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Letzte Aktualisierung
dieser Seite: 08.11.11

Geschwindigkeit

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Fehlerhaftes Einfädeln auf die Autobahn (904)

(jlp). Fährt ein Auto in der Weise in die Autobahn ein, dass es einen die Autobahn benutzenden Lkw zum starken Bremsen zwingt und fährt daraufhin ein nachfolgender Lkw auf den abbremsenden Lkw auf, so ist dieses Auffahren dem einfahrenden Pkw zuzurechnen. Das Nichteinhalten des gebotenen Sicherheitsabstandes durch den auffahrenden Lkw kann in einem solchen Fall aber doppelt so schwer bewertet werden wie das sorgfaltswidrige Einfahren des Pkw. Das Gericht bewertete hier das Verschulden des auffahrenden Lkw mit zwei Drittel und das Verschulden des in die Autobahn einfahrenden Pkw mit einem Drittel.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 90/07

Unfall

Dies und Das

Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903)

(jlp). Einem diebstahlgeschädigten Versicherungsnehmer (hier: entwendetes Navigationsgerät) kann von der Teilkaskoversicherung nicht vorgehalten werden, er hätte sich das Ersatzgerät günstiger über das Internet besorgen können, wenn er über keinen Computer mit Internet-Anschluss verfügt. Der Kauf eines Ersatzgerätes über das Internet ist aber auch deshalb nicht zumutbar, weil dort von Personen oder gewerblichen Anbietern verkauft wird, zu denen der Käufer keinen persönlichen Kontakt hat und von denen er sich deshalb, insbesondere in Bezug auf ihre Seriosität, kein Bild machen kann. Zudem kann er den Kaufgegenstand vor Kaufvertragsabschluss zumeist nicht in Augenschein nehmen, es sei denn, der Verkäufer befindet sich zufällig in der Nähe seines Wohn- und Aufenthaltsortes.

Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 27 C 5601/08

Dies und Das Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902)

(jlp). Der Führer eines Lastkraftwagens ist nicht verpflichtet, jeweils vor Fahrtantritt die gesamten Bremsscheiben durch gezielten Blick durch die Löcher in den Felgen auf Mängel zu überprüfen.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 311 SsRs 138/08

Handy- Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Akkuentladung schützt vor Strafe nicht (901)

(jlp). Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 83 Ss-OWi 32/09

Dies und Das Pkw-Brand wegen falschen Treibstoffs (900)

(jlp). Erleidet ein Versicherungsnehmer einer Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung einen Brandschaden seines Autos wegen einer Überhitzung des Katalysators, die auf ein Betanken mit Otto-Kraftstoff statt Diesel zurückzuführen ist, steht ihm die Versicherungsleistung auf Grund der Fahrzeugteilversicherung zu. Denn das Vergreifen in der Zapfsäule beim Betanken eines Autos durch den Versicherungsnehmer stellt zumindest dann, wenn die nebeneinander liegenden Zapfpistolen noch nicht durchgehend farblich deutlich gekennzeichnet sind, kein grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalls dar.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 12/08

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Falsch geblinkt (899)

(jlp). Bei einer Kollision zwischen dem Kfz, dessen Fahrer auf der Vorfahrtstraße nach rechts blinkt, aber mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiter geradeaus fährt, und dem Kfz des wartepflichtigen Fahrers, der im Vertrauen auf das Blinkzeichen auf die Vorfahrtstraße fährt, ist der Schaden hälftig zu teilen.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 24 U 5/08

Unfälle

Dies und Das

Kein Abzug “neu für alt” bei Brille (898)

(jlp). Der Geschädigte, dessen - wie hier fünf Jahre alte - Brille bei einem Verkehrsunfall zerstört wird, hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuanschaffung einer gleichwertigen Brille, ohne dass ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen ist.

Amtsgericht Coesfeld, Az.: 11 C 281/08

Fahrlehrer / Fahrausbildung Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897)

(jlp). Ein selbstständiger Fahrlehrer begehrte Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Er behauptete, wegen erheblicher Wirbelsäulenprobleme könne er nicht mehr längere Zeit stehen oder sitzen und sei zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit als Fahrlehrer auszuüben. Seine Klage blieb aber ohne Erfolg, da er widersprüchliche Angaben über den Umfang seiner ausgeübten Berufstätigkeit machte und so der medizinische Sachverständige nicht beurteilen konnte, ob oder in welchem Ausmaß der Fahrlehrer in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist. Berufsunfähigkeit in der Definition der Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich dauernd infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Maßgebend ist aber nicht die Beeinträchtigung der allgemeinen Leistungsfähigkeit oder der Belastbarkeit, es kommt zunächst darauf an, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in seiner konkreten Berufsausübung auswirken. Deshalb muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld des Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche Anforderungen es an ihn stellt. Dazu genügt indessen nicht nur die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 5 U 237/06

Internet, E-Mail Arglistige Täuschung bei Abofalle (896)

(jlp). Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sogenannte "Kostenfalle"), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen. Erst recht gilt dies dann, wenn durch die Bestätigung des Buttons eine 12-monatige Vertragsbindung eingegangen wird.

Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 U 187/07 (n.rk.)

Dies und Das Bank muss zahlen (895)

(jlp). Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrundeliegenden Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann sie es nicht, muss sie den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten.

Amtsgericht München, Az.: 242 C 28708/08

Vermietung Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)

(jlp). Ein Gewerberaummieter, der gegenüber seinem Vermieter jegliche Zahlung einstellt, ist nicht schutzwürdig. Der Vermieter ist daher berechtigt die Versorgung der angemieteten Räume mit Kalt- und Warmwasser sowie mit Heizungswärme einzustellen. Denn es widerspricht dem Grundsatz von Treue und Glauben, eine gegen Entgelt zu erbringende Leistung zu fordern, wenn ein Ersatz der entstehenden Kosten bereits von vornherein ausgeschlossen ist.

Landgericht Heilbronn, Az.: 2 O 448/07

Fahrlehrer / Fahrausbildung Praktische Fahrprüfung am Ort der Hauptwohnung (893)

(jlp). Hat ein Führerscheinprüfling die praktische Fahrprüfung unter Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben nicht am Ort seiner Hauptwohnung, sondern an einem nicht zugelassenen Prüfungsort (ohne großstädtischen Verkehr) abgelegt, so rechtfertigt dieser Umstand noch nicht die Annahme, er könne zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt sein. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für die Nichtbefähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen, kann die Führerscheinbehörde den bereits erteilten Führerschein zurückfordern.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf 246/07

Dies und Das Kein Klebekennzeichen als Nummernschild (892)

(jlp). Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Denn ein solches Klebekennzeichen ist nicht abgestempelt und damit nicht zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung für ein solches Klebekennzeichen ist nicht zu erteilen. Auch ästhetische Gründe rechtfertigen eine solche Ausnahme nicht.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 904/08.KO

Geschwindigkeit

Unfälle

Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung (891)

(jlp). Kollidiert ein vorfahrtberechtigter Kraftfahrzeugführer, der eine 30 km/h-Zone mit mindestens 60 km/h und wegen eines auf der rechten Fahrbahn geparkten Fahrzeugs die linke Fahrbahnseite befährt, mit einem aus seiner Sicht von links aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeug, haftet er für den Schaden zu 75 Prozent. Diese Haftungsquote ist deshalb angemessen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers derart hoch und damit grob verkehrswidrig war.

