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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

Fahrzeugkauf,
-verkauf
Neuwagenkauf: Bestellt und nicht abgeholt (506)

(jlp). Nimmt ein Käufer das bestellte Kraftfahrzeug nicht ab und verweigert er zugleich die Zahlung des Kaufpreises, so stehen dem Verkäufer drei Möglichkeiten zur Auswahl: Er hält am Vertrag fest und erhebt Klage auf die Kaufpreiszahlung, er tritt vom Kaufvertrag zurück und verlangt Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder er verlangt eine Nichtabnahmeentschädigung. Handelt es sich beim Pkw um ein Neufahrzeug, so wird nämlich häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung von 15 Prozent des Kaufpreises verlangt. Dieser pauschalisierte Schadenersatz ist wirksam und verstößt nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, da diese nicht den im Neuwagenhandel branchentypischen Durchschnittsgewinn übersteigt.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 8 U 702/04

Abschleppen, Parken

Verhalten im Straßenverkehr

Zettel schließt Abschleppen nicht aus (505)

(jlp). Eine Störung der öffentlichen Sicherheit durch verbotswidriges Parken eines Kraftfahrzeugs kann nicht schon deshalb auf andere Weise als durch das Abschleppen des Fahrzeugs beseitigt werden, weil in dem Fahrzeug ein Hinweiszettel mit der Telefonnummer und/oder einer Anschrift des Fahrers ausliegt, der den einschreitenden Polizeibediensteten veranlassen soll, vor der Anordnung des Abschleppens mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen und ihm Gelegenheit zum eigenhändigen Wegfahren des Fahrzeugs zu geben. Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen auch dann im Regelfall die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen. Der Hinweis auf den Aufenthalt des Fahrers unter einer bestimmten Anschnitt im unmittelbaren Nahbereich des Abstellorts des Fahrzeugs genügt dazu nur, wenn zugleich erkennbar gemacht ist, dass der Fahrer aktuell an dem angegebenen Ort erreichbar ist. Einen solchen aktuellen zeitlichen Situationsbezug liefert ein Hinweiszettel nicht, der für eine Vielzahl von Situationen verbotswidrigen Parkens passt.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf 25/02

Dies und Das Keine Fahrtenbuchauflage im Fahrzeugschein (504)

(jlp). Ist ein Fahrzeugführer verpflichtet, ein Fahrtenbuch für sein Fahrzeug sowie für mögliche Ersatzfahrzeuge zu führen, so hat der belastete Fahrzeugführer diese Auflage zu erfüllen, wenn er z. B. bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit nicht den tatsächlichen Fahrzeugführer benennen konnte. Diese Verpflichtung geht aber nicht soweit, dass die Behörde berechtigt wäre, die Fahrtenbuchauflage im Fahrzeugschein einzutragen. Eine solche Eintragungspflicht ergibt sich nicht aus dem Gesetz, insbesondere nicht aus der Straßenverkehrszulassungsordnung und ist damit rechtswidrig.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 8 B 2736/04

Abschleppen, Parken

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Verhalten im Straßenverkehr

Missbrauch eines Behindertenparkausweises (503)

(jlp). Benutzt ein Fahrzeugführer den amtlichen Behindertenparkausweis einer anderen Person, um so Parkgebühren zu sparen, so wird dieser Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. Der Benutzer macht sich strafrechtlich des Missbrauchs von Ausweispapieren schuldig, da der Parkausweis für Behinderte auf einen anderen ausgestellt war. Es handelt sich um eine Urkunde, die von einer Behörde, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ausgestellt wurde, um die Identität einer Person oder ihre persönlichen Verhältnisse zu beweisen.

Amtsgericht Nürnberg, Az.: 55 Cs 702 Js 62068/04

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Fahrradfahrer haftet allein (502)

(jlp). Ein Fahrradfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg, noch dazu in die falsche Richtung, befährt und dann einfach in eine Kreuzung einfährt, ohne sich sorgfältig zu vergewissern, ob Verkehr kommt, handelt gegen seine Interessen und hat gegen einen Pkw-Fahrzeugführer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn es in dieser Kreuzung zu einem Unfall kommt. Der Fahrradfahrer hat den Unfall vielmehr alleine verursacht und verschuldet.

Amtsgericht München, Az.: 341 C 9394/04

Fahrzeugkauf,
-verkauf
Fahrzeugmodelljahr ist wertbildend (501)

(jlp). Haben die Kaufvertragsparteien beim Kauf eines gebrauchten Pkw ausdrücklich im Kaufvertrag das Modelljahr des Fahrzeugs festgehalten, so wurde eine Fahrzeugbeschaffenheit vereinbart. Stellt sich später heraus, dass das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr stammt, so ist der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Da es sich bei der Angabe zum Modelljahr um einen wertbildenden Faktor handelt, kann sich der Verkäufer nicht herausreden, dass diese Pflichtverletzung unerheblich sei.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 8 U 2366/04

Geschwindigkeit

Unfälle

Schleichgeschwindigkeit (500)

(jlp). Einen wegen voller Beladung auf der Autobahn langsam fahrenden Lkw-Fahrer (hier 40 km/h) trifft keine Mithaftung, wenn ein nachfolgender Lkw auffährt. Dies jedenfalls dann nicht, wenn das Gespann einen objektiv nachvollziehbaren und triftigen Grund zur Geschwindigkeitsverlangsamung hatte, was hier durch die Steigung der Fahrbahn gegeben war. Eine Verpflichtung zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs ergibt sich erst ab einer Geschwindigkeit von ca. 25 - 30 km/h auf der Autobahn.

Landgericht Köln, Az.: 15 O 590/01

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Unfälle

Wer nicht trinkt, der fährt! (499)

(jlp). Verabreden der (später verletzte) Beifahrer und der alkoholisierte Fahrer eines Unfallfahrzeugs zunächst im Laufe des Nachmittags, dass der Beifahrer am Abend fahren solle, wird dies aber vor der Unfallfahrt aus ungeklärtem Grund doch nicht so gehandhabt, so trifft den Beifahrer gegenüber dem mit 1,87 Promille alkoholisierten Fahrer ein Mitverschulden, welches gegenüber dem Verschulden des Unfallfahrers gleich schwer wiegt. Die gegenseitigen Verschuldensvorwürfe wurden vom Gericht als gleichgewichtig beurteilt, sodass von einer hälftigen Schadenteilung auszugehen ist.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 132/04

Betrug, Diebstahl, Einbruch Körperkontakt oder Sichtkontakt (498)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer führt einen Diebstahl grob fahrlässig herbei, wenn er die Notebooktasche auf einem stark frequentierten Bahnhof zwar direkt neben sich abstellt, sie jedoch dann mehrere Minuten nicht beobachtet. Um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu beseitigen, muss er entweder Körperkontakt zu seiner Notebooktasche behalten oder die Tasche andauernd beobachten bzw. sie zwischen seinen Beinen abstellen.

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 7 C 68/04

Fahrerlaubnis Ausländische Fahrerlaubnis kann gültig sein (497)

(jlp). Nach europäischem und deutschem Recht sind ausländische Fahrerlaubnisse im Inland grundsätzlich anzuerkennen. Zwar sieht die deutsche Fahrerlaubnisverordnung die Ausnahme von der Anerkenntnispflicht u. a. vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist oder der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, um einer Entziehung zuvorzukommen. Jedoch widerspricht diese Regelung der EU-Führerscheinrichtlinie, wie sie der Europäische Gerichtshof auslegt. Danach kann einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung ausnahmsweise nur versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem Strafgericht entzogen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen durfte und diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings sind die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 B 11021/05.OVG

Fahrzeugkauf, -verkauf Wann gilt neues Motorrad noch als “neu”? (496)

(jlp). Ein als neu erworbenes Motorrad gilt nur dann als Neufahrzeug, wenn dieses Modell unverändert weiter gebaut wird, keine standzeitbedingten Mängel aufgetreten sind und die Herstellung im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als zwölf Monate zurückliegt. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass jedes Kraftfahrzeug einem Alterungsprozess unterliegt, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebs einsetzt. Grundsätzlich verschlechtert sich der Zustand eines Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermag dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern. Ist das Motorrad also älter als zwölf Monate, muss der Käufer dies nicht akzeptieren und kann das Fahrzeug zurückgeben.

