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Letzte Aktualisierung
dieser Seite:
08.11.11 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Neuwagenkauf: Bestellt und nicht abgeholt
(506) (jlp).
Nimmt ein Käufer das bestellte Kraftfahrzeug nicht ab und verweigert er
zugleich die Zahlung des Kaufpreises, so stehen dem Verkäufer drei
Möglichkeiten zur Auswahl: Er hält am Vertrag fest und erhebt Klage auf die
Kaufpreiszahlung, er tritt vom Kaufvertrag zurück und verlangt Schadenersatz
wegen Nichterfüllung oder er verlangt eine Nichtabnahmeentschädigung.
Handelt es sich beim Pkw um ein Neufahrzeug, so wird nämlich häufig in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung
von 15 Prozent des Kaufpreises verlangt. Dieser pauschalisierte
Schadenersatz ist wirksam und verstößt nicht gegen gesetzliche Bestimmungen,
da diese nicht den im Neuwagenhandel branchentypischen Durchschnittsgewinn
übersteigt.
Oberlandesgericht Jena, Az.: 8 U 702/04
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Abschleppen, Parken
Verhalten im Straßenverkehr |
Zettel schließt Abschleppen nicht aus (505)
(jlp). Eine Störung der öffentlichen Sicherheit
durch verbotswidriges Parken eines Kraftfahrzeugs kann nicht schon deshalb
auf andere Weise als durch das Abschleppen des Fahrzeugs beseitigt werden,
weil in dem Fahrzeug ein Hinweiszettel mit der Telefonnummer und/oder einer
Anschrift des Fahrers ausliegt, der den einschreitenden Polizeibediensteten
veranlassen soll, vor der Anordnung des Abschleppens mit dem Fahrer Kontakt
aufzunehmen und ihm Gelegenheit zum eigenhändigen Wegfahren des Fahrzeugs zu
geben. Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem
Nachforschungsversuch stehen auch dann im Regelfall die ungewissen
Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen. Der
Hinweis auf den Aufenthalt des Fahrers unter einer bestimmten Anschnitt im
unmittelbaren Nahbereich des Abstellorts des Fahrzeugs genügt dazu nur, wenn
zugleich erkennbar gemacht ist, dass der Fahrer aktuell an dem angegebenen
Ort erreichbar ist. Einen solchen aktuellen zeitlichen Situationsbezug
liefert ein Hinweiszettel nicht, der für eine Vielzahl von Situationen
verbotswidrigen Parkens passt.
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf
25/02 |
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Dies und Das |
Keine Fahrtenbuchauflage im Fahrzeugschein
(504) (jlp). Ist
ein Fahrzeugführer verpflichtet, ein Fahrtenbuch für sein Fahrzeug sowie für
mögliche Ersatzfahrzeuge zu führen, so hat der belastete Fahrzeugführer
diese Auflage zu erfüllen, wenn er z. B. bei einer festgestellten
Ordnungswidrigkeit nicht den tatsächlichen Fahrzeugführer benennen konnte.
Diese Verpflichtung geht aber nicht soweit, dass die Behörde berechtigt
wäre, die Fahrtenbuchauflage im Fahrzeugschein einzutragen. Eine solche
Eintragungspflicht ergibt sich nicht aus dem Gesetz, insbesondere nicht aus
der Straßenverkehrszulassungsordnung und ist damit rechtswidrig.
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 8 B
2736/04 |
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Abschleppen, Parken
Betrug, Diebstahl, Einbruch
Verhalten im
Straßenverkehr |
Missbrauch eines Behindertenparkausweises
(503) (jlp).
Benutzt ein Fahrzeugführer den amtlichen Behindertenparkausweis einer
anderen Person, um so Parkgebühren zu sparen, so wird dieser Ausweis zur
Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. Der Benutzer macht sich strafrechtlich
des Missbrauchs von Ausweispapieren schuldig, da der Parkausweis für
Behinderte auf einen anderen ausgestellt war. Es handelt sich um eine
Urkunde, die von einer Behörde, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
wahrnimmt, ausgestellt wurde, um die Identität einer Person oder ihre
persönlichen Verhältnisse zu beweisen.
Amtsgericht Nürnberg, Az.: 55 Cs 702 Js
62068/04 |
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Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Fahrradfahrer haftet allein (502)
(jlp). Ein Fahrradfahrer, der verbotswidrig
einen Gehweg, noch dazu in die falsche Richtung, befährt und dann einfach in
eine Kreuzung einfährt, ohne sich sorgfältig zu vergewissern, ob Verkehr
kommt, handelt gegen seine Interessen und hat gegen einen Pkw-Fahrzeugführer
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn es in dieser
Kreuzung zu einem Unfall kommt. Der Fahrradfahrer hat den Unfall vielmehr
alleine verursacht und verschuldet.
Amtsgericht München, Az.: 341 C 9394/04
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Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Fahrzeugmodelljahr ist wertbildend (501)
(jlp). Haben die Kaufvertragsparteien beim Kauf
eines gebrauchten Pkw ausdrücklich im Kaufvertrag das Modelljahr des
Fahrzeugs festgehalten, so wurde eine Fahrzeugbeschaffenheit vereinbart.
Stellt sich später heraus, dass das Fahrzeug aus einem vorangegangenen
Modelljahr stammt, so ist der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Da es sich bei der Angabe zum Modelljahr um einen wertbildenden
Faktor handelt, kann sich der Verkäufer nicht herausreden, dass diese
Pflichtverletzung unerheblich sei.
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 8 U 2366/04
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Geschwindigkeit
Unfälle |
Schleichgeschwindigkeit (500)
(jlp). Einen wegen voller Beladung auf der
Autobahn langsam fahrenden Lkw-Fahrer (hier 40 km/h) trifft keine
Mithaftung, wenn ein nachfolgender Lkw auffährt. Dies jedenfalls dann nicht,
wenn das Gespann einen objektiv nachvollziehbaren und triftigen Grund zur
Geschwindigkeitsverlangsamung hatte, was hier durch die Steigung der
Fahrbahn gegeben war. Eine Verpflichtung zur Warnung des nachfolgenden
Verkehrs ergibt sich erst ab einer Geschwindigkeit von ca. 25 - 30 km/h auf
der Autobahn.
Landgericht Köln, Az.: 15 O 590/01 |
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Alkohol, Drogen, Rauschmittel
Unfälle |
Wer nicht trinkt, der fährt! (499)
(jlp). Verabreden der (später verletzte)
Beifahrer und der alkoholisierte Fahrer eines Unfallfahrzeugs zunächst im
Laufe des Nachmittags, dass der Beifahrer am Abend fahren solle, wird dies
aber vor der Unfallfahrt aus ungeklärtem Grund doch nicht so gehandhabt, so
trifft den Beifahrer gegenüber dem mit 1,87 Promille alkoholisierten Fahrer
ein Mitverschulden, welches gegenüber dem Verschulden des Unfallfahrers
gleich schwer wiegt. Die gegenseitigen Verschuldensvorwürfe wurden vom
Gericht als gleichgewichtig beurteilt, sodass von einer hälftigen
Schadenteilung auszugehen ist.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 132/04
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Körperkontakt oder Sichtkontakt (498)
(jlp). Ein Versicherungsnehmer führt einen
Diebstahl grob fahrlässig herbei, wenn er die Notebooktasche auf einem stark
frequentierten Bahnhof zwar direkt neben sich abstellt, sie jedoch dann
mehrere Minuten nicht beobachtet. Um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
zu beseitigen, muss er entweder Körperkontakt zu seiner Notebooktasche
behalten oder die Tasche andauernd beobachten bzw. sie zwischen seinen
Beinen abstellen.
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Az.:
7 C 68/04 |
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Fahrerlaubnis |
Ausländische Fahrerlaubnis kann gültig sein (497)
(jlp). Nach europäischem und
deutschem Recht sind ausländische Fahrerlaubnisse im Inland grundsätzlich
anzuerkennen. Zwar sieht die deutsche Fahrerlaubnisverordnung die Ausnahme
von der Anerkenntnispflicht u. a. vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von
einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist oder der
Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auf seine Fahrerlaubnis verzichtet
hat, um einer Entziehung zuvorzukommen. Jedoch widerspricht diese Regelung
der EU-Führerscheinrichtlinie, wie sie der Europäische Gerichtshof auslegt.
Danach kann einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung ausnahmsweise
nur versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem
Strafgericht entzogen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf einer
bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen durfte und diese
Frist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings sind die deutschen Behörden
verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung
Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten.
Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz, Az.: 7 B 11021/05.OVG |
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Fahrzeugkauf, -verkauf |
Wann gilt
neues Motorrad noch als “neu”? (496)
(jlp). Ein als neu
erworbenes Motorrad gilt nur dann als Neufahrzeug, wenn dieses Modell
unverändert weiter gebaut wird, keine standzeitbedingten Mängel aufgetreten
sind und die Herstellung im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr als zwölf
Monate zurückliegt. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass jedes
Kraftfahrzeug einem Alterungsprozess unterliegt, der mit dem Verlassen des
Herstellungsbetriebs einsetzt. Grundsätzlich verschlechtert sich der Zustand
eines Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation
und anderen physikalischen Veränderungen. Selbst eine Aufbewahrung unter
optimalen Bedingungen vermag dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu
verhindern. Ist das Motorrad also älter als zwölf Monate, muss der Käufer
dies nicht akzeptieren und kann das Fahrzeug zurückgeben.
