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Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Disziplinierung im Straßenverkehr (807)

(jlp). Im fließenden Straßenverkehr muss jeder Verkehrsteilnehmer zwar mit einem plötzlichen Abbremsen seines Vordermannes rechnen und sich auf eine solche Situation einstellen, doch nicht auf ein scharfes, völlig grundloses Abbremsen nur zum Zwecke der Disziplinierung im Sinne der Verkehrserziehung. In einem solchen Fall haftet der abbremsende Vordermann alleine bei einem Auffahrunfall, da sein Bremsvorgang nicht verkehrsbezogen, sondern zum Zwecke der gefährlichen Disziplinierung erfolgte. Derjenige, der sein Fahrzeug nicht als Fortbewegungsmittel, sondern als Mittel zur Verkehrserziehung einsetzt, haftet voll, wenn sich die hierdurch gesetzte Gefahr realisiert.

Oberlandesgericht München,
Az.: 10 U 4455/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (806)

(jlp). Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Prognose ist durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären.

Bundesverwaltungsgericht,
Az.: 3 C 32/07

Fußgänger

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Ampelrot gilt zwingend (805)

(jlp). Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig. Daran ändert sich nichts, wenn die Fußgängerampel für die Gegenfahrbahn bereits grünes Licht zeigte. Behauptet der Kraftfahrer, dass er die Haltelinie noch bei gelbem Ampellicht überfahren habe, dann begründet dies keine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn das Umschalten der Ampel erst so kurz vor Erreichen der Kreuzung erfolgt, dass der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht ausreicht, um noch vor der Kreuzung zum Stehen zu kommen. Dem verletzten Fußgänger stehen jedenfalls keine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Kammergericht Berlin,
Az.: 22 U 193/05

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Motorradfahrer

Dies und Das

Vernichtung eines aufgemotzten Motorrollers (804)

(jlp). Die Herausgabe eines polizeilich sichergestellten Motorrollers an den Eigentümer kann ausgeschlossen sein, wenn auf Grund technischer Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen ist und davon ausgegangen werden kann, dass dieser den Motorroller auch weiterhin im Straßenverkehr nutzen will. Die Vernichtung eines Motorrollers ist zur Abwendung weiterer Kosten für Verwahrung, Pflege und Unterhaltung des Motorrollers zulässig, wenn ein freihändiger Verkauf an eine zuverlässige Person in angemessener Frist nicht möglich ist.

Verwaltungsgericht Mainz,
Az.: 1 K 825/07.MZ

Kinder

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Keine Fahrradhelmpflicht (803)

(jlp). Eine Mutter handelt nicht grob fahrlässig, wenn sie auf ihrem Fahrrad ihren Sohn in einem Kindersitz transportiert und das Kind keinen Fahrradhelm trägt. Daher kann der Kindesmutter keine Mitschuld beim Transport ihres Kindes angelastet werden, das bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. Zwar hat der Fahrradhelm einen hohen Schutz, doch gibt es keine gesetzliche Pflicht, einen solchen Helm zu tragen.

Oberlandesgericht Celle,
Az.: 14 U 179/07

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Geschwindigkeit

Fahrverbot gefährdet Existenzgrundlage (802)

(jlp). Sieht der Bußgeldkatalog für einen besonders beharrlichen Pflichtverstoß (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) die Anordnung eines Fahrverbotes vor, so kann von diesem Regelfahrverbot nur ganz ausnahmsweise abgesehen werden. Dies dann, wenn die Anordnung eine Härte ganz außergewöhnlicher Art darstellen würde oder sonstige außergewöhnliche Umstände ein Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen können. Berufliche und wirtschaftliche Folgen hat der Betroffene regelmäßig hinzunehmen. Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der außergewöhnlichen Art, wie zum Beispiel ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage.

Oberlandesgericht Hamm,
Az.: 2 Ss OWi 7/08

Motorradfahrer Selber schuld (801)

(jlp). Ein Motorradfahrer stellte sein Motorrad in einer angemieteten Duplex-Garage auf dem oberen Stellplatz mittels des vorhandenen Seitenständers ab. Als der Hausverwalter die Duplex-Garage überprüfte, fiel das Motorrad um. Den Sachschaden am Motorrad machte der Motorradfahrer beim Verwalter geltend. Das Gericht wies aber seine Schadenersatzansprüche zurück. Durch das Abstellen des Motorrades auf einer Plattform für Personenkraftwagen hat der Motorradfahrer seine eigenen Sorgfaltspflichten im hohen Maße verletzt. Duplex-Garagen sind für das Abstellen von Motorrädern nicht geeignet. Solche Plattformen bestehen aus Trapezflächen und sind uneben und damit zum Abstellen von Zweirädern ungeeignet.

Amtsgericht München,
Az.: 282 C 8621/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Befristung eines Arbeitsvertrages (800)

(jlp). Der Arbeitgeber kann sich zur sachlichen Rechtfertigung einer Befristung im Arbeitsvertrag auf eine Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt nur dann berufen, wenn es sich bei den im Rahmen des Projekts zu bewältigenden Aufgaben um eine auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den so genannten Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgabe handelt. Dies ist nicht der Fall bei Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Betriebszwecks dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er verpflichtet ist.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 484/06

Betriebsführung Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (799)

(jlp). Bei drohender Insolvenz einer GmbH ist der Geschäftsführer verpflichtet, rechtzeitig die entsprechenden Schritte für ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Unterlässt der GmbH-Geschäftsführer solche Maßnahmen, kann sein Anstellungsvertrag mit der GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZR 236/06

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Keine Rundfunkgebühren für PC (798)

(jlp). Computer, die Rundfunk über einen Internetzugang prinzipiell empfangen können, typischerweise aber nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werden, sind von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen, wenn der Computereigentümer glaubhaft vorträgt, dass in seinem Geschäftsbereich ein internetfähiger PC notwendig ist, er aber die Rundfunkquelle tatsächlich nicht nutzt. Wird also der PC ausschließlich beruflich genutzt, fällt auch keine Rundfunkgebühr für den Internet-PC an.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K 496/08.KO

Unfälle mit/wegen Tieren Hund kennt keine Verkehrsregeln (797)

(jlp). Bei einem angeleinten Hund, der auf dem Gehweg ausgeführt wird und sich plötzlich von der Leine losreißt, verwirklicht sich die so genannte Tiergefahr. Springt der Hund in einer solchen Situation auf die Fahrbahn, so ist der Hundehalter dem Pkw-Halter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser dem Hund nach links ausweicht und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert. Denn der Fahrzeugführer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund plötzlich und unvermittelt auf die Fahrbahn läuft.

Landgericht Coburg, Az.: 22 O 283/07

Motorradfahrer

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Überholmanöver ohne Sicht (796)

(jlp). Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen Schadens selbst. Bei der Suche nach einem freien Parkplatz kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Auto, als der Pkw-Fahrer plötzlich ein Wendemanöver auf der Straße einleitete, um sich den Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu sichern. Die hinter dem Autofahrer stehende Haftpflichtversicherung sah in dem Verhalten des Motorradfahrers ein erhebliches Verschulden, da dieser vor der Kollision stark beschleunigte und mehrere Autos überholte. Das Gericht wertete das Mitverschulden des Motorradfahrers mit 25 Prozent ein, obwohl der Unfall eigentlich auf das Verhalten des Autofahrers zurückzuführen war. Der Motorradfahrer hat nämlich sein Überholmanöver durchgeführt, ohne die Verkehrslage ausreichend sehen zu können.

Amtsgericht München, Az.: 345 C 27884/05

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Dies und Das

Kfz-Schein gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach (795)

(jlp). Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem Kfz-Diebstahl zur Folge hat. Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Handschuhfach oder überhaupt im Pkw stellt eine Änderung der Gefahrenlage dar, die sich nicht mehr innerhalb der Bandbreite des vom Versicherer mit Vertragsschluss übernommenen Durchschnittsrisikos hält. Es ist dem Versicherer nicht zuzumuten, dass dieses Risiko von vornherein als in die Kfz-Kaskoversicherung einkalkuliert betrachtet wird. Gegebenenfalls ginge dies im Ergebnis zu Lasten sämtlicher Versicherungsnehmer, weil die Versicherungsunternehmen das zusätzliche Risiko letztlich nur durch eine Erhöhung der Beiträge auffangen könnten. Für den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Kfz-Scheins sieht die Rechtsprechung dagegen keine Gefahrerhöhung.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 62/07

Abschleppen, Parken

Unfälle

Unfall nach Aussteigen aus geparktem Fahrzeug (794)

(jlp). Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden. Herrscht zudem Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Fahrzeugs, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links Aussteigenden, dass er nicht länger als unbedingt nötig die Tür offen lässt und sich auf der Fahrbahn aufhält.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 199/06

Unfälle Schadenminderungspflicht nach Kfz-Unfall (793)

(jlp). Der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kfz hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn er die Kfz-Reparaturen nicht zügig durchführen lässt. Hierzu gehört auch, dass er sich, falls er die Fahrzeugreparatur nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann, um eine Kreditaufnahme für die beabsichtige Fahrzeugreparatur bemüht.

