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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
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Letzte Aktualisierung
dieser Seite:
08.11.11 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Disziplinierung im Straßenverkehr (807)
(jlp). Im fließenden Straßenverkehr muss jeder
Verkehrsteilnehmer zwar mit einem plötzlichen Abbremsen seines Vordermannes
rechnen und sich auf eine solche Situation einstellen, doch nicht auf ein
scharfes, völlig grundloses Abbremsen nur zum Zwecke der Disziplinierung im
Sinne der Verkehrserziehung. In einem solchen Fall haftet der abbremsende
Vordermann alleine bei einem Auffahrunfall, da sein Bremsvorgang nicht
verkehrsbezogen, sondern zum Zwecke der gefährlichen Disziplinierung
erfolgte. Derjenige, der sein Fahrzeug nicht als Fortbewegungsmittel,
sondern als Mittel zur Verkehrserziehung einsetzt, haftet voll, wenn sich
die hierdurch gesetzte Gefahr realisiert.
Oberlandesgericht München,
Az.: 10 U 4455/07 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel
Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer |
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (806)
(jlp). Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als
Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am
Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn
die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in
fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Prognose ist durch ein
medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären.
Bundesverwaltungsgericht,
Az.: 3 C 32/07 |
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Fußgänger
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Ampelrot gilt zwingend (805)
(jlp). Ein Fußgänger, der in der Rotphase der
für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne
sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel
grob fahrlässig. Daran ändert sich nichts, wenn die Fußgängerampel für die
Gegenfahrbahn bereits grünes Licht zeigte. Behauptet der Kraftfahrer, dass
er die Haltelinie noch bei gelbem Ampellicht überfahren habe, dann begründet
dies keine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn das Umschalten der Ampel erst so
kurz vor Erreichen der Kreuzung erfolgt, dass der Bremsweg bei mittlerem
Bremsen nicht ausreicht, um noch vor der Kreuzung zum Stehen zu kommen. Dem
verletzten Fußgänger stehen jedenfalls keine Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüche zu.
Kammergericht Berlin,
Az.: 22 U 193/05 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Motorradfahrer
Dies und Das |
Vernichtung eines aufgemotzten Motorrollers
(804) (jlp).
Die Herausgabe eines polizeilich sichergestellten Motorrollers an den
Eigentümer kann ausgeschlossen sein, wenn auf Grund technischer
Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen ist und davon ausgegangen
werden kann, dass dieser den Motorroller auch weiterhin im Straßenverkehr
nutzen will. Die Vernichtung eines Motorrollers ist zur Abwendung weiterer
Kosten für Verwahrung, Pflege und Unterhaltung des Motorrollers zulässig,
wenn ein freihändiger Verkauf an eine zuverlässige Person in angemessener
Frist nicht möglich ist.
Verwaltungsgericht Mainz,
Az.: 1 K 825/07.MZ |
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Kinder
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Keine Fahrradhelmpflicht (803)
(jlp). Eine Mutter handelt nicht grob
fahrlässig, wenn sie auf ihrem Fahrrad ihren Sohn in einem Kindersitz
transportiert und das Kind keinen Fahrradhelm trägt. Daher kann der
Kindesmutter keine Mitschuld beim Transport ihres Kindes angelastet werden,
das bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. Zwar hat der Fahrradhelm einen
hohen Schutz, doch gibt es keine gesetzliche Pflicht, einen solchen Helm zu
tragen.
Oberlandesgericht Celle,
Az.: 14 U 179/07 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot
Geschwindigkeit |
Fahrverbot gefährdet Existenzgrundlage
(802) (jlp).
Sieht der Bußgeldkatalog für einen besonders beharrlichen Pflichtverstoß
(hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) die Anordnung eines Fahrverbotes vor,
so kann von diesem Regelfahrverbot nur ganz ausnahmsweise abgesehen werden.
Dies dann, wenn die Anordnung eine Härte ganz außergewöhnlicher Art
darstellen würde oder sonstige außergewöhnliche Umstände ein Absehen von
einem Fahrverbot rechtfertigen können. Berufliche und wirtschaftliche Folgen
hat der Betroffene regelmäßig hinzunehmen. Derartige Nachteile rechtfertigen
daher kein Absehen von der außergewöhnlichen Art, wie zum Beispiel ein
drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen
Existenzgrundlage.
Oberlandesgericht Hamm,
Az.: 2 Ss OWi 7/08 |
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Motorradfahrer |
Selber schuld (801)
(jlp). Ein Motorradfahrer stellte sein
Motorrad in einer angemieteten Duplex-Garage auf dem oberen Stellplatz
mittels des vorhandenen Seitenständers ab. Als der Hausverwalter die
Duplex-Garage überprüfte, fiel das Motorrad um. Den Sachschaden am Motorrad
machte der Motorradfahrer beim Verwalter geltend. Das Gericht wies aber
seine Schadenersatzansprüche zurück. Durch das Abstellen des Motorrades auf
einer Plattform für Personenkraftwagen hat der Motorradfahrer seine eigenen
Sorgfaltspflichten im hohen Maße verletzt. Duplex-Garagen sind für das
Abstellen von Motorrädern nicht geeignet. Solche Plattformen bestehen aus
Trapezflächen und sind uneben und damit zum Abstellen von Zweirädern
ungeeignet.
Amtsgericht München,
Az.: 282 C 8621/07 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Befristung eines Arbeitsvertrages (800)
(jlp). Der Arbeitgeber kann sich zur
sachlichen Rechtfertigung einer Befristung im Arbeitsvertrag auf eine
Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt nur dann berufen, wenn es
sich bei den im Rahmen des Projekts zu bewältigenden Aufgaben um eine auf
vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den so genannten Daueraufgaben
des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgabe handelt. Dies ist nicht der Fall
bei Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten
Betriebszwecks dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er
verpflichtet ist.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 484/06
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Betriebsführung |
Insolvenzantragspflicht des
GmbH-Geschäftsführers (799)
(jlp). Bei drohender Insolvenz einer GmbH ist
der Geschäftsführer verpflichtet, rechtzeitig die entsprechenden Schritte
für ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Unterlässt der GmbH-Geschäftsführer
solche Maßnahmen, kann sein Anstellungsvertrag mit der GmbH wegen Verletzung
der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden.
Bundesgerichtshof, Az.: II ZR 236/06 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Keine Rundfunkgebühren für PC (798)
(jlp). Computer, die Rundfunk über einen
Internetzugang prinzipiell empfangen können, typischerweise aber nicht zur
Rundfunkteilnahme verwendet werden, sind von der Rundfunkgebührenpflicht
ausgenommen, wenn der Computereigentümer glaubhaft vorträgt, dass in seinem
Geschäftsbereich ein internetfähiger PC notwendig ist, er aber die
Rundfunkquelle tatsächlich nicht nutzt. Wird also der PC ausschließlich
beruflich genutzt, fällt auch keine Rundfunkgebühr für den Internet-PC an.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K
496/08.KO |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Hund kennt
keine Verkehrsregeln (797)
(jlp). Bei einem angeleinten
Hund, der auf dem Gehweg ausgeführt wird und sich plötzlich von der Leine
losreißt, verwirklicht sich die so genannte Tiergefahr. Springt der Hund in
einer solchen Situation auf die Fahrbahn, so ist der Hundehalter dem
Pkw-Halter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser dem Hund nach links
ausweicht und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert. Denn der
Fahrzeugführer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund plötzlich
und unvermittelt auf die Fahrbahn läuft.
Landgericht Coburg, Az.: 22 O
283/07 |
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Motorradfahrer
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Überholmanöver
ohne Sicht (796)
(jlp). Wer überholt, ohne die
Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen
Schadens selbst. Bei der Suche nach einem freien Parkplatz kam es zu einem
Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Auto, als der
Pkw-Fahrer plötzlich ein Wendemanöver auf der Straße einleitete, um sich den
Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu sichern. Die hinter dem
Autofahrer stehende Haftpflichtversicherung sah in dem Verhalten des
Motorradfahrers ein erhebliches Verschulden, da dieser vor der Kollision
stark beschleunigte und mehrere Autos überholte. Das Gericht wertete das
Mitverschulden des Motorradfahrers mit 25 Prozent ein, obwohl der Unfall
eigentlich auf das Verhalten des Autofahrers zurückzuführen war. Der
Motorradfahrer hat nämlich sein Überholmanöver durchgeführt, ohne die
Verkehrslage ausreichend sehen zu können.
Amtsgericht München, Az.: 345
C 27884/05 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Dies und Das |
Kfz-Schein
gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach (795)
(jlp). Das dauerhafte Verwahren
des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar,
die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem Kfz-Diebstahl zur Folge
hat. Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Handschuhfach oder
überhaupt im Pkw stellt eine Änderung der Gefahrenlage dar, die sich nicht
mehr innerhalb der Bandbreite des vom Versicherer mit Vertragsschluss
übernommenen Durchschnittsrisikos hält. Es ist dem Versicherer nicht
zuzumuten, dass dieses Risiko von vornherein als in die
Kfz-Kaskoversicherung einkalkuliert betrachtet wird. Gegebenenfalls ginge
dies im Ergebnis zu Lasten sämtlicher Versicherungsnehmer, weil die
Versicherungsunternehmen das zusätzliche Risiko letztlich nur durch eine
Erhöhung der Beiträge auffangen könnten. Für den Fall eines gelegentlich,
kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Kfz-Scheins sieht die
Rechtsprechung dagegen keine Gefahrerhöhung.
Oberlandesgericht Celle, Az.:
8 U 62/07 |
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Abschleppen, Parken
Unfälle |
Unfall nach
Aussteigen aus geparktem Fahrzeug (794)
(jlp). Kommt es in unmittelbarem
örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen aus
einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht
der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige
Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden. Herrscht zudem
Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Fahrzeugs, so
gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links Aussteigenden, dass
er nicht länger als unbedingt nötig die Tür offen lässt und sich auf der
Fahrbahn aufhält.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 199/06 |
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Unfälle |
Schadenminderungspflicht nach Kfz-Unfall (793)
(jlp). Der Eigentümer eines bei
einem Verkehrsunfall beschädigten Kfz hat keinen Anspruch auf
Nutzungsausfall, wenn er die Kfz-Reparaturen nicht zügig durchführen lässt.
Hierzu gehört auch, dass er sich, falls er die Fahrzeugreparatur nicht aus
eigenen Mitteln bezahlen kann, um eine Kreditaufnahme für die beabsichtige
Fahrzeugreparatur bemüht.
Landgericht Koblenz, Az.: 5 O
351/07 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Beweisregeln
beim Wildunfall (792)
(jlp). Im Falle eines
Entschädigungsanspruchs (aus der Fahrzeugteilversicherung) wegen eines
Zusammenstoßes mit Haarwild hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass es
zu einer Berührung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Haarwild gekommen ist.