Landgericht Berlin, Az.: 18 O 452/03

Betrug, Diebstahl, Einbruch Werkstattbriefkasten muss besonders sicher sein (495)

(jlp). Die Versicherungsgesellschaft ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl des kaskoversicherten Kraftfahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die zur Entwendung genutzten Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten einer Vertragswerkstatt einwirft, um damit eine Reparatur am Folgetag zu veranlassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen nicht besonders gesicherten Außenbriefkasten handelt, auch wenn der Werkstattbetrieb seinen Kunden ein solches Vorgehen ermöglicht.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 182/04

Geschwindigkeit Fahrverbot für besorgten Vater (494) 

(jlp). Eilt ein Vater zu seinem verunfallten Kind, das an einem "Down-Syndrom" erkrankt ist, und überschreitet er hierbei die Geschwindigkeitsregeln, so handelt dieser Fahrzeugführer nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit, sondern aus Sorge um das Leben oder die Gesundheit des Kindes. Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, sondern nur dann, wenn die sofortige Hilfeleistung durch den Vater zwingend erforderlich ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 81/05

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Handygebrauch im Straßenverkehr (493)

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Handy-Verbot im Straßenverkehr über 50 Euro erhalten hatte, argumentierte vor Gericht, dass er gar nicht telefoniert, sondern nur auf dem Display des Mobiltelefons die Uhrzeit abgelesen hätte. Dieses Verhalten reicht aber bereits für ein Bußgeld aus, da alleine entscheidend ist, ob ein Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Keine Rolle spielt es dagegen, ob das Handy tatsächlich in Funktion gesetzt wird oder nicht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 177/05

Fahrradfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Betrunkener Fahrradfahrer (492)

(jlp). Bei einem Fahrradfahrer wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,02 Promille festgestellt. Dies veranlasste die Straßenverkehrsbehörde vom Fahrradfahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen, um die Frage klären zu lassen, ob der Fahrradfahrer auch weiterhin ein Fahrrad im Straßenverkehr führen darf. Eine solche Anordnung ist auch gegenüber Fahrradfahrern möglich. Stellt sich dann auf Grund des Gutachtens heraus, dass hinsichtlich der Teilnahme dieses Fahrradfahrers Zweifel bestehen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ihm auch das Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr untersagen.

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Az.: 3 L 372/05

Unfälle mit/wegen Tieren Kein Schadenersatz bei Kollision mit Rentier (491)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer erlitt in Norwegen einen Unfall mit seinem Kfz, weil ein Rentier die Straße plötzlich überquerte. Die Teilkaskoversicherung lehnte eine Schadenregulierung ab. Zu Recht befand auch das Oberlandesgericht. Zwar handelt es sich bei Rentieren um Haarwild, doch sind diese Tiere im Bundesjagdgesetz nicht erwähnt. Versichert sind Kollisionen, wenn es sich um Tiere handelt, die im Bundesjagdgesetz ausdrücklich benannt worden sind. Deshalb kann unter Haarwild nicht jedes behaarte wild lebende Tier verstanden werden. Mangels ausdrücklicher Benennung scheidet das Rentier hier im Versicherungsschutz aus. Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 7 U 190/02

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Wohnmobile gut sichern (490)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er sein Wohnmobil mit geöffneter Schiebetür während eines Einkaufs in einem polnischen Getränkemarkt stehen lässt. Für den Diebstahlverlust des Fahrzeuges muss die Kaskoversicherung keinen Schadenersatz leisten.

Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 14 U 163/04

Arbeitgeber, -nehmer

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Erschleichen von Urlaubstagen (489)

(jlp). Steht der Arbeitnehmer unter dem Verdacht Urlaubsanträge manipuliert zu haben, indem er die ursprünglich gestellten Urlaubsanträge aus der Personalakte entfernt und durch neue, inhaltlich zu seinem Vorteil geänderte Anträge ersetzt und so zu einem zusätzlichen, ihm nicht zustehenden Urlaubstag kommt, so ist eine außerordentliche Verdachtskündigung gerechtfertigt. Dadurch, dass die Manipulation bemerkt wird, wird sie durch Unterzeichnung der ausgetauschten Urlaubsanträge nicht gebilligt.

Landesarbeitsgericht Hessen, Az.: 17/10 Sa 1653/03

Unfälle Nutzungsausfall für lange Zeit (488)

(jlp). Nach einem Pkw-Unfall steht dem Geschädigten nicht nur ein Anspruch auf Fahrzeugreparatur zu, sondern auch ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Diese Nutzungsentschädigung ergibt sich aus gerichtsanerkannten Tabellen und wird dem Geschädigten für die Zeit der unfallbedingten Fahrzeugreparatur ausbezahlt. Macht der Geschädigte gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend, dass er aus eigenen finanziellen Mitteln die Fahrzeugreparatur nicht vorfinanzieren kann, sodass die Reparatur zunächst unterbleibt, steht ihm für die gesamte Zeit der Nichtnutzung eine Nutzungsentschädigung (hier: 145 Tage) selbst dann zu, wenn die Nutzungsentschädigung höher als die Reparaturkosten ist. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung hätte nämlich durch eine schnellere Ersatzleistung diese Schadenhöhe verhindern können.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 112/04

Fußgänger

Geschwindigkeit

Öffentlicher Verkehrsraum

Tempolimit und Anliegerschutz (487)

(jlp). Will eine Straßenverkehrsbehörde für eine Durchfahrtstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h anordnen, so kann dies unter Berufung auf Verkehrsunfallzahlen insbesondere für die Sicherheit der Fußgänger begründet werden. Liegt aber auf Grund der Verkehrsunfallzahlen eine solche besondere Gefahrenlage nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und nicht nachts vor, so muss die Straßenverkehrsbehörde an eine nach der Tageszeit differenzierenden Regelung denken. Wird eine solche unterschiedliche Regelung bei der Verkehrsplanung nicht mit in die Entscheidung einbezogen, kann die Klage (hier: Taxiunternehmer) erfolgreich sein.

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 11 A 717.04

Öffentlicher Verkehrsraum

Unfälle

Gesundheitscheck für Straßenbäume (486)

(jlp). Wird ein Kraftfahrzeug durch einen herabstürzenden Ast eines Alleebaumes (hier: Pyramidenpappel) beschädigt, dann trifft den Straßeneigentümer eine Schadenersatzpflicht, wenn dieser nicht nachweisen kann, dass er die Bäume jährlich mindestens zweimal einer äußeren Gesundheits- und Zustandsprüfung unterzogen hat. Eine Schadenersatzpflicht ist hingegen ausgeschlossen, wenn die Verkehrssicherungspflicht zwar verletzt wurde, der geschädigte Fahrzeugführer aber nicht nachweisen kann, dass selbst bei ordnungsgemäßer Baumüberprüfung dieser Baumschaden entdeckt worden wäre und zur Beseitigung der Gefahr geführt hätte.

Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 225/03

Verhalten im Straßenverkehr Sorgfaltspflichten eines Linksabbiegers (485)

(jlp). Kann derjenige, der bei Dämmerung von einer gut ausgeleuchteten innerörtlichen Straße nach links abbiegen will, wegen vorhandener Sichthindernisse die Gegenfahrbahn nicht einsehen, so hat er sich in diese hineinzutasten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass ihm nur beleuchtete Fahrzeuge entgegenkommen, die wegen ihrer Beleuchtung durch die Sichthindernisse (hier: Pflanzenbewuchs) hindurch erkannt werden können.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 352/03

Geschwindigkeit

Verhalten im Straßenverkehr

Mithaftung des Vorfahrtberechtigten (484)

(jlp). Eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten kann nicht mit dem Argument verneint werden, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei nur geringfügig gewesen und habe nicht mehr als 10 km/h betragen. Die Mithaftung des Vorfahrtberechtigten hängt vielmehr davon ab, ob er sich durch die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 140/03

Öffentlicher Verkehrsraum

Unfälle

Immer mit Risiko: Mäharbeiten (483)

(jlp). Schleudert ein Mähfahrzeug, das einen Grünstreifen neben der Bundesautobahn bearbeitet, einen Gegenstand hoch und wird hierdurch ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt, so kommt eine Haftung des Mähfahrzeuges dann nicht in Betracht, wenn sich der eingetretene Schaden auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht hätte vermeiden lassen und weitere Schutzmaßnahmen, die mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar gewesen wären, nicht zu einem besseren Schutz geführt hätten. Da selbst ein Kettenschutz am Mähgerät nicht wirksam alle Gefährdungen ausschließen kann, liegt ein unabwendbares Ereignis vor. Hierfür haftet der Fahrzeughalter des Mähfahrzeuges nicht.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 115/04

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Unfall mit einem Polizeifahrzeug (482)

(jlp). Fährt ein Polizeifahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn trotz roten Ampellichtsignals in eine Kreuzung ein, so darf dessen Fahrer dann nicht annehmen, dass alle Verkehrsteilnehmer seine Zeichen wahrgenommen haben, wenn er den Verkehr auf den querenden und wegen des Lichtsignals der Ampelanlage grundsätzlich bevorrechtigten Spuren nicht einsehen kann. Im Fall einer Kollision trifft ihn daher ein Mitverschulden. Im vorliegenden Fall bewertete das Gericht dies mit einem Drittel.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 138/04

Betrug, Diebstahl, Einbruch Verspätete Kfz-Diebstahlanzeige (481)

(jlp). Wird der Kaskoversicherung ein angeblicher Kfz-Diebstahl nicht innerhalb einer Woche angezeigt, so kann sich die Versicherungsgesellschaft auf Leistungsfreiheit berufen. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum ein Versicherungsnehmer den Diebstahl seines Kfz im Wert von 17.275,00 Euro erst nach einer Woche anzeigt. Damit geht die verspätete Meldung eines Kfz-Diebstahls einzig und allein zu Lasten des säumigen Versicherungsnehmers.

 Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 157/04

Arbeitgeber, -nehmer

Betriebsführung

Drei Abmahnungen dürfen es sein (480)

(jlp). Abmahnungen im Arbeitsverhältnis sollen dem abgemahnten Arbeitnehmer seine Pflichtverstöße nachhaltig vor Augen führen. Zugleich soll der Arbeitnehmer mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass wiederholte Pflichtverletzungen den Bestand des Arbeitsverhältnisses in hohem Maße gefährden. Im Wiederholungsfall oder bei ähnlichen Pflichtverstößen in Zukunft kann daher eine verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Voraussetzung für eine Kündigung ist aber regelmäßig, dass der Arbeitnehmer die mit der Abmahnung verbundene Drohung ernst nehmen muss. Bei leichteren Verstößen können daher häufig drei Abmahnungen vorausgehen, bevor dann die Kündigung ausgesprochen wird.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 406/03

Dies und Das Kündigungshilfe (479)

(jlp). Es ist grundsätzlich zulässig, einem vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung zu helfen, dass ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände weder als unangemessen unsachliche Einflussnahme auf Verbraucher noch als unlautere gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 140/02

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Unfälle

Versicherungsbetrug mit Altschaden (478)

(jlp). Versucht ein unfallgeschädigter Fahrzeughalter gegenüber der Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners Schadenersatzansprüche aus der Fahrzeuginstandsetzung abzurechnen, die nachweislich nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun haben und mit dem Unfallereignis auch nicht in Einklang gebracht werden können, dann entfällt sein gesamter Schadenersatzanspruch. Denn ein Geschädigter verliert seine sämtlichen Ansprüche, wenn er erhebliche Schadenpositionen abrechnet, die nachweislich nicht mit dem Unfallereignis in Verbindung gebracht werden können.

Landgericht München I, Az.: 17 S 21294/04

Unfälle,

Verhalten im Straßenverkehr

Stetige Bremsbereitschaft (477)

(jlp). Ein Pkw-Fahrer wollte in einer für ihn fremden Stadt an einer Kreuzung mit zwei Fahrspuren geradeaus fahren. Kurz vor der Ampelanlage schaltete die Rechtsabbiegerampel auf Rot. Der Pkw-Fahrer bezog dieses Rotlicht fälschlicherweise auf seine Fahrspur und bremste ab. Der hinter ihm fahrende Fahrzeugführer fuhr auf diesen auf. Dieser machte Schadenersatzansprüche geltend und begründete dies damit, dass der vor ihm fahrende Fahrzeugführer trotz Grünlicht vor der Ampel "unmotiviert" abgebremst habe. Nur auf Grund dieses abrupten Bremsvorgangs sei es zu dem Unfall gekommen. Das Gericht sah aber beim auffahrenden Kraftfahrer die überwiegende Schuld und sprach ihm einen Schadenersatz in Höhe von nur einem Drittel zu. Denn in einer unübersichtlichen und stark frequentierten Kreuzung in einer Großstadt muss mit dem Abbremsen anderer Fahrzeuge jederzeit gerechnet werden.

Landgericht München I, Az.: 19 S 20476/04

Fahrzeugkauf,
-verkauf
Neuwagen auch bei Tageszulassung (476)

(jlp). Erwirbt ein Käufer ein Kfz mit so genannter Tageszulassung, so erwirbt der Kunde auch in diesem Fall ein Neufahrzeug. Die kurzfristige Zulassung auf den Händler dient, anders als bei so genannten Vorführwagen, nicht der Nutzung des Fahrzeugs. Tageszulassungen erfolgen im Absatzinteresse beider Seiten. Der Händler kommt durch die Steigerung der Abnahmemenge in den Genuss höherer Prämien, die er an den Endkunden weitergeben kann. Das ist dem potenziellen Autokäufer bewusst, der weiß, dass eine Tageszulassung aus den genannten Gründen nur rein formal erfolgt, ohne dass sich die Beschaffenheit des Fahrzeugs als Neufahrzeug dadurch ändert, es insbesondere nicht benutzt worden ist.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 109/04

Verhalten im Straßenverkehr Rotlichtverstoß bei Mitzieheffekt (475)

(jlp). Verlässt sich ein Kraftfahrzeugführer bei der Annäherung an eine Lichtzeichenanlage auf das Verhalten bzw. die Einschätzung seines Vordermanns und überfährt er deshalb das schon mehr als eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt.

Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 1 ObOWi 310/04

Vermietung Weniger Fläche - weniger Miete (474)

(jlp). Weicht die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag angegebenen Mietfläche um mehr als 10 Prozent ab, so stellt dies auch im gewerblichen Mietrecht einen Mangel dar. Der Geschäftsraummieter ist dann berechtigt, die Minderung entsprechend der prozentualen Flächenabweichung vorzunehmen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-10 U 86/04

Vermietung Keine Räumung trotz Schlüsselrückgabe (473)

(jlp). Gibt ein Mieter dem Vermieter die Schlüssel des Mietobjekts zurück, obwohl er die Mietfläche nicht vollständig geräumt hat, so erfüllt der Mieter seine Rückgabeverpflichtungen nicht. Dem Vermieter bleibt so die Mietfläche vorenthalten. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U 157/04

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Öffentlicher Verkehrsraum

Regelbußgeld für Mobiltelefonnutzung im Verkehr (472)

(jlp). Die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während einer Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum kann grundsätzlich nur durch vorsätzliches Handeln begangen werden. Kann aber eine Ordnungswidrigkeit nur vorsätzlich begangen werden, so kann die festgelegte Regelbuße nicht erhöht werden, weil hier der vorsätzliche Verstoß schon der Regelfall ist. Es ist also nicht zulässig, das Bußgeld für das Telefonieren während der Fahrt zu erhöhen.

Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 1 Ss 138/04

Betrug, Diebstahl, Einbruch Kaufvertrag über Radarwarngerät ist sittenwidrig (471)

(jlp). Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 129/04

Vermietung Staffelmietvereinbarung im Gewerberaummietrecht (470)

(jlp). Wurde in einem Gewerberaummietvertrag eine Staffelmietvereinbarung getroffen, wonach die Miete vereinbarungsgemäß steigt, obwohl der Mietzins für solche Objekte allgemein sinkt, so ist diese Regelung gleichwohl gültig. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete besteht regelmäßig die nicht fern liegende Möglichkeit, dass der vereinbarte Mietzins im Laufe der Zeit erheblich von der Entwicklung des marktüblichen Mietzinses abweicht. Dieses typische Vertragsrisiko trägt grundsätzlich die jeweils benachteiligte Vertragspartei. Der Mieter bleibt daher in der Regel auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an die vertraglich vereinbarten Staffelerhöhungen gebunden, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Regelung getroffen.

Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 175/02

Werbung Werbeanlage mit Widerrufsvorbehalt (469)

(jlp). Auch Werbetafeln können eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage sein, sodass vor dem Aufstellen dieser Werbetafel eine Baugenehmigung einzuholen ist. Will die Baubehörde diese Genehmigung widerruflich erteilen, so kann dies nach Landesrecht zulässig sein. Allerdings muss die Behörde dann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten begründen, warum die vorhandene bauliche oder verkehrliche Situation die Hinzufügung des Widerrufsvorbehaltes erforderlich macht.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 1 LB 60/03

Geschwindigkeit Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung (468)

(jlp). Überschreitet ein Kraftfahrzeugfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h und wirkt sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung ursächlich auf den Unfall aus, dann haftet dieser Fahrzeugführer für die Unfallfolgen zu 50 Prozent, und zwar auch dann, wenn er vorfahrtberechtigt war.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 326/02

Unfälle Abgefahrener Reifen (467)

(jlp). Ein abgefahrener Pkw-Reifen stellt grundsätzlich eine Gefahrerhöhung dar. Ist dem Versicherungsnehmer und Fahrzeugführer der Reifenzustand aber gar nicht bewusst und musste ihm auch sonst nicht unbedingt bekannt sein, dass ein Reifen nicht mehr das vorgeschriebene Mindestprofil von 1,6 mm aufwies, so handelt dieser Fahrzeugführer nicht grob fahrlässig. Die Vollkaskoversicherung muss daher auch für den Fahrzeugschaden des Versicherungsnehmers aufkommen. Erst recht gilt dies dann, wenn sich der Unfall auf trockener Strecke ereignete. Hier wirkt sich das Fehlen des Profils kaum aus.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 183/03

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer (466)

(jlp). Ein Radfahrer haftet zu 100 Prozent, wenn er bei Dunkelheit mit 20 bis 25 km/h auf einem unbeleuchteten Fuß- und Radweg fährt und seine Fahrradlampe nur eine Strecke von 4 Metern ausleuchtet. Diese Pflicht "Fahren auf Sicht" ist nicht nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt, sondern gilt für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder. Berücksichtigt man die regelmäßig unzureichende Leuchtkraft von Fahrradlampen, bedeutet dies, dass auf unbeleuchteten Strecken nur sehr langsam gefahren werden darf. Steht daher z.B. eine schuldhaft überhöhte Geschwindigkeit des Radfahrers fest, so muss dieser ein unfallursächliches Mitverschulden des Fußgängers beweisen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 644/04

Geschwindigkeit Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung (465)

(jlp). Überschreitet ein Kraftfahrzeugführer mit seinem Pkw innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um nahezu 100 Prozent (97 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h), so muss die Bußgeldbehörde und das Gericht von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen. Das führt zu einer Bußgelderhöhung.

Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 83/04

Arbeitgeber,
-nehmer
Schadenersatz für falsches Tanken (464)

(jlp). Ein Mitarbeiter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Arbeitgeber die durch die Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Die Zapfpistolen und Schläuche sind für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt. Dies hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen.

Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 1152/04.TR

Miet-, Leasingfahrzeuge Kein Mietwagen bei geringem Fahrbedarf (463)

(jlp). Es stellt einen Verstoß gegen Schadenminderungspflichten dar, wenn der Geschädigte nach einem Verkehrsunfallereignis ein Ersatzfahrzeug anmietet, mit diesem aber nur einen täglichen Fahrbedarf von 19,1 km im Durchschnitt abdeckt. Gerade im großstädtischen Raum ist es zumutbar - auch bei mehreren notwendigen Fahrten am Tag -, auf ein Taxi zurückzugreifen. Solche Taxikosten sind dann fiktiv nach dem tatsächlichen Fahrbedarf zu ermitteln und zu erstatten.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 106 C 3343/02

Öffentliche Verkehrsmittel

Reisen

Pkw-Schaden während Reisezugtransport (462)

(jlp). Das Autoreisezugtransporte durchführende Eisenbahnunternehmen haftet für den Schaden, der an einem Pkw während seines Transportes auf einem offenen Wagen eines Reisezuges zwischen Oberitalien und Norddeutschland entsteht (Abbrechen eines Außenspiegels), denn es handelt sich um eine Beschädigung von Reisegepäck. Für die Inanspruchnahme eines Haftungsausschlusses wegen eines unabwendbaren Ereignisses trägt das Eisenbahnunternehmen die Beweislast.

Amtsgericht Hildesheim, Az.: 18 C 199/04

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Reisen

Wer mogelt, geht leer aus (461)

(jlp). Behauptet ein Versicherungsnehmer, dass sein Fahrzeug aufgebrochen und dass ihm Reisegepäck gestohlen worden sei, so begegnet diese Behauptung erhebliche Zweifel, wenn der Versicherungsnehmer später einräumen muss, dass er falsche Quittungen über die entwendeten Gegenstände eingereicht hat und dass er bei seinen polizeilichen Angaben ebenfalls falsche Angaben bei Einrichtung der Stehlgutliste gemacht hat. Die Reisegepäckversicherung muss bei solchen Ungereimtheiten keinen Schadenersatz leisten.

Landgericht Aachen, Az.: 9 O 479/02

Arbeitgeber,
-nehmer
Übernommenes Verwarnungsgeld ist kein Arbeitslohn (460)

(jlp). Übernimmt der Arbeitgeber aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn. Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, auf die Verwarnungsgelder auch noch Lohnsteuer zu bezahlen.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 29/00

Arbeitgeber,
-nehmer
Mündliche Kündigungen sind unwirksam (459)

(jlp). Der Bundesgerichtshof misst dem Schriftformerfordernis für eine arbeitsrechtliche Kündigung einen hohen Stellenwert bei. Daher verstößt es auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn sich eine Arbeitnehmerin auf diesen Formmangel bei einer von ihr selbst ausgesprochenen mündlichen Kündigung beruft.

Damit soll vor allen Dingen verhindert werden, dass im Streit ausgesprochene verbale Kündigungen über das Schicksal eines Arbeitsverhältnisses entscheiden.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 659/03

Werbung Humorvoller Werbevergleich (458)

(jlp). Solange mit einem humorvollen Werbevergleich keine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, weil das Publikum die Aussage nicht ernst nimmt, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung. Dies kann anders sein, wenn sich ein humorvoller Teil und ein sachlicher Teil einer Werbung mit ein- und derselben Produkteigenschaft befassen, sodass sich für den Betrachter eine allgemeine Abwertung der Konkurrenzprodukte ergibt.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 U 142/04

Fahrzeugkauf, -verkauf “Fabrikneuheit” eines Pkw (457)

(jlp). Beim Erwerb eines fabrikneuen Fahrzeugs erwartet der Käufer einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, sodass ihm nur ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind. Fahrzeugbeschädigungen, die hinsichtlich der Reparaturkosten über 330 Euro liegen, hat der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen. Unterlässt der Verkäufer diese Mitteilung, dann kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Fahrzeug zurückgeben.

Landgericht Gießen, Az.: 4 O 269/04

Dies und Das Kfz-Verwesungsschäden wegen Suizid (456)

(jlp). Verstirbt ein Kfz-Vollkaskoversicherungsnehmer durch Selbsttötung, indem er in seiner Garage Abgase über einen Schlauch in das Innere des Fahrzeuges leitet, so liegt kein Unfall vor. Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten, auch wenn das Fahrzeug durch den anhaltenden Verwesungsgeruch und durch die Abgase unbrauchbar geworden ist. Es handelt sich lediglich um Verunreinigungen, die nicht dem Versicherungsschutz unterliegen.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 161/04

Geschwindigkeit Fahrtenbuchauflage für Geschäftsfahrzeug (455)

(jlp). Wurde mit einem Kfz ein Verkehrsverstoß begangen, dann ist der Kfz-Halter gegenüber der Bußgeldbehörde verpflichtet, sachdienliche Angaben zur Ermittlung des Fahrers zu machen. Dazu gehört in erster Linie eine vollständige Offenlegung des Kreises der Personen, die für den Tatzeitpunkt als Fahrer in Betracht kommen. Unterlässt der Kfz-Halter die Offenlegungspflicht, kann ihm gegenüber die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden. Auf fehlendes Erinnerungsvermögen kann sich ein Inhaber eines kaufmännisch geführten Betriebs nicht berufen. Ihm obliegt es, hinreichend aussagekräftige Geschäftsunterlagen zu führen. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch 12 Monate lang führen zu müssen, ist bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 30 km/h nicht unverhältnismäßig.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 A 493/03

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Unfälle

Unfall wegen Handybenutzung (454)

(jlp). Kommt ein Pkw (Smart) beim Durchfahren einer Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit, wobei der Fahrer nur eine Hand am Lenkrad hat und mit der anderen sein Handy, mit dem er telefoniert, an sein Ohr hält, von der Fahrbahn ab, dann ist der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. Die Vollkaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 105 C 3123/03

Unfälle

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Unfall auf dem Gehweg (453)

(jlp). Befährt ein Radfahrer verbotswidrig den Gehweg, dann hat er die unfallbedingten Schäden, die er durch eine Kollision mit einem aus der Grundstückseinfahrt herausfahrenden Pkw erleidet, selbst zu tragen. Liegt zudem noch eine Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation vor ("Rechtsknick"), dann tritt die Betriebsgefahr des Pkw vollständig zurück, weil der Pkw-Fahrer den Unfall nicht vermeiden konnte. Der verbotswidrig fahrende Fahrradfahrer ging daher mit seiner Schaden- und Schmerzensgeldklage leer aus.