Landgericht Koblenz, Az.: 5 O 351/07

Unfälle mit/wegen Tieren Beweisregeln beim Wildunfall (792)

(jlp). Im Falle eines Entschädigungsanspruchs (aus der Fahrzeugteilversicherung) wegen eines Zusammenstoßes mit Haarwild hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass es zu einer Berührung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Haarwild gekommen ist. Kann weder ein Zusammenstoß noch ein Nichtzusammenstoß bewiesen werden, so hat der Versicherer den Versicherungsnehmer aus der Fahrzeugvollversicherung zu entschädigen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 134/07

Dies und Das

Geschwindigkeit

Betriebsbereitschaft eines Radarwarngerätes (791)

(jlp). Das bloße Anbringen eines Radarwarngerätes auf dem Armaturenbrett des Pkw zum Zweck der Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um die "Betriebsbereitschaft" zu begründen. Für die Betriebsbereitschaft muss zumindest feststellbar eine kurzfristige Herstellbarkeit der Stromversorgung während der Fahrt möglich sein, woran es fehlt, wenn ein passendes Stromversorgungskabel sich nicht in dem Tatfahrzeug befindet.

AG Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 103/08-16/08

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk Keine Rundfunkgebühren für „Geschäftswagen“ (790)

(jlp). Fahrten in einem mit Autoradio ausgestatteten Privatwagen des Rundfunkteilnehmers von der Wohnung zum Arbeitsplatz fallen unter die Zweitgerätefreiheit. Das gilt auch für Fahrten eines Freiberuflers oder Selbstständigen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 3 K 3393/07

Betriebsführung Verlustzuweisung an GmbH-Gesellschafter (789)

(jlp). Nebenleistungspflichten müssen in GmbH-Satzungen so konkret festgelegt sein, dass die verpflichteten Gesellschafter das Ausmaß der auf sie zukommenden Verpflichtungen ohne Weiteres überschauen können. In der Satzung der GmbH vereinbarte Verlustübernahmepflichten sind daher unwirksam, wenn sie weder zeitlich begrenzt sind noch eine Obergrenze enthalten.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZR 101/06

Arbeitgeber,
-nehmer
Kündigung auf Verdacht (788)

(jlp). Nicht nur eine erwiesene erhebliche Vertragspflichtverletzung, sondern auch schon der dringende, schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder einer Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichten kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber einem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen. An die Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente sind besonders strenge Anforderungen zu stellen, weil bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr besteht, dass ein "Unschuldiger" betroffen ist. Bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gesetzte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus. Ein Arbeitnehmer, der während seiner Tätigkeit für seinen Arbeitgeber mit dessen Kraftfahrzeug einen Unfall bewusst verursacht hat, um dessen Haftpflichtversicherung zu schädigen, begeht eine strafbare Handlung und verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich. Eine solche Pflichtverletzung ist genauso wie ein entsprechender dringender Verdacht geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 724/06

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Unerlaubte Handynutzung (787)

(jlp). Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons aufzufassen.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 744/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Nur die Blutalkoholkonzentration zählt (786)

(jlp). Wird bei einem Fahrzeugführer, der im öffentlichen Straßenverkehr durch unsichere Fahrweise aufgefallen ist, eine Atemalkoholprüfung vorgenommen, so kann dieser vom Polizeibeamten festgestellte Wert nicht in eine Blutalkoholkonzentrationsmessung umgerechnet werden. Dies auch dann nicht, wenn in kurzen Abständen die Atemalkoholkonzentration nochmals nachgemessen wird.

Kammergericht Berlin, Az.: 1 Ss 515/06 (32/07)

Motorradfahrer

Unfälle

Dies und Das

Schlaganfall nach Verkehrsunfall der Tochter (785)

(jlp). Wer durch eine Vorfahrtverletzung den Sturz einer Motorradfahrerin verursacht, ist haftungsrechtlich nicht dafür verantwortlich, dass deren unter Bluthochdruck leidender Vater sich darüber aufregt und einen Schlaganfall erleidet. Schäden, die bei einem durchschnittlich Empfindenden eine entsprechende Erschütterung normalerweise nicht herrufen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind nicht ersatzfähig. Eine Überempfindlichkeit geht hier nicht zu Lasten des Schädigers.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 1 U 538/05

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Verjährung bei mangelhafter Nachbesserung (784)

(jlp). Tritt bei der Nachbesserung eines Automangels - hier wiederholte Arbeiten an der Bremsanlage der Vorderradaufhängung eines neu gekauften Kraftfahrzeuges - dieser Mangel innerhalb der ersten drei Jahre immer wieder auf, so beginnt die Verjährungsfrist mit jedem Mängelbeseitigungsversuch erneut zu laufen.

Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 32 C 1639/07-48

Miet-, Leasingfahrzeuge

Unfälle

Keine Strafe bei verzögerter Unfallmeldung (783)

(jlp). Die Verträge mit Mietwagenunternehmen sehen häufig vor, dass der Kfz-Mieter bei einem Unfall verpflichtet ist, sowohl die Polizei als auch den Kfz-Vermieter zu unterrichten. Versäumt dies der Mieter, droht ihm häufig eine Vertragsstrafe, wie hier 850 Euro. Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kfz-Mieter sich nicht vertragswidrig verhält, wenn er nach einem Unfall mit einem Kind zuerst die Polizei verständigt, die dann einen Krankenwagen anfordert und erst nach einer weiteren Stunde den Mietwagenunternehmer benachrichtigt. Bei dieser Konstellation ist nicht ersichtlich, wie bei diesem zeitlichen Ablauf die Interessen des Mietwagenunternehmers verletzt worden sein sollen. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe.

Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 213/05

Arbeitgeber,
-nehmer

Steuer

Pkw-Besteuerung (782)

(jlp). Der nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung pauschaliert besteuerte Vorteil eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens ist nicht um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern. Übernommene individuelle Kosten sind kein Entgelt für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 96/04

Internet, E-Mail Haftung für Familienangehörige (781)

(jlp). Der Inhaber eines geschäftlich wie privat genutzten Internetanschlusses haftet anderen, wenn durch seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Er verletzt zumutbare Prüfungspflichten, wenn er minderjährigen Familienangehörigen den Anschluss zur Verfügung stellt, ohne ihnen in seiner Funktion als Geschäftsführer des Unternehmens wie als Sorgeberechtigter beispielsweise ausdrücklich die Nutzung von Filesharing-Software zu untersagen, Nutzerkonten mit individuellen Nutzungsbefugnissen festzulegen und eine Firewall zu aktivieren.

Landgericht Köln, Az.: 28 O 150/06

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Keine Rundfunkgebühren für Privat-Kfz (780)

(jlp). Kann ein Gewerbetreibender (hier: Friseur) nachweisen, dass er für die Ausübung seines Handwerks sein Privatfahrzeug, ausgestattet mit einem Autoradio, nicht benötigt, weil er mit dem Fahrzeug weder zu seinem Steuerberater noch zur Post fährt, und er auch von den Firmen mit Material (Werkzeug, Pflegemittel) beliefert wird, so entsteht auch keine Rundfunkgebührenpflicht.

Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 10 UE 607/06

Internet, E-Mail Fehlbuchung beim Online-Banking (779)

(jlp). Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Fehlüberweisungen im Online-Bankverkehr hat vielmehr alleine der Überweisende zu vertreten. Die Empfängerbank ist berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der Kontonummer auszuführen.

Amtsgericht München, Az.: 222 C 5471/07

Dies und Das Rettungshubschrauber für bereits toten Patienten - wer muss zahlen? (778)

(Deutsche Anwaltshotline) Wer tot ist, kann nicht mehr krankenversichert sein und hat deshalb keinen Anspruch auf weitere Leistungen seiner Versicherung. Mit dieser Begründung wollte sich jetzt vor dem Landessozialgericht Hessen (Az.: L 1 KR 267/07) eine Krankenkasse um die Bezahlung der Kosten für einen Hubschrauber-Rettungsflug drücken. Denn der Notruf, der den Einsatz auslöste, erfolgte erst zu einem Zeitpunkt, als die betroffene Patientin bereits verstorben war. So sah eine Frau aus dem Landkreis Offenbach ihre 78-jährige Nachbarin bewusstlos in deren Wohnung liegen. Sie alarmierte den Rettungsdienst, der über die Zentrale Leitstelle sofort einen Notarzt per Hubschrauber schickte. Der konnte vor Ort allerdings nur noch den Tod der Betreffenden feststellen. Offenbar war sie schon vor dem Anruf verstorben, was ihre Nachbarin als medizinischer Laie in der Aufregung allerdings nicht merken konnte. Es habe also weder ein bewusster Fehlalarm vorgelegen, noch könne von einem Fehleinsatz die Rede sein, urteilten die hessischen Sozialrichter: "Gerade bei derart kritischen Situationen zwischen Leben und Tod, in denen der Luftrettungsdienst wegen seiner besonderen Schnelligkeit gefordert ist, wäre es mit dem Zweck der schnellstmöglichen Rettung unvereinbar, zunächst aus der Ferne die immer gegebene Möglichkeit eines nutzlosen Einsatzes zu überprüfen." Die Krankenkasse muss nach diesem Urteilsspruch die Kosten für den Einsatz des Rettungshubschraubers übernehmen. Denn der bereits vorher erfolgte Tod war für einen Laien nicht offenkundig. Der Leistungsanspruch eines Versicherten dagegen umfasse stets auch die unverzügliche diagnostische Überprüfung - selbst wenn zunächst nicht endgültig klar ist, ob Rettungsmaßnahmen noch möglich und sinnvoll sind.