Landgericht Berlin, Az.:
18 O 452/03 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Werkstattbriefkasten muss besonders sicher sein (495)
(jlp). Die
Versicherungsgesellschaft ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
den Diebstahl des kaskoversicherten Kraftfahrzeugs dadurch ermöglicht, dass
er die zur Entwendung genutzten Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten einer
Vertragswerkstatt einwirft, um damit eine Reparatur am Folgetag zu
veranlassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen nicht besonders
gesicherten Außenbriefkasten handelt, auch wenn der Werkstattbetrieb seinen
Kunden ein solches Vorgehen ermöglicht.
Oberlandesgericht Celle,
Az.: 8 U 182/04 |
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Geschwindigkeit |
Fahrverbot für besorgten
Vater (494)
(jlp). Eilt ein Vater zu
seinem verunfallten Kind, das an einem "Down-Syndrom" erkrankt ist, und
überschreitet er hierbei die Geschwindigkeitsregeln, so handelt dieser
Fahrzeugführer nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder
Gleichgültigkeit, sondern aus Sorge um das Leben oder die Gesundheit des
Kindes. Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu
rechtfertigen, sondern nur dann, wenn die sofortige Hilfeleistung durch den
Vater zwingend erforderlich ist.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 1 Ss 81/05 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Handygebrauch im Straßenverkehr (493)
(jlp). Ein Fahrzeugführer,
der ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Handy-Verbot im Straßenverkehr
über 50 Euro erhalten hatte, argumentierte vor Gericht, dass er gar nicht
telefoniert, sondern nur auf dem Display des Mobiltelefons die Uhrzeit
abgelesen hätte. Dieses Verhalten reicht aber bereits für ein Bußgeld aus,
da alleine entscheidend ist, ob ein Mobiltelefon in der Hand gehalten wird
oder nicht. Keine Rolle spielt es dagegen, ob das Handy tatsächlich in
Funktion gesetzt wird oder nicht.
Oberlandesgericht Hamm,
Az.: 2 Ss OWi 177/05 |
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Fahrradfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Betrunkener Fahrradfahrer (492)
(jlp). Bei einem
Fahrradfahrer wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,02 Promille
festgestellt. Dies veranlasste die Straßenverkehrsbehörde vom Fahrradfahrer
ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen, um die Frage klären zu
lassen, ob der Fahrradfahrer auch weiterhin ein Fahrrad im Straßenverkehr
führen darf. Eine solche Anordnung ist auch gegenüber Fahrradfahrern
möglich. Stellt sich dann auf Grund des Gutachtens heraus, dass hinsichtlich
der Teilnahme dieses Fahrradfahrers Zweifel bestehen, kann die
Fahrerlaubnisbehörde ihm auch das Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr
untersagen.
Verwaltungsgericht
Neustadt/Weinstraße, Az.: 3 L 372/05 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Kein
Schadenersatz bei Kollision mit Rentier (491)
(jlp). Ein
Versicherungsnehmer erlitt in Norwegen einen Unfall mit seinem Kfz, weil ein
Rentier die Straße plötzlich überquerte. Die Teilkaskoversicherung lehnte
eine Schadenregulierung ab. Zu Recht befand auch das Oberlandesgericht. Zwar
handelt es sich bei Rentieren um Haarwild, doch sind diese Tiere im
Bundesjagdgesetz nicht erwähnt. Versichert sind Kollisionen, wenn es sich um
Tiere handelt, die im Bundesjagdgesetz ausdrücklich benannt worden sind.
Deshalb kann unter Haarwild nicht jedes behaarte wild lebende Tier
verstanden werden. Mangels ausdrücklicher Benennung scheidet das Rentier
hier im Versicherungsschutz aus. Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch
auf Schadenersatz.
Oberlandesgericht
Frankfurt, Az.: 7 U 190/02 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Wohnmobile
gut sichern (490)
(jlp). Ein
Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er sein Wohnmobil mit
geöffneter Schiebetür während eines Einkaufs in einem polnischen
Getränkemarkt stehen lässt. Für den Diebstahlverlust des Fahrzeuges muss die
Kaskoversicherung keinen Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht
Hamburg, Az.: 14 U 163/04 |
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Arbeitgeber, -nehmer
Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Erschleichen von
Urlaubstagen (489)
(jlp). Steht der
Arbeitnehmer unter dem Verdacht Urlaubsanträge manipuliert zu haben, indem
er die ursprünglich gestellten Urlaubsanträge aus der Personalakte entfernt
und durch neue, inhaltlich zu seinem Vorteil geänderte Anträge ersetzt und
so zu einem zusätzlichen, ihm nicht zustehenden Urlaubstag kommt, so ist
eine außerordentliche Verdachtskündigung gerechtfertigt. Dadurch, dass die
Manipulation bemerkt wird, wird sie durch Unterzeichnung der ausgetauschten
Urlaubsanträge nicht gebilligt.
Landesarbeitsgericht
Hessen, Az.: 17/10 Sa 1653/03 |
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Unfälle |
Nutzungsausfall für lange Zeit (488)
(jlp). Nach einem Pkw-Unfall steht dem
Geschädigten nicht nur ein Anspruch auf Fahrzeugreparatur zu, sondern auch
ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Diese Nutzungsentschädigung ergibt
sich aus gerichtsanerkannten Tabellen und wird dem Geschädigten für die Zeit
der unfallbedingten Fahrzeugreparatur ausbezahlt. Macht der Geschädigte
gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend, dass er aus
eigenen finanziellen Mitteln die Fahrzeugreparatur nicht vorfinanzieren
kann, sodass die Reparatur zunächst unterbleibt, steht ihm für die gesamte
Zeit der Nichtnutzung eine Nutzungsentschädigung (hier: 145 Tage) selbst
dann zu, wenn die Nutzungsentschädigung höher als die Reparaturkosten ist.
Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung hätte nämlich durch eine
schnellere Ersatzleistung diese Schadenhöhe verhindern können.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 112/04 |
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Fußgänger
Geschwindigkeit
Öffentlicher Verkehrsraum |
Tempolimit und Anliegerschutz (487)
(jlp). Will eine Straßenverkehrsbehörde für eine
Durchfahrtstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h
anordnen, so kann dies unter Berufung auf Verkehrsunfallzahlen insbesondere
für die Sicherheit der Fußgänger begründet werden. Liegt aber auf Grund der
Verkehrsunfallzahlen eine solche besondere Gefahrenlage nur in der Zeit von
6 bis 20 Uhr und nicht nachts vor, so muss die Straßenverkehrsbehörde an
eine nach der Tageszeit differenzierenden Regelung denken. Wird eine solche
unterschiedliche Regelung bei der Verkehrsplanung nicht mit in die
Entscheidung einbezogen, kann die Klage (hier: Taxiunternehmer) erfolgreich
sein.
Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 11 A
717.04 |
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Öffentlicher Verkehrsraum
Unfälle |
Gesundheitscheck für Straßenbäume (486)
(jlp). Wird ein Kraftfahrzeug durch einen
herabstürzenden Ast eines Alleebaumes (hier: Pyramidenpappel) beschädigt,
dann trifft den Straßeneigentümer eine Schadenersatzpflicht, wenn dieser
nicht nachweisen kann, dass er die Bäume jährlich mindestens zweimal einer
äußeren Gesundheits- und Zustandsprüfung unterzogen hat. Eine
Schadenersatzpflicht ist hingegen ausgeschlossen, wenn die
Verkehrssicherungspflicht zwar verletzt wurde, der geschädigte
Fahrzeugführer aber nicht nachweisen kann, dass selbst bei ordnungsgemäßer
Baumüberprüfung dieser Baumschaden entdeckt worden wäre und zur Beseitigung
der Gefahr geführt hätte.
Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 225/03 |
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Verhalten im Straßenverkehr |
Sorgfaltspflichten eines Linksabbiegers (485)
(jlp). Kann derjenige, der bei Dämmerung von
einer gut ausgeleuchteten innerörtlichen Straße nach links abbiegen will,
wegen vorhandener Sichthindernisse die Gegenfahrbahn nicht einsehen, so hat
er sich in diese hineinzutasten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass ihm
nur beleuchtete Fahrzeuge entgegenkommen, die wegen ihrer Beleuchtung durch
die Sichthindernisse (hier: Pflanzenbewuchs) hindurch erkannt werden können.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 352/03 |
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Geschwindigkeit
Verhalten im Straßenverkehr |
Mithaftung des Vorfahrtberechtigten (484)
(jlp). Eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten
kann nicht mit dem Argument verneint werden, die Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei nur geringfügig gewesen und habe nicht
mehr als 10 km/h betragen. Die Mithaftung des Vorfahrtberechtigten hängt
vielmehr davon ab, ob er sich durch die Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu
reagieren.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 140/03 |
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Öffentlicher Verkehrsraum
Unfälle |
Immer mit Risiko: Mäharbeiten (483)
(jlp). Schleudert ein Mähfahrzeug, das einen
Grünstreifen neben der Bundesautobahn bearbeitet, einen Gegenstand hoch und
wird hierdurch ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt, so kommt eine
Haftung des Mähfahrzeuges dann nicht in Betracht, wenn sich der eingetretene
Schaden auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht hätte vermeiden lassen und
weitere Schutzmaßnahmen, die mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar gewesen
wären, nicht zu einem besseren Schutz geführt hätten. Da selbst ein
Kettenschutz am Mähgerät nicht wirksam alle Gefährdungen ausschließen kann,
liegt ein unabwendbares Ereignis vor. Hierfür haftet der Fahrzeughalter des
Mähfahrzeuges nicht.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 115/04 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Unfall mit einem Polizeifahrzeug (482)
(jlp). Fährt ein Polizeifahrzeug mit blauem
Blinklicht und Martinshorn trotz roten Ampellichtsignals in eine Kreuzung
ein, so darf dessen Fahrer dann nicht annehmen, dass alle Verkehrsteilnehmer
seine Zeichen wahrgenommen haben, wenn er den Verkehr auf den querenden und
wegen des Lichtsignals der Ampelanlage grundsätzlich bevorrechtigten Spuren
nicht einsehen kann. Im Fall einer Kollision trifft ihn daher ein
Mitverschulden. Im vorliegenden Fall bewertete das Gericht dies mit einem
Drittel.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 138/04 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Verspätete Kfz-Diebstahlanzeige (481)
(jlp). Wird der Kaskoversicherung ein
angeblicher Kfz-Diebstahl nicht innerhalb einer Woche angezeigt, so kann
sich die Versicherungsgesellschaft auf Leistungsfreiheit berufen. Es ist in
keinster Weise nachvollziehbar, warum ein Versicherungsnehmer den Diebstahl
seines Kfz im Wert von 17.275,00 Euro erst nach einer Woche anzeigt. Damit
geht die verspätete Meldung eines Kfz-Diebstahls einzig und allein zu Lasten
des säumigen Versicherungsnehmers.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U
157/04 |
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Arbeitgeber, -nehmer
Betriebsführung |
Drei Abmahnungen dürfen es sein (480)
(jlp). Abmahnungen im Arbeitsverhältnis sollen
dem abgemahnten Arbeitnehmer seine Pflichtverstöße nachhaltig vor Augen
führen. Zugleich soll der Arbeitnehmer mit Nachdruck darauf hingewiesen
werden, dass wiederholte Pflichtverletzungen den Bestand des
Arbeitsverhältnisses in hohem Maße gefährden. Im Wiederholungsfall oder bei
ähnlichen Pflichtverstößen in Zukunft kann daher eine verhaltens- bzw.
personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Voraussetzung für eine
Kündigung ist aber regelmäßig, dass der Arbeitnehmer die mit der Abmahnung
verbundene Drohung ernst nehmen muss. Bei leichteren Verstößen können daher
häufig drei Abmahnungen vorausgehen, bevor dann die Kündigung ausgesprochen
wird.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 406/03
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Dies und Das |
Kündigungshilfe (479)
(jlp). Es ist grundsätzlich zulässig, einem
vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung
zu helfen, dass ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird,
das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein
solches Verhalten ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände weder als
unangemessen unsachliche Einflussnahme auf Verbraucher noch als unlautere
gezielte Behinderung eines Mitbewerbers zu beurteilen.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 140/02 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Unfälle |
Versicherungsbetrug mit Altschaden (478)
(jlp). Versucht ein unfallgeschädigter
Fahrzeughalter gegenüber der Haftpflichtversicherung des schuldigen
Unfallgegners Schadenersatzansprüche aus der Fahrzeuginstandsetzung
abzurechnen, die nachweislich nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun haben
und mit dem Unfallereignis auch nicht in Einklang gebracht werden können,
dann entfällt sein gesamter Schadenersatzanspruch. Denn ein Geschädigter
verliert seine sämtlichen Ansprüche, wenn er erhebliche Schadenpositionen
abrechnet, die nachweislich nicht mit dem Unfallereignis in Verbindung
gebracht werden können.
Landgericht München I, Az.: 17 S 21294/04 |
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Unfälle,
Verhalten im Straßenverkehr |
Stetige Bremsbereitschaft (477)
(jlp). Ein Pkw-Fahrer wollte in einer für ihn
fremden Stadt an einer Kreuzung mit zwei Fahrspuren geradeaus fahren. Kurz
vor der Ampelanlage schaltete die Rechtsabbiegerampel auf Rot. Der
Pkw-Fahrer bezog dieses Rotlicht fälschlicherweise auf seine Fahrspur und
bremste ab. Der hinter ihm fahrende Fahrzeugführer fuhr auf diesen auf.
Dieser machte Schadenersatzansprüche geltend und begründete dies damit, dass
der vor ihm fahrende Fahrzeugführer trotz Grünlicht vor der Ampel
"unmotiviert" abgebremst habe. Nur auf Grund dieses abrupten Bremsvorgangs
sei es zu dem Unfall gekommen. Das Gericht sah aber beim auffahrenden
Kraftfahrer die überwiegende Schuld und sprach ihm einen Schadenersatz in
Höhe von nur einem Drittel zu. Denn in einer unübersichtlichen und stark
frequentierten Kreuzung in einer Großstadt muss mit dem Abbremsen anderer
Fahrzeuge jederzeit gerechnet werden.
Landgericht München I, Az.: 19 S 20476/04
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Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Neuwagen auch bei Tageszulassung (476)
(jlp). Erwirbt ein Käufer ein Kfz mit so
genannter Tageszulassung, so erwirbt der Kunde auch in diesem Fall ein
Neufahrzeug. Die kurzfristige Zulassung auf den Händler dient, anders als
bei so genannten Vorführwagen, nicht der Nutzung des Fahrzeugs.
Tageszulassungen erfolgen im Absatzinteresse beider Seiten. Der Händler
kommt durch die Steigerung der Abnahmemenge in den Genuss höherer Prämien,
die er an den Endkunden weitergeben kann. Das ist dem potenziellen
Autokäufer bewusst, der weiß, dass eine Tageszulassung aus den genannten
Gründen nur rein formal erfolgt, ohne dass sich die Beschaffenheit des
Fahrzeugs als Neufahrzeug dadurch ändert, es insbesondere nicht benutzt
worden ist.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 109/04 |
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Verhalten im Straßenverkehr |
Rotlichtverstoß bei Mitzieheffekt (475)
(jlp). Verlässt sich ein Kraftfahrzeugführer bei
der Annäherung an eine Lichtzeichenanlage auf das Verhalten bzw. die
Einschätzung seines Vordermanns und überfährt er deshalb das schon mehr als
eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes
Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die
Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt.
Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 1
ObOWi 310/04 |
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Vermietung |
Weniger Fläche - weniger Miete (474)
(jlp). Weicht die tatsächliche Mietfläche von
der im Mietvertrag angegebenen Mietfläche um mehr als 10 Prozent ab, so
stellt dies auch im gewerblichen Mietrecht einen Mangel dar. Der
Geschäftsraummieter ist dann berechtigt, die Minderung entsprechend der
prozentualen Flächenabweichung vorzunehmen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-10 U
86/04 |
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Vermietung |
Keine Räumung trotz Schlüsselrückgabe (473)
(jlp). Gibt ein Mieter dem Vermieter die
Schlüssel des Mietobjekts zurück, obwohl er die Mietfläche nicht vollständig
geräumt hat, so erfüllt der Mieter seine Rückgabeverpflichtungen nicht. Dem
Vermieter bleibt so die Mietfläche vorenthalten. Deshalb ist der Mieter
verpflichtet, dem Vermieter für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung zu
bezahlen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U
157/04 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen
Öffentlicher Verkehrsraum |
Regelbußgeld für Mobiltelefonnutzung im
Verkehr (472) (jlp).
Die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons während einer Fahrt im
öffentlichen Verkehrsraum kann grundsätzlich nur durch vorsätzliches Handeln
begangen werden. Kann aber eine Ordnungswidrigkeit nur vorsätzlich begangen
werden, so kann die festgelegte Regelbuße nicht erhöht werden, weil hier der
vorsätzliche Verstoß schon der Regelfall ist. Es ist also nicht zulässig,
das Bußgeld für das Telefonieren während der Fahrt zu erhöhen.
Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 1 Ss 138/04 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Kaufvertrag über Radarwarngerät ist
sittenwidrig (471)
(jlp). Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines
Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien
erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im
Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein
Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht
zu.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 129/04 |
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Vermietung |
Staffelmietvereinbarung im
Gewerberaummietrecht (470)
(jlp). Wurde in einem Gewerberaummietvertrag
eine Staffelmietvereinbarung getroffen, wonach die Miete vereinbarungsgemäß
steigt, obwohl der Mietzins für solche Objekte allgemein sinkt, so ist diese
Regelung gleichwohl gültig. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete besteht
regelmäßig die nicht fern liegende Möglichkeit, dass der vereinbarte
Mietzins im Laufe der Zeit erheblich von der Entwicklung des marktüblichen
Mietzinses abweicht. Dieses typische Vertragsrisiko trägt grundsätzlich die
jeweils benachteiligte Vertragspartei. Der Mieter bleibt daher in der Regel
auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an die
vertraglich vereinbarten Staffelerhöhungen gebunden, es sei denn, die
Parteien haben eine abweichende Regelung getroffen.
Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 175/02 |
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Werbung |
Werbeanlage mit Widerrufsvorbehalt (469)
(jlp). Auch Werbetafeln können eine
genehmigungspflichtige bauliche Anlage sein, sodass vor dem Aufstellen
dieser Werbetafel eine Baugenehmigung einzuholen ist. Will die Baubehörde
diese Genehmigung widerruflich erteilen, so kann dies nach Landesrecht
zulässig sein. Allerdings muss die Behörde dann unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten begründen, warum die vorhandene bauliche oder
verkehrliche Situation die Hinzufügung des Widerrufsvorbehaltes erforderlich
macht.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 1 LB
60/03 |
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Geschwindigkeit |
Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung
(468) (jlp).
