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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung
dieser Seite: 08.11.11

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Unfälle

Diabetesbedingte Verkehrsunfälle (1003)

(jlp). Bei stark schwankenden Blutzuckerwerten und insgesamt schwieriger Einstellbarkeit eines Diabetes mellitus, die in der Vergangenheit mehrfach zu Verkehrsunfällen geführt haben, ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis geboten, sofern der Betroffene aus fachärztlicher Sicht aktuell nicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer Kraftfahrzeuge sicher zu führen. In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnis ohne eine Abwägung mit persönlichen Belangen des Betroffenen zwingend zu entziehen.

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 L 1058/09

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Radfahrerhaftung (1002)

(jlp). Für einen den Gehweg benutzenden erwachsenen Radfahrer besteht kein Vorfahrtsrecht gegenüber der einmündenden Straße, auch wenn diese der parallel zum Gehweg verlaufenden Straße untergeordnet ist. Ein an sich wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer kann darauf vertrauen, dass sich auf einem Gehweg kein Radfahrer nähert. Benutzt daher ein Radfahrer einen für den Fahrradverkehr gesperrten Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, trifft ihn im Falle der Kollision die volle alleinige Haftung.

Amtsgericht Starnberg, Az.: 1 C 1472/09

Dies und Das

Öffentlicher Verkehrsraum

Herabfallende Naturgefahren (1001)

(jlp). Der Rückschnitt von Bäumen an allgemein zugänglichen Verkehrsflächen (hier: Parkplatz einer Schule) begründet auch dann keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn herabfallende Früchte (Eicheln) - angeblich wegen nun "ungebremsten" Falls aus größerer Höhe - Schäden an einem Kraftfahrzeug verursachen, das unter den Bäumen zum Parken abgestellt war. Der Fahrzeugeigentümer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, müssen als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hingenommen werden.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 219/08

Fahrlehrer / Fahrausbildung Keine Fortbildung - keine Fahrlehrerlaubnis (1000)

(jlp). Erfüllt ein Fahrerlehrer wiederholt (zweimalig) seine Verpflichtung zur Fortbildung nicht, dann rechtfertigt dieses Verhalten den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis. Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Sicherung des gehobenen Ausbildungsniveaus ist ein Widerruf notwendig und geboten.

Verwaltungsgericht Chemnitz, Az.: 4 K 935/07 (n.rk.)

Dies und Das Lkw-Anhänger kann in 130%-Grenze repariert werden (999)

(jlp). Der Halter eines Lkw-Anhängers (hier: Sattelauflieger) kann bei Beschädigung seines Fahrzeuges ein besonderes Interesse am Erhalt und damit an der Reparatur des Anhängers haben. Reparaturkosten bis zum 1,3-fachen des Wiederbeschaffungswertes sind in diesem Fall erstattungsfähig.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 14 U 123/09

Arbeitgeber,
-nehmer

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Geschwindigkeit

Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung (998)

(jlp). Ein Absehen von einem Regelfahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß kommt nur bei einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz in Betracht, wozu der Richter im Rahmen der von ihm zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des Arbeitsplatzes bzw. der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrunde liegenden Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen hat. Stellt der Richter die tatsächliche Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes durch Kündigung als unverhältnismäßige Härte fest, ist dem Betroffenen das Risiko, die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung einer Klärung durch die Arbeitsgerichte zuzuführen, grundsätzlich nicht zuzumuten. Nur bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigungsandrohung kann ein Härtefall außer Betracht bleiben.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWi 5/09

Werbung Irreführung (997)

(jlp). Es ist irreführend, Beratungsgespräche für Versicherungsprodukte in der Weise anzubahnen, dass Verbraucher mittels Karte, die in Aufmachung und Inhalt einer Paketbenachrichtigungskarte ähnelt, zu einem Anruf bei einer Hotline veranlasst werden.

Landgericht Potsdam, Az.: 2 O 312/09

Werbung Werbung mit Festpreis (996)

(jlp). Die Werbung eines Schlüsseldienstes in den Gelben Seiten mit dem hervorgehobenen Hinweis "zum Festpreis" und der Angabe eines bestimmten Betrages ist irreführend, wenn tatsächlich zu dem angegebenen Betrag noch zusätzliche Kosten wie Anfahrtskosten oder Arbeitszeit berechnet werden.

Landgericht Duisburg, Az.: 21 O 49/09

Werbung Qualitätsanforderungen an Gütesiegel (995)

(jlp). Die Verleihung eines Gütesiegels "Deutsches Hygienezertifikat" erweckt den unzutreffenden Anschein erhöhter Qualitätsanforderung, obwohl nur die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen mit dem Siegel bestätigt werden. Dies ist eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit unzulässig. Unzulässig ist eine solche Werbung mit einem Gütesiegel aber auch dann, wenn die Vergabe nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Gerade dies aber erwartet der Verbraucher.

Landgericht Berlin, Az.: 15 O 249/09 (n.rk.)

Artbeitgeber,
-nehmer
Keine Pflichtenkollision (994)

(jlp). Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führt zu einem Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZA 4/09

Unfälle mit/wegen Tieren Pkw-Kollision mit Kuhherde (993)

(jlp). Bei einem Verkehrsunfall nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße zwischen einem Pkw und mehreren Kühen, die aus einer umzäunten Weide ausgebrochen sind, ist die Tiergefahr in der Regel höher zu bewerten als die (einfache) Betriebsgefahr des Pkw. Der Landwirt haftet deshalb dem Pkw-Halter für den Schaden zu 75 Prozent. Der Haftungsanteil von 25 Prozent betrifft die Betriebsgefahr des Fahrzeugs und fällt in den Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 166/07

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Versagen der EU-Fahrerlaubnis (992)

(jlp). Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dürfen dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist, dass Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaats von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 15/09 und 16/09

Fahrlehrer / Fahrausbildung Unbefugte Bekanntgabe interner Fahrprüferliste (991)

(jlp). Eine Vermittlerin von Fahrschülern erhielt von einem Fahrprüfer früher als die offizielle Bekanntgabe die Liste, aus der sich der zuständige Prüfer, die jeweilige Prüfungsart, die Prüfungszeit und die zur Prüfung zugelassene Fahrschule ergaben. Beiden war bewusst, dass die auf der Liste enthaltenen Informationen geheim waren und die Vermittlerin diese Informationen eigentlich nicht besitzen durfte. Die Sache flog auf und beide wurden zu einer Geldstrafe zum einen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und zum anderen wegen Anstiftung hierzu verurteilt. Beide gingen in die Berufungsinstanz und wurden letztendlich freigesprochen. Die Richter stellten fest, dass die vorzeitige unbefugte Bekanntgabe der internen Diensteinteilung der TÜV-Fahrprüfer für Prüfungstermine (Prüferliste) durch einen Fahrprüfer an einen Fahrschülervermittler nicht zu einer strafrechtlichen Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen führt und auch kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Die Fahrschülervermittlerin wurde freigesprochen, da nicht geklärt werden konnte, ob sie die erhaltenen Informationen tatsächlich dazu verwendet hat, bestimmte Prüflinge bei bestimmten Prüfern zu platzieren. Eine unmittelbare Gefährdung des Prüfungssystems konnte ihr daher nicht nachgewiesen werden.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 81 Ss 52-53/09

Verhalten im Straßenverkehr Ausschwenkender Lkw (990)

(jlp). Den Führer eines Kraftfahrzeuges, welches aufgrund seiner Bauart oder seiner Ladung beim Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen ausschwenkt, trifft gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Führer eines derartigen Kraftfahrzeuges, der sich im linken Fahrstreifen eingeordnet hat, muss das Abbiegen nach links solange zurückstellen bis er sicher sein kann, dass er keinen rechts daneben befindlichen, nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 192/08

Unfälle Ein Beitrag zur Schadenminderung (989)

(jlp). Holt ein unfallgeschädigter Kraftfahrzeughalter zur Schadenermittlung kein kostenintensives Sachverständigengutachten ein, sondern begnügt er sich für die Schadenabrechnung mit der Vorlage eines Kostenvoranschlages der Kfz-Werkstatt, so sind dem unfallgeschädigten Kfz-Halter die Kosten hierfür zu ersetzen. Insofern kommt der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht nach.

Landgericht Hildesheim, Az.: 7 S 107/09

Werbung Lockvogelwerbung (988)

(jlp). Es ist irreführend, wenn ein im Angebotsprospekt beworbener 4-Gigabyte-Speicherstick am Erscheinungstag der Werbung bereits 70 Minuten nach Ladenöffnung nicht mehr erhältlich ist. Auch die Angabe "Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge am ersten Angebotstag ausverkauft sein" beseitigt die Irreführung nicht.

Landgericht Köln, Az.: 84 O 68/09

Werbung Fundstellen für Testsieger (987)

(jlp). Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 50/07

Internet, E-Mail Geklaute Stadtpläne (986)

(jlp). Wer von einer fremden Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Auf dem Markt werden für solche Pläne zwischen 675 Euro und 820 Euro bezahlt. Deshalb ist eine Urhebergebühr von 650 Euro als angemessen anzusehen.

Amtsgericht München, Az.: 161 C 8713/09

Werbung Beste Preise (985)

(jlp). Die Aussage "beste Preise" ist keine Alleinstellungsbehauptung, da sie nur die allgemeine Aussage von "sehr guten" Preisen enthält. Eine solche Werbeaussage ist erlaubt und nicht irreführend.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 U 19/09

Arbeitgeber,
-nehmer
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs (984)

(jlp). Eine Verkaufstätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt während des Urlaubs stellt keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit dar. Damit wurde eine Arbeitgeberkündigung aufgehoben. Der Arbeitgeber wollte das Arbeitsverhältnis mit seiner angestellten Bürokauffrau aufheben, weil diese ihrem Ehemann an dessen Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt im Urlaub geholfen hatte.

Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 674/09

Unfälle Restwertermittlung eines Unfallfahrzeuges (983)

(jlp). Liegt bei einem Kfz-Unfall-Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann kann der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, auf die dort genannten Restwertangaben vertrauen. Dabei hat der Sachverständige als geeignete Schätzgrundlage für den Restwert im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese in seinem Gutachten konkret zu benennen.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 318/08

Verhalten im Straßenverkehr Blindflug (982)

(jlp). Überfährt ein Kraftfahrzeugführer eine Ampelanlage, die rotes Licht zeigt, so wird dieses Fahrverhalten bei der Geltendmachung von Vollkaskoschadenersatzansprüchen als grob fahrlässig eingestuft. Die Kaskoversicherungsgesellschaft ist daher zu einer Leistungskürzung berechtigt, die sich an der Schwere des Verschuldens orientiert. Behauptet der Fahrzeugführer, dass ihn die Sonne in dieser Situation geblendet habe, so rechtfertigt dieses "blinde" Fahren nur eine Kaskoentschädigung in Höhe von 50 Prozent.

Landgericht Münster, Az.: 15 O 141/09

Unfälle Verweis auf freie Kfz-Werkstatt (981)

(jlp). Wird ein unfallgeschädigter Kfz-Halter von der Versicherung des Schädigers im Rahmen der Schadenminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verwiesen, dann muss die Versicherung des Schädigers darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Deshalb darf der Geschädigte bei seiner fiktiven Schadenberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 53/09

Verhalten im Straßenverkehr Alleinhaftung eines Linksabbiegers (980)

(jlp). Auf einer Bundesstraße auf gerader Strecke kam es zu einem Unfall, in dem ein vor einem Lkw fahrender Pkw nach links in einen Waldweg abbiegen wollte und hierbei mit einem Pkw, der den Lkw überholte, kollidierte. Das Oberlandesgericht musste über die Schadensverteilung entscheiden und kam zu dem Urteil, dass ein abbiegender Kfz-Führer in der Regel alleine haftet. Kommt es zwischen einem nach links abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück. Der abbiegende Kfz-Führer hat zudem nicht angegeben, mit welcher Ausgangsgeschwindigkeit gefahren wurde, wie viele Meter er vor dem Feldweg auf welche Geschwindigkeit abgebremst hat, wie viel Zeit zwischen Setzen des Blinkers und Abbiegen lag und in welcher Entfernung sich der Lkw hierzu befand.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 6 U 106/08

Geschwindigkeit Haftung für Fahrstreifenwechsel (979)

(jlp). Allein die gefahrene Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h auf einer wenig befahrenen und gut einsehbaren Autobahn führt nicht zur Mithaftung eines vorfahrtberechtigten Unfallbeteiligten, wenn der Unfallgegner kurz vor dem Unfall von der Einfädelspur einer Autobahnauffahrt auf die Überholspur der Autobahn gewechselt hat, obwohl er seinen Pkw mit einer Leistung von 33 kW nicht derart beschleunigen konnte, dass eine Gefährdung des herannahenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs ausgeschlossen war.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 5 U 797/08

Arbeitgeber, Arbeitnehmer Gehaltskürzung für Toilettenbesuche (978)

(jlp). Ein Arbeitgeber kürzte seinem Mitarbeiter das Gehalt um 687,40 Euro, weil dieser Mitarbeiter nach seiner Ansicht zu viel Zeit auf der Toilette verbracht habe. Eine Mitarbeiterin hatte auf Anweisung minutiös protokolliert, wie oft und wie lange der Mitarbeiter die Toilette frequentierte. Diese Aufzeichnungen, die für einen Zeitraum von knapp drei Wochen eine "Toilettenzeit" von insgesamt 384 Minuten ergab, legte der Arbeitgeber im Prozess vor. Trotzdem hielt das Arbeitsgericht den Lohnabzug für unberechtigt. Eine Zumutbarkeitsgrenze sei nicht erreicht. Zudem ist es fraglich, ob eine solche Kontrolle nicht das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt.

Arbeitsgericht Köln, Az.: 6 Ca 3846/09

Arbeitgeber, Arbeitnehmer Kündigung wegen unzureichender Deutschkenntnisse (977)

(jlp). Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 764/08

Vermietung Geschäftshund ist erlaubt (976)

(jlp). Nach der Rechtsprechung ist ein generell im Mietvertrag ausgesprochenes Tierhaltungsverbot unwirksam. Der Vermieter kann deshalb aus einem solchen Verbot keinerlei Rechte herleiten. Dies bedeutet, dass auch ein Gewerberaummieter in seinen Geschäftsräumen einen Hund halten darf. Erst recht gilt diese Hundehaltungserlaubnis, wenn der Hund nur zu den Geschäftszeiten sich im Ladenlokal aufhält und dort auch nur zwei bis dreimal pro Woche. Sprechen auch sonst keine schwerwiegend nachvollziehbaren Interessen gegen das Mitbringen des Hundes in die Geschäftsräume, dann ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Landgericht Itzehoe, Az.: 7 O 191/08

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Pkw-Erwerb von „Zwischenhändler“ (975)

(jlp). Der Verkäufer eines gebrauchten Autos muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat. Der Käufer kann verlangen, dass er auch ungefragt über solche Zwischenhändler aufgeklärt wird, weil solche Umstände das Kaufinteresse wesentlich beeinflussen können.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 38/09

Kinder

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Überforderung im Straßenverkehr (974)

(jlp). Kollidiert ein 9-jähriger Fahrradfahrer mit einem Pkw, der in Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand geparkt ist, kann bereits das verkehrswidrige Linksparken eine generelle verkehrstypische Überforderungssituation des Kindes begründen, weil ein links geparktes Fahrzeug erhöhte Aufmerksamkeit verlangt, um sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug unbesetzt ist und keine weitere Gefahr darstellt oder ob mit einem plötzlichen Anfahren in die eigene Fahrtrichtung gerechnet werden muss. Ist ein Kind in dieser Situation offensichtlich überfordert, haftet es für den Kollisionsschaden mit dem Pkw nicht.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 133/09

Dies und Das Kfz-Schadenfreiheitsrabatt nach Trennung (973)

(jlp). Ein Ehegatte kann dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein, den vom anderen erzielten Schadenfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der Pkw von dem einen Ehegatten ausschließlich genutzt wurde und lediglich aus formalen Gründen oder wegen der Möglichkeit der kostengünstigeren Versicherung die Versicherungspolice auf den Namen des anderen, den Pkw nicht tatsächlich nutzenden, Ehegatten abgeschlossen war.