Amtsgericht München, Az.: 342 C 18819/03

Unfälle Hautrötung ist keine Körperverletzung (452)

(jlp). Kommt es bei einem Kfz-Unfall durch die Wucht des Aufpralles zu Hautrötungen am Hals eines Beifahrers, weil sein Sicherheitsgurt hieran entlang streifte, so reicht dies alleine nicht aus, eine strafrechtlich erhebliche Körperverletzung anzunehmen. Hier liegen keine Verletzungsfolgen im Sinne einer Substanzschädigung vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 4/05

Arbeitgeber,
-nehmer
Kündigung wegen privater Internetnutzung (451)

(jlp). Hat der Arbeitgeber die private Internetnutzung des Firmencomputers nicht geregelt oder sind die ausgesprochenen Verbote über Art und Ausmaß der Privatnutzung unklar, dann scheidet eine sofortige außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Der Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, ein untersagtes Arbeitnehmerverhalten zuerst abzumahnen, sodass der Arbeitgeber erst nach einem erneuten Verstoß des Arbeitnehmers zum Instrument der Kündigung greifen darf.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 1243/03

Werbung

Öffentlicher Verkehrsraum

Werbeanlagen gefährden Landschaftsbild (450)

(jlp). Werbeanlagen an der Bundesautobahn, abgestellt auf einem Hänger im Außenbereich, die auf eine Tankstelle sowie auf ein Schnellrestaurant hinweisen, unterliegen dem Baurecht und bedürfen der baurechtlichen Zulassungsgenehmigung. Hierbei spielt es keine Rolle, dass das Werbeschild (4,50 m x 3,25 m) auf einem fahrbaren Anhänger platziert ist. Denn Baurecht findet auch dann Anwendung, wenn die Anlage beweglich ist. Da die Werbeanlage die Landschaft beeinträchtigt, und auch grundsätzlich nicht in den Außenbereich gehört, ist die mobile Werbeanlage zu entfernen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K 2268/04.KO

Vermietung Stromsperre (449)

(jlp). Der Vermieter von Gewerberaum, der selbst für die Kosten der Stromversorgung gegenüber dem Versorgungsunternehmen aufzukommen hat, ist zu einer Stromunterbrechung selbst dann nicht befugt, wenn der Mieter ihm gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Unterbrechung der Stromversorgung stellt eine unzulässige Besitzstörung dar. Der Vermieter kann nicht zur Selbsthilfe greifen, um den Mieter zur Räumung zu veranlassen. Er muss vielmehr einen Räumungstitel vor Gericht erstreiten, um diesen Anspruch dann im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Das Recht zur Leistungseinstellung steht nur einem Stromversorgungsunternehmen bei Nichtzahlung zu. Der Vermieter ist aber kein Versorgungsunternehmen für Strom.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 1 U 67/03

Betrug, Diebstahl, Einbruch Schulgarderobe ist nicht sicher (448)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er den Diebstahl seines kaskoversicherten Fahrzeuges unter Außerachtlassung aller Sorgfaltspflichten ermöglicht. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Schülerin die Fahrzeugschlüssel ihres Motorrollers in der Tasche einer Jacke aufbewahrt, die während des Unterrichts unbeaufsichtigt an der Schulgarderobe hängt. In einem solchen Fall stehen der Schülerin keine Schadenersatzansprüche gegen ihre Kaskoversicherung zu.

Amtsgericht Wetzlar, Az.: 39 C 622/03 [39]

Miet-, Leasingfahrzeuge Sittenwidriger Unfalltarif für Mietwagen (447)

jlp). Ein Kfz-Mietvertrag zu einem Unfallersatztarif, der 105 Prozent über dem Normaltarif liegt, ist ohne besondere Umstände, die eine derart erhebliche Abweichung rechtfertigen, sittenwidrig.

Amtsgericht Böblingen, Az.: 20 C 1416/04

Unfälle mit/wegen Tieren Pferdekoppel muss sicher sein (446)

(jlp). Ein Pferdehalter genügt seinen Sicherungspflichten hinsichtlich der von ihm auf der Weide gehaltenen Rassepferde nicht, wenn das Weidetor lediglich durch Gummibänder zusammengehalten und diese so eine Schutzfunktion bei panikartigen Ausbruchversuchen der Pferde nicht erfüllen können. Deshalb hat dieser Pferdehalter auch keinen Schadenersatzanspruch gegen einen Kleinbusfahrer, wenn seine Pferde von der Weide entlaufen und auf der nahe gelegenen Bundesstraße von diesem Fahrzeug getötet werden. Zwar kann auch den Fahrzeugführer ein Verschulden treffen, weil er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat, doch tritt dieses geringfügige Verschulden gegen das grob fahrlässige Verschulden des Pferdehalters zurück, weil dieser die Pferdeweide nicht ordnungsgemäß sicherte.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 64/03

Dies und Das Pkw-Standheizung stört Nachbarruhe (445)

(jlp). In einem reinen Wohngebiet ist der Betrieb einer handelsüblichen, mit öffentlich-rechtlichen Zulassungen versehenen Pkw-Standheizung nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr kann sich im Einzelfall ein Anspruch eines Anwohners auf Unterlassung (Nichtbetätigung der Standheizung) ergeben, wenn die Standheizung laut ist und wenn dadurch das Schlafbedürfnis dieses Anwohners beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall muss das Interesse des Standheizungsbesitzers an einen warmen Pkw und an eisfreien Scheiben zurücktreten. Insbesondere gilt dies dann, wenn das Fahrzeug in ausreichendem Abstand zur beeinträchtigten Wohnung woanders geparkt werden kann.

Amtsgericht München, Az.: 123 C 3000/03

Fahrzeugkauf,
-verkauf
Käufer darf sich auf Prospektangaben verlassen (444)

(jlp). Kann ein Kfz entgegen den Prospektangaben des Herstellers nur mit einem teureren als dem dort angegebenen Kraftstoff betrieben werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dem Fahrzeug fehlt eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft. Dies muss der Käufer nicht akzeptieren.

Oberlandesgericht München, Az.: 18 U 2176/04

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Benutzung eines Handys während der Fahrt (443)

(jlp). Das verbotswidrige Benutzen eines Handys während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden. Dem Fahrer kann deshalb wegen dieser verbotswidrigen Handynutzung das im Bußgeldkatalog aufgeführte Bußgeld auferlegt werden. Es ist aber nicht gerechtfertigt, dieses Bußgeld nochmals zu erhöhen, weil der Fahrer vorsätzlich gehandelt habe. Das vorsätzliche Handeln stellt bereits beim unerlaubten Handytelefonieren den Regelfall dar, sodass eine nochmalige Erhöhung wegen vorsätzlicher Begehungsweise ausscheidet.

Oberlandesgericht Jena, Az.: I Ss 138/04

Unfälle Zweifelhafte HWS-Verletzung (442)

(jlp). Wenn die durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung bei 1-2 km/h liegt, so kann auf Grund dieser geringen biomechanischen Insassenbelastung eine HWS-Verletzung grundsätzlich nicht vorgelegen haben. Insoweit kommt es auf den Inhalt der Arztberichte nicht mehr an. Diese Ausführungen haben zwar für die Erstdiagnose Bedeutung, werden aber infolge der Feststellungen zur kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung derart relativiert, dass sie bei der Überzeugungsbildung unberücksichtigt gelassen werden können.

Oberlandesgericht München, Az.: 24 U 747/03

Dies und Das Sie können mich mal ... (441)

(jlp). Als eine Gemeindevollzugsbeamtin bei einem Schuldner eine Zwangsvollstreckung betreiben wollte, wurde sie mit den Worten "Wissen sie was, Sie können mich mal ..." begrüßt. Die Vollzugsbeamtin fühlte sich hierdurch angegriffen und stellte Strafantrag wegen Beleidigung (§ 185 StGB). Das Gericht sah in dieser Äußerung noch keine Missachtung, da sich aus diesen Worten alleine noch kein negativer Bedeutungsinhalt ergebe. Schließlich muss dieser unvollendete Satz nicht automatisch das Götz-Zitat beinhalten, sondern kann auch in dem Sinne "Sie können mich mal gern haben" verstanden werden. Bei dieser Auslegung liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 46/04

Dies und Das Fahrtenschreiber auch für Kundendienstfahrzeuge (440)

(jlp). Kundendienst- und Montagefahrzeuge, die Werkzeuge und Reparaturmaterialien als Ausrüstung ständig mit sich führen, dienen der Güterbeförderung im Sinne der Fahrpersonalverordnung. Fahrer dieser Fahrzeuge haben daher in Deutschland bereits dann die für die gewerbliche Güterbeförderung geltenden Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, wenn das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs (einschließlich Anhänger) mehr als 2,8 t beträgt. In diesen Fällen muss die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten durch schriftliche Aufzeichnungen oder mittels eines im Fahrzeug befindlichen Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) nachgewiesen werden.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 10 S 1116/04

Arbeitgeber,
-nehmer
Unpünktlichkeit stört den Betriebsablauf (439)

(jlp). Arbeitnehmer, die sehr oft mit Verspätung am Arbeitsplatz erscheinen und sich auch nicht durch Abmahnungen des Arbeitgebers beeindrucken lassen, riskieren unter Umständen nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine fristlose Kündigung. Das Argument des Arbeitnehmers: "Ich habe verschlafen", reicht als Entschuldigung nicht aus. Erst recht dann nicht, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres insgesamt 20-mal zu spät kommt und dies jeweils um gut eine Stunde. Dieses Verhalten muss der Arbeitgeber nicht dulden. Bei einem solchen Verhalten ist der Betriebsablauf empfindlich gestört, sodass bei einer solchen beharrlichen Unpünktlichkeit die fristlose Kündigung ein angemessenes Mittel nach erfolglosen Abmahnungen ist.