Landessozialgericht Hessen, Az.: L 1 KR 267/07

Abschleppen, Parken

Unfälle

Haftung des Rückwärtsfahrenden (777)

(jlp). Wer rückwärts aus einem Privatparkplatz in einen Durchfahrtsweg einfährt, haftet in vollem Umfang für den durch den Unfall entstandenen Schaden. Auf allgemein zugänglichen Parkplätzen gilt nicht nur die Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern auch die besonderen Sorgfaltsanforderungen für den aus der Parkbucht Herausfahrenden. Derjenige, der den Einstellplatz verlässt und sich in den fließenden Verkehr einordnen will, muss dem fahrenden Verkehr besondere Sorgfalt zurechnen und hat deshalb dem fließenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Verletzt der Ausfahrende diese besonderen Sorgfaltsanforderungen, haftet er im Falle einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer in voller Höhe.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4156/07

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Kein Kaskoschutz bei Kfz-Betrug (776)

(jlp). Lässt sich ein Gebrauchtwagenverkäufer auf einen Fahrzeugverkauf mit einem Betrüger ein und akzeptiert er für die Begleichung der Kaufpreissumme einen Barscheck und übergibt er sodann das Fahrzeug, so liegt ein Betrug vor. Dieser Betrug ist kein Diebstahl, so dass die Teilkaskoversicherung auch keinen Schadenersatz zu leisten hat. Nur der Verlust des Fahrzeuges durch Entwendung, insbesondere durch Diebstahl ist versichert, nicht aber die freiwillige Weggabe des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist.

Landgericht Dortmund, Az.: 22 O 96/07

Vermietung Auto muss zur Garage passen (775)

(jlp). Wer sich einen Tiefgaragenplatz anmietet, hat selber Schuld, wenn er diesen Garagenplatz nicht nutzen kann, weil sein Geländefahrzeug überdurchschnittlich groß ist. Dem Garagenmieter steht in einem solchen Fall nicht das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu, da es seine Aufgabe ist, die für sein Fahrzeug gegebene Stellplatzgeeignetheit zu überprüfen. Der Mieter ist damit verpflichtet, den vereinbarten monatlichen Mietzins von 115 Euro weiter zu bezahlen.

Amtsgericht München, Az.: 423 C 11099/07

Kinder

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder (774)

(jlp). Eltern eines fast acht Jahre alten Kindes verletzen ihre Aufsichtspflichten nicht, wenn das Kind mit anderen Spielkameraden im Hof vor der elterlichen Wohnung spielt und wenn sie ihr Kind hin und wieder beobachten. Eine ständige Überwachungspflicht kann von den Eltern nicht gefordert werden. Deshalb haften die Eltern auch nicht, wenn ihr Kind mit dem Fahrrad den Hof verlässt und dann auf ein geparktes Auto auffährt. Da das Kind bereits seit vier Jahren Fahrrad fuhr und somit geübt war, durften die Eltern davon ausgehen, dass ihr Kind das Fahrradfahren beherrsche. Dass das Kind den elterlichen Hof verlassen habe, spricht für eine Fehlreaktion des Kindes. Solche Fehlreaktionen können aber nie gänzlich ausgeschlossen werden.

Amtsgericht München, Az.: 322 C 3629/07

Dies und Das Rotes Kennzeichen schließt GEZ-Gebühr aus (773)

(jlp). Rote Kfz-Kennzeichen, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung den Inhaber berechtigen, diese Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge anzubringen, um diese zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb zu nehmen, rechtfertigen keine pauschale Gebührenerhebung für Rundfunkgebühren. Denn solche Fahrzeuge, anders als bei Vorführwagen, sind nicht zugelassen und dürfen nur für eng umrissene Zwecke in Betrieb genommen werden. Eine Gebührenpflicht für Autoradiogeräte entsteht damit nicht. Hiervon abgesehen ist auch gar nicht nachgewiesen, dass sich in allen auf diese Weise kurzzeitig genutzten Fahrzeuge überhaupt ein Radiogerät befunden hat.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 6 K 170/06

Unfälle Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar sein (772)

(jlp). Ein Pkw-Kaskoversicherungsnehmer, der auf der Landstraße nach Durchfahren einer Linkskurve auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abkommt und sein Fahrzeug auch durch Gegenlenken nicht mehr abfangen kann, sodass er gegen einen Straßenbaum prallt, muss nicht in jedem Fall grob fahrlässig gehandelt haben. Kurze Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, nämlich einen Blick auf den Beifahrersitz, ob dort die abgelegte Geldbörse liegt, können entschuldbar sein. Dies führt dann dazu, dass die Kaskoversicherung, trotz dubiosen Unfallverlaufs, den Fahrzeugschaden zu ersetzen hat.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 134/06

Abschleppen, Parken Automatischer Schrankenimpuls (771)

(jlp). Ist auf einem Parkplatzgelände vor der Ausfahrt mit Schrankenbaum ein Hinweisschild: "Achtung, Schranke schließt nach jeder Durchfahrt automatisch" angebracht, so muss ein Parkplatzbenutzer bei dieser Ausfahrt besonders vorsichtig fahren. Dies gilt auch für Ausnahmesituationen, nämlich beispielsweise dann, wenn vor dem ausfahrbereiten Fahrzeug noch ein Fahrradfahrer unter der geöffneten Schranke durchfährt. Schließt sich dann die Schranke automatisch und wird hierbei das anfahrende Auto beschädigt, so haftet der Parkplatzbetreiber hierfür nicht. Eine solche Schließtechnik mit Induktionsschleifen entspricht dem Stand der Technik. Der Pkw-Fahrer hätte nicht losfahren dürfen, sondern hätte die Schrankenfunktion erst abwarten müssen.

Amtsgericht München, Az.: 223 C 27796/07

Arbeitsgeber,
-nehmer

Betriebsführung

Steuer

Private Pkw-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter (770)

(jlp). Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem GmbH-Geschäftsführer, der zugleich auch Gesellschafter ist, nicht unter Anwendung der so genannten 1-Prozent-Methode zu besteuern. Solche Betriebsaufwendungen stellen bei einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, denn der Gesellschafts-Geschäftsführer vereinnahmt keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinkünfte. Der Bundesfinanzhof bemisst dabei diese verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH nicht mit 1 Prozent des Listenpreises, sondern mit dem tatsächlichen Verkehrswert des Nutzungsvorteils und erhöht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag.

Bundesfinanzhof, Az.: I R 8/06

Betriebsführung

Dies und Das

Vermietung

Eingeschränkter Konkurrenzschutz (769)

(jlp). Haben die Parteien eines Gewerbemietvertrages über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum (Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des Vermieters ausdrücklich und abschließend geregelt, so gilt dieser Konkurrenzschutz auch nur für diesen ausdrücklich genannten Bereich. Von dieser Klausel wird ein konkurrierendes Geschäft nicht erfasst, das beispielsweise nicht in der angesprochenen Markthalle, sondern in einem dieser Markthalle vorgelagerten, eigenständigen Geschäftskomplex gelegen ist.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 99/07

Betriebsführung

Steuer

Anforderungen für den Vorsteuerabzug (768)

(jlp). Rechnungen, die einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer zugehen, müssen grundsätzlich den richtigen Firmennamen und die korrekte vollständige Adresse des Unternehmers angeben. Nur so wird dem Finanzamt eine leicht nachprüfbare Feststellung ermöglicht. Rechnungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Bundesfinanzhof, Az.: V R 61/05

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Handy-Benutzung am Steuer (767)

(jlp). Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts, das den Fahrer zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 € verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei, stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 190/07

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Ausnahmen vom Fahrverbot (766)

(jlp). Will ein Richter einem Verkehrssünder ein Fahrverbot auferlegen, so hat dieser zu prüfen, ob nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten Gebrauch zu machen ist. Ist unter diesen Voraussetzungen der Betroffene bei der Berufsfeuerwehr beschäftigt, so kann es zulässig sein, die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von einem Fahrverbot auszunehmen. Um unverhältnismäßige berufliche Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden, sind jedenfalls solche Beschränkungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen.

OLG D, Az.: IV - 2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III

Fahrlehrer / Fahrausbildung Sexuelle Übergriffe - Fahrschule muss schließen (765)

(jlp). Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen. Das Gericht lehnte damit einen Eilantrag des Fahrlehrers ab und begründete dies wie folgt: Der Fahrlehrer habe jahrelang seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen Frauen entgegengebrachte Vertrauen dazu missbraucht, diese verbal und körperlich sexuell zu belästigen. Damit habe er sich als charakterlich ungeeignet erwiesen, den Fahrlehrerberuf auszuüben und eine Fahrschule zu führen. Das festgestellte Fehlverhalten rechtfertige auch ein sofortiges Einschreiten der Behörde, denn nur so könnten weitere Übergriffe verhindert werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 L 1584/07.NW

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Erhöhte Betriebsgefahr (764)

(jlp). Ein Autofahrer bog von einem Grundstück auf die Straße ein. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem auf der Straße fahrenden Lkw, weil dieser die Fahrbahnhälfte des einfahrenden Autofahrers mitbenutzte. Der Pkw-Halter war der Auffassung, dass der Unfall überwiegend vom Lkw verursacht worden sei. Das erstinstanzliche Gericht urteilte dann, dass auf den Lkw eine Haftungsquote von einem Viertel entfalle. Bestätigt wurde diese Auffassung durch das Berufungsgericht. Das Verhalten eines ohne zwingenden Grund die linke Fahrbahnseite benutzenden Kraftfahrzeugführers stellt nämlich kein normales Fahrverhalten dar. Von daher ist es zutreffend, hier von einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen und diese in die Haftungsabwägung einzustellen. Der Umstand, dass der Lkw die andere Fahrbahnhälfte mitbenutzt habe, führe zu einer erhöhten Betriebsgefahr. Zwar diene das Rechtsfahrgebot grundsätzlich nur dem Schutz des gleichgerichteten Verkehrs. Das schließt aber nicht aus, dass sich durch die Benutzung der linken Fahrbahnhälfte die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs erhöhe und allein eine Mithaftung begründe. Eine erhöhte Betriebsgefahr könne nicht mit dem Argument verneint werden, dass das Verhalten des Lkw-Fahrers nicht unerlaubt gewesen sei.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 47/06