Überschreitet ein Kraftfahrzeugfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h um 17 km/h und wirkt sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung
ursächlich auf den Unfall aus, dann haftet dieser Fahrzeugführer für die
Unfallfolgen zu 50 Prozent, und zwar auch dann, wenn er vorfahrtberechtigt
war.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 326/02 |
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Unfälle |
Abgefahrener Reifen (467)
(jlp). Ein abgefahrener Pkw-Reifen stellt
grundsätzlich eine Gefahrerhöhung dar. Ist dem Versicherungsnehmer und
Fahrzeugführer der Reifenzustand aber gar nicht bewusst und musste ihm auch
sonst nicht unbedingt bekannt sein, dass ein Reifen nicht mehr das
vorgeschriebene Mindestprofil von 1,6 mm aufwies, so handelt dieser
Fahrzeugführer nicht grob fahrlässig. Die Vollkaskoversicherung muss daher
auch für den Fahrzeugschaden des Versicherungsnehmers aufkommen. Erst recht
gilt dies dann, wenn sich der Unfall auf trockener Strecke ereignete. Hier
wirkt sich das Fehlen des Profils kaum aus.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 183/03 |
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Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer (466)
(jlp). Ein Radfahrer haftet zu 100 Prozent, wenn
er bei Dunkelheit mit 20 bis 25 km/h auf einem unbeleuchteten Fuß- und
Radweg fährt und seine Fahrradlampe nur eine Strecke von 4 Metern
ausleuchtet. Diese Pflicht "Fahren auf Sicht" ist nicht nur auf
Kraftfahrzeuge beschränkt, sondern gilt für alle Fahrzeuge, d.h. auch für
Fahrräder. Berücksichtigt man die regelmäßig unzureichende Leuchtkraft von
Fahrradlampen, bedeutet dies, dass auf unbeleuchteten Strecken nur sehr
langsam gefahren werden darf. Steht daher z.B. eine schuldhaft überhöhte
Geschwindigkeit des Radfahrers fest, so muss dieser ein unfallursächliches
Mitverschulden des Fußgängers beweisen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 644/04 |
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Geschwindigkeit |
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
(465) (jlp).
Überschreitet ein Kraftfahrzeugführer mit seinem Pkw innerorts die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um nahezu 100 Prozent (97 km/h statt der
vorgeschriebenen 50 km/h), so muss die Bußgeldbehörde und das Gericht von
einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen. Das führt zu
einer Bußgelderhöhung.
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 83/04 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Schadenersatz für falsches Tanken (464)
(jlp). Ein Mitarbeiter, der ein mit
Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss
dem Arbeitgeber die durch die Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und
Reparaturarbeiten ersetzen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur
Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu
vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Die Zapfpistolen und Schläuche sind
für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt. Dies
hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen.
Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 1152/04.TR |
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Miet-, Leasingfahrzeuge |
Kein Mietwagen bei geringem Fahrbedarf (463)
(jlp). Es stellt einen Verstoß gegen
Schadenminderungspflichten dar, wenn der Geschädigte nach einem
Verkehrsunfallereignis ein Ersatzfahrzeug anmietet, mit diesem aber nur
einen täglichen Fahrbedarf von 19,1 km im Durchschnitt abdeckt. Gerade im
großstädtischen Raum ist es zumutbar - auch bei mehreren notwendigen Fahrten
am Tag -, auf ein Taxi zurückzugreifen. Solche Taxikosten sind dann fiktiv
nach dem tatsächlichen Fahrbedarf zu ermitteln und zu erstatten.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 106 C 3343/02 |
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Öffentliche Verkehrsmittel
Reisen |
Pkw-Schaden während Reisezugtransport (462)
(jlp). Das Autoreisezugtransporte durchführende
Eisenbahnunternehmen haftet für den Schaden, der an einem Pkw während seines
Transportes auf einem offenen Wagen eines Reisezuges zwischen Oberitalien
und Norddeutschland entsteht (Abbrechen eines Außenspiegels), denn es
handelt sich um eine Beschädigung von Reisegepäck. Für die Inanspruchnahme
eines Haftungsausschlusses wegen eines unabwendbaren Ereignisses trägt das
Eisenbahnunternehmen die Beweislast.
Amtsgericht Hildesheim, Az.: 18 C 199/04 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Reisen |
Wer mogelt, geht leer aus (461)
(jlp). Behauptet ein Versicherungsnehmer, dass
sein Fahrzeug aufgebrochen und dass ihm Reisegepäck gestohlen worden sei, so
begegnet diese Behauptung erhebliche Zweifel, wenn der Versicherungsnehmer
später einräumen muss, dass er falsche Quittungen über die entwendeten
Gegenstände eingereicht hat und dass er bei seinen polizeilichen Angaben
ebenfalls falsche Angaben bei Einrichtung der Stehlgutliste gemacht hat. Die
Reisegepäckversicherung muss bei solchen Ungereimtheiten keinen
Schadenersatz leisten.
Landgericht Aachen, Az.: 9 O 479/02 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Übernommenes Verwarnungsgeld ist kein
Arbeitslohn (460)
(jlp). Übernimmt der Arbeitgeber aus ganz
überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern,
die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots
verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn. Der
Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, auf die Verwarnungsgelder auch
noch Lohnsteuer zu bezahlen.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 29/00 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Mündliche Kündigungen sind unwirksam (459)
(jlp). Der Bundesgerichtshof misst dem
Schriftformerfordernis für eine arbeitsrechtliche Kündigung einen hohen
Stellenwert bei. Daher verstößt es auch nicht gegen Treu und Glauben, wenn
sich eine Arbeitnehmerin auf diesen Formmangel bei einer von ihr selbst
ausgesprochenen mündlichen Kündigung beruft.
Damit soll vor allen Dingen verhindert
werden, dass im Streit ausgesprochene verbale Kündigungen über das Schicksal
eines Arbeitsverhältnisses entscheiden.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 659/03 |
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Werbung |
Humorvoller Werbevergleich (458)
(jlp). Solange mit einem humorvollen
Werbevergleich keine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist,
weil das Publikum die Aussage nicht ernst nimmt, liegt darin noch keine
unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung. Dies kann anders sein, wenn
sich ein humorvoller Teil und ein sachlicher Teil einer Werbung mit ein- und
derselben Produkteigenschaft befassen, sodass sich für den Betrachter eine
allgemeine Abwertung der Konkurrenzprodukte ergibt.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 U
142/04 |
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Fahrzeugkauf, -verkauf |
“Fabrikneuheit” eines Pkw (457)
(jlp). Beim Erwerb eines fabrikneuen Fahrzeugs
erwartet der Käufer einen unbeschädigten Wagen zu erhalten, sodass ihm nur
ganz unerhebliche Beschädigungen nicht zu offenbaren sind.
Fahrzeugbeschädigungen, die hinsichtlich der Reparaturkosten über 330 Euro
liegen, hat der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen. Unterlässt der Verkäufer
diese Mitteilung, dann kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger
Täuschung anfechten und das Fahrzeug zurückgeben.
Landgericht Gießen, Az.: 4 O 269/04 |
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Dies und Das |
Kfz-Verwesungsschäden wegen Suizid (456)
(jlp). Verstirbt ein
Kfz-Vollkaskoversicherungsnehmer durch Selbsttötung, indem er in seiner
Garage Abgase über einen Schlauch in das Innere des Fahrzeuges leitet, so
liegt kein Unfall vor. Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss keinen
Schadenersatz leisten, auch wenn das Fahrzeug durch den anhaltenden
Verwesungsgeruch und durch die Abgase unbrauchbar geworden ist. Es handelt
sich lediglich um Verunreinigungen, die nicht dem Versicherungsschutz
unterliegen.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U
161/04 |
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Geschwindigkeit |
Fahrtenbuchauflage für Geschäftsfahrzeug
(455) (jlp).
Wurde mit einem Kfz ein Verkehrsverstoß begangen, dann ist der Kfz-Halter
gegenüber der Bußgeldbehörde verpflichtet, sachdienliche Angaben zur
Ermittlung des Fahrers zu machen. Dazu gehört in erster Linie eine
vollständige Offenlegung des Kreises der Personen, die für den Tatzeitpunkt
als Fahrer in Betracht kommen. Unterlässt der Kfz-Halter die
Offenlegungspflicht, kann ihm gegenüber die Führung eines Fahrtenbuches
angeordnet werden. Auf fehlendes Erinnerungsvermögen kann sich ein Inhaber
eines kaufmännisch geführten Betriebs nicht berufen. Ihm obliegt es,
hinreichend aussagekräftige Geschäftsunterlagen zu führen. Die Anordnung,
ein Fahrtenbuch 12 Monate lang führen zu müssen, ist bei einem
Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 30 km/h nicht unverhältnismäßig.
Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 A
493/03 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen
Unfälle |
Unfall wegen Handybenutzung (454)
(jlp). Kommt ein Pkw (Smart) beim Durchfahren
einer Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit, wobei der Fahrer nur eine
Hand am Lenkrad hat und mit der anderen sein Handy, mit dem er telefoniert,
an sein Ohr hält, von der Fahrbahn ab, dann ist der Unfall grob fahrlässig
herbeigeführt. Die Vollkaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 105 C 3123/03 |
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Unfälle
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Unfall auf dem Gehweg (453)
(jlp). Befährt ein Radfahrer verbotswidrig den
Gehweg, dann hat er die unfallbedingten Schäden, die er durch eine Kollision
mit einem aus der Grundstückseinfahrt herausfahrenden Pkw erleidet, selbst
zu tragen. Liegt zudem noch eine Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation
vor ("Rechtsknick"), dann tritt die Betriebsgefahr des Pkw vollständig
zurück, weil der Pkw-Fahrer den Unfall nicht vermeiden konnte. Der
verbotswidrig fahrende Fahrradfahrer ging daher mit seiner Schaden- und
Schmerzensgeldklage leer aus.
