahren, Fußgänger haben an Fußgängerübergängen Vorrang vor Fahrzeugen,
Fahrräder mit Hilfsmotor sind auf Bundesautobahnen nicht zugelassen.
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Die Sachverständigen der TÜV-Prüfstellen haben 1956 auf Grund eines
Beschlusses der Verkehrssicherheitskonferenz vom 3. März 1955 begonnen, die Führerprüfungen
wesentlich zu verschärfen.
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Zahlen
und Fakten: Es
gibt ca. 6.000 Fahrlehrer im gesamten Bundesgebiet. Insgesamt 939.368 Führerscheine
wurden im Bundesgebiet ausgestellt, davon 156.976 an Frauen. Bundesweit wurden
585 Fahrlehrerscheine erteilt (in Baden-Württemberg 96). Nach Zahlen des
Kraftfahrt-Bundesamtes wurden 26.084 Führerscheine eingezogen.
Internationales
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Im September wurde der "Internationale Verband der
Kraftfahrlehrer"(IVV) als
Dachorganisation der europäischen Fahrlehrer mit Sitz in Amsterdam gegründet.
Die Ziele der Organisation sind u.a. Schulung und Betreuung des beruflichen
Nachwuchses, Festlegung des Umfanges der Lenkerprüfungen auf einheitlicher
Basis, Durchführung verkehrserzieherischer Maßnahmen zum Wohle der
Allgemeinheit in Zusammenarbeit mit bestehenden nationalen Verbänden gleicher
Ziele.
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In Belgien wird nunmehr auf Grund internationaler Abkommen ebenfalls der
Führerschein eingeführt.
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1957
Ereignisse
, Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Auf der Mitgliederversammlung
am 19. Oktober in Fellbach, Stadthalle, erklärt Herr Horlacher seinen Rücktritt
als 1. Vorsitzender des Verbandes. Ebenfalls tritt Herr Henninger von seinem Amt
als stellv. Vorsitzender des Verbandes zurück. Die Mitgliederversammlung wählt
einen kommissarischen Vorstand, der bis zur Mitgliederversammlung im Jahr 1958
die Geschäfte leiten soll ein. Er wird gebildet aus dem Vorsitzenden Arthur
Lohse, Stuttgart, den Herren Heinz Appenzeller, Esslingen, und Johannes Richter,
Stuttgart.
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Zahlen
und Fakten: Der
Verband zählt inzwischen rund 700 Mitglieder.
Was
gab's im Bund?
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Der Saarländische Fahrlehrerverband erklärt zum 1.1.1957 seinen
Beitritt zur Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., nachdem das
Saarland ab diesem Datum der Bundesrepublik angehört. Ferdinand Potdevin ist
Vorsitzender des Verbandes.
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Am 9. und 10. Februar wurde auf einer außerordentlichen Tagung des I.V.V.
(Internationaler Verband für Verkehrsschulung und Verkehrserziehung) Herr
Walter Römer, Wuppertal, zum Präsidenten gewählt. Er ist damit der Nachfolger
des zurückgetretenen Präsidenten Bolaffio, Wien.
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Bei der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
e.V. am 21. und 22. Juni in Berlin stand die zu erwartende Fahrlehrer-Verordnung
und die ebenfalls zu erwartende Richtlinie für die Ausbildung von Fahrschülern,
die in Zusammenarbeit des Bundesverkehrsministerium, dem TÜV und der
Bundesvereinigung erarbeitet wurde, im Vordergrund der Beratungen.
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Am 1. September tritt die neue Verordnung über Fahrlehrer im
Kraftfahrzeugverkehr (Fahrlehrer-Verordnung) in Kraft. Die ersten Versuche, eine
neue gesetzliche Regelung zu treffen, gehen bereits auf das Jahr 1948 zurück.
Erst Ende 1954 wurde schließlich ein Entwurf vorgelegt, der für alle
Beteiligten eine geeignete Ausgangsbasis war. Einer der Gründe für die Verzögerung
die vehemente Forderung der Berufsvertreter nach "Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung"
(Regelung und Prüfung des Bedürfnisses der Zulassungen zum Fahrlehrerberuf)
nach dem Muster der Verordnung aus dem Jahre 1921. Erst als auf diese Forderung
verzichtet wurde, konnte die Verabschiedung der Fahrlehrer-Verordnung
verwirklicht werden. Geregelt werden in der neuen Verordnung vor allem die
Zulassung zum Beruf, die Ausübung des Berufs, das Ausscheiden aus dem Beruf und
die damit im Zusammenhang stehende Tätigkeit der Aufsichtsbehörden.
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Die NATO-Truppen stellen ihre eigenen Schilder auf. Alleine in Bayern müssen
an 5.000 Brücken die gelben Schilder angebracht werden.
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In der Sowjetzone tritt am 1. Januar 1957 eine neue Straßenverkehrsordnung
in Kraft. Der wichtigste Punkt ist die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf 50 km/h gefahren werden. Außerhalb
geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (Lkw und
Busse 60 km/h) und auf den Autobahnen sind 100 km/h erlaubt. Außerdem wurde die
Vorfahrt neu geregelt: Vorfahrt hat auf Straßen gleichen Ranges, wer von rechts
kommt. Bisher hatten maschinengetriebene Fahrzeug vor mit Muskelkraft
angetriebenen Vorfahrt.