Landesarbeitsgericht Frankfurt, Az.: 2 Sa 756/04

Vermietung Keine Räumungsverfügung gegen Mieter (438)

(jlp). Stellt der Mieter die Mietzahlungen ein, ohne gleichzeitig die angemieteten Räumlichkeiten herauszugeben, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung und die Erhebung einer Räumungsklage. Diese Räumung kann allerdings im Regelfall nicht durch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Die Verweigerungshaltung des Mieters reicht für die sofortige gerichtliche Regelung nicht aus. Nur wenn weitere Umstände, z.B. konkrete Gefahr für die Mieträumlichkeiten hinzukommen, kann dem Mieter die Weiterbenutzung sofort durch die einstweilige Verfügung untersagt werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 W 36/04

Fahrlehrer / Fahrausbildung Sofortiger Korrektureingriff des Fahrlehrers (437)

(jlp). An die Pflicht des Fahrlehrers, seinen Fahrschüler ständig im Auge zu behalten und seine Fahrweise sorgfältig zu überwachen, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Soll der Fahrschüler in eine links einmündende Straße abbiegen und naht auf der Gegenfahrbahn in schnellem Tempo ein anderer Pkw, muss der Fahrlehrer durch genaues Beobachten darauf achten, dass der Fahrschüler den deshalb bereits an der Mittellinie eingenommenen Haltestand des Schulfahrzeugs bis zur Vorbeifahrt des entgegenkommenden Pkw beibehält. Er muss bereits in dem Augenblick, in dem sich der Fahrschüler situationswidrig anschickt, die typischen einer Wiederanfahrt vorausgehenden Bedienungsbewegungen zu machen, sofort eingreifen, um eine solche Wiederanfahrt schon vor ihrem bewegungsmäßigen Beginn zu vermeiden.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 772/02

Abschleppen, Parken Trotz Parkberechtigung Auto abgeschleppt (436)

(jlp). Einem Schwerbehinderten war ein spezieller Schwerbehindertenparkplatz von der Stadtverwaltung zugeteilt worden. Eine Nutzung dieses Parkplatzes setzt voraus, dass der spezielle Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird. Dies hatte ein Schwerbehinderter vergessen. Sein Fahrzeug wurde abgeschleppt. Die Abschleppkosten beliefen sich auf 125 Euro, die der Schwerbehinderte nicht bezahlen wollte. Vom Gericht wurde er in zweiter Instanz eines Besseren belehrt. Ein auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf regelmäßig sofort abgeschleppt werden. Denn der so gekennzeichnete Parkraum muss den parkberechtigten Nutzern unbedingt zur Verfügung stehen. An der Freihaltung von Behindertenparkplätzen besteht somit ein erhebliches öffentliches Interesse. Dieses Interesse ist hier aus der Sicht des Ordnungsamtes dadurch beeinträchtigt gewesen, dass das Auto ohne sichtbar ausgelegten Parkausweis abgestellt war. Das Abschleppen war damit nicht unverhältnismäßig.

OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 11726/04

Geschwindigkeit

Unfälle

Nur der Beweis zählt (435)

(jlp). Behauptet nach einem Verkehrsunfall der von der untergeordneten Straße kommende Pkw-Fahrer, dass der Vorfahrtberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und sich erst dadurch der Unfall ereignet habe, so ist dieses Argument nicht von vornherein abzuweisen. Allerdings muss der wartepflichtige Pkw-Führer seine diesbezüglichen Behauptungen auch beweisen können, was sehr schwierig, oftmals aber unmöglich ist.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 140/03

Öffentliche Verkehrsmittel

Unfälle

Fahrgast muss sich im Bus festhalten (434)

(jlp). Muss der Busfahrer eines Linienbusses sein Fahrzeug verkehrsbedingt abrupt abbremsen, wodurch sich ein Fahrgast verletzt, so hat der Fahrgast nur dann gegen den Busfahrer und gegen die Verkehrsgesellschaft einen Schadenersatzanspruch, wenn er sich im Bus verkehrsgerecht verhalten hat. So hat sich jeder Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf plötzliche Gefährdungssituationen einzustellen und sich dementsprechend selbst abzusichern. Unterlässt der Fahrgast solche Sicherungsmaßnahmen, weil er keinen Sitz und keine Haltemöglichkeit sucht, so hat er den Schaden überwiegend selbst verursacht. Weder der Busfahrer noch die Verkehrsgesellschaft müssen dem verletzten Fahrgast daher ein Schmerzensgeld bezahlen.

Amtsgericht München, Az.: 341 C 8749/04

Unfälle Auffahrunfall wegen plötzlichen Bremsens (433)

(jlp). Ein Kraftfahrer, der trotz der für ihn grünen Ampel plötzlich und ohne zwingenden Grund anhält oder wieder abrupt abbremst, trifft an dem dann verursachten Auffahrunfall eine Mithaftung, die je nach Einzelfall bis zu 100 Prozent betragen kann. Allerdings muss der Auffahrende solche unfallursächlichen Behauptungen voll beweisen.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 165/02

Abschleppen, Parken

Öffentliche Verkehrsmittel

Risiko erkannt, gleichwohl falsch geparkt (432)

(jlp). Stellt ein Fahrzeugführer seinen Pkw parallel zum Gehsteig ab und bemerkt er beim Aussteigen, dass er mit den linken Fahrzeugrädern auf der durchgezogenen weißen Begrenzungslinie steht und dass einige Meter weiter eine Straßenbahnhaltestelle ist, dann hat er gegen den Straßenbahneigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Straßenbahn beim Vorbeifahren den linken Außenspiegel am geparkten Fahrzeug abreißt. Zwar hat auch die Straßenbahn nicht das Recht, fremde Fahrzeuge anzufahren, sondern muss prinzipiell das störende Fahrzeug abschleppen lassen. Hier muss aber berücksichtigt werden, dass der Pkw-Fahrer erkannt hatte, das sein Fahrzeug nicht ordentlich geparkt war. Zudem konnte der Straßenbahnführer aus seiner Sicht noch davon ausgehen, dass der Abstand gerade noch ausreichend sein würde.

Amtsgericht München, Az.: 343 C 39848/03

Unfälle Sattelzugführer hat sich zu vergewissern (431)

(jlp). Der Führer eines Sattelzuges, an dessen Heck sich eine gelbe Rundleuchte sowie ein Warnschild ("Achtung, Anhänger schwenkt aus") befindet, darf nicht darauf vertrauen, dass dies andere Verkehrsteilnehmer so hinreichend warnt, dass er von den Sorgfaltspflichten beim Abbiegen nach rechts befreit wäre. Kommt es beim Abbiegen nach rechts durch einen derartigen Sattelzug zu einer Kollision mit einem links daneben befindlichen Pkw, der in nicht ausreichendem Seitenabstand von hinten neben den Sattelzug gefahren ist, so kommt eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zulasten des Sattelzugfahrers in Betracht, der den links neben seinem Fahrzeug befindlichen Pkw bei ordnungsgemäßer Rückschau hätte erkennen können.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 50/01

Steuer Steuerrechtliche Zuordnung (430)

(jlp). Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw eingeordnet wird oder als Pkw, wird nicht durch die straßenverkehrszulassungsrechtliche Zuordnung entschieden, sondern wird von dem dafür zuständigen Finanzamt nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt. Im vorliegenden Fall begehrte der Halter eines Diesel-Pkw der Marke Golf I die Umschreibung seines Pkw zu einem Lkw, um so die Minderung seiner Kraftfahrzeugsteuer zu erreichen. Er beantragte, dass sein Kraftfahrzeug nicht als Pkw nach dem Hubraum, sondern als "anderes Fahrzeug" (wie z.B. Lkw) nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden sollte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat hierzu bereits erklärt, dass die straßenverkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeuges steuerrechtlich nicht bindend ist. Deswegen hätte der Pkw-Halter mit seinem zuständigen Finanzamt abklären müssen, ob sein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw anerkannt wird oder nicht.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 B 224/04

Fahrlehrer / Fahrausbildung Überwachungspflichten bei Motorradfahrschüler (429)

(jlp). Der Fahrlehrer darf einen Motorradfahrschüler erst nach ausreichender Vorbereitung auf Fahrsituationen, wie sie sich dem Motorradfahrer auf öffentlichen Straßen stellen, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen lassen. Dabei ist zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und des Fahrschülers selbst ein strenger Maßstab anzulegen. Der Fahrlehrer darf dem Fahrschüler keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht meistern kann, weil sie seinem Ausbildungsstand und seinen Fähigkeiten nicht oder noch nicht entsprechen. Er hat die Pflicht, den Fahrschüler ständig im Auge zu behalten, dessen Fahrweise sorgfältig zu überwachen und gegebenenfalls auch einzugreifen, wenn die Fahrweise des Fahrschülers dies erfordert, wobei diese Verpflichtung bei der Motorradausbildung noch gesteigert ist, weil der Fahrlehrer mit dem Fahrschüler nicht im gleichen Fahrzeug sitzt. Der Ausbildungsstand ist auch das Kriterium für das Maß der Überwachungspflichten. Ein Fahrschüler, der durch bisherige Übungsfahrten gezeigt hat, dass er die Bedienung des Fahrzeugs beherrscht, bedarf geringerer Aufsicht und Anweisung.