Landgericht Hildesheim, Az.: 7 S 41/08

Öffentlicher Verkehrsraum Warnschild statt Beseitigung (972)

(jlp). Die Nichtbeseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortsdurchgangsstraße stellt jedenfalls dann eine objektive Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn sich der Schadenbereich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt und im Scheitelpunkt einer abschüssig verlaufenden Kurve liegt. In einer solchen Situation genügt der Verkehrssicherungspflichtige seiner Verkehrssicherungspflicht nicht schon dann, wenn er - anstatt die Schadenstelle auf zumutbare Weise zu beseitigen - in einer Entfernung von mehr als 400 Meter zur Schadenstelle durch Aufstellen von Verkehrsschildern vor dem Vorhandensein von Straßenschäden warnt.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 185/09

Dies und Das Lkw-Überholverbot (971)

(jlp). Eine Verkehrsbeschränkung in Form von Lkw- Überholverboten auf Bundesautobahnen ist auch dann rechtmäßig, wenn hierdurch "nur" eine Harmonisierung des Verkehrsablaufes erzielt werden soll. Lassen sich durch die Lkw-Überholverbote auch konkrete Gefahrenlagen vermeiden, so wird hierdurch die Verkehrssicherheit verbessert, sodass Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung nicht greifen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 BV 08.481 u. 482

Abschleppen, Parken

Dies und Das

Parkplatzschranke ist berechenbar (970)

(jlp). Wer unter einer für Kraftfahrzeuge geöffneten Parkplatzschranke hindurch geht, muss damit rechnen, dass diese sich plötzlich schließt. Widmet der Fußgänger dem Schlagbaum gleichwohl nicht die nötige Aufmerksamkeit und wird er infolgedessen am Kopf getroffen, muss er seinen Schaden alleine tragen. Ein rot-weißer Schlagbaum ist für jedermann leicht zu beachten und leicht zu erkennen. Wer gleichwohl unter einen solchen Schlagbaum laufen will, geht daher ein hohes Eigenrisiko ein und haftet für seinen Schaden selbst.

Landgericht Coburg, Az.: 33 S 6/09

Abschleppen, Parken Parken ohne Umweltplakette - Knöllchen oder nicht? (969)

(Deutsche Anwaltshotline) Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

So konnte an einem von Bayern nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte Umweltzonen-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden. Noch bevor das vor Ort nachgeholt wurde, hatten die hanseatischen Politessen das Auto schon entdeckt und dem Fahrzeughalter per behördlichen Bescheid die Kosten des Verfahrens wegen eines Halt- bzw. Parkverstoßes auferlegt.

Zu Unrecht. Nach Auffassung des Gerichts lag in diesem Fall kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen Verkehrsverstöße in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette ist allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die 'Reinheit der Luft' - das hier betroffene Rechtsgut.

Das Parken eines Fahrzeugs ohne Plakette könne wohl als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren ist. Doch das entbindet die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.

Amtsgericht Bremen, Az.: 94 OWi 348/09

Internet, E-Mail Abo-Kostenfalle (968)

(jlp). Wird im Internet ein Test oder ein Gewinnspiel beworben, bei dem der Nutzer einen Fragebogen mit persönlichen Daten auszufüllen hat, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass und in welcher Höhe Kosten anfallen. Eine gute Wahrnehmbarkeit für den Verbraucher ist nicht gewährleistet, wenn die Kosten erst beim Herunterscrollen im Fließtext am Ende der Seite angegeben werden.

Kammergericht Berlin, Az.: 5 U 81/07

Dies und Das Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig (967)

(jlp). Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht in elf parallel liegenden Klageverfahren entschieden. Seit dem 01.01.2008 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone einfahren, ab dem 01.01.2010 sogar nur noch solche mit grüner Plakette. Die ergriffenen Maßnahmen sind verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet sind, eine Reduzierung von Schadstoffen zu bewirken.

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 11 A 295/08 bis 303/08 (n. rk.)

Abschleppen, Parken

Verhalten im Straßenverkehr

Vorsicht beim Öffnen der Fahrzeugtür (966)

(jlp). Die Sorgfaltsanforderung, geregelt in der Straßenverkehrsordnung, erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden Lastkraftwagen, kann eine hälftige Schadenteilung gerechtfertigt sein.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 316/08

Fahrerlaubnis / Fahrverbot Fahrverbot auch für Frühstarter (965)

(jlp). Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer das für ihn geltende Rotlicht zunächst beachtet, dann jedoch aufgrund einer Fehlentscheidung als sogenannter "Frühstarter" seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt hat, rechtfertigt keine Ausnahme vom Fahrverbot wegen dieses Rotlichtverstoßes. Eine Ausnahmesituation würde beispielsweise nur dann vorliegen, wenn das missachtete Rotlicht gerade nicht dem Schutz des Querverkehrs dient, sondern ausschließlich eine den Verkehrsfluss regelnde Funktion erfüllt und deshalb eine auch abstrakte Gefährdung des Querverkehrs oder anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWi 573/09

Abschleppen, Parken Parken in der Umweltzone (964)

(jlp). Wird ein Kraftfahrzeug in der Umweltzone geparkt, obwohl hierzu keine Genehmigung erteilt wurde, so haftet der Fahrzeughalter nicht für die Ermittlungskosten, um den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung, die der Straßenverkehrsbehörde die Erhebung solcher Kosten erlaubt, gilt ausschließlich für den fließenden Verkehr. Für geparkte Fahrzeuge gilt diese Norm nicht.

Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 994 OWi 5/09

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Festnetzmobiltelefon ist kein Handy (963)

(jlp). Immer wieder müssen sich die Gerichte mit dem Verbot des Mobiltelefonierens im Straßenverkehr beschäftigen. So wird das Verbot auch auf Funktionen wie Kurznachrichten, Organizerfunktionen und Internetfunktionen ausgedehnt. Für die Benutzung eines Festnetzmobiltelefonteils, welches lediglich zu einem Festnetzanschluss gehört, gilt dieses Verbot nicht. Derartige schnurlose Telefone sind schon wegen ihres geringen räumlichen Einsatzbereiches nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 82 Ss OWi 93/09

Geschwindigkeit Richtgeschwindigkeit ist einzuhalten (962)

(jlp). Kollidiert ein Kraftfahrzeugfahrer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 153 - 173 km/h mit einem auf der Überholspur zum Stehen gekommenen Fahrzeug, dann trifft ihn ein Mitverschulden, weil er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht eingehalten hat. Dies gilt aber nur dann, wenn zugleich feststeht, dass der Verkehrsunfall sicher vermeidbar gewesen wäre, wenn er die vorgegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte. Das Gericht bewertete dieses Mitverschulden hier mit 20 Prozent.

Landgericht Karlsruhe, Az.: 3 O 172/08

Dies und Das

Öffentlicher Verkehrsraum

Sichtfahrgebot bei Straßenbaustelle (961)

(jlp). Der Kraftfahrer, der gegen die Sperrbake vor einer Straßenbaustelle fährt, haftet auch bei fehlender Straßenbeleuchtung für den Kraftfahrzeugschaden allein. Eine Haftung des Baustelleneinrichters scheidet aus, weil hier ganz überwiegend ein Eigenverschulden des Kraftfahrers vorliegt. Mit Fahrbahnhindernissen muss ein Kraftfahrer stets rechnen. Er muss daher auf Sicht fahren, um jederzeit rechtzeitig anhalten zu können. Kommt er diesem Sichtfahrgebot nicht nach, haftet er in solchen Situationen alleine.

Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 4 U 155/08

Abschleppen, Parken

Dies und Das

Keine Hundehaltung im Pkw (960)

(jlp). Die regelmäßige Unterbringung eines Hundes für mehrere Stunden im Laderaum eines Pkw-Kombi missachtet die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung. Deshalb ist es nach der Tierschutz-Hundeverordnung nicht zulässig, wenn eine Hundehalterin drei - oder viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit ihren Hund auf einer solchen Pkw-Ladefläche hält. Die vom Verordnungsgeber vorgeschriebene Bodennutzungsfläche von sechs Quadratmetern wird hier deutlich unterschritten. Eine solche Hundehaltung ist unzulässig.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8 UZ 2673/07 - 21/09

Betriebsführung GmbH ohne Geschäftsführer (959)

(jlp). Eine GmbH ist ohne Geschäftsführer nicht in der Lage, wirksam Rechtsmittel gegen Ordnungsverfügungen nach dem Handelsgesetzbuch einzulegen. Die GmbH-Gesellschafter können zwar einen Geschäftsführer bestellen, haben aber nicht die Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers. Dies ergibt sich aus § 35 GmbH-Gesetz. Selbst ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss, einen Rechtsanwalt mit der Beschwerdeeinlegung zu beauftragen, vermag die fehlende Vertretungsberechtigung nicht aufzuheben.

Landgericht Bonn, Az.: 30 T 426/09

Motorradfahrer Motorradschutzkleidung schützt vor Schaden (958)

(jlp). Ein Motorradfahrer ist zum Tragen einer Schutzkleidung nicht verpflichtet. Hat aber der unfallgeschädigte Motorradfahrer nur eine Stoffhose getragen und hat er infolge des Sturzes an den Beinen erhebliche Verletzungen erlitten, so kann das Unterlassen des Tragens einer Schutzkleidung beim Mitverschulden (Verschulden gegen sich selbst) durchaus zu berücksichtigen sein. Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U 29/09

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit (957)

(jlp). Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass derjenige, der in erheblichem Maße Alkohol getrunken hat, seine Fahruntüchtigkeit erkennt. Vielmehr verringert sich mit steigender Alkoholisierung auch die Erkenntnis und Kritikfähigkeit, sodass die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, durchaus in einer den Vorsatz ausschließenden Weise beeinträchtigt sein könne. Um eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt annehmen zu können, müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für den Trinkverlauf, den Zusammenhang des Trinkverlaufs mit dem Fahrtantritt sowie das Verhalten des Täters während und nach der Fahrt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 Ss 17/09

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Pkw-Standzeit muss keinen Mangel bedeuten (956)

(jlp). Bei einem älteren Gebrauchtwagen ist eine längere Standzeit kein Sachmangel, wenn an dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind. Aus Sicht des Käufers eines Gebrauchtwagens kommt es nicht auf den Zeitablauf, sondern wesentlich darauf an, unter welchen Bedingungen das Fahrzeug abgestellt war. Bei einem fachgerechten Vorgehen kann der Zustand eines auch über längere Zeit stillgelegten Fahrzeugs besser sein, als bei gleichartigen Fahrzeugen ohne Standzeit.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 34/08

Dies und Das Freie Fahrt auf einem Wirtschaftsweg (955)

(jlp). Ein Wirtschaftsweg, der gesperrt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, darf auch von einem Nichtlandwirt mit seinem Pkw befahren werden, wenn er im Auftrag des Landwirtes dessen Traktor repariert (hier: Reifenpanne). Der helfende Nichtlandwirt kann auch nicht mit einem Bußgeld belegt werden, weil er auf diesem Wirtschaftsweg gehalten beziehungsweise geparkt hat. Denn das Halten beziehungsweise Parken ist vielmehr dort solange erlaubt, wie kein Halt- bzw. Parkverbot ausdrücklich durch ein Verkehrsschild angeordnet ist. Durch das Verkehrszeichen 260 (Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) ergibt sich jedenfalls nicht automatisch ein solches Halte- und Parkverbot.

Amtsgericht Lampertheim, Az.: 51 OWi - 8019 Js 42541/09

Dies und Das Abgelenkt durch Navi-Bedienung: Volle Haftung bei Auffahrunfall (954)

Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Der betroffene Fahrer eines gemieteten Mercedes scherte nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsgerätes vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht die Raststätte verpasst hatte, an der er eigentlich zum Austreten ausfahren wollte. Beim Umschalten des Gerätes auf den entsprechenden Suchmodus verlor er offenbar für einen Augenblick den Verkehr aus dem Auge und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw auf.

Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4.550,16 Euro zu übernehmen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren. Dem widersetzte sich der Mann mit der Argumentation, er könne nichts Fahrlässiges darin sehen, von einem rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen. Laut Potsdamer Richterspruch aber haben Eingaben ins Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen. Der Mann am Steuer des fahrenden Verkehrsmittels müsse sich - gerade auf einer Autobahn, die besondere Aufmerksamkeit verlangt - ausschließlich auf die nach vorheriger Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen beschränken.

Landgericht Potsdam, Az.: 6 O 32/09

Arbeitgeber,
-nehmer
Abmahnung mit klaren Verhaltensregeln (953)

(jlp). Eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers setzt stets eine wirksame Abmahnung des Arbeitgebers mit klaren Verhaltensregeln voraus. Eine ordentliche Kündigung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer durch eine vergebliche Abmahnung deutlich gemacht worden ist, welches Verhalten von ihm konkret erwartet wird und dass bei erneuter Pflichtverletzung der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 283/08

Arbeitgeber,
-nehmer
Raucherpause kann Arbeitszeit verkürzen (952)

(jlp). Auch langjährigen Mitarbeitern, die trotz Abmahnung wiederholt Raucherpausen in dem dafür vorgesehenen Bereich einlegen, ohne vorher auszustempeln, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin wurde deshalb vom Arbeitsgericht Duisburg abgewiesen. Die die fristlose Kündigung rechtfertigende gravierende Pflichtverletzung hat das Gericht in dem kurzzeitigen Entzug der Arbeitszeit gesehen.

Arbeitsgericht Duisburg, Az.: 3 Ca 1336/09

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentlicher Verkehrsraum

Keine Winterwartung für Anliegerstraße (951)

(jlp). Die Räum- und Streupflicht für Fahrbahnen besteht innerhalb geschlossener Ortslagen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Eine Anliegerstraße wird durch das häufige Befahren mit Omnibussen zu keiner verkehrswichtigen Straße. Die Glättebildung einer abgefahrenen Schneedecke durch Busverkehr begründet keine Räum- und Streupflicht für die Fahrbahn, weil dadurch keine "gefährliche Stelle" entsteht und anderenfalls zu einer Erweiterung der Winterwartungspflichten führen würde, die die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand überfordert.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 153/08

Verhalten im Straßenverkehr Vertrauen ist gut, warten ist besser (950)

(jlp). Der wartepflichtige Kraftfahrer darf nur bei zusätzlichen Anzeichen wie einer Ermäßigung der Geschwindigkeit oder Einleitung des eigentlichen Abbiegevorgangs darauf vertrauen, dass der von links herankommende und nach rechts blinkende Kraftfahrer auch tatsächlich rechts abbiegen wird.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4439/08

Dies und Das Falschbetankung (949)