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Besondere Sorgfalt beim Rückwärtsfahren (763)

(jlp). Ein Autofahrer wartete mit seinem Fahrzeug vor einer Zapfsäule einer Tankstelle. Als er bemerkte, dass er sich an einer Zapfsäule für Lkw-Diesel befand, entschloss er sich, an eine andere Zapfsäule zu fahren. Er setzte sein Fahrzeug zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem hinter ihm stehenden Lkw. Von der Ordnungsbehörde erhielt er ein Bußgeld, da er gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr (§ 9 V StVO) verstoßen habe. Hiergegen wehrte er sich, wurde aber vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt. Er war der Auffassung, dass lediglich ein fahrlässig begangener Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht vorliege, der die Verhängung einer Geldbuße von nur 35 Euro rechtfertigen würde. Das Berufungsgericht bestätigte dann diese Auffassung und wies darauf hin, dass ein Fahrzeug sich zwar auch beim Befahren eines Tankstellengeländes im öffentlichen Verkehrsraum befinde, jedoch die Vorschrift des § 9 V StVO nicht anwendbar sei. Diese Vorschrift regle nämlich primär die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber dem fließenden Verkehr. Den mit dem fließenden und in aller Regel auch schnelleren Verkehr verbundenen erhöhten Unfallgefahren soll durch eine gesteigerte Sorgfaltspflicht desjenigen begegnet werden, der rückwärts fährt. Auf einem Tankstellengelände könne hiervon nicht die Rede sein. Die Verkehrssituation sei vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen zu vergleichen.

Oberlandesgericht Dresden, Az.: Ss (OWi) 650/06

Miet-, Leasingfahrzeuge

Unfälle

Mietwagenkostenersatz bei Unfall (762)

(jlp). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, hat der Schädiger auch für Mietwagenkosten aufzukommen. Der Eigentümer eines total beschädigten Fahrzeugs kann im Normalfall grundsätzlich Mietwagenkosten für den Zeitraum vom Schädiger beanspruchen, in dem ihm die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich gewesen wäre. Im vorliegenden Fall setzte der Sachverständige diese Wiederbeschaffungsdauer mit zwölf Tagen an. Der Geschädigte begehrte jedoch Ersatz der Mietwagenkosten über einen längeren Zeitraum und bekam vom Gericht auch Recht. Er hatte nämlich circa drei Wochen vor dem Unfallereignis einen neuen Lkw als Ersatz für das hier verunfallte Fahrzeug bestellt. Eine Lieferung war für die nächsten Wochen zugesagt. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Unfallgeschädigte bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hat, der Schädiger grundsätzlich bis zum Tage der Lieferung des gekauften Fahrzeugs Nutzungsausfall zu erstatten hat, sofern sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen hält. Das Gericht stellte zudem fest, dass dem Geschädigten mithin die Anschaffung eines gebrauchten Ersatz-Lkw als Interimsfahrzeug nicht zuzumuten war und billigte ihm die Erstattung von Mietwagenkosten für 47 Tage zu.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 85/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Aufsichtspflichten des Spediteurs (761)

(jlp). Ein Speditionsunternehmer ist gegenüber seinen Fahrern verpflichtet darauf hinzuwirken, dass diese die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Nimmt der angestellte Fahrer diese eindringlichen Belehrungen nicht ernst und schlägt er diese Hinweise in den Wind, muss der Unternehmer rechtzeitig angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung und nötigenfalls Kündigung ergreifen, um seine Verpflichtung zu erfüllen, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu sorgen.

OLG Düsseldorf, Az.: IV-2 Ss (OWi) 83/07 - (OWi) 64/07 III

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Fahrverbot muss Einziehungsfunktion haben (760)

(jlp). Das Fahrverbot verliert als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme seinen Sinn, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt - wie hier mehr als zwei Jahre -, der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. In solchen Fällen kann das Gericht davon absehen, dem Fahrzeugführer ein Fahrverbot aufzuerlegen.

Kammergericht Berlin, Az.: 2 Ss 193/07 - 3 Ws (B) 459/07)

Geschwindigkeit

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Bei Stau: Warnblinkanlage einschalten (759)

(jlp). Fahrzeugführern, die an einen Fahrzeugstau heranfahren, ist es nach § 16 StVO erlaubt, die notwendige Verlangsamung ihres Fahrzeuges dem nachfolgenden Verkehr durch Einschalten der Warnblinkanlage anzuzeigen. Gerade die hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn macht die rechtzeitige Einleitung von Bremsvorgängen in besonderem Maße notwendig. Diese durch das rechtzeitige Einschalten einer Warnblinkanlage erreichbaren Wirkungen sind dem besonnenen und vorsichtigen Kraftfahrer bekannt und werden - wie allgemein bekannt - im täglichen Straßenverkehr auch häufig praktiziert. Unterlässt ein Fahrzeugführer diesen Warnhinweis, dann kann ihm bei einem Auffahrunfall die Betriebsgefahr seines eigenen Fahrzeuges mit 25 Prozent angerechnet werden, sodass sein Schadenersatzanspruch gegen den Auffahrenden um diesen Prozentsatz gemindert wird.

Landgericht Memmingen, Az.: 2 O 392/07

Geschwindigkeit

Dies und Das

Radarwarngerät ist nicht erlaubt (758)

(jlp). Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht.

Verwaltungsgerichtshof München, Az.: 4 ZB 07.1970

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Unfälle

Fahrzeugreparaturkosten sind sofort fällig (757)

(jlp). Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass beim beschädigten Kfz ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sodass eine Fahrzeugreparatur eigentlich nicht mehr in Frage kommt, kann der Geschädigte gleichwohl nach Reparaturrechnung seinen Unfallschaden im Rahmen einer sog. 130 Prozentgrenze abrechnen, wenn er ein besonderes Erhaltungsinteresse an diesem Fahrzeug nachweisen kann und wenn er das Fahrzeug dann später auch mindestens sechs weitere Monate nutzen will. Die notwendigen Reparaturkosten für die fachgerechte Fahrzeuginstandsetzung hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung aber sofort und nicht erst nach sechs Monaten zu bezahlen.

Landgericht Hamburg, Az.: 331 O 28/07

Motorradfahrer

Unfälle

Motorradkleidung mit Liebhaberinteresse (756)

(jlp). Wird bei einem Verkehrsunfall die Motorradkleidung (Lederjacke, Stiefel) und der Helm beschädigt, so hat der geschädigte Motorradfahrer einen Anspruch auf vollen Schadenersatz. Einen Abzug neu für alt muss er nicht akzeptieren. Denn bei der Motorradbekleidung handelt es sich um Schutzkleidung, welche nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte, getragene Lederjacken einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben und durch den Gebrauch kaum an Wert verlieren.

Landgericht Darmstadt, Az.: 13 O 602/05

Unfälle Nicht angelegter Sicherheitsgurt (755)

(jlp). Fahrzeugbenutzer, die keinen Sicherheitsgurt angelegt haben, müssen sich im Falle eines Verkehrsunfalles mit Körperverletzungen trotz Nichtverschuldens ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dieses Mitverschulden kann bis zu 50 Prozent betragen, gerade dann, wenn der Verletzte durch Nichtanlegen des Gurtes solche Verletzungen erlitten hat, die bei einem angelegten Gurt hätten vermieden werden können.

Landgericht Meiningen, Az.: 2 O 1160/05 (475)

Steuer Zweitwohnungssteuer für Campingwagen (754)

(jlp). Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zu lässig.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 9 LB 5/07

Vermietung Nutzerwechselgebühr (753)

(jlp). Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 19/07

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Dies und Das

Versteckte Vertragsklauseln ermöglichen Anfechtung (752)

(jlp). Einem Bürounternehmen wurde schriftlich ein kostenloser Eintrag in ein Branchenbuch angeboten. Das zugesandte Formular war überschrieben mit "Korrekturabzug". Zugleich erhielt es den Hinweis, dass die jährliche Grundeintragung kostenlos sei. Erst im kleingedruckten Text stand dann, dass eine hervorgehobene Eintragung 830,00 Euro plus Mehrwertsteuer koste und dass mit Unterschrift ein Vertrag über zwei Jahre zustande komme. Das Bürounternehmen sandte dieses Formular unterschrieben zurück. Vier Monate später kam eine Rechnung in Höhe von 962,80 Euro, die dann versehentlich von der Buchhaltung auch bezahlt wurde. Die Klage auf Rückzahlung hatte Erfolg. Das Gericht hielt die Vertragsanfechtung für berechtigt. Denn es ist völlig widersprüchlich, wenn dick und fett auf die kostenlose Grundeintragung verwiesen wird, um dann im Kleingedruckten einen Vertrag zu konstruieren.

Amtsgericht München, Az.: 264 C 13765/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Kündigung wegen Minderleistung (751)

(jlp). Eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer wegen Minderleistung ist nur berechtigt, wenn auch zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass keine Besserung der Arbeitsleistung erwartet werden kann. Hierfür kann der erfolglose Ausspruch einer Abmahnung Indiz sein. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert es aber, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare unternimmt, um die Ursache der Minderleistung zu erforschen und entsprechende Hilfeleistungen zu versuchen. Schließlich muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darstellen und gegebenenfalls beweisen, dass und warum zumutbare Organisations- und Abhilfemaßnahmen nicht versucht worden sind oder erfolglos geblieben waren.