Oberlandesgericht Rostock, Az.: 6 U 228/03

Unfälle Polizei muss Gefahrenstelle absichern (428)

(jlp). Liegen Gegenstände auf der Fahrbahn einer Bundesautobahn, die ihrer Größe und ihrem Gewicht nach Verkehrsteilnehmer gefährden können, und sind diese Gegenstände nach den Umständen für herannahende Kraftfahrer nicht ohne weiteres zu erkennen, dann muss der zum Gefahrenort gerufene Polizeibeamte unter Nutzung der Warneinrichtungen des Streifenwagens für eine Absicherung des betroffenen Fahrbahnbereiches sorgen. Werden diese Warn- und Sicherungspflichten nicht eingehalten, dann haftet das Land dem verunfallten Kraftfahrzeugführer auf Schadenersatz.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 24 U 71/03

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer “Rollern” eines Radfahrers (427)

(jlp). Steigt der Radfahrer ab und überquert er die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg, indem er mit dem Fuß auf ein Pedal steigt und "rollert", ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03

Betrug, Diebstahl, Einbruch Erhöhte Diebstahlgefahr in der Karnevalszeit (426)

(jlp). Lässt ein Fahrzeugführer in der Karnevalszeit seine Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zurück, weil er zwischenzeitlich angetrunken ist und mit einem Taxi nach Hause fährt, so handelt der Fahrzeugführer grob fahrlässig, wenn unter diesen Umständen das Fahrzeug gestohlen wird.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 161/03

Fahrerlaubnis Kein Fahrverbot für Berufskraftfahrer (425)

(jlp). Einem Berufskraftfahrer, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, muss nicht automatisch der Führerschein entzogen werden. Dies jedenfalls dann nicht, wenn dieser nicht vorbestraft ist und wenn seit der einzig verurteilten Tat jetzt mehr als ein Jahr vergangen ist und der Kraftfahrer in dieser Zeit schon wieder 125.000 Kilometer völlig beanstandungsfrei zurückgelegt hat. Auch die Anordnung eines Fahrverbots kommt in solchen Fällen, bei einem einmaligen Versagen, nicht in Betracht.

Landgericht München I, Az.: 26 Ns 497 Js 109 227/03

Geschwindigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung im Minutentakt (424)

(jlp). Überschreitet ein Fahrzeugführer innerhalb kürzester Zeit (Minutenabstand) mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so kann der Fahrzeugführer deshalb nur einmal ein Bußgeld erhalten. Es liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor.
Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 259/04 (B)

Unfälle Nutzungsausfall und Nutzungswille (423)

(jlp). Wartet der Halter eines infolge eines Verkehrsunfalls beschädigten Kfz mehr als zwei Monate zu, ehe er sein Fahrzeug in Reparatur gibt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, sodass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 16 U 111/03

Fahrzeugkauf,
-verkauf
Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers (422)

(jlp). Ein Kfz-Händler hat ein Gebrauchtfahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die Messung der Lackschichtendicke. Weist ein Kfz-Händler einen Käufer nicht darauf hin, dass er das Kfz nicht auf Unfallschäden untersucht hat, dann darf der Käufer davon ausgehen, dass der Kfz-Händler das Fahrzeug auf seine Unfallfreiheit überprüft hat. In diesem Fall ist die Unfallfreiheit als zugesichert anzusehen.

Landgericht München I, Az.: 6 O 12298/02

Dies und Das Innerhalb oder außerhalb der Waschstraße (421)

(jlp). Soll die Beschädigung eines Pkw nicht durch die technischen Gegebenheiten einer Autowaschanlage während des Reinigungsvorgangs, sondern bei dessen manueller Vorreinigung durch Mitarbeiter des Betreibers der Autowaschanlage verursacht worden sein, so trägt hierfür der Geschädigte die volle Beweislast.

Landgericht Bochum, Az.: 10 S 48/03

Dies und Das Mit Bodenunebenheiten ist zu rechnen (420)

(jlp). Passanten, die von der Straßenseite aus ein Geschäftslokal betreten, müssen grundsätzlich mit kleinen Unebenheiten von bis zu 2 cm im Vergleich zum Niveau von Innenräumen rechnen (z.B. Aluschiene einer Schutzmatte, Fliesen im Eingangsbereich). Geschäftskunden haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie in diesem Bereich zu Fall kommen.

Landgericht Berlin, Az.: 2 O 161/03

Internet

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Heimlich installierte Dialer (419)

(jlp). Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sog. Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat. Es ist auch nicht Aufgabe des Anschlussnutzers, Vorkehrungen gegen sog. Dialer zu treffen, solange keine konkreten Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen. Damit wurde die Zahlungsklage des Telefonunternehmens gegen den Anschlussinhaber abgewiesen.

Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 96/03 (KG)

Geschwindigkeit Tempolimit gilt auch für Sprinter (418)

(jlp). Ob ein Fahrzeug als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrsordnung einzuordnen ist, hängt nicht von den Angaben im Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder der Betriebserlaubnis ab. Es kommt alleine auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeuges an. Daher ist es unerheblich, dass hier ein Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen als "Pkw geschlossen" zugelassen wurde. Dies bedeutet in Konsequenz, dass eine für Lastkraftwagen auf Autobahnen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge gilt, unabhängig davon, was in den Zulassungspapieren hierzu vermerkt ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 80/04

Geschwindigkeit Warnung vor Radarkontrollen (417)

(jlp). Warnt jemand, indem er den sich nähernden Fahrzeugführern ein Schild mit dem Satz "Ich bin für Radarkontrollen" zeigt, wobei das Wort "Radar" wesentlich größer als die übrigen Worte geschrieben ist, vor Geschwindigkeitskontrollen, dann beeinträchtigt er die ordnungsgemäße Durchführung präventivpolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung. Die jederzeitige Möglichkeit von verdeckten Geschwindigkeitskontrollen und etwaigen Sanktionen soll Kraftfahrer dazu anhalten, sich nicht nur an ihnen bekannten Kontrollpunkten, sondern überall und jederzeit an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Diese Wirkung verdeckter Geschwindigkeitsmessungen wird beeinträchtigt, wenn auf sie hingewiesen und vor ihnen gewarnt wird. Der "Warnhinweisgeber" wurde daher verurteilt, seine Warnungen zu unterlassen. Anderenfalls kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 F 6/04

Dies und Das Täteridentifizierung (416)

(jlp). Ein Bußgeldbescheid ist auch dann wirksam, wenn in diesem Bescheid weder das Geburtsdatum noch der Geburtsort des Betroffenen richtig angegeben worden ist, soweit sich die Identität aus den vorhandenen richtigen Angaben des Betroffenen zweifelsfrei ergibt. Individualisiert wird der Bußgeldbescheid vordringlich durch den Namen und die Anschrift, sowie bei einem Verkehrsverstoß gegebenenfalls durch das gefertigte Lichtbild.

Oberverwaltungsgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 335/04

Dies und Das Durchfahrtshöhe mit Sicherheitszuschlag (415)

(jlp). Bei der durch das Verkehrszeichen 265 angegebenen Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm zu berücksichtigen. Seine Unterschreitung rechtfertigt jedenfalls ein Mitverschulden (hier mit mindestens 40 Prozent) des für die Anbringung des Zeichens Verantwortlichen. Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer einen Schaden bei der Durchfahrt durch ein Tor auf dem Betriebsgelände einer Firma verursacht. Das Tor hatte eine lichte Höhe von 4,03 Meter und war durch das Verkehrszeichen 265 mit einem Höhenmaß von nur 3,90 Meter gekennzeichnet.

Landgericht Osnabrück, Az.: 2 S 790/03

Verhalten im Straßenverkehr Haltegebot bei Grünpfeil (414)

(jlp). Für das Anhalten an einer Ampel mit Grünpfeil für den Abbiegeverkehr gelten grundsätzlich ähnliche Maßstäbe wie für das Halten beim Stoppschild. Die Vorschrift ist daher so zu verstehen, dass an der Haltelinie grundsätzlich ein unbedingtes Haltegebot für jeden einzelnen Pkw, der abbiegen will, besteht.