(jlp). Ein Pkw-Eigentümer wollte sein Fahrzeug mit Diesel betanken. Er wählte aber die falsche Zapfsäule und tankte Super Benzin. Seine Falschbetankung bemerkte er zu spät, nämlich erst dann, als das Fahrzeug mit Motorschaden liegen blieb. Seine Klage gegen den Mineralölkonzern auf Schadenersatz in Höhe von rund 7.300 Euro begründete er damit, dass die Zapfsäulen (hier: drei Benzin-Säulen in der Mitte, zwei Dieselkraftstoffe an den Seiten) nicht in einer geordneten Reihenfolge angebracht gewesen seien. Seine Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht hielt die Bezeichnungen der jeweiligen Zapfpistolen für unterscheidungskräftig und auch für ausreichend. Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten konnte in der Zapfpistolenanordnung vom Gericht nicht festgestellt werden, sodass die Klage abgewiesen wurde.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 U 155/08

Miet-, Leasingfahrzeuge Keine Haftung für ungeklärte Schäden (948)

(jlp). Eine Klausel im Mietübergabeprotokoll, nach der während der Mietzeit auftretende - auch ungeklärte - Schäden zu Lasten des Kfz-Mieters gehen, ist, da sie letztlich eine verschuldensunabhängige Haftung begründet, unangemessen und damit unwirksam. Solche Schäden können nicht auf den Kfz-Mieter abgewälzt werden.

Landgericht Baden-Baden, Az.: 5 S 19/06

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Unfälle

Verhalten im Straßenverkehr

Keine Haftung des Helfenden (947)

(jlp). Wer sein Fahrzeug nachts auf der für ihn linken Fahrbahnseite unter Betätigung der Warnblinkanlage anhält, um einem quer auf der Fahrbahn liegenden Betrunkenen zu helfen, haftet dem Betrunkenen nicht auf Schadenersatz, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug ausweicht und ihn überfährt. Schadenursächlich ist alleine die Alkoholisierung des Verletzten. Der helfende Kraftfahrer hat sich dagegen korrekt verhalten.

Oberlandesgericht Thüringen, Az.: 7 U 744/08

Abschleppen, Parken

Öffentlicher Verkehrsraum

Mit aussteigenden Pkw-Insassen ist zu rechnen (946)

(jlp). Anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist, hat der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen besondere Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Ähnlich wie im fließenden Verkehr schafft auch hier das Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien Verkehrsraum und erweist sich damit als besonders gefährlich für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Derjenige, der auf einem öffentlichen Parkplatz in eine freie Parktasche einfährt, muss damit rechnen, dass daneben abgestellte Fahrzeuge noch mit Insassen besetzt sind, solange er sich nicht hinreichend vom Gegenteil überzeugen konnte. Er muss sich daher auf ein Türöffnen des Nachbarfahrzeuges einstellen und darf nicht darauf vertrauen, dass sich dessen Insassen verkehrsgerecht verhalten.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 181/08

Unfälle Nutzungsausfallentschädigung für Geschäftswagen (945)

(jlp). Auch bei einem unfallbedingten Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedenfalls dann, wenn der Einsatz des Fahrzeugs anders als etwa bei einem Taxiunternehmen nicht unmittelbar der Gewinnerzielung dient. Der Geschädigte darf jedenfalls nicht schlechter und der Schädiger nicht besser gestellt werden, nur weil es sich um ein Geschäftsauto handelt. Auf die ständige Verfügbarkeit kann ein Geschädigter, der das Fahrzeug gewerblich nutzt, in größerem Maße angewiesen sein, sodass sich hieraus eine Erstattung des Nutzungsausfalls rechtfertigt.

Amtsgericht Bremen, Az.: 9 C 529/08

Vermietung Mieter muss Räumungspflichten erfüllen (944)

(jlp). Der Mieter eines Ladenlokals gibt das Mietobjekt nicht ordnungsgemäß zurück, wenn der Geschäftsraum jetzt verwahrlost und in einem sehr viel schlechteren Zustand als bei Übergabe zurückgegeben wird. Zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe gehört auch, dass der Mieter nach seinem Auszug alle Einbauten oder Einrichtungen, die von ihm eingebracht worden sind, beseitigt. Diese Beseitigungspflicht erstreckt sich auch auf solche Einrichtungen, die der Mieter vom Vormieter übernommen hatte. Solange der Mieter diese Räumungspflichten nicht erfüllt, hat der Vermieter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U 7/08

Arbeitgeber,
-nehmer
Festivitäten als Arbeitslohn (943)

(jlp). Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen kann dazu führen, dass Aufwendungen für den gesellschaftlichen Teil als Arbeitslohn einzuordnen sind. Das bedeutet, dass ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendeter Vorteil Entlohnungscharakter haben muss, um als Arbeitslohn angesehen zu werden. Der Entlohnungscharakter fehlt in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse vornimmt. Das ist bei Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer sogenannten Betriebsveranstaltung anzunehmen, sofern eine Freigrenze von zurzeit 100 Euro je Arbeitnehmer nicht überschritten wird.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 55/07

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Kein Fahrradfahrverbot (942)

(jlp). Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Zwar kann eine Fahrt mit dem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,33 Promille Zweifel an der Eignung zum Fahrradfahren begründen, jedoch sind in einem solchen Fall die Besonderheiten erlaubnisfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ihre Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr fällt in den Kernbereich der grundrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit. Bei einer erstmaligen Auffälligkeit ist es daher unverhältnismäßig, ein solches Fahrradfahrverbot anzuordnen.

OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 10 B 10930/09

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Quietschende Bremsgeräusche (941)

(jlp). Ein Pkw-Mangel in Form von wiederholten, quietschenden Bremsgeräuschen während einer längeren Phase nach Fahrtantritt bei feuchter Witterung, die auch bei geschlossenem Fenster zu vernehmen sind, stellt bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie in einer Preisklasse von 75.000 € einen erheblichen Mangel dar, weil die Komforteinbuße beträchtlich ist und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass eine solche Lärmbelästigung nicht auftritt. Der Käufer kann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Fahrzeug zurückgeben.

Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 14 U 125/07

Geschwindigkeit Geschwindigkeitsverstoß und Messmethode (940)

(jlp). Die Feststellungen eines Richters im Urteil zum Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind lückenhaft, wenn das Urteil keine Angaben dazu enthält, mit welcher Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden ist. Eine solche fehlende Angabe ist nur dann unschädlich, wenn der Betroffene den gegen ihn erhobenen Vorwurf uneingeschränkt eingeräumt hätte. Ist dies nicht der Fall, dann ist das Urteil bei einer Anfechtung aufzuheben.

OLG Frankfurt/Main, Az.: 2 Ss-OWi 254/09

Abschleppen, Parken Abschleppfristen (939)

(jlp). Ein ursprünglich erlaubt abgestelltes Kraftfahrzeug kann grundsätzlich ab dem vierten Tag (nicht 72 Stunden) nach dem Aufstellen eines mobilen Haltverbotschildes auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Besteht die Notwendigkeit, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren oder war eine baldige Änderung der Verkehrsregelung für jedermann erkennbar, so kommt eine kürzere Vorlauffrist in Betracht. Die regelmäßige Vorlaufzeit verlängert sich weder um einen Sonn- oder Feiertag noch in Abhängigkeit von Schulferienzeiten.

