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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
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Letzte Aktualisierung
dieser Seite:
08.11.11 |
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Geschwindigkeit
Unfälle
Verhalten im
Straßenverkehr |
Fehlerhaftes
Einfädeln auf die Autobahn (904)
(jlp). Fährt ein Auto in der
Weise in die Autobahn ein, dass es einen die Autobahn benutzenden Lkw zum
starken Bremsen zwingt und fährt daraufhin ein nachfolgender Lkw auf den
abbremsenden Lkw auf, so ist dieses Auffahren dem einfahrenden Pkw
zuzurechnen. Das Nichteinhalten des gebotenen Sicherheitsabstandes durch den
auffahrenden Lkw kann in einem solchen Fall aber doppelt so schwer bewertet
werden wie das sorgfaltswidrige Einfahren des Pkw. Das Gericht bewertete
hier das Verschulden des auffahrenden Lkw mit zwei Drittel und das
Verschulden des in die Autobahn einfahrenden Pkw mit einem Drittel.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 90/07 |
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Unfall
Dies und Das |
Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903)
(jlp). Einem
diebstahlgeschädigten Versicherungsnehmer (hier: entwendetes
Navigationsgerät) kann von der Teilkaskoversicherung nicht vorgehalten
werden, er hätte sich das Ersatzgerät günstiger über das Internet besorgen
können, wenn er über keinen Computer mit Internet-Anschluss verfügt. Der
Kauf eines Ersatzgerätes über das Internet ist aber auch deshalb nicht
zumutbar, weil dort von Personen oder gewerblichen Anbietern verkauft wird,
zu denen der Käufer keinen persönlichen Kontakt hat und von denen er sich
deshalb, insbesondere in Bezug auf ihre Seriosität, kein Bild machen kann.
Zudem kann er den Kaufgegenstand vor Kaufvertragsabschluss zumeist nicht in
Augenschein nehmen, es sei denn, der Verkäufer befindet sich zufällig in der
Nähe seines Wohn- und Aufenthaltsortes.
Amtsgericht Düsseldorf, Az.:
27 C 5601/08 |
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Dies und Das |
Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902)
(jlp). Der Führer eines
Lastkraftwagens ist nicht verpflichtet, jeweils vor Fahrtantritt die
gesamten Bremsscheiben durch gezielten Blick durch die Löcher in den Felgen
auf Mängel zu überprüfen.
Oberlandesgericht Celle, Az.:
311 SsRs 138/08 |
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Handy- Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Akkuentladung
schützt vor Strafe nicht (901)
(jlp). Ein verbotswidriges
Benutzen eines Mobiltelefons liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer
das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das
Einschalten aber am entladenen Akku scheitert.
Oberlandesgericht Köln, Az.:
83 Ss-OWi 32/09 |
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Dies und Das |
Pkw-Brand
wegen falschen Treibstoffs (900)
(jlp). Erleidet ein
Versicherungsnehmer einer Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung einen
Brandschaden seines Autos wegen einer Überhitzung des Katalysators, die auf
ein Betanken mit Otto-Kraftstoff statt Diesel zurückzuführen ist, steht ihm
die Versicherungsleistung auf Grund der Fahrzeugteilversicherung zu. Denn
das Vergreifen in der Zapfsäule beim Betanken eines Autos durch den
Versicherungsnehmer stellt zumindest dann, wenn die nebeneinander liegenden
Zapfpistolen noch nicht durchgehend farblich deutlich gekennzeichnet sind,
kein grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalls dar.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Az.: 4 U 12/08 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Falsch
geblinkt (899)
(jlp). Bei einer Kollision
zwischen dem Kfz, dessen Fahrer auf der Vorfahrtstraße nach rechts blinkt,
aber mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiter geradeaus fährt, und dem
Kfz des wartepflichtigen Fahrers, der im Vertrauen auf das Blinkzeichen auf
die Vorfahrtstraße fährt, ist der Schaden hälftig zu teilen.
Oberlandesgericht Köln, Az.:
24 U 5/08 |
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Unfälle
Dies und Das |
Kein Abzug
“neu für alt” bei Brille (898)
(jlp). Der Geschädigte, dessen -
wie hier fünf Jahre alte - Brille bei einem Verkehrsunfall zerstört wird,
hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuanschaffung einer
gleichwertigen Brille, ohne dass ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen ist.
Amtsgericht Coesfeld, Az.: 11
C 281/08 |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897)
(jlp). Ein selbstständiger
Fahrlehrer begehrte Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Er
behauptete, wegen erheblicher Wirbelsäulenprobleme könne er nicht mehr
längere Zeit stehen oder sitzen und sei zu mindestens 50 Prozent nicht mehr
in der Lage, seine Tätigkeit als Fahrlehrer auszuüben. Seine Klage blieb
aber ohne Erfolg, da er widersprüchliche Angaben über den Umfang seiner
ausgeübten Berufstätigkeit machte und so der medizinische Sachverständige
nicht beurteilen konnte, ob oder in welchem Ausmaß der Fahrlehrer in seiner
Fähigkeit eingeschränkt ist. Berufsunfähigkeit in der Definition der
Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn der
Versicherte voraussichtlich dauernd infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinen bisherigen
Beruf auszuüben. Maßgebend ist aber nicht die Beeinträchtigung der
allgemeinen Leistungsfähigkeit oder der Belastbarkeit, es kommt zunächst
darauf an, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen in seiner
konkreten Berufsausübung auswirken. Deshalb muss bekannt sein, wie das
Arbeitsfeld des Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche
Anforderungen es an ihn stellt. Dazu genügt indessen nicht nur die Angabe
des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete
Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten
ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden
nachvollziehbar werden.
Oberlandesgericht Köln, Az.:
5 U 237/06 |
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Internet, E-Mail |
Arglistige
Täuschung bei Abofalle (896)
(jlp). Werden im Internet
kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich
verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der
weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht
rechnet (sogenannte "Kostenfalle"), sind an den erforderlichen Hinweis auf
die Kostenpflichtigkeit erhöhte Anforderungen zu stellen. Erst recht gilt
dies dann, wenn durch die Bestätigung des Buttons eine 12-monatige
Vertragsbindung eingegangen wird.
Oberlandesgericht Frankfurt,
Az.: 6 U 187/07 (n.rk.) |
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Dies und Das |
Bank muss
zahlen (895)
(jlp). Widerruft ein Bankkunde
Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrundeliegenden
Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu
verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem
Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte
verantwortlich ist. Kann sie es nicht, muss sie den abgebuchten Geldbetrag
dem Kunden erstatten.
Amtsgericht München, Az.: 242
C 28708/08 |
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Vermietung |
Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)
(jlp). Ein Gewerberaummieter,
der gegenüber seinem Vermieter jegliche Zahlung einstellt, ist nicht
schutzwürdig. Der Vermieter ist daher berechtigt die Versorgung der
angemieteten Räume mit Kalt- und Warmwasser sowie mit Heizungswärme
einzustellen. Denn es widerspricht dem Grundsatz von Treue und Glauben, eine
gegen Entgelt zu erbringende Leistung zu fordern, wenn ein Ersatz der
entstehenden Kosten bereits von vornherein ausgeschlossen ist.
Landgericht Heilbronn, Az.: 2
O 448/07 |
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Fahrlehrer /
Fahrausbildung |
Praktische
Fahrprüfung am Ort der Hauptwohnung (893)
(jlp). Hat ein
Führerscheinprüfling die praktische Fahrprüfung unter Verstoß gegen die
gesetzlichen Vorgaben nicht am Ort seiner Hauptwohnung, sondern an einem
nicht zugelassenen Prüfungsort (ohne großstädtischen Verkehr) abgelegt, so
rechtfertigt dieser Umstand noch nicht die Annahme, er könne zum Führen von
Kraftfahrzeugen nicht befähigt sein. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für die
Nichtbefähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen, kann die
Führerscheinbehörde den bereits erteilten Führerschein zurückfordern.
Oberverwaltungsgericht
Hamburg, Az.: 3 Bf 246/07 |
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Dies und Das |
Kein
Klebekennzeichen als Nummernschild (892)
(jlp). Von dem Halter eines Kfz
kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den
einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Denn
ein solches Klebekennzeichen ist nicht abgestempelt und damit nicht
zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung für ein solches Klebekennzeichen ist
nicht zu erteilen. Auch ästhetische Gründe rechtfertigen eine solche
Ausnahme nicht.