Amtsgericht München, Az.: 342 C 18819/03 |
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Unfälle |
Hautrötung ist keine Körperverletzung (452)
(jlp). Kommt es bei einem Kfz-Unfall durch die
Wucht des Aufpralles zu Hautrötungen am Hals eines Beifahrers, weil sein
Sicherheitsgurt hieran entlang streifte, so reicht dies alleine nicht aus,
eine strafrechtlich erhebliche Körperverletzung anzunehmen. Hier liegen
keine Verletzungsfolgen im Sinne einer Substanzschädigung vor.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 4/05 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Kündigung wegen privater Internetnutzung
(451) (jlp). Hat
der Arbeitgeber die private Internetnutzung des Firmencomputers nicht
geregelt oder sind die ausgesprochenen Verbote über Art und Ausmaß der
Privatnutzung unklar, dann scheidet eine sofortige außerordentliche
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Der Arbeitgeber ist vielmehr
verpflichtet, ein untersagtes Arbeitnehmerverhalten zuerst abzumahnen,
sodass der Arbeitgeber erst nach einem erneuten Verstoß des Arbeitnehmers
zum Instrument der Kündigung greifen darf.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7
Sa 1243/03 |
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Werbung
Öffentlicher Verkehrsraum |
Werbeanlagen gefährden Landschaftsbild (450)
(jlp). Werbeanlagen an der Bundesautobahn,
abgestellt auf einem Hänger im Außenbereich, die auf eine Tankstelle sowie
auf ein Schnellrestaurant hinweisen, unterliegen dem Baurecht und bedürfen
der baurechtlichen Zulassungsgenehmigung. Hierbei spielt es keine Rolle,
dass das Werbeschild (4,50 m x 3,25 m) auf einem fahrbaren Anhänger
platziert ist. Denn Baurecht findet auch dann Anwendung, wenn die Anlage
beweglich ist. Da die Werbeanlage die Landschaft beeinträchtigt, und auch
grundsätzlich nicht in den Außenbereich gehört, ist die mobile Werbeanlage
zu entfernen.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K
2268/04.KO |
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Vermietung |
Stromsperre (449)
(jlp). Der Vermieter von Gewerberaum, der selbst
für die Kosten der Stromversorgung gegenüber dem Versorgungsunternehmen
aufzukommen hat, ist zu einer Stromunterbrechung selbst dann nicht befugt,
wenn der Mieter ihm gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Die Unterbrechung der Stromversorgung stellt eine unzulässige Besitzstörung
dar. Der Vermieter kann nicht zur Selbsthilfe greifen, um den Mieter zur
Räumung zu veranlassen. Er muss vielmehr einen Räumungstitel vor Gericht
erstreiten, um diesen Anspruch dann im Rahmen der Zwangsvollstreckung
durchzusetzen. Das Recht zur Leistungseinstellung steht nur einem
Stromversorgungsunternehmen bei Nichtzahlung zu. Der Vermieter ist aber kein
Versorgungsunternehmen für Strom.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 1 U 67/03 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Schulgarderobe ist nicht sicher (448)
(jlp). Ein Versicherungsnehmer handelt grob
fahrlässig, wenn er den Diebstahl seines kaskoversicherten Fahrzeuges unter
Außerachtlassung aller Sorgfaltspflichten ermöglicht. Dies ist z.B. dann der
Fall, wenn eine Schülerin die Fahrzeugschlüssel ihres Motorrollers in der
Tasche einer Jacke aufbewahrt, die während des Unterrichts unbeaufsichtigt
an der Schulgarderobe hängt. In einem solchen Fall stehen der Schülerin
keine Schadenersatzansprüche gegen ihre Kaskoversicherung zu.
Amtsgericht Wetzlar, Az.: 39 C 622/03 [39] |
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Miet-, Leasingfahrzeuge |
Sittenwidriger Unfalltarif für Mietwagen
(447) jlp). Ein
Kfz-Mietvertrag zu einem Unfallersatztarif, der 105 Prozent über dem
Normaltarif liegt, ist ohne besondere Umstände, die eine derart erhebliche
Abweichung rechtfertigen, sittenwidrig.
Amtsgericht Böblingen, Az.: 20 C 1416/04 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Pferdekoppel muss sicher sein (446)
(jlp). Ein Pferdehalter genügt seinen
Sicherungspflichten hinsichtlich der von ihm auf der Weide gehaltenen
Rassepferde nicht, wenn das Weidetor lediglich durch Gummibänder
zusammengehalten und diese so eine Schutzfunktion bei panikartigen
Ausbruchversuchen der Pferde nicht erfüllen können. Deshalb hat dieser
Pferdehalter auch keinen Schadenersatzanspruch gegen einen Kleinbusfahrer,
wenn seine Pferde von der Weide entlaufen und auf der nahe gelegenen
Bundesstraße von diesem Fahrzeug getötet werden. Zwar kann auch den
Fahrzeugführer ein Verschulden treffen, weil er gegen das Sichtfahrgebot
verstoßen hat, doch tritt dieses geringfügige Verschulden gegen das grob
fahrlässige Verschulden des Pferdehalters zurück, weil dieser die
Pferdeweide nicht ordnungsgemäß sicherte.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 64/03 |
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Dies und Das |
Pkw-Standheizung stört Nachbarruhe (445)
(jlp). In einem reinen Wohngebiet ist der
Betrieb einer handelsüblichen, mit öffentlich-rechtlichen Zulassungen
versehenen Pkw-Standheizung nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr kann sich
im Einzelfall ein Anspruch eines Anwohners auf Unterlassung (Nichtbetätigung
der Standheizung) ergeben, wenn die Standheizung laut ist und wenn dadurch
das Schlafbedürfnis dieses Anwohners beeinträchtigt wird. In einem solchen
Fall muss das Interesse des Standheizungsbesitzers an einen warmen Pkw und
an eisfreien Scheiben zurücktreten. Insbesondere gilt dies dann, wenn das
Fahrzeug in ausreichendem Abstand zur beeinträchtigten Wohnung woanders
geparkt werden kann.
Amtsgericht München, Az.: 123 C 3000/03 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Käufer darf sich auf Prospektangaben
verlassen (444) (jlp).
Kann ein Kfz entgegen den Prospektangaben des Herstellers nur mit einem
teureren als dem dort angegebenen Kraftstoff betrieben werden, so ist der
Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dem Fahrzeug fehlt eine
wesentliche zugesicherte Eigenschaft. Dies muss der Käufer nicht
akzeptieren.
Oberlandesgericht München, Az.: 18 U 2176/04 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Benutzung eines Handys während der Fahrt
(443) (jlp). Das
verbotswidrige Benutzen eines Handys während der Fahrt kann regelmäßig nur
vorsätzlich begangen werden. Dem Fahrer kann deshalb wegen dieser
verbotswidrigen Handynutzung das im Bußgeldkatalog aufgeführte Bußgeld
auferlegt werden. Es ist aber nicht gerechtfertigt, dieses Bußgeld nochmals
zu erhöhen, weil der Fahrer vorsätzlich gehandelt habe. Das vorsätzliche
Handeln stellt bereits beim unerlaubten Handytelefonieren den Regelfall dar,
sodass eine nochmalige Erhöhung wegen vorsätzlicher Begehungsweise
ausscheidet.
Oberlandesgericht Jena, Az.: I Ss 138/04 |
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Unfälle |
Zweifelhafte HWS-Verletzung (442)
(jlp). Wenn die durch den gerichtlich bestellten
Sachverständigen festgestellte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung
bei 1-2 km/h liegt, so kann auf Grund dieser geringen biomechanischen
Insassenbelastung eine HWS-Verletzung grundsätzlich nicht vorgelegen haben.
Insoweit kommt es auf den Inhalt der Arztberichte nicht mehr an. Diese
Ausführungen haben zwar für die Erstdiagnose Bedeutung, werden aber infolge
der Feststellungen zur kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung derart
relativiert, dass sie bei der Überzeugungsbildung unberücksichtigt gelassen
werden können.
Oberlandesgericht München, Az.: 24 U 747/03 |
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Dies und Das |
Sie können mich mal ... (441)
(jlp). Als eine Gemeindevollzugsbeamtin bei
einem Schuldner eine Zwangsvollstreckung betreiben wollte, wurde sie mit den
Worten "Wissen sie was, Sie können mich mal ..." begrüßt. Die
Vollzugsbeamtin fühlte sich hierdurch angegriffen und stellte Strafantrag
wegen Beleidigung (§ 185 StGB). Das Gericht sah in dieser Äußerung noch
keine Missachtung, da sich aus diesen Worten alleine noch kein negativer
Bedeutungsinhalt ergebe. Schließlich muss dieser unvollendete Satz nicht
automatisch das Götz-Zitat beinhalten, sondern kann auch in dem Sinne "Sie
können mich mal gern haben" verstanden werden. Bei dieser Auslegung liegt
kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 46/04 |
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Dies und Das |
Fahrtenschreiber auch für
Kundendienstfahrzeuge (440)
(jlp). Kundendienst- und Montagefahrzeuge, die
Werkzeuge und Reparaturmaterialien als Ausrüstung ständig mit sich führen,
dienen der Güterbeförderung im Sinne der Fahrpersonalverordnung. Fahrer
dieser Fahrzeuge haben daher in Deutschland bereits dann die für die
gewerbliche Güterbeförderung geltenden Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten,
wenn das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs (einschließlich Anhänger)
mehr als 2,8 t beträgt. In diesen Fällen muss die Einhaltung der Lenk- und
Ruhezeiten durch schriftliche Aufzeichnungen oder mittels eines im Fahrzeug
befindlichen Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) nachgewiesen werden.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 10 S
1116/04 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Unpünktlichkeit stört den Betriebsablauf
(439) (jlp).