Oberverwaltungsgericht Bautzen, Az.: 3 B 891/06

Geschwindigkeit

Verhalten im Straßenverkehr

Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938)

(jlp). Auch beim Einsatz von Sondersignalen ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet, sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten, ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird. Unterlässt der Rettungswagenfahrer diese Gefahrenüberprüfung und fährt er mit 55 km/h bei "roter Ampel" in eine Kreuzung hinein, dann trifft ihn bei einem Unfall eine Haftungsquote von 80 Prozent.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 76/08

Arbeitgeber,
-nehmer

Unfälle

Private Nutzung einer betrieblichen Hebebühne (937)

(jlp). Ein angestellter Lkw-Fahrer begehrte aufgrund eines Unfalls an seiner Arbeitsstätte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht wies seine Klage auch in letzter Instanz ab. Er war als Lkw-Fahrer und Baumaschinenführer bei einem Bauunternehmen beschäftigt und fuhr mit seinem privaten Pkw zu seiner Arbeitsstätte. Am Unfalltag bemerkte er kurz vor dem Betriebsgelände, dass das Fahrzeug grundlos abbremste. Nach Beendigung seiner Arbeitszeit benutzte er die betriebliche Hebebühne, um die Schadenursache festzustellen und zu beheben. Arbeitskollegen halfen ihm dabei. Kurz vor Beendigung der Arbeiten betätigte ein Arbeitskollege den Schalter der Hebebühne. Dadurch wurde die Spindel der Hebebühne in Drehbewegung versetzt und mit ihr ein noch nicht entfernter Werkzeugschlüssel. Dieser traf den Lkw-Fahrer am Kopf. Er erlitt schwere Verletzungen. Die Richter urteilten, dass der Verletzte zurzeit des Unfalls an der Hebebühne mit deren Reparatur keine unfallversicherte Tätigkeit verrichtet hat. Er war dabei auch nicht infolge seiner Beschäftigung als Lkw-Fahrer und Baumaschinenführer einer besonderen Betriebsgefahr ausgesetzt, die sich in dem Unfall realisiert hat. Er war im Wesentlichen aus privatwirtschaftlichen Gründen und nicht wegen seiner versicherten Beschäftigung am Unfallort. Damit ist das Ereignis auch kein Arbeitsunfall.

Bundessozialgericht,
Az.: B 2 U 12/08 R

Abschleppen, Parken

Unfälle

Rückwärtsfahren nur ohne Gefährdung anderer (936)

(jlp). Ein rückwärtsfahrender Fahrzeugführer hat mit äußerster Sorgfalt darauf zu achten, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dabei muss der Rückwärtsfahrende insbesondere beachten, dass der Gefahrraum hinter seinem Fahrzeug frei ist und von hinten wie auch von den Seiten her frei bleibt. Diese Sorgfaltspflicht gilt gegenüber dem gesamten fließenden Verkehr. Deshalb spricht bei einer Fahrzeugkollision alles dafür, dass den Rückwärtsfahrenden die alleinige Schuld trifft.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 2/08

Fahrlehrer / Fahrausbildung Lizenzentzug für unzuverlässigen Fahrlehrer (935)

(jlp). Ein Fahrlehrer und Fahrschulinhaber verstößt gröblich gegen seine Pflichten nach dem Fahrlehrergesetz, wenn er Prüflingen in rechtswidriger Weise zum Führerschein verhilft und Ausbildungsnachweise fälscht. Der Widerruf der Fahrlehrerlaubnis ist daher rechtmäßig. Unzuverlässig ist auch, wer Anlass zur Befürchtung bietet, dass er sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Fahrlehrer über die zum Schutze der Allgemeinheit oder Einzelner vor Schäden oder Gefahren erlassenen Vorschriften hinwegsetzen wird. Auch nach diesen Maßstäben bejahte das Gericht eine Unzuverlässigkeit, weil der Fahrlehrer in mindestens fünf Fällen jeweils dem Prüfer 500 € für die erteilte Fahrerlaubnis bezahlte, obwohl diese keine Prüfung abgelegt hatten.

Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 1 B 88/09

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Dies und Das

Altes Wohnmobil in der Umweltzone (934)

(jlp). Auch für ein Wohnmobil, das gut 18 Jahre alt ist und für das es keine Nachrüstungsmöglichkeiten für einen umweltgerechten Abgasfilter gibt, gelten die Einschränkungen der Umweltzonen. Diese Einschränkungen führen nicht zu einer Eigentumsverletzung. Ein solches Wohnmobil stößt im Vergleich zu neuen Kraftfahrzeugen besonders viele Schadstoffe aus, die umweltschädigend sind. Deshalb darf der Gesetzgeber für sein wichtiges umweltpolitisches Ziel, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die Nutzung solcher Kraftfahrzeuge einschränken. Hierdurch wird der Wohnmobilhalter nicht übermäßig belastet. Er kann sein Wohnmobil in weiten Teilen Deutschlands nach wie vor ungehindert nutzen. Er darf nur nicht in solche Gebiete fahren, in denen die Schadstoffbelastung besonders hoch ist.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 6 K 1387/09

Unfälle Kein Nutzungsausfall für Wohnmobil (933)

(jlp). Wer bei einem Unfall schuldlos einen Schaden an seinem Fahrzeug erleidet, hat gegen den Schädiger für die Zeit der Fahrzeugreparatur einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Diese Ausfallentschädigung steht dem Eigentümer eines unfallgeschädigten Wohnmobils aber nicht automatisch zu. Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines dem reinen Freizeitzweck dienenden Wohnmobils keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung begründet, wenn die Nutzungsmöglichkeit nur abstrakt ist. Es liegt nur die Beeinträchtigung von Genussmöglichkeiten vor. Solche Einschränkungen stellen aber keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 248/07

Unfälle Zweifelhafte „freie Fahrt“ (932)

(jlp). Ein Kraftfahrer kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, ihm werde Platz gemacht, wenn der vor ihm fahrende Pkw langsamer wird und nach rechts zieht. In einer solchen Situation muss man sich vor einem Überholvorgang jedenfalls erst einmal vergewissern, dass ein Überholen gefahrlos möglich ist. Im vorliegenden Fall wollte ein Krankenwagen mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht die vor ihm fahrenden Fahrzeuge überholen. Das direkt vor ihm fahrende Fahrzeug scherte jedoch ebenfalls zu einem Überholmanöver aus. Der Fahrzeugführer hatte nicht in den Rückspiegel geschaut. Es kam zwangsläufig zu einer Kollision mit dem Krankenwagen. Für die Unfallfolgen haftet der Fahrzeugführer alleine. Dem Krankenwagenfahrer kann kein Mitverschulden angelastet werden.

Landgericht Coburg, Az.: 11 O 590/08

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg für Radfahrer (931)

(jlp). Ein Radfahrer handelt grob verkehrswidrig, wenn er auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des Fahrverkehrs fährt und hierbei nicht eine Schrittgeschwindigkeit einhält. Kommt unter diesen Voraussetzungen ein Radfahrer "herausgeschossen" und kommt es zur Kollision mit einem kreuzenden Kraftfahrer, dann haftet der Radfahrer für die Unfallfolgen allein. Wäre der Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, hätte sich der Unfall vermeiden lassen.

Amtsgericht Darmstadt, Az.: 304 C 181/08

Verhalten im Straßenverkehr Vertrauen auf ein eingeschaltetes Blinksignal (930)

(jlp). Ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer, der auf einer untergeordneten Straße darauf wartet, dass er auf die vorfahrtberechtigte Straße einfahren kann, darf darauf vertrauen, dass der Kraftwagenfahrer, der auf der vorfahrtberechtigten Straße fährt, und mittels eingeschalteten rechten Blinklichts einen Abbiegevorgang anzeigt, diesen auch durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht zweifelhaft erscheinen lassen.

Oberlandesgericht München, Az.: 10 U 4439/08

Arbeitgeber,
-nehmer

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung

Steuer

Jahreswagenbesteuerung (929)

(jlp). Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Waren - zum Beispiel Jahreswagen - aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird. Entscheidend ist insoweit aber nicht nur die unverbindliche Preisempfehlung des Automobilherstellers, um die vom Arbeitnehmer zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Wird so ein Fahrzeug im Angebotspreis regelmäßig mit einer Rabattempfehlung angeboten, so gilt dieser Preis, weil dies auch der Preis ist, den der allgemeine Geschäftsverkehr bezahlt.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 18/07

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Lack ist Lack (928)

(jlp). Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf die bei Abschluss des Kaufvertrags vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt und dieser Schaden durch eine Neulackierung beseitigt, berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Umstand, dass durch das Zerkratzen des Lacks und die zur Beseitigung der Lackschäden erforderliche Neulackierung die Originallackierung des verkauften Fahrzeugs nicht mehr vorhanden ist, stellt keinen Mangel dar.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 191/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Unzulässige Abmahnung (927)

(jlp). Der Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden, an einem Personalgespräch teilzunehmen, das weder Inhalt, Ort noch Zeit der Arbeitsleistung betrifft. Eine vom Arbeitgeber gewünschte Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich einer Absenkung der Arbeitsvergütung ist nicht vom Weisungsrecht umfasst und kann daher den Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme am Gespräch verpflichten, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Aus diesem Grund hatte eine Arbeitnehmerin, die infolge ihrer Nichtteilnahme abgemahnt worden war, mit ihrer Klage, die Abmahnung aus der Personalakte herauszunehmen, Erfolg.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 606/08

Arbeitgeber,
-nehmer
Anspruch auf Weihnachtsgeld (926)

(jlp). Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber jeweils im November eines jeden Jahres in Abhängigkeit von der Geschäftslage und der persönlichen Leistung festlegt, ob und in welcher Höhe ein Weihnachtsgeld gezahlt wird und hierauf auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht, muss sich ein Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, damit auch für ihn ein Anspruch entstehen kann. Ein anteiliger Anspruch für jeden Monat des zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses kann ohne weitere Voraussetzungen daraus nicht abgeleitet werden.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 15/08

Werbung Unangemessene Werbung (925)

(jlp). Die Werbung für Möbel mit der Rückzahlung des kompletten Kaufpreises für den Fall, dass die deutsche Fußball-Nationalmannschaft Europameister wird, stellt einen unangemessenen unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher dar.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 U 200/08

Arbeitgeber,
-nehmer

Betriebsführung

Mitgehangen - Mitgefangen (924)

(jlp). Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZR 167/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Fahrerlaubnis / Fahrverbot

Kein Führerschein bei täglichem Cannabiskonsum (923)

(jlp). Bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu entziehen. Diese Einschätzung der Rechtsprechung stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Gutachten und entspricht den Leitlinien zur Kraftfahreignung.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 1.08

Steuer

Dies und Das

Lkw-Maut ist rechtmäßig (922)

(jlp). Die Erhebung einer Maut für Lastkraftwagen, wie auch das derzeitige Mautberechnungssystem, sind zulässig und sind selbst dann nicht zu beanstanden, wenn im Einzelfall im geringen Umfang zu hohe Mautbeträge bezahlt werden. Dem Gesetzgeber stand für das Autobahnmautgesetz ein weiter Gestaltungsspielraum zu. So ist es auch zulässig, lediglich bei der Achszahl der mautpflichtigen Fahrzeuge die Mautgebühren zu differenzieren.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 9 A 3082/08

Dies und Das

Unfälle

Lkw-Fahrerin darf auf alten Beruf verwiesen werden (921)

(jlp). Eine im Güternahverkehr tätige Lkw-Fahrerin erlitt einen Unfall. Ihre Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlte ihr sieben Monate lang eine Berufsunfähigkeitsrente. Länger wollte die Versicherung nicht zahlen, da sie der Auffassung war, dass die Lkw-Fahrerin entweder im Güternahverkehr Automatikfahrzeuge steuern könnte, als Auslieferungsfahrerin oder Taxifahrerin tätig sein oder sogar in ihren alten Beruf als Verwaltungsfachangestellte zurückkehren könnte. Das angerufene Gericht sah die Verweisung einer Lkw-Fahrerin auf den von ihr früher, Jahre zurückliegenden, ausgeübten Beruf ebenfalls als zulässig an, auch wenn sie nicht über PC-Kenntnisse verfügt und daher eine mehrmonatige Einarbeitungszeit benötigt. Einer jetzt als Lkw-Fahrerin Tätigen ist es zuzumuten, sich an die sonstigen geänderten Rahmenbedingungen einer Tätigkeit als Verwaltungsangestellte anzupassen. Eine Ausbildung wie die zur Verwaltungsangestellten ist nämlich von vornherein darauf angelegt, dass derjenige, der die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat, in der Lage ist, den im Verlauf der Zeit zwangsläufig zu erwartenden Änderungen zu folgen und sich insoweit stetig weiterzuentwickeln. Ihr ist es zuzumuten, für den Fall einer Berufsrückkehr auch nach über zehn Jahren in einer drei- bis sechsmonatigen Einarbeitszeit sich der aktuellen Lage anzupassen.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 124/07-11

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Einschränkungen bei Dieselpartikelfiltern (920)

(jlp). Der Umstand, dass ein Kfz mit Dieselpartikelfilter für eine Verwendung im reinen Kurzstreckenbetrieb nur eingeschränkt geeignet ist, weil die zur Eignung des Partikelfilters erforderliche Abgastemperatur im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, sodass zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen, stellt keinen Sachmangel dar, wenn dies nach dem Stand der Technik nicht zu vermeiden ist und aus demselben Grund auch die Kurzstreckeneignung der Fahrzeuge anderer Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind, in gleicher Weise beeinträchtigt ist.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 160/08

Dies und Das

Unfälle mit/wegen Tieren

Spinnen gehören zum Lebensrisiko (919)

(jlp). Die Benutzerin einer Tiefgarage verlangte von einem Hausmeisterservice Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro, weil dieses Serviceunternehmen die Spinnenweben in dieser Garage nicht entfernt habe. Dadurch habe sich die Frau derart über eine fette Spinne erschrocken, dass sie bei einer Zurückbewegung gestürzt sei. Hierdurch habe sie sich das Becken geprellt und einen Bruch am Handgelenk erlitten. Ihre Klage hatte aber keinen Erfolg. Nach Auffassung der Richter hat sich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Hierfür hat aber das Reinigungsunternehmen nicht einzustehen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 7 U 58/09

Dies und Das Schwerhörigkeit ist mit Hörgerät zu kompensieren (918)

(jlp). Der Inhaberin einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde die Erlaubnis wegen einer vorhandenen Schwerhörigkeit entzogen. Hiergegen wehrte sich die Frau und bekam vom Oberverwaltungsgericht schließlich Recht. Diese stellten fest, dass unter Berücksichtigung des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts es im Einzelfall möglich ist, eine ausreichend zuverlässige Kompensation eines Hörverlusts von 60 Prozent oder mehr bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte zu kompensieren. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass bei der Klägerin zwar eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bestehe. Mit der Verwendung der ihr angepassten Hörgeräte sei sie aber in der Lage, den körperlichen und geistigen Anforderungen an eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu genügen. Dies entsprach auch dem Eindruck, den die Frau in der mündlichen Verhandlung machte. In dieser konnte sie mühelos und ohne jede Wahrnehmungsschwierigkeit der Verhandlung folgen. Ihre Schwerhörigkeit hat man ihr nicht angemerkt.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg I, Az.: 1 B 9.07

Vermietung Keine Haftungsbefreiung (917)

(jlp). Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt, so wird der Einzelunternehmer nicht automatisch aus dem Gewerbemietvertrag entlassen. Vielmehr hat der Vermieter ein erhebliches anzuerkennendes Interesse daran, dass der persönlich haftende Mieter nicht aus diesem Mietvertrag entlassen wird. Wechselt also beispielsweise die Inhaberschaft eines Handelsgeschäftes, dann ist grundsätzlich immer die Zustimmung des Vermieters für eine Übernahme des Mietvertrages auf den Erwerber erforderlich.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 204/07

Handy, Telefon, Telefax, Rundfunk, Fernsehen Nachweis des Fax-Zugangs (916)

(jlp). Auf Grund der rasanten und sich qualitativ ständig verbesserten Entwicklung der Kommunikationstechnologie spricht wegen der sehr hohen Übertragungssicherheit bei einem Sendebericht mit "OK" bzw. "erfolgreich" der Anscheinsbeweis für einen Zugang des Faxes. Abzustellen ist darauf, ob die gesendeten Signale vollständig vom Telefaxgerät des Empfängers empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck kommt es demgegenüber wegen der bei neueren Faxgeräten gegebenen Möglichkeit, Daten zunächst zu speichern und erst später auszudrucken, nicht an.