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 6 Sa 37/07

Geschwindigkeit Volle Haftung bei Spurwechsel auf der BAB (750)

(jlp). Es entspricht der Rechtsprechung, dass auch eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn nicht zwingend zu einer Mithaftung bei einem Unfall führt, sondern dies durchaus eine hundertprozentige Haftung des Spurwechslers ergeben kann. Damit war die Klage einer Versicherungsgesellschaft gegen den Halter eines Lkw und dessen Haftpflichtversicherung erfolgreich. Im vorliegenden Fall wechselte ein Lkw-Fahrer ohne zu blinken auf einer dreispurigen Bundesautobahn auf die mittlere Fahrspur. Ein auf dieser Spur in einer Entfernung von nur 50 Metern folgender Pkw geriet dabei ins Schleudern und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen. Der Pkw-Fahrer forderte vollen Schadenersatz vom Lkw-Fahrer. Die hinter diesem stehende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte jedoch außergerichtlich nur die Hälfte mit der Begründung, dass der Pkw-Fahrer die Richtgeschwindigkeit überschritten hätte. Dies konnte jedoch im Prozess nicht bewiesen werden. Dagegen konnte zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Lkw-Fahrer den erforderlichen Sicherheitsabstand für einen Spurwechsel ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs nicht eingehalten hatte. Damit trat die Betriebsgefahr des Pkw in vollem Umfang hinter das grobe Verschulden des Lkw-Fahrers zurück.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4976/06

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Fahrradfahrverbot bei Alkohol- und Drogenkonsum (749)

(jlp). Ein Fahrradfahrer fiel der Polizei besonders auf, weil er mit seinem Fahrrad eine Fußgängerampel bei Rotlicht überfuhr. Eine Blutuntersuchung ergab einen Blutalkoholgehalt von 2 Promille und Hinweise auf Kokainkonsum. Im Strafverfahren wurde der Fahrradfahrer sodann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich ordnete die Verwaltungsbehörde an, dass er auch keine führerscheinfreien Fahrzeuge, wie beispielsweise Fahrräder oder Mofas, im Straßenverkehr führen darf. Das Verwaltungsgericht bestätigte dieses Verbot. Auch von einem betrunkenen Fahrradfahrer geht ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus, das hier noch durch Drogenkonsum gesteigert wird. Der Fahrradfahrer hat es nun selbst in der Hand, seine Eignung zum Führen von Fahrzeugen wieder herzustellen, nämlich durch Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Drogenabstinenz und einer generellen, durch medizinisch-psychologische Begutachtung bestätigten Einstellungs- und Verhaltensänderung im Umgang mit berauschenden Substanzen.

Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 9 B 4217/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Fahrverbot für Elektrorollstuhlfahrer (748)

(jlp). Auch der Fahrer eines Elektrorollstuhls kann sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen. So kann auch gegen den Fahrer eines Elektrorollstuhls ein Fahrverbot verhängt werden. Dies allerdings nur dann, wenn der behinderte Rollstuhlfahrer auch in der Lage ist, sich mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortzubewegen.

Amtsgericht Löbau, Az.: 5 Ds 430 Js 17736/06

Fahrlehrer / Fahrausbildung Fortbildung für Fahrlehrer (747)

(jlp). Auch ein Fahrlehrer, der derzeit keine Fahrschüler ausbildet, ist verpflichtet, alle vier Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilzunehmen.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 B 42/07

Abschleppen, Parken

Unfälle

Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen (746)

(jlp). Eine Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß am Fahrbahnrand. Um ihren Hund noch aus dem Fahrzeug zu holen, beugte sie sich bei geöffneter Fahrertür in das Auto. In diesem Moment stieß ein anderes Fahrzeug gegen die Fahrertür. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.575 Euro. Der Autofahrer, der in die Fahrertür hineinfuhr, lehnte eine Schadenshaftung ab, weil aus seiner Sicht die Tür plötzlich und völlig unerwartet geöffnet worden sei. Dies sah der Amtsrichter anders und verurteilte ihn zur Kostenübernahme in Höhe von 70 Prozent. Der Sachverständige konnte keine Druckkante am beschädigten Fahrzeug feststellen. Daraus ergibt sich, dass die Fahrertür bei Annäherung des schadenstiftenden Fahrzeugs bereits deutlich geöffnet gewesen sein musste. Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde damit vom fahrenden Fahrzeug nicht eingehalten.

Amtsgericht München, Az.: 322 C 26475/06

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Kein Versicherungsschutz für Verkehrsrowdy (745)

(jlp). Wenn ein Fahrer nach einem Ampelstopp mit weit überhöhter Geschwindigkeit anfährt, sogleich eine "Qualmwolke" durch Reifenabrieb entsteht, sich das Fahrzeug dann beim Abbiegeversuch nach links um die eigene Achse dreht und gegen eine Leitplanke prallt, so ist dieser Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer nicht daran dachte, dass das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP) des Wagens ausnahmsweise ausgeschaltet war. Die Kaskoversicherung muss hier daher nicht für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 218/06

Geschwindigkeit Keine Täterfeststellung, dann Fahrtenbuch (744)

(jlp). Kann bei einem Firmenfahrzeug der Fahrzeugführer für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h auf der Autobahn nicht ermittelt werden, so kann die Verwaltungsbehörde der Firma bzw. der Halterin die Führung eines Fahrtenbuches (hier begrenzt auf die Dauer von neun Monaten) auferlegen. Diese Anordnung ist nicht unverhältnismäßig. Zwar setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus. Ein einmaliger, nur unwesentlicher Verstoß, der sich weder verkehrswidrig auswirkt noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, kann eine Fahrtenbuchauflage nicht rechtfertigen. Eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um 27 km/h auf der Autobahn stellt jedoch einen wesentlichen Verkehrsverstoß dar.

Oberverwaltungsgericht Bremen, Az.: 1 A 465/06

Betriebsführung

Dies und Das

Ladung zur GmbH-Gesellschafterversammlung (743)

(jlp). Nach § 51 I GmbHG erfolgt die Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung durch Einladung mittels eingeschriebener Briefe. Hierzu hat nun das Landgericht Mannheim entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben ausreichend ist und dass ein Übergabe-Einschreiben nicht notwendig ist. Die Verwendung als Einwurf-Einschreiben erfüllt damit für die Einladung die Formvorschrift aus dem GmbH-Gesetz.

Landgericht Mannheim, Az.: 23 O 10/06

Öffentlicher Verkehrsraum

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Radlersturz - Übermäßiger Blätterfall ist von Wegen und Straßen zu beseitigen (742)

(Deutsche Anwaltshotline) Fällt übermäßig viel Laub von den Bäumen und kann der Räumdienst den Tourenplan für die öffentlichen Straßen und Wege nicht einhalten, muss notfalls auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt werden, so ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 170/04). Eine Radfahrerin, die auf dem glitschigen Weg zu Schaden kommt, trifft laut dem Hammer Richterspruch jedoch ein erhebliches Mitverschulden.

Die Frau war in der regennassen Blätterschicht mit dem Hinterrad ihres Mountainbikes ins Rutschen gekommen und hatte sich eine komplizierte Oberschenkelhalsfraktur zugezogen. Das Laub wurde normalerweise im Wochenrhythmus beseitigt - an der Unglücksstelle immer freitags. Doch diesmal hatte es der Kehrdienst wegen des starken Blätteranfalls nicht mehr bis dorthin geschafft und - weil keine Überstunden am Wochenende gemacht wurden - dies auch nicht bis zum Unfalltag am darauf folgenden Montag nachgeholt.

Zweifellos ein Versäumnis der öffentlichen Hand, urteilte das Gericht. "Denn gerade eine mächtige Laubdecke vermodert beim Liegenlassen an der Unterschicht und wird extrem glitschig", erklärt das Gericht. Aber vor allem die Radfahrerin hätte nicht einfach in die Laubmassen hineinfahren dürfen. Sie wohnt direkt gegenüber der Unfallstelle und wusste, wann die Kehrmaschine zum letzten Mal da war. Grund genug für die Richter, die Kosten für den Schaden im Verhältnis 3:2 zu Ungunsten der leichtsinnigen Radfahrerin aufzuteilen.

Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 170/04)

Geschwindigkeit Mutmaßlicher Rotlichtsünder legt Foto seines Zwillingsbruders vor (741)

(Deutsche Anwaltshotline) Nachdem ihr Mann dem städtischen Verkehrsamt das Foto seines zum Verwechseln ähnlichen Zwillingsbruders vorgelegt hat, muss jetzt eine Heidelbergerin eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro an die Behörde zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az. 6 K 839/06.NW). Der Pkw der Frau war nämlich beim Überfahren einer auf Rot geschalteten Kreuzung geblitzt worden, ohne dass die Autobesitzerin zum Fahrer Angaben machen wollte.

Weil auf dem Überwachungsfoto aber ein 60- bis 70-jähriger Mann mit Oberlippenbart zu erkennen ist, der ihrem Ehemann sehr ähnlich sieht, leitete die Behörde gegen ihn das Bußgeldverfahren ein. Doch der Mann eilte schnurstracks ins Amt und verwies auf seinen eineiigen Zwillingsbruder. Daraufhin stellten die Beamten das Verfahren ein, drohten der Autofahrerin aber für den Wiederholungsfall an, ein Fahrtenbuch führen zu müssen - und verlangten für diese Amtshandlung die umstrittene Gebühr.

Die Androhung eines Fahrtenbuchs sei nur dann rechtens, wenn eine Ermittlung des Fahrers nicht möglich gewesen ist, widersprach die Frau vor Gericht. Um rauszukriegen, ob es sich bei dem Verkehrssünder um ihren Mann oder doch nur um ihren Schwager gehandelt habe, hätten die Beamten ja ein anthropologisches Gutachten in Auftrag geben können. Eine derart aufwendige Untersuchung sei hier aber offensichtlich unverhältnismäßig und damit unzumutbar. Weder die Frau noch ihr als Fahrer in Betracht kommender Ehemann haben verwertbare Angaben zum möglichen Fahrzeugführer gemacht. Deshalb konnte die Stadt Heidelberg zu Recht weitere, wenig Erfolg versprechende Ermittlungen unterlassen.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 6 K 839/06.NW)

Abschleppen, Parken

Öffentlicher Verkehrsraum

Schlaglöcher auf öffentlichem Parkplatz (740)

(jlp). Auch ein gemeindeeigener Parkplatz muss sich in einem Zustand befinden, der eine möglichst gefahrlose Nutzung zulässt. Bei der Unterhaltung dieses Parkplatzes und bei den Sicherungsmitteln hat der Parkplatzeigentümer einiges zu tun, um Unfälle auszuschließen. Ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen ist jedenfalls dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Allerdings ist auch die Finanzkraft der Gemeinde zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Gemeinde nicht verpflichtet, den Parkplatz von kleineren Unebenheiten oder Löchern freizuhalten.

Landgericht Bonn, Az.: 1 O 195/06

Öffentliche Verkehrsmittel Sturz im Bus (739)

(jlp). Jeder Busfahrgast ist verpflichtet, sich im Bus stets festen Halt zu verschaffen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht München die Schaden- und Schmerzensgeldklage einer Rentnerin ab, die auf Grund einer Busvollbremsung gegen eine Glasscheibe prallte und sich hierbei eine starke Gesichtsprellung zuzog. Nach Auffassung des Richters war die Rentnerin nicht der Verpflichtung nachgekommen, sich jederzeit abstützen zu können, obwohl im dichten Straßenverkehr stets mit plötzlichen Abbremsmanövern zu rechnen ist.

Amtsgericht München, Az.: 345 C 11858/07

Dies und Das Vorläufiger Versicherungsschutz (738)

(jlp). Die Aushändigung der so genannten Kfz-Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde. Diese Grundsätze gelten schon dann, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer nur den Wunsch auf Kaskoversicherungsschutz nach dem noch abzuschließenden Hauptvertrag telefonisch oder sonst mündlich mitgeteilt hat. Insoweit ist der Versicherungsnehmer allerdings beweispflichtig.

Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 64/06

Dies und Das Keine Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag (737)

(jlp). Kostenvoranschläge sind nur dann vergütungspflichtig, wenn dies vor Annahme des Gerätes in einer ausdrücklichen (vom Reparaturvertrag unabhängigen) und unmissverständlichen Vereinbarung mit den Kunden geregelt ist. Will der Unternehmer gleichwohl eine Vergütung für diesen Kostenvoranschlag geltend machen, dann bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung. Hierbei ist es nicht ausreichend, dass die Vergütungspflicht formularmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Solche Klauseln im "Kleingedruckten" sind für den Kunden überraschend und damit unwirksam.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 19 U 57/05

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag (736)

(jlp). Der Käufer eines Gebrauchtwagens, dem gesetzliche Gewährleistungsrechte zustehen, kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das eingebaute Navigationssystem mangelhaft ist und nicht zuverlässig arbeitet. Es liegt ein nicht nur unerheblicher Mangel vor, da trotz zweimaliger Nachbesserungsversuche das Gerät immer noch nicht einwandfrei funktioniert und der Nachbesserungsaufwand von ca. 2.500 € beträchtlich ist.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 3 U 70/06

Unfälle Unfallfahrer haftet nicht für umgerissenes Verkehrsschild (735)

(Deutsche Anwaltshotline). Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall und beschädigt dabei auch ein Verkehrszeichen, haftet er für alle weiteren Schäden wegen des umgerissenen und für den nachfolgenden Verkehr nicht mehr ausreichend sichtbaren Schildes. Allerdings entfällt die Haftung in dem Augenblick, da die Polizei mit der Aufnahme des Unfalls begonnen hat, so ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Dortmund.

Ein Fahrzeug geriet am frühen Abend auf eine Verkehrsinsel und riss dabei das davor aufgestellte Gebotsschild mit dem bekannten Vorbeifahr-Pfeil um. Anderthalb Stunden später nahm ein weiterer Kraftfahrer wegen des fehlenden Verkehrszeichens in der aufkommenden Dämmerung die Insel inmitten der Straße nicht mehr wahr und beschädigte seinen Wagen beim Auffahren auf das Hindernis erheblich. Die Reparaturkosten in Höhe von 1037,35 Euro stellte er nun dem Fahrer des ersten Fahrzeugs in Rechnung. Denn dass das wichtige Schild gefehlt habe, sei dessen Schuld.

Dem stimmten die Dortmunder Richter nicht zu. Zwar sei durch das Beschädigen des Hinweisschildes eine Gefahrenquelle geschaffen worden, die bis zum zweiten Unfall fortdauerte und dessen wesentliche Ursache gewesen ist. Doch durch das Herbeirufen der Polizei und die Unfallaufnahme seitens der Beamten ist dieser Kausalzusammenhang unterbrochen worden. Mit dem Eintreffen der Polizei war die weitere langfristige Sicherung der Unfallstelle zur Aufgabe der zuständigen Behörden geworden. Insbesondere bei der Beschädigung größerer Verkehrszeichen wie beispielsweise einer Lichtzeichenanlage könne von einem Bürger ja auch nicht verlangt werden, den betroffenen Verkehrsbereich in Eigenregie abzusichern.

Landgericht Dortmund, Az:. 4 S 134/06

Verhalten m Straßenverkehr Stinkefinger gegen Radaranlage (734)

(jlp). Ein Autofahrer fuhr mit seinem Pkw mit zulässiger Geschwindigkeit an einer Radaranlage vorbei. In Höhe der Radaranlage zeigte der Fahrer mit beiden Händen den so genannten "Stinkefinger". Dieses Verhalten werteten die Polizeibeamten als Beleidigung und zeigten den Fahrzeugführer an. Obwohl dieser Sachverhalt eindeutig feststand, wurde der angeklagte Fahrer von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Beschuldigte ging nämlich davon aus, dass es sich um eine Blitzanlage handelt, die den Vorgang nur dann bildlich festhält, wenn das Fahrzeug auch zu schnell fährt. Hier wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung aber eingehalten. Gleichwohl erfolgte eine Videoaufzeichnung. Das Gericht wertete daher das Verhalten als nicht vorsätzlich. Denn Vorsatz muss das Bewusstsein umfassen, dass die beleidigende Äußerung bzw. hier die beleidigende Handlung auch von anderen wahrgenommen wird. Daran fehlte es, weil der Autofahrer glaubte, nicht gefilmt zu werden.

Amtsgericht Melsungen, Az.: 9012 Js 44909/06

Fußgänger

Öffentlicher Verkehrsraum

Falsche Sparsamkeit (733)

(jlp). Die Gemeinde verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn die zeitweilige Abschaltung der Straßenbeleuchtung aus Gründen der Ersparnis dazu führt, dass Pflanzkübel auf dem Gehweg, die verkehrstechnische Aufgaben oder dekorative Zwecke erfüllen sollen, für Fußgänger des Nachts nicht mehr hinreichend erkennbar sind und deshalb eine Verletzungsgefahr darstellen. Allerdings muss sich ein geschädigter Fußgänger, der über einen solchen Kübel zu Fall gekommen ist, ein Mitverschulden entgegenhalten lassen, wenn er sich bei tiefer Dunkelheit ohne ausreichende Sicht nicht vorsichtig seinen Weg ertastet.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 102/05

Abschleppen, Parken Bußgeld besser bezahlen (732)

(jlp). Völlig uneinsichtig war ein Fahrzeughalter. Erst parkte er seinen Pkw im Halteverbot. Dann wollte er die Geldbuße von 5 Euro nicht bezahlen. Dies wiederum veranlasste die Bußgeldbehörde gegen den Betroffenen die Erzwingungshaft anzuordnen, was wiederum der Fahrzeugführer für völlig überzogen und willkürlich hielt. Das angerufene Gericht gab aber der Behörde Recht. Die Anordnung der Erzwingungshaft verstößt auch in solchen Fällen nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Betroffene jederzeit die Erzwingungshaft abwenden oder abbrechen kann, indem er das Bußgeld bezahlt. Nur wenn auch geringe Geldbußen mit der notwendigen Konsequenz beigetrieben werden, können weitere Verkehrsverstöße verhindert werden. Die Erforderlichkeit der strengen Handhabung wird insbesondere im Bereich der fortgesetzten Parkverstöße in Großstädten deutlich.

Amtsgericht Viechtach, Az.: 3 OWi 5095-517830-06/9

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Handy-Verstoß mit Organizer (731)

(jlp). Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer" ist ein "Mobiltelefon" im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines Mobiltelefons" ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei eingeführter, sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand gehalten wird.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 Ss 219/05

Dies und Das Kein Schmerzensgeld für “blöde Kuh” (730)

(Deutsche Anwaltshotline). Eine Beleidigung rechtfertigt nur ausnahmsweise einen Schmerzensgeldanspruch. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung das Landgericht Coburg hingewiesen. Voraussetzung dafür sei ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der verbal attackierten Persönlichkeit.

Zwei auf verschiedenen Etagen eines Mehrfamilienhauses wohnende Frauen waren sich in die Haare geraten. Weil die eine Nachbarin der Lärm in der Wohnung der anderen störte, kam es zum lautstarken Disput zwischen ihnen. Schließlich titulierte die eine Frau die andere als "Abschaum", "Klauerin" und "blöde Kuh". Die solcherweise Attackierte fühlte sich davon in ihren innersten Menschenwerten getroffen, zumal eine Freundin von ihr bei dem Angriff dabei war, und verlangte für die öffentliche Herabwürdigung und Beleidigung vor Gericht 1.250 Euro Schmerzensgeld.