Kann weder ein Zusammenstoß noch ein Nichtzusammenstoß bewiesen werden, so
hat der Versicherer den Versicherungsnehmer aus der Fahrzeugvollversicherung
zu entschädigen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
20 U 134/07 |
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Dies und Das
Geschwindigkeit |
Betriebsbereitschaft eines Radarwarngerätes (791)
(jlp). Das bloße Anbringen eines
Radarwarngerätes auf dem Armaturenbrett des Pkw zum Zweck der Sicherstellung
einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um die
"Betriebsbereitschaft" zu begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss
zumindest feststellbar eine kurzfristige Herstellbarkeit der Stromversorgung
während der Fahrt möglich sein, woran es fehlt, wenn ein passendes
Stromversorgungskabel sich nicht in dem Tatfahrzeug befindet.
AG Lüdinghausen, Az.: 19
OWi-89 Js 103/08-16/08 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk |
Keine
Rundfunkgebühren für „Geschäftswagen“ (790)
(jlp). Fahrten in einem mit
Autoradio ausgestatteten Privatwagen des Rundfunkteilnehmers von der Wohnung
zum Arbeitsplatz fallen unter die Zweitgerätefreiheit. Das gilt auch für
Fahrten eines Freiberuflers oder Selbstständigen zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz.
Verwaltungsgericht Stuttgart,
Az.: 3 K 3393/07 |
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Betriebsführung |
Verlustzuweisung an GmbH-Gesellschafter (789)
(jlp). Nebenleistungspflichten
müssen in GmbH-Satzungen so konkret festgelegt sein, dass die verpflichteten
Gesellschafter das Ausmaß der auf sie zukommenden Verpflichtungen ohne
Weiteres überschauen können. In der Satzung der GmbH vereinbarte
Verlustübernahmepflichten sind daher unwirksam, wenn sie weder zeitlich
begrenzt sind noch eine Obergrenze enthalten.
Bundesgerichtshof, Az.: II ZR
101/06 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Kündigung auf
Verdacht (788)
(jlp). Nicht nur eine erwiesene
erhebliche Vertragspflichtverletzung, sondern auch schon der dringende,
schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum
Arbeitsverhältnis oder einer Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen
Pflichten kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung
gegenüber einem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen. An die Darlegung und
Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente sind besonders strenge
Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr
besteht, dass ein "Unschuldiger" betroffen ist. Bloße auf mehr oder weniger
haltbare Vermutungen gesetzte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung
eines dringenden Tatverdachts nicht aus. Ein Arbeitnehmer, der während
seiner Tätigkeit für seinen Arbeitgeber mit dessen Kraftfahrzeug einen
Unfall bewusst verursacht hat, um dessen Haftpflichtversicherung zu
schädigen, begeht eine strafbare Handlung und verletzt seine
arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich. Eine solche Pflichtverletzung ist
genauso wie ein entsprechender dringender Verdacht geeignet, eine
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2
AZR 724/06 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Unerlaubte Handynutzung (787)
(jlp). Eine Verurteilung wegen unerlaubter
Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene
gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes
Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des
anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die
funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden
soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm
verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung
lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons
aufzufassen.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi
744/07 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel |
Nur die Blutalkoholkonzentration zählt
(786) (jlp).
Wird bei einem Fahrzeugführer, der im öffentlichen Straßenverkehr durch
unsichere Fahrweise aufgefallen ist, eine Atemalkoholprüfung vorgenommen, so
kann dieser vom Polizeibeamten festgestellte Wert nicht in eine
Blutalkoholkonzentrationsmessung umgerechnet werden. Dies auch dann nicht,
wenn in kurzen Abständen die Atemalkoholkonzentration nochmals nachgemessen
wird.
Kammergericht Berlin, Az.: 1 Ss 515/06
(32/07) |
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Motorradfahrer
Unfälle
Dies und Das |
Schlaganfall nach Verkehrsunfall der
Tochter (785) (jlp).
Wer durch eine Vorfahrtverletzung den Sturz einer Motorradfahrerin
verursacht, ist haftungsrechtlich nicht dafür verantwortlich, dass deren
unter Bluthochdruck leidender Vater sich darüber aufregt und einen
Schlaganfall erleidet. Schäden, die bei einem durchschnittlich Empfindenden
eine entsprechende Erschütterung normalerweise nicht herrufen, gehören zum
allgemeinen Lebensrisiko und sind nicht ersatzfähig. Eine
Überempfindlichkeit geht hier nicht zu Lasten des Schädigers.
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 1 U 538/05
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Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Verjährung bei mangelhafter Nachbesserung
(784) (jlp).
Tritt bei der Nachbesserung eines Automangels - hier wiederholte Arbeiten an
der Bremsanlage der Vorderradaufhängung eines neu gekauften Kraftfahrzeuges
- dieser Mangel innerhalb der ersten drei Jahre immer wieder auf, so beginnt
die Verjährungsfrist mit jedem Mängelbeseitigungsversuch erneut zu laufen.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 32 C
1639/07-48 |
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Miet-,
Leasingfahrzeuge
Unfälle |
Keine Strafe bei verzögerter Unfallmeldung
(783) (jlp).
Die Verträge mit Mietwagenunternehmen sehen häufig vor, dass der Kfz-Mieter
bei einem Unfall verpflichtet ist, sowohl die Polizei als auch den
Kfz-Vermieter zu unterrichten. Versäumt dies der Mieter, droht ihm häufig
eine Vertragsstrafe, wie hier 850 Euro. Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof
entschieden, dass ein Kfz-Mieter sich nicht vertragswidrig verhält, wenn er
nach einem Unfall mit einem Kind zuerst die Polizei verständigt, die dann
einen Krankenwagen anfordert und erst nach einer weiteren Stunde den
Mietwagenunternehmer benachrichtigt. Bei dieser Konstellation ist nicht
ersichtlich, wie bei diesem zeitlichen Ablauf die Interessen des
Mietwagenunternehmers verletzt worden sein sollen. Deshalb besteht auch kein
Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe.
Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 213/05
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Arbeitgeber,
-nehmer
Steuer |
Pkw-Besteuerung (782)
(jlp). Der nach der sogenannten
Ein-Prozent-Regelung pauschaliert besteuerte Vorteil eines vom Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens ist nicht um
die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern.
Übernommene individuelle Kosten sind kein Entgelt für die Einräumung der
Nutzungsmöglichkeit.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 96/04 |
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Internet, E-Mail |
Haftung für Familienangehörige (781)
(jlp). Der Inhaber eines geschäftlich wie
privat genutzten Internetanschlusses haftet anderen, wenn durch seinen
Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Er verletzt
zumutbare Prüfungspflichten, wenn er minderjährigen Familienangehörigen den
Anschluss zur Verfügung stellt, ohne ihnen in seiner Funktion als
Geschäftsführer des Unternehmens wie als Sorgeberechtigter beispielsweise
ausdrücklich die Nutzung von Filesharing-Software zu untersagen,
Nutzerkonten mit individuellen Nutzungsbefugnissen festzulegen und eine
Firewall zu aktivieren.
Landgericht Köln, Az.: 28 O 150/06 |
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Handy, Telefon,
Telefax, Rundfunk, Fernsehen |
Keine Rundfunkgebühren für Privat-Kfz (780)
(jlp). Kann ein Gewerbetreibender (hier:
Friseur) nachweisen, dass er für die Ausübung seines Handwerks sein
Privatfahrzeug, ausgestattet mit einem Autoradio, nicht benötigt, weil er
mit dem Fahrzeug weder zu seinem Steuerberater noch zur Post fährt, und er
auch von den Firmen mit Material (Werkzeug, Pflegemittel) beliefert wird, so
entsteht auch keine Rundfunkgebührenpflicht.
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 10 UE
607/06 |
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Internet, E-Mail |
Fehlbuchung beim Online-Banking (779)
(jlp). Im beleglosen Überweisungsverkehr
trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und
Empfängernamen. Fehlüberweisungen im Online-Bankverkehr hat vielmehr alleine
der Überweisende zu vertreten. Die Empfängerbank ist berechtigt, die ihr von
der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der
Kontonummer auszuführen.
Amtsgericht München, Az.: 222 C 5471/07
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Dies und Das |
Rettungshubschrauber für bereits toten
Patienten - wer muss zahlen? (778)
(Deutsche Anwaltshotline) Wer tot ist, kann
nicht mehr krankenversichert sein und hat deshalb keinen Anspruch auf
weitere Leistungen seiner Versicherung. Mit dieser Begründung wollte sich
jetzt vor dem Landessozialgericht Hessen (Az.: L 1 KR 267/07) eine
Krankenkasse um die Bezahlung der Kosten für einen Hubschrauber-Rettungsflug
drücken. Denn der Notruf, der den Einsatz auslöste, erfolgte erst zu einem
Zeitpunkt, als die betroffene Patientin bereits verstorben war. So sah eine
Frau aus dem Landkreis Offenbach ihre 78-jährige Nachbarin bewusstlos in
deren Wohnung liegen. Sie alarmierte den Rettungsdienst, der über die
Zentrale Leitstelle sofort einen Notarzt per Hubschrauber schickte. Der
konnte vor Ort allerdings nur noch den Tod der Betreffenden feststellen.
Offenbar war sie schon vor dem Anruf verstorben, was ihre Nachbarin als
medizinischer Laie in der Aufregung allerdings nicht merken konnte. Es habe
also weder ein bewusster Fehlalarm vorgelegen, noch könne von einem
Fehleinsatz die Rede sein, urteilten die hessischen Sozialrichter: "Gerade
bei derart kritischen Situationen zwischen Leben und Tod, in denen der
Luftrettungsdienst wegen seiner besonderen Schnelligkeit gefordert ist, wäre
es mit dem Zweck der schnellstmöglichen Rettung unvereinbar, zunächst aus
der Ferne die immer gegebene Möglichkeit eines nutzlosen Einsatzes zu
überprüfen." Die Krankenkasse muss nach diesem Urteilsspruch die Kosten für
den Einsatz des Rettungshubschraubers übernehmen. Denn der bereits vorher
erfolgte Tod war für einen Laien nicht offenkundig. Der Leistungsanspruch
eines Versicherten dagegen umfasse stets auch die unverzügliche
diagnostische Überprüfung - selbst wenn zunächst nicht endgültig klar ist,
ob Rettungsmaßnahmen noch möglich und sinnvoll sind.
Landessozialgericht Hessen, Az.: L 1 KR
267/07 |
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Abschleppen, Parken
Unfälle |
Haftung des Rückwärtsfahrenden (777)
(jlp). Wer rückwärts aus einem Privatparkplatz
in einen Durchfahrtsweg einfährt, haftet in vollem Umfang für den durch den
Unfall entstandenen Schaden. Auf allgemein zugänglichen Parkplätzen gilt
nicht nur die Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern auch die besonderen
Sorgfaltsanforderungen für den aus der Parkbucht Herausfahrenden. Derjenige,
der den Einstellplatz verlässt und sich in den fließenden Verkehr einordnen
will, muss dem fahrenden Verkehr besondere Sorgfalt zurechnen und hat
deshalb dem fließenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Verletzt der Ausfahrende
diese besonderen Sorgfaltsanforderungen, haftet er im Falle einer Kollision
mit einem anderen Verkehrsteilnehmer in voller Höhe.
Oberlandesgericht München, Az.: 10 U
4156/07 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Kein Kaskoschutz bei Kfz-Betrug (776)
(jlp). Lässt sich ein Gebrauchtwagenverkäufer
auf einen Fahrzeugverkauf mit einem Betrüger ein und akzeptiert er für die
Begleichung der Kaufpreissumme einen Barscheck und übergibt er sodann das
Fahrzeug, so liegt ein Betrug vor. Dieser Betrug ist kein Diebstahl, so dass
die Teilkaskoversicherung auch keinen Schadenersatz zu leisten hat. Nur der
Verlust des Fahrzeuges durch Entwendung, insbesondere durch Diebstahl ist
versichert, nicht aber die freiwillige Weggabe des Fahrzeugs. Dies gilt auch
dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist.
Landgericht Dortmund, Az.: 22 O 96/07
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Vermietung |
Auto muss zur Garage passen (775)
(jlp). Wer sich einen Tiefgaragenplatz
anmietet, hat selber Schuld, wenn er diesen Garagenplatz nicht nutzen kann,
weil sein Geländefahrzeug überdurchschnittlich groß ist. Dem Garagenmieter
steht in einem solchen Fall nicht das Recht zur fristlosen Kündigung des
Vertrages zu, da es seine Aufgabe ist, die für sein Fahrzeug gegebene
Stellplatzgeeignetheit zu überprüfen. Der Mieter ist damit verpflichtet, den
vereinbarten monatlichen Mietzins von 115 Euro weiter zu bezahlen.
Amtsgericht München, Az.: 423 C 11099/07
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Kinder
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
(774) (jlp).
Eltern eines fast acht Jahre alten Kindes verletzen ihre Aufsichtspflichten
nicht, wenn das Kind mit anderen Spielkameraden im Hof vor der elterlichen
Wohnung spielt und wenn sie ihr Kind hin und wieder beobachten. Eine
ständige Überwachungspflicht kann von den Eltern nicht gefordert werden.
Deshalb haften die Eltern auch nicht, wenn ihr Kind mit dem Fahrrad den Hof
verlässt und dann auf ein geparktes Auto auffährt. Da das Kind bereits seit
vier Jahren Fahrrad fuhr und somit geübt war, durften die Eltern davon
ausgehen, dass ihr Kind das Fahrradfahren beherrsche. Dass das Kind den
elterlichen Hof verlassen habe, spricht für eine Fehlreaktion des Kindes.
Solche Fehlreaktionen können aber nie gänzlich ausgeschlossen werden.
Amtsgericht München, Az.: 322 C 3629/07
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Dies und Das |
Rotes Kennzeichen schließt GEZ-Gebühr aus
(773) (jlp).
Rote Kfz-Kennzeichen, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung den
Inhaber berechtigen, diese Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge
anzubringen, um diese zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in
Betrieb zu nehmen, rechtfertigen keine pauschale Gebührenerhebung für
Rundfunkgebühren. Denn solche Fahrzeuge, anders als bei Vorführwagen, sind
nicht zugelassen und dürfen nur für eng umrissene Zwecke in Betrieb genommen
werden. Eine Gebührenpflicht für Autoradiogeräte entsteht damit nicht.
Hiervon abgesehen ist auch gar nicht nachgewiesen, dass sich in allen auf
diese Weise kurzzeitig genutzten Fahrzeuge überhaupt ein Radiogerät befunden
hat.
Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 K
170/06 |
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Unfälle |
Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar
sein (772) (jlp).
Ein Pkw-Kaskoversicherungsnehmer, der auf der Landstraße nach Durchfahren
einer Linkskurve auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abkommt
und sein Fahrzeug auch durch Gegenlenken nicht mehr abfangen kann, sodass er
gegen einen Straßenbaum prallt, muss nicht in jedem Fall grob fahrlässig
gehandelt haben. Kurze Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, nämlich einen
Blick auf den Beifahrersitz, ob dort die abgelegte Geldbörse liegt, können
entschuldbar sein. Dies führt dann dazu, dass die Kaskoversicherung, trotz
dubiosen Unfallverlaufs, den Fahrzeugschaden zu ersetzen hat.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 134/06
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Abschleppen, Parken |
Automatischer Schrankenimpuls (771)
(jlp). Ist auf einem Parkplatzgelände vor der
Ausfahrt mit Schrankenbaum ein Hinweisschild: "Achtung, Schranke schließt
nach jeder Durchfahrt automatisch" angebracht, so muss ein Parkplatzbenutzer
bei dieser Ausfahrt besonders vorsichtig fahren. Dies gilt auch für
Ausnahmesituationen, nämlich beispielsweise dann, wenn vor dem
ausfahrbereiten Fahrzeug noch ein Fahrradfahrer unter der geöffneten
Schranke durchfährt. Schließt sich dann die Schranke automatisch und wird
hierbei das anfahrende Auto beschädigt, so haftet der Parkplatzbetreiber
hierfür nicht. Eine solche Schließtechnik mit Induktionsschleifen entspricht
dem Stand der Technik. Der Pkw-Fahrer hätte nicht losfahren dürfen, sondern
hätte die Schrankenfunktion erst abwarten müssen.
Amtsgericht München, Az.: 223 C 27796/07
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Arbeitsgeber,
-nehmer
Betriebsführung
Steuer |
Private Pkw-Nutzung durch
GmbH-Gesellschafter (770)
(jlp). Der Vorteil aus der Privatnutzung eines
Firmenwagens ist bei einem GmbH-Geschäftsführer, der zugleich auch
Gesellschafter ist, nicht unter Anwendung der so genannten 1-Prozent-Methode
zu besteuern. Solche Betriebsaufwendungen stellen bei einer GmbH verdeckte
Gewinnausschüttungen dar, denn der Gesellschafts-Geschäftsführer vereinnahmt
keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinkünfte. Der Bundesfinanzhof bemisst
dabei diese verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH nicht mit 1 Prozent
des Listenpreises, sondern mit dem tatsächlichen Verkehrswert des
Nutzungsvorteils und erhöht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag.
Bundesfinanzhof, Az.: I R 8/06 |
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Betriebsführung
Dies und Das
Vermietung |
Eingeschränkter Konkurrenzschutz (769)
(jlp). Haben die Parteien eines
Gewerbemietvertrages über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum
(Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des Vermieters ausdrücklich und
abschließend geregelt, so gilt dieser Konkurrenzschutz auch nur für diesen
ausdrücklich genannten Bereich. Von dieser Klausel wird ein konkurrierendes
Geschäft nicht erfasst, das beispielsweise nicht in der angesprochenen
Markthalle, sondern in einem dieser Markthalle vorgelagerten, eigenständigen
Geschäftskomplex gelegen ist.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 99/07
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Betriebsführung
Steuer |
Anforderungen für den Vorsteuerabzug (768)
(jlp). Rechnungen, die einem zum
Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer zugehen, müssen grundsätzlich den
richtigen Firmennamen und die korrekte vollständige Adresse des Unternehmers
angeben. Nur so wird dem Finanzamt eine leicht nachprüfbare Feststellung
ermöglicht. Rechnungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen,
berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Bundesfinanzhof, Az.: V R 61/05 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Handy-Benutzung am Steuer (767)
(jlp). Eine verbotene Benutzung eines
Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug
vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts, das den Fahrer
zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 € verurteilt hatte, aufgehoben
und den Fahrer freigesprochen. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das
Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der
Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht
zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei,
stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des
Betroffenen dar.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi
190/07 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Ausnahmen vom Fahrverbot (766)
(jlp). Will ein Richter einem Verkehrssünder
ein Fahrverbot auferlegen, so hat dieser zu prüfen, ob nicht von der
Möglichkeit einer Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten
Gebrauch zu machen ist. Ist unter diesen Voraussetzungen der Betroffene bei
der Berufsfeuerwehr beschäftigt, so kann es zulässig sein, die
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von einem Fahrverbot auszunehmen. Um
unverhältnismäßige berufliche Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden,
sind jedenfalls solche Beschränkungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen.
OLG D, Az.: IV - 2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi)
50/07 III |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Sexuelle Übergriffe - Fahrschule muss
schließen (765)
(jlp). Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen
mehrfach sexuell belästigt hat, muss seinen Fahrschulbetrieb einstellen und
darf keinen Unterricht mehr erteilen. Das Gericht lehnte damit einen
Eilantrag des Fahrlehrers ab und begründete dies wie folgt: Der Fahrlehrer
habe jahrelang seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen
Frauen entgegengebrachte Vertrauen dazu missbraucht, diese verbal und
körperlich sexuell zu belästigen. Damit habe er sich als charakterlich
ungeeignet erwiesen, den Fahrlehrerberuf auszuüben und eine Fahrschule zu
führen. Das festgestellte Fehlverhalten rechtfertige auch ein sofortiges
Einschreiten der Behörde, denn nur so könnten weitere Übergriffe verhindert
werden.
Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 L
1584/07.NW |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Erhöhte Betriebsgefahr (764)
(jlp). Ein Autofahrer bog von einem Grundstück
auf die Straße ein. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem auf der Straße
fahrenden Lkw, weil dieser die Fahrbahnhälfte des einfahrenden Autofahrers
mitbenutzte. Der Pkw-Halter war der Auffassung, dass der Unfall überwiegend
vom Lkw verursacht worden sei. Das erstinstanzliche Gericht urteilte dann,
dass auf den Lkw eine Haftungsquote von einem Viertel entfalle. Bestätigt
wurde diese Auffassung durch das Berufungsgericht. Das Verhalten eines ohne
zwingenden Grund die linke Fahrbahnseite benutzenden Kraftfahrzeugführers
stellt nämlich kein normales Fahrverhalten dar. Von daher ist es zutreffend,
hier von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen und diese in die
Haftungsabwägung einzustellen. Der Umstand, dass der Lkw die andere
Fahrbahnhälfte mitbenutzt habe, führe zu einer erhöhten Betriebsgefahr. Zwar
diene das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nur dem Schutz des gleichgerichteten
Verkehrs. Das schließt aber nicht aus, dass sich durch die Benutzung der
linken Fahrbahnhälfte die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten
Kraftfahrzeugs erhöhe und allein eine Mithaftung begründe. Eine erhöhte
Betriebsgefahr könne nicht mit dem Argument verneint werden, dass das
Verhalten des Lkw-Fahrers nicht unerlaubt gewesen sei.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 47/06 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Besondere Sorgfalt beim Rückwärtsfahren
(763) (jlp).
Ein Autofahrer wartete mit seinem Fahrzeug vor einer Zapfsäule einer
Tankstelle. Als er bemerkte, dass er sich an einer Zapfsäule für Lkw-Diesel
befand, entschloss er sich, an eine andere Zapfsäule zu fahren. Er setzte
sein Fahrzeug zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem hinter ihm
stehenden Lkw. Von der Ordnungsbehörde erhielt er ein Bußgeld, da er gegen
die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr (§ 9
V StVO) verstoßen habe. Hiergegen wehrte er sich, wurde aber vom Amtsgericht
zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt. Er war der Auffassung, dass
lediglich ein fahrlässig begangener Verstoß gegen die allgemeine
Sorgfaltspflicht vorliege, der die Verhängung einer Geldbuße von nur 35 Euro
rechtfertigen würde. Das Berufungsgericht bestätigte dann diese Auffassung
und wies darauf hin, dass ein Fahrzeug sich zwar auch beim Befahren eines
Tankstellengeländes im öffentlichen Verkehrsraum befinde, jedoch die
Vorschrift des § 9 V StVO nicht anwendbar sei. Diese Vorschrift regle
nämlich primär die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber dem fließenden
Verkehr. Den mit dem fließenden und in aller Regel auch schnelleren Verkehr
verbundenen erhöhten Unfallgefahren soll durch eine gesteigerte
Sorgfaltspflicht desjenigen begegnet werden, der rückwärts fährt. Auf einem
Tankstellengelände könne hiervon nicht die Rede sein. Die Verkehrssituation
sei vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen
zu vergleichen.
Oberlandesgericht Dresden, Az.: Ss (OWi)
650/06 |
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Miet-, Leasingfahrzeuge
Unfälle |
Mietwagenkostenersatz bei Unfall (762)
(jlp). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, hat
der Schädiger auch für Mietwagenkosten aufzukommen. Der Eigentümer eines
total beschädigten Fahrzeugs kann im Normalfall grundsätzlich
Mietwagenkosten für den Zeitraum vom Schädiger beanspruchen, in dem ihm die
Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem
Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich gewesen wäre. Im
vorliegenden Fall setzte der Sachverständige diese Wiederbeschaffungsdauer
mit zwölf Tagen an. Der Geschädigte begehrte jedoch Ersatz der
Mietwagenkosten über einen längeren Zeitraum und bekam vom Gericht auch
Recht. Er hatte nämlich circa drei Wochen vor dem Unfallereignis einen neuen
Lkw als Ersatz für das hier verunfallte Fahrzeug bestellt. Eine Lieferung
war für die nächsten Wochen zugesagt. In der Rechtsprechung ist anerkannt,
dass für den Fall, dass der Unfallgeschädigte bereits vor dem Unfall einen
Neuwagen bestellt hat, der Schädiger grundsätzlich bis zum Tage der
Lieferung des gekauften Fahrzeugs Nutzungsausfall zu erstatten hat, sofern
sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen hält. Das Gericht stellte zudem
fest, dass dem Geschädigten mithin die Anschaffung eines gebrauchten
Ersatz-Lkw als Interimsfahrzeug nicht zuzumuten war und billigte ihm die
Erstattung von Mietwagenkosten für 47 Tage zu.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 85/07
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Arbeitgeber,
-nehmer |
Aufsichtspflichten des Spediteurs (761)
(jlp). Ein Speditionsunternehmer ist gegenüber
seinen Fahrern verpflichtet darauf hinzuwirken, dass diese die Lenk- und
Ruhezeiten einhalten. Nimmt der angestellte Fahrer diese eindringlichen
Belehrungen nicht ernst und schlägt er diese Hinweise in den Wind, muss der
Unternehmer rechtzeitig angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen wie
Abmahnung und nötigenfalls Kündigung ergreifen, um seine Verpflichtung zu
erfüllen, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu sorgen.
OLG Düsseldorf, Az.: IV-2 Ss (OWi) 83/07 -
(OWi) 64/07 III |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Fahrverbot muss Einziehungsfunktion haben
(760) (jlp).
Das Fahrverbot verliert als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme seinen Sinn,
wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt - wie hier mehr als zwei Jahre -,
der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der
Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. In solchen Fällen kann das
Gericht davon absehen, dem Fahrzeugführer ein Fahrverbot aufzuerlegen.
Kammergericht Berlin, Az.: 2 Ss 193/07 - 3
Ws (B) 459/07) |
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Geschwindigkeit
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Bei Stau: Warnblinkanlage einschalten (759)
(jlp). Fahrzeugführern, die an einen
Fahrzeugstau heranfahren, ist es nach § 16 StVO erlaubt, die notwendige
Verlangsamung ihres Fahrzeuges dem nachfolgenden Verkehr durch Einschalten
der Warnblinkanlage anzuzeigen. Gerade die hohe Geschwindigkeit auf der
Autobahn macht die rechtzeitige Einleitung von Bremsvorgängen in besonderem
Maße notwendig. Diese durch das rechtzeitige Einschalten einer
Warnblinkanlage erreichbaren Wirkungen sind dem besonnenen und vorsichtigen
Kraftfahrer bekannt und werden - wie allgemein bekannt - im täglichen
Straßenverkehr auch häufig praktiziert. Unterlässt ein Fahrzeugführer diesen
Warnhinweis, dann kann ihm bei einem Auffahrunfall die Betriebsgefahr seines
eigenen Fahrzeuges mit 25 Prozent angerechnet werden, sodass sein
Schadenersatzanspruch gegen den Auffahrenden um diesen Prozentsatz gemindert
wird.
Landgericht Memmingen, Az.: 2 O 392/07
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Geschwindigkeit
Dies und Das |
Radarwarngerät ist nicht erlaubt (758)
(jlp). Wird bei einer Verkehrskontrolle
festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät
installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden
Rechtsverstoßes sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann,
wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch
nicht betriebsbereit ansieht.
Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 4 ZB
07.1970 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Unfälle |
Fahrzeugreparaturkosten sind sofort fällig
(757) (jlp).
Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass beim beschädigten Kfz ein
wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sodass eine Fahrzeugreparatur
eigentlich nicht mehr in Frage kommt, kann der Geschädigte gleichwohl nach
Reparaturrechnung seinen Unfallschaden im Rahmen einer sog. 130
Prozentgrenze abrechnen, wenn er ein besonderes Erhaltungsinteresse an
diesem Fahrzeug nachweisen kann und wenn er das Fahrzeug dann später auch
mindestens sechs weitere Monate nutzen will. Die notwendigen Reparaturkosten
für die fachgerechte Fahrzeuginstandsetzung hat der Schädiger bzw. dessen
Haftpflichtversicherung aber sofort und nicht erst nach sechs Monaten zu
bezahlen.
Landgericht Hamburg, Az.: 331 O 28/07
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Motorradfahrer
Unfälle |
Motorradkleidung mit Liebhaberinteresse
(756) (jlp).
Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradkleidung (Lederjacke, Stiefel) und
der Helm beschädigt, so hat der geschädigte Motorradfahrer einen Anspruch
auf vollen Schadenersatz. Einen Abzug neu für alt muss er nicht akzeptieren.
Denn bei der Motorradbekleidung handelt es sich um Schutzkleidung, welche
nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in
Zukunft gewährleistet ist. Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte,
getragene Lederjacken einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben und durch den
Gebrauch kaum an Wert verlieren.
Landgericht Darmstadt, Az.: 13 O 602/05 |
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Unfälle |
Nicht angelegter Sicherheitsgurt (755)
(jlp). Fahrzeugbenutzer, die keinen
Sicherheitsgurt angelegt haben, müssen sich im Falle eines Verkehrsunfalles
mit Körperverletzungen trotz Nichtverschuldens ein Mitverschulden anrechnen
lassen. Dieses Mitverschulden kann bis zu 50 Prozent betragen, gerade dann,
wenn der Verletzte durch Nichtanlegen des Gurtes solche Verletzungen
erlitten hat, die bei einem angelegten Gurt hätten vermieden werden können.
Landgericht Meiningen, Az.: 2 O 1160/05
(475) |
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Steuer |
Zweitwohnungssteuer für Campingwagen (754)
(jlp). Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken
des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für
einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zu
lässig.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 9 LB
5/07 |
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Vermietung |
Nutzerwechselgebühr (753)
(jlp). Kosten der Verbrauchserfassung und der
Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor
Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern
Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung
dem Vermieter zur Last fallen.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 19/07
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Dies und Das |
Versteckte Vertragsklauseln ermöglichen
Anfechtung (752)
(jlp). Einem Bürounternehmen wurde schriftlich
ein kostenloser Eintrag in ein Branchenbuch angeboten. Das zugesandte
Formular war überschrieben mit "Korrekturabzug". Zugleich erhielt es den
Hinweis, dass die jährliche Grundeintragung kostenlos sei. Erst im
kleingedruckten Text stand dann, dass eine hervorgehobene Eintragung 830,00
Euro plus Mehrwertsteuer koste und dass mit Unterschrift ein Vertrag über
zwei Jahre zustande komme. Das Bürounternehmen sandte dieses Formular
unterschrieben zurück. Vier Monate später kam eine Rechnung in Höhe von
962,80 Euro, die dann versehentlich von der Buchhaltung auch bezahlt wurde.
Die Klage auf Rückzahlung hatte Erfolg. Das Gericht hielt die
Vertragsanfechtung für berechtigt. Denn es ist völlig widersprüchlich, wenn
dick und fett auf die kostenlose Grundeintragung verwiesen wird, um dann im
Kleingedruckten einen Vertrag zu konstruieren.