Amtsgericht Schleiden, Az.: 10 C 85/08

Dies und Das Durch Sturm abgerissenes Werbeschild (915)

(jlp). Löst sich bei einem Orkan mit Windstärke 11 ein Werbeschild von einem Einkaufscenter und beschädigt ein Fahrzeug, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das Ablösen des Schildes auf die fehlerhafte Errichtung oder nicht ordnungsgemäße Unterhaltung durch den Gebäudeeigentümer zurückzuführen ist. Der Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass das Werbeschild von einer renommierten Fachfirma angebracht wurde und der Geschäftsführer des Einkaufscenters es noch im gleichen Monat durch Inaugenscheinnahme kontrolliert hat, ohne Auffälligkeiten festzustellen.

Amtsgericht Dachau, Az.: 3 C 748/08

Fahrzeugkauf,
-verkauf,
-reparatur,
-umrüstung
Hinweispflichten einer freien Kfz-Werkstatt (914)

(jlp). Gibt ein Kunde seinen Pkw in eine Kfz-Meisterwerkstatt zur Inspektion, so schuldet die Werkstatt nicht nur die Arbeiten, welche im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern auch diejenigen, die der Hersteller mittlerweile zusätzlich in seinen Inspektionsrichtlinien für dieses Fahrzeug vorsieht. Ist die Werkstatt nicht in der Lage, auf diese Informationen mit zumutbaren Mitteln zuzugreifen, so ist sie verpflichtet, ihren Kunden darauf hinzuweisen. Verletzt die Werkstatt diese Hinweispflicht, so kommt eine Haftung in Betracht, wenn aus einer unterlassenen, aber notwendigen und vorgeschriebenen Serviceleistung - wie hier der Austausch des Zahnriemens - ein Motorschaden entsteht.

Landgericht Mannheim, Az.: 1 S 174/08

Motorradfahrer Kritisches Motorradfahrverhalten (913)

(jlp). Treten bei einem neu gekauften Motorrad Pendelschwingungen bei hoher Geschwindigkeit (ab 170 km/h) auf, die untrennbar mit individuellen Faktoren wie dem Gewicht und dem Fahrverhalten sowie insbesondere den subjektiven Empfindungen des Kunden verbunden sind, stellt dies keinen Mangel eines Motorrads dar. Zudem wird das Pendelverhalten auch durch Umstände wie Straßenbeschaffenheit, Wind, Motorradbauart, Reifen und Beladung beeinflusst. Diese Parameter können sehr unterschiedlich sein, ohne dass gleich ein Sachmangel herzuleiten ist. Im Hinblick auf die maßgeblichen individuellen Faktoren lassen sich objektivierbare konstruktionsbedingte Mängel nicht feststellen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 28 U 145/07

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Doppelte Alkoholisierung (912)

(jlp). Einen alkoholisierten Fahrzeugführer trifft gegenüber einem alkoholisierten Fahrzeuginsassen eine Pflicht, für das Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu tragen. Dies gilt auch für einen Fahrzeugführer, der wegen Alkoholisierung absolut fahruntüchtig ist. Diese Fürsorgepflicht des Fahrzeugführers ist höher zu bewerten, als die eigene Verpflichtung des Beifahrers sich anzuschnallen. Damit kann auch der nicht angeschnallte und bei einem Unfall verletzte Beifahrer Haftungsansprüche gegen den Fahrzeugführer geltend machen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 U 192/08

Öffentliche Verkehrsmittel

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Radfahrerhaftung gegenüber anfahrendem Bus (911)

(jlp). Der Fahrer eines Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht abwarten, bis ein Radfahrer, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet, vorbeigefahren ist. Kommt es dann beim Einscheren zur Kollision der Fahrzeuge, dann überwiegt das Verschulden des Radfahrers derart, dass der anfahrende Bus gegenüber dem überholenden Radfahrer überhaupt nicht haftet.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 142/07

Betrug, Diebstahl, Einbruch Anspruch auf Ersatz der Navi-CD (910)

(jlp). Wird ein im Fahrzeug eingebautes Navigationsgerät nebst der dazugehörigen CD bei einem Einbruchdiebstahl in dieses Fahrzeug entwendet, so muss die Teilkaskoversicherung nicht nur das gestohlene Navigationsgerät ersetzen, sondern auch die dazugehörige CD. Beide Teile bilden eine Einheit. Die CD ist nicht nur reiner Datenträger, sondern bildet zu dem Navigationsgerät eine Einheit.

Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 231 C 14006/08

Betrug, Diebstahl, Einbruch Toleranz hat ihre Grenzen (909)

(jlp). Die Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber der Kaskoversicherung bei einem Kfz-Diebstahl müssen den Tatsachen entsprechen. Dies gilt auch für die Angaben zur Laufleistung des gestohlenen Fahrzeugs. Falsche Angaben zur Laufleistung sind selbst mit dem Zusatz "ca." nur dann tolerabel, wenn die Abweichung bei etwa 10 Prozent liegt. Gibt so der Versicherungsnehmer den Kilometerstand seines Fahrzeuges mit "ca." 32.000 km an, obwohl die Laufleistung tatsächlich bei 43.000 km lag, liegt eine Falschangabe vor mit der Folge, dass die Kaskoversicherung leistungsfrei ist.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 U 92/08

Arbeitgeber,
-nehmer

Steuer

Private Pkw-Nutzung (908)

(jlp). Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof auch die unentgeltliche beziehungsweise verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung und zwar auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des Pkw im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet worden ist. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe der Vorteilsgewährung kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht. In einem solchen Fall liegt stets Sachlohn und keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Letztere Annahme ist lediglich in solchen Fällen gegeben, in denen ein Gesellschafter-Geschäftsführer das Betriebsfahrzeug ohne die entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 81/06

Arbeitgeber,
-nehmer

Steuer

Nachwuchsförderpreis ist Arbeitslohn (907)

(jlp). Ein dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verliehener Nachwuchsförderpreis ist steuerlich als Arbeitslohn zu werten, wenn der Preis für die fachlichen Leistungen und nicht für die Persönlichkeit des Arbeitnehmers vergeben wurde. Der verliehene Preis stellt sich regelmäßig als Frucht der Arbeit dar, wenn dieser Preis wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgeltes hat. Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst sind hingegen Preise, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden.

Bundesfinanzhof, Az.: VI R 39/08

Arbeitgeber,
-nehmer
Urlaubsabgeltung bei Krankheit (906)

(jlp). Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/ oder des Übertragungszeitraums sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 477/07

Arbeitgeber,
-nehmer
Kündigungsklagefristen für Schwangere (905)

(jlp). Eine schwangere Arbeitnehmerin muss die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 9 I Mutterschutzgesetz grundsätzlich innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich geltend machen. Die Klagefrist des § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz läuft auch an, wenn die den Sonderkündigungsschutz auslösenden Voraussetzungen (Schwangerschaft) erst nach Zugang der Kündigung der Arbeitnehmerin bekannt werden. Sie wird durch die Mitteilung der Arbeitnehmerin an den Arbeitgeber nach Kündigungsausspruch, sie sei schwanger, nicht gehemmt oder unterbrochen. Erhebt die schwangere Arbeitnehmerin keine Kündigungsschutzklage, obwohl sie den Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung und noch innerhalb der Zweiwochenfrist von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, wird die Kündigung nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist als von Anfang an rechtswirksam anerkannt. Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 4 Satz 4 Kündigungsschutzgesetz ist die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 286/07