Arbeitnehmer, die sehr oft mit Verspätung am Arbeitsplatz erscheinen und
sich auch nicht durch Abmahnungen des Arbeitgebers beeindrucken lassen,
riskieren unter Umständen nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine
fristlose Kündigung. Das Argument des Arbeitnehmers: "Ich habe verschlafen",
reicht als Entschuldigung nicht aus. Erst recht dann nicht, wenn der
Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres insgesamt 20-mal zu spät kommt und dies
jeweils um gut eine Stunde. Dieses Verhalten muss der Arbeitgeber nicht
dulden. Bei einem solchen Verhalten ist der Betriebsablauf empfindlich
gestört, sodass bei einer solchen beharrlichen Unpünktlichkeit die fristlose
Kündigung ein angemessenes Mittel nach erfolglosen Abmahnungen ist.
Landesarbeitsgericht Frankfurt, Az.: 2 Sa
756/04 |
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Vermietung |
Keine Räumungsverfügung gegen Mieter (438)
(jlp). Stellt der Mieter die Mietzahlungen ein,
ohne gleichzeitig die angemieteten Räumlichkeiten herauszugeben, so
rechtfertigt dies die fristlose Kündigung und die Erhebung einer
Räumungsklage. Diese Räumung kann allerdings im Regelfall nicht durch eine
einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Die Verweigerungshaltung des
Mieters reicht für die sofortige gerichtliche Regelung nicht aus. Nur wenn
weitere Umstände, z.B. konkrete Gefahr für die Mieträumlichkeiten
hinzukommen, kann dem Mieter die Weiterbenutzung sofort durch die
einstweilige Verfügung untersagt werden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 W 36/04 |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Sofortiger Korrektureingriff des Fahrlehrers
(437) (jlp). An
die Pflicht des Fahrlehrers, seinen Fahrschüler ständig im Auge zu behalten
und seine Fahrweise sorgfältig zu überwachen, ist ein strenger Maßstab
anzulegen. Soll der Fahrschüler in eine links einmündende Straße abbiegen
und naht auf der Gegenfahrbahn in schnellem Tempo ein anderer Pkw, muss der
Fahrlehrer durch genaues Beobachten darauf achten, dass der Fahrschüler den
deshalb bereits an der Mittellinie eingenommenen Haltestand des
Schulfahrzeugs bis zur Vorbeifahrt des entgegenkommenden Pkw beibehält. Er
muss bereits in dem Augenblick, in dem sich der Fahrschüler situationswidrig
anschickt, die typischen einer Wiederanfahrt vorausgehenden
Bedienungsbewegungen zu machen, sofort eingreifen, um eine solche
Wiederanfahrt schon vor ihrem bewegungsmäßigen Beginn zu vermeiden.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 772/02 |
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Abschleppen, Parken |
Trotz Parkberechtigung Auto abgeschleppt
(436) (jlp).
Einem Schwerbehinderten war ein spezieller Schwerbehindertenparkplatz von
der Stadtverwaltung zugeteilt worden. Eine Nutzung dieses Parkplatzes setzt
voraus, dass der spezielle Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt
wird. Dies hatte ein Schwerbehinderter vergessen. Sein Fahrzeug wurde
abgeschleppt. Die Abschleppkosten beliefen sich auf 125 Euro, die der
Schwerbehinderte nicht bezahlen wollte. Vom Gericht wurde er in zweiter
Instanz eines Besseren belehrt. Ein auf einem Behindertenparkplatz
verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf regelmäßig sofort abgeschleppt
werden. Denn der so gekennzeichnete Parkraum muss den parkberechtigten
Nutzern unbedingt zur Verfügung stehen. An der Freihaltung von
Behindertenparkplätzen besteht somit ein erhebliches öffentliches Interesse.
Dieses Interesse ist hier aus der Sicht des Ordnungsamtes dadurch
beeinträchtigt gewesen, dass das Auto ohne sichtbar ausgelegten Parkausweis
abgestellt war. Das Abschleppen war damit nicht unverhältnismäßig.
OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 11726/04 |
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Geschwindigkeit
Unfälle |
Nur der Beweis zählt (435)
(jlp). Behauptet nach einem Verkehrsunfall der
von der untergeordneten Straße kommende Pkw-Fahrer, dass der
Vorfahrtberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und
sich erst dadurch der Unfall ereignet habe, so ist dieses Argument nicht von
vornherein abzuweisen. Allerdings muss der wartepflichtige Pkw-Führer seine
diesbezüglichen Behauptungen auch beweisen können, was sehr schwierig,
oftmals aber unmöglich ist.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 140/03 |
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Öffentliche Verkehrsmittel
Unfälle |
Fahrgast muss sich im Bus festhalten (434)
(jlp). Muss der Busfahrer eines Linienbusses
sein Fahrzeug verkehrsbedingt abrupt abbremsen, wodurch sich ein Fahrgast
verletzt, so hat der Fahrgast nur dann gegen den Busfahrer und gegen die
Verkehrsgesellschaft einen Schadenersatzanspruch, wenn er sich im Bus
verkehrsgerecht verhalten hat. So hat sich jeder Fahrgast in einem
öffentlichen Verkehrsmittel auf plötzliche Gefährdungssituationen
einzustellen und sich dementsprechend selbst abzusichern. Unterlässt der
Fahrgast solche Sicherungsmaßnahmen, weil er keinen Sitz und keine
Haltemöglichkeit sucht, so hat er den Schaden überwiegend selbst verursacht.
Weder der Busfahrer noch die Verkehrsgesellschaft müssen dem verletzten
Fahrgast daher ein Schmerzensgeld bezahlen.
Amtsgericht München, Az.: 341 C 8749/04 |
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Unfälle |
Auffahrunfall wegen plötzlichen Bremsens
(433) (jlp). Ein
Kraftfahrer, der trotz der für ihn grünen Ampel plötzlich und ohne
zwingenden Grund anhält oder wieder abrupt abbremst, trifft an dem dann
verursachten Auffahrunfall eine Mithaftung, die je nach Einzelfall bis zu
100 Prozent betragen kann. Allerdings muss der Auffahrende solche
unfallursächlichen Behauptungen voll beweisen.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 165/02 |
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Abschleppen, Parken
Öffentliche Verkehrsmittel |
Risiko erkannt, gleichwohl falsch geparkt
(432) (jlp).
Stellt ein Fahrzeugführer seinen Pkw parallel zum Gehsteig ab und bemerkt er
beim Aussteigen, dass er mit den linken Fahrzeugrädern auf der
durchgezogenen weißen Begrenzungslinie steht und dass einige Meter weiter
eine Straßenbahnhaltestelle ist, dann hat er gegen den Straßenbahneigentümer
keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Straßenbahn beim Vorbeifahren
den linken Außenspiegel am geparkten Fahrzeug abreißt. Zwar hat auch die
Straßenbahn nicht das Recht, fremde Fahrzeuge anzufahren, sondern muss
prinzipiell das störende Fahrzeug abschleppen lassen. Hier muss aber
berücksichtigt werden, dass der Pkw-Fahrer erkannt hatte, das sein Fahrzeug
nicht ordentlich geparkt war. Zudem konnte der Straßenbahnführer aus seiner
Sicht noch davon ausgehen, dass der Abstand gerade noch ausreichend sein
würde.
Amtsgericht München, Az.: 343 C 39848/03 |
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Unfälle |
Sattelzugführer hat sich zu vergewissern
(431) (jlp). Der
Führer eines Sattelzuges, an dessen Heck sich eine gelbe Rundleuchte sowie
ein Warnschild ("Achtung, Anhänger schwenkt aus") befindet, darf nicht
darauf vertrauen, dass dies andere Verkehrsteilnehmer so hinreichend warnt,
dass er von den Sorgfaltspflichten beim Abbiegen nach rechts befreit wäre.
Kommt es beim Abbiegen nach rechts durch einen derartigen Sattelzug zu einer
Kollision mit einem links daneben befindlichen Pkw, der in nicht
ausreichendem Seitenabstand von hinten neben den Sattelzug gefahren ist, so
kommt eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zulasten des Sattelzugfahrers
in Betracht, der den links neben seinem Fahrzeug befindlichen Pkw bei
ordnungsgemäßer Rückschau hätte erkennen können.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 50/01 |
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Steuer |
Steuerrechtliche Zuordnung (430)
(jlp). Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug
steuerrechtlich als Lkw eingeordnet wird oder als Pkw, wird nicht durch die
straßenverkehrszulassungsrechtliche Zuordnung entschieden, sondern wird von
dem dafür zuständigen Finanzamt nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.
Im vorliegenden Fall begehrte der Halter eines Diesel-Pkw der Marke Golf I
die Umschreibung seines Pkw zu einem Lkw, um so die Minderung seiner
Kraftfahrzeugsteuer zu erreichen. Er beantragte, dass sein Kraftfahrzeug
nicht als Pkw nach dem Hubraum, sondern als "anderes Fahrzeug" (wie z.B.
Lkw) nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden sollte. Die
höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat hierzu bereits
erklärt, dass die straßenverkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeuges
steuerrechtlich nicht bindend ist. Deswegen hätte der Pkw-Halter mit seinem
zuständigen Finanzamt abklären müssen, ob sein Kraftfahrzeug steuerrechtlich
als Lkw anerkannt wird oder nicht.
Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 B
224/04 |
|
Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Überwachungspflichten bei Motorradfahrschüler
(429) (jlp). Der
Fahrlehrer darf einen Motorradfahrschüler erst nach ausreichender
Vorbereitung auf Fahrsituationen, wie sie sich dem Motorradfahrer auf
öffentlichen Straßen stellen, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
lassen. Dabei ist zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und des Fahrschülers
selbst ein strenger Maßstab anzulegen. Der Fahrlehrer darf dem Fahrschüler
keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht meistern kann, weil
sie seinem Ausbildungsstand und seinen Fähigkeiten nicht oder noch nicht
entsprechen. Er hat die Pflicht, den Fahrschüler ständig im Auge zu
behalten, dessen Fahrweise sorgfältig zu überwachen und gegebenenfalls auch
einzugreifen, wenn die Fahrweise des Fahrschülers dies erfordert, wobei
diese Verpflichtung bei der Motorradausbildung noch gesteigert ist, weil der
Fahrlehrer mit dem Fahrschüler nicht im gleichen Fahrzeug sitzt. Der
Ausbildungsstand ist auch das Kriterium für das Maß der
Überwachungspflichten. Ein Fahrschüler, der durch bisherige Übungsfahrten
gezeigt hat, dass er die Bedienung des Fahrzeugs beherrscht, bedarf
geringerer Aufsicht und Anweisung.
Oberlandesgericht Rostock, Az.: 6 U 228/03 |
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Unfälle |
Polizei muss Gefahrenstelle absichern (428)
(jlp). Liegen Gegenstände auf der Fahrbahn einer
Bundesautobahn, die ihrer Größe und ihrem Gewicht nach Verkehrsteilnehmer
gefährden können, und sind diese Gegenstände nach den Umständen für
herannahende Kraftfahrer nicht ohne weiteres zu erkennen, dann muss der zum
Gefahrenort gerufene Polizeibeamte unter Nutzung der Warneinrichtungen des
Streifenwagens für eine Absicherung des betroffenen Fahrbahnbereiches
sorgen. Werden diese Warn- und Sicherungspflichten nicht eingehalten, dann
haftet das Land dem verunfallten Kraftfahrzeugführer auf Schadenersatz.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 24 U
71/03 |
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Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
“Rollern” eines Radfahrers (427)
(jlp). Steigt der Radfahrer ab und überquert er
die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg, indem er mit dem Fuß auf ein Pedal
steigt und "rollert", ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den
Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Erhöhte Diebstahlgefahr in der Karnevalszeit
(426) (jlp).
Lässt ein Fahrzeugführer in der Karnevalszeit seine Jacke mit den
Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zurück, weil er zwischenzeitlich
angetrunken ist und mit einem Taxi nach Hause fährt, so handelt der
Fahrzeugführer grob fahrlässig, wenn unter diesen Umständen das Fahrzeug
gestohlen wird.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 161/03 |
|
Fahrerlaubnis |
Kein Fahrverbot für Berufskraftfahrer (425)
(jlp). Einem Berufskraftfahrer, der wegen
fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt
worden ist, muss nicht automatisch der Führerschein entzogen werden. Dies
jedenfalls dann nicht, wenn dieser nicht vorbestraft ist und wenn seit der
einzig verurteilten Tat jetzt mehr als ein Jahr vergangen ist und der
Kraftfahrer in dieser Zeit schon wieder 125.000 Kilometer völlig
beanstandungsfrei zurückgelegt hat. Auch die Anordnung eines Fahrverbots
kommt in solchen Fällen, bei einem einmaligen Versagen, nicht in Betracht.
Landgericht München I, Az.: 26 Ns 497 Js 109
227/03 |
|
Geschwindigkeit |
Geschwindigkeitsüberschreitung im Minutentakt
(424) (jlp).
Überschreitet ein Fahrzeugführer innerhalb kürzester Zeit (Minutenabstand)
mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so kann der Fahrzeugführer
deshalb nur einmal ein Bußgeld erhalten. Es liegt eine
Geschwindigkeitsüberschreitung vor.
Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 259/04 (B) |
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Unfälle |
Nutzungsausfall und Nutzungswille (423)
(jlp). Wartet der Halter eines infolge eines
Verkehrsunfalls beschädigten Kfz mehr als zwei Monate zu, ehe er sein
Fahrzeug in Reparatur gibt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass
er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, sodass ihm für diese
Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 16 U 111/03 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Untersuchungspflicht des
Gebrauchtwagenhändlers (422)
(jlp). Ein Kfz-Händler hat ein Gebrauchtfahrzeug
auf Unfallschäden zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die
Messung der Lackschichtendicke. Weist ein Kfz-Händler einen Käufer nicht
darauf hin, dass er das Kfz nicht auf Unfallschäden untersucht hat, dann
darf der Käufer davon ausgehen, dass der Kfz-Händler das Fahrzeug auf seine
Unfallfreiheit überprüft hat. In diesem Fall ist die Unfallfreiheit als
zugesichert anzusehen.
Landgericht München I, Az.: 6 O 12298/02 |
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Dies und Das |
Innerhalb oder außerhalb der Waschstraße
(421) (jlp). Soll
die Beschädigung eines Pkw nicht durch die technischen Gegebenheiten einer
Autowaschanlage während des Reinigungsvorgangs, sondern bei dessen manueller
Vorreinigung durch Mitarbeiter des Betreibers der Autowaschanlage verursacht
worden sein, so trägt hierfür der Geschädigte die volle Beweislast.
Landgericht Bochum, Az.: 10 S 48/03 |
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Dies und Das |
Mit Bodenunebenheiten ist zu rechnen (420)
(jlp). Passanten, die von der Straßenseite
aus ein Geschäftslokal betreten, müssen grundsätzlich mit kleinen
Unebenheiten von bis zu 2 cm im Vergleich zum Niveau von Innenräumen rechnen
(z.B. Aluschiene einer Schutzmatte, Fliesen im Eingangsbereich).
Geschäftskunden haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz,
wenn sie in diesem Bereich zu Fall kommen.
Landgericht Berlin, Az.: 2 O 161/03 |
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Internet
Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Heimlich installierte Dialer (419)
(jlp). Der Telefonnetzbetreiber und nicht der
Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines
automatischen Einwahlprogramms (sog. Dialer) in einen Computer, das für den
durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das
Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der
Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat. Es ist auch nicht Aufgabe des
Anschlussnutzers, Vorkehrungen gegen sog. Dialer zu treffen, solange keine
konkreten Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen. Damit wurde die
Zahlungsklage des Telefonunternehmens gegen den Anschlussinhaber abgewiesen.
Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 96/03 (KG) |
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Geschwindigkeit |
Tempolimit gilt auch für Sprinter (418)
(jlp). Ob ein Fahrzeug als Personenkraftwagen
oder Lastkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrsordnung einzuordnen ist,
hängt nicht von den Angaben im Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder der
Betriebserlaubnis ab. Es kommt alleine auf die konkrete Bauart und
Einrichtung des Fahrzeuges an. Daher ist es unerheblich, dass hier ein
Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz Sprinter mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von 4,6 Tonnen als "Pkw geschlossen" zugelassen wurde. Dies bedeutet in
Konsequenz, dass eine für Lastkraftwagen auf Autobahnen angeordnete
Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auch für solche Mehrzweckfahrzeuge
gilt, unabhängig davon, was in den Zulassungspapieren hierzu vermerkt ist.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 80/04 |
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Geschwindigkeit |
Warnung vor Radarkontrollen (417)
(jlp). Warnt jemand, indem er den sich nähernden
Fahrzeugführern ein Schild mit dem Satz "Ich bin für Radarkontrollen" zeigt,
wobei das Wort "Radar" wesentlich größer als die übrigen Worte geschrieben
ist, vor Geschwindigkeitskontrollen, dann beeinträchtigt er die
ordnungsgemäße Durchführung präventivpolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet
der Verkehrsüberwachung. Die jederzeitige Möglichkeit von verdeckten
Geschwindigkeitskontrollen und etwaigen Sanktionen soll Kraftfahrer dazu
anhalten, sich nicht nur an ihnen bekannten Kontrollpunkten, sondern überall
und jederzeit an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu
halten. Diese Wirkung verdeckter Geschwindigkeitsmessungen wird
beeinträchtigt, wenn auf sie hingewiesen und vor ihnen gewarnt wird. Der
"Warnhinweisgeber" wurde daher verurteilt, seine Warnungen zu unterlassen.
Anderenfalls kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 F 6/04 |
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Dies und Das |
Täteridentifizierung (416)
(jlp). Ein Bußgeldbescheid ist auch dann
wirksam, wenn in diesem Bescheid weder das Geburtsdatum noch der Geburtsort
des Betroffenen richtig angegeben worden ist, soweit sich die Identität aus
den vorhandenen richtigen Angaben des Betroffenen zweifelsfrei ergibt.
Individualisiert wird der Bußgeldbescheid vordringlich durch den Namen und
die Anschrift, sowie bei einem Verkehrsverstoß gegebenenfalls durch das
gefertigte Lichtbild.
Oberverwaltungsgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi
335/04 |
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Dies und Das |
Durchfahrtshöhe mit Sicherheitszuschlag (415)
(jlp). Bei der durch das Verkehrszeichen 265
angegebenen Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm
zu berücksichtigen. Seine Unterschreitung rechtfertigt jedenfalls ein
Mitverschulden (hier mit mindestens 40 Prozent) des für die Anbringung des
Zeichens Verantwortlichen. Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer einen
Schaden bei der Durchfahrt durch ein Tor auf dem Betriebsgelände einer Firma
verursacht. Das Tor hatte eine lichte Höhe von 4,03 Meter und war durch das
Verkehrszeichen 265 mit einem Höhenmaß von nur 3,90 Meter gekennzeichnet.
Landgericht Osnabrück, Az.: 2 S 790/03 |
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Verhalten im
Straßenverkehr |
Haltegebot bei Grünpfeil (414)
(jlp). Für das Anhalten an einer Ampel mit
Grünpfeil für den Abbiegeverkehr gelten grundsätzlich ähnliche Maßstäbe wie
für das Halten beim Stoppschild. Die Vorschrift ist daher so zu verstehen,
dass an der Haltelinie grundsätzlich ein unbedingtes Haltegebot für jeden
einzelnen Pkw, der abbiegen will, besteht.