Amtsgericht Pinneberg, Az.: 33 OWi 306 Js 20989/03 (135/03)

Arbeitgeber, -nehmer Privatnutzung des Firmencomputers (413)

(jlp). Fehlt eine klare betriebliche Regelung über die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage, so bedarf eine Kündigung wegen der privaten Nutzung der betrieblichen Computeranlage regelmäßig der vorherigen Abmahnung, auch wenn innerhalb der Arbeitszeit in nicht unwesentlichem Umfang private E-Mails geschrieben werden. Auch wenn diese E-Mails sich beleidigend über den unmittelbaren Vorgesetzten (Geschäftsführer) äußern, aber nicht für dessen Kenntnisnahme bestimmt waren, liegt hierin in der Regel kein Kündigungsgrund, wenn das betriebliche Arbeitsverhalten ansonsten nicht beanstandet wird.

Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 816/03

Arbeitgeber, -nehmer Ehegattenarbeitsverhältnis (412)

(jlp). Wer tatsächlich im Betrieb des Ehegatten arbeitet, hat bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Entscheidend ist die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Ehepartners als Arbeitgeber. Unschädlich ist die familiäre Bindung selbst dann, wenn die eine oder andere Unternehmerentscheidung zwischen den Ehegatten abgesprochen wird. Selbst die Tatsache, dass der Ehepartner nur ein geringes Gehalt bezieht, rechtfertigt keine andere Betrachtung. Dies jedenfalls dann nicht, wenn das Gehalt die Hälfte des üblichen Tariflohnes überschreitet und nicht nur ein Taschengeld darstellt.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 1 AL 57/02

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Zu betrunken, um die Fahrerlaubnis los zu werden (411)

Morgens um neun auf einem Waldweg an einer Landstraße in Deutschland: Eine Polizeistreife entdeckt einen abgestellten Pkw mit laufendem Motor und den Fahrer schlafend über das Lenkrad gebeugt. Die Blutprobe anderthalb Stunden später ergibt 1,75 Promille. Ein Fall für den Staatsanwalt? "Nein", entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 Ss 102/04). Die Karlsruher Richter heben damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts auf, das den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verdonnert und die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Die landesrichterliche Begründung:

Niemand weiß, wann der Angeklagte den Alkohol zu sich genommen und seine anschließende Spritztour begonnen hat. Wäre er schon in den frühen Nachtstunden mit dem Wagen unterwegs gewesen, käme bei Berücksichtigung der höchsten Alkoholabbauwerte von 0,2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0,2 Promille eine Blutalkoholkonzentration von 3,75 Promille heraus - zu viel, um dem Mann noch eine Schuldfähigkeit zusprechen zu können. Bei dieser Ausgangslage musste der Angeklagte in der Tat aus rechtlicher Sicht freigesprochen werden. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist nicht möglich, wenn die konkrete Tatzeit nicht festgestellt und damit eine Schuldunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann. Übrigens: Der Angeklagte bekam seine vorläufig eingezogene Fahrerlaubnis zurück und wurde für die Dauer der Beschlagnahme des Führerscheins auch noch aus der Staatskasse entschädigt.

Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 Ss 102/04)

Unfälle Fahren mit Sommerreifen im Winter (410)

(jlp). Wer im Winter in einem hochgelegenen Wintersportort mit Sommerreifen sowie auf dem Hinterrad für die Reifenart nicht zugelassenen Schneeketten ins Rutschen gerät und einen Unfall erleidet, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Kommt das Fahrzeug bei Winterglätte ins Rutschen und verunfallt hierbei, so hat der Versicherungsnehmer gegen seine Kaskoversicherung keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U 186/02

Betrug, Diebstahl, Einbruch Wertvolle Computer nicht im Pkw zurücklassen (409)

(jlp). Der Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung handelt grob fahrlässig, wenn er seinen Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz unbeaufsichtigt abstellt, obwohl er auf dem Beifahrersitz seinen Laptop mit einem Wert von ca. 1.400 Euro liegen lässt. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Laptop in einer Tasche befand. Denn bei einer Laptoptasche ist wegen ihrer Form und Größe für jeden ohne weiteres erkennbar, dass sie einen Laptop enthält.

Landgericht Köln, Az.: 24 S 13/04

Unfälle mit/wegen Tieren Erschleichen von Kaskoansprüchen mit Wildunfall (408)

(jlp). Ein Porschefahrer geriet nach einer scharfen Rechtskurve bei regennasser Fahrbahn in den Straßengraben. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von fast 24.000 Euro. Gegenüber zwei Polizeibeamten gab der Porschefahrer an, dass er aus unerklärlichen Gründen in den Graben geraten sei. So wurde dies auch im Polizeiprotokoll festgehalten. Tage später behauptete der Porschefahrer gegenüber seiner Kaskoversicherung nun, dass nach der scharfen Kurve von rechts ein Reh vor das Fahrzeug gesprungen sei. Er habe versucht dem Reh auszuweichen, hierbei sei sein Fahrzeug ins Schleudern gekommen. Die Versicherung verweigerte Schadenersatzleistungen, was auch das angerufene Gericht bestätigte. Denn der Beweis für einen Wildunfall ist dann nicht geführt, wenn gegenüber dem unfallaufnehmden Polizeibeamten die Beteiligung von Wild nicht erwähnt wird.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 29/04 (n.rk.)

Unfälle mit/wegen Tieren Warnung vor Wildwechsel (407)

(jlp). Liegt im Bereich einer Straße eine Häufung von Wildunfällen vor, dann ist der Verkehrssicherungspflichtige verpflichtet, durch die Aufstellung des Zeichens 142 StVO (Wildwechsel) auf die besondere Gefährlichkeit dieser Stecke, falls sich dies nicht aus den örtlichen Verhältnissen erschließt, hinzuweisen. Von einer derartigen Häufung von Wildunfällen ist bei einer durchschnittlichen Unfallhäufigkeit von mehr als drei Unfällen pro Jahr und Kilometer auszugehen.

Landgericht Stade, Az: 3 O 234/03

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Leichtsinnigkeit wird bestraft (406)

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der seinen Fahrersitz während einer Autobahnfahrt verstellt, handelt grob fahrlässig, da dieses Verhalten die nahe liegende Gefahr birgt, durch ein ruckartiges Verschieben des Sitzes den Kontakt zu den Pedalen oder dem Lenkrad zu verlieren. Die Vollkaskoversicherung muss daher keinen Schadenersatz für das verunglückte Fahrzeug bezahlen.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 300/03-33

Fahrzeugkauf, -verkauf

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Automatikgetriebe bedarf der Gewöhnung (405)

(jlp). Hat der Versicherungsnehmer mit seinem neuen Pkw mit Automatikgetriebe auf der Überführungsfahrt vom Hersteller zu seinem Wohnort auf der Autobahn einen Bus überholt und kam es unmittelbar danach zu einer Vollbremsung des Pkw, sodass der Bus auf ihn auffuhr, ist der Kaskoversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Unfall auf einem Bedienungsfehler beruht, indem der bis dahin nur an Schaltgetriebe gewöhnte Versicherungsnehmer bei dem Versuch, in einen höheren Gang zu schalten, versehentlich auf das Bremspedal (anstelle des Kupplungspedals) getreten und den Wahlhebel des Automatikgetriebes bewegt hat.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: I-4 U 15/03

Dies und das

Keine Gefühlsschätzung durch Polizeibeamten (404)

(jlp). Ein Rotlichtverstoß eines Kraftfahrers kann nicht allein auf Grund des Gefühls (Sekundenschätzung) eines Polizeibeamten angenommen werden. Das Gericht wies hier auf die Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls hin, sodass freie Schätzungen infolge gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet sind.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 8 Ss OWi 12/04

Fußgänger

Dies und das

Keine Streupflicht bei gefrierendem Regen (403)

(jlp). Die im Rahmen des Zumutbaren für den Grundstückseigentümer bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege durch geeignete Mittel abzustumpfen, entfällt, wenn es bei gefrierendem Sprühregen zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde. Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenem Boden gilt. Sofern die Glätte verursachenden Niederschläge enden, ist dem Streupflichtigen eine angemessene Beobachtungs- und Vorbereitungszeit zuzubilligen, sodass es noch hinnehmbar sein kann, wenn der Streupflichtige erst nach Ablauf von etwa einer Stunde erneut streut.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 9 U 220/03

Arbeitgeber, -nehmer Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (402)

(jlp). Den Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt der Arbeitnehmer im Regelfall dadurch, dass er dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Stellt aber ein Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fest und überschreitet diese rückwirkende Feststellung zwei Tage als zulässig, dann ist der Beweiswert dieser rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Der Arbeitnehmer kann keine Entgeltfortzahlung für diesen "Krankheitsfall" geltend machen.

Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 4 Sa 588/03