Verwaltungsgericht Koblenz,
Az.: 3 K 904/08.KO |
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Geschwindigkeit
Unfälle |
Extreme
Geschwindigkeitsüberschreitung (891)
(jlp). Kollidiert ein
vorfahrtberechtigter Kraftfahrzeugführer, der eine 30 km/h-Zone mit
mindestens 60 km/h und wegen eines auf der rechten Fahrbahn geparkten
Fahrzeugs die linke Fahrbahnseite befährt, mit einem aus seiner Sicht von
links aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeug, haftet er für
den Schaden zu 75 Prozent. Diese Haftungsquote ist deshalb angemessen, weil
die Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
derart hoch und damit grob verkehrswidrig war.
Landgericht Arnsberg, Az.:
I-5 S 8/08 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Unfälle |
Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden (890)
(jlp). Sofern ein
Versicherungsnehmer weiß, dass sein Kraftfahrzeug beim Voreigentümer einen
schweren Vorschaden erlitten hat, so verletzt er gegenüber seiner
Kaskoversicherung seine Aufklärungspflichten, wenn er in einem Schadenfall
diesen schweren Vorschaden verschweigt und statt dessen nur erklärt, das
Fahrzeug sei sach- und fachgerecht repariert worden. Solche Angaben erfolgen
dann "ins Blaue hinein" und verletzen die Interessen der Kaskoversicherung,
sodass die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei ist.
Oberlandesgericht Köln, Az.:
9 U 3/08 |
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Alkohol,
Drogen, Rauschmittel |
Haaranalysewerte bei Cannabiskonsum (889)
(jlp). Werden bei einer
Haaranalyse Werte von Tetrahydrocannabinol (THC) gemessen, die innerhalb der
Spanne von 0,1 bis 1,0 ng/mg Haar liegen (im vorliegenden Fall: 0,14 ng/mg),
so lässt dies mangels einer zuverlässigen bzw. wissenschaftlich gesicherten
Wechselbeziehung zwischen Aufnahmemenge und Konzentration des Wirkstoffes im
Haar keinen Rückschluss darauf zu, ob der Proband nach Maßgabe der
rechtlichen Vorgaben zur Beurteilung der Kraftfahreignung nur gelegentlicher
oder regelmäßiger Konsument von Cannabis ist.
Verwaltungsgericht Saarlouis,
Az.: 10 L 1915/08 |
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Abschleppen,
Parken |
Fahrer bezahlt
Abschleppkosten (888)
(jlp). Eine Ordnungsbehörde kann
den Pkw-Halter nicht zu den Abschleppkosten des verbotswidrig geparkten
Fahrzeuges in Anspruch nehmen, wenn der Behörde bekannt ist, dass nicht der
Halter, sondern ein anderer Fahrer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Ist der
Behörde zudem auch noch Name und Anschrift des Fahrers bekannt, muss sie
diese Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer verlangen. Auf den Halter darf in
solchen Fällen nur zurückgegriffen werden, wenn die Inanspruchnahme des
Fahrers aussichtslos ist, z.B. weil er insolvent ist.
Verwaltungsgericht Oldenburg,
Az.: 7 A 35/09 |
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Miet-,
Leasingfahrzeuge
Unfälle |
Kfz-Unfall mit
angemietetem Lkw mit Hubhebebühne (887)
(jlp). Ein Vermieter von
Baumaschinen verlangte Schadenersatz von einem Kunden, der einen Lkw mit
Hubbühnenaufbau anmietete und mit diesem 3,40 m hohen Lkw unter einer nur
3,10 m hohen Brücke hindurchfahren wollte. Bei diesem Verkehrsunfall
entstanden auch erhebliche Beschädigungen am Bühnenaufbau. Neben dem
Mietpreis von 150 Euro pro Tag wurde für eine Maschinenversicherung
zusätzlich ein Betrag von € 7,50 pro Tag vereinbart. Das Gericht stellte
fest, dass die Beschädigung einer auf einem Lkw fest montierten
Arbeitsmaschine (hier Hebebühne) bei einem Verkehrsunfall ein versicherter
Transportschaden und damit durch die Maschinenversicherung (ABMG 92)
abgedeckt wäre. Wenn dann wie hier der gewerbliche Vermieter einer solchen
Arbeitsmaschine ein gesondertes Entgelt für eine Maschinenversicherung
verlangt, die er tatsächlich aber nicht abgeschlossen hat, muss im
Schadensfall der Mieter so gestellt werden, als wäre eine
Maschinenversicherung zu den üblichen Bedingungen eintrittspflichtig. Der
Lkw-Mieter musste für diesen Schaden somit nicht aufkommen.
Oberlandesgericht
Zweibrücken, Az.: 4 U 43/07 |
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Steuer |
Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen (886)
(jlp). Hauseigentümer, die
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen veranlasst und bezahlt haben, können für diese
Ausgaben eine Steuerermäßigung beanspruchen. Voraussetzung für die
Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine
Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der
Handwerkerleistung erfolgt ist. Die in der Vorschrift geforderte bankmäßige
Dokumentation des Zahlungsvorgangs ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs
eine folgerichtige Ausgestaltung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die
Schwarzarbeit im Privathaushalt zu bekämpfen. Dieser Zweck rechtfertigt
verfassungsrechtlich die Ungleichbehandlung unbarer und barer
Zahlungsvorgänge.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
14/08 |
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Betriebsführung
Steuer |
Betriebsveranstaltungen im Steuerrecht (885)
(jlp). Betriebsveranstaltungen
sind nicht immer steuerbegünstigt, sondern nur dann, wenn bestimmte
Voraussetzungen vorliegen. Neben der Förderung des Betriebsklimas gehört,
dass eine steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltung nur dann vorliegt,
wenn die Betriebsveranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht. So darf
die Begrenzung des Teilnehmerkreises sich nicht als Bevorzugung bestimmter
Arbeitsgruppen erweisen. Deshalb kommt einer Abendveranstaltung unter den
Führungskräften eines Unternehmens als Teilnehmerkreis mangels Offenheit
keine Pauschalversteuerung zugute.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
22/06 |
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Dies und Das
Vermietung |
Kommunikation
mit Sarkasmus und Zynismus (884)
(jlp). Es liegt kein Grund für
eine wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses vor, wenn der Mieter einen
Brief an den Verwalter des Vermieters mit "Sehr geehrtes Verwalterlein"
überschreibt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Brief den Tonfall der
bisherigen jahrelangen Kommunikation zwischen den beiden an Sarkasmus und
Zynismus nicht merklich übertrifft. Die gerügte Anrede ist eher eine bloße
Unhöflichkeit und hat keinen ehrverletzenden Charakter. Damit liegt keine
schwerwiegende Vertragsverletzung mit einer Kündigungsberechtigung vor.
Landgericht Berlin, Az.: 63 S
352/07 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Kunstleder
statt Leder (883)
(jlp). Wird im Kaufvertrag für
ein Neufahrzeug mit "Premiumpaket" die "Innenausstattung Leder Ebenholz
Schwarz" vereinbart und sind dann beim ausgelieferten Fahrzeug die
Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder,
sondern mit Kunststoffleder bezogen, so weicht dies von der vereinbarten
Beschaffenheit ab. Damit ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Der
Fahrzeugkäufer hat damit einen Nachlieferungsanspruch dergestalt, dass der
Verkäufer die bemängelten Fahrzeugteile austauschen muss.
Landgericht Saarbrücken, Az.:
9 O 188/08 |
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Verhalten im Straßenverkehr |
Fließender
Straßenverkehr hat Vorfahrt (882)
(jlp). Biegt ein Fahrzeugführer
aus einem Grundstück in eine Straße ein und kommt es dort zu einem Unfall,
spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des
Einbiegenden. Er hat zu beweisen, dass der andere Verkehrsteilnehmer den
Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er den Schaden zu tragen.
Für das Ein- und Ausfahren gelten höchste Sorgfaltsanforderungen. Nach dem
Gesetzeswortlaut muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen sein. Kommt es deshalb zu einem Unfall, ist zunächst von
einem Verschulden des Anfahrenden auszugehen. Diesen Anscheinsbeweis konnte
der anfahrende Fahrzeugführer hier nicht entkräften, sodass er alleine für
die Unfallfolgen zu haften hat.