Amtsgericht Pinneberg, Az.: 33 OWi 306 Js
20989/03 (135/03) |
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Arbeitgeber, -nehmer |
Privatnutzung des Firmencomputers (413)
(jlp). Fehlt eine klare betriebliche Regelung
über die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage, so bedarf eine
Kündigung wegen der privaten Nutzung der betrieblichen Computeranlage
regelmäßig der vorherigen Abmahnung, auch wenn innerhalb der Arbeitszeit in
nicht unwesentlichem Umfang private E-Mails geschrieben werden. Auch wenn
diese E-Mails sich beleidigend über den unmittelbaren Vorgesetzten
(Geschäftsführer) äußern, aber nicht für dessen Kenntnisnahme bestimmt
waren, liegt hierin in der Regel kein Kündigungsgrund, wenn das betriebliche
Arbeitsverhalten ansonsten nicht beanstandet wird.
Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 816/03 |
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Arbeitgeber, -nehmer |
Ehegattenarbeitsverhältnis (412)
(jlp). Wer tatsächlich im Betrieb des Ehegatten
arbeitet, hat bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Entscheidend ist die Eingliederung in den Betrieb und die
Unterordnung unter das Weisungsrecht des Ehepartners als Arbeitgeber.
Unschädlich ist die familiäre Bindung selbst dann, wenn die eine oder andere
Unternehmerentscheidung zwischen den Ehegatten abgesprochen wird. Selbst die
Tatsache, dass der Ehepartner nur ein geringes Gehalt bezieht, rechtfertigt
keine andere Betrachtung. Dies jedenfalls dann nicht, wenn das Gehalt die
Hälfte des üblichen Tariflohnes überschreitet und nicht nur ein Taschengeld
darstellt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 1
AL 57/02 |
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Alkohol, Drogen, Rauschmittel |
Zu betrunken, um die Fahrerlaubnis los zu
werden (411)
Morgens um neun auf einem Waldweg an einer Landstraße in Deutschland: Eine
Polizeistreife entdeckt einen abgestellten Pkw mit laufendem Motor und den
Fahrer schlafend über das Lenkrad gebeugt. Die Blutprobe anderthalb Stunden
später ergibt 1,75 Promille. Ein Fall für den Staatsanwalt? "Nein",
entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 Ss 102/04). Die
Karlsruher Richter heben damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts
auf, das den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer
Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verdonnert und die Fahrerlaubnis
entzogen hatte. Die landesrichterliche Begründung:
Niemand weiß, wann der Angeklagte den Alkohol
zu sich genommen und seine anschließende Spritztour begonnen hat. Wäre er
schon in den frühen Nachtstunden mit dem Wagen unterwegs gewesen, käme bei
Berücksichtigung der höchsten Alkoholabbauwerte von 0,2 Promille pro Stunde
zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0,2 Promille eine
Blutalkoholkonzentration von 3,75 Promille heraus - zu viel, um dem Mann
noch eine Schuldfähigkeit zusprechen zu können. Bei dieser Ausgangslage
musste der Angeklagte in der Tat aus rechtlicher Sicht freigesprochen
werden. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist nicht
möglich, wenn die konkrete Tatzeit nicht festgestellt und damit eine
Schuldunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann.
Übrigens: Der Angeklagte bekam seine vorläufig eingezogene Fahrerlaubnis
zurück und wurde für die Dauer der Beschlagnahme des Führerscheins auch noch
aus der Staatskasse entschädigt.
Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 Ss 102/04) |
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Unfälle |
Fahren mit Sommerreifen im Winter (410)
(jlp). Wer im Winter in einem hochgelegenen
Wintersportort mit Sommerreifen sowie auf dem Hinterrad für die Reifenart
nicht zugelassenen Schneeketten ins Rutschen gerät und einen Unfall
erleidet, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Kommt das
Fahrzeug bei Winterglätte ins Rutschen und verunfallt hierbei, so hat der
Versicherungsnehmer gegen seine Kaskoversicherung keinen Anspruch auf
Schadenersatz.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U
186/02 |
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Betrug, Diebstahl,
Einbruch |
Wertvolle Computer nicht im Pkw zurücklassen
(409) (jlp). Der
Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung handelt grob fahrlässig,
wenn er seinen Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz unbeaufsichtigt
abstellt, obwohl er auf dem Beifahrersitz seinen Laptop mit einem Wert von
ca. 1.400 Euro liegen lässt. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Laptop in
einer Tasche befand. Denn bei einer Laptoptasche ist wegen ihrer Form und
Größe für jeden ohne weiteres erkennbar, dass sie einen Laptop enthält.
Landgericht Köln, Az.: 24 S 13/04 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Erschleichen von Kaskoansprüchen mit
Wildunfall (408)
(jlp). Ein Porschefahrer geriet nach einer scharfen Rechtskurve bei
regennasser Fahrbahn in den Straßengraben. Am Fahrzeug entstand ein
Sachschaden von fast 24.000 Euro. Gegenüber zwei Polizeibeamten gab der
Porschefahrer an, dass er aus unerklärlichen Gründen in den Graben geraten
sei. So wurde dies auch im Polizeiprotokoll festgehalten. Tage später
behauptete der Porschefahrer gegenüber seiner Kaskoversicherung nun, dass
nach der scharfen Kurve von rechts ein Reh vor das Fahrzeug gesprungen sei.
Er habe versucht dem Reh auszuweichen, hierbei sei sein Fahrzeug ins
Schleudern gekommen. Die Versicherung verweigerte Schadenersatzleistungen,
was auch das angerufene Gericht bestätigte. Denn der Beweis für einen
Wildunfall ist dann nicht geführt, wenn gegenüber dem unfallaufnehmden
Polizeibeamten die Beteiligung von Wild nicht erwähnt wird.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 29/04 (n.rk.) |
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Unfälle mit/wegen
Tieren |
Warnung vor Wildwechsel (407)
(jlp). Liegt im Bereich einer Straße eine
Häufung von Wildunfällen vor, dann ist der Verkehrssicherungspflichtige
verpflichtet, durch die Aufstellung des Zeichens 142 StVO (Wildwechsel) auf
die besondere Gefährlichkeit dieser Stecke, falls sich dies nicht aus den
örtlichen Verhältnissen erschließt, hinzuweisen. Von einer derartigen
Häufung von Wildunfällen ist bei einer durchschnittlichen Unfallhäufigkeit
von mehr als drei Unfällen pro Jahr und Kilometer auszugehen.
Landgericht Stade, Az: 3 O 234/03 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Leichtsinnigkeit wird bestraft (406)
(jlp). Ein Fahrzeugführer, der seinen Fahrersitz
während einer Autobahnfahrt verstellt, handelt grob fahrlässig, da dieses
Verhalten die nahe liegende Gefahr birgt, durch ein ruckartiges Verschieben
des Sitzes den Kontakt zu den Pedalen oder dem Lenkrad zu verlieren. Die
Vollkaskoversicherung muss daher keinen Schadenersatz für das verunglückte
Fahrzeug bezahlen.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U
300/03-33 |
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Fahrzeugkauf, -verkauf
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Automatikgetriebe bedarf der Gewöhnung (405)
(jlp). Hat der Versicherungsnehmer mit seinem
neuen Pkw mit Automatikgetriebe auf der Überführungsfahrt vom Hersteller zu
seinem Wohnort auf der Autobahn einen Bus überholt und kam es unmittelbar
danach zu einer Vollbremsung des Pkw, sodass der Bus auf ihn auffuhr, ist
der Kaskoversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des
Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn nicht ausgeschlossen werden kann,
dass der Unfall auf einem Bedienungsfehler beruht, indem der bis dahin nur
an Schaltgetriebe gewöhnte Versicherungsnehmer bei dem Versuch, in einen
höheren Gang zu schalten, versehentlich auf das Bremspedal (anstelle des
Kupplungspedals) getreten und den Wahlhebel des Automatikgetriebes bewegt
hat.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: I-4 U 15/03 |
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Dies und das |
Keine Gefühlsschätzung durch Polizeibeamten
(404) (jlp). Ein
Rotlichtverstoß eines Kraftfahrers kann nicht allein auf Grund des Gefühls
(Sekundenschätzung) eines Polizeibeamten angenommen werden. Das Gericht wies
hier auf die Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls hin, sodass freie
Schätzungen infolge gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit zur
Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet sind.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 8 Ss OWi 12/04 |
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Fußgänger Dies und das |
Keine Streupflicht bei gefrierendem Regen
(403) (jlp). Die
im Rahmen des Zumutbaren für den Grundstückseigentümer bestehende Pflicht,
bei Schnee und Eisglätte die Gehwege durch geeignete Mittel abzustumpfen,
entfällt, wenn es bei gefrierendem Sprühregen zwecklos ist, den Bürgersteig
zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde. Der
Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der
konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer
unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden
Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf
gefrorenem Boden gilt. Sofern die Glätte verursachenden Niederschläge enden,
ist dem Streupflichtigen eine angemessene Beobachtungs- und
Vorbereitungszeit zuzubilligen, sodass es noch hinnehmbar sein kann, wenn
der Streupflichtige erst nach Ablauf von etwa einer Stunde erneut streut.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 9 U 220/03 |
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Arbeitgeber, -nehmer |
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(402) (jlp). Den
Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt der Arbeitnehmer
im Regelfall dadurch, dass er dem Arbeitgeber eine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Stellt aber ein Arzt den Beginn
der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend fest und überschreitet diese rückwirkende
Feststellung zwei Tage als zulässig, dann ist der Beweiswert dieser
rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Der Arbeitnehmer
kann keine Entgeltfortzahlung für diesen "Krankheitsfall" geltend machen.
Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 4 Sa 588/03 |
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