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Zwischen Hannover und Celle wird die erste Straße der Bundesrepublik mit
reflektierenden Leitplanken ausgestattet.
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Der Münchner Verleger Heinrich Vogel (Fachzeitschrift FAHRSCHULE) feiert
am 18. Dezember seinen 50. Geburtstag.
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Zahlen
und Fakten:
Gehaltsempfehlungen der Bundesvereinigung für angestellte Fahrlehrer für 1957:
Bei 7 Stunden pro Tag und 175 Stunden pro Monat: Im 1. Berufsjahr: DM 400 im 2.
Berufsjahr: DM 450, ab dem 3. Berufsjahr DM 500. Mehrzeitvergütung: Pro
Arbeitsstunde über 175: DM 3,-- im 1. bzw. DM 3,50 ab dem 2. Berufsjahr.
Etwa jedes dritte Kraftfahrzeug wird in der BRD mit einem Autoradio ausgestattet.
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1958
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
-
Bei der am 1. Juni stattfindenden Mitgliederversammlung in Stuttgart-Bad
Cannstatt wird ein neuer Vorstand und Beirat gewählt. Zum 1. Vorsitzenden wird
Heinz Appenzeller, Esslingen, und zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wird
Herr Heinz Grünewald, Mannheim-Waldhof, gewählt. Herr Rederer, Ulm, wird im
Amt des Kassierers bestätigt. Zu Mitgliedern des Beirats werden die Herren
Richter, Stuttgart, Hahn, Reutlingen, Franz Kopp sen., Freiburg, und Gromer,
Pforzheim, gewählt. Kassenprüfer werden die Herren Wolfer, Oberboihingen, und
Jährling, Bruchsal.
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Der Verbandsbeitrag wird ab 1. Juli auf DM 120,00/Jahr für
Fahrschulinhaber und auf DM 60,00/Jahr für Angestellte festgesetzt.
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Die Mitgliederversammlung beschließt eine Satzungsänderung, die u.a.
eine Namensänderung des Verbandes in
"Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg" enthält.
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Zahlen
und Fakten:
Der Verband hat 722 Mitglieder. Die Sterbekasse 'Stock' zählt 568 Mitglieder.
In Baden-Württemberg gibt es 977
Fahrlehrer, davon besitzen 717 eine Fahrschulerlaubnis.
Was
gab's im Bund?
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Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg richtet im Januar die sogenannte
„Verkehrssünder-Kartei“ ein.
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Die Richtlinien für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen
von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinien) und die Richtlinien für die
Ausbildung von Fahrschülern für den Kraftfahrzeugverkehr
(Ausbildungsrichtlinien) wurden am 28. Januar erlassen.
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Wichtige Themen der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung am 12.
Juli in Koblenz waren: Die in verschiedenen Städten gegründeten Verkehrsübungsplätze
des ADAC. Man war der einmütigen Auffassung, dass diese Plätze für das Vorüben
unter Anleitung von Laien wenig Sinn hätten, da ein solches Vorüben ohne
Fahrlehrer sich nach den bisherigen Erfahrungen als nachteilig erwiesen habe. Außerdem
sei dadurch eine finanzielle Ersparnis keineswegs zu erreichen.
Die Richtlinien für die Prüfung der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis.
Internationales
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1959
Ereignisse,
Entwicklungen in Baden-Württemberg
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Der Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg wird Mitglied
beim TÜV.
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Auf der Mitgliederversammlung am 13. Juni im Kurhaus Baden-Baden wird
eine "Ehrenratsordnung" verabschiedet. Der Ehrenrat hat die Aufgabe
eines Schlichtungsgremiums, das bei
Streitigkeiten zwischen Fahrlehrern vermittelnd tätig wird. Bei der Versammlung
wird vom TÜV das neue System der "Schriftlichen Wissensprobe (SWP)" für
die theoretische Führerscheinprüfung vorgestellt.
Was
gab's im Bund?
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Auf Einladung des Verkehrsparlaments der Süddeutschen Zeitung
diskutierten am 23./24. Juni über 100 Verkehrsexperten aus der Bundesrepublik,
der Schweiz und Österreich, über die Frage, wie die Vorschriften über den
Erwerb des Führerscheins reformiert werden können, um eine größere
Verkehrssicherheit zu erreichen. Nach längerer Debatte über den propagierten
"Lernführerschein" kam die Mehrzahl der Verkehrsexperten zu der Überzeugung,
dass dieser nicht das geeignete Mittel sei, um das bestehende System der
Fahrausbildung wesentlich zu verbessern. Man einigte sich deshalb auf den
Vorschlag eines "Führerscheins auf Probe", der nach bestandener Prüfung
erst dann in einen endgültigen Führerschein umgewandelt werden soll, wenn der
Bewerber in einer Zeit von etwa 15 Monaten nachgewiesen hat, dass er unfallfrei
fahren kann und sich die erforderlichen Fahrkenntnisse angeeignet hat.
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Zahlen
und Fakten:
1.429.000 Führerscheinprüfungen wurden im Bundesgebiet abgenommen.
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[Quellenhinweis]
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