Amtsgericht München, Az.: 322
C 14516/08 |
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Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer |
Das
abgeschleppte Fahrrad (881)
(jlp). Ein Fahrradfahrer hatte
sein Fahrrad auf einem Gehweg in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof
abgestellt. Im Laufe des Tages verbrachten dann Mitarbeiter des
Ordnungsamtes das Fahrrad zu einer Sammelstelle, wo der Fahrradfahrer es
einige Tage später abholte. Mit dem "Abschleppen" seines Fahrrads war er
nicht einverstanden und wandte sich an das Gericht, um feststellen zu
lassen, dass das Entfernen des Fahrrads rechtswidrig war. Das Gericht gab
dem Fahrradfahrer schließlich Recht und begründete es damit, dass das
Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert habe. Es habe nur etwa 70
Zentimeter in den am Abstellplatz über sechs Meter breiten Gehweg
hineingeragt und damit jedem Fußgänger - auch in der Gruppe, mit Gehilfe
oder mit Gepäck - und jedem Rollstuhlfahrer genügend Raum gelassen, den
Bereich zügig zu passieren. Unter diesen Umständen war das "Abschleppen" des
Fahrrads unverhältnismäßig.
Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen Az.: 5 A 2239/08 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Pkw-Nutzung in
Kenntnis eines Fahrzeugmangels (880)
(jlp). Setzt der Kunde eines
Autohauses den Gebrauch seines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr fort,
obwohl er weiß, dass auf Grund eines Defekts der Bremsanlage jede weitere
Fahrt mit seinem Pkw erhebliche Gefahren verursacht, so steht ihm gegenüber
dem Autohaus wegen eines überwiegenden Mitverschuldens selbst dann kein
Schadenersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung zu, wenn er die vom
Autohaus erteilte Auskunft über den Zustand seines Fahrzeugs so verstehen
durfte, dass sein Fahrzeug zwar nicht verkehrssicher sei, er aber dennoch
eine kurze Strecke bis zur nächsten Werkstatt fahren könne. Die
Kfz-Werkstatt trifft deshalb kein Verschulden, wenn der Kunde mit seinem
Fahrzeug einen Unfall wegen dieser defekten Bremsanlage verursacht.
Oberlandesgericht
Saarbrücken, Az.: 4 U 129/08 |
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Fahrerlaubnis
/ Fahrverbot |
EU-Führerschein: Wohnsitz oder Scheinwohnsitz? (879)
(jlp). Den deutschen
Führerscheinbehörden ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einem
in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein, in dem ein
Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen ist, die Gültigkeit im
Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen, es handele sich nach
inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Betroffene nur
begründet habe, um sich einer nach inländischem Recht als Voraussetzung der
Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorgesehenen Eignungsprüfung zu entziehen.
Oberverwaltungsgericht
Saarlouis, Az.: 1 B 438/08 |
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Dies und Das |
Pkw ist keine
Hundehütte (878)
(jlp). Ein Hundehalter
missachtet gröblichst das Tierschutzgesetz und damit das Wohlbefinden seines
Tieres, wenn er regelmäßig mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden seinen
Hund im Kofferraum seines Pkw-Kombis aufbewahrt. Eine solche Haltung auf
geringster Bodenfläche ist unzulässig. Die uneingeschränkte benutzbare
Fläche muss mindestens sechs Quadratmeter betragen. Von einer
verhaltensgerechten angemessenen Unterbringung des Hundes kann nicht
gesprochen werden. Die Anordnungen des Amtstierarztes, eine Hundehaltung im
Fahrzeug zu unterlassen, wurde daher vom Gericht bestätigt.
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8 Zu 2673/07 |
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Geschwindigkeit |
Unerlaubtes
"Elefantenrennen" beginnt nach 45 Sekunden (877)
Dauert der Überholvorgang auf
einer Autobahn mehr als 45 Sekunden an, handelt es sich um ein
rechtswidriges Verkehrsmanöver, das zu ahnden ist. Auf diese praktikable
Faustregel hat sich in einem jetzt veröffentlichten Beschluss das
Oberlandesgericht Hamm festgelegt.
Ein Sattelzug fuhr auf der A1
mehrere Kilometer links neben einem anderen Lkw, ohne aber diesen überholen
zu können oder zu wollen. Wodurch die schnelleren Autos in der Überholspur
ausgebremst wurden. Pech für den Verkehrssünder, dass direkt hinter ihm am
Kopf der langen Schlange die Autobahnpolizei unterwegs war. So konnten die
Beamten vor Gericht mit exakten Daten zum umstrittenen Verkehrsgeschehen
aufwarten. Und quasi amtlich bezeugen, dass das überholte Fahrzeug während
des Überholvorganges seine Geschwindigkeit gleichmäßig beibehalten hatte,
ohne dabei die eigene Fahrt zu beschleunigen.
Woraufhin dem
Sattelzug-Fahrer wegen "Überholens trotz nicht wesentlich höherer
Geschwindigkeit" zunächst eine Geldbuße von 80 Euro auferlegt wurde. Die
dieser aber nicht bezahlen wollte. Schließlich heiße es in der
Straßenverkehrs-Ordnung lediglich: "Überholen darf ferner nur, wer mit
wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt".
Dass das eine sehr vage
Formulierung sei, empfand auch das Oberlandesgericht. Nach Meinung der
Hammer Richter sei es an der Zeit, hinsichtlich der Auslegung dieser vagen
Passage eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für die
Verkehrsüberwachung praktikable Lösung zu finden. Die anzuwendende
richterliche Faustregel: Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf
zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45
Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer
deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
Das Nebeneinanderherfahren
des Sattelschleppers neben dem Lkw geschah übrigens zwischen den
Autobahnkilometern 295 bis 297 und damit rund 80 Sekunden lang - genug für
das geforderte Bußgeld.
Oberlandesgericht Hamm (Az. 4
Ss OWi 629/08) |
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Motorradfahrer
Verhalten im Straßenverkehr |
Schieben und Parken von Krafträdern erlaubt
(876) (jlp).
Ein Erholungssuchender fuhr mit seinem Kraftrad am Seeufer entlang zu einem
Badesee. Dieser Verkehrsbereich war durch das Zeichen 260 (Verbotszeichen
für Krafträder, Mofas und sonstige Kraftfahrzeuge) gesperrt. Nach seiner
Darstellung sei er bis zu diesem Verkehrsschild gefahren, habe dann sein
Kraftrad bis zum Abstellplatz geschoben und es an dieser Stelle fünf bis
sechs Stunden belassen. Die Verwaltungsbehörde und das Amtsgericht haben
dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit angesehen und eine Geldbuße von 15
Euro auferlegt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf,
weil das Verbotszeichen 260 das Schieben von Krafträdern nicht erfasst.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ws
65/08 |
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Dies und Das
Öffentlicher Verkehrsraum |
Alles Gute kommt von oben (875)
(jlp). Ein Pkw-Halter war über den
beschädigten Zustand seines Fahrzeuges entsetzt. Ein Eiszapfen war vom Haus
abgebrochen und hatte die Heckscheibe durchschlagen. Die Klage des
Fahrzeughalters gegen den Hauseigentümer hatte aber keinen Erfolg. Denn
grundsätzlich muss sich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. Ist so am
Hausdach ein Schneefanggitter angebracht, hat auch der Hauseigentümer seine
Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Denn Schneefanggitter sind nach
allgemeiner Lebenserfahrung geeignet, das Herabstürzen von Schnee und Eis zu
verhindern. Über das Anbringen von Schneefanggittern hinausgehende
Schutzmaßnahmen sind vom Eigentümer nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu
verlangen. Alleine eine extreme Schneelage stellt keinen besonderen Umstand
dar, ebenso wenig wie das eingetretene Tauwetter. Eine besondere
Verkehrssicherungspflicht begründet dies nicht, denn sonst würde ein
Gebäudeeigentümer in nahezu allen Fällen haften. Dies steht jedoch im
Gegensatz zum Grundsatz, dass es zunächst einmal Sache des betreffenden
Verkehrsteilnehmers selbst ist, sich durch Achtsamkeit vor der Gefahr von
Verletzungen oder Sachschaden zu schützen.
Amtsgericht München, Az.: 222 C 25801/05
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Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Pfeifgeräusche beim Cabrio (874)
(jlp). Eine Fahrzeugkäuferin erwarb ein neues
Cabrio für rund 98.000 Euro. In den nächsten zwei Monaten war das Fahrzeug
dreimal in der Werkstatt, weil bei Geschwindigkeiten von 60 bis 130 km/h
störende Windgeräusche auftraten. Als die nicht verschwanden, erklärte sie
den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel
des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, das Auto entspreche "dem
Stand der Serie". Das Gericht folgte dieser Argumentation der Verkäuferin
nicht. Der bestellte Sachverständige ermittelte nämlich die selbstständig
ausfahrende Stabantenne als pfeifende Quelle und stufte diesen Mangel bei
einem so hochwertigen Fahrzeug als erheblich ein. Dem schloss sich das
Gericht an und verurteilte die Fahrzeugverkäuferin zur Fahrzeugrücknahme.
Landgericht Coburg, Az.: 22 O 513/07 |
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Geschwindigkeit
Öffentlicher Verkehrsraum |
Auf ländlichem Nebenweg ist angepasst zu
fahren (873) (jlp).
Fahrzeugführer, die mit ihrem Fahrzeug einen untergeordneten ländlichen
Nebenweg befahren, können von der Gemeinde als Straßeneigentümer keinen
Schadenersatz verlangen, wenn sie die Geschwindigkeit nicht den
Straßenverhältnissen anpassen. Denn Fahrzeugführer, die solche
untergeordneten Straßen ohne befestigtes Bankett befahren, müssen mit zum
Beispiel Schlaglöchern rechnen. Fahren solche Fahrzeugführer auf solchen
Wegen mit unangepasster Geschwindigkeit, sind sie für den eingetretenen
Fahrzeugschaden (hier: Felgenschaden) selbst verantwortlich.
Landgericht Coburg, Az.: 13 O 17/08 |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Fahrlehrer muss über Gefahrsituation
aufklären (872)
(jlp). In der Fahrschulausbildung ist es
einbegriffen, dass der Lernende erstmals mit neuen Situationen konfrontiert
wird. Zur Ausbildung gehört auch das Heranführen an schwierige
Fahrsituationen. Kriterium für das Maß der Überwachungspflichten ist der
Ausbildungsstand des Fahrschülers. Ein Fahrschüler, der durch bisherige
Übungsfahrten gezeigt hat, dass er das Fahrzeug beherrscht, bedarf
geringerer Aufsicht und Anweisung als der noch unsichere Fahrschüler.
Unterbleibt der erforderliche Hinweis, so liegt eine Pflichtverletzung des
Fahrlehrers vor. Im vorliegenden Fall lag die Pflichtverletzung des
Fahrlehrers darin, dass er eine Gefahrbremsung mit einem Motorroller auf
einem rutschigen Untergrund durchführen ließ und die Fahrschülerin nicht
über die besonderen Gefahren des Wegrutschens aufklärte.
Landgericht Bonn, Az.: 2 O 367/06 |
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Dies und Das |
Rotlichtverstoß mittels geeichter Stoppuhr
(871) (jlp).
Die mittels geeichter Stoppuhr ermittelte Rotlichtdauer ist um Toleranzwerte
für Gangungenauigkeiten der Uhr und Reaktionsverzögerungen bei deren
Bedienung zu ermäßigen. Zum Ausgleich von Reaktionsverzögerungen sind vom
Messwert 0,3 Sekunden und zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten ist das
Doppelte der Eichfehlergrenze abzuziehen.
Kammergericht Berlin, Az.: 3 Ws (B) 133/08
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Dies und Das |
Landwirtschaftliche Tiertransporte (870)
(jlp). Ein Landwirt darf Tiertransporte von
mehr als 65 Kilometer im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an
einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende
Prüfung bestanden hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf der
Landwirt keine Tiertransporte ausführen. Dieser Befähigungsnachweis muss
auch dann vorliegen, wenn eigene Tiere transportiert werden. Zudem wird
dieser Nachweis nicht durch die Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister
ersetzt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 2 K
498/08.KO |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Keine 1%-Regelung für ungeeignetes Fahrzeug
(869) (jlp).
Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch
den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt
regelmäßig zu Arbeitslohn. Die Privatnutzung des Dienstwagens ist für jeden
Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der
Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich
der Umsatzsteuer anzusetzen (sog. 1%-Regelung). Im vorliegenden Fall war dem
Arbeitnehmer eines Unternehmens für Heizungs- und Sanitärbedarf ein
zweisitziger Kastenwagen (Werkstattwagen) überlassen worden, dessen
fensterloser Aufbau mit Materialschränken und Materialfächern sowie Werkzeug
ausgestattet und mit einer auffälligen Beschriftung versehen war. Für die
private Nutzung dieses Wagens setzte das Finanzamt einen Nutzungswert nach
der 1%-Regelung an. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Nach seiner
Auffassung machen Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs deutlich, dass ein
solcher Wagen typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird. Ob
ein solches Fahrzeug dennoch privat genutzt wird, bedarf jeweils einer
Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast dafür obliegt dem
Finanzamt, das sich insoweit nicht auf den Beweis des ersten Anscheins
berufen kann.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 34/07 |
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Geschwindigkeit
Unfälle |
Alleinhaftung des Fahrstreifenwechslers
(868) (jlp).
Ein Kraftfahrer, der unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn zum
Überholen eines Lastzuges auf den mittleren Fahrsteifen wechselt, haftet dem
auf sein Fahrzeug Auffahrenden, dem eine Überschreitung der
Richtgeschwindigkeit (130 km/h) nicht nachzuweisen ist, zu 100 Prozent. Nur
wer schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die
Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht
einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 10 U 72/07
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Abschleppen, Parken |
Vorlaufzeiten für baubedingte Halteverbote
(867) (jlp).
Will die Straßenbehörde eine Straßenbaumaßnahme durchführen und muss sie im
Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen Dauerparkflächen in Halteverbote
umändern, so hat sie solche Änderungen mit einer ausreichenden Vorlaufzeit
anzukündigen. Im Regelfall können die Kosten für das Abschleppen eines
Fahrzeugs daher nur bei Einräumung einer Mindestvorlaufzeit von drei vollen
Tagen erlangt werden.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 10
B 08.449 |
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Unfälle |
Unfall mit fabrikneuem Pkw (866)
(jlp). Bei Beschädigung eines fabrikneuen
Autos, das vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine
Laufleistung von weniger als 1.000 Kilometer aufweist, muss sich ein
Geschädigter nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der
Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen, wenn es sich um einen
Schaden handelt, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen
folgenlos beseitigen lässt. Er kann Ersatz der Kosten für die Anschaffung
eines Neuwagens verlangen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 5 U 29/08
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel |
Verkehrstherapie nach Trunkenheit (865)
(jlp). Eine zehnstündige anerkannte
Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer
Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht
automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der
festzusetzenden Sperre führen (hier: vier Monate Verkürzung).
Amtsgericht Lüdinghausen, Az.: 9 Ds 82 Js
2342/08 - 70/08 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Fahrverbot muss zeitnah sein (864)
(jlp). Die Anordnung eines Fahrverbots ist
unzulässig, wenn die zugrunde liegende Verkehrsstraftat bereits zweieinhalb
Jahre zurückliegt. Nach Auffassung des Gerichts begegnet die Anordnung des
Fahrverbots durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sie als Warnungs- und
Besinnungsstrafe für den mittlerweile zweieinhalb Jahre zurückliegenden
Pflichtverstoß nicht mehr geeignet ist. Das Fahrverbot ist als sogenannter
Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den
Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen
Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am
Straßenverkehr zu vermitteln. Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann
das Fahrverbot aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen
zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 Ss 21/08
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Geschwindigkeit
Unfälle |
Überfahren eines Stoppschildes (863)
(jlp). Das Überfahren eines Stoppschildes nach
Annäherung mit überhöhter Geschwindigkeit ist grob fahrlässig. Dieses
objektive Fehlverhalten wird durch die Missachtung des Stoppschildes auch
subjektiv unentschuldbar, ohne dass es hierfür einer konkreten
Beeinträchtigung von Vorfahrtberechtigten bedarf. Aufgrund dieser groben
Fahrlässigkeit bestehen keine Ansprüche auf Ersatz des entstandenen
Unfallschadens gegen die Kaskoversicherung.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 747/07
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Dies und Das |
Ausweispflicht von Taxifahrern (862)
(jlp). Eine Verordnung, die Taxifahrer dazu
verpflichtet, in der Taxe einen Ausweis mit ihrem Namen und einem Bild
anzubringen, regelt die Anforderungen an das Verhalten der
Betriebsbediensteten nach dem Personenbeförderungsgesetz. Zuständig hierfür
ist das Bundesverkehrsministerium und nicht ein Landesministerium. Nur eine
vom zuständigen Verordnungsgeber verhängte Ausweispflicht verletzt die
Grundrechte der betroffenen Taxifahrer nicht. In diesem Fall kann als
zuständige Behörde die vom Landesverordnungsgeber eingesetzte Behörde nicht
als ermächtigt angesehen werden.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 16/07
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Abschleppen, Parken |
Umstrittene Abschleppkosten (861)
(jlp). Von einem Fahrzeugführer, der seinen
verkehrswidrig abgestellten Pkw wegfährt, bevor ein Abschleppvorgang beendet
ist, können Kosten für die Tätigkeit des von der Polizei herbeigerufenen
Abschleppunternehmers verlangt werden, auch wenn nach Abbruch des
Abschleppvorgangs ein anderer Pkw abgeschleppt wird. Wird nämlich der
Abschleppvorgang - aus welchen Gründen auch immer - nicht komplett
ausgeführt, so kann der beauftragte Unternehmer die Hälfte seiner Pauschale
als Entgelt beanspruchen.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K
416/08.KO |
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Dies und Das
Vermietung |
Videoüberwachung verletzt
Persönlichkeitsrecht (860)
(jlp). Die Videoüberwachung im Aufzug des
Mietshauses bewirkt ohne Einwilligung des Mieters eine rechtswidrige
Persönlichkeitsverletzung. Der Vermieter muss daher die Videoaufzeichnung
unterlassen. Solche Aufnahmen sind auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass
es in der Vergangenheit einmal zu Schmierereien im Fahrstuhl gekommen ist.
Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 83/08 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen
Internet, E-Mail |
Keine Rundfunkgebühren für PC (859)
(jlp). Der bloße Besitz eines internetfähigen
PC löst keine Rundfunkgebührenpflicht aus. Es fehlt an einem
rundfunkgebührenrechtlich relevanten Bereithalten, da der internetfähige PC
in Deutschland typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt
wird. Die Zahlungsverpflichtung bedarf bei neuartigen multifunktionalen
Geräten der Darlegung der tatsächlichen Nutzung zum Rundfunkempfang.
Verwaltungsgericht Münster, Az.: 7 K
1473/07 |
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Internet, E-Mail |
Bagatellverstoß (858)
(jlp). Ein alleiniger Verstoß gegen das TMG
(Telemediengesetz) wegen fehlender Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde
stellt keinen Verstoß dar, der geeignet wäre, den Wettbewerb erheblich im
Sinne des UWG zu beeinträchtigen. Abmahnschreiben der Mitbewerber oder
entsprechende Unterlassungsklagen lösen daher keine Kostenfolge aus.
Landgericht München I, Az.: 33 O 23089/07
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Arbeitgeber,
-nehmer |
Blaumachen und Krankfeiern (857)
(jlp). Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines
Detektivs beim Blaumachen erwischt wird, muss die Kosten für den
Privatermittler tragen. In einem solchen Fall hat nämlich der Arbeitnehmer
seine vertraglichen Pflichten verletzt. Deshalb ist er verpflichtet, seinem
Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung
zusammenhängt. Hierzu gehören unter Umständen auch die Kosten eines
Privatdetektivs.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.:
7 Sa 197/08 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
“Lebloses
Wildschwein” ist Tiergefahr (856)
(jlp). Auch das Überfahren eines
leblosen Wildschweins, das schon länger auf der Fahrbahn liegt, bedeutet
einen Zusammenstoß mit Haarwild. Die Kaskoversicherung ist daher
verpflichtet den Fahrzeugschaden zu ersetzen. Aus den
Fahrzeugversicherungsbedingungen ergibt sich nicht, dass solches Haarwild
sich in Bewegung befunden haben muss.
Landgericht Stuttgart, Az.: 5
S 244/06 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Reh am
Straßenrand (855)
(jlp). Weicht ein Autofahrer,
der rechts am Waldrand ein Reh stehen sieht, nach links aus, um einen
etwaigen Zusammenstoß zu vermeiden und gerät er dadurch ins Schleudern, hat
die Teilkaskoversicherung den Schaden als sogenannter Rettungskostenersatz
zu erstatten, es sei denn, der Autofahrer handelt grob fahrlässig. Das
Gericht entschied in diesem Fall, dass das Ausweichen nach links angesichts
der Gesamtsituation nachvollziehbar gewesen ist. In einer solchen Situation
ist ein Ausweichen vor Wild legitim, um einen Wildzusammenstoß zu vermeiden.
Amtsgericht München, Az.: 345
C 3874/08 |
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Unfälle
Verhalten im Straßenverkehr |
Abruptes
Abbremsen vor “gelber” Ampel (854)
(jlp). Ein Fahrzeugführer darf
sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von "Grün" auf
"Gelb" - durchaus heftig - abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge
fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm
fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, dass auch bei
plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden wegen Umschaltens einer
Wechsellichtzeichenanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu
einem Auffahrunfall kommt.
Amtsgericht Hildesheim, Az.:
47 C 119/08 |
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Frostaufbrüche
auf der Autobahn (853)
(jlp). Bei Straßen mit hoher
Verkehrsbedeutung (hier: Bundesautobahn) muss ein Verkehrsteilnehmer auch
unter Berücksichtigung des Umstandes, dass insbesondere im Winter mit
Frostaufbrüchen zu rechnen ist, darauf vertrauen dürfen, dass keine
erheblichen Vertiefungen auf der Straße entstehen und Asphaltabplatzungen
auftreten, die geeignet sind, Fahrzeuge erheblich zu beschädigen. Mit der
Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20
Zentimeter tiefen Schlagloches muss der Benutzer einer Autobahn nicht
rechnen. Für Schäden, die an Fahrzeugen durch solche Schlaglöcher entstehen,
haftet der Straßeneigentümer.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.:
12 U 1255/07 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Miet-, Leasingfahrzeuge |
Fahrzeugverwertung nach Kündigung des Darlehens (852)
(jlp). Sieht der Vertrag über
ein Darlehen für einen Autokauf vor, dass die Bank im Falle der sofortigen
Kündigung des Kredites das ihr sicherungsübereignete Fahrzeug verwerten darf
und dem Kreditnehmer der "gewöhnliche Verkaufswert im Zeitpunkt der
Rücknahme" vergütet wird, ist unter diesem gewöhnlichen Verkaufswert der
gegenüber einem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der
"Einkaufswert" im Sinne eines Händlereinkaufspreises zu verstehen.
Oberlandesgericht Schleswig,
Az.: 5 W 31/07 |
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Abschleppen, Parken
Dies und Das
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Nachmessen ist
besser (851)
(jlp). Wird das versicherte
Kraftfahrzeug beschädigt, weil der Versicherungsnehmer mit auf dem
Dachgepäckträger stehenden Fahrrädern, die sich dort regelmäßig befinden,
eine Tiefgarageneinfahrt mit einer zu geringen Durchfahrtshöhe passieren
wollte, hat der den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt.
Amtsgericht Potsdam, Az.: 34
C 58/07 |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Fahrlehrerqualifikation
(850)
(jlp). Einem Fahrlehrer kann die
Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn er seinen
öffentlich-rechtlichen Abgabepflichten nicht nachkommt und wirtschaftlich
hierzu auch nicht leistungsfähig ist. Unzuverlässig ist der Fahrlehrer auch
dann, wenn er trotz Widerrufs der Fahrschulerlaubnis weiterhin selbstständig
Fahrschüler auf eigene Rechnung ausbildet und die Fahrschüler erst kurz vor
der praktischen Prüfung beim TÜV auf eine andere Fahrschule ummeldet.
Ungeeignet ist ein Fahrlehrer auch dann, wenn er seine Fahrschüler nicht
gewissenhaft ausbildet, sondern die Fahrstunden vielmehr zu zeitaufwendigen
Privaterledigungen nutzt.
Verwaltungsgericht Hannover,
Az.: 9 B 2897/08 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
Internet, E-Mail |
Dubiose
Internetangebote (849)
(jlp). Der Betreiber eines
Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden
unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben,
ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis
beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich
ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des
anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich
auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 € plus Mehrwertsteuer pro Jahr
kosten würde. Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es
zurück. Prompt kam die Rechnung. Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber
des Branchenverzeichnisses Klage, die abgewiesen wurde. Denn zwischen den
Parteien ist keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die
Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten,
kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen ist,
dass sie leicht überlesen werden könnten. Die Klausel ist daher überraschend
und damit unwirksam.
Amtsgericht München, Az.: 262
C 33810/07 |
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Arbeitgeber, -nehmer
Betriebsführung
Steuer |
Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerausfall (848)
(jlp). Solange und soweit für
eine GmbH Mittel zur Lohnsteuerzahlung vorhanden sind, ist der
GmbH-Geschäftsführer zur Abführung dieser Gelder verpflichtet. Erst die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise die Bestellung eines
Insolvenzverwalters enthebt ihn dieser Pflicht. Kann dem Geschäftsführer
damit die Verletzung seiner Pflicht zur pünktlichen Lohnsteuerabführung zum
Vorwurf gemacht werden, so haftet er für die nicht mehr bei der Gesellschaft
zu realisierenden Steuer.