Landgericht Arnsberg, Az.: I-5 S 8/08

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Unfälle

Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden (890)

(jlp). Sofern ein Versicherungsnehmer weiß, dass sein Kraftfahrzeug beim Voreigentümer einen schweren Vorschaden erlitten hat, so verletzt er gegenüber seiner Kaskoversicherung seine Aufklärungspflichten, wenn er in einem Schadenfall diesen schweren Vorschaden verschweigt und statt dessen nur erklärt, das Fahrzeug sei sach- und fachgerecht repariert worden. Solche Angaben erfolgen dann "ins Blaue hinein" und verletzen die Interessen der Kaskoversicherung, sodass die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei ist.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 3/08

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Haaranalysewerte bei Cannabiskonsum (889)

(jlp). Werden bei einer Haaranalyse Werte von Tetrahydrocannabinol (THC) gemessen, die innerhalb der Spanne von 0,1 bis 1,0 ng/mg Haar liegen (im vorliegenden Fall: 0,14 ng/mg), so lässt dies mangels einer zuverlässigen bzw. wissenschaftlich gesicherten Wechselbeziehung zwischen Aufnahmemenge und Konzentration des Wirkstoffes im Haar keinen Rückschluss darauf zu, ob der Proband nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zur Beurteilung der Kraftfahreignung nur gelegentlicher oder regelmäßiger Konsument von Cannabis ist.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 L 1915/08

Abschleppen, Parken Fahrer bezahlt Abschleppkosten (888)

(jlp). Eine Ordnungsbehörde kann den Pkw-Halter nicht zu den Abschleppkosten des verbotswidrig geparkten Fahrzeuges in Anspruch nehmen, wenn der Behörde bekannt ist, dass nicht der Halter, sondern ein anderer Fahrer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Ist der Behörde zudem auch noch Name und Anschrift des Fahrers bekannt, muss sie diese Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer verlangen. Auf den Halter darf in solchen Fällen nur zurückgegriffen werden, wenn die Inanspruchnahme des Fahrers aussichtslos ist, z.B. weil er insolvent ist.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 7 A 35/09

Miet-, Leasingfahrzeuge

Unfälle

Kfz-Unfall mit angemietetem Lkw mit Hubhebebühne (887)

(jlp). Ein Vermieter von Baumaschinen verlangte Schadenersatz von einem Kunden, der einen Lkw mit Hubbühnenaufbau anmietete und mit diesem 3,40 m hohen Lkw unter einer nur 3,10 m hohen Brücke hindurchfahren wollte. Bei diesem Verkehrsunfall entstanden auch erhebliche Beschädigungen am Bühnenaufbau. Neben dem Mietpreis von 150 Euro pro Tag wurde für eine Maschinenversicherung zusätzlich ein Betrag von € 7,50 pro Tag vereinbart. Das Gericht stellte fest, dass die Beschädigung einer auf einem Lkw fest montierten Arbeitsmaschine (hier Hebebühne) bei einem Verkehrsunfall ein versicherter Transportschaden und damit durch die Maschinenversicherung (ABMG 92) abgedeckt wäre. Wenn dann wie hier der gewerbliche Vermieter einer solchen Arbeitsmaschine ein gesondertes Entgelt für eine Maschinenversicherung verlangt, die er tatsächlich aber nicht abgeschlossen hat, muss im Schadensfall der Mieter so gestellt werden, als wäre eine Maschinenversicherung zu den üblichen Bedingungen eintrittspflichtig. Der Lkw-Mieter musste für diesen Schaden somit nicht aufkommen.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 4 U 43/07

Steuer Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (886)

(jlp). Hauseigentümer, die Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen veranlasst und bezahlt haben, können für diese Ausgaben eine Steuerermäßigung beanspruchen. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt ist. Die in der Vorschrift geforderte bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine folgerichtige Ausgestaltung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Schwarzarbeit im Privathaushalt zu bekämpfen. Dieser Zweck rechtfertigt verfassungsrechtlich die Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungsvorgänge.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 14/08

Betriebsführung

Steuer

Betriebsveranstaltungen im Steuerrecht (885)

(jlp). Betriebsveranstaltungen sind nicht immer steuerbegünstigt, sondern nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Neben der Förderung des Betriebsklimas gehört, dass eine steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltung nur dann vorliegt, wenn die Betriebsveranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht. So darf die Begrenzung des Teilnehmerkreises sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitsgruppen erweisen. Deshalb kommt einer Abendveranstaltung unter den Führungskräften eines Unternehmens als Teilnehmerkreis mangels Offenheit keine Pauschalversteuerung zugute.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 22/06

Dies und Das

Vermietung

Kommunikation mit Sarkasmus und Zynismus (884)

(jlp). Es liegt kein Grund für eine wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses vor, wenn der Mieter einen Brief an den Verwalter des Vermieters mit "Sehr geehrtes Verwalterlein" überschreibt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Brief den Tonfall der bisherigen jahrelangen Kommunikation zwischen den beiden an Sarkasmus und Zynismus nicht merklich übertrifft. Die gerügte Anrede ist eher eine bloße Unhöflichkeit und hat keinen ehrverletzenden Charakter. Damit liegt keine schwerwiegende Vertragsverletzung mit einer Kündigungsberechtigung vor.

Landgericht Berlin, Az.: 63 S 352/07

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Kunstleder statt Leder (883)

(jlp). Wird im Kaufvertrag für ein Neufahrzeug mit "Premiumpaket" die "Innenausstattung Leder Ebenholz Schwarz" vereinbart und sind dann beim ausgelieferten Fahrzeug die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern mit Kunststoffleder bezogen, so weicht dies von der vereinbarten Beschaffenheit ab. Damit ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Der Fahrzeugkäufer hat damit einen Nachlieferungsanspruch dergestalt, dass der Verkäufer die bemängelten Fahrzeugteile austauschen muss.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 9 O 188/08

Verhalten im Straßenverkehr Fließender Straßenverkehr hat Vorfahrt (882)

(jlp). Biegt ein Fahrzeugführer aus einem Grundstück in eine Straße ein und kommt es dort zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einbiegenden. Er hat zu beweisen, dass der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er den Schaden zu tragen. Für das Ein- und Ausfahren gelten höchste Sorgfaltsanforderungen. Nach dem Gesetzeswortlaut muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein. Kommt es deshalb zu einem Unfall, ist zunächst von einem Verschulden des Anfahrenden auszugehen. Diesen Anscheinsbeweis konnte der anfahrende Fahrzeugführer hier nicht entkräften, sodass er alleine für die Unfallfolgen zu haften hat.

Amtsgericht München, Az.: 322 C 14516/08

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Das abgeschleppte Fahrrad (881)

(jlp). Ein Fahrradfahrer hatte sein Fahrrad auf einem Gehweg in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof abgestellt. Im Laufe des Tages verbrachten dann Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Fahrrad zu einer Sammelstelle, wo der Fahrradfahrer es einige Tage später abholte. Mit dem "Abschleppen" seines Fahrrads war er nicht einverstanden und wandte sich an das Gericht, um feststellen zu lassen, dass das Entfernen des Fahrrads rechtswidrig war. Das Gericht gab dem Fahrradfahrer schließlich Recht und begründete es damit, dass das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert habe. Es habe nur etwa 70 Zentimeter in den am Abstellplatz über sechs Meter breiten Gehweg hineingeragt und damit jedem Fußgänger - auch in der Gruppe, mit Gehilfe oder mit Gepäck - und jedem Rollstuhlfahrer genügend Raum gelassen, den Bereich zügig zu passieren. Unter diesen Umständen war das "Abschleppen" des Fahrrads unverhältnismäßig.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Az.: 5 A 2239/08

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Pkw-Nutzung in Kenntnis eines Fahrzeugmangels (880)

(jlp). Setzt der Kunde eines Autohauses den Gebrauch seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr fort, obwohl er weiß, dass auf Grund eines Defekts der Bremsanlage jede weitere Fahrt mit seinem Pkw erhebliche Gefahren verursacht, so steht ihm gegenüber dem Autohaus wegen eines überwiegenden Mitverschuldens selbst dann kein Schadenersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung zu, wenn er die vom Autohaus erteilte Auskunft über den Zustand seines Fahrzeugs so verstehen durfte, dass sein Fahrzeug zwar nicht verkehrssicher sei, er aber dennoch eine kurze Strecke bis zur nächsten Werkstatt fahren könne. Die Kfz-Werkstatt trifft deshalb kein Verschulden, wenn der Kunde mit seinem Fahrzeug einen Unfall wegen dieser defekten Bremsanlage verursacht.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 129/08

Fahrerlaubnis / Fahrverbot EU-Führerschein: Wohnsitz oder Scheinwohnsitz? (879)

(jlp). Den deutschen Führerscheinbehörden ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein, in dem ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen ist, die Gültigkeit im Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen, es handele sich nach inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Betroffene nur begründet habe, um sich einer nach inländischem Recht als Voraussetzung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorgesehenen Eignungsprüfung zu entziehen.

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 1 B 438/08

Dies und Das Pkw ist keine Hundehütte (878)

(jlp). Ein Hundehalter missachtet gröblichst das Tierschutzgesetz und damit das Wohlbefinden seines Tieres, wenn er regelmäßig mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden seinen Hund im Kofferraum seines Pkw-Kombis aufbewahrt. Eine solche Haltung auf geringster Bodenfläche ist unzulässig. Die uneingeschränkte benutzbare Fläche muss mindestens sechs Quadratmeter betragen. Von einer verhaltensgerechten angemessenen Unterbringung des Hundes kann nicht gesprochen werden. Die Anordnungen des Amtstierarztes, eine Hundehaltung im Fahrzeug zu unterlassen, wurde daher vom Gericht bestätigt.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8 Zu 2673/07

Geschwindigkeit Unerlaubtes "Elefantenrennen" beginnt nach 45 Sekunden (877)

Dauert der Überholvorgang auf einer Autobahn mehr als 45 Sekunden an, handelt es sich um ein rechtswidriges Verkehrsmanöver, das zu ahnden ist. Auf diese praktikable Faustregel hat sich in einem jetzt veröffentlichten Beschluss das Oberlandesgericht Hamm festgelegt.

Ein Sattelzug fuhr auf der A1 mehrere Kilometer links neben einem anderen Lkw, ohne aber diesen überholen zu können oder zu wollen. Wodurch die schnelleren Autos in der Überholspur ausgebremst wurden. Pech für den Verkehrssünder, dass direkt hinter ihm am Kopf der langen Schlange die Autobahnpolizei unterwegs war. So konnten die Beamten vor Gericht mit exakten Daten zum umstrittenen Verkehrsgeschehen aufwarten. Und quasi amtlich bezeugen, dass das überholte Fahrzeug während des Überholvorganges seine Geschwindigkeit gleichmäßig beibehalten hatte, ohne dabei die eigene Fahrt zu beschleunigen.

Woraufhin dem Sattelzug-Fahrer wegen "Überholens trotz nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit" zunächst eine Geldbuße von 80 Euro auferlegt wurde. Die dieser aber nicht bezahlen wollte. Schließlich heiße es in der Straßenverkehrs-Ordnung lediglich: "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt".

Dass das eine sehr vage Formulierung sei, empfand auch das Oberlandesgericht. Nach Meinung der Hammer Richter sei es an der Zeit, hinsichtlich der Auslegung dieser vagen Passage eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für die Verkehrsüberwachung praktikable Lösung zu finden. Die anzuwendende richterliche Faustregel: Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

Das Nebeneinanderherfahren des Sattelschleppers neben dem Lkw geschah übrigens zwischen den Autobahnkilometern 295 bis 297 und damit rund 80 Sekunden lang - genug für das geforderte Bußgeld.

Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 Ss OWi 629/08)

Motorradfahrer

Verhalten im Straßenverkehr

Schieben und Parken von Krafträdern erlaubt (876)

(jlp). Ein Erholungssuchender fuhr mit seinem Kraftrad am Seeufer entlang zu einem Badesee. Dieser Verkehrsbereich war durch das Zeichen 260 (Verbotszeichen für Krafträder, Mofas und sonstige Kraftfahrzeuge) gesperrt. Nach seiner Darstellung sei er bis zu diesem Verkehrsschild gefahren, habe dann sein Kraftrad bis zum Abstellplatz geschoben und es an dieser Stelle fünf bis sechs Stunden belassen. Die Verwaltungsbehörde und das Amtsgericht haben dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit angesehen und eine Geldbuße von 15 Euro auferlegt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf, weil das Verbotszeichen 260 das Schieben von Krafträdern nicht erfasst.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ws 65/08

Dies und Das

Öffentlicher Verkehrsraum

Alles Gute kommt von oben (875)

(jlp). Ein Pkw-Halter war über den beschädigten Zustand seines Fahrzeuges entsetzt. Ein Eiszapfen war vom Haus abgebrochen und hatte die Heckscheibe durchschlagen. Die Klage des Fahrzeughalters gegen den Hauseigentümer hatte aber keinen Erfolg. Denn grundsätzlich muss sich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. Ist so am Hausdach ein Schneefanggitter angebracht, hat auch der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Denn Schneefanggitter sind nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet, das Herabstürzen von Schnee und Eis zu verhindern. Über das Anbringen von Schneefanggittern hinausgehende Schutzmaßnahmen sind vom Eigentümer nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu verlangen. Alleine eine extreme Schneelage stellt keinen besonderen Umstand dar, ebenso wenig wie das eingetretene Tauwetter. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht begründet dies nicht, denn sonst würde ein Gebäudeeigentümer in nahezu allen Fällen haften. Dies steht jedoch im Gegensatz zum Grundsatz, dass es zunächst einmal Sache des betreffenden Verkehrsteilnehmers selbst ist, sich durch Achtsamkeit vor der Gefahr von Verletzungen oder Sachschaden zu schützen.

Amtsgericht München, Az.: 222 C 25801/05

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Pfeifgeräusche beim Cabrio (874)

(jlp). Eine Fahrzeugkäuferin erwarb ein neues Cabrio für rund 98.000 Euro. In den nächsten zwei Monaten war das Fahrzeug dreimal in der Werkstatt, weil bei Geschwindigkeiten von 60 bis 130 km/h störende Windgeräusche auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, das Auto entspreche "dem Stand der Serie". Das Gericht folgte dieser Argumentation der Verkäuferin nicht. Der bestellte Sachverständige ermittelte nämlich die selbstständig ausfahrende Stabantenne als pfeifende Quelle und stufte diesen Mangel bei einem so hochwertigen Fahrzeug als erheblich ein. Dem schloss sich das Gericht an und verurteilte die Fahrzeugverkäuferin zur Fahrzeugrücknahme.