Amtsgericht München, Az.: 264 C 13765/07
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Arbeitgeber,
-nehmer |
Kündigung wegen Minderleistung (751)
(jlp). Eine Kündigung gegenüber dem
Arbeitnehmer wegen Minderleistung ist nur berechtigt, wenn auch zur
Überzeugung des Gerichts feststeht, dass keine Besserung der Arbeitsleistung
erwartet werden kann. Hierfür kann der erfolglose Ausspruch einer Abmahnung
Indiz sein. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert es aber, dass der
Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare unternimmt, um die
Ursache der Minderleistung zu erforschen und entsprechende Hilfeleistungen
zu versuchen. Schließlich muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darstellen
und gegebenenfalls beweisen, dass und warum zumutbare Organisations- und
Abhilfemaßnahmen nicht versucht worden sind oder erfolglos geblieben waren.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 6 Sa
37/07 |
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Geschwindigkeit |
Volle Haftung bei Spurwechsel auf der BAB
(750) (jlp). Es
entspricht der Rechtsprechung, dass auch eine Überschreitung der
Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn nicht zwingend zu einer Mithaftung bei
einem Unfall führt, sondern dies durchaus eine hundertprozentige Haftung des
Spurwechslers ergeben kann. Damit war die Klage einer
Versicherungsgesellschaft gegen den Halter eines Lkw und dessen
Haftpflichtversicherung erfolgreich. Im vorliegenden Fall wechselte ein
Lkw-Fahrer ohne zu blinken auf einer dreispurigen Bundesautobahn auf die
mittlere Fahrspur. Ein auf dieser Spur in einer Entfernung von nur 50 Metern
folgender Pkw geriet dabei ins Schleudern und kollidierte mit einem anderen
Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen. Der Pkw-Fahrer forderte vollen
Schadenersatz vom Lkw-Fahrer. Die hinter diesem stehende
Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte jedoch außergerichtlich nur die Hälfte
mit der Begründung, dass der Pkw-Fahrer die Richtgeschwindigkeit
überschritten hätte. Dies konnte jedoch im Prozess nicht bewiesen werden.
Dagegen konnte zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Lkw-Fahrer den
erforderlichen Sicherheitsabstand für einen Spurwechsel ohne Gefährdung des
nachfolgenden Verkehrs nicht eingehalten hatte. Damit trat die
Betriebsgefahr des Pkw in vollem Umfang hinter das grobe Verschulden des
Lkw-Fahrers zurück.
Oberlandesgericht München, Az.: 10 U
4976/06 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel
Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer |
Fahrradfahrverbot bei Alkohol- und
Drogenkonsum (749)
(jlp). Ein Fahrradfahrer fiel der Polizei
besonders auf, weil er mit seinem Fahrrad eine Fußgängerampel bei Rotlicht
überfuhr. Eine Blutuntersuchung ergab einen Blutalkoholgehalt von 2 Promille
und Hinweise auf Kokainkonsum. Im Strafverfahren wurde der Fahrradfahrer
sodann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe
verurteilt. Zusätzlich ordnete die Verwaltungsbehörde an, dass er auch keine
führerscheinfreien Fahrzeuge, wie beispielsweise Fahrräder oder Mofas, im
Straßenverkehr führen darf. Das Verwaltungsgericht bestätigte dieses Verbot.
Auch von einem betrunkenen Fahrradfahrer geht ein erhebliches
Gefährdungspotenzial aus, das hier noch durch Drogenkonsum gesteigert wird.
Der Fahrradfahrer hat es nun selbst in der Hand, seine Eignung zum Führen
von Fahrzeugen wieder herzustellen, nämlich durch Nachweis einer mindestens
sechsmonatigen Drogenabstinenz und einer generellen, durch
medizinisch-psychologische Begutachtung bestätigten Einstellungs- und
Verhaltensänderung im Umgang mit berauschenden Substanzen.
Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 9 B
4217/07 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel |
Fahrverbot für Elektrorollstuhlfahrer (748)
(jlp). Auch der Fahrer eines Elektrorollstuhls
kann sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen. So kann auch
gegen den Fahrer eines Elektrorollstuhls ein Fahrverbot verhängt werden.
Dies allerdings nur dann, wenn der behinderte Rollstuhlfahrer auch in der
Lage ist, sich mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortzubewegen.
Amtsgericht Löbau, Az.: 5 Ds 430 Js
17736/06 |
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Fahrlehrer /
Fahrausbildung |
Fortbildung für Fahrlehrer (747)
(jlp). Auch ein Fahrlehrer, der derzeit keine
Fahrschüler ausbildet, ist verpflichtet, alle vier Jahre an einem
Fortbildungslehrgang teilzunehmen.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 B 42/07
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Abschleppen, Parken
Unfälle |
Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen
(746) (jlp).
Eine Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Um
ihren Hund noch aus dem Fahrzeug zu holen, beugte sie sich bei geöffneter
Fahrertür in das Auto. In diesem Moment stieß ein anderes Fahrzeug gegen die
Fahrertür. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.575 Euro. Der Autofahrer,
der in die Fahrertür hineinfuhr, lehnte eine Schadenshaftung ab, weil aus
seiner Sicht die Tür plötzlich und völlig unerwartet geöffnet worden sei.
Dies sah der Amtsrichter anders und verurteilte ihn zur Kostenübernahme in
Höhe von 70 Prozent. Der Sachverständige konnte keine Druckkante am
beschädigten Fahrzeug feststellen. Daraus ergibt sich, dass die Fahrertür
bei Annäherung des schadenstiftenden Fahrzeugs bereits deutlich geöffnet
gewesen sein musste. Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde damit vom
fahrenden Fahrzeug nicht eingehalten.
Amtsgericht München, Az.: 322 C 26475/06
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Kein Versicherungsschutz für Verkehrsrowdy
(745) (jlp).
Wenn ein Fahrer nach einem Ampelstopp mit weit überhöhter Geschwindigkeit
anfährt, sogleich eine "Qualmwolke" durch Reifenabrieb entsteht, sich das
Fahrzeug dann beim Abbiegeversuch nach links um die eigene Achse dreht und
gegen eine Leitplanke prallt, so ist dieser Unfall durch grobe
Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer nicht daran
dachte, dass das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP) des Wagens
ausnahmsweise ausgeschaltet war. Die Kaskoversicherung muss hier daher nicht
für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 218/06
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Geschwindigkeit |
Keine Täterfeststellung, dann Fahrtenbuch
(744) (jlp).
Kann bei einem Firmenfahrzeug der Fahrzeugführer für eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h auf der Autobahn nicht ermittelt
werden, so kann die Verwaltungsbehörde der Firma bzw. der Halterin die
Führung eines Fahrtenbuches (hier begrenzt auf die Dauer von neun Monaten)
auferlegen. Diese Anordnung ist nicht unverhältnismäßig. Zwar setzt die
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht
voraus. Ein einmaliger, nur unwesentlicher Verstoß, der sich weder
verkehrswidrig auswirkt noch Rückschlüsse auf die charakterliche
Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, kann eine Fahrtenbuchauflage
nicht rechtfertigen. Eine Überschreitung der höchstzulässigen
Geschwindigkeit um 27 km/h auf der Autobahn stellt jedoch einen wesentlichen
Verkehrsverstoß dar.
Oberverwaltungsgericht Bremen, Az.: 1 A
465/06 |
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Betriebsführung
Dies und Das |
Ladung zur GmbH-Gesellschafterversammlung
(743) (jlp).
Nach § 51 I GmbHG erfolgt die Einberufung einer
GmbH-Gesellschafterversammlung durch Einladung mittels eingeschriebener
Briefe. Hierzu hat nun das Landgericht Mannheim entschieden, dass ein
Einwurf-Einschreiben ausreichend ist und dass ein Übergabe-Einschreiben
nicht notwendig ist. Die Verwendung als Einwurf-Einschreiben erfüllt damit
für die Einladung die Formvorschrift aus dem GmbH-Gesetz.
Landgericht Mannheim, Az.: 23 O 10/06 |
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Öffentlicher Verkehrsraum
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Radlersturz - Übermäßiger Blätterfall ist
von Wegen und Straßen zu beseitigen (742)
(Deutsche Anwaltshotline)
Fällt übermäßig viel Laub von den Bäumen und kann der Räumdienst den
Tourenplan für die öffentlichen Straßen und Wege nicht einhalten, muss
notfalls auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten die Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht sichergestellt werden, so ein entsprechendes
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 170/04). Eine Radfahrerin, die
auf dem glitschigen Weg zu Schaden kommt, trifft laut dem Hammer
Richterspruch jedoch ein erhebliches Mitverschulden.
Die Frau war in der regennassen
Blätterschicht mit dem Hinterrad ihres Mountainbikes ins Rutschen gekommen
und hatte sich eine komplizierte Oberschenkelhalsfraktur zugezogen. Das Laub
wurde normalerweise im Wochenrhythmus beseitigt - an der Unglücksstelle
immer freitags. Doch diesmal hatte es der Kehrdienst wegen des starken
Blätteranfalls nicht mehr bis dorthin geschafft und - weil keine Überstunden
am Wochenende gemacht wurden - dies auch nicht bis zum Unfalltag am darauf
folgenden Montag nachgeholt.
Zweifellos ein Versäumnis der öffentlichen
Hand, urteilte das Gericht. "Denn gerade eine mächtige Laubdecke vermodert
beim Liegenlassen an der Unterschicht und wird extrem glitschig", erklärt
das Gericht. Aber vor allem die Radfahrerin hätte nicht einfach in die
Laubmassen hineinfahren dürfen. Sie wohnt direkt gegenüber der Unfallstelle
und wusste, wann die Kehrmaschine zum letzten Mal da war. Grund genug für
die Richter, die Kosten für den Schaden im Verhältnis 3:2 zu Ungunsten der
leichtsinnigen Radfahrerin aufzuteilen.
Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 170/04)
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Geschwindigkeit |
Mutmaßlicher Rotlichtsünder legt Foto
seines Zwillingsbruders vor (741)
(Deutsche Anwaltshotline)
Nachdem ihr Mann dem städtischen Verkehrsamt das Foto seines zum Verwechseln
ähnlichen Zwillingsbruders vorgelegt hat, muss jetzt eine Heidelbergerin
eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro an die Behörde zahlen. Das hat das
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az. 6 K
839/06.NW). Der Pkw der Frau war nämlich beim Überfahren einer auf Rot
geschalteten Kreuzung geblitzt worden, ohne dass die Autobesitzerin zum
Fahrer Angaben machen wollte.
Weil auf dem Überwachungsfoto aber ein 60-
bis 70-jähriger Mann mit Oberlippenbart zu erkennen ist, der ihrem Ehemann
sehr ähnlich sieht, leitete die Behörde gegen ihn das Bußgeldverfahren ein.
Doch der Mann eilte schnurstracks ins Amt und verwies auf seinen eineiigen
Zwillingsbruder. Daraufhin stellten die Beamten das Verfahren ein, drohten
der Autofahrerin aber für den Wiederholungsfall an, ein Fahrtenbuch führen
zu müssen - und verlangten für diese Amtshandlung die umstrittene Gebühr.
