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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung
dieser Seite:
08.11.11 |
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Fahrerlaubnis /
Fahrverbot
Unfälle |
Diabetesbedingte Verkehrsunfälle (1003)
(jlp). Bei stark schwankenden
Blutzuckerwerten und insgesamt schwieriger Einstellbarkeit eines Diabetes
mellitus, die in der Vergangenheit mehrfach zu Verkehrsunfällen geführt
haben, ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis geboten, sofern der Betroffene
aus fachärztlicher Sicht aktuell nicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich
und andere Verkehrsteilnehmer Kraftfahrzeuge sicher zu führen. In einem
solchen Fall ist die Fahrerlaubnis ohne eine Abwägung mit persönlichen
Belangen des Betroffenen zwingend zu entziehen.
Verwaltungsgericht Mainz, Az.:
3 L 1058/09 |
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Radfahrer,
Inlineskater, Mofafahrer |
Radfahrerhaftung (1002)
(jlp). Für einen den Gehweg
benutzenden erwachsenen Radfahrer besteht kein Vorfahrtsrecht gegenüber der
einmündenden Straße, auch wenn diese der parallel zum Gehweg verlaufenden
Straße untergeordnet ist. Ein an sich wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer
kann darauf vertrauen, dass sich auf einem Gehweg kein Radfahrer nähert.
Benutzt daher ein Radfahrer einen für den Fahrradverkehr gesperrten Gehweg
entgegen der Fahrtrichtung, trifft ihn im Falle der Kollision die volle
alleinige Haftung.
Amtsgericht Starnberg, Az.: 1
C 1472/09 |
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Dies und Das
Öffentlicher Verkehrsraum |
Herabfallende Naturgefahren
(1001)
(jlp). Der Rückschnitt von
Bäumen an allgemein zugänglichen Verkehrsflächen (hier: Parkplatz einer
Schule) begründet auch dann keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
wenn herabfallende Früchte (Eicheln) - angeblich wegen nun "ungebremsten"
Falls aus größerer Höhe - Schäden an einem Kraftfahrzeug verursachen, das
unter den Bäumen zum Parken abgestellt war. Der Fahrzeugeigentümer hat
keinen Anspruch auf Schadenersatz. Gewisse Gefahren, die nicht durch
menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten
der Natur beruhen, müssen als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko
hingenommen werden.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
9 U 219/08 |
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Fahrlehrer /
Fahrausbildung |
Keine Fortbildung - keine
Fahrlehrerlaubnis (1000)
(jlp). Erfüllt ein Fahrerlehrer
wiederholt (zweimalig) seine Verpflichtung zur Fortbildung nicht, dann
rechtfertigt dieses Verhalten den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis. Im
Interesse der Verkehrssicherheit und zur Sicherung des gehobenen
Ausbildungsniveaus ist ein Widerruf notwendig und geboten.
Verwaltungsgericht Chemnitz,
Az.: 4 K 935/07 (n.rk.) |
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Dies und Das |
Lkw-Anhänger kann in
130%-Grenze repariert werden (999)
(jlp). Der Halter eines
Lkw-Anhängers (hier: Sattelauflieger) kann bei Beschädigung seines
Fahrzeuges ein besonderes Interesse am Erhalt und damit an der Reparatur des
Anhängers haben. Reparaturkosten bis zum 1,3-fachen des
Wiederbeschaffungswertes sind in diesem Fall erstattungsfähig.
Oberlandesgericht Celle, Az.:
14 U 123/09 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Fahrerlaubnis / Fahrverbot
Geschwindigkeit |
Kein Fahrverbot bei
Existenzgefährdung (998)
(jlp). Ein Absehen von einem
Regelfahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß kommt nur bei einer
massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz in Betracht, wozu der
Richter im Rahmen der von ihm zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des
Arbeitsplatzes bzw. der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen
positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrunde liegenden
Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen hat. Stellt der Richter
die tatsächliche Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes durch Kündigung als
unverhältnismäßige Härte fest, ist dem Betroffenen das Risiko, die
Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung einer Klärung durch die
Arbeitsgerichte zuzuführen, grundsätzlich nicht zuzumuten. Nur bei einer
offensichtlich rechtswidrigen Kündigungsandrohung kann ein Härtefall außer
Betracht bleiben.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.:
2 Ss OWi 5/09 |
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Werbung |
Irreführung
(997)
(jlp). Es ist irreführend,
Beratungsgespräche für Versicherungsprodukte in der Weise anzubahnen, dass
Verbraucher mittels Karte, die in Aufmachung und Inhalt einer
Paketbenachrichtigungskarte ähnelt, zu einem Anruf bei einer Hotline
veranlasst werden.
Landgericht Potsdam, Az.: 2 O
312/09 |
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Werbung |
Werbung mit Festpreis (996)
(jlp). Die Werbung eines
Schlüsseldienstes in den Gelben Seiten mit dem hervorgehobenen Hinweis "zum
Festpreis" und der Angabe eines bestimmten Betrages ist irreführend, wenn
tatsächlich zu dem angegebenen Betrag noch zusätzliche Kosten wie
Anfahrtskosten oder Arbeitszeit berechnet werden.
Landgericht Duisburg, Az.: 21
O 49/09 |
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Werbung |
Qualitätsanforderungen an
Gütesiegel (995)
(jlp). Die Verleihung eines
Gütesiegels "Deutsches Hygienezertifikat" erweckt den unzutreffenden
Anschein erhöhter Qualitätsanforderung, obwohl nur die gesetzlich
vorgesehenen Mindestanforderungen mit dem Siegel bestätigt werden. Dies ist
eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit unzulässig. Unzulässig
ist eine solche Werbung mit einem Gütesiegel aber auch dann, wenn die
Vergabe nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Gerade dies aber erwartet
der Verbraucher.
Landgericht Berlin, Az.: 15 O
249/09 (n.rk.) |
Artbeitgeber,
-nehmer |
Keine Pflichtenkollision
(994)
(jlp). Das Nichtabführen von
Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife
einer GmbH führt zu einem Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den
Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der
Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall kann sich
der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.
Bundesgerichtshof, Az.: II ZA
4/09 |
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Unfälle mit/wegen Tieren |
Pkw-Kollision
mit Kuhherde (993)
(jlp). Bei einem Verkehrsunfall
nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße zwischen einem Pkw und mehreren
Kühen, die aus einer umzäunten Weide ausgebrochen sind, ist die Tiergefahr
in der Regel höher zu bewerten als die (einfache) Betriebsgefahr des Pkw.
Der Landwirt haftet deshalb dem Pkw-Halter für den Schaden zu 75 Prozent.
Der Haftungsanteil von 25 Prozent betrifft die Betriebsgefahr des Fahrzeugs
und fällt in den Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Az.: 4 U 166/07 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Versagen der
EU-Fahrerlaubnis (992)
(jlp). Die deutschen
Fahrerlaubnisbehörden dürfen dem Inhaber eines ausländischen
EU-Führerscheins das Recht entziehen, von dieser Fahrerlaubnis im
Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist, dass Ermittlungen bei
den Behörden des Ausstellermitgliedstaats von dort herrührende
unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum
Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz
nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Bundesverwaltungsgericht, Az.:
3 C 15/09 und 16/09 |
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Unbefugte
Bekanntgabe interner Fahrprüferliste (991)
(jlp). Eine Vermittlerin von
Fahrschülern erhielt von einem Fahrprüfer früher als die offizielle
Bekanntgabe die Liste, aus der sich der zuständige Prüfer, die jeweilige
Prüfungsart, die Prüfungszeit und die zur Prüfung zugelassene Fahrschule
ergaben. Beiden war bewusst, dass die auf der Liste enthaltenen
Informationen geheim waren und die Vermittlerin diese Informationen
eigentlich nicht besitzen durfte. Die Sache flog auf und beide wurden zu
einer Geldstrafe zum einen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und zum
anderen wegen Anstiftung hierzu verurteilt. Beide gingen in die
Berufungsinstanz und wurden letztendlich freigesprochen. Die Richter
stellten fest, dass die vorzeitige unbefugte Bekanntgabe der internen
Diensteinteilung der TÜV-Fahrprüfer für Prüfungstermine (Prüferliste) durch
einen Fahrprüfer an einen Fahrschülervermittler nicht zu einer
strafrechtlichen Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen führt und auch
kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches
darstellt. Die Fahrschülervermittlerin wurde freigesprochen, da nicht
geklärt werden konnte, ob sie die erhaltenen Informationen tatsächlich dazu
verwendet hat, bestimmte Prüflinge bei bestimmten Prüfern zu platzieren.
Eine unmittelbare Gefährdung des Prüfungssystems konnte ihr daher nicht
nachgewiesen werden.