Landgericht Coburg, Az.: 22 O 513/07

Geschwindigkeit

Öffentlicher Verkehrsraum

Auf ländlichem Nebenweg ist angepasst zu fahren (873)

(jlp). Fahrzeugführer, die mit ihrem Fahrzeug einen untergeordneten ländlichen Nebenweg befahren, können von der Gemeinde als Straßeneigentümer keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpassen. Denn Fahrzeugführer, die solche untergeordneten Straßen ohne befestigtes Bankett befahren, müssen mit zum Beispiel Schlaglöchern rechnen. Fahren solche Fahrzeugführer auf solchen Wegen mit unangepasster Geschwindigkeit, sind sie für den eingetretenen Fahrzeugschaden (hier: Felgenschaden) selbst verantwortlich.

Landgericht Coburg, Az.: 13 O 17/08

Fahrlehrer / Fahrausbildung Fahrlehrer muss über Gefahrsituation aufklären (872)

(jlp). In der Fahrschulausbildung ist es einbegriffen, dass der Lernende erstmals mit neuen Situationen konfrontiert wird. Zur Ausbildung gehört auch das Heranführen an schwierige Fahrsituationen. Kriterium für das Maß der Überwachungspflichten ist der Ausbildungsstand des Fahrschülers. Ein Fahrschüler, der durch bisherige Übungsfahrten gezeigt hat, dass er das Fahrzeug beherrscht, bedarf geringerer Aufsicht und Anweisung als der noch unsichere Fahrschüler. Unterbleibt der erforderliche Hinweis, so liegt eine Pflichtverletzung des Fahrlehrers vor. Im vorliegenden Fall lag die Pflichtverletzung des Fahrlehrers darin, dass er eine Gefahrbremsung mit einem Motorroller auf einem rutschigen Untergrund durchführen ließ und die Fahrschülerin nicht über die besonderen Gefahren des Wegrutschens aufklärte.

Landgericht Bonn, Az.: 2 O 367/06

Dies und Das Rotlichtverstoß mittels geeichter Stoppuhr (871)

(jlp). Die mittels geeichter Stoppuhr ermittelte Rotlichtdauer ist um Toleranzwerte für Gangungenauigkeiten der Uhr und Reaktionsverzögerungen bei deren Bedienung zu ermäßigen. Zum Ausgleich von Reaktionsverzögerungen sind vom Messwert 0,3 Sekunden und zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten ist das Doppelte der Eichfehlergrenze abzuziehen.

Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 133/08

Dies und Das Landwirtschaftliche Tiertransporte (870)

(jlp). Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 Kilometer im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf der Landwirt keine Tiertransporte ausführen. Dieser Befähigungsnachweis muss auch dann vorliegen, wenn eigene Tiere transportiert werden. Zudem wird dieser Nachweis nicht durch die Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister ersetzt.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 2 K 498/08.KO

Arbeitgeber,
-nehmer
Keine 1%-Regelung für ungeeignetes Fahrzeug (869)

(jlp). Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Die Privatnutzung des Dienstwagens ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen (sog. 1%-Regelung). Im vorliegenden Fall war dem Arbeitnehmer eines Unternehmens für Heizungs- und Sanitärbedarf ein zweisitziger Kastenwagen (Werkstattwagen) überlassen worden, dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und Materialfächern sowie Werkzeug ausgestattet und mit einer auffälligen Beschriftung versehen war. Für die private Nutzung dieses Wagens setzte das Finanzamt einen Nutzungswert nach der 1%-Regelung an. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Nach seiner Auffassung machen Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs deutlich, dass ein solcher Wagen typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird. Ob ein solches Fahrzeug dennoch privat genutzt wird, bedarf jeweils einer Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast dafür obliegt dem Finanzamt, das sich insoweit nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen kann.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 34/07

Geschwindigkeit

Unfälle

Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers (868)

(jlp). Ein Kraftfahrer, der unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn zum Überholen eines Lastzuges auf den mittleren Fahrsteifen wechselt, haftet dem auf sein Fahrzeug Auffahrenden, dem eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (130 km/h) nicht nachzuweisen ist, zu 100 Prozent. Nur wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 10 U 72/07

Abschleppen, Parken Vorlaufzeiten für baubedingte Halteverbote (867)

(jlp). Will die Straßenbehörde eine Straßenbaumaßnahme durchführen und muss sie im Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen Dauerparkflächen in Halteverbote umändern, so hat sie solche Änderungen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit anzukündigen. Im Regelfall können die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs daher nur bei Einräumung einer Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen erlangt werden.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 10 B 08.449

Unfälle Unfall mit fabrikneuem Pkw (866)

(jlp). Bei Beschädigung eines fabrikneuen Autos, das vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 Kilometer aufweist, muss sich ein Geschädigter nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt. Er kann Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 5 U 29/08

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Verkehrstherapie nach Trunkenheit (865)

(jlp). Eine zehnstündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: vier Monate Verkürzung).

Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Fahrverbot muss zeitnah sein (864)

(jlp). Die Anordnung eines Fahrverbots ist unzulässig, wenn die zugrunde liegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb Jahre zurückliegt. Nach Auffassung des Gerichts begegnet die Anordnung des Fahrverbots durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie als Warnungs- und Besinnungsstrafe für den mittlerweile zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet ist. Das Fahrverbot ist als sogenannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln. Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 Ss 21/08

Geschwindigkeit

Unfälle

Überfahren eines Stoppschildes (863)

(jlp). Das Überfahren eines Stoppschildes nach Annäherung mit überhöhter Geschwindigkeit ist grob fahrlässig. Dieses objektive Fehlverhalten wird durch die Missachtung des Stoppschildes auch subjektiv unentschuldbar, ohne dass es hierfür einer konkreten Beeinträchtigung von Vorfahrtberechtigten bedarf. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit bestehen keine Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Unfallschadens gegen die Kaskoversicherung.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 747/07

Dies und Das Ausweispflicht von Taxifahrern (862)

(jlp). Eine Verordnung, die Taxifahrer dazu verpflichtet, in der Taxe einen Ausweis mit ihrem Namen und einem Bild anzubringen, regelt die Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten nach dem Personenbeförderungsgesetz. Zuständig hierfür ist das Bundesverkehrsministerium und nicht ein Landesministerium. Nur eine vom zuständigen Verordnungsgeber verhängte Ausweispflicht verletzt die Grundrechte der betroffenen Taxifahrer nicht. In diesem Fall kann als zuständige Behörde die vom Landesverordnungsgeber eingesetzte Behörde nicht als ermächtigt angesehen werden.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 16/07

Abschleppen, Parken Umstrittene Abschleppkosten (861)

(jlp). Von einem Fahrzeugführer, der seinen verkehrswidrig abgestellten Pkw wegfährt, bevor ein Abschleppvorgang beendet ist, können Kosten für die Tätigkeit des von der Polizei herbeigerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden, auch wenn nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer Pkw abgeschleppt wird. Wird nämlich der Abschleppvorgang - aus welchen Gründen auch immer - nicht komplett ausgeführt, so kann der beauftragte Unternehmer die Hälfte seiner Pauschale als Entgelt beanspruchen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO

Dies und Das

Vermietung

Videoüberwachung verletzt Persönlichkeitsrecht (860)

(jlp). Die Videoüberwachung im Aufzug des Mietshauses bewirkt ohne Einwilligung des Mieters eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. Der Vermieter muss daher die Videoaufzeichnung unterlassen. Solche Aufnahmen sind auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es in der Vergangenheit einmal zu Schmierereien im Fahrstuhl gekommen ist.

Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 83/08

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Internet, E-Mail

Keine Rundfunkgebühren für PC (859)

(jlp). Der bloße Besitz eines internetfähigen PC löst keine Rundfunkgebührenpflicht aus. Es fehlt an einem rundfunkgebührenrechtlich relevanten Bereithalten, da der internetfähige PC in Deutschland typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird. Die Zahlungsverpflichtung bedarf bei neuartigen multifunktionalen Geräten der Darlegung der tatsächlichen Nutzung zum Rundfunkempfang.

Verwaltungsgericht Münster, Az.: 7 K 1473/07

Internet, E-Mail Bagatellverstoß (858)

(jlp). Ein alleiniger Verstoß gegen das TMG (Telemediengesetz) wegen fehlender Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde stellt keinen Verstoß dar, der geeignet wäre, den Wettbewerb erheblich im Sinne des UWG zu beeinträchtigen. Abmahnschreiben der Mitbewerber oder entsprechende Unterlassungsklagen lösen daher keine Kostenfolge aus.

Landgericht München I, Az.: 33 O 23089/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Blaumachen und Krankfeiern (857)

(jlp). Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines Detektivs beim Blaumachen erwischt wird, muss die Kosten für den Privatermittler tragen. In einem solchen Fall hat nämlich der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt. Deshalb ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung zusammenhängt. Hierzu gehören unter Umständen auch die Kosten eines Privatdetektivs.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 197/08

Unfälle mit/wegen Tieren “Lebloses Wildschwein” ist Tiergefahr (856)

(jlp). Auch das Überfahren eines leblosen Wildschweins, das schon länger auf der Fahrbahn liegt, bedeutet einen Zusammenstoß mit Haarwild. Die Kaskoversicherung ist daher verpflichtet den Fahrzeugschaden zu ersetzen. Aus den Fahrzeugversicherungsbedingungen ergibt sich nicht, dass solches Haarwild sich in Bewegung befunden haben muss.

Landgericht Stuttgart, Az.: 5 S 244/06

Unfälle mit/wegen Tieren Reh am Straßenrand (855)

(jlp). Weicht ein Autofahrer, der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen etwaigen Zusammenstoß zu vermeiden und gerät er dadurch ins Schleudern, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden als sogenannter Rettungskostenersatz zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig. Das Gericht entschied in diesem Fall, dass das Ausweichen nach links angesichts der Gesamtsituation nachvollziehbar gewesen ist. In einer solchen Situation ist ein Ausweichen vor Wild legitim, um einen Wildzusammenstoß zu vermeiden.

Amtsgericht München, Az.: 345 C 3874/08

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Abruptes Abbremsen vor “gelber” Ampel (854)

(jlp). Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von "Grün" auf "Gelb" - durchaus heftig - abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden wegen Umschaltens einer Wechsellichtzeichenanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu einem Auffahrunfall kommt.

Amtsgericht Hildesheim, Az.: 47 C 119/08

Öffentlicher Verkehrsraum Frostaufbrüche auf der Autobahn (853)

(jlp). Bei Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung (hier: Bundesautobahn) muss ein Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass insbesondere im Winter mit Frostaufbrüchen zu rechnen ist, darauf vertrauen dürfen, dass keine erheblichen Vertiefungen auf der Straße entstehen und Asphaltabplatzungen auftreten, die geeignet sind, Fahrzeuge erheblich zu beschädigen. Mit der Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 Zentimeter tiefen Schlagloches muss der Benutzer einer Autobahn nicht rechnen. Für Schäden, die an Fahrzeugen durch solche Schlaglöcher entstehen, haftet der Straßeneigentümer.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1255/07

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Miet-, Leasingfahrzeuge

Fahrzeugverwertung nach Kündigung des Darlehens (852)

(jlp). Sieht der Vertrag über ein Darlehen für einen Autokauf vor, dass die Bank im Falle der sofortigen Kündigung des Kredites das ihr sicherungsübereignete Fahrzeug verwerten darf und dem Kreditnehmer der "gewöhnliche Verkaufswert im Zeitpunkt der Rücknahme" vergütet wird, ist unter diesem gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber einem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der "Einkaufswert" im Sinne eines Händlereinkaufspreises zu verstehen.

Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 5 W 31/07

Abschleppen, Parken

Dies und Das

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Nachmessen ist besser (851)

(jlp). Wird das versicherte Kraftfahrzeug beschädigt, weil der Versicherungsnehmer mit auf dem Dachgepäckträger stehenden Fahrrädern, die sich dort regelmäßig befinden, eine Tiefgarageneinfahrt mit einer zu geringen Durchfahrtshöhe passieren wollte, hat der den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt.

Amtsgericht Potsdam, Az.: 34 C 58/07

Fahrlehrer / Fahrausbildung Fahrlehrerqualifikation (850)

(jlp). Einem Fahrlehrer kann die Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn er seinen öffentlich-rechtlichen Abgabepflichten nicht nachkommt und wirtschaftlich hierzu auch nicht leistungsfähig ist. Unzuverlässig ist der Fahrlehrer auch dann, wenn er trotz Widerrufs der Fahrschulerlaubnis weiterhin selbstständig Fahrschüler auf eigene Rechnung ausbildet und die Fahrschüler erst kurz vor der praktischen Prüfung beim TÜV auf eine andere Fahrschule ummeldet. Ungeeignet ist ein Fahrlehrer auch dann, wenn er seine Fahrschüler nicht gewissenhaft ausbildet, sondern die Fahrstunden vielmehr zu zeitaufwendigen Privaterledigungen nutzt.

Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 9 B 2897/08

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Internet, E-Mail

Dubiose Internetangebote (849)

(jlp). Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 € plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde. Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung. Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage, die abgewiesen wurde. Denn zwischen den Parteien ist keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen ist, dass sie leicht überlesen werden könnten. Die Klausel ist daher überraschend und damit unwirksam.

Amtsgericht München, Az.: 262 C 33810/07

Arbeitgeber, -nehmer

Betriebsführung

Steuer

Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerausfall (848)

(jlp). Solange und soweit für eine GmbH Mittel zur Lohnsteuerzahlung vorhanden sind, ist der GmbH-Geschäftsführer zur Abführung dieser Gelder verpflichtet. Erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise die Bestellung eines Insolvenzverwalters enthebt ihn dieser Pflicht. Kann dem Geschäftsführer damit die Verletzung seiner Pflicht zur pünktlichen Lohnsteuerabführung zum Vorwurf gemacht werden, so haftet er für die nicht mehr bei der Gesellschaft zu realisierenden Steuer.

Bundesfinanzhof, Az.: VII R 27/07

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Werbung

Grenzen der Telefaxnachfrage (847)

(jlp). Veröffentlicht ein Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen, so erklärt es damit sein automatisches Einverständnis, dass potenzielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände dagegen sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereitgestellte Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren geschäftlichen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für Kaufanfragen zur Verfügung.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 75/06

Öffentlicher Verkehrsraum Winterdienst bei glatten Straßen (846)

(jlp). Die Pflicht einer Gemeinde bei Winterglätte Streusalz auf innerörtlichen Straßen einzusetzen besteht nur auf Gefällstrecken. Aber auch auf solch gefahrträchtigen Gefällstrecken muss nicht unbedingt Streusalz verwendet werden. Alternative Streumittel wie Split oder Granulat erfüllen diesen Sicherungszweck auch.