Bundesfinanzhof, Az.: VII R
27/07 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen
Werbung |
Grenzen der
Telefaxnachfrage (847)
(jlp). Veröffentlicht ein
Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen
Verzeichnissen, so erklärt es damit sein automatisches Einverständnis, dass
potenzielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für
Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des
Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände dagegen
sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereitgestellte
Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren
geschäftlichen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für
Kaufanfragen zur Verfügung.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR
75/06 |
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Winterdienst bei glatten Straßen (846)
(jlp). Die Pflicht einer Gemeinde bei
Winterglätte Streusalz auf innerörtlichen Straßen einzusetzen besteht nur
auf Gefällstrecken. Aber auch auf solch gefahrträchtigen Gefällstrecken muss
nicht unbedingt Streusalz verwendet werden. Alternative Streumittel wie
Split oder Granulat erfüllen diesen Sicherungszweck auch.
Landgericht Rottweil, Az.: 2 O 312/07
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Freisprecheinrichtung ist kein Handy (845)
(jlp). Eine Verurteilung wegen unerlaubter
Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Autofahrer
gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes
Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des
anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die
funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden
soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm
verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung
lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons
aufzufassen.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi
744/07 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering (844)
(jlp). Stellt ein Versicherungsnehmer seinen
Pkw vor dem Haus seiner Eltern in einem ruhigen, dörflich geprägten
Wohngebiet ab, verschließt den Pkw aber nicht, weil er sich nur kurze Zeit
dort aufhalten will, dann liegt in dem Nichtverschließen des Fahrzeugs und
in dem Nichteinrasten des Lenkradschlosses keine grobe Fahrlässigkeit. Die
Teilkaskoversicherung muss in einem solchen Fall den Kfz-Diebstahlschaden
ersetzen.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U
238/07 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Kein Fahrverbot trotz zahlreicher
Vorahndungen (843)
(jlp). Ein Kraftfahrer befuhr mit seinem Lkw
mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) eine Bundesautobahn
mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h, wobei er fahrlässig den
vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug
nicht einhielt. Der Lkw-Fahrer war fünfmal durch jeweilige Bußgeldbescheide
vorbelastet. Das Amtsgericht verurteilte den Lkw-Fahrer zu einem Bußgeld von
100 Euro. In Anbetracht der Vielzahl der verkehrsrechtlichen Vorstrafen
verdoppelte der Tatrichter die Geldbuße, sah aber, wie im Bußgeldbescheid
ursprünglich vorgesehen, von einem Fahrverbot ab. Hiergegen legte die
Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde, jedoch ohne Erfolg, ein. Sieht der
Tatrichter von der Verhängung eines im Bußgeldbescheid vorgesehenen und
wegen mehrerer Voreintragungen auf Beharrlichkeit gestützten Fahrverbots ab,
so kann die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht nur
daraufhin überprüft werden, ob er sein Ermessen deshalb fehlerhaft ausgeübt
hat, weil er die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt, die Grenzen des
Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den
Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat. Liegt der
Entscheidung des Tatrichters keine rechtsfehlerhafte Ermessensabwägung zu
Grunde, muss sie als auch vertretbar hingenommen werden.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWi
953/07 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Gebraucht ist gebraucht (842)
(jlp). Ein Vorführfahrzeug mit einer
Tageszulassung und einer Laufleistung von nur 35 km ist gebraucht. Ein
solches Fahrzeug erfüllt nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges.
Landgericht Bremen, Az.: 6-O-1308/07 |
Arbeitgeber,
-nehmerSteuer |
Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln (841)
(jlp). Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch für
ein Firmenfahrzeug müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit
und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen aber noch nicht zur
Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1-Prozent-Regelung, wenn die
Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch
eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der
Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 38/06 |
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Öffentlicher Verkehrsraum
Vermietung |
Streu- und Räumungspflichten des Vermieters
(840) (jlp).
Die winterliche Streu- und Räumpflicht des Vermieters ist regelmäßig auf den
Zeitraum zwischen dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen und
dessen Ende in den Abendstunden beschränkt. Wer sich außerhalb dieser Zeiten
bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten. Nur wenn
der Vermieter es zu vertreten hat, dass auf seinem Gelände zur Nachtzeit
vertragsgemäß erheblicher Publikumsverkehr stattfindet, muss er auch für
dessen Sicherheit sorgen.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 101/08
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen
Werbung |
Unzulässige Werbeanrufe (839)
(jlp). Ein Weiterleitungsdienst, in dessen
Rahmen Telefonanschlussinhaber von Automaten angerufen und durch eine
Bandansage aufgefordert werden, eine Taste oder Tastenkombination zu
betätigen, wodurch eine Verbindung zu einem kostenpflichtigen Mehrwertdienst
hergestellt wird, ist unzulässig. Denn Telefonwerbung beeinträchtigt den
Angerufenen erheblich in seiner verfassungsrechtlich geschützten
Privatsphäre. Sie ist ein grober Missbrauch des Telefonanschlusses, weil sie
ein praktisch unkontrollierbares Eindringen in die Privatsphäre des
Angerufenen ermöglicht. Die Interessen der gewerblichen Wirtschaft
rechtfertigen es nicht, mit der Werbung in den engsten Lebenskreis des
Verbrauchers vorzudringen.
Verwaltungsgericht Köln, Az.: 11 L 307/08
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Steuer |
Keine ehegemeinschaftliche
Steuerhinterziehung (838)
(jlp). Mittäter oder Teilnehmer einer
Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz
Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die
gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere
Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.
Nur dann, wenn die Beiträge des einen Ehegatten darüber hinausgehen, wenn er
zum Beispiel den anderen Ehegatten aktiv bei dessen Tat, falsche Angaben zu
machen, unterstützt, nimmt er an dem Delikt des anderen Ehegatten teil.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 3 Ws
308/07 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit (837)
(jlp). Soweit für eine Berufsgruppe oder in
einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder
Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung
regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer
sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich
zu bewerten. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch darauf, dass ihm ein
ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von
Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 632/07 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel
Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer |
Betrunken auf dem Fahrrad kostet
Führerschein (836)
(jlp). Zweifel an den Fähigkeiten eines
Radfahrers, im öffentlichen Verkehrsraum ein Kraftfahrzeug zu führen, liegen
dann vor, wenn der Radfahrer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt und bei
ihm ein Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille festgestellt wird. Kommt
dann im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens der
Sachverständige zu der Beurteilung, dass dieser Verkehrsteilnehmer seinen
Alkoholkonsum nicht mehr kontrollieren kann, so ist der Fahrradfahrer auch
den Führerschein los. Denn eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ist
Ausdruck eines erheblichen Kontrollverlustes.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 7 B
2323/08 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Steuer |
Vergünstigungen für Rußpartikelfilter (835)
(jlp). Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor
der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens mit Dieselmotor stellt
keine nachträgliche technische Verbesserung dar. Der Bundesfinanzhof
versagte daher diesem Fahrzeug die steuerliche Vergünstigung. Diese
Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die
technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der
werkseitige Rußpartikelfiltereinbau.
Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08 |
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Kinder |
Vorsicht beim Annähern an kniendes Kind
(834) (jlp).
Kauert ein elfeinhalbjähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer
Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner
Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer darauf einrichten, dass
das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen
Verhalten, offensichtlich Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr, kein
Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet. Deshalb muss der
Fahrzeugführer bzw. die Pkw-Haftpflichtversicherung dem verletzten Kind
Schadenersatz leisten, wenn es zu einem Unfall kommt.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 183/06
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Miet-,
Leasingfahrzeuge
Dies und Das |
Pkw-Falschbetankung mit Biodiesel (833)
(jlp). Betankt jemand einen Leihwagen mit
Biodiesel statt mit Diesel, so handelt er in der Regel nicht grob fahrlässig
und ist dem Entleiher zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens nicht
verpflichtet. Dabei ging das Gericht davon aus, dass es nicht als allgemein
bekannt anzusehen ist, dass Biodiesel nur im Ausnahmefall aufgrund
entsprechender Hinweise getankt werden kann. Die Namensgebung führt sogar
eher dazu, dass es sich bei Biodiesel für den Durchschnittsbürger, der keine
speziellen technischen Kenntnisse hat, um einen Dieselkraftstoff handelt,
der sich von herkömmlichem Dieseltreibstoff dadurch unterscheidet, dass er
ökologisch vorteilhafter ist.
Landgericht Osnabrück, Az.: 2 O 1793/07
|
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Dies und Das |
Bezeichnung eines Polizeibeamten als
Oberförster (832)
(jlp). "Herr Oberförster, zum Wald geht es da
lang". Auf Grund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die
Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an. Das
Amtsgericht wertete diese Aussage aber nicht als Beleidigung. Eine
Beleidigung liegt nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche
Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt.