Oberlandesgericht Köln, Az.:
81 Ss 52-53/09 |
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Verhalten im Straßenverkehr |
Ausschwenkender Lkw (990)
(jlp). Den Führer eines
Kraftfahrzeuges, welches aufgrund seiner Bauart oder seiner Ladung beim
Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen
ausschwenkt, trifft gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden
Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Führer eines
derartigen Kraftfahrzeuges, der sich im linken Fahrstreifen eingeordnet hat,
muss das Abbiegen nach links solange zurückstellen bis er sicher sein kann,
dass er keinen rechts daneben befindlichen, nachfolgenden Verkehrsteilnehmer
gefährdet oder schädigt.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 192/08 |
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Unfälle |
Ein Beitrag
zur Schadenminderung (989)
(jlp). Holt ein
unfallgeschädigter Kraftfahrzeughalter zur Schadenermittlung kein
kostenintensives Sachverständigengutachten ein, sondern begnügt er sich für
die Schadenabrechnung mit der Vorlage eines Kostenvoranschlages der
Kfz-Werkstatt, so sind dem unfallgeschädigten Kfz-Halter die Kosten hierfür
zu ersetzen. Insofern kommt der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht
nach.
Landgericht Hildesheim, Az.:
7 S 107/09 |
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Werbung |
Lockvogelwerbung (988)
(jlp). Es ist irreführend, wenn
ein im Angebotsprospekt beworbener 4-Gigabyte-Speicherstick am
Erscheinungstag der Werbung bereits 70 Minuten nach Ladenöffnung nicht mehr
erhältlich ist. Auch die Angabe "Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter
Vorratsmenge am ersten Angebotstag ausverkauft sein" beseitigt die
Irreführung nicht.
Landgericht Köln, Az.: 84 O
68/09 |
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Werbung |
Fundstellen
für Testsieger (987)
(jlp). Wird für ein Produkt im
Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder
bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen
Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR
50/07 |
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Internet, E-Mail |
Geklaute
Stadtpläne (986)
(jlp). Wer von einer fremden
Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze
nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine
angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein
vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Auf dem Markt werden für solche
Pläne zwischen 675 Euro und 820 Euro bezahlt. Deshalb ist eine Urhebergebühr
von 650 Euro als angemessen anzusehen.
Amtsgericht München, Az.: 161
C 8713/09 |
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Werbung |
Beste Preise
(985)
(jlp). Die Aussage "beste
Preise" ist keine Alleinstellungsbehauptung, da sie nur die allgemeine
Aussage von "sehr guten" Preisen enthält. Eine solche Werbeaussage ist
erlaubt und nicht irreführend.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
4 U 19/09 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs (984)
(jlp). Eine Verkaufstätigkeit
auf dem Weihnachtsmarkt während des Urlaubs stellt keine dem Urlaubszweck
widersprechende Erwerbstätigkeit dar. Damit wurde eine Arbeitgeberkündigung
aufgehoben. Der Arbeitgeber wollte das Arbeitsverhältnis mit seiner
angestellten Bürokauffrau aufheben, weil diese ihrem Ehemann an dessen
Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt im Urlaub geholfen hatte.
Landesarbeitsgericht Köln, Az.:
2 Sa 674/09 |
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Unfälle |
Restwertermittlung eines Unfallfahrzeuges (983)
(jlp). Liegt bei einem
Kfz-Unfall-Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann kann der
Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, auf die dort
genannten Restwertangaben vertrauen. Dabei hat der Sachverständige als
geeignete Schätzgrundlage für den Restwert im Regelfall drei Angebote auf
dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese in seinem Gutachten
konkret zu benennen.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR
318/08 |
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Verhalten im
Straßenverkehr |
Blindflug (982)
(jlp). Überfährt ein
Kraftfahrzeugführer eine Ampelanlage, die rotes Licht zeigt, so wird dieses
Fahrverhalten bei der Geltendmachung von Vollkaskoschadenersatzansprüchen
als grob fahrlässig eingestuft. Die Kaskoversicherungsgesellschaft ist daher
zu einer Leistungskürzung berechtigt, die sich an der Schwere des
Verschuldens orientiert. Behauptet der Fahrzeugführer, dass ihn die Sonne in
dieser Situation geblendet habe, so rechtfertigt dieses "blinde" Fahren nur
eine Kaskoentschädigung in Höhe von 50 Prozent.
Landgericht Münster, Az.: 15
O 141/09 |
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Unfälle |
Verweis auf
freie Kfz-Werkstatt (981)
(jlp). Wird ein
unfallgeschädigter Kfz-Halter von der Versicherung des Schädigers im Rahmen
der Schadenminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in
einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt"
verwiesen, dann muss die Versicherung des Schädigers darlegen und
gegebenenfalls auch beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom
Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt
entspricht. Deshalb darf der Geschädigte bei seiner fiktiven
Schadenberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer
markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen, die ein von ihm
eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt
ermittelt hat.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR
53/09 |
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Verhalten im
Straßenverkehr |
Alleinhaftung
eines Linksabbiegers (980)
(jlp). Auf einer Bundesstraße
auf gerader Strecke kam es zu einem Unfall, in dem ein vor einem Lkw
fahrender Pkw nach links in einen Waldweg abbiegen wollte und hierbei mit
einem Pkw, der den Lkw überholte, kollidierte. Das Oberlandesgericht musste
über die Schadensverteilung entscheiden und kam zu dem Urteil, dass ein
abbiegender Kfz-Führer in der Regel alleine haftet. Kommt es zwischen einem
nach links abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zum
Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links
abbiegende Kfz-Führer die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat. In einem
solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem
Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig
zurück. Der abbiegende Kfz-Führer hat zudem nicht angegeben, mit welcher
Ausgangsgeschwindigkeit gefahren wurde, wie viele Meter er vor dem Feldweg
auf welche Geschwindigkeit abgebremst hat, wie viel Zeit zwischen Setzen des
Blinkers und Abbiegen lag und in welcher Entfernung sich der Lkw hierzu
befand.
Oberlandesgericht Naumburg,
Az.: 6 U 106/08 |
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Geschwindigkeit |
Haftung für
Fahrstreifenwechsel (979)
(jlp). Allein die gefahrene
Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h auf einer wenig befahrenen und gut
einsehbaren Autobahn führt nicht zur Mithaftung eines vorfahrtberechtigten
Unfallbeteiligten, wenn der Unfallgegner kurz vor dem Unfall von der
Einfädelspur einer Autobahnauffahrt auf die Überholspur der Autobahn
gewechselt hat, obwohl er seinen Pkw mit einer Leistung von 33 kW nicht
derart beschleunigen konnte, dass eine Gefährdung des herannahenden
vorfahrtberechtigten Fahrzeugs ausgeschlossen war.
Oberlandesgericht Jena, Az.:
5 U 797/08 |
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Arbeitgeber, Arbeitnehmer |
Gehaltskürzung
für Toilettenbesuche (978)
(jlp). Ein Arbeitgeber kürzte
seinem Mitarbeiter das Gehalt um 687,40 Euro, weil dieser Mitarbeiter nach
seiner Ansicht zu viel Zeit auf der Toilette verbracht habe. Eine
Mitarbeiterin hatte auf Anweisung minutiös protokolliert, wie oft und wie
lange der Mitarbeiter die Toilette frequentierte. Diese Aufzeichnungen, die
für einen Zeitraum von knapp drei Wochen eine "Toilettenzeit" von insgesamt
384 Minuten ergab, legte der Arbeitgeber im Prozess vor. Trotzdem hielt das
Arbeitsgericht den Lohnabzug für unberechtigt. Eine Zumutbarkeitsgrenze sei
nicht erreicht. Zudem ist es fraglich, ob eine solche Kontrolle nicht das
Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt.
Arbeitsgericht Köln, Az.: 6
Ca 3846/09 |
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Arbeitgeber, Arbeitnehmer |
Kündigung
wegen unzureichender Deutschkenntnisse (977)
(jlp). Ist ein Arbeitnehmer
nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu
lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt
keine verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft
dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der
deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit
erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes
legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er beispielsweise aus Gründen
der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2
AZR 764/08 |
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Vermietung |
Geschäftshund
ist erlaubt (976)
(jlp). Nach der Rechtsprechung
ist ein generell im Mietvertrag ausgesprochenes Tierhaltungsverbot
unwirksam. Der Vermieter kann deshalb aus einem solchen Verbot keinerlei
Rechte herleiten. Dies bedeutet, dass auch ein Gewerberaummieter in seinen
Geschäftsräumen einen Hund halten darf. Erst recht gilt diese
Hundehaltungserlaubnis, wenn der Hund nur zu den Geschäftszeiten sich im
Ladenlokal aufhält und dort auch nur zwei bis dreimal pro Woche. Sprechen
auch sonst keine schwerwiegend nachvollziehbaren Interessen gegen das
Mitbringen des Hundes in die Geschäftsräume, dann ist eine deswegen
ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Landgericht Itzehoe, Az.: 7 O
191/08 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Pkw-Erwerb von
„Zwischenhändler“ (975) (jlp).
Der Verkäufer eines gebrauchten Autos muss den Käufer darüber aufklären,
dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im
Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.
Der Käufer kann verlangen, dass er auch ungefragt über solche
Zwischenhändler aufgeklärt wird, weil solche Umstände das Kaufinteresse
wesentlich beeinflussen können.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII
ZR 38/09 |
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Kinder
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Überforderung
im Straßenverkehr (974) (jlp).