Das war den Coburger Richtern dann doch zu hoch gegriffen. Der augenblickliche Schock könne nicht so groß gewesen sein, weil sich die beiden offenbar seit Längerem nicht mehr grün waren. Wie hoch der Schmerz bei einer Beleidigung zu bewerten sei, hänge von Bedeutung und Tragweite des verbalen Angriffs und damit unter anderem von Nachhaltigkeit und Fortdauer der Rufschädigung, dem Beweggrund der Handelnden und dem konkreten Anlass ab. Hier habe es sich um eine permanent schwelende Nachbarschaftsstreitigkeit gehandelt, und lediglich eine Bekannte der Klägerin habe das Scharmützel in der Öffentlichkeit mitbekommen. Auch der Anlass, nämlich die Ruhestörung durch die Betroffene, schlage negativ zu Buch. Selbst wenn die Beklagte darauf natürlich nicht adäquat reagiert habe, wie die Richter betonten.

Landgericht Coburg, Az.: 33 S 60/0

Abschleppen, Parken Parkplatzrempler trotz elektronischer Einparkhilfe - wer zahlt? (729)

Vertrauen in moderne Autotechnik ist gut, Kontrolle durch den Menschen aber besser: Kommt es trotz einer elektronischen Einparkhilfe beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall, hat die Person am Steuer des Pkw für den Schaden aufzukommen. Das hat das Amtsgericht München (Az.: 275 C 15658/ 07) im Falle eines gemieteten Skodas entschieden, der von seinem Fahrer beim Abstellen im Parkhaus rückwärts gegen die Wand gesetzt wurde.

Das Mietfahrzeug war mit einem "PDC-System" ausgestattet, das vorhandene Hindernisse beim Rückwärtsfahren akustisch signalisiert. Dummerweise befand sich aber in der Rückwand des Abstellplatzes in dem Parkhaus exakt in Höhe des Abtaststrahls ein Hohlraum, so dass die PDC-Automatik die höher gelegene Begrenzung nicht erfasste. Hätte der Fahrer vor dem Einparken nur einen Blick auf die Wand geworfen, wären ihm die Löcher sofort aufgefallen. Da er sich aber voll auf die in diesem Fall hilflose Einparkhilfe verließ, fuhr er auch voll dagegen und lädierte die Heckklappe des Fahrzeugs erheblich.

Der Mann muss der Autovermietung die Kosten von 788 € fast vollständig bezahlen. Denn bei Vertragsabschluss war - doppeltes Pech für ihn - eine Eigenbeteiligung von 750 € vereinbart worden. Und der Einsatz modernster Technik befreie einen Autofahrer nach Auffassung des Münchener Amtsrichters nun mal nicht von der eigenen Verantwortung. Zumal der Schaden auch vorhersehbar gewesen sei. Schließlich wären die Hohlräume, die zum Versagen der Einparkhilfe führten, für jedermann mit bloßem Auge erkennbar gewesen.

Amtsgericht München, Az.: 275 C 15658/07

Steuer Pkw-Steuerklasse nicht nur nach Euronorm (728)

(jlp). Die Angabe der Euronorm in einem Pkw-Verkaufsprospekt bedeutet weder eine Zusicherung noch eine Festlegung, dass das Fahrzeug in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird, sondern sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug die Grenzwerte einer bestimmten Schadstoffklasse einhält. Dabei erfolgt die Einstufung in die Emissionsklassen nach der Schlüsselnummer, die auch in den Fahrzeugpapieren ebenso wie im Verkaufsprospekt ausgewiesen ist. Die Schadstoffklasse ist daher nur ein Kriterium für die steuerliche Einordnung, deren Bemessung von weiteren Kriterien abhängig ist. Eine Verkehrssitte, dass von der Schadstoffklasse zwingend auf die steuerliche Eingruppierung geschlossen werden kann, existiert nicht.

Landgericht Heilbronn, Az.: 2 O 210/06 Sch

Abschleppen, Parken

 

Privat- oder Kfz-Haftpflicht? (727)

(jlp). Ein Pkw-Fahrer parkte rückwärts in einer Parklücke. Nach dem Aussteigen aus seinem Fahrzeug bemerkte er, dass er an einen dort abgestellten Motorroller sehr dicht herangefahren war. Aus Sorge, dass der Motorrollerfahrer beim Herausfahren aus diesem Parkplatz sein Fahrzeug beschädigen könnte, versetzte er diesen Motorroller per Hand. Hierbei fiel jedoch der Motorroller um und wurde beschädigt. Die Pkw-Haftpflichtversicherung bezahlte den Schaden am Motorroller, was dem Autofahrer missfiel, weil er hierdurch in der Schadenfreiklasse höhergestuft wurde. Er war der Auffassung, dass seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen müsste. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht, weil ein adäquater Ursachenzusammenhang zum Gebrauch des Pkw noch gegeben war. Es hat sich eine typische, vom Gebrauch des Kfz ausgehende Gefahr realisiert.

Landgericht Köln, Az.: 24 S 42/06

Fahrzeugkauf-,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Aufklärungspflichten über Laufleistung (726)

(jlp). Ist dem Gebrauchtwagenhändler bekannt, dass der von ihm zum Kauf angebotene Gebrauchtwagen eine wesentlich höhere Laufleistung hat, als der Kilometerzähler des Fahrzeugs ausweist, so muss er den Käufer darüber auch ungefragt aufklären. Anderenfalls ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 22 U 170/06

Geschwindigkeit Ganz bewusste Geschwindigkeitsüberschreitung (725)

(jlp). Fahrzeugführer, die außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich (hier: um 32 km/h) überschreiten, handeln rücksichtslos und riskieren ein Regelfahrverbot. In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten. Vieles deutet nicht nur auf eine kurzfristige Unaufmerksamkeit hin, sondern auf eine ganz bewusste Geschwindigkeitsüberschreitung. Dieser Tatbestand muss dann auch dementsprechend geahndet werden.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 25/07

Unfälle

Dies und Das

Die Kostenpauschale bei der Schadenregulierung (724)

(jlp). Nach einem Unfall hat der Geschädigte viele Wege zu bestreiten, um den Unfallschaden ersetzt zu bekommen. Hierzu gehören beispielsweise Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto. Damit der Geschädigte nicht jeden einzelnen, angegebenen Cent nachweisen muss, billigt ihm die Rechtsprechung eine Kostenpauschale zu. Das Amtsgericht Starnberg hat nun diese Kostenpauschale auf 30 Euro festgesetzt und hält es für angemessen, wenn die Versicherung auch diese Kostenpauschale bezahlt.

Amtsgericht Starnberg, Az.: 2 C 2213/06

Dies und Das Fotografieren in Geschäftsräumen (723)

(jlp). Kann ein Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden, dann ist auch das Fotografieren innerhalb der Geschäftsräume nicht unlauter. Dies jedenfalls dann, wenn der Wettbewerbsverstoß nur mit Hilfe von Beobachtungspersonen oder Gedächtnisskizzen sich nicht hätte beweisen lassen und wenn beim Fotografieren die Gefahr von Betriebsstörungen nicht besteht.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 133/04

Vermietung Mietkaution muss bezahlt sein (722)

(jlp). Leistet der Mieter eines Geschäftsraumes nicht die vereinbarte Mietkaution vor Beginn des Mietverhältnisses, so kommt er, nicht aber der Vermieter, mit seiner vertraglichen Leistung in Verzug. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts so lange zu verweigern, bis der Mieter die Mietkaution beim Vermieter hinterlegt hat.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U 74/05

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Steuer

Diebstahl des Betriebsfahrzeuges auf Privatfahrt (721)

(jlp). Ein Arzt hatte den zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu einem Besuch eines Weihnachtsmarkts genutzt. Nach seinen Angaben hatte er aus beruflichen Gründen einen Kollegen besuchen wollen und wegen zu früher Ankunft noch einen Abstecher zum Weihnachtsmarkt gemacht. Der Pkw wurde dort vom Parkplatz gestohlen. Eine Entschädigung von der Kaskoversicherung erhielt der Arzt wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht. Den Buchwert des Pkw behandelte er als Betriebsausgabe. Der Bundesfinanzhof versagte dem Steuerpflichtigen den Abzug als Betriebsausgabe. Denn wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und dürfen den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gründen ein Umweg genommen wird. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grundsätze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern.

Bundesfinanzhof, Az.: XI R 60/04

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Stand der Technik ist der Maßstab (720)

(jlp). Der Käufer eines Geländewagens kann vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern, wenn dieses Fahrzeug nicht den Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen erreicht. Damit gab das Gericht dem Käufer Recht, der mehrere Mängel beanstandete, so eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h wie auch ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeuges bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Argumente des Fahrzeugverkäufers, dies sei Stand der Serie und fahrzeugbedingt vorgegeben, ließ das Gericht nicht gelten. Maßgeblich ist alleine der "Stand der Technik" und diesem entspricht dieses Geländefahrzeug eben nicht.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 9 U 239/06

Arbeitgeber,
-nehmer
Manipulation am Lkw-Bremssystem: Kündigung (719)

(jlp). Führt ein Arbeitnehmer am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeuges vorsätzlich Manipulationen aus, weil er sich über einen Kollegen, der dieses Fahrzeug hauptsächlich bedient, geärgert hat, so rechtfertigt diese Handlung die fristlose Kündigung. Eine solche schwerwiegende gefahrenträchtige Manipulation ist auch durch Provokationen des Kollegen nicht gerechtfertigt.

Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 18 Sa 2183/05

Radfahrer, Inlineskater Keine Pflicht für Fahrradhelm (718)

(jlp). Einen 10-jährigen Jungen, der auf einem privaten Garagenhof auf seinem BMX-Rad fährt und bei der Kollision mit einem Kraftfahrzeug verletzt wird, trifft kein Mitverschulden, wenn er zu diesem Zeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hat. Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht nicht. Zudem ist nicht einzusehen, warum ein Bürger sich verkehrsrichtiger verhalten müsse, als die amtlichen Stellen dies vorgeben.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 9/06

Unfälle Keine Bindung an Schuldanerkenntnis (717)

(jlp). Ein schriftliches Schuldanerkenntnis, das ein Fahrzeugführer gegenüber dem Unfallgegner noch am Unfallort abgibt, entfaltet zu Lasten der Haftpflichtversicherung grundsätzlich keine Bindungswirkung. Zwar kann ein solches Schuldanerkenntnis ein starkes Indiz für das vorgetragene Unfallgeschehen sein, doch ist dies gerade dann unbrauchbar, wenn ein Sachverständiger nachweist, dass der geltend gemachte Schaden bei dem behaupteten Hergang der Kollision nicht verursacht worden sein kann.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 37/04

Arbeitnehmer,
-geber

Vermietung

Aufgeheizte Geschäftsräume im Sommer (716)

(jlp). Auch eine überhöhte Raumtemperatur kann einen Mangel bei vermieteten Gewerberäumen darstellen, den der Vermieter beseitigen muss. Gewerblich gemietete Räume müssen so beschaffen sein, dass darin die nach dem Vertrag vorgesehene Nutzung in zulässiger Weise ausgeübt werden kann. Danach müssen in den Räumen Arbeitnehmer unter zuträglichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden können. Zuträgliche Arbeitsbedingungen setzen auch die Behaglichkeit des thermischen Raumklimas in akzeptablen Grenzen voraus. Eine feste Temperaturgrenze für diese Behaglichkeit ist im Mietrecht gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zur Bestimmung der noch akzeptablen Grenzen kann hierbei nach Auffassung des Gerichts einmal auf die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zurückgegriffen werden, wonach die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad in der Regel nicht überschreiten soll. Nach der ergänzend anzuwendenden DIN 1946-2 soll zudem der Temperaturunterschied zwischen Außenluft und Raumluft maximal sechs Grad betragen, um einen "Kälteschock" für Personen zu vermeiden, die einen gekühlten Raum verlassen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 30 U 131/06

Betriebsführung

Steuer

GmbH-Geschäftsführer in der Steuerhaftung (715)

(jlp). Zu den steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers gehört auch die fristgerechte Entrichtung der von der GmbH geschuldeten Steuern. Unterlässt es der Geschäftsführer, die vom Lohn der Arbeitnehmer der GmbH einzubehaltende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, kann ihn das Finanzamt bei zumindest grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht selbst auf Zahlung in Anspruch nehmen (als so genannter Haftungsschuldner). Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz der GmbH. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass der Insolvenzverwalter gläubigerbegünstigende Rechtshandlungen - zu denen auch die Zahlung von Steuern gehört - anfechten kann, wenn diese Handlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. Sofern in diesem Zeitraum Lohnsteuern tatsächlich an das Finanzamt abgeführt worden sind, kann der Insolvenzverwalter also unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlten Beträge vom Finanzamt zurückfordern. Diese theoretische Rückforderungsmöglichkeit entbindet den GmbH-Geschäftsführer aber nicht, die zunächst fällige Lohnsteuer zu entrichten.

Bundesfinanzhof, Az.: VII R 65/05

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher (714)

(jlp). Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies gilt auch für Lautsprecher, wenn sie als gesonderte Hörstellen genutzt werden. Um solche handelt es sich bei den Lautsprechern in den einzelnen Kabinen eines Sonnenstudios.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10471/07.OVG

Öffentlicher Verkehrsraum Haftung für 20 cm tiefes Schlagloch (713)

(jlp). Kommt es zur Beschädigung eines Autos beim Durchfahren eines zwanzig Zentimeter tiefen Schlaglochs auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße einer Großstadt, und ist die Straße bereits seit Jahren in einem schlechten Erhaltungszustand, so liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch dann vor, wenn für den betroffenen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bestand und Schilder mit dem Hinweis "Schlechte Wegstrecke" bzw. "Straßenschäden" aufgestellt waren. Diese grundsätzliche Haftung des Straßeneigentümers ist jedoch durch ein Mitverschulden des geschädigten Kfz-Führers eingeschränkt. War für diesen der schlechte Straßenzustand erkennbar, muss er sich ein Mitverschulden in Höhe von fünfzig Prozent anrechnen lassen.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 199/06

Geschwindigkeit Mit Tempo 200 auf der Autobahn (712)

(jlp). Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mitverursacht, hat allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen. Diese Mithaftungsquote kann bis zu fünfzig Prozent betragen, wenn dem Unfallgegner ein Verschulden an diesem Unfall ebenfalls nicht nachzuweisen ist.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1181/05

Abschleppen, Parken Eingeschränktes Vertrauen in Einparkhilfe (711)

(jlp). Bei der Verwendung einer elektronischen Einparkhilfe darf sich ein Fahrzeugführer nicht darauf verlassen, dass diese zuverlässig bei jedem Hindernis ein Warnsignal abgibt. Vielmehr muss sich der Fahrzeugführer stets zusätzlich durch eigene Beobachtungen (Blick in den Rückspiegel, Umschauen, gegebenenfalls Aussteigen aus dem Fahrzeug) vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist. Nur so lässt sich nämlich ausschließen, dass der Abtaststrahl verlässliche akustische Signale gibt und nicht irgendwelche Hohlräume misst.

Amtsgericht München, Az.: 275 C 15658/07

Unfälle Schmerzensgeld nur für unmittelbare Erlebnisse (710)

(jlp). Wird eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückgeführt, so kommt eine Haftung des Unfallverursachers regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte nicht selbst unmittelbar an dem Unfall beteiligt war. Dies ist der Fall, wenn Polizisten zu einem schweren Verkehrsunfall gerufen werden und sie die dort gemachten Unfallerlebnisse psychisch nicht verarbeiten können. Sie haben gegen den Unfallverursacher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 17/06

Abschleppen, Parken Verkehrsregeln auf dem Privatparkplatz (709)

(jlp). Auf Parkplätzen, die dem ruhenden und nicht dem fließenden Verkehr dienen, finden die Regeln über die Vorfahrt im Straßenverkehr nur eingeschränkte Anwendung. Dagegen ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Verständigung im erhöhten Maße zu beachten. Auch wenn die auf einem Parkplatz angelegten Fahrspuren eindeutig Straßencharakter haben, darf der von rechts Kommende nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass ihm der Vorrang eingeräumt wird. Zudem muss auf Parkplätzen, auf denen stets mit ein- und ausparkenden bzw. rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist, besonders aufmerksam und immer bremsbereit mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden, die regelmäßig nicht mehr als 10 km/h betragen darf.

Amtsgericht München, Az.: 343 C 28802/06

Dies und Das Gewerbeverbot für Director einer Limited (708)

(jlp). Hat die Verwaltungsbehörde gegen einen "director" einer englischen Private Limited Company ein Gewerbeverbot verhängt, dann kann das Handelsregistergericht die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung dieser Gesellschaft verweigern. Eine derartige Eintragungsablehnung verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen die EU-Ratsrichtlinien.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZB 7/06

Arbeitgeber,
-nehmer
Endzeugnis schließt Zwischenzeugnis aus (707)

(jlp). Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt. Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten, kann er nicht zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis beanspruchen. Denn das Zwischenzeugnis ist dem Endzeugnis gegenüber untergeordnet.

Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 19 Sa 1589/06

Dies und Das Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen (706)

(jlp). Veranstaltet ein Fitnessstudio einen so genannten "Tag der offenen Tür", zu dem die Verbraucher mittels eines Gratistrainings-Gutscheins angelockt werden, so kann es sich rein rechtlich um eine Freizeitveranstaltung handeln. Dies begründet dann für den Unternehmer die Pflicht, den Kunden, der bei ihm an diesem Tag einen Vertrag abschließt, über das Widerspruchsrecht zu belehren. Verträge, die auf Freizeitveranstaltungen abgeschlossen werden, können vom Verbraucher widerrufen werden.

Amtsgericht Bad Iburg, Az.: 4 C 7/07

Dies und Das Transparenz bei Kontoauszügen (705)

(jlp). Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann.

BGH, Az.: I ZR 87/04

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Mobile Rundfunkgeräte in der Ferienwohnung (704)

(jlp). Rundfunkgeräte, die ein gebührenpflichtiger Hauseigentümer in seine eigene Ferienwohnung mitnimmt, gelten nicht mehr als Zweitgeräte, die von der Gebührenpflicht befreit sind. Vielmehr ist für die Rundfunknutzung in mehreren Wohnungen auch jeweils eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Dies gilt auch für tragbare mobile Rundfunkgeräte.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 7 BV 06.1073

Reisen Medikamentenkomplikation (703)

(jlp). Leidet der Versicherungsnehmer bereits bei der Buchung einer Reise unter einer Schilddrüsenüberfunktion und kann er die Reise aufgrund von Komplikationen nach der Einnahme von Medikamenten nicht antreten, liegt keine schwere, unerwartete Erkrankung vor. Bei der Behandlung mit jodhaltigen Präparaten sind Überreaktionen des Körpers und daraus resultierende Komplikationen nicht ungewöhnlich.

Amtsgericht München, Az.: 271 C 28778/06