Oberförster aber war und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem
Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum "Oberlehrer"
kann sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten
keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben.
Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Az.: [412 Ds]
2JuJs 186-08 [74/08] |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt? (831)
Wer während des Autofahrens des besseren
Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines
Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines
Fahrzeugs. Allerdings nur, wenn das Mobiltelefon dabei in einer
Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine
Bluetooth-Verbindung übertragen wird. Das hat jetzt das Oberlandesgericht
Stuttgart entschieden. Nach dem Wortlaut der Straßenverkehrs-Ordnung handelt
ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein
Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den
Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung eines Earsets ist
allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines
Autotelefons gleichzusetzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten
werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers
besitzt, so die Stuttgarter Entscheidung. An dieser grundsätzlich
andersartigen Funktionsweise ändere nach Auffassung der Oberlandesrichter
auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das Earset zur
Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand ans Ohr
gedrückt wurde. Der Gesetzgeber wäre für diesen Fall verpflichtet gewesen,
die Voraussetzungen der Sanktionierung so genau zu umschreiben, dass sich
Tragweite und Anwendungsbereich der Norm durch eine nachvollziehbare
Auslegung ermitteln lassen. Weil dem aber nicht so ist, sei die Umdefinition
jeglicher Teilfunktion eines Autotelefons zur damit automatisch vom Verbot
erfassten Gesamtanlage nicht zulässig.
Oberlandesgericht Stuttgart Az.: 1 Ss
187/08 |
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Betriebsführung |
IHK-Beiträge trotz Gewerbeabmeldung (830)
(jlp). Eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) muss die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auch
dann bezahlen, wenn sie ihr Gewerbe abgemeldet hat, die Löschung der GmbH
aus dem Handelsregister aber noch nicht beantragt hat. Da eine GmbH schon
kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegt, führt allein schon die
Wahl dieser Gesellschaftsform zur Mitgliedschaft in der IHK, und zwar
unabhängig davon, ob und in welcher Weise das Unternehmen gewerblich tätig
ist. Bis zur endgültigen Löschung der GmbH aus dem Handelsregister wirkt
sich die konkrete Gewinnsituation des Unternehmens deshalb allenfalls auf
die Höhe, nicht aber auf die grundsätzliche Pflicht zur Zahlung der
IHK-Beiträge aus.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K
393/08.KO |
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Vermietung |
Keine starre Schönheitsreparaturfrist (829)
(jlp). Ist in einem Mietvertrag geregelt, dass
der Mieter alle drei Jahre Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen
usw.) durchzuführen hat, so ist diese Klausel unwirksam, weil sie starre
Renovierungszeiten vorsieht und den Zustand des Mietobjekts unberücksichtigt
lässt. Solche Klauseln wurden vom Bundesgerichtshof jetzt auch bei
Gewerberaummietverträgen für unwirksam erklärt. Auch der Gewerberaummieter
wird durch eine solche starre Renovierungsklausel unangemessen
benachteiligt, zumal eine solche Regelung vom Grundgedanken der gesetzlichen
Regelung völlig abweicht.
Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 84/06 |
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Dies und Das |
Erhebung der Lkw-Maut (828)
(jlp). Ein mautpflichtiger Lkw, der nur
versehentlich die Bundesautobahn benutzt, ist grundsätzlich zur Zahlung der
Maut verpflichtet. Zu dieser Maut ist dann der Lkw-Unternehmer und nicht der
von ihm beschäftigte Lkw-Fahrer heranzuziehen. Als öffentliche Abgabe ist
diese Maut sofort zur Zahlung fällig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen
einen Mautbescheid haben daher keine aufschiebende Wirkung.
Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 4 A 172/06
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Dies und Das
Verhalten im Straßenverkehr |
Fernlicht ist nicht Pflicht (827)
(jlp). Es besteht keine allgemeine
Verpflichtung, auf Landstraßen bei Dunkelheit mit Fernlicht zu fahren. Ein
kurzzeitiges Betätigen der Lichthupe kann von einem nachts außerorts
Fahrenden allenfalls dann gefordert werden, wenn er in irgendeiner Form eine
vor ihm liegende unklare Situation oder Gefahr erkennen kann und insoweit
zur Aufklärung verpflichtet ist. Damit wurde die Klage eines Fußgängers, der
beim Überqueren einer Landstraße verletzt wurde, auch im Berufungsverfahren
abgewiesen. Der Verletzte behauptete, dass der Unfallverursacher am
Unfalltag an der Unfallstelle mit Fernlicht hätte fahren müssen, wodurch er
früher sichtbar geworden wäre und der Fahrzeugführer noch unfallvermeidend
hätte abbremsen können. Dieser Argumentation konnte das Gericht nicht
folgen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 115/06
|
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Handyverbot gilt auch bei
Navigationsnutzung (826)
(jlp). Einem Fahrzeugführer ist im
öffentlichen Straßenverkehr die Benutzung eines Mobiltelefons während der
Fahrt untersagt. Dieses generelle Verbot gilt auch dann, wenn das
Mobiltelefon als Navigationsgerät benutzt wird und zu diesem Zweck von dem
Fahrzeugführer in die Hand genommen wird.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 81 Ss-OWi
49/08 |
|
Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Handyverbot gilt auch auf der Standspur
(825) (jlp).
Ein Kraftfahrzeugführer, der auf der Standspur der Bundesautobahn bei
laufendem Motor hält und mit seinem Handy telefoniert, macht sich einer
Ordnungswidrigkeit schuldig. Denn die Standspur bildet zusammen mit der
angrenzenden Fahrspur eine Fahrbahn im Rechtssinne, sodass der Kfz-Führer am
fließenden Verkehr teilgenommen hat.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 2 Ss [OWI]
84/08 |
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Geschwindigkeit |
Geschwindigkeitsüberschreitung wegen
Durchfalls (824)
(jlp). Ein Geschwindigkeitsverstoß im
Straßenverkehr kann in eng begrenzten Ausnahmefällen durch einen Notstand
gerechtfertigt sein. Eine solche Situation liegt dann vor, wenn die
Betroffene bzw. der Betroffene einen plötzlich auftretenden und
unabweisbaren Stuhldrang (Durchfall) hat. Allerdings kommt diese Krankheit
dann bei der Geschwindigkeitsbewertung nicht in Betracht, wenn der
betroffene Fahrzeugführer nicht am Seitenstreifen anhält oder wenn er nicht
die nächste geeignete Ausfahrt nimmt, um sich seiner Beschwerden zu
entlasten.
OLG Düsseldorf, Az.: IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi)
150/07I |
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Dies und Das |
Beamtenbeleidigung: „Ein komischer Vogel“
(823) (jlp).
Allein der Gebrauch der umgangssprachlichen Redewendung: "Sie sind mir ein
komischer Vogel" gegenüber einem Polizeibeamten in einer
vernehmungsähnlichen Situation stellt noch keine Beleidigung dar. Mit einer
solchen Äußerung liegt kein Angriff gegen die Menschenwürde vor. Die
Diffamierung der Person steht bei einer solchen Äußerung nicht im
Vordergrund. Insbesondere liegt keine persönliche Herabsetzung vor.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss 64/08
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Geschwindigkeit
Dies und Das |
Hilfe bei der Fahrer-Identifizierung (822)
(jlp). Kann der Fahrzeughalter bei einem
Geschwindigkeitsverstoß den Fahrzeugführer auf dem vorgelegten Radarfoto
nicht identifizieren, dann ist es nicht ausreichend, dass dieser nur
pauschal erklärt, die Person auf dem Radarfoto nicht zu kennen. Der
Fahrzeughalter ist vielmehr zur Mithilfe bei der Aufklärung verpflichtet,
weil nur er den Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer gegenüber der
Ordnungsbehörde einschränken kann. Unterbleiben solche Angaben, so ist eine
Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter gerecht fertigt.
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 8 B
491/08 |
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Betriebsführung
Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Pkw-Werbung und Rundfunkgebührenpflicht
(821) (jlp).
Wirbt der Ehemann einer selbstständigen Juwelierin auf der Heckscheibe
seines privaten Pkw großflächig für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner
Ehefrau, so hat der Ehemann für das im Pkw befindliche Autoradio
Rundfunkgebühren zu bezahlen. Es liegt nämlich keine ausschließlich private
Pkw-Nutzung mehr vor. Vielmehr wird mit diesem Fahrzeug gezielte Werbung
betrieben.
Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 4 K
461/08.MZ |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Kündigung wegen Programmlöschung (820)
(jlp). Löscht ein Arbeitnehmer vor Rückgabe
seines ihm zu dienstlichen Zwecken überlassenen Notebooks die Software
(hier: Outlook) und erschwert er dadurch den Datenzugriff für den
Arbeitgeber, so rechtfertigt dieses rücksichtslose Arbeitnehmerverhalten die
ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Landesarbeitsgericht Sachsen, Az.: 2 Sa
808/05 |
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Betriebsführung
Miet-, Leasingfahrzeuge
Unfälle |
Nutzungsausfallentschädigung für Pkw (819)
(jlp). Fällt ein gewerblich oder
teilgewerblich genutztes Kraftfahrzeug durch einen Verkehrsunfall aus, so
stellt die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden dar.
Der Unternehmer kann daher eine Nutzungsentschädigung vom Schädiger für die
Zeit der Fahrzeugreparatur verlangen. Er ist nicht verpflichtet, ein
Ersatzfahrzeug für diese Zeitspanne anzumieten.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 44/07
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Internet, E-Mail
Werbung |
Kein Ausschluss von
Internetauktionsplattform (818)
(jlp). Der von einem Hersteller von
Markenprodukten in seinen Verträgen mit Einzelhändlern vorgesehene
Ausschluss des Vertriebs seiner Produkte über Internetauktionsplattformen
verletzt die Wettbewerbsfreiheit. Eine solche Wettbewerbseinschränkung ist
nicht zulässig.
Landgericht Berlin, Az.: 16 O 412/07 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Wer klaut fliegt raus (817)
(jlp). Diebstähle am Arbeitsplatz sind stets
geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu
rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn der entwendete Gegenstand selbst
nur von geringem Wert (hier: Diebstahl eines Lippenstiftes) ist.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 537/06
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Arbeitgeber,
-nehmer |
Videoüberwachung im Betrieb (816)
(jlp). Arbeitgeber und Betriebsrat sind
grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die
Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte
der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 16/07
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Arbeitgeber,
-nehmer
Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Fahrverbot und Berufsexistenz (815)
(jlp). Das Gericht ist im Regelfall
verpflichtet, einem Fahrzeugführer, der das Rotlicht einer Ampelanlage
missachtet hat, eine Regelgeldbuße wie auch ein einmonatiges Fahrverbot
aufzuerlegen. Dieses Fahrverbot ist selbst dann notwendig, wenn der
Fahrzeugführer arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu erwarten hat. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall der Arbeitnehmer durch seinen
Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen das Fahrverbot weitestgehend
kompensieren kann, sodass ihn auch keine arbeitsrechtliche Kündigung
erwartet.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 29/08
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Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer
Verhalten im Straßenverkehr |
Handeln auf eigene Gefahr (814)
(jlp). Kanalarbeiter legten zum Durchspülen
des Kanals einen Schlauch vom Hydranten zum Spülwagen. Dabei überquerte
dieser Schlauch einen Radweg. Eine Radfahrerin erkannte zwar diese
Situation, wollte aber gleichwohl mit ihrem Fahrrad diesen Schlauch
überfahren. Hierbei stürzte sie und verlangte nun von der
Kanalreinigungsfirma Schadenersatz für ihr demoliertes Fahrrad. Ihre Klage
wurde aber abgewiesen. Denn für jeden Verkehrsteilnehmer war ersichtlich,
dass hier Kanalarbeiten vorgenommen werden und dass ein solcher Schlauch
nicht gefahrlos überfahren werden kann. Sie hätte deshalb von ihrem Fahrrad
absteigen müssen. So aber hat sie das Hindernis erkannt und auf eigene
Gefahr gehandelt.
Amtsgericht München, Az.: 232 C 7920/07
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel
Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Einmaliger Konsum harter Drogen (813)
(jlp). Bereits der einmalige Konsum harter
Drogen - hier Amphetamin - begründet die fehlende Eignung zum Führen eines
Kraftfahrzeuges. Die stimulierende Wirkung sogenannter harter Drogen
vermittelt nämlich dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer
Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher geht eine im
Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem
Suchtpotenzial harter Drogen ergeben sich hieraus für andere
Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis
rechtfertigen.
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 10 B
10715/08.OVG |
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Dies und Das |
Schadenersatz bei Falschbetankung (812)
(jlp). Ein Beamter, der sich vor dem Betanken
seines Dienstfahrzeuges nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist
und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch
entstehenden Schaden zu ersetzen. Damit wurden die Klagen zweier
Polizeibeamter abgewiesen. Bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, das
aufgetankt werden muss, handelt ein Beamter angesichts der bekannten
verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich
vor dem Tankvorgang nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist.
Ein minder schwerer Schuldvorwurf ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
gerechtfertigt. Jedenfalls muss es für jeden Beamten eine auf der Hand
liegende Selbstverständlichkeit sein, vor Beginn des Tankens auf die für das
konkrete Fahrzeug zulässige Kraftstoffsorte zu achten. Auch eine hohe
Arbeitsbelastung kann den Beamten nicht davon befreien, offenkundig auf der
Hand liegende und ohne Mühe einzuhaltende Selbstverständlichkeiten zu
beachten.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 6 K
255/08.KO und 6 K 256/08.KO |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Entziehung der Fahrerlaubnis (811)
(jlp). Ein Lkw-Fahrer fuhr auf der
Bundesautobahn mit seinem Lkw, obwohl er wusste, nicht im Besitz der
erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis zu sein, da diese ihm vorher entzogen
wurde. Gleichwohl legte er den kontrollierenden Beamten Papiere vor. Dies
half ihm jedoch nicht, denn die Richter gingen vom Verdacht des
Führerscheintourismus aus, da der Lkw-Fahrer in der Nähe der tschechischen
Grenze wohnt und Tschechien als Ziel für den Führerscheintourismus bekannt
ist. Besteht nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der Fahrer
im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist, so ist die vorsorgliche
Entziehung dieser etwaigen Fahrerlaubnis möglich und geboten. Dies selbst
dann, wenn keine gesicherten Erkenntnisse über das Bestehen einer
Fahrerlaubnis vorliegen und der Lkw-Fahrer wie hier dies sogar bestreitet.
Amtsgericht Lahr, Az.: 3 Ds 6 Js 12423/07
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Dies und Das |
Kosten der Fahrerkarte für digitalen
Tachografen (810)
(jlp). Die für das Führen von Lastkraftwagen
erforderliche Fahrerkarte ist kein vom Arbeitgeber zu beschaffendes
Betriebsmittel. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf
Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde die Ausstellung
der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, den Ersatz der Kosten verlangen
zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte
entstehen.
Bundesarbeitsgericht Erfurt, Az.: 9 AZR
170/07 |
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Betriebsführung |
Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefbogen
(809) (jlp).
Die fehlende Angabe des Inhabers der Firma auf dem Geschäftsbriefbogen
erschwert nicht die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und verschafft
keinen Wettbewerbsvorteil, obwohl die Gewerbeordnung vorschreibt, dass auf
den Geschäftsbriefen der Familienname und der ausgeschriebene Vorname
anzugeben ist. Mahnt ein Mitbewerber dieses Gewerbetreibenden diesen deshalb
ab, dann hat der Abmahnende keinen Anspruch auf Ersatz seiner Abmahnkosten,
die zumeist Rechtsanwaltskosten sind.
Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 6 U
12/07 |
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Steuer |
Keine Gnade bei Steuerrückständen (808)
(jlp). Laufen bei einem Gewerbetreibenden
erhebliche Steuerschulden auf und werden vom Steuerpflichtigen auch die vom
Finanzamt eingeräumten Tilgungsvereinbarungen nicht eingehalten, so kann die
zuständige Ordnungsbehörde die Gewerbeerlaubnis widerrufen. Besonders
nachteilig wirkt sich hier aus, wenn der Gewerbetreibende mit der
Begleichung der Umsatzsteuer in Verzug kommt. Die Umsatzsteuer ist eine
indirekte Steuer, die zwar aus praktischen Erwägungen beim Unternehmer
erhoben, über den Preis aber an den Kunden weitergegeben wird. Indem ein
Gewerbetreibender die Umsatzsteuer nicht abführt, schädigt er daher die
Allgemeinheit und versucht zugleich, sich in unlauterer Weise im
Geschäftsleben einen Vorsprung vor seinen Konkurrenten zu verschaffen. Von
einem Gewerbetreibenden, der in dieser Art nur seinen eigenen Interessen
nachgeht, kann für die Zukunft nicht erwartet werden, dass er sein Gewerbe
ordnungsgemäß führen wird.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K
1956/07.KO |
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