Kollidiert ein 9-jähriger Fahrradfahrer mit einem Pkw, der in Fahrtrichtung
am linken Fahrbahnrand geparkt ist, kann bereits das verkehrswidrige
Linksparken eine generelle verkehrstypische Überforderungssituation des
Kindes begründen, weil ein links geparktes Fahrzeug erhöhte Aufmerksamkeit
verlangt, um sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug unbesetzt ist und keine
weitere Gefahr darstellt oder ob mit einem plötzlichen Anfahren in die
eigene Fahrtrichtung gerechnet werden muss. Ist ein Kind in dieser Situation
offensichtlich überfordert, haftet es für den Kollisionsschaden mit dem Pkw
nicht.
Landgericht Saarbrücken, Az.:
13 S 133/09 |
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Dies und Das |
Kfz-Schadenfreiheitsrabatt nach Trennung (973) (jlp). Ein Ehegatte kann dem
anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein, den vom
anderen erzielten Schadenfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im
Falle der Trennung zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der Pkw von dem
einen Ehegatten ausschließlich genutzt wurde und lediglich aus formalen
Gründen oder wegen der Möglichkeit der kostengünstigeren Versicherung die
Versicherungspolice auf den Namen des anderen, den Pkw nicht tatsächlich
nutzenden, Ehegatten abgeschlossen war.
Landgericht Hildesheim, Az.:
7 S 41/08 |
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Warnschild
statt Beseitigung (972) (jlp).
Die Nichtbeseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortsdurchgangsstraße
stellt jedenfalls dann eine objektive Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht dar, wenn sich der Schadenbereich über eine nicht
unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig
verlaufenden Kurve liegt. In einer solchen Situation genügt der
Verkehrssicherungspflichtige seiner Verkehrssicherungspflicht nicht schon
dann, wenn er - anstatt die Schadenstelle auf zumutbare Weise zu beseitigen
- in einer Entfernung von mehr als 400 Meter zur Schadenstelle durch
Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von Straßenschäden
warnt.
Oberlandesgericht
Saarbrücken, Az.: 4 U 185/09 |
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Dies und Das |
Lkw-Überholverbot (971) (jlp). Eine
Verkehrsbeschränkung in Form von Lkw- Überholverboten auf Bundesautobahnen
ist auch dann rechtmäßig, wenn hierdurch "nur" eine Harmonisierung des
Verkehrsablaufes erzielt werden soll. Lassen sich durch die
Lkw-Überholverbote auch konkrete Gefahrenlagen vermeiden, so wird hierdurch
die Verkehrssicherheit verbessert, sodass Einwendungen gegen diese
Verkehrsbeschränkung nicht greifen.
Bayerischer
Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 08.481 u. 482 |
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Abschleppen, Parken
Dies und Das |
Parkplatzschranke ist berechenbar (970) (jlp). Wer unter einer für
Kraftfahrzeuge geöffneten Parkplatzschranke hindurch geht, muss damit
rechnen, dass diese sich plötzlich schließt. Widmet der Fußgänger dem
Schlagbaum gleichwohl nicht die nötige Aufmerksamkeit und wird er
infolgedessen am Kopf getroffen, muss er seinen Schaden alleine tragen. Ein
rot-weißer Schlagbaum ist für jedermann leicht zu beachten und leicht zu
erkennen. Wer gleichwohl unter einen solchen Schlagbaum laufen will, geht
daher ein hohes Eigenrisiko ein und haftet für seinen Schaden selbst.
Landgericht Coburg, Az.: 33 S
6/09 |
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Abschleppen, Parken |
Parken ohne Umweltplakette -
Knöllchen oder nicht? (969) (Deutsche Anwaltshotline)
Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene
Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das
Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer
Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das
Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet
werden.
So konnte an einem von Bayern
nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte
Umweltzonen-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden.
Noch bevor das vor Ort nachgeholt wurde, hatten die hanseatischen Politessen
das Auto schon entdeckt und dem Fahrzeughalter per behördlichen Bescheid die
Kosten des Verfahrens wegen eines Halt- bzw. Parkverstoßes auferlegt.
Zu Unrecht. Nach Auffassung
des Gerichts lag in diesem Fall kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des
Straßenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen
Verkehrsverstöße in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit
ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette ist
allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes
Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit
nicht die 'Reinheit der Luft' - das hier betroffene Rechtsgut.
Das Parken eines Fahrzeugs
ohne Plakette könne wohl als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus
eigener Kraft in die Umweltzone gefahren ist. Doch das entbindet die
Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte
Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar wäre ja auch der Transport mit
einem Abschleppfahrzeug.
Amtsgericht Bremen, Az.: 94
OWi 348/09 |
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Internet, E-Mail |
Abo-Kostenfalle (968) (jlp). Wird im Internet ein
Test oder ein Gewinnspiel beworben, bei dem der Nutzer einen Fragebogen mit
persönlichen Daten auszufüllen hat, muss deutlich darauf hingewiesen werden,
dass und in welcher Höhe Kosten anfallen. Eine gute Wahrnehmbarkeit für den
Verbraucher ist nicht gewährleistet, wenn die Kosten erst beim
Herunterscrollen im Fließtext am Ende der Seite angegeben werden.
Kammergericht Berlin, Az.: 5
U 81/07 |
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Dies und Das |
Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig (967)
(jlp). Die Einrichtung der Berliner Umweltzone
innerhalb des inneren S-Bahn-Rings ist rechtmäßig. Dies hat das
Verwaltungsgericht in elf parallel liegenden Klageverfahren entschieden.
Seit dem 01.01.2008 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder
grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone
einfahren, ab dem 01.01.2010 sogar nur noch solche mit grüner Plakette. Die
ergriffenen Maßnahmen sind verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet
sind, eine Reduzierung von Schadstoffen zu bewirken.
Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 11 A
295/08 bis 303/08 (n. rk.) |
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Abschleppen, Parken
Verhalten im Straßenverkehr |
Vorsicht beim Öffnen der Fahrzeugtür (966)
(jlp). Die Sorgfaltsanforderung, geregelt in
der Straßenverkehrsordnung, erfasst auch Situationen, in denen der Insasse
eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder
Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa
Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen
zu helfen. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem
in zu geringem Abstand vorbeifahrenden Lastkraftwagen, kann eine hälftige
Schadenteilung gerechtfertigt sein.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 316/08 |
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Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Fahrverbot auch für Frühstarter (965)
(jlp). Allein der Umstand, dass ein
Fahrzeugführer das für ihn geltende Rotlicht zunächst beachtet, dann jedoch
aufgrund einer Fehlentscheidung als sogenannter "Frühstarter" seine Fahrt
bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt hat, rechtfertigt keine Ausnahme
vom Fahrverbot wegen dieses Rotlichtverstoßes. Eine Ausnahmesituation würde
beispielsweise nur dann vorliegen, wenn das missachtete Rotlicht gerade
nicht dem Schutz des Querverkehrs dient, sondern ausschließlich eine den
Verkehrsfluss regelnde Funktion erfüllt und deshalb eine auch abstrakte
Gefährdung des Querverkehrs oder anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWi
573/09 |
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Abschleppen, Parken |
Parken in der Umweltzone (964)
(jlp). Wird ein Kraftfahrzeug in der
Umweltzone geparkt, obwohl hierzu keine Genehmigung erteilt wurde, so haftet
der Fahrzeughalter nicht für die Ermittlungskosten, um den Verantwortlichen
ausfindig zu machen. Die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung, die der
Straßenverkehrsbehörde die Erhebung solcher Kosten erlaubt, gilt
ausschließlich für den fließenden Verkehr. Für geparkte Fahrzeuge gilt diese
Norm nicht.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 994 OWi
5/09 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Festnetzmobiltelefon ist kein Handy (963)
(jlp). Immer wieder müssen sich die Gerichte
mit dem Verbot des Mobiltelefonierens im Straßenverkehr beschäftigen. So
wird das Verbot auch auf Funktionen wie Kurznachrichten, Organizerfunktionen
und Internetfunktionen ausgedehnt. Für die Benutzung eines
Festnetzmobiltelefonteils, welches lediglich zu einem Festnetzanschluss
gehört, gilt dieses Verbot nicht. Derartige schnurlose Telefone sind schon
wegen ihres geringen räumlichen Einsatzbereiches nicht für den Einsatz im
öffentlichen Straßenverkehr geeignet.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 82 Ss OWi
93/09 |
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Geschwindigkeit |
Richtgeschwindigkeit ist einzuhalten (962)
(jlp). Kollidiert ein Kraftfahrzeugfahrer auf
der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 153 - 173 km/h mit einem auf der
Überholspur zum Stehen gekommenen Fahrzeug, dann trifft ihn ein
Mitverschulden, weil er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht
eingehalten hat. Dies gilt aber nur dann, wenn zugleich feststeht, dass der
Verkehrsunfall sicher vermeidbar gewesen wäre, wenn er die vorgegebene
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte. Das Gericht bewertete
dieses Mitverschulden hier mit 20 Prozent.
Landgericht Karlsruhe, Az.: 3 O 172/08
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Dies und Das
Öffentlicher Verkehrsraum |
Sichtfahrgebot bei Straßenbaustelle (961)
(jlp). Der Kraftfahrer, der gegen die
Sperrbake vor einer Straßenbaustelle fährt, haftet auch bei fehlender
Straßenbeleuchtung für den Kraftfahrzeugschaden allein. Eine Haftung des
Baustelleneinrichters scheidet aus, weil hier ganz überwiegend ein
Eigenverschulden des Kraftfahrers vorliegt. Mit Fahrbahnhindernissen muss
ein Kraftfahrer stets rechnen. Er muss daher auf Sicht fahren, um jederzeit
rechtzeitig anhalten zu können. Kommt er diesem Sichtfahrgebot nicht nach,
haftet er in solchen Situationen alleine.
Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 4 U
155/08 |
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Abschleppen, Parken
Dies und Das |
Keine Hundehaltung im Pkw (960)
(jlp). Die regelmäßige Unterbringung eines
Hundes für mehrere Stunden im Laderaum eines Pkw-Kombi missachtet die
tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und
verhaltensgerechte Unterbringung. Deshalb ist es nach der
Tierschutz-Hundeverordnung nicht zulässig, wenn eine Hundehalterin drei -
oder viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit ihren Hund auf
einer solchen Pkw-Ladefläche hält. Die vom Verordnungsgeber vorgeschriebene
Bodennutzungsfläche von sechs Quadratmetern wird hier deutlich
unterschritten. Eine solche Hundehaltung ist unzulässig.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8
UZ 2673/07 - 21/09 |
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Betriebsführung |
GmbH ohne Geschäftsführer (959)
(jlp). Eine GmbH ist ohne Geschäftsführer
nicht in der Lage, wirksam Rechtsmittel gegen Ordnungsverfügungen nach dem
Handelsgesetzbuch einzulegen. Die GmbH-Gesellschafter können zwar einen
Geschäftsführer bestellen, haben aber nicht die Vertretungsbefugnis eines
Geschäftsführers. Dies ergibt sich aus § 35 GmbH-Gesetz. Selbst ein
einstimmiger Gesellschafterbeschluss, einen Rechtsanwalt mit der
Beschwerdeeinlegung zu beauftragen, vermag die fehlende
Vertretungsberechtigung nicht aufzuheben.
Landgericht Bonn, Az.: 30 T 426/09 |
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Motorradfahrer |
Motorradschutzkleidung schützt vor Schaden
(958)
(jlp).
Ein Motorradfahrer ist zum Tragen einer Schutzkleidung nicht verpflichtet.
Hat aber der unfallgeschädigte Motorradfahrer nur eine Stoffhose getragen
und hat er infolge des Sturzes an den Beinen erhebliche Verletzungen
erlitten, so kann das Unterlassen des Tragens einer Schutzkleidung beim
Mitverschulden (Verschulden gegen sich selbst) durchaus zu berücksichtigen
sein. Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen
Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes
hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein
Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er
diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger
Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.
Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U
29/09 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel |
Zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit (957)
(jlp). Es gibt keine Erkenntnisse darüber,
dass derjenige, der in erheblichem Maße Alkohol getrunken hat, seine
Fahruntüchtigkeit erkennt. Vielmehr verringert sich mit steigender
Alkoholisierung auch die Erkenntnis und Kritikfähigkeit, sodass die
Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, durchaus in einer den
Vorsatz ausschließenden Weise beeinträchtigt sein könne. Um eine
vorsätzliche Trunkenheitsfahrt annehmen zu können, müssen die Umstände des
Einzelfalls berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für den
Trinkverlauf, den Zusammenhang des Trinkverlaufs mit dem Fahrtantritt sowie
das Verhalten des Täters während und nach der Fahrt.
Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 Ss
17/09 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Pkw-Standzeit muss keinen Mangel bedeuten
(956)
(jlp). Bei einem älteren Gebrauchtwagen ist
eine längere Standzeit kein Sachmangel, wenn an dem Fahrzeug keine Mängel
vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind. Aus Sicht des Käufers
eines Gebrauchtwagens kommt es nicht auf den Zeitablauf, sondern wesentlich
darauf an, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug abgestellt war. Bei einem
fachgerechten Vorgehen kann der Zustand eines auch über längere Zeit
stillgelegten Fahrzeugs besser sein, als bei gleichartigen Fahrzeugen ohne
Standzeit.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 34/08
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Dies und Das |
Freie Fahrt auf einem Wirtschaftsweg (955)
(jlp). Ein Wirtschaftsweg, der gesperrt,
aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, darf
auch von einem Nichtlandwirt mit seinem Pkw befahren werden, wenn er im
Auftrag des Landwirtes dessen Traktor repariert (hier: Reifenpanne). Der
helfende Nichtlandwirt kann auch nicht mit einem Bußgeld belegt werden, weil
er auf diesem Wirtschaftsweg gehalten beziehungsweise geparkt hat. Denn das
Halten beziehungsweise Parken ist vielmehr dort solange erlaubt, wie kein
Halt- bzw. Parkverbot ausdrücklich durch ein Verkehrsschild angeordnet ist.
Durch das Verkehrszeichen 260 (Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge aller
Art) ergibt sich jedenfalls nicht automatisch ein solches Halte- und
Parkverbot.
Amtsgericht Lampertheim, Az.: 51 OWi - 8019
Js 42541/09 |
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Dies und Das |
Abgelenkt durch Navi-Bedienung: Volle
Haftung bei Auffahrunfall (954)
Wer während der Fahrt auf der Autobahn an
seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht,
handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Der
betroffene Fahrer eines gemieteten Mercedes scherte nach einem
Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nun wollte er sich mittels
seines Navigationsgerätes vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht
die Raststätte verpasst hatte, an der er eigentlich zum Austreten ausfahren
wollte. Beim Umschalten des Gerätes auf den entsprechenden Suchmodus verlor
er offenbar für einen Augenblick den Verkehr aus dem Auge und fuhr auf den
vorausfahrenden Pkw auf.
Trotz einer vertraglich auf 950 Euro
beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber
hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4.550,16 Euro zu übernehmen. Der
Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch
seitens der Autovermieterin verloren. Dem widersetzte sich der Mann mit der
Argumentation, er könne nichts Fahrlässiges darin sehen, von einem
rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt
entsprechende Informationen abzurufen. Laut Potsdamer Richterspruch aber
haben Eingaben ins Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder
ähnlichem nur im Stand zu erfolgen. Der Mann am Steuer des fahrenden
Verkehrsmittels müsse sich - gerade auf einer Autobahn, die besondere
Aufmerksamkeit verlangt - ausschließlich auf die nach vorheriger
Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen
beschränken.
Landgericht Potsdam, Az.: 6 O 32/09 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Abmahnung mit klaren Verhaltensregeln (953)
(jlp). Eine verhaltensbedingte Kündigung
des Arbeitnehmers setzt stets eine wirksame Abmahnung des Arbeitgebers mit
klaren Verhaltensregeln voraus. Eine ordentliche Kündigung kommt daher nur
in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer durch eine vergebliche Abmahnung deutlich
gemacht worden ist, welches Verhalten von ihm konkret erwartet wird und dass
bei erneuter Pflichtverletzung der Bestand des Arbeitsverhältnisses
gefährdet ist.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 283/08
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Arbeitgeber,
-nehmer |
Raucherpause kann Arbeitszeit verkürzen
(952)
(jlp).
Auch langjährigen Mitarbeitern, die trotz Abmahnung wiederholt Raucherpausen
in dem dafür vorgesehenen Bereich einlegen, ohne vorher auszustempeln, kann
der Arbeitgeber fristlos kündigen. Die Kündigungsschutzklage einer
Arbeitnehmerin wurde deshalb vom Arbeitsgericht Duisburg abgewiesen. Die die
fristlose Kündigung rechtfertigende gravierende Pflichtverletzung hat das
Gericht in dem kurzzeitigen Entzug der Arbeitszeit gesehen.
Arbeitsgericht Duisburg, Az.: 3 Ca 1336/09 |
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Öffentliche
Verkehrsmittel
Öffentlicher
Verkehrsraum |
Keine
Winterwartung für Anliegerstraße (951)
(jlp). Die Räum- und
Streupflicht für Fahrbahnen besteht innerhalb geschlossener Ortslagen nur an
verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Eine Anliegerstraße wird durch
das häufige Befahren mit Omnibussen zu keiner verkehrswichtigen Straße. Die
Glättebildung einer abgefahrenen Schneedecke durch Busverkehr begründet
keine Räum- und Streupflicht für die Fahrbahn, weil dadurch keine
"gefährliche Stelle" entsteht und anderenfalls zu einer Erweiterung der
Winterwartungspflichten führen würde, die die Leistungsfähigkeit der
öffentlichen Hand überfordert.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
9 U 153/08 |
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Verhalten im
Straßenverkehr |
Vertrauen ist
gut, warten ist besser (950)
(jlp). Der wartepflichtige
Kraftfahrer darf nur bei zusätzlichen Anzeichen wie einer Ermäßigung der
Geschwindigkeit oder Einleitung des eigentlichen Abbiegevorgangs darauf
vertrauen, dass der von links herankommende und nach rechts blinkende
Kraftfahrer auch tatsächlich rechts abbiegen wird.