Die Androhung eines Fahrtenbuchs sei nur
dann rechtens, wenn eine Ermittlung des Fahrers nicht möglich gewesen ist,
widersprach die Frau vor Gericht. Um rauszukriegen, ob es sich bei dem
Verkehrssünder um ihren Mann oder doch nur um ihren Schwager gehandelt habe,
hätten die Beamten ja ein anthropologisches Gutachten in Auftrag geben
können. Eine derart aufwendige Untersuchung sei hier aber offensichtlich
unverhältnismäßig und damit unzumutbar. Weder die Frau noch ihr als Fahrer
in Betracht kommender Ehemann haben verwertbare Angaben zum möglichen
Fahrzeugführer gemacht. Deshalb konnte die Stadt Heidelberg zu Recht
weitere, wenig Erfolg versprechende Ermittlungen unterlassen.
Verwaltungsgericht Neustadt an der
Weinstraße (Az.: 6 K 839/06.NW) |
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Abschleppen, Parken
Öffentlicher Verkehrsraum |
Schlaglöcher auf öffentlichem Parkplatz
(740) (jlp).
Auch ein gemeindeeigener Parkplatz muss sich in einem Zustand befinden, der
eine möglichst gefahrlose Nutzung zulässt. Bei der Unterhaltung dieses
Parkplatzes und bei den Sicherungsmitteln hat der Parkplatzeigentümer
einiges zu tun, um Unfälle auszuschließen. Ein Tätigwerden des
Verkehrssicherungspflichtigen ist jedenfalls dann geboten, wenn Gefahren
bestehen, die auch für einen sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht
rechtzeitig erkennbar sind. Allerdings ist auch die Finanzkraft der Gemeinde
zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Gemeinde nicht
verpflichtet, den Parkplatz von kleineren Unebenheiten oder Löchern
freizuhalten.
Landgericht Bonn, Az.: 1 O 195/06 |
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Öffentliche Verkehrsmittel |
Sturz im Bus (739)
(jlp). Jeder Busfahrgast ist verpflichtet,
sich im Bus stets festen Halt zu verschaffen. Mit dieser Begründung wies das
Amtsgericht München die Schaden- und Schmerzensgeldklage einer Rentnerin ab,
die auf Grund einer Busvollbremsung gegen eine Glasscheibe prallte und sich
hierbei eine starke Gesichtsprellung zuzog. Nach Auffassung des Richters war
die Rentnerin nicht der Verpflichtung nachgekommen, sich jederzeit abstützen
zu können, obwohl im dichten Straßenverkehr stets mit plötzlichen
Abbremsmanövern zu rechnen ist.
Amtsgericht München, Az.: 345 C 11858/07
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Dies und Das |
Vorläufiger Versicherungsschutz (738)
(jlp). Die Aushändigung der so genannten
Kfz-Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen
Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung
gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung
vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist,
wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der
Haftpflichtversicherung gewährt werde. Diese Grundsätze gelten schon dann,
wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer nur den Wunsch auf
Kaskoversicherungsschutz nach dem noch abzuschließenden Hauptvertrag
telefonisch oder sonst mündlich mitgeteilt hat. Insoweit ist der
Versicherungsnehmer allerdings beweispflichtig.
Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 64/06
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Dies und Das |
Keine Vergütungspflicht für
Kostenvoranschlag (737)
(jlp). Kostenvoranschläge sind nur dann
vergütungspflichtig, wenn dies vor Annahme des Gerätes in einer
ausdrücklichen (vom Reparaturvertrag unabhängigen) und unmissverständlichen
Vereinbarung mit den Kunden geregelt ist. Will der Unternehmer gleichwohl
eine Vergütung für diesen Kostenvoranschlag geltend machen, dann bedarf es
hierfür einer gesonderten Vereinbarung. Hierbei ist es nicht ausreichend,
dass die Vergütungspflicht formularmäßig in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt ist. Solche Klauseln im "Kleingedruckten" sind
für den Kunden überraschend und damit unwirksam.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 19 U
57/05 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag (736)
(jlp). Der Käufer eines Gebrauchtwagens,
dem gesetzliche Gewährleistungsrechte zustehen, kann vom Kaufvertrag
zurücktreten, wenn das eingebaute Navigationssystem mangelhaft ist und nicht
zuverlässig arbeitet. Es liegt ein nicht nur unerheblicher Mangel vor, da
trotz zweimaliger Nachbesserungsversuche das Gerät immer noch nicht
einwandfrei funktioniert und der Nachbesserungsaufwand von ca. 2.500 €
beträchtlich ist.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 3 U 70/06 |
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Unfälle |
Unfallfahrer haftet nicht für umgerissenes
Verkehrsschild (735)
(Deutsche Anwaltshotline).
Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall und beschädigt dabei auch ein
Verkehrszeichen, haftet er für alle weiteren Schäden wegen des umgerissenen
und für den nachfolgenden Verkehr nicht mehr ausreichend sichtbaren
Schildes. Allerdings entfällt die Haftung in dem Augenblick, da die Polizei
mit der Aufnahme des Unfalls begonnen hat, so ein jetzt bekannt gewordenes
Urteil des Landgerichts Dortmund.
Ein Fahrzeug geriet am frühen Abend auf
eine Verkehrsinsel und riss dabei das davor aufgestellte Gebotsschild mit
dem bekannten Vorbeifahr-Pfeil um. Anderthalb Stunden später nahm ein
weiterer Kraftfahrer wegen des fehlenden Verkehrszeichens in der
aufkommenden Dämmerung die Insel inmitten der Straße nicht mehr wahr und
beschädigte seinen Wagen beim Auffahren auf das Hindernis erheblich. Die
Reparaturkosten in Höhe von 1037,35 Euro stellte er nun dem Fahrer des
ersten Fahrzeugs in Rechnung. Denn dass das wichtige Schild gefehlt habe,
sei dessen Schuld.
Dem stimmten die Dortmunder Richter nicht
zu. Zwar sei durch das Beschädigen des Hinweisschildes eine Gefahrenquelle
geschaffen worden, die bis zum zweiten Unfall fortdauerte und dessen
wesentliche Ursache gewesen ist. Doch durch das Herbeirufen der Polizei und
die Unfallaufnahme seitens der Beamten ist dieser Kausalzusammenhang
unterbrochen worden. Mit dem Eintreffen der Polizei war die weitere
langfristige Sicherung der Unfallstelle zur Aufgabe der zuständigen Behörden
geworden. Insbesondere bei der Beschädigung größerer Verkehrszeichen wie
beispielsweise einer Lichtzeichenanlage könne von einem Bürger ja auch nicht
verlangt werden, den betroffenen Verkehrsbereich in Eigenregie abzusichern.
Landgericht Dortmund, Az:. 4 S 134/06
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Verhalten m Straßenverkehr |
Stinkefinger gegen Radaranlage (734)
(jlp). Ein Autofahrer fuhr mit seinem Pkw mit
zulässiger Geschwindigkeit an einer Radaranlage vorbei. In Höhe der
Radaranlage zeigte der Fahrer mit beiden Händen den so genannten "Stinkefinger".
Dieses Verhalten werteten die Polizeibeamten als Beleidigung und zeigten den
Fahrzeugführer an. Obwohl dieser Sachverhalt eindeutig feststand, wurde der
angeklagte Fahrer von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der
Beschuldigte ging nämlich davon aus, dass es sich um eine Blitzanlage
handelt, die den Vorgang nur dann bildlich festhält, wenn das Fahrzeug auch
zu schnell fährt. Hier wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aber
eingehalten. Gleichwohl erfolgte eine Videoaufzeichnung. Das Gericht wertete
daher das Verhalten als nicht vorsätzlich. Denn Vorsatz muss das Bewusstsein
umfassen, dass die beleidigende Äußerung bzw. hier die beleidigende Handlung
auch von anderen wahrgenommen wird. Daran fehlte es, weil der Autofahrer
glaubte, nicht gefilmt zu werden.
Amtsgericht Melsungen, Az.: 9012 Js
44909/06 |
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Fußgänger
Öffentlicher Verkehrsraum |
Falsche Sparsamkeit (733)
(jlp). Die Gemeinde verletzt ihre
Verkehrssicherungspflicht, wenn die zeitweilige Abschaltung der
Straßenbeleuchtung aus Gründen der Ersparnis dazu führt, dass Pflanzkübel
auf dem Gehweg, die verkehrstechnische Aufgaben oder dekorative Zwecke
erfüllen sollen, für Fußgänger des Nachts nicht mehr hinreichend erkennbar
sind und deshalb eine Verletzungsgefahr darstellen. Allerdings muss sich ein
geschädigter Fußgänger, der über einen solchen Kübel zu Fall gekommen ist,
ein Mitverschulden entgegenhalten lassen, wenn er sich bei tiefer Dunkelheit
ohne ausreichende Sicht nicht vorsichtig seinen Weg ertastet.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 102/05
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Abschleppen, Parken |
Bußgeld besser bezahlen (732)
(jlp). Völlig uneinsichtig war ein
Fahrzeughalter. Erst parkte er seinen Pkw im Halteverbot. Dann wollte er die
Geldbuße von 5 Euro nicht bezahlen. Dies wiederum veranlasste die
Bußgeldbehörde gegen den Betroffenen die Erzwingungshaft anzuordnen, was
wiederum der Fahrzeugführer für völlig überzogen und willkürlich hielt. Das
angerufene Gericht gab aber der Behörde Recht. Die Anordnung der
Erzwingungshaft verstößt auch in solchen Fällen nicht gegen das
Übermaßverbot, weil der Betroffene jederzeit die Erzwingungshaft abwenden
oder abbrechen kann, indem er das Bußgeld bezahlt. Nur wenn auch geringe
Geldbußen mit der notwendigen Konsequenz beigetrieben werden, können weitere
Verkehrsverstöße verhindert werden. Die Erforderlichkeit der strengen
Handhabung wird insbesondere im Bereich der fortgesetzten Parkverstöße in
Großstädten deutlich.
Amtsgericht Viechtach, Az.: 3 OWi
5095-517830-06/9 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Handy-Verstoß mit Organizer (731)
(jlp). Ein mit Mobiltelefonfunktion und
Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer" ist ein "Mobiltelefon" im Sinne
der Straßenverkehrsordnung. Das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines
Mobiltelefons" ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei eingeführter,
sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in
der Hand gehalten wird.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 Ss
219/05 |
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Dies und Das |
Kein Schmerzensgeld für “blöde Kuh” (730)
(Deutsche Anwaltshotline).
Eine Beleidigung rechtfertigt nur ausnahmsweise einen
Schmerzensgeldanspruch. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung das
Landgericht Coburg hingewiesen. Voraussetzung dafür sei ein schwerer
Eingriff in den Eigenwert der verbal attackierten Persönlichkeit.