Landgericht Rottweil, Az.: 2 O 312/07

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Freisprecheinrichtung ist kein Handy (845)

(jlp). Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Autofahrer gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons aufzufassen.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 744/07

Betrug, Diebstahl, Einbruch Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering (844)

(jlp). Stellt ein Versicherungsnehmer seinen Pkw vor dem Haus seiner Eltern in einem ruhigen, dörflich geprägten Wohngebiet ab, verschließt den Pkw aber nicht, weil er sich nur kurze Zeit dort aufhalten will, dann liegt in dem Nichtverschließen des Fahrzeugs und in dem Nichteinrasten des Lenkradschlosses keine grobe Fahrlässigkeit. Die Teilkaskoversicherung muss in einem solchen Fall den Kfz-Diebstahlschaden ersetzen.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 238/07

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Kein Fahrverbot trotz zahlreicher Vorahndungen (843)

(jlp). Ein Kraftfahrer befuhr mit seinem Lkw mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) eine Bundesautobahn mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h, wobei er fahrlässig den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhielt. Der Lkw-Fahrer war fünfmal durch jeweilige Bußgeldbescheide vorbelastet. Das Amtsgericht verurteilte den Lkw-Fahrer zu einem Bußgeld von 100 Euro. In Anbetracht der Vielzahl der verkehrsrechtlichen Vorstrafen verdoppelte der Tatrichter die Geldbuße, sah aber, wie im Bußgeldbescheid ursprünglich vorgesehen, von einem Fahrverbot ab. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde, jedoch ohne Erfolg, ein. Sieht der Tatrichter von der Verhängung eines im Bußgeldbescheid vorgesehenen und wegen mehrerer Voreintragungen auf Beharrlichkeit gestützten Fahrverbots ab, so kann die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob er sein Ermessen deshalb fehlerhaft ausgeübt hat, weil er die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt, die Grenzen des Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat. Liegt der Entscheidung des Tatrichters keine rechtsfehlerhafte Ermessensabwägung zu Grunde, muss sie als auch vertretbar hingenommen werden.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWi 953/07

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Gebraucht ist gebraucht (842)

(jlp). Ein Vorführfahrzeug mit einer Tageszulassung und einer Laufleistung von nur 35 km ist gebraucht. Ein solches Fahrzeug erfüllt nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges.

Landgericht Bremen, Az.: 6-O-1308/07

Arbeitgeber,
-nehmer

Steuer

Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln (841)

(jlp). Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch für ein Firmenfahrzeug müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen aber noch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1-Prozent-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 38/06

Öffentlicher Verkehrsraum

Vermietung

Streu- und Räumungspflichten des Vermieters (840)

(jlp). Die winterliche Streu- und Räumpflicht des Vermieters ist regelmäßig auf den Zeitraum zwischen dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen und dessen Ende in den Abendstunden beschränkt. Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten. Nur wenn der Vermieter es zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände zur Nachtzeit vertragsgemäß erheblicher Publikumsverkehr stattfindet, muss er auch für dessen Sicherheit sorgen.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 101/08

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Werbung

Unzulässige Werbeanrufe (839)

(jlp). Ein Weiterleitungsdienst, in dessen Rahmen Telefonanschlussinhaber von Automaten angerufen und durch eine Bandansage aufgefordert werden, eine Taste oder Tastenkombination zu betätigen, wodurch eine Verbindung zu einem kostenpflichtigen Mehrwertdienst hergestellt wird, ist unzulässig. Denn Telefonwerbung beeinträchtigt den Angerufenen erheblich in seiner verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre. Sie ist ein grober Missbrauch des Telefonanschlusses, weil sie ein praktisch unkontrollierbares Eindringen in die Privatsphäre des Angerufenen ermöglicht. Die Interessen der gewerblichen Wirtschaft rechtfertigen es nicht, mit der Werbung in den engsten Lebenskreis des Verbrauchers vorzudringen.

Verwaltungsgericht Köln, Az.: 11 L 307/08

Steuer Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung (838)

(jlp). Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht. Nur dann, wenn die Beiträge des einen Ehegatten darüber hinausgehen, wenn er zum Beispiel den anderen Ehegatten aktiv bei dessen Tat, falsche Angaben zu machen, unterstützt, nimmt er an dem Delikt des anderen Ehegatten teil.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 Ws 308/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit (837)

(jlp). Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 632/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Betrunken auf dem Fahrrad kostet Führerschein (836)

(jlp). Zweifel an den Fähigkeiten eines Radfahrers, im öffentlichen Verkehrsraum ein Kraftfahrzeug zu führen, liegen dann vor, wenn der Radfahrer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt und bei ihm ein Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille festgestellt wird. Kommt dann im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens der Sachverständige zu der Beurteilung, dass dieser Verkehrsteilnehmer seinen Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren kann, so ist der Fahrradfahrer auch den Führerschein los. Denn eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ist Ausdruck eines erheblichen Kontrollverlustes.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 7 B 2323/08

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Steuer

Vergünstigungen für Rußpartikelfilter (835)

(jlp). Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens mit Dieselmotor stellt keine nachträgliche technische Verbesserung dar. Der Bundesfinanzhof versagte daher diesem Fahrzeug die steuerliche Vergünstigung. Diese Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der werkseitige Rußpartikelfiltereinbau.

Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08

Kinder Vorsicht beim Annähern an kniendes Kind (834)

(jlp). Kauert ein elfeinhalbjähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen Verhalten, offensichtlich Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr, kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet. Deshalb muss der Fahrzeugführer bzw. die Pkw-Haftpflichtversicherung dem verletzten Kind Schadenersatz leisten, wenn es zu einem Unfall kommt.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 183/06

Miet-, Leasingfahrzeuge

Dies und Das

Pkw-Falschbetankung mit Biodiesel (833)

(jlp). Betankt jemand einen Leihwagen mit Biodiesel statt mit Diesel, so handelt er in der Regel nicht grob fahrlässig und ist dem Entleiher zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens nicht verpflichtet. Dabei ging das Gericht davon aus, dass es nicht als allgemein bekannt anzusehen ist, dass Biodiesel nur im Ausnahmefall aufgrund entsprechender Hinweise getankt werden kann. Die Namensgebung führt sogar eher dazu, dass es sich bei Biodiesel für den Durchschnittsbürger, der keine speziellen technischen Kenntnisse hat, um einen Dieselkraftstoff handelt, der sich von herkömmlichem Dieseltreibstoff dadurch unterscheidet, dass er ökologisch vorteilhafter ist.