Oberlandesgericht München, Az.:
10 U 4439/08 |
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Dies und Das |
Falschbetankung (949)
(jlp). Ein Pkw-Eigentümer wollte
sein Fahrzeug mit Diesel betanken. Er wählte aber die falsche Zapfsäule und
tankte Super Benzin. Seine Falschbetankung bemerkte er zu spät, nämlich erst
dann, als das Fahrzeug mit Motorschaden liegen blieb. Seine Klage gegen den
Mineralölkonzern auf Schadenersatz in Höhe von rund 7.300 Euro begründete er
damit, dass die Zapfsäulen (hier: drei Benzin-Säulen in der Mitte, zwei
Dieselkraftstoffe an den Seiten) nicht in einer geordneten Reihenfolge
angebracht gewesen seien. Seine Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht hielt
die Bezeichnungen der jeweiligen Zapfpistolen für unterscheidungskräftig und
auch für ausreichend. Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten konnte in der
Zapfpistolenanordnung vom Gericht nicht festgestellt werden, sodass die
Klage abgewiesen wurde.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
2 U 155/08 |
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Miet-,
Leasingfahrzeuge |
Keine Haftung
für ungeklärte Schäden (948)
(jlp). Eine Klausel im
Mietübergabeprotokoll, nach der während der Mietzeit auftretende - auch
ungeklärte - Schäden zu Lasten des Kfz-Mieters gehen, ist, da sie letztlich
eine verschuldensunabhängige Haftung begründet, unangemessen und damit
unwirksam. Solche Schäden können nicht auf den Kfz-Mieter abgewälzt werden.
Landgericht Baden-Baden, Az.:
5 S 19/06 |
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Alkohol, Drogen, Rauschmittel
Unfälle
Verhalten
im Straßenverkehr |
Keine Haftung
des Helfenden (947)
(jlp). Wer sein Fahrzeug nachts
auf der für ihn linken Fahrbahnseite unter Betätigung der Warnblinkanlage
anhält, um einem quer auf der Fahrbahn liegenden Betrunkenen zu helfen,
haftet dem Betrunkenen nicht auf Schadenersatz, wenn ein entgegenkommendes
Fahrzeug ausweicht und ihn überfährt. Schadenursächlich ist alleine die
Alkoholisierung des Verletzten. Der helfende Kraftfahrer hat sich dagegen
korrekt verhalten.
Oberlandesgericht Thüringen,
Az.: 7 U 744/08 |
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Abschleppen,
Parken
Öffentlicher
Verkehrsraum |
Mit
aussteigenden Pkw-Insassen ist zu rechnen (946)
(jlp). Anders als auf privaten
Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist, hat der
Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen besondere Vorsicht und
Sorgfalt walten zu lassen. Ähnlich wie im fließenden Verkehr schafft auch
hier das Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien
Verkehrsraum und erweist sich damit als besonders gefährlich für die übrigen
Verkehrsteilnehmer. Derjenige, der auf einem öffentlichen Parkplatz in eine
freie Parktasche einfährt, muss damit rechnen, dass daneben abgestellte
Fahrzeuge noch mit Insassen besetzt sind, solange er sich nicht hinreichend
vom Gegenteil überzeugen konnte. Er muss sich daher auf ein Türöffnen des
Nachbarfahrzeuges einstellen und darf nicht darauf vertrauen, dass sich
dessen Insassen verkehrsgerecht verhalten.
Landgericht Saarbrücken, Az.:
13 S 181/08 |
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Unfälle |
Nutzungsausfallentschädigung für Geschäftswagen (945)
(jlp). Auch bei einem
unfallbedingten Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs besteht ein
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedenfalls dann, wenn der Einsatz
des Fahrzeugs anders als etwa bei einem Taxiunternehmen nicht unmittelbar
der Gewinnerzielung dient. Der Geschädigte darf jedenfalls nicht schlechter
und der Schädiger nicht besser gestellt werden, nur weil es sich um ein
Geschäftsauto handelt. Auf die ständige Verfügbarkeit kann ein Geschädigter,
der das Fahrzeug gewerblich nutzt, in größerem Maße angewiesen sein, sodass
sich hieraus eine Erstattung des Nutzungsausfalls rechtfertigt.
Amtsgericht Bremen, Az.: 9 C
529/08 |
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Vermietung |
Mieter muss
Räumungspflichten erfüllen (944)
(jlp). Der Mieter eines
Ladenlokals gibt das Mietobjekt nicht ordnungsgemäß zurück, wenn der
Geschäftsraum jetzt verwahrlost und in einem sehr viel schlechteren Zustand
als bei Übergabe zurückgegeben wird. Zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe
gehört auch, dass der Mieter nach seinem Auszug alle Einbauten oder
Einrichtungen, die von ihm eingebracht worden sind, beseitigt. Diese
Beseitigungspflicht erstreckt sich auch auf solche Einrichtungen, die der
Mieter vom Vormieter übernommen hatte. Solange der Mieter diese
Räumungspflichten nicht erfüllt, hat der Vermieter einen Anspruch auf
Nutzungsentschädigung.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Az.: 24 U 7/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Festivitäten
als Arbeitslohn (943)
(jlp). Die Aufwendungen des
Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen
Elementen kann dazu führen, dass Aufwendungen für den gesellschaftlichen
Teil als Arbeitslohn einzuordnen sind. Das bedeutet, dass ein dem
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeter Vorteil Entlohnungscharakter haben
muss, um als Arbeitslohn angesehen zu werden. Der Entlohnungscharakter fehlt
in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Leistungen im ganz überwiegenden
betrieblichen Interesse vornimmt. Das ist bei Aufwendungen des Arbeitgebers
aus Anlass einer sogenannten Betriebsveranstaltung anzunehmen, sofern eine
Freigrenze von zurzeit 100 Euro je Arbeitnehmer nicht überschritten wird.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
55/07 |
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Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer |
Kein
Fahrradfahrverbot (942)
(jlp). Einem Fahrradfahrer, der
keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad
unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten
werden. Zwar kann eine Fahrt mit dem Fahrrad bei einer
Blutalkoholkonzentration von 2,33 Promille Zweifel an der Eignung zum
Fahrradfahren begründen, jedoch sind in einem solchen Fall die
Besonderheiten erlaubnisfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ihre Benutzung
im öffentlichen Straßenverkehr fällt in den Kernbereich der grundrechtlich
gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit. Bei einer erstmaligen
Auffälligkeit ist es daher unverhältnismäßig, ein solches Fahrradfahrverbot
anzuordnen.
OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 10
B 10930/09 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Quietschende
Bremsgeräusche (941)
(jlp). Ein Pkw-Mangel in Form
von wiederholten, quietschenden Bremsgeräuschen während einer längeren Phase
nach Fahrtantritt bei feuchter Witterung, die auch bei geschlossenem Fenster
zu vernehmen sind, stellt bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie in einer
Preisklasse von 75.000 € einen erheblichen Mangel dar, weil die
Komforteinbuße beträchtlich ist und der Käufer berechtigterweise erwarten
durfte, dass eine solche Lärmbelästigung nicht auftritt. Der Käufer kann den
Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Fahrzeug zurückgeben.
Oberlandesgericht Schleswig,
Az.: 14 U 125/07 |
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Geschwindigkeit |
Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940)
(jlp). Die Feststellungen eines
Richters im Urteil zum Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind
lückenhaft, wenn das Urteil keine Angaben dazu enthält, mit welcher
Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden ist. Eine solche fehlende
Angabe ist nur dann unschädlich, wenn der Betroffene den gegen ihn erhobenen
Vorwurf uneingeschränkt eingeräumt hätte. Ist dies nicht der Fall, dann ist
das Urteil bei einer Anfechtung aufzuheben.
OLG Frankfurt/Main, Az.: 2
Ss-OWi 254/09 |
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Abschleppen,
Parken |
Abschleppfristen (939)
(jlp). Ein ursprünglich erlaubt
abgestelltes Kraftfahrzeug kann grundsätzlich ab dem vierten Tag (nicht 72
Stunden) nach dem Aufstellen eines mobilen Haltverbotschildes auf Kosten des
Halters abgeschleppt werden. Besteht die Notwendigkeit, auf unvorhersehbare
Ereignisse zu reagieren oder war eine baldige Änderung der Verkehrsregelung
für jedermann erkennbar, so kommt eine kürzere Vorlauffrist in Betracht. Die
regelmäßige Vorlaufzeit verlängert sich weder um einen Sonn- oder Feiertag
noch in Abhängigkeit von Schulferienzeiten.
Oberverwaltungsgericht
Bautzen, Az.: 3 B 891/06 |
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Geschwindigkeit
Verhalten im
Straßenverkehr |
Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938)
(jlp). Auch beim Einsatz von
Sondersignalen ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet, sich in
einen Kreuzungsbereich langsam hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten,
ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und
beachtet wird. Unterlässt der Rettungswagenfahrer diese Gefahrenüberprüfung
und fährt er mit 55 km/h bei "roter Ampel" in eine Kreuzung hinein, dann
trifft ihn bei einem Unfall eine Haftungsquote von 80 Prozent.
Oberlandesgericht Naumburg,
Az.: 1 U 76/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Unfälle |
Private
Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937)
(jlp). Ein angestellter
Lkw-Fahrer begehrte aufgrund eines Unfalls an seiner Arbeitsstätte
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht
wies seine Klage auch in letzter Instanz ab. Er war als Lkw-Fahrer und
Baumaschinenführer bei einem Bauunternehmen beschäftigt und fuhr mit seinem
privaten Pkw zu seiner Arbeitsstätte. Am Unfalltag bemerkte er kurz vor dem
Betriebsgelände, dass das Fahrzeug grundlos abbremste. Nach Beendigung
seiner Arbeitszeit benutzte er die betriebliche Hebebühne, um die
Schadenursache festzustellen und zu beheben. Arbeitskollegen halfen ihm
dabei. Kurz vor Beendigung der Arbeiten betätigte ein Arbeitskollege den
Schalter der Hebebühne. Dadurch wurde die Spindel der Hebebühne in
Drehbewegung versetzt und mit ihr ein noch nicht entfernter
Werkzeugschlüssel. Dieser traf den Lkw-Fahrer am Kopf. Er erlitt schwere
Verletzungen. Die Richter urteilten, dass der Verletzte zurzeit des Unfalls
an der Hebebühne mit deren Reparatur keine unfallversicherte Tätigkeit
verrichtet hat. Er war dabei auch nicht infolge seiner Beschäftigung als
Lkw-Fahrer und Baumaschinenführer einer besonderen Betriebsgefahr
ausgesetzt, die sich in dem Unfall realisiert hat. Er war im Wesentlichen
aus privatwirtschaftlichen Gründen und nicht wegen seiner versicherten
Beschäftigung am Unfallort. Damit ist das Ereignis auch kein Arbeitsunfall.
Bundessozialgericht,
Az.: B 2 U 12/08 R |
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Abschleppen,
Parken
Unfälle |
Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936)
(jlp). Ein rückwärtsfahrender
Fahrzeugführer hat mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dabei muss der Rückwärtsfahrende
insbesondere beachten, dass der Gefahrraum hinter seinem Fahrzeug frei ist
und von hinten wie auch von den Seiten her frei bleibt. Diese
Sorgfaltspflicht gilt gegenüber dem gesamten fließenden Verkehr. Deshalb
spricht bei einer Fahrzeugkollision alles dafür, dass den Rückwärtsfahrenden
die alleinige Schuld trifft.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 2/08 |
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Fahrlehrer /
Fahrausbildung |
Lizenzentzug
für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)
(jlp). Ein Fahrlehrer und
Fahrschulinhaber verstößt gröblich gegen seine Pflichten nach dem
Fahrlehrergesetz, wenn er Prüflingen in rechtswidriger Weise zum
Führerschein verhilft und Ausbildungsnachweise fälscht. Der Widerruf der
Fahrlehrerlaubnis ist daher rechtmäßig. Unzuverlässig ist auch, wer Anlass
zur Befürchtung bietet, dass er sich im Rahmen seiner Tätigkeit als
Fahrlehrer über die zum Schutze der Allgemeinheit oder Einzelner vor Schäden
oder Gefahren erlassenen Vorschriften hinwegsetzen wird. Auch nach diesen
Maßstäben bejahte das Gericht eine Unzuverlässigkeit, weil der Fahrlehrer in
mindestens fünf Fällen jeweils dem Prüfer 500 € für die erteilte
Fahrerlaubnis bezahlte, obwohl diese keine Prüfung abgelegt hatten.
Verwaltungsgericht Göttingen,
Az.: 1 B 88/09 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Dies und Das |
Altes
Wohnmobil in der Umweltzone (934)
(jlp). Auch für ein
Wohnmobil, das gut 18 Jahre alt ist und für das es keine
Nachrüstungsmöglichkeiten für einen umweltgerechten Abgasfilter gibt, gelten
die Einschränkungen der Umweltzonen. Diese Einschränkungen führen nicht zu
einer Eigentumsverletzung. Ein solches Wohnmobil stößt im Vergleich zu neuen
Kraftfahrzeugen besonders viele Schadstoffe aus, die umweltschädigend sind.
Deshalb darf der Gesetzgeber für sein wichtiges umweltpolitisches Ziel, die
Feinstaubbelastung zu reduzieren, die Nutzung solcher Kraftfahrzeuge
einschränken. Hierdurch wird der Wohnmobilhalter nicht übermäßig belastet.
Er kann sein Wohnmobil in weiten Teilen Deutschlands nach wie vor
ungehindert nutzen. Er darf nur nicht in solche Gebiete fahren, in denen die
Schadstoffbelastung besonders hoch ist.
Verwaltungsgericht Stuttgart,
Az.: 6 K 1387/09 |
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Unfälle |
Kein
Nutzungsausfall für Wohnmobil (933)
(jlp). Wer bei einem Unfall
schuldlos einen Schaden an seinem Fahrzeug erleidet, hat gegen den Schädiger
für die Zeit der Fahrzeugreparatur einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Diese
Ausfallentschädigung steht dem Eigentümer eines unfallgeschädigten
Wohnmobils aber nicht automatisch zu. Hierzu hat der Bundesgerichtshof
entschieden, dass der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines dem
reinen Freizeitzweck dienenden Wohnmobils keinen Anspruch auf eine
Nutzungsentschädigung begründet, wenn die Nutzungsmöglichkeit nur abstrakt
ist. Es liegt nur die Beeinträchtigung von Genussmöglichkeiten vor. Solche
Einschränkungen stellen aber keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR
248/07 |
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Unfälle |
Zweifelhafte
„freie Fahrt“ (932)
(jlp). Ein Kraftfahrer kann
nicht ohne Weiteres davon ausgehen, ihm werde Platz gemacht, wenn der vor
ihm fahrende Pkw langsamer wird und nach rechts zieht. In einer solchen
Situation muss man sich vor einem Überholvorgang jedenfalls erst einmal
vergewissern, dass ein Überholen gefahrlos möglich ist. Im vorliegenden Fall
wollte ein Krankenwagen mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht die
vor ihm fahrenden Fahrzeuge überholen. Das direkt vor ihm fahrende Fahrzeug
scherte jedoch ebenfalls zu einem Überholmanöver aus. Der Fahrzeugführer
hatte nicht in den Rückspiegel geschaut. Es kam zwangsläufig zu einer
Kollision mit dem Krankenwagen. Für die Unfallfolgen haftet der
Fahrzeugführer alleine. Dem Krankenwagenfahrer kann kein Mitverschulden
angelastet werden.
Landgericht Coburg, Az.: 11 O
590/08 |
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Radfahrer,
Inlineskater, Mofafahrer |
Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg für Radfahrer (931)
(jlp). Ein Radfahrer handelt
grob verkehrswidrig, wenn er auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des
Fahrverkehrs fährt und hierbei nicht eine Schrittgeschwindigkeit einhält.
Kommt unter diesen Voraussetzungen ein Radfahrer "herausgeschossen" und
kommt es zur Kollision mit einem kreuzenden Kraftfahrer, dann haftet der
Radfahrer für die Unfallfolgen allein. Wäre der Radfahrer mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren, hätte sich der Unfall vermeiden lassen.
Amtsgericht Darmstadt, Az.:
304 C 181/08 |
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Verhalten im
Straßenverkehr |
Vertrauen auf
ein eingeschaltetes Blinksignal (930)
(jlp). Ein wartepflichtiger
Verkehrsteilnehmer, der auf einer untergeordneten Straße darauf wartet, dass
er auf die vorfahrtberechtigte Straße einfahren kann, darf darauf vertrauen,
dass der Kraftwagenfahrer, der auf der vorfahrtberechtigten Straße fährt,
und mittels eingeschalteten rechten Blinklichts einen Abbiegevorgang
anzeigt, diesen auch durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht
konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht zweifelhaft erscheinen lassen.
Oberlandesgericht München, Az.:
10 U 4439/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Steuer |
Jahreswagenbesteuerung (929)
(jlp). Zum Arbeitslohn
gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre
Arbeitgeber Waren - zum Beispiel Jahreswagen - aufgrund des
Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt,
bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden
Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird.