Zwei auf verschiedenen Etagen eines
Mehrfamilienhauses wohnende Frauen waren sich in die Haare geraten. Weil die
eine Nachbarin der Lärm in der Wohnung der anderen störte, kam es zum
lautstarken Disput zwischen ihnen. Schließlich titulierte die eine Frau die
andere als "Abschaum", "Klauerin" und "blöde Kuh". Die solcherweise
Attackierte fühlte sich davon in ihren innersten Menschenwerten getroffen,
zumal eine Freundin von ihr bei dem Angriff dabei war, und verlangte für die
öffentliche Herabwürdigung und Beleidigung vor Gericht 1.250 Euro
Schmerzensgeld.
Das war den Coburger Richtern dann doch zu
hoch gegriffen. Der augenblickliche Schock könne nicht so groß gewesen sein,
weil sich die beiden offenbar seit Längerem nicht mehr grün waren. Wie hoch
der Schmerz bei einer Beleidigung zu bewerten sei, hänge von Bedeutung und
Tragweite des verbalen Angriffs und damit unter anderem von Nachhaltigkeit
und Fortdauer der Rufschädigung, dem Beweggrund der Handelnden und dem
konkreten Anlass ab. Hier habe es sich um eine permanent schwelende
Nachbarschaftsstreitigkeit gehandelt, und lediglich eine Bekannte der
Klägerin habe das Scharmützel in der Öffentlichkeit mitbekommen. Auch der
Anlass, nämlich die Ruhestörung durch die Betroffene, schlage negativ zu
Buch. Selbst wenn die Beklagte darauf natürlich nicht adäquat reagiert habe,
wie die Richter betonten.
Landgericht Coburg, Az.: 33 S 60/0 |
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Abschleppen, Parken |
Parkplatzrempler trotz elektronischer
Einparkhilfe - wer zahlt? (729)
Vertrauen in moderne Autotechnik ist gut,
Kontrolle durch den Menschen aber besser: Kommt es trotz einer
elektronischen Einparkhilfe beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall, hat die
Person am Steuer des Pkw für den Schaden aufzukommen. Das hat das
Amtsgericht München (Az.: 275 C 15658/ 07) im Falle eines gemieteten Skodas
entschieden, der von seinem Fahrer beim Abstellen im Parkhaus rückwärts
gegen die Wand gesetzt wurde.
Das Mietfahrzeug war mit einem "PDC-System"
ausgestattet, das vorhandene Hindernisse beim Rückwärtsfahren akustisch
signalisiert. Dummerweise befand sich aber in der Rückwand des
Abstellplatzes in dem Parkhaus exakt in Höhe des Abtaststrahls ein Hohlraum,
so dass die PDC-Automatik die höher gelegene Begrenzung nicht erfasste.
Hätte der Fahrer vor dem Einparken nur einen Blick auf die Wand geworfen,
wären ihm die Löcher sofort aufgefallen. Da er sich aber voll auf die in
diesem Fall hilflose Einparkhilfe verließ, fuhr er auch voll dagegen und
lädierte die Heckklappe des Fahrzeugs erheblich.
Der Mann muss der Autovermietung die Kosten
von 788 € fast vollständig bezahlen. Denn bei Vertragsabschluss war -
doppeltes Pech für ihn - eine Eigenbeteiligung von 750 € vereinbart worden.
Und der Einsatz modernster Technik befreie einen Autofahrer nach Auffassung
des Münchener Amtsrichters nun mal nicht von der eigenen Verantwortung.
Zumal der Schaden auch vorhersehbar gewesen sei. Schließlich wären die
Hohlräume, die zum Versagen der Einparkhilfe führten, für jedermann mit
bloßem Auge erkennbar gewesen.
Amtsgericht München, Az.: 275 C 15658/07
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Steuer |
Pkw-Steuerklasse nicht nur nach Euronorm
(728) (jlp).
Die Angabe der Euronorm in einem Pkw-Verkaufsprospekt bedeutet weder eine
Zusicherung noch eine Festlegung, dass das Fahrzeug in eine bestimmte
Steuerklasse eingeordnet wird, sondern sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug
die Grenzwerte einer bestimmten Schadstoffklasse einhält. Dabei erfolgt die
Einstufung in die Emissionsklassen nach der Schlüsselnummer, die auch in den
Fahrzeugpapieren ebenso wie im Verkaufsprospekt ausgewiesen ist. Die
Schadstoffklasse ist daher nur ein Kriterium für die steuerliche Einordnung,
deren Bemessung von weiteren Kriterien abhängig ist. Eine Verkehrssitte,
dass von der Schadstoffklasse zwingend auf die steuerliche Eingruppierung
geschlossen werden kann, existiert nicht.
Landgericht Heilbronn, Az.: 2 O 210/06 Sch
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Abschleppen, Parken |
Privat- oder Kfz-Haftpflicht? (727)
(jlp). Ein Pkw-Fahrer parkte rückwärts in
einer Parklücke. Nach dem Aussteigen aus seinem Fahrzeug bemerkte er, dass
er an einen dort abgestellten Motorroller sehr dicht herangefahren war. Aus
Sorge, dass der Motorrollerfahrer beim Herausfahren aus diesem Parkplatz
sein Fahrzeug beschädigen könnte, versetzte er diesen Motorroller per Hand.
Hierbei fiel jedoch der Motorroller um und wurde beschädigt. Die
Pkw-Haftpflichtversicherung bezahlte den Schaden am Motorroller, was dem
Autofahrer missfiel, weil er hierdurch in der Schadenfreiklasse höhergestuft
wurde. Er war der Auffassung, dass seine Privathaftpflichtversicherung den
Schaden bezahlen müsste. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht, weil
ein adäquater Ursachenzusammenhang zum Gebrauch des Pkw noch gegeben war. Es
hat sich eine typische, vom Gebrauch des Kfz ausgehende Gefahr realisiert.
Landgericht Köln, Az.: 24 S 42/06 |
Fahrzeugkauf-,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Aufklärungspflichten über Laufleistung
(726) (jlp).
Ist dem Gebrauchtwagenhändler bekannt, dass der von ihm zum Kauf angebotene
Gebrauchtwagen eine wesentlich höhere Laufleistung hat, als der
Kilometerzähler des Fahrzeugs ausweist, so muss er den Käufer darüber auch
ungefragt aufklären. Anderenfalls ist der Käufer zum Rücktritt vom
Kaufvertrag berechtigt.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 22 U 170/06
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Geschwindigkeit |
Ganz bewusste
Geschwindigkeitsüberschreitung (725)
(jlp). Fahrzeugführer, die außerorts die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich (hier: um 32 km/h)
überschreiten, handeln rücksichtslos und riskieren ein Regelfahrverbot. In
einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer
augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer
Sorgfaltspflichten. Vieles deutet nicht nur auf eine kurzfristige
Unaufmerksamkeit hin, sondern auf eine ganz bewusste
Geschwindigkeitsüberschreitung. Dieser Tatbestand muss dann auch
dementsprechend geahndet werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss
25/07 |
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Unfälle
Dies und Das |
Die Kostenpauschale bei der
Schadenregulierung (724)
(jlp). Nach einem Unfall hat der Geschädigte
viele Wege zu bestreiten, um den Unfallschaden ersetzt zu bekommen. Hierzu
gehören beispielsweise Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto. Damit der
Geschädigte nicht jeden einzelnen, angegebenen Cent nachweisen muss, billigt
ihm die Rechtsprechung eine Kostenpauschale zu. Das Amtsgericht Starnberg
hat nun diese Kostenpauschale auf 30 Euro festgesetzt und hält es für
angemessen, wenn die Versicherung auch diese Kostenpauschale bezahlt.
Amtsgericht Starnberg, Az.: 2 C 2213/06
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Dies und Das |
Fotografieren in Geschäftsräumen (723)
(jlp). Kann ein Wettbewerbsverstoß eines
Mitbewerbers nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und
bewiesen werden, dann ist auch das Fotografieren innerhalb der
Geschäftsräume nicht unlauter. Dies jedenfalls dann, wenn der
Wettbewerbsverstoß nur mit Hilfe von Beobachtungspersonen oder
Gedächtnisskizzen sich nicht hätte beweisen lassen und wenn beim
Fotografieren die Gefahr von Betriebsstörungen nicht besteht.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 133/04 |
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Vermietung |
Mietkaution muss bezahlt sein (722)
(jlp). Leistet der Mieter eines
Geschäftsraumes nicht die vereinbarte Mietkaution vor Beginn des
Mietverhältnisses, so kommt er, nicht aber der Vermieter, mit seiner
vertraglichen Leistung in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter
die Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts so lange zu verweigern, bis der
Mieter die Mietkaution beim Vermieter hinterlegt hat.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U
74/05 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Steuer |
Diebstahl des Betriebsfahrzeuges auf
Privatfahrt (721)
(jlp). Ein Arzt hatte den zu seinem
Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts
genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen
besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum
Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine
Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer
Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als
Betriebsausgabe. Der Bundesfinanzhof versagte dem Steuerpflichtigen den
Abzug als Betriebsausgabe. Denn wird eine Privatfahrt unternommen, sind die
Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürfen den Gewinn nicht mindern.
Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten
Gründen ein Umweg genommen wird. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten
dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem
privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn
nicht mindern.
Bundesfinanzhof, Az.: XI R 60/04 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Stand der Technik ist der Maßstab (720)
(jlp). Der Käufer eines Geländewagens kann vom
Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern, wenn dieses Fahrzeug
nicht den Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen erreicht. Damit gab
das Gericht dem Käufer Recht, der mehrere Mängel beanstandete, so eine
deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h wie
auch ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeuges bei der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit. Die Argumente des Fahrzeugverkäufers, dies sei Stand
der Serie und fahrzeugbedingt vorgegeben, ließ das Gericht nicht gelten.
Maßgeblich ist alleine der "Stand der Technik" und diesem entspricht dieses
Geländefahrzeug eben nicht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 9 U
239/06 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Manipulation am Lkw-Bremssystem: Kündigung
(719) (jlp).
Führt ein Arbeitnehmer am Bremssystem eines betrieblichen
Transportfahrzeuges vorsätzlich Manipulationen aus, weil er sich über einen
Kollegen, der dieses Fahrzeug hauptsächlich bedient, geärgert hat, so
rechtfertigt diese Handlung die fristlose Kündigung. Eine solche
schwerwiegende gefahrenträchtige Manipulation ist auch durch Provokationen
des Kollegen nicht gerechtfertigt.
Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 18 Sa
2183/05 |
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Radfahrer, Inlineskater |
Keine Pflicht für Fahrradhelm (718)
(jlp). Einen 10-jährigen Jungen, der auf einem
privaten Garagenhof auf seinem BMX-Rad fährt und bei der Kollision mit einem
Kraftfahrzeug verletzt wird, trifft kein Mitverschulden, wenn er zu diesem
Zeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hat. Eine gesetzliche Helmpflicht für
Fahrradfahrer besteht nicht. Zudem ist nicht einzusehen, warum ein Bürger
sich verkehrsrichtiger verhalten müsse, als die amtlichen Stellen dies
vorgeben.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 9/06
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Unfälle |
Keine Bindung an Schuldanerkenntnis (717)
(jlp). Ein schriftliches Schuldanerkenntnis,
das ein Fahrzeugführer gegenüber dem Unfallgegner noch am Unfallort abgibt,
entfaltet zu Lasten der Haftpflichtversicherung grundsätzlich keine
Bindungswirkung. Zwar kann ein solches Schuldanerkenntnis ein starkes Indiz
für das vorgetragene Unfallgeschehen sein, doch ist dies gerade dann
unbrauchbar, wenn ein Sachverständiger nachweist, dass der geltend gemachte
Schaden bei dem behaupteten Hergang der Kollision nicht verursacht worden
sein kann.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 37/04
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Arbeitnehmer,
-geber
Vermietung |
Aufgeheizte Geschäftsräume im Sommer (716)
(jlp). Auch eine überhöhte Raumtemperatur kann
einen Mangel bei vermieteten Gewerberäumen darstellen, den der Vermieter
beseitigen muss. Gewerblich gemietete Räume müssen so beschaffen sein, dass
darin die nach dem Vertrag vorgesehene Nutzung in zulässiger Weise ausgeübt
werden kann. Danach müssen in den Räumen Arbeitnehmer unter zuträglichen
Arbeitsbedingungen beschäftigt werden können. Zuträgliche Arbeitsbedingungen
setzen auch die Behaglichkeit des thermischen Raumklimas in akzeptablen
Grenzen voraus. Eine feste Temperaturgrenze für diese Behaglichkeit ist im
Mietrecht gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zur Bestimmung der noch
akzeptablen Grenzen kann hierbei nach Auffassung des Gerichts einmal auf die
Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zurückgegriffen werden, wonach die
Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad in der Regel nicht überschreiten
soll. Nach der ergänzend anzuwendenden DIN 1946-2 soll zudem der
Temperaturunterschied zwischen Außenluft und Raumluft maximal sechs Grad
betragen, um einen "Kälteschock" für Personen zu vermeiden, die einen
gekühlten Raum verlassen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 30 U 131/06
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Betriebsführung
Steuer |
GmbH-Geschäftsführer in der Steuerhaftung
(715) (jlp). Zu
den steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers gehört auch die
fristgerechte Entrichtung der von der GmbH geschuldeten Steuern. Unterlässt
es der Geschäftsführer, die vom Lohn der Arbeitnehmer der GmbH
einzubehaltende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, kann ihn das
Finanzamt bei zumindest grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht selbst
auf Zahlung in Anspruch nehmen (als so genannter Haftungsschuldner). Diese
Grundsätze gelten auch in der Insolvenz der GmbH. Hier besteht jedoch die
Besonderheit, dass der Insolvenzverwalter gläubigerbegünstigende
Rechtshandlungen - zu denen auch die Zahlung von Steuern gehört - anfechten
kann, wenn diese Handlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Sofern in diesem
Zeitraum Lohnsteuern tatsächlich an das Finanzamt abgeführt worden sind,
kann der Insolvenzverwalter also unter bestimmten Voraussetzungen die
gezahlten Beträge vom Finanzamt zurückfordern. Diese theoretische
Rückforderungsmöglichkeit entbindet den GmbH-Geschäftsführer aber nicht, die
zunächst fällige Lohnsteuer zu entrichten.
Bundesfinanzhof, Az.: VII R 65/05 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher
(714) (jlp).
Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen
Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies gilt auch
für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt werden. Um
solche handelt es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen eines
Sonnenstudios.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.:
7 A 10471/07.OVG |
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Haftung für 20
cm tiefes Schlagloch (713)
(jlp). Kommt es zur Beschädigung
eines Autos beim Durchfahren eines zwanzig Zentimeter tiefen Schlaglochs auf
einer stark befahrenen Durchgangsstraße einer Großstadt, und ist die Straße
bereits seit Jahren in einem schlechten Erhaltungszustand, so liegt eine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vor, wenn für den
betroffenen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
bestand und Schilder mit dem Hinweis "Schlechte Wegstrecke" bzw.
"Straßenschäden" aufgestellt waren. Diese grundsätzliche Haftung des
Straßeneigentümers ist jedoch durch ein Mitverschulden des geschädigten
Kfz-Führers eingeschränkt. War für diesen der schlechte Straßenzustand
erkennbar, muss er sich ein Mitverschulden in Höhe von fünfzig Prozent
anrechnen lassen.
Oberlandesgericht Celle, Az.:
8 U 199/06 |
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Geschwindigkeit |
Mit Tempo 200
auf der Autobahn (712)
(jlp). Wer durch eine an sich
erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall auf der Autobahn
mitverursacht, hat allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges einen
hohen Mithaftungsanteil zu tragen. Diese Mithaftungsquote kann bis zu
fünfzig Prozent betragen, wenn dem Unfallgegner ein Verschulden an diesem
Unfall ebenfalls nicht nachzuweisen ist.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.:
12 U 1181/05 |
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Abschleppen, Parken |
Eingeschränktes Vertrauen in Einparkhilfe (711)
(jlp). Bei der Verwendung einer
elektronischen Einparkhilfe darf sich ein Fahrzeugführer nicht darauf
verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgibt.
Vielmehr muss sich der Fahrzeugführer stets zusätzlich durch eigene
Beobachtungen (Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls
Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne
Anstoß möglich ist. Nur so lässt sich nämlich ausschließen, dass der
Abtaststrahl verlässliche akustische Signale gibt und nicht irgendwelche
Hohlräume misst.
Amtsgericht München, Az.: 275
C 15658/07 |
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Unfälle |
Schmerzensgeld
nur für unmittelbare Erlebnisse (710)
(jlp). Wird eine psychische
Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls
zurückgeführt, so kommt eine Haftung des Unfallverursachers regelmäßig nicht
in Betracht, wenn der Geschädigte nicht selbst unmittelbar an dem Unfall
beteiligt war. Dies ist der Fall, wenn Polizisten zu einem schweren
Verkehrsunfall gerufen werden und sie die dort gemachten Unfallerlebnisse
psychisch nicht verarbeiten können. Sie haben gegen den Unfallverursacher
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR
17/06 |
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Abschleppen, Parken |
Verkehrsregeln
auf dem Privatparkplatz (709)
(jlp). Auf Parkplätzen, die dem
ruhenden und nicht dem fließenden Verkehr dienen, finden die Regeln über die
Vorfahrt im Straßenverkehr nur eingeschränkte Anwendung. Dagegen ist das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Verständigung
im erhöhten Maße zu beachten. Auch wenn die auf einem Parkplatz angelegten
Fahrspuren eindeutig Straßencharakter haben, darf der von rechts Kommende
nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass ihm der Vorrang eingeräumt wird.
Zudem muss auf Parkplätzen, auf denen stets mit ein- und ausparkenden bzw.
rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist, besonders aufmerksam und immer
bremsbereit mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden, die regelmäßig
nicht mehr als 10 km/h betragen darf.
Amtsgericht München, Az.: 343
C 28802/06 |
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Dies und Das |
Gewerbeverbot
für Director einer Limited (708)
(jlp). Hat die
Verwaltungsbehörde gegen einen "director" einer englischen Private Limited
Company ein Gewerbeverbot verhängt, dann kann das Handelsregistergericht die
beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung dieser Gesellschaft
verweigern. Eine derartige Eintragungsablehnung verstößt nicht gegen die
Niederlassungsfreiheit und gegen die EU-Ratsrichtlinien.
Bundesgerichtshof, Az.: II ZB
7/06 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Endzeugnis
schließt Zwischenzeugnis aus (707)
(jlp). Der Arbeitnehmer hat nach
der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des
Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein
Zwischenzeugnis verlangt. Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein
Endzeugnis erhalten, kann er nicht zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis
beanspruchen. Denn das Zwischenzeugnis ist dem Endzeugnis gegenüber
untergeordnet.
Landesarbeitsgericht Hamm, Az.:
19 Sa 1589/06 |
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Dies und Das |
Widerrufsrecht
bei Freizeitveranstaltungen (706)
(jlp). Veranstaltet ein
Fitnessstudio einen so genannten "Tag der offenen Tür", zu dem die
Verbraucher mittels eines Gratistrainings-Gutscheins angelockt werden, so
kann es sich rein rechtlich um eine Freizeitveranstaltung handeln. Dies
begründet dann für den Unternehmer die Pflicht, den Kunden, der bei ihm an
diesem Tag einen Vertrag abschließt, über das Widerspruchsrecht zu belehren.
Verträge, die auf Freizeitveranstaltungen abgeschlossen werden, können vom
Verbraucher widerrufen werden.
Amtsgericht Bad Iburg, Az.: 4
C 7/07 |
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Dies und Das |
Transparenz
bei Kontoauszügen (705)
(jlp). Die Kontoauszüge einer
Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend
zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der
optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber
nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht
wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung
noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann.
BGH, Az.: I ZR 87/04 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Mobile
Rundfunkgeräte in der Ferienwohnung (704)
(jlp). Rundfunkgeräte, die ein
gebührenpflichtiger Hauseigentümer in seine eigene Ferienwohnung mitnimmt,
gelten nicht mehr als Zweitgeräte, die von der Gebührenpflicht befreit sind.
Vielmehr ist für die Rundfunknutzung in mehreren Wohnungen auch jeweils eine
gesonderte Gebühr zu entrichten. Dies gilt auch für tragbare mobile
Rundfunkgeräte.
Bayerischer
Verwaltungsgerichtshof, Az.: 7 BV 06.1073 |
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Reisen |
Medikamentenkomplikation (703)
(jlp). Leidet der
Versicherungsnehmer bereits bei der Buchung einer Reise unter einer
Schilddrüsenüberfunktion und kann er die Reise aufgrund von Komplikationen
nach der Einnahme von Medikamenten nicht antreten, liegt keine schwere,
unerwartete Erkrankung vor. Bei der Behandlung mit jodhaltigen Präparaten
sind Überreaktionen des Körpers und daraus resultierende Komplikationen
nicht ungewöhnlich.
Amtsgericht München, Az.: 271
C 28778/06 |
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