Landgericht Osnabrück, Az.: 2 O 1793/07

Dies und Das Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster (832)

(jlp). "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang". Auf Grund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an. Das Amtsgericht wertete diese Aussage aber nicht als Beleidigung. Eine Beleidigung liegt nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. Oberförster aber war und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum "Oberlehrer" kann sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Az.: [412 Ds] 2JuJs 186-08 [74/08]

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt? (831)

Wer während des Autofahrens des besseren Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs. Allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dabei in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Nach dem Wortlaut der Straßenverkehrs-Ordnung handelt ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung eines Earsets ist allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleichzusetzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt, so die Stuttgarter Entscheidung. An dieser grundsätzlich andersartigen Funktionsweise ändere nach Auffassung der Oberlandesrichter auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das Earset zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr gedrückt wurde. Der Gesetzgeber wäre für diesen Fall verpflichtet gewesen, die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch eine nachvollziehbare Auslegung ermitteln lassen. Weil dem aber nicht so ist, sei die Umdefinition jeglicher Teilfunktion eines Autotelefons zur damit automatisch vom Verbot erfassten Gesamtanlage nicht zulässig.

Oberlandesgericht Stuttgart Az.: 1 Ss 187/08

Betriebsführung IHK-Beiträge trotz Gewerbeabmeldung (830)

(jlp). Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auch dann bezahlen, wenn sie ihr Gewerbe abgemeldet hat, die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister aber noch nicht beantragt hat. Da eine GmbH schon kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, führt allein schon die Wahl dieser Gesellschaftsform zur Mitgliedschaft in der IHK, und zwar unabhängig davon, ob und in welcher Weise das Unternehmen gewerblich tätig ist. Bis zur endgültigen Löschung der GmbH aus dem Handelsregister wirkt sich die konkrete Gewinnsituation des Unternehmens deshalb allenfalls auf die Höhe, nicht aber auf die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung der IHK-Beiträge aus.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 393/08.KO

Vermietung Keine starre Schönheitsreparaturfrist (829)

(jlp). Ist in einem Mietvertrag geregelt, dass der Mieter alle drei Jahre Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen usw.) durchzuführen hat, so ist diese Klausel unwirksam, weil sie starre Renovierungszeiten vorsieht und den Zustand des Mietobjekts unberücksichtigt lässt. Solche Klauseln wurden vom Bundesgerichtshof jetzt auch bei Gewerberaummietverträgen für unwirksam erklärt. Auch der Gewerberaummieter wird durch eine solche starre Renovierungsklausel unangemessen benachteiligt, zumal eine solche Regelung vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung völlig abweicht.

Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 84/06

Dies und Das Erhebung der Lkw-Maut (828)

(jlp). Ein mautpflichtiger Lkw, der nur versehentlich die Bundesautobahn benutzt, ist grundsätzlich zur Zahlung der Maut verpflichtet. Zu dieser Maut ist dann der Lkw-Unternehmer und nicht der von ihm beschäftigte Lkw-Fahrer heranzuziehen. Als öffentliche Abgabe ist diese Maut sofort zur Zahlung fällig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Mautbescheid haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 4 A 172/06

Dies und Das

Verhalten im Straßenverkehr

Fernlicht ist nicht Pflicht (827)

(jlp). Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, auf Landstraßen bei Dunkelheit mit Fernlicht zu fahren. Ein kurzzeitiges Betätigen der Lichthupe kann von einem nachts außerorts Fahrenden allenfalls dann gefordert werden, wenn er in irgendeiner Form eine vor ihm liegende unklare Situation oder Gefahr erkennen kann und insoweit zur Aufklärung verpflichtet ist. Damit wurde die Klage eines Fußgängers, der beim Überqueren einer Landstraße verletzt wurde, auch im Berufungsverfahren abgewiesen. Der Verletzte behauptete, dass der Unfallverursacher am Unfalltag an der Unfallstelle mit Fernlicht hätte fahren müssen, wodurch er früher sichtbar geworden wäre und der Fahrzeugführer noch unfallvermeidend hätte abbremsen können. Dieser Argumentation konnte das Gericht nicht folgen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 115/06

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Handyverbot gilt auch bei Navigationsnutzung (826)

(jlp). Einem Fahrzeugführer ist im öffentlichen Straßenverkehr die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt. Dieses generelle Verbot gilt auch dann, wenn das Mobiltelefon als Navigationsgerät benutzt wird und zu diesem Zweck von dem Fahrzeugführer in die Hand genommen wird.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Handyverbot gilt auch auf der Standspur (825)

(jlp). Ein Kraftfahrzeugführer, der auf der Standspur der Bundesautobahn bei laufendem Motor hält und mit seinem Handy telefoniert, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Denn die Standspur bildet zusammen mit der angrenzenden Fahrspur eine Fahrbahn im Rechtssinne, sodass der Kfz-Führer am fließenden Verkehr teilgenommen hat.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 2 Ss [OWI] 84/08

Geschwindigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Durchfalls (824)

(jlp). Ein Geschwindigkeitsverstoß im Straßenverkehr kann in eng begrenzten Ausnahmefällen durch einen Notstand gerechtfertigt sein. Eine solche Situation liegt dann vor, wenn die Betroffene bzw. der Betroffene einen plötzlich auftretenden und unabweisbaren Stuhldrang (Durchfall) hat. Allerdings kommt diese Krankheit dann bei der Geschwindigkeitsbewertung nicht in Betracht, wenn der betroffene Fahrzeugführer nicht am Seitenstreifen anhält oder wenn er nicht die nächste geeignete Ausfahrt nimmt, um sich seiner Beschwerden zu entlasten.

OLG Düsseldorf, Az.: IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07I

Dies und Das Beamtenbeleidigung: „Ein komischer Vogel“ (823)

(jlp). Allein der Gebrauch der umgangssprachlichen Redewendung: "Sie sind mir ein komischer Vogel" gegenüber einem Polizeibeamten in einer vernehmungsähnlichen Situation stellt noch keine Beleidigung dar. Mit einer solchen Äußerung liegt kein Angriff gegen die Menschenwürde vor. Die Diffamierung der Person steht bei einer solchen Äußerung nicht im Vordergrund. Insbesondere liegt keine persönliche Herabsetzung vor.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss 64/08

Geschwindigkeit

Dies und Das

Hilfe bei der Fahrer-Identifizierung (822)

(jlp). Kann der Fahrzeughalter bei einem Geschwindigkeitsverstoß den Fahrzeugführer auf dem vorgelegten Radarfoto nicht identifizieren, dann ist es nicht ausreichend, dass dieser nur pauschal erklärt, die Person auf dem Radarfoto nicht zu kennen. Der Fahrzeughalter ist vielmehr zur Mithilfe bei der Aufklärung verpflichtet, weil nur er den Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer gegenüber der Ordnungsbehörde einschränken kann. Unterbleiben solche Angaben, so ist eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerecht fertigt.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 8 B 491/08

Betriebsführung

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen

Pkw-Werbung und Rundfunkgebührenpflicht (821)

(jlp). Wirbt der Ehemann einer selbstständigen Juwelierin auf der Heckscheibe seines privaten Pkw großflächig für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau, so hat der Ehemann für das im Pkw befindliche Autoradio Rundfunkgebühren zu bezahlen. Es liegt nämlich keine ausschließlich private Pkw-Nutzung mehr vor. Vielmehr wird mit diesem Fahrzeug gezielte Werbung betrieben.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 4 K 461/08.MZ

Arbeitgeber,
-nehmer
Kündigung wegen Programmlöschung (820)

(jlp). Löscht ein Arbeitnehmer vor Rückgabe seines ihm zu dienstlichen Zwecken überlassenen Notebooks die Software (hier: Outlook) und erschwert er dadurch den Datenzugriff für den Arbeitgeber, so rechtfertigt dieses rücksichtslose Arbeitnehmerverhalten die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Landesarbeitsgericht Sachsen, Az.: 2 Sa 808/05

Betriebsführung

Miet-, Leasingfahrzeuge

Unfälle

Nutzungsausfallentschädigung für Pkw (819)

(jlp). Fällt ein gewerblich oder teilgewerblich genutztes Kraftfahrzeug durch einen Verkehrsunfall aus, so stellt die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden dar. Der Unternehmer kann daher eine Nutzungsentschädigung vom Schädiger für die Zeit der Fahrzeugreparatur verlangen. Er ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug für diese Zeitspanne anzumieten.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 44/07

Internet, E-Mail

Werbung

Kein Ausschluss von Internetauktionsplattform (818)

(jlp). Der von einem Hersteller von Markenprodukten in seinen Verträgen mit Einzelhändlern vorgesehene Ausschluss des Vertriebs seiner Produkte über Internetauktionsplattformen verletzt die Wettbewerbsfreiheit. Eine solche Wettbewerbseinschränkung ist nicht zulässig.

Landgericht Berlin, Az.: 16 O 412/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Wer klaut fliegt raus (817)

(jlp). Diebstähle am Arbeitsplatz sind stets geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn der entwendete Gegenstand selbst nur von geringem Wert (hier: Diebstahl eines Lippenstiftes) ist.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 537/06

Arbeitgeber,
-nehmer
Videoüberwachung im Betrieb (816)

(jlp). Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 16/07

Arbeitgeber,
-nehmer

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Fahrverbot und Berufsexistenz (815)

(jlp). Das Gericht ist im Regelfall verpflichtet, einem Fahrzeugführer, der das Rotlicht einer Ampelanlage missachtet hat, eine Regelgeldbuße wie auch ein einmonatiges Fahrverbot aufzuerlegen. Dieses Fahrverbot ist selbst dann notwendig, wenn der Fahrzeugführer arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu erwarten hat. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer durch seinen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen das Fahrverbot weitestgehend kompensieren kann, sodass ihn auch keine arbeitsrechtliche Kündigung erwartet.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 29/08

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Verhalten im Straßenverkehr

Handeln auf eigene Gefahr (814)

(jlp). Kanalarbeiter legten zum Durchspülen des Kanals einen Schlauch vom Hydranten zum Spülwagen. Dabei überquerte dieser Schlauch einen Radweg. Eine Radfahrerin erkannte zwar diese Situation, wollte aber gleichwohl mit ihrem Fahrrad diesen Schlauch überfahren. Hierbei stürzte sie und verlangte nun von der Kanalreinigungsfirma Schadenersatz für ihr demoliertes Fahrrad. Ihre Klage wurde aber abgewiesen. Denn für jeden Verkehrsteilnehmer war ersichtlich, dass hier Kanalarbeiten vorgenommen werden und dass ein solcher Schlauch nicht gefahrlos überfahren werden kann. Sie hätte deshalb von ihrem Fahrrad absteigen müssen. So aber hat sie das Hindernis erkannt und auf eigene Gefahr gehandelt.

Amtsgericht München, Az.: 232 C 7920/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Einmaliger Konsum harter Drogen (813)

(jlp). Bereits der einmalige Konsum harter Drogen - hier Amphetamin - begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Die stimulierende Wirkung sogenannter harter Drogen vermittelt nämlich dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher geht eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotenzial harter Drogen ergeben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 10 B 10715/08.OVG

Dies und Das Schadenersatz bei Falschbetankung (812)

(jlp). Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeuges nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Damit wurden die Klagen zweier Polizeibeamter abgewiesen. Bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, das aufgetankt werden muss, handelt ein Beamter angesichts der bekannten verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich vor dem Tankvorgang nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist. Ein minder schwerer Schuldvorwurf ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Jedenfalls muss es für jeden Beamten eine auf der Hand liegende Selbstverständlichkeit sein, vor Beginn des Tankens auf die für das konkrete Fahrzeug zulässige Kraftstoffsorte zu achten. Auch eine hohe Arbeitsbelastung kann den Beamten nicht davon befreien, offenkundig auf der Hand liegende und ohne Mühe einzuhaltende Selbstverständlichkeiten zu beachten.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 6 K 255/08.KO und 6 K 256/08.KO

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Entziehung der Fahrerlaubnis (811)

(jlp). Ein Lkw-Fahrer fuhr auf der Bundesautobahn mit seinem Lkw, obwohl er wusste, nicht im Besitz der erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis zu sein, da diese ihm vorher entzogen wurde. Gleichwohl legte er den kontrollierenden Beamten Papiere vor. Dies half ihm jedoch nicht, denn die Richter gingen vom Verdacht des Führerscheintourismus aus, da der Lkw-Fahrer in der Nähe der tschechischen Grenze wohnt und Tschechien als Ziel für den Führerscheintourismus bekannt ist. Besteht nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der Fahrer im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist, so ist die vorsorgliche Entziehung dieser etwaigen Fahrerlaubnis möglich und geboten. Dies selbst dann, wenn keine gesicherten Erkenntnisse über das Bestehen einer Fahrerlaubnis vorliegen und der Lkw-Fahrer wie hier dies sogar bestreitet.

Amtsgericht Lahr, Az.: 3 Ds 6 Js 12423/07

Dies und Das Kosten der Fahrerkarte für digitalen Tachografen (810)

(jlp). Die für das Führen von Lastkraftwagen erforderliche Fahrerkarte ist kein vom Arbeitgeber zu beschaffendes Betriebsmittel. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde die Ausstellung der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, den Ersatz der Kosten verlangen zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte entstehen.

Bundesarbeitsgericht Erfurt, Az.: 9 AZR 170/07

Betriebsführung Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefbogen (809)

(jlp). Die fehlende Angabe des Inhabers der Firma auf dem Geschäftsbriefbogen erschwert nicht die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und verschafft keinen Wettbewerbsvorteil, obwohl die Gewerbeordnung vorschreibt, dass auf den Geschäftsbriefen der Familienname und der ausgeschriebene Vorname anzugeben ist. Mahnt ein Mitbewerber dieses Gewerbetreibenden diesen deshalb ab, dann hat der Abmahnende keinen Anspruch auf Ersatz seiner Abmahnkosten, die zumeist Rechtsanwaltskosten sind.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 6 U 12/07

Steuer Keine Gnade bei Steuerrückständen (808)

(jlp). Laufen bei einem Gewerbetreibenden erhebliche Steuerschulden auf und werden vom Steuerpflichtigen auch die vom Finanzamt eingeräumten Tilgungsvereinbarungen nicht eingehalten, so kann die zuständige Ordnungsbehörde die Gewerbeerlaubnis widerrufen. Besonders nachteilig wirkt sich hier aus, wenn der Gewerbetreibende mit der Begleichung der Umsatzsteuer in Verzug kommt. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die zwar aus praktischen Erwägungen beim Unternehmer erhoben, über den Preis aber an den Kunden weitergegeben wird. Indem ein Gewerbetreibender die Umsatzsteuer nicht abführt, schädigt er daher die Allgemeinheit und versucht zugleich, sich in unlauterer Weise im Geschäftsleben einen Vorsprung vor seinen Konkurrenten zu verschaffen. Von einem Gewerbetreibenden, der in dieser Art nur seinen eigenen Interessen nachgeht, kann für die Zukunft nicht erwartet werden, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß führen wird.

Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K 1956/07.KO