Entscheidend ist insoweit aber nicht nur die unverbindliche Preisempfehlung
des Automobilherstellers, um die vom Arbeitnehmer zu versteuernden Vorteile
aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Wird so ein Fahrzeug im
Angebotspreis regelmäßig mit einer Rabattempfehlung angeboten, so gilt
dieser Preis, weil dies auch der Preis ist, den der allgemeine
Geschäftsverkehr bezahlt.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
18/07 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Lack ist Lack
(928)
(jlp). Wird bei einem
Gebrauchtwagenkauf die bei Abschluss des Kaufvertrags vorhandene
Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt und dieser
Schaden durch eine Neulackierung beseitigt, berechtigt dies den Käufer nicht
zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Umstand, dass durch das Zerkratzen des
Lacks und die zur Beseitigung der Lackschäden erforderliche Neulackierung
die Originallackierung des verkauften Fahrzeugs nicht mehr vorhanden ist,
stellt keinen Mangel dar.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII
ZR 191/07 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Unzulässige
Abmahnung (927)
(jlp). Der Arbeitnehmer kann
nicht dazu verpflichtet werden, an einem Personalgespräch teilzunehmen, das
weder Inhalt, Ort noch Zeit der Arbeitsleistung betrifft. Eine vom
Arbeitgeber gewünschte Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich einer
Absenkung der Arbeitsvergütung ist nicht vom Weisungsrecht umfasst und kann
daher den Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme am Gespräch verpflichten,
urteilte das Bundesarbeitsgericht. Aus diesem Grund hatte eine
Arbeitnehmerin, die infolge ihrer Nichtteilnahme abgemahnt worden war, mit
ihrer Klage, die Abmahnung aus der Personalakte herauszunehmen, Erfolg.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2
AZR 606/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Anspruch auf
Weihnachtsgeld (926)
(jlp). Ist im Arbeitsvertrag
vereinbart, dass der Arbeitgeber jeweils im November eines jeden Jahres in
Abhängigkeit von der Geschäftslage und der persönlichen Leistung festlegt,
ob und in welcher Höhe ein Weihnachtsgeld gezahlt wird und hierauf auch bei
wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht, muss sich ein Arbeitnehmer
zu diesem Zeitpunkt noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, damit auch für
ihn ein Anspruch entstehen kann. Ein anteiliger Anspruch für jeden Monat des
zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses kann ohne weitere Voraussetzungen
daraus nicht abgeleitet werden.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 10
AZR 15/08 |
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Werbung |
Unangemessene
Werbung (925)
(jlp). Die Werbung für Möbel mit
der Rückzahlung des kompletten Kaufpreises für den Fall, dass die deutsche
Fußball-Nationalmannschaft Europameister wird, stellt einen unangemessenen
unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
4 U 200/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Betriebsführung |
Mitgehangen -
Mitgefangen (924)
(jlp). Soll ein Geschäftsführer
aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein
Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer
begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Az.: II ZR
167/07 |
|
Alkohol, Drogen,
Rauschmittel
Fahrerlaubnis / Fahrverbot |
Kein
Führerschein bei täglichem Cannabiskonsum (923)
(jlp). Bei täglichem oder nahezu
täglichem Cannabiskonsum ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum
Führen eines Kraftfahrzeuges zu entziehen. Diese Einschätzung der
Rechtsprechung stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Gutachten und
entspricht den Leitlinien zur Kraftfahreignung.
Bundesverwaltungsgericht, Az.:
3 C 1.08 |
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Steuer
Dies und Das |
Lkw-Maut ist
rechtmäßig (922)
(jlp). Die Erhebung einer Maut
für Lastkraftwagen, wie auch das derzeitige Mautberechnungssystem, sind
zulässig und sind selbst dann nicht zu beanstanden, wenn im Einzelfall im
geringen Umfang zu hohe Mautbeträge bezahlt werden. Dem Gesetzgeber stand
für das Autobahnmautgesetz ein weiter Gestaltungsspielraum zu. So ist es
auch zulässig, lediglich bei der Achszahl der mautpflichtigen Fahrzeuge die
Mautgebühren zu differenzieren.
Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen, Az.: 9 A 3082/08 |
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Dies und Das
Unfälle |
Lkw-Fahrerin
darf auf alten Beruf verwiesen werden (921)
(jlp). Eine im Güternahverkehr
tätige Lkw-Fahrerin erlitt einen Unfall. Ihre
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlte ihr sieben Monate lang eine
Berufsunfähigkeitsrente. Länger wollte die Versicherung nicht zahlen, da sie
der Auffassung war, dass die Lkw-Fahrerin entweder im Güternahverkehr
Automatikfahrzeuge steuern könnte, als Auslieferungsfahrerin oder
Taxifahrerin tätig sein oder sogar in ihren alten Beruf als
Verwaltungsfachangestellte zurückkehren könnte. Das angerufene Gericht sah
die Verweisung einer Lkw-Fahrerin auf den von ihr früher, Jahre
zurückliegenden, ausgeübten Beruf ebenfalls als zulässig an, auch wenn sie
nicht über PC-Kenntnisse verfügt und daher eine mehrmonatige
Einarbeitungszeit benötigt. Einer jetzt als Lkw-Fahrerin Tätigen ist es
zuzumuten, sich an die sonstigen geänderten Rahmenbedingungen einer
Tätigkeit als Verwaltungsangestellte anzupassen. Eine Ausbildung wie die zur
Verwaltungsangestellten ist nämlich von vornherein darauf angelegt, dass
derjenige, der die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, in der Lage
ist, den im Verlauf der Zeit zwangsläufig zu erwartenden Änderungen zu
folgen und sich insoweit stetig weiterzuentwickeln. Ihr ist es zuzumuten,
für den Fall einer Berufsrückkehr auch nach über zehn Jahren in einer drei-
bis sechsmonatigen Einarbeitszeit sich der aktuellen Lage anzupassen.
Oberlandesgericht
Saarbrücken, Az.: 5 U 124/07-11 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Einschränkungen bei Dieselpartikelfiltern (920)
(jlp). Der Umstand, dass ein Kfz
mit Dieselpartikelfilter für eine Verwendung im reinen Kurzstreckenbetrieb
nur eingeschränkt geeignet ist, weil die zur Eignung des Partikelfilters
erforderliche Abgastemperatur im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht
erreicht wird, sodass zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten
unternommen werden müssen, stellt keinen Sachmangel dar, wenn dies nach dem
Stand der Technik nicht zu vermeiden ist und aus demselben Grund auch die
Kurzstreckeneignung der Fahrzeuge anderer Hersteller, die mit einem
Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind, in gleicher Weise beeinträchtigt ist.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII
ZR 160/08 |
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Dies und Das
Unfälle mit/wegen Tieren |
Spinnen gehören zum
Lebensrisiko (919)
(jlp). Die Benutzerin einer
Tiefgarage verlangte von einem Hausmeisterservice Schadenersatz und
Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro, weil dieses Serviceunternehmen die
Spinnenweben in dieser Garage nicht entfernt habe. Dadurch habe sich die
Frau derart über eine fette Spinne erschrocken, dass sie bei einer
Zurückbewegung gestürzt sei. Hierdurch habe sie sich das Becken geprellt und
einen Bruch am Handgelenk erlitten. Ihre Klage hatte aber keinen Erfolg.
Nach Auffassung der Richter hat sich das allgemeine Lebensrisiko
verwirklicht. Hierfür hat aber das Reinigungsunternehmen nicht einzustehen.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Az.: 7 U 58/09 |
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Dies und Das |
Schwerhörigkeit ist mit Hörgerät zu kompensieren (918)
(jlp). Der Inhaberin einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde die Erlaubnis wegen einer
vorhandenen Schwerhörigkeit entzogen. Hiergegen wehrte sich die Frau und
bekam vom Oberverwaltungsgericht schließlich Recht. Diese stellten fest,
dass unter Berücksichtigung des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts es
im Einzelfall möglich ist, eine ausreichend zuverlässige Kompensation eines
Hörverlusts von 60 Prozent oder mehr bei der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte zu kompensieren. Ein
Sachverständiger hatte festgestellt, dass bei der Klägerin zwar eine an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bestehe. Mit der Verwendung der ihr
angepassten Hörgeräte sei sie aber in der Lage, den körperlichen und
geistigen Anforderungen an eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu
genügen. Dies entsprach auch dem Eindruck, den die Frau in der mündlichen
Verhandlung machte. In dieser konnte sie mühelos und ohne jede
Wahrnehmungsschwierigkeit der Verhandlung folgen. Ihre Schwerhörigkeit hat
man ihr nicht angemerkt.
Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg I, Az.: 1 B 9.07 |
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Vermietung |
Keine
Haftungsbefreiung (917)
(jlp). Wird ein
Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt, so wird der Einzelunternehmer
nicht automatisch aus dem Gewerbemietvertrag entlassen. Vielmehr hat der
Vermieter ein erhebliches anzuerkennendes Interesse daran, dass der
persönlich haftende Mieter nicht aus diesem Mietvertrag entlassen wird.
Wechselt also beispielsweise die Inhaberschaft eines Handelsgeschäftes, dann
ist grundsätzlich immer die Zustimmung des Vermieters für eine Übernahme des
Mietvertrages auf den Erwerber erforderlich.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 204/07 |
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Handy, Telefon, Telefax,
Rundfunk, Fernsehen |
Nachweis des
Fax-Zugangs (916)
(jlp). Auf Grund der rasanten
und sich qualitativ ständig verbesserten Entwicklung der
Kommunikationstechnologie spricht wegen der sehr hohen
Übertragungssicherheit bei einem Sendebericht mit "OK" bzw. "erfolgreich"
der Anscheinsbeweis für einen Zugang des Faxes. Abzustellen ist darauf, ob
die gesendeten Signale vollständig vom Telefaxgerät des Empfängers empfangen
bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck kommt es demgegenüber wegen der
bei neueren Faxgeräten gegebenen Möglichkeit, Daten zunächst zu speichern
und erst später auszudrucken, nicht an.
Amtsgericht Schleiden, Az.:
10 C 85/08 |
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Dies und Das |
Durch Sturm
abgerissenes Werbeschild (915)
(jlp). Löst sich bei einem Orkan
mit Windstärke 11 ein Werbeschild von einem Einkaufscenter und beschädigt
ein Fahrzeug, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das Ablösen des
Schildes auf die fehlerhafte Errichtung oder nicht ordnungsgemäße
Unterhaltung durch den Gebäudeeigentümer zurückzuführen ist. Der
Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass das Werbeschild von
einer renommierten Fachfirma angebracht wurde und der Geschäftsführer des
Einkaufscenters es noch im gleichen Monat durch Inaugenscheinnahme
kontrolliert hat, ohne Auffälligkeiten festzustellen.
Amtsgericht Dachau, Az.: 3 C
748/08 |
Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung |
Hinweispflichten einer freien Kfz-Werkstatt (914)
(jlp). Gibt ein Kunde seinen Pkw
in eine Kfz-Meisterwerkstatt zur Inspektion, so schuldet die Werkstatt nicht
nur die Arbeiten, welche im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern auch
diejenigen, die der Hersteller mittlerweile zusätzlich in seinen
Inspektionsrichtlinien für dieses Fahrzeug vorsieht. Ist die Werkstatt nicht
in der Lage, auf diese Informationen mit zumutbaren Mitteln zuzugreifen, so
ist sie verpflichtet, ihren Kunden darauf hinzuweisen. Verletzt die
Werkstatt diese Hinweispflicht, so kommt eine Haftung in Betracht, wenn aus
einer unterlassenen, aber notwendigen und vorgeschriebenen Serviceleistung -
wie hier der Austausch des Zahnriemens - ein Motorschaden entsteht.
Landgericht Mannheim, Az.: 1
S 174/08 |
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Motorradfahrer |
Kritisches
Motorradfahrverhalten (913)
(jlp). Treten bei einem neu
gekauften Motorrad Pendelschwingungen bei hoher Geschwindigkeit (ab 170
km/h) auf, die untrennbar mit individuellen Faktoren wie dem Gewicht und dem
Fahrverhalten sowie insbesondere den subjektiven Empfindungen des Kunden
verbunden sind, stellt dies keinen Mangel eines Motorrads dar. Zudem wird
das Pendelverhalten auch durch Umstände wie Straßenbeschaffenheit, Wind,
Motorradbauart, Reifen und Beladung beeinflusst. Diese Parameter können sehr
unterschiedlich sein, ohne dass gleich ein Sachmangel herzuleiten ist. Im
Hinblick auf die maßgeblichen individuellen Faktoren lassen sich
objektivierbare konstruktionsbedingte Mängel nicht feststellen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.:
28 U 145/07 |
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Alkohol, Drogen,
Rauschmittel |
Doppelte
Alkoholisierung (912)
(jlp). Einen alkoholisierten
Fahrzeugführer trifft gegenüber einem alkoholisierten Fahrzeuginsassen eine
Pflicht, für das Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu
tragen. Dies gilt auch für einen Fahrzeugführer, der wegen Alkoholisierung
absolut fahruntüchtig ist. Diese Fürsorgepflicht des Fahrzeugführers ist
höher zu bewerten, als die eigene Verpflichtung des Beifahrers sich
anzuschnallen. Damit kann auch der nicht angeschnallte und bei einem Unfall
verletzte Beifahrer Haftungsansprüche gegen den Fahrzeugführer geltend
machen.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Az.: 1 U 192/08 |
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Öffentliche Verkehrsmittel
Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Radfahrerhaftung gegenüber anfahrendem Bus (911)
(jlp). Der Fahrer eines
Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht abwarten, bis ein
Radfahrer, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck
des Busses befindet, vorbeigefahren ist. Kommt es dann beim Einscheren zur
Kollision der Fahrzeuge, dann überwiegt das Verschulden des Radfahrers
derart, dass der anfahrende Bus gegenüber dem überholenden Radfahrer
überhaupt nicht haftet.
Kammergericht Berlin, Az.: 12
U 142/07 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Anspruch auf
Ersatz der Navi-CD (910)
(jlp). Wird ein im Fahrzeug
eingebautes Navigationsgerät nebst der dazugehörigen CD bei einem
Einbruchdiebstahl in dieses Fahrzeug entwendet, so muss die
Teilkaskoversicherung nicht nur das gestohlene Navigationsgerät ersetzen,
sondern auch die dazugehörige CD. Beide Teile bilden eine Einheit. Die CD
ist nicht nur reiner Datenträger, sondern bildet zu dem Navigationsgerät
eine Einheit.
Amtsgericht Düsseldorf, Az.:
231 C 14006/08 |
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Betrug, Diebstahl, Einbruch |
Toleranz hat
ihre Grenzen (909)
(jlp). Die Angaben des
Versicherungsnehmers gegenüber der Kaskoversicherung bei einem Kfz-Diebstahl
müssen den Tatsachen entsprechen. Dies gilt auch für die Angaben zur
Laufleistung des gestohlenen Fahrzeugs. Falsche Angaben zur Laufleistung
sind selbst mit dem Zusatz "ca." nur dann tolerabel, wenn die Abweichung bei
etwa 10 Prozent liegt. Gibt so der Versicherungsnehmer den Kilometerstand
seines Fahrzeuges mit "ca." 32.000 km an, obwohl die Laufleistung
tatsächlich bei 43.000 km lag, liegt eine Falschangabe vor mit der Folge,
dass die Kaskoversicherung leistungsfrei ist.
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main, Az.: 3 U 92/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Steuer |
Private
Pkw-Nutzung (908)
(jlp). Zum Arbeitslohn zählt der
Bundesfinanzhof auch die unentgeltliche beziehungsweise verbilligte
Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur
Privatnutzung und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den
beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die
private Nutzung des Pkw im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden
ist. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe der
Vorteilsgewährung kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht. In einem
solchen Fall liegt stets Sachlohn und keine verdeckte Gewinnausschüttung
vor. Letztere Annahme ist lediglich in solchen Fällen gegeben, in denen ein
Gesellschafter-Geschäftsführer das Betriebsfahrzeug ohne die entsprechende
Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
81/06 |
Arbeitgeber,
-nehmer
Steuer |
Nachwuchsförderpreis ist Arbeitslohn (907)
(jlp). Ein dem Arbeitnehmer vom
Arbeitgeber verliehener Nachwuchsförderpreis ist steuerlich als Arbeitslohn
zu werten, wenn der Preis für die fachlichen Leistungen und nicht für die
Persönlichkeit des Arbeitnehmers vergeben wurde. Der verliehene Preis stellt
sich regelmäßig als Frucht der Arbeit dar, wenn dieser Preis wirtschaftlich
den Charakter eines leistungsbezogenen Entgeltes hat. Nicht durch das
Dienstverhältnis veranlasst sind hingegen Preise, die für das Lebenswerk
oder das Gesamtschaffen verliehen werden.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R
39/08 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Urlaubsabgeltung bei Krankheit (906)
(jlp). Die Ansprüche auf
Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der
Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/ oder des
Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 9
AZR 477/07 |
Arbeitgeber,
-nehmer |
Kündigungsklagefristen für Schwangere (905)
(jlp). Eine schwangere
Arbeitnehmerin muss die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 9 I
Mutterschutzgesetz grundsätzlich innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist
gerichtlich geltend machen. Die Klagefrist des § 4 Satz 1
Kündigungsschutzgesetz läuft auch an, wenn die den Sonderkündigungsschutz
auslösenden Voraussetzungen (Schwangerschaft) erst nach Zugang der Kündigung
der Arbeitnehmerin bekannt werden. Sie wird durch die Mitteilung der
Arbeitnehmerin an den Arbeitgeber nach Kündigungsausspruch, sie sei
schwanger, nicht gehemmt oder unterbrochen. Erhebt die schwangere
Arbeitnehmerin keine Kündigungsschutzklage, obwohl sie den Arbeitgeber nach
Ausspruch der Kündigung und noch innerhalb der Zweiwochenfrist von ihrer
Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, wird die Kündigung nach Ablauf der
dreiwöchigen Klagefrist als von Anfang an rechtswirksam anerkannt.
Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 4 Satz 4
Kündigungsschutzgesetz ist die Kenntnis des Arbeitgebers von der
Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2
AZR 286/07 |
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