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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite:
05.08.04 |
| Abschleppen,
Parken |
Schlüssel verhindert Abschleppen (100)
(jlp). Ist die Polizei im Besitz des
Fahrzeugschlüssels, weil der Fahrzeugführer den Schlüssel hat stecken lassen, darf sie ein unbeschädigtes, geöffnetes aber führerloses Fahrzeug zur Eigentumssicherung nicht ohne weiteres abschleppen lassen. Sie ist vielmehr dazu verpflichtet, den Schlüssel mit auf die Dienststelle zu nehmen und von dort aus den Eigentümer zu benachrichtigen.
Verwaltungsgericht Darmstadt, Az.: 3 E 2559/99
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| Abschleppen,
Parken |
Abschleppverbot bei Handynummer (99)
(jlp). Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn der Fahrer einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des Fahrzeugs gibt. Als solcher Hinweis kommt insbesondere eine im Fahrzeug auf dem
Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegte deutlich lesbare Nachricht (z.B. Handynummer) mit entsprechenden
Angaben in Betracht. Einem derartigen Hinweis ist dann nachzugehen, wenn der damit verbundene Aufwand zumutbar und eine kurzfristige und zuverlässige Beseitigung der Störung durch den Verursacher zu erwarten ist. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr als ein Anrufversuch zur Benachrichtigung des Verantwortlichen zu unternehmen. Dem Verantwortlichen ist in der Regel zur Einlösung seiner telefonisch gemachten Zusage, das Fahrzeug zu entfernen, ein Zeitraum von fünf Minuten zuzubilligen.
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf 429/00 (n.rk.)
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| Unfälle
mit/wegen Tieren
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Kräftemessen zwischen Pkw und Rind (98)
(jlp). Ein Pkw-Fahrer traute seinen Augen nicht, als plötzlich Rinder nachts auf der Straße standen. Er führte ein
Ausweichmanöver durch, prallte hierbei aber mit seinem Fahrzeug an einen Baum. Die Versicherung des Rinderhalters ersetzte ihm 50 % seines Fahrzeugschadens. Nach Auffassung des Gerichts war dies ausreichend. Der Fahrzeugführer war nämlich nicht auf Sicht gefahren und hatte auch nicht das Fernlicht eingeschaltet.
Erschwerend kam hinzu, dass er sein Fahrzeug auf einer Nebenstraße in landwirtschaftlicher Umgebung führte und dass er in solchen Gegenden mit unbeleuchteten
Hindernissen zu rechnen hat.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 27 U 83/00
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| Unfälle
mit/wegen Tieren
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Zweifel und Ungereimtheiten (97)
(jlp). Droht dem Kraftfahrzeugführer der Zusammenstoß mit Haarwild (hier: Reh), weicht er diesem aus und gerät er hierbei mit seinem Fahrzeug in den Straßengraben, so kann der Fahrzeughalter den
Schadenersatz bei seiner Kaskoversicherung geltend machen, wenn dieses
Ausweichmanöver zwingend geboten war. Als Beweismittel reicht hierfür die Anhörung des Fahrzeugführers aus. Ist die Anhörung aber widersprüchlich und gibt es
Ungereimtheiten, dann sind Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründet, so dass die Kaskoversicherung eine
Schadenregulierung berechtigterweise ablehnen darf.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 38/98
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Heimliche Video-Aufzeichnungen (96)
(jlp). Heimlich aufgezeichnete Videos von Mitarbeitern dürfen nicht für eine Kündigung genutzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn darauf ein Diebstahl festgehalten worden ist. Damit wurde einer
Kündigungsschutzklage einer Kassiererin stattgegeben. Diese war entlassen worden, weil das in
Absprache mit dem Betriebsrat heimlich aufgenommene Video zeigte, wie sie Geld aus der Kasse nahm. Gegen die Verwertung hatte sie sich im Rahmen der
Kündigungsschutzklage gewandt. Heimliche Filmaufzeichnungen während der Arbeit verletzen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers, befand das Gericht.
Derartige Eingriffe können auch nicht etwa mit Zustimmung des Betriebsrates legitimiert werden. Die Betroffenen müssen vielmehr damit einverstanden sein.
Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 11 Sa 1524/00
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| Öffentlicher
Verkehrsraum |
Morsche Straßenbäume (95)
(jlp). Bei der im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht zumindest zweimal jährlich gebotenen Sichtkontrolle von Straßenbäumen erkannte Mängel müssen grundsätzlich unverzüglich beseitigt werden. Erkanntes Totholz muss umgehend entfernt werden, um die Verkehrsteilnehmer vor der bestehenden Gefahr durch herabstürzende Äste zu schützen. Hat die Straßenverkehrsbehörde gegen diese Kontrollpflichten verstoßen, dann spricht alles dafür, dass die
Fahrzeugbeschädigung durch einen heruntergefallenen morschen Ast Ursache dieser Pflichtverletzung ist und dass es bei Beachtung der Sicherungsvorschriften nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
Oberlandesgericht Dresden, Az.: 6 U 3035/00
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| Motorradfahrer |
Regentropfen auf Schutzhelmvisier (94)
(jlp). Wird die Sicht eines Motorradfahrers durch Regentropfen auf der Sichtscheibe des heruntergeklappten Visiers seines Schutzhelms stark eingeschränkt, so muss er seine Geschwindigkeit so vermindern, dass der Sichtbehinderung Rechnung getragen wird. Notfalls muss der
Motorradfahrer für die Dauer des Regens seine Fahrt unterbrechen und später fortsetzen.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 28/01
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| Radfahrer,
Inlineskater, Mofafahrer |
Keine Helmpflicht für Radfahrer (93)
(jlp). Ein Radfahrer, der ohne eigenes Verschulden, bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat gegen den Schädiger Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Dieser Schmerzensgeldanspruch kann im Rahmen eines Mitverschuldens nicht mit dem Argument gekürzt werden, dass der verletzte Radfahrer keinen Helm getragen habe. Denn nach der
Straßenverkehrsordnung besteht für Radfahrer keine Helmtragungspflicht.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 115/99
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| Unfälle |
Unfallbeteiligung bei Unfallflucht (92)
(jlp). Den Straftatbestand der Unfallflucht (§ 142 StGB) kann jeder Verkehrsteilnehmer erfüllen. Voraussetzung hierfür ist nur, dass die jeweilige Person den Unfall mitverursacht haben "kann". Dies kann z.B. der Fahrer eines Fahrzeuges sein. Als
Unfallbeteiligter kommt aber auch der
Fahrzeughalter in Frage, selbst wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass er nur Beifahrer war und das Fahrzeug selbst nicht gelenkt hatte.
Bayerisches Oberstes Landgericht, Az.: 2St RR
177/99
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| Unfälle |
Stoppschild bedeutet stopp - ohne wenn und aber (91)
(jlp). Das Überfahren eines Stoppschildes stellt meist ein objektiv grob fahrlässiges Verhalten des Kraftfahrers dar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Kreuzung ampelgesichert ist und ein ständiges Blinken des Gelblichts darauf hinweist, dass die Ampelanlage außer Betrieb ist. Die Kaskoversicherung muss deshalb keinen Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 172/00
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| Betrug,
Diebstahl, Einbruch |
Der schnelle Motorraddieb (90)
(jlp). Der private Verkäufer eines Motorrads, der vor der Probefahrt mit einem
Interessenten aus seiner Garage seinen Sturzhelm holt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er für diesen Zeitraum das Motorrad mit laufendem Motor neben dem Interessenten stehen lässt. In dieser Situation muss er nicht damit rechnen, dass der Interessent diesen Augenblick benutzen würde, um mit dem Motorrad davon zu fahren.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 24 U
175/99
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| Dies
und Das |
Scheibenwischerschaden in Autowaschanlage (89)
(jlp). Bleibt der Scheibenwischer zu Beginn oder während des Waschvorgangs in der Autowaschanlage infolge Ausschalten des Motors außerhalb der Ruhestellung stehen und kommt es deshalb zu Schäden am Kfz, so haftet der Waschanlagenbetreiber hierfür nicht, weil er auf solche atypischen
Umstände nicht hinweisen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Waschvorgang mittels Dampfstrahler beginnt und sich der
Fahrzeugführer zur weiteren Einfahrt in die Waschstraße mittels Wischerbedienung freie Sicht verschaffen muss. Der Inhaber der Autowaschanlage muss auf diese Stellung der Scheibenwischer genauso wenig gesondert hinweisen, wie auf die Tatsache, dass der Waschvorgang nur mit geschlossenen Fahrzeugtüren, geschlossenen Fenstern und geschlossener
Motorhaube durchzuführen ist.
Landgericht Essen, Az.: 13 S 432/00
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Aus §Arbeitsrecht Kompakt:
Blitzdienst für Arbeitgeber: Unfall mit Firmenwagen: Arbeitgeber haftet mit
(88)
Bonn - Baut ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit mit dem Firmenwagen durch Unachtsamkeit einen Unfall, hat der Arbeitgeber kein Recht auf vollen
Schadenersatz. Beide müssen sich die Kosten teilen. Dies berichtet der Bonner
Informationsdienst "Arbeitsrecht Kompakt - Blitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz. Zudem kann der
Mitarbeiter nur in Höhe der Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung haftbar gemacht werden, da es einem Arbeitgeber zuzumuten ist, eine solche
Kfz-Vollkaskoversicherung abzuschließen.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2001,
AZ: 5 Sa 391/00
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| Geschwindigkeit |
Samstag ist ein Werktag (87)
(jlp). Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrsschild angeordnet und ist diese Begrenzung durch ein Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr" konkretisiert, dann gilt diese
Geschwindigkeitsanordnung auch für samstags. Denn auch heute noch gilt im allgemeinen Sprachgebrauch der Samstag als ein "Werktag". Ein Irrtum des betroffenen Fahrzeugführers über diese
Werktagsregelung ist dabei unbeachtlich und entlastet ihn nicht.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWI 127/01
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| Unfälle |
Einschlafen am Fahrzeugsteuer (86)
(jlp). Ein Fahrzeugführer, der während der Fahrt einschläft und durch einen Unfall sein Fahrzeug beschädigt, handelt nicht in jedem Falle grob fahrlässig. Grobe
Fahrlässigkeit liegt erst dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer typische Ursachen oder deutliche Vorzeichen bei sich feststellt und trotz dieser Bedenken seine Fahrt fortsetzt. Ohne solche Anzeichen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, so dass die
Kaskoversicherung Schadenersatz leisten muss. Ein Erfahrungssatz, die Vorzeichen des Einschlafens am Steuer seien immer so deutlich, dass ihr Verkennen zwingend persönlich schwer vorwerfbar sei, besteht allgemein nicht.
Landgericht Rostock, Az.: 3 O 144/00
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| Dies
und Das |
Autobahngebühr für Lkw (85)
(jlp). Ein Lkw-Fahrzeugführer, der bei Beginn der Autobahnbenutzung die geschuldete Gebühr nicht bezahlt hat, erfüllt den Tatbestand einer
Ordnungswidrigkeit und kann hierfür mit einem Bußgeld bestraft werden. Ohne Bedeutung ist dabei, dass der Betroffene die Absicht hatte, im Verlauf der Autobahnbenutzung an der nächsten Verkaufsstelle für
Vignetten noch die Gebühr zu entrichten, da die Gebühr bereits mit der ersten
Autobahnbenutzung bezahlt sein muss. Unerheblich ist auch, ob es sich bei der Fracht um Eilgut handelt, dessen Beförderung erst kurzfristig übernommen wurde. Diese Umstände entlasten den Lkw-Führer nicht.
Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 73/01 Z
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| Radfahrer,
Inlineskater, Mofafahrer |
Sorgfaltpflichten eines Radfahrers (84)
(jlp). Ein Radfahrer, der an einer Gruppe ins Gespräch vertiefter, teilweise auf der
Fahrbahn stehender Jugendlicher mit hoher Geschwindigkeit so nah vorbeifährt, dass er durch eine unbedachte Bewegung eines der Jugendlichen zu Fall kommt, hat den ihm dadurch entstehenden Schaden zu 70 Prozent selbst zu tragen. Es wäre Aufgabe des Radfahrers gewesen, in dieser konkreten Situation seine Geschwindigkeit diesen Verkehrsverhältnissen anzupassen, d.h. seine Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 11 U 16/00
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| Öffentlicher
Verkehrsraum |
Fahrbahn muss nicht „besenrein“ sein (83)
(jlp). Ist eine öffentliche Verkehrsstraße durch Baustellenverkehr (Erdtransporte) so verschmutzt, dass der Verkehr gefährdet wird, dann besteht die Verpflichtung, andere Verkehrsteilnehmer durch Aufstellen von Warnschildern vor den Verschmutzungen der Fahrbahn solange zu warnen, bis diese Gefahren beseitigt sind. Dabei wäre es aber übertrieben, einen "besenreinen"
Straßenzustand zu fordern.
OLG Düsseldorf, Az.: 22 U 185/00
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| Unfälle |
Wann darf ein Schadengutachten eingeholt werden? (82)
(jlp). Bei Kfz-Unfällen mit relativ kleinen Fahrzeugschäden stellt sich für den Kfz-Halter häufig die Frage, ob er einen Kfz-Sachverständigen mit der
Schadenbegutachtung beauftragen darf oder aber, ob er im Sinne der Schadenminderungspflicht auf ein solches Gutachten verzichten muss. Hierzu hat nun das Amtsgericht Lünen entscheiden, dass die Kosten eines
Schadengutachtens grundsätzlich dann ersatzfähig sind, wenn der Schaden über 1.000 Mark liegt.
Amtsgericht Lünen, Az.: 7 C 421/99
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
E-Mail-Kündigung ist unwirksam (81)
(jlp). Arbeitsverhältnisse können nur schriftlich aufgekündigt werden. Diese Schriftform ist nicht eingehalten, wenn der Arbeitgeber diese Kündigung per E-Mail ausspricht. Dies gilt selbst dann, wenn die E-Mail-Kündigung eine Unterschrift enthält.
Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 5 Ca 6603/00
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Verzugszinsen aus Bruttolohn (80)
(jlp). Zahlt der Arbeitgeber nicht die geschuldete Arbeitsvergütung, dann kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen geltend machen, und zwar nicht nur aus dem Nettolohn, sondern aus dem Bruttolohn. Zwar hat der Arbeitgeber bei jeder
Lohnzahlung die Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten und den vom Arbeitnehmer zu tragenden Teil des
Gesamtsozialversicherungsbeitrags abzuziehen. Die Geldschuld des Arbeitgebers umfasst aber bei Vereinbarung einer Bruttovergütung auch diese an das Finanzamt bzw. die Einzugstelle abzuführenden
Lohnbestandteile. Der Arbeitgeber gerate deshalb mit dem Gesamtbetrag und nicht lediglich mit dem Teil des Lohns, der an den
Arbeitnehmer auszuzahlen ist, in Verzug.
Bundesarbeitsgericht, Az.: GS 1/00
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Telefon / Telefax |
Fax-Zugang (79)
(jlp). Beruft sich der Versender einer Faxnachricht zum Beweis des Zugangs beim Empfänger auf sein Faxprotokoll, so ist dieses Protokoll mit O.K.-Vermerk zur Glaubhaftmachung der Absendung nicht ausreichend, um den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Dies jedenfalls dann, wenn das Empfängerfaxgerät technisch in Ordnung und nicht durch den Empfang anderweitiger Nachrichten zum fraglichen Zeitpunkt blockiert war und sich neben der Möglichkeit einer vom
Sendegerät nicht erkannten Übermittlungsstörung eine nicht auszuschließende Manipulation ergibt.
OLG. Düsseldorf, Az.: 3 Wx 53/99
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| Werbeanzeigen |
Anzeigenvertrag auf dem Prüfstand (78)
(jlp). Eine Gaststätte in einer Großstadt ließ sich dazu überreden, zwölf Anzeigen zum Preis von je 690,20 Mark pro Monat in einer Zeitschrift, die angeblich innerhalb der Polizei hohes Ansehen haben sollte, zu schalten. Die Zeitschrift selbst hatte im gesamten Bundesgebiet lediglich 2.154 und in der Stadt der Gaststätte nur acht Abonnenten. Nachdem der Gaststätteninhaber drei Anzeigen bezahlt hatte, stellte er jede weitere Zahlung ein. Hierzu war er auch nach Auffassung des Amtsgerichts berechtigt. Denn der Werbewert einer solch wenig verbreiteten Zeitschrift ist zu gering, um den hohen Anzeigenpreis zu rechtfertigen. Der Gaststätteninhaber kann daher erfolgreich den Anzeigenvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 31 C 536/00 - 74
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| Unfälle
mit/wegen Tieren
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Motorradfahrer darf Kleintieren ausweichen (77)
(jlp). Für Pkw-Fahrer gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass ein riskantes
Ausweichmanöver wegen kleiner Tiere auf der Fahrbahn zu unterbleiben hat. Jedenfalls muss die Kaskoversicherung bei einer drohenden Kollision mit Kleintieren keinen Schadenersatz leisten. Bei Motorradfahrern gilt dieser Grundsatz aber nicht. So liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Motorradfahrer während der Kurvenfahrt ein Abbrems- oder Ausweichmanöver einleitet, um mit einem Kleintier (Kaninchen, Hase, Fuchs, Marder, Wiesel oder dergleichen) nicht in Kollision zu geraten. Denn gerade in einer Kurvenfahrt mit Schräglage besteht die Gefahr des Wegrutschens, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Die Kaskoversicherung muss dem Motorradfahrer daher Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 209/00
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| Dies
und Das |
Kritisch: Pkw mit Spoiler in der Waschstraße (76)
(jlp). Wird ein Pkw, ausgerüstet mit einem serienmäßigen Dachspoiler, in einer
Fahrzeugwaschanlage an diesem Spoiler beschädigt, dann ist eine Haftung für den Schaden durch den
Waschanlagenbetreiber dann zu bejahen, wenn ein Angestellter dieser Waschanlage am Fahrzeug eine manuelle Vorwäsche vorgenommen hatte und das "kritische Element" des
Dachspoilers hätte erkennen können. Das Gericht sah gleichwohl beim Fahrzeughalter ebenfalls ein Verschulden, weil in der
Fahrzeugbedienungsanleitung dieser Spoiler als schadensanfällig in einer Waschanlage beschrieben war. Der Fahrzeughalter erhielt daher zwei Drittel seines Schadens vom Gericht zugesprochen. Auf einem Drittel seines Schadens, rund 635 Mark, blieb der Fahrzeughalter aber sitzen.
Amtsgericht München, Az.: 261 C 2070/01
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| Betrug,
Diebstahl, Einbruch |
Lügen haben kurze Beine (75)
(jlp). Nachdem einem Kfz-Halter sein Fahrzeug gestohlen wurde, verschwieg er in einem Fragebogen seiner
Kaskoversicherung einen erheblichen Vorschaden (6.330,89 Mark). Als die Versicherung dann aber doch von diesem Vorschaden erfuhr, leistete sie ihrem Versicherungsnehmer für den Diebstahl keinen Schadenersatz mehr. Zu Recht befand das Oberlandesgericht Celle. Denn ein Versicherungsnehmer, der trotz ausdrücklicher Nachfrage einen solch gewichtigen Vorschaden verschweigt, hat keinen Versicherungsschutz.
Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 169/99
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Angedichtetes Liebesverhältnis (74)
(jlp). Unterstellt eine Arbeitnehmerin ihrer Kollegin ein Liebesverhältnis mit einem Vorgesetzten, riskiert sie die fristlose Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin in dem nur wenige
Kolleginnen zählenden Kreis behauptet, eine ihrer Kolleginnen unterhalte mit dem Chef ein Verhältnis. Beweise für die Wahrheit dieser Behauptung konnte die
Arbeitnehmerin allerdings nicht vorbringen. Durch ihr Verhalten hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsklima in diesem sehr kleinen Betrieb nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb kann der Unternehmer in dieser Situation auch zur fristlosen Kündigung greifen und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.
Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 4 Ca 5471/00
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Schlechtleistung rechtfertigt Kündigung (73)
(jlp). Schlechtleistungen des Arbeitnehmers rechtfertigen, soweit es sich nicht um einmalige, jedem einmal passierende Vorfälle handelt, nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung. Auch wenn
grundsätzlich von einem individuellen Leistungsmaßstab eines Arbeitnehmers auszugehen ist, so ist er arbeitsvertraglich verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten unter Anpassung der ihm möglichen Fähigkeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Setzt der Arbeitnehmer aber auch nach Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fort oder kommt es in der Folgezeit zu
Wiederholungsfällen, so ist regelmäßig die Prognose gerechtfertigt, dass der Arbeitnehmer sich auch künftig nicht vertragsgetreu verhalten wird. Die Voraussetzungen für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses liegen dann vor.
Landesgericht Hamm, Az.: 18 Sa 463/00
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| Handy |
Telefonieren im Pkw ohne Freisprecheinrichtung (72)
(jlp). Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann in der Regel als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und eventuell zur Verhängung eines Fahrverbots führt.
OLG. Celle, Az.: 333 Ss 38/01 (OWi)
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| Unfälle
mit/wegen Tieren
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Mit Wildwechsel ist zu rechnen (71)
(jlp). Autofahrer müssen auf Straßen in Waldgebieten immer mit einem
Wildwechsel rechnen. Mit dieser Begründung wiesen die Richter die Klage eines Autofahrers zurück, der den Landkreis auf Ersatz für den Blechschaden an seinem Auto verklagte, weil die Stelle des Wildwechsels nicht mit einem Schild gekennzeichnet war. Nach Ansicht der Richter müssen nur bei schwer erkennbaren und häufig genutzten
Wildwechseln Warnschilder aufgestellt werden.
Landgericht Coburg, Az.: 11 O 722/00
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| Alkohol,
Drogen, Rauschmittel |
Schnüffeln an der Gasflasche (70)
(jlp). Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses (hier: Nachfüllflaschen für Gasfeuerzeuge) ist grundsätzlich verpflichtet, Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können. Vor den Folgen eines völlig zweckfremden, bewussten
Missbrauchs eines Produkts (hier Verwendung als Rauschmittel durch Schnüffeln) muss nicht gewarnt werden. Deshalb hatte die Schmerzensgeldklage der Eltern eines 13-jährigen Jungen, der nach Schnüffeln an einer
Butangas-Nachfüllflasche gestorben war, keinen Erfolg.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 22/00
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Bindung an Urlaubserteilung (69)
(jlp). Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf
Erholungsurlaub freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht auf Grund einer gesonderten Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam. Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem
Bundesurlaubsgesetz nicht.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99u
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Diskriminierung kommt teuer zu stehen
(68)
(jlp). Schon seit 1994 schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch den Arbeitgebern vor Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben. Das wurde dem Inhaber einer
Metallhandelsgesellschaft nun zum Verhängnis. Eine Bewerberin hatte sich vergeblich um einen Posten bemüht, den das Unternehmen ausdrücklich nur an einen männlichen
Bewerber vergeben wollte und dann schließlich auch vergab. Die Bewerberin sah sich durch die Stellenausschreibung und die folgende Absage aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt und verklagte die Firma vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Firma zu einem
Schadenersatzbetrag in Höhe von DM 5.430. Das entspricht eineinhalb Monatsvergütungen für eine Sachbearbeiterin im Groß- und Einzelhandel.
Amtsgericht Frankfurt/M., Az.: 17 Ca 7564/00
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Fahrlehrer / Fahrausbildung |
Übung macht den Meister (67)
(jlp). Ein praktischer Fahrunterricht im öffentlichen Verkehrsraum setzt zunächst einmal voraus, dass der Fahrschüler eines Motorrads dieses technisch beherrscht. Das bedeutet im Regelfall, dass vor einer Fahrt auf der öffentlichen Straße ausreichende Übungsfahrten in einem so genannten "Schonraum" (z.B. Privatparkplatz etc.) durchgeführt werden, um den Fahrschüler ausreichend auf die zusätzlichen
Anforderungen des öffentlichen Straßenverkehrs vorzubereiten. Verletzt ein Fahrlehrer diesen Übungsmodus, macht er sich schadenersatzpflichtig, wenn sein Fahrschüler dem Straßenverkehr nicht gewachsen ist und einen Unfall erleidet.
Oberlandesgericht Jena, Az.: 8 U 1164/98u
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| Geschwindigkeit |
Kein Versicherungsschutz für hohes Risiko
(66)
(jlp). Ein Kfz-Versicherungsnehmer, der mit seinem Pkw bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer Bundesstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einen Überholvorgang einleitet, diesen aber abbrechen muss, weil er ein entgegenkommendes Fahrzeug übersieht oder sich hinsichtlich dessen Geschwindigkeit verschätzt hat und deshalb scharf abbremsen muss und infolgedessen ins Schleudern gerät, handelt grob fahrlässig. Die eigene Kfz-Kaskoversicherung muss ihrem
Versicherungsnehmer daher den Unfallschaden nicht ersetzen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U
198/99
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| Arbeitgeber,
-nehmer |
Eigenmächtiger Urlaubsantritt (65)
(jlp). Tritt ein Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so berechtigt dies den
Arbeitgeber zu einer ordentlichen Kündigung.
Arbeitsgericht Berlin, Az.: 41 Ca 24840/00
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| Unfälle |
Kontrolle muss sein (64)
(jlp). Der Kaskoversicherer ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des
Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer mit der hochgestellten Kippermulde seines Lkw gegen die
Unterkante einer Brücke gefahren ist, weil er angenommen hatte, er habe die Mulde heruntergelassen, obwohl er Anlass hatte, der Zuverlässigkeit der Kontrollleuchte zu
misstrauen, auf die er sich verlassen haben will. Der Fahrzeugführer muss sich vielmehr durch eigenen Augenschein davon überzeugen, dass die Kippmulde wieder ordnungsgemäß zurückgefahren wurde. Auf die Kontrollleuchten im Führerhaus alleine darf er nicht vertrauen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U
206/99
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| Arbeitsgeber,
-nehmer |
Bußgelder als
Arbeitslohn (63)
(jlp). Erstattet der Arbeitgeber für seine Fahrer des
Paketzustelldienstes diesen die Verwarnungs- und Bußgelder, so handelt es
sich hierbei um Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber eigentlich nicht
verpflichtet ist, solche Bußgelder zu übernehmen. Folge hiervon ist dann,
dass dieser "Arbeitslohn" auch der Lohnsteuer unterworfen ist.
Finanzgericht Düsseldorf, Az.:
9 K 2985/97 H (L)
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| Unfälle |
Keine Wertminderung bei
Kaskoschaden (60)
(jlp). Der Versicherungsnehmer einer
Fahrzeugvollkaskoversicherung hat nach einem Unfall gegen seine
Versicherungsgesellschaft einen Anspruch auf Kostenersatz der fachgerechten
Reparatur. Eine Wertminderung muss die Kaskoversicherung ihrem
Versicherungsnehmer aber nicht bezahlen. Selbst dann nicht, wenn es sich bei
dem Fahrzeug um einen Neuwagen gehandelt hat.
Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 7 U 136/00 u
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| Unfälle |
Keine Meldung -
kein
Versicherungsschutz (59)
(jlp). Ein Autofahrer, der die Schadenersatzforderung
eines Unfallgegners nicht innerhalb einer Woche seiner Versicherung meldet,
kann unter Umständen den Versicherungsschutz verlieren. Wer eine
entsprechende Meldung unterlässt, verstößt gegen seine eigene
Anzeigepflicht. Im vorliegenden Fall hatte eine Versicherungsnehmerin Wochen
nach einem Unfall der Versicherung lediglich den Ausgang des
Gerichtsverfahrens mitgeteilt, in dem sie zur Zahlung verurteilt worden war.
Die Richter werteten dieses Verhalten als grob fahrlässig, da die
Versicherung Grund und Höhe des vermeintlichen Haftpflichtanspruchs nicht
habe überprüfen können. Deshalb muss die Frau jetzt für den
Unfallschaden selbst aufkommen.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 68/00 u
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| Radfahrer,
Inlineskater, Mofafahrer |
Inlineskaterin
gegen Radfahrerin (58)
(jlp). Eine Inlineskaterin fuhr mit ihrer Freundin
nebeneinander auf einem schmalen Wirtschaftsweg. Durch ein intensives
Gespräch waren beide Inlineskaterinnen derart abgelenkt, dass sie eine
entgegenkommende Radfahrerin zu spät bemerkten. Es kam zu einem
folgenschweren Zusammenstoß zwischen einer Inlineskaterin und der
Radfahrerin. Letztere wurde schwer verletzt, zog sich ein Schädelhirntrauma
zu, war knapp einen Monat im Krankenhaus und musste sich anschließend Rehabilitationsmaßnahmen
unterziehen. Das Gericht verurteilte die Inlineskaterin und sprach der
Radfahrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM zu. Die Inlineskaterin
hatte den Unfall verschuldet, weil sie unaufmerksam gewesen war und der
Radfahrerin keine Chance zum Ausweichen gelassen hatte.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 63/00
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| Unfälle
mit/wegen Tieren
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Abbremsen für eine
Katze (57)
(jlp). Bleibt dem abbremsenden Kraftfahrer keine
Möglichkeit, zwischen dem Überfahren eines Tieres (hier einer Katze) und
einer möglichen Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs abzuwägen, dann ist
von einem zwingenden Grund für ein starkes Abbremsen auszugehen. Bei
plötzlichem Auftauchen von Tieren oder sonstigen Hindernissen auf der
Fahrbahn stellt der sofortige Tritt auf die Bremse eine spontane
reflexbedingte Reaktion dar, die auch einem besonders aufmerksamen
Kraftfahrer unterlaufen kann. Der auffahrende Kraftfahrer hat daher keinen
Schadenersatzanspruch gegen den Fahrer, der zugunsten der Katze abgebremst
hat.
Landgericht Koblenz, Az.: 12 S 130/00
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| Geschwindigkeit |
Absehen von Fahrverbot
bei Tierarzt (56)
(jlp). Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von
49 km/h auf der Bundesautobahn kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 400 DM
auf die Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen Tierarzt verzichtet
werden, da er während des Fahrverbotes seinen Beruf kaum ausüben könnte.
Dadurch, dass die Geldbuße verdoppelt wurde, ließ das Gericht
ausnahmsweise das sonst obligatorische Fahrverbot fallen.
Amtsgericht Osnabrück, Az.: 64 OWi 25 Js 32735/00
(391/00)
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| Unfälle
mit/wegen Tieren |
Ausweichen vor einem
Fuchs (55)
(jlp). Einen Zusammenstoß mit einem Fuchs muss ein
Kraftfahrer nicht in Kauf nehmen, da es sich bei einem Fuchs um kein
Kleintier handelt und ein Zusammenstoß mit ihm erhebliche Sachschäden
hervorrufen kann. Die Fahrzeugkaskoversicherung muss dem geschädigten
Versicherungsnehmer, der durch das Ausweichmanöver im Straßengraben
gelandet ist, daher den Fahrzeugschaden ersetzen.
Amtsgericht Cham, Az.: 1 C 0057/99
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| Unfälle |
HWS-Verletzung beim
Verkehrsunfall (54)
(jlp). Beim Auffahrunfall im Straßenverkehr entsteht regelmäßig und
häufig die typische Verletzung im Bereich der Hals-Wirbel-Säule (HWS).
Streit herrscht bei den ärztlichen Sachverständigen, ob eine solche
HWS-Verletzung auch bei einem seitlichen Fahrzeugaufprall entstehen kann und
wie sich diese Kollision auf den Verletzten auswirkt. Hierzu hat das
Landgericht Bayreuth festgestellt, dass im Hinblick auf den ergebnisoffenen
Gutachterstreit den ärztlichen Feststellungen der größere Beweiswert für
derartige Verletzungen zukommt. Selbst wenn also eine HWS-Verletzung als
gering einzustufen ist, weil die Unfallkonstellation dagegen spricht,
entscheidet letztendlich alleine der behandelnde Arzt, ob er diese
Verletzung diagnostiziert hat oder nicht. Stellt er eine solche Verletzung
fest, hat der Betroffene auch Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den
Unfallgegner.
Landgericht Bayreuth, Az.: 13 S 50/00
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| Unfälle
mit/wegen Tieren |
Keine
Beweiserleichterung bei Wildunfall (53)
(jlp). Behauptet ein Kfz-Halter gegenüber seiner
Fahrzeugkaskoversicherung, dass sein Unfall dadurch verursacht worden sei,
dass er einem Reh ausgewichen sei, dann hat er gegen seine Versicherung nur
dann einen Schadenersatzanspruch, wenn er diesen bevorstehenden Wildunfall
voll beweisen kann. Beweiserleichterungen kommen ihm dabei nicht zugute.
Kann also der Versicherungsnehmer keine Zeugen (Beifahrer, sonstige
Autofahrer) aufbieten und gibt es auch sonst keine Unfallspuren, dann geht
der Versicherungsnehmer leer aus. Insbesondere gilt dies dann, wenn auch
sonst die Unfallschilderungen widersprüchlich und nicht plausibel sind.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 99/99
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| Fahrzeugkauf,
-verkauf |
Neufahrzeug oder
Gebrauchtfahrzeug (52)
(jlp). Verkauft ein Kfz-Händler einen Pkw als Neuwagen, obwohl dieses
Fahrzeug auf ihn bereits für einen Tag zugelassen war, dann wird hierdurch
das Neufahrzeug noch nicht zu einem Gebrauchtwagen. Dies jedenfalls dann
nicht, wenn an diesem einen Tag keine nennenswerten Fahrzeugkilometer
gefahren worden sind. Allein dadurch, dass nunmehr für einen Tag bereits
ein Vorbesitzer im Kfz-Brief eingetragen wurde, verliert ein Neuwagen noch
nicht die Eigenschaft auch als Neuwagen weiter zu gelten.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 2 U 19/99
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| Geschwindigkeit |
Verkehrsrichtlinie ohne
Bindung (51)
(jlp). Eine von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführte
Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen ist auch dann
vorschriftsmäßig, wenn die Messstelle weniger als 110 m hinter dem die
Geschwindigkeit einschränkenden Verkehrszeichen eingerichtet war. Zwar
sehen die Richtlinien der jeweiligen Landesinnenministerien einen Abstand
zwischen Messstelle und Verkehrszeichen von wenigstens 110 m vor, doch ist
diese Richtlinie ohne rechtliche Auswirkung, weil sie keine bindende
rechtliche Vorgabe enthält. Auch bei Unterschreitung dieser
Richtlinienvorgabe liegt kein minder schwerer Fall vor, sodass die
Straßenverkehrsbehörde nicht daran gehindert ist, auch ein Regelfahrverbot
zu verhängen.
Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 2 Ws (B) 582/00
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| Abschleppen,
Parken |
Wohnmobile dürfen
nicht ausgeschlossen werden (50)
(jlp). Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz
zu, so kann dieser Eigentümer auf seinem Kfz-Abstellplatz auch ein
Wohnmobil normaler Größe abstellen, wenn hierdurch andere
Wohnungseigentümer nicht behindert werden. Ein Beschluss der
Wohnungseigentümer, der das Abstellen von Wohnmobilen dort verbietet,
verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und ist auf
Antrag eines Wohnungseigentümers aufzuheben.
Kammergericht Berlin, Az.: 24 W 9855/98
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| Kinder |
Mit Kindern ist zu
rechnen (49)
(jlp). Das Gefahrenzeichen "Spielende Kinder" verpflichtet
einen Kraftfahrer auch ohne konkrete Gefahrenanzeige zu äußerster
Sorgfalt. Dies gilt insbesondere, wenn das konkrete Umfeld der befahrenen
Straße (dichte Wohnbebauung, schmaler Gehweg, parkende Fahrzeuge,
Tageszeit) die Annahme nahe legt, es sei mit plötzlichem Auftauchen von
Kindern zu rechnen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 213/99
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| Geschwindigkeit |
Wann ist die Straße
nass (48)
((jlp). Das Verkehrszeichen "Nässe" mit angeordneter
Geschwindigkeitsreduzierung ist für den Kraftfahrzeugführer dann
verbindlich, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist.
Hält sich ein Fahrzeugführer unter diesen gegebenen Umständen nicht an
die Geschwindigkeitsbegrenzung, riskiert er ein Bußgeld.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 1057/00
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| Abschleppen,
Parken |
Straßenblockierung (47)
(jlp). Wird eine Straße durch auf beiden Seiten parkende Fahrzeuge
blockiert, so ist der Fahrer und Eigentümer des zuerst abgestellten,
ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs ordnungsrechtlich nicht verantwortlich.
Dagegen kann das zuletzt abgestellte, gegenüberliegende Fahrzeug
abgeschleppt werden, weil nur der Fahrer dieses Fahrzeuges die
Straßenblockierung hat erkennen können.
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 5 A 95/00
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| Unfälle |
CD–Radio-Bediendung
während der Fahrt (46)
(jlp). Keine grobe Fahrlässigkeit liegt bei einem Fahrzeugführer vor,
wenn dieser beim Bedienen seines CD-Wechslers mit seinem Fahrzeug von der
Fahrbahn abkommt. Die Kaskoversicherung ist daher verpflichtet, den
Fahrzeugschaden ihrem Versicherungsnehmer zu ersetzen, weil im Allgemeinen
derjenige ebenso wenig grob fahrlässig handelt wie derjenige, der ein
herkömmliches Autoradio bedient.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 118/00
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| Steuer |
Harte Strafe für Geldschmuggel
(45)
(jlp).
An der Grenze zur Schweiz wurde ein Unternehmer von Zollbeamten
gefragt, ob er Bargeld oder sonstige Wertgegenstände von mehr als DM
30.000 mit sich führe. Obwohl er diese Frage verneinte, glaubten ihm die
Beamten nicht und kontrollierten das Fahrzeug. Hierbei entdeckten die
Beamten unter der Teppichverkleidung des Fahrzeugfußbodens DM 1.400.000.
Zwar konnte der Betroffene die legale Herkunft des Geldes beweisen, doch
verurteilte das Gericht ihn zu einem saftigen Bußgeld in Höhe von DM
140.000. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betroffene die
Gelder unkontrolliert aus der Bundesrepublik herausschaffen und in der
Schweiz anlegen wollte, um künftige Erträge (z.B. Zinsen) hieraus nicht
versteuern zu müssen. Straferschwerend war, dass der Betroffene das Geld
versteckt hatte.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 2 Ss 226/00
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| Öffentlicher
Verkehrsraum |
Wer blind vertraut, haftet selbst
(44)
(jlp).
Ein Fahrzeugführer, der baustellenbedingt rückwärts in eine Sackgasse
ohne Wendemöglichkeit bei Dunkelheit einfährt, muss damit rechnen, dass
in diesem Baustellenbereich ein Splitthaufen oder sonstiges Baumaterial
gelagert wird. Zwar hat der Straßenbauunternehmer hier die Pflicht, alle
möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für andere
Verkehrsteilnehmer abzuwenden, doch entbindet dies den Fahrzeugführer
nicht, selbst besonders sorgfältig zu fahren. Gerade wer rückwärts bei
Dunkelheit mit eingeschränktem Sichtfeld fährt, muss sich besonders auf
eine solche Gefahrensituation einstellen und notfalls aussteigen, um den
Verkehrsraum in Augenschein zu nehmen oder muss sich der Einweisungshilfe
seines Beifahrers bedienen. Wer dies unterlässt und in einen Splitthaufen
fährt, kann deshalb nur die Hälfte seines Schadenersatzanspruches
ersetzt verlangen.
Amtsgericht
Lampertheim, Az.: 3 C 555/00 (01)
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| Geschwindigkeit |
Verkehrszeichen gelten immer
(43)
(jlp).
Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der
Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen,
selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein
sollte. Damit bestätigte das OLG Karlsruhe die Verurteilung eines Kfz-Führers
zu einer Geldbuße von DM 200 und zu einem einmonatigen Fahrverbot. Der
Fahrzeugführer hatte argumentiert, dass kein Verkehrsteilnehmer innerhalb
einer Ortschaft auf einer vierspurig ausgebauten Hauptdurchgangsstraße
mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h (hier: 30
km/h) rechnen müsse. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten.
Selbst dann, wenn das Verkehrszeichen vom Ordnungsamt rechtswidrig
aufgestellt worden wäre, muss der Verkehrsteilnehmer dieses
Verkehrszeichen grundsätzlich beachten. Anders sei die Rechtslage nur im
Falle ihrer "Nichtigkeit", wenn die Errichtung eines
Verkehrszeichens auf offensichtlicher Willkür beruhe oder wenn das
Verkehrszeichen unklare oder sinnwidrige Anordnungen treffe. Ein solcher
Ausnahmefall liege hier aber nicht vor.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 2 Ss 87/00
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Telefon / Telefax |
Wie sicher ist das Telefax?
(42)
(jlp).
Ein Sendebericht eines Telefax-Geräts mit OK-Vermerk liefert nicht bloß
ein Indiz für den Zugang beim Empfänger, sondern rechtfertigt angesichts
der inzwischen hohen Übertragungssicherheit einen Beweis des ersten
Anscheins für den Zugang der Urkunde. Legt allerdings der Faxempfänger
eigene Übertragungsaufzeichnungen vor, aus denen sich ein Übertragungsfehler
ergeben kann, dann ist der Zugangsbeweis erschüttert. Dem Absender bleibt
angesichts dieser Uneinheitlichkeit weiterhin zunächst keine andere Wahl,
als bei wichtigen Schriftstücken entweder auf einer Empfangsbestätigung
zu bestehen oder das Einschreiben mit Rückschein zu wählen.
Oberlandesgericht
München, Az.: 15 W 2631/98
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| Dies
und Das |
Alter allein entscheidet nicht
(41)
(jlp).
Ein 85-jähriger Autofahrer fiel der Polizei durch gelegentliche
Schlenkerbewegungen mit seinem Fahrzeug auf. Erst als die Polizei dann das
Blaulicht einschaltete, konnte der Rentner dazu bewegt werden, sein
Fahrzeug anzuhalten. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung
und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob
diese Entscheidung wieder auf. Denn allein aus vorhandenen Fahrfehlern
kann nicht auf die Schuld des Rentners geschlossen werden. Schuldhaft hätte
der Rentner erst dann gehandelt, wenn dieser einer besonderen kritischen
Selbstbeobachtung Anlass zu Zweifeln gehabt haben müsste. Gerade dies
aber konnte das Gericht nicht feststellen. Deshalb muss nun das
Landgericht über die Fahrleistungsmängel des Rentners erneut
entscheiden.
Oberlandesgericht
Oldenburg, Az.: 1 Ss 14/01
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| Öffentlicher
Verkehrsraum |
Wasserlache auf der
Straße
(40)
(jlp).
Besteht auf Grund der Beschaffenheit des Straßenbelags bei Regen die
Gefahr der Bildung einer Wasseransammlung von nicht unerheblicher Tiefe,
so stellt eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf
80 km/h "bei Nässe" keinen ausreichenden Warnhinweis auf die
besondere Gefahrenstelle dar. Ein Kfz-Führer, der deshalb zu Schaden
kommt, kann den Straßeneigentümer in die Haftung nehmen und von diesem
Schadenersatz fordern.
Oberlandesgericht
Brandenburg, Az.: 2 U 73/99
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| Unfälle |
Kein Gurt – dann
Mithaftung (39)
(jlp).
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich
ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes
erlittenen Unfallverletzungen zur Last. Die Gurtanlegepflicht "während
der Fahrt" nach § 21 a I 1 StVO besteht auch bei kurzzeitigem
verkehrsbedingten Anhalten.
Bundesgerichtshof,
Az.: VI ZR 411/99
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| Unfälle
mit/wegen Tieren |
Bremsen für den
Dackel erlaubt
(38)
(jlp).
Ein Fahrzeugführer darf für einen plötzlich auf die Straße laufenden
Hund bremsen, wenn der Sicherheitsabstand zum nachfolgenden Verkehr groß
genug ist. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung nur bei zwingenden Gründen
ein Abbremsen, wozu normalerweise kleine Tiere wie ein Dackel nicht gehören,
doch gilt dies dann nicht, wenn der nachfolgende Fahrzeugführer
eigentlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, dann aber
nicht rechtzeitig reagiert. In dieser Situation haftet das nachfolgende
Fahrzeug für den Auffahrschaden.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U
9571/98
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| Unfälle |
Unfallflucht bleibt
Unfallflucht
(37)
(jlp).
Entfernt sich ein Fahrzeugführer von der Unfallstelle, obwohl er einen
Fremdschaden von gut DM 1.050 verursacht hat, so hat er den Tatbestand der
Unfallflucht (§ 142 StGB) erfüllt. Meldet er sich am nächsten Tag beim
Geschädigten, so kann das Gericht in diesem Fall von einer Strafe absehen
oder eine solche mildern. Gegenüber der eigenen Kaskoversicherung kommen
dem unfallflüchtigen Fahrzeugführer aber solche mildernden
Strafzumessungsregeln nicht zugute. Weil der Fahrzeugführer seine Aufklärungspflichten
verletzt hat, muss die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Pkw nicht
ersetzen.
Oberlandesgericht
Nürnberg, Az.: 8 U 1279/00
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| Geschwindigkeit |
Schrittgeschwindigkeit
in Spielstraße
(36)
(jlp).
Wer in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraße) innerhalb geschlossener
Ortschaften zu schnell fährt, muss nicht nur mit einem erheblichen Bußgeld,
sondern auch mit der Verhängung eines Fahrverbotes rechnen. So wurde ein
Fahrzeugführer (Schüler ohne Einkommen) zu einem Bußgeld in Höhe von
DM 150, drei Punkten im Verkehrszentralregister und einmonatiges
Fahrverbot verurteilt, weil er die zulässige Schrittgeschwindigkeit
(maximal 7 km/h) um 34 km/h überschritten hatte.
Oberlandesgericht Karlsruhe,
Az.: 2 Ss
285/00
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| Geschwindigkeit |
Wettrennen auf der
Autobahn
(35)
(jlp).
Führen zwei Kfz-Führer auf der Autobahn ein regelrechtes Wettrennen aus,
bei dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten
wird, dann hat der Kfz-Führer einen sich anschließenden Unfall selbst so
grob fahrlässig herbeigeführt, dass er keinen Kaskoversicherungsschutz
genießt. Dies gilt auch dann, wenn er zu diesem Wettrennen provoziert
wurde. Denn er richtet seine Aufmerksamkeit auf dieses, verliert dabei die
Strecke mit den vorausfahrenden Fahrzeugen aus den Augen und kann dadurch
sein Fahrzeug nicht mehr kontrollieren.
Oberlandesgericht Köln,
Az.: 9 U
121/99
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| Unfälle |
Kein
Versicherungsschutz bei Unfallflucht
(34)
(jlp).
Ein Fahrzeugführer, der nach einem Verkehrsunfall Unfallflucht begeht,
riskiert seinen eigenen Kaskoversicherungsschutz. Denn mit der
Unfallflucht verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflicht, nach dem
Unfallereignis alles zu tun, was zur Aufklärung dieses Unfalles notwendig
ist. Selbst auf einen angeblichen Unfallschock kann sich der Unfallflüchtige
regelmäßig nicht berufen, weil ein solcher Schock rasch wieder abklingt
und man dann immer noch an die Unfallstelle zurückkehren kann. Damit
verwehrte die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz zu Recht.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main,
Az.:
7 U 23/2000
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| Geschwindigkeit |
Verkehrszeichen
gelten immer
(33)
(jlp).
Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der
Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen,
selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein
sollte. Damit bestätigte das OLG Karlsruhe die Verurteilung eines Kfz-Führers
zu einer Geldbuße von DM 200 und zu einem einmonatigen Fahrverbot. Der
Fahrzeugführer hatte argumentiert, dass kein Verkehrsteilnehmer innerhalb
einer Ortschaft auf einer vierspurig ausgebauten Hauptdurchgangsstraße
mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h (hier: 30
km/h) rechnen müsse. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten.
Selbst dann, wenn das Verkehrszeichen vom Ordnungsamt rechtswidrig
aufgestellt worden wäre, muss der Verkehrsteilnehmer dieses
Verkehrszeichen grundsätzlich beachten. Anders sei die Rechtslage nur im
Falle ihrer "Nichtigkeit", wenn die Errichtung eines
Verkehrszeichens auf offensichtlicher Willkür beruhe oder wenn das
Verkehrszeichen unklare oder sinnwidrige Anordnungen treffe. Ein solcher
Ausnahmefall liege hier aber nicht vor.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 2 Ss 87/00
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Grenzen der Streupflicht bei
Eisregen (32)
(jlp).
Für den Hauseigentümer besteht nach den städtischen Satzungen grundsätzlich
die Pflicht, bei winterlicher Glätte den Schnee zu räumen oder Glatteis
zu beseitigen, um den Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern das
gefahrlose Benutzen des Gehweges zu ermöglichen. Diese Streupflicht bei
Glatteis besteht aber nur im Rahmen des Zumutbaren. Sie entfällt, wenn
angesichts besonderer Wetterlagen (anhaltender Niesel- und Eisregen auf
zuvor gefrorenen Boden mit extremer Glättebildung) ein Abstreuen wenig
sinnvoll erscheint. Ständig sich erneuerndes Glatteis kann kaum
wirkungsvoll bekämpft werden. Deshalb müssen sich die Gehwegbenutzer
selbst auf diese Gefahrenlage besonders vorsichtig einstellen.
Oberlandesgericht
Oldenburg, Az.: 9 U 95/99
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Öffentlicher Verkehrsraum |
Streupflicht
auf Parkplätzen (31)
(jlp).
Auf öffentlichen Parkplätzen besteht eine Streupflicht bei Winterglätte
nur dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und wenn die
Fahrzeugbenutzer eine nicht unerhebliche Entfernung zwischen Fahrzeug und
Parkplatzende zurücklegen müssen. Eine sehr kleine Parkfläche mit
lediglich zwei Parkreihen erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig noch
nicht. Dies auch dann nicht, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist.
Alleine das Aufstellen von Parkuhren oder Parkscheinautomaten führt noch
nicht zu einer gesteigerten Verkehrssicherungspflicht.
Oberlandesgericht
Jena, Az.: 3 U 181/00
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Arbeitgeber, -nehmer |
Lenkzeitüberschreitung (30)
(jlp). Wird ein
angestellter Kraftfahrer wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen
rechtskräftig zur Zahlung eines Bußgeldes (hier DM 3.600) verurteilt, so
muss er diese Geldbuße aus der eigenen Tasche bezahlen. Einen Anspruch
gegen den Arbeitgeber auf Erstattung dieses Bußgeldes hat er nicht. Dies
gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber eine solche Zusage erteilt hätte.
Denn eine solche Arbeitgeberzusage ist sittenwidrig und daher unwirksam.
Bundesarbeitsgericht,
Az.: 8 AZR 465/00
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Radfahrer, Inlineskater,
Mofafahrer |
Inline-Skater
muss sich vorsichtig fortbewegen (29)
(jlp).
Ein Inline-Skater verklagte eine Stadt auf Schmerzensgeld, weil er auf
einem Radweg auf einer Unebenheit gestürzt war und sich hierbei schwer
verletzt hatte. Nach seiner Meinung hätte die Stadt ihre so genannte
Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie diese Fahrbahnunebenheit, die
für Inline-Skater gefährlich sei, nicht rechtzeitig beseitigt habe. Die
Klage des Inline-Skaters wurde aber abgewiesen, eine Stadt kann
prinzipiell nicht jede denkbare Gefahr ausräumen und beseitigen. Vielmehr
muss der Benutzer eines öffentlichen Weges auch selbst auf seine
Sicherheit in zumutbarem Maße achten. Zudem darf kein Inline-Skater
bessere Bodenverhältnisse erwarten, als die anderen Verkehrsteilnehmer,
z.B. Fußgänger. Um eine Selbstgefährdung auszuschließen, muss sich
auch der Inline-Skater angemessen vorsichtig fortbewegen und sich auf mögliche
Unebenheiten einstellen.
Oberlandesgericht
Koblenz, Az.: 127 E 2 - 21/01
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Dies und Das |
Immer
der Reihe nach einfädeln (28)
(jlp).
Wollen mehrere Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen
einer Autobahn-Anschlussstelle auf die durchgehende Fahrbahn
einfahren, so müssen sie das hintereinander tun. Fahrzeugführer, die
diese Reihenfolge nicht beachten, sondern „vorzeitig“ auf die
durchgehende Fahrbahn überwechseln, haften für einen Schaden, der bei
einer hierdurch veranlassten Kollision entsteht.
Oberlandesgericht
Hamm, Az.: 14 U 61/99
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Abschleppen, Parken |
Vertrauen gilt drei Tage (27)
(jlp). Der Halter
eines Kraftfahrzeugs muss auch dann Abschleppkosten begleichen, wenn das
Auto noch vor Aufstellen von Halteverbotszeichen geparkt worden war. Nach
Ablauf von 3 Tagen kann der Halter nicht mehr darauf vertrauen, dass das
zunächst ordnungsgemäße Parken immer noch erlaubt ist. Dem
Kraftfahrzeughalter ist es etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit
zuzumuten, Vorsorge für den Fall der Änderung der Verkehrslage zu
treffen. Damit wurde der Kfz-Halter dazu verurteilt, die angefallenen
Abschleppkosten zu bezahlen.
Verwaltungsgericht
Berlin, Az.: VG 9 A 467/98
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Internet |
Nettopreisabgabe im WWW (26)
(jlp). Die Angabe
von Nettopreisen gegenüber Endverbrauchern im WWW verstößt zum einen
gegen die Preisangabenverordnung und zum anderen gegen das Gesetz zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs (§ 3). Eine solch unlautere Werbung mit
Nettopreisangaben kann damit auch der Mitbewerber beanstanden und
gegebenenfalls mit Hife des Gerichts die Unterlassung verlangen.
Landgericht
Ellwangen, Az.: 2 KfH 0 5/99
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Unfälle |
Nichtbeachtung eines Stoppschildes (25)
(jlp). Grobe Fahrlässigkeit
bei Überfahren eines Stoppschildes ist anzunehmen, wenn der Fahrer
ortskundig ist, das Stoppschild 100 m vorher angekündigt wird und bei
zweifacher Aufstellung jedenfalls eines der beiden Schilder bei Annäherung
an die Kreuzung frühzeitig sichtbar ist. Fahrzeugführer, die in einer
solchen Situation das Stoppschild missachten und dabei einen Unfall
verursachen, haben gegen ihre eigene Kaskoversicherung keinen Anspruch auf
Schadenersatz.
Oberlandesgericht
Hamm, Az.: 6 U 151/98
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Geschwindigkeit |
Überholen trotz Überholverbot (24)
(jlp). Ein Unfall,
der sich beim Überholen in einer Kurve bei überhöhter Geschwindigkeit
und unter Missachtung eines Überholverbots ereignet, beruht nicht mehr
auf einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Verkehrssituation,
sondern auf grober Fahrlässigkeit. Ein solches Verhalten ist
unentschuldbar. Die Kfz-Versicherung muss bei einer solch groben
Verkehrsgefährdung für den eigenen Schaden nicht aufkommen.
Oberlandesgericht
Köln, Az.: 9 U 1/99
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Handy
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Handy-Missbrauch (23)
(jlp).
Verursacht ein Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit vom 120 km/h im Nebel auf
der Autobahn einen Unfall dadurch, dass er das auf dem Beifahrersitz liegende
Handy aufnimmt, den Telefonapparat seiner Frau anwählt und dabei das Steuer
seines Fahrzeugs verreißt, hat der Kraftfahrer den Unfall grob fahrlässig
herbeigeführt und verursacht. In diesem Fall muss die Kaskoversicherung den
Schaden am eigenen Kraftfahrzeug nicht bezahlen.
Oberlandesgericht
Köln, Az.: 9 U 43/00
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Unfälle
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Ampellicht
falsch eingeschätzt (22)
(jlp).
Zeigt eine Ampelanlage, zusätzlich gesichert durch ein Stoppschild, gelbes
Blinklicht, dann spricht vieles dafür, dass eine Funktionsstörung der
Ampelanlage vorliegt. In einer solchen Situation muss sich dann der Kfz-Fahrer
um so vorsichtiger verhalten. Hält in einem solchen Fall der Kfz-Führer nicht
am Stoppschild an, weil er das gelbe Blinklicht falsch einschätzt, und meint,
die Ampel werde gleich auf grün umschalten, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig.
Die Fehleinschätzung kann ihn dabei nicht entlasten. Die eigene
Kaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht
Hamm, Az.: 20 U 159/99
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
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Zündschlüssel
besser abziehen (21)
(jlp).
Ein Versicherungsnehmer, der seinen Pkw in einer Parkbucht in Polen verlässt,
um an einem 3 Meter entfernten Stand Kirschen zu kaufen, und vor dem Verlassen
des Wagens weder den Schlüssel abzieht noch den Wagen verschließt, führt den
Versicherungsfall eines Autodiebstahls anlässlich dieses Kirscheneinkaufs grob
fahrlässig herbei. Die Kfz-Kaskoversicherung muss keinen Schadenersatz
leisten.
Oberlandesgericht
Köln, Az.: 9 U 5/00
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Abschleppen, Parken
|
Erschwerte
Übersicht rechtfertigt Abschleppen (20)
(jlp).
Ein Kraftfahrzeug, das im Einmündungs- und Kreuzungsbereich den 5 Meter Abstand
nicht einhält und dort geparkt wird, verstößt gegen § 12 III Ziffer 1 Straßenverkehrsordnung
und kann grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde abgeschleppt werden,
weil dieses Fahrzeug im Kreuzungsbereich für andere Verkehrsteilnehmer eine
Sichtbehinderung darstellt. Fußgänger, die die Fahrbahn überschreiten, können
vom fahrenden Verkehr nur verspätet wahrgenommen werden. Zugleich wird die
Sicht der die Straßenseite wechselnden Fußgänger auf fahrende Fahrzeuge
behindert. Dies gilt im besonderen Maße für Kinder, die die Straße überqueren
wollen.
Oberverwaltungsgericht
Münster, Az.: 5 A 5135/99
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Unfälle
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Bagatellschäden
und Beweissicherung (19)
(jlp).
Ist bei einem Kfz-Unfall der Unfallhergang und damit auch der Haftungsgrund
zwischen den beteiligten Fahrzeugführern streitig, dann darf ein Geschädigter
auch bei Bagatellschäden (hier DM 927,82) ein Sachverständigen-Gutachten zur
Abklärung der Schadenhöhe einholen. Nur dann, wenn der Schadenumfang und der
Haftungsgrund unstreitig sind, ist es überzogen, wenn auch bei Bagatellschäden
ein Sachverständiger zur Reparaturschätzung herangezogen wird.
Amtsgericht
Gießen, Az.: 44 C 1682/98
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Arbeitgeber, -nehmer
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Arbeitsvertrag
erschlichen (18)
(jlp).
Ein Arbeitnehmer, der den Arbeitsgeber bei seiner Bewerbung mit Hilfe eines gefälschten
Zeugnisses über seine Qualifikation täuscht und dadurch seine Einstellung
erreicht, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag
erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anficht und die gezahlte
Arbeitnehmervergütung zurückfordert. Dabei kann sich der Arbeitnehmer nicht
darauf berufen, dass seine Arbeitsleistung den Anforderungen des
Arbeitsvertrages entsprochen habe. Denn diese Vermutung gilt gerade dann nicht,
wenn der Arbeitsvertrag auf einer Täuschung des Bewerbers und seine
Qualifikation beruht.
Landesarbeitsgericht
Köln, Az.: 11 Sa 1511/99
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Arbeitgeber, -nehmer
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Keine
Nebentätigkeit bei häufiger Krankheit (17)
(jlp).
Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers sind prinzipiell genehmigungspflichtig.
Liegen Gründe vor, die gegen eine Nebentätigkeit sprechen, braucht der
Arbeitgeber die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers nicht zu gestatten. Ein
solcher ablehnender Grund bildet insbesondere häufige krankheitsbedingte
Fehlzeiten des Arbeitnehmers. Denn muss der Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit
des Arbeitnehmers eine Steigerung der Krankheitstage und der damit verbundenen
Lohnfortzahlung befürchten, darf er die Nebentätigkeitsgenehmigung wegen
„Beeinträchtigung betrieblicher Interessen“ verweigern.
Arbeitsgericht
Frankfurt, Az.: 6 Ca 2166/00
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Abschleppe, Parken
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Abschleppen
eines Kfz auf dem Radweg (16)
(jlp).
Das Abschleppen eines teilweise auf dem Radweg geparkten Fahrzeugs ist nicht
unverhältnismäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die
Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg
auszuweichen. Der Kfz-Halter hat die Abschleppkosten zu zahlen.
Oberverwaltungsgericht
Hamburg, Az.: 3 Bf 215/98
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Arbeitsgeber, -nehmer
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Sittenwidriger
Arbeitslohn (15)
(jlp).
Eine Lohnvereinbarung von DM 11,50 Stundenlohn brutto für eine Lager- und
Produktionshelferin ohne berufliche Qualifikation ist wegen Lohnwuchers
sittenwidrig, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und
Gegenleistung vorliegt. Dies jedenfalls dann, wenn der Durchschnittsverdienst für
ungelernte Arbeitnehmerinnen, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu
bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, bei durchschnittlich DM 19,40 liegt.
Das Gericht erklärte daher den Arbeitsvertrag für nichtig und sprach der
Arbeitnehmerin den „normalen“ Lohn zu.
Arbeitsgericht
Bremen, Az.: 5 Ca 5152, 5198/00
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Abschleppen, Parken
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Verhältnismäßigkeit von
Abschleppkosten (14)
(jlp).
Autofahrer müssen die ihnen von den Kommunen auferlegten Abschleppkosten grundsätzlich
hinnehmen, wenn diese sich an marktüblichen Preisen orientieren. Im
entschiedenen Fall unterlag ein Autofahrer, dessen Wagen 1994 aufgebrochen
vorgefunden und daraufhin im Auftrag der Stadt abgeschleppt worden war. Er legte
gegen den Kostenbescheid in Höhe von DM 235 Widerspruch ein, da die
Abschleppkosten in anderen Städten niedriger seien. Das Gericht wies die Klage
des Autofahrers ab, weil die in Ansatz gebrachten Abschleppkosten marktüblich
in dieser Kommune waren.
Verwaltungsgerichtshof
Kassel, Az.: 11 UE 537/98
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Alkohol, Drogen, Rauschmittel
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Silvesterfeier:
Zweifel
an der Fahrtüchtigkeit (13)
(jlp).
Ein Beifahrer muss nicht schon deshalb an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers
zweifeln, weil er auf einer privaten Silvesterfeier einen minimalen
Alkoholkonsum des Fahrers beobachtet hat und auch hochprozentige alkoholische
Getränke zur Verfügung gestanden haben. Deshalb muss die
Pkw-Haftpflichtversicherung dem verletzten Beifahrer Schadenersatz und
Schmerzensgeld bezahlen. Ein Mitverschulden kann dem Beifahrer nicht zur Last
gelegt werden, dies auch dann nicht, wenn zwischen dem leicht alkoholisierten
Fahrer und dem Beifahrer eine langjährige Freundschaft bestand.
Oberlandgericht
Hamm, Az.: 27 U 185/97
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Dies und Das
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Kunststoff ist kein
Glas (12)
(jlp).
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Teilkaskoversicherung umfassen den
Schadenersatz für Glasteile am Fahrzeug. Dies ist absolut wörtlich zu nehmen,
sodass Fahrzeugteile aus Kunststoff (hier: Kunststofffenster eines Cabriolets)
nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Dies gilt selbst dann, wenn herkömmliche
Glasteile durch Kunststoffteile ersetzt werden. Im vorliegenden Fall handelte es
sich bei dem Dach des Autos um ein Faltverdeck, wobei das Heckfenster aus
Kunststoff bestand, in das Faltverdeck integriert war und durch unbekannte Täter
zerstört wurde. Der Fahrzeughalter reichte den Reparaturschaden in Höhe von DM
3.200 bei seiner Fahrzeugteilkaskoversicherung erfolglos ein.
Amtsgericht
Köln, Az.: 142 C 109/98
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Fahrzeugkauf, -verkauf
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Wie viel Kilometer darf ein
Neuwagen haben? (11)
(jlp).
Ein Kunde bestellte bei einem Kfz-Händler einen Neuwagen und wollte diesen auch
baldmöglichst haben. Da er die übliche Lieferzeit von acht Wochen nicht
abwarten wollte, organisierte der Händler ein solches Neufahrzeug mit allen
Ausstattungsmerkmalen bei einem Kollegen. Weil durch die Überführungsfahrt das
Fahrzeug dann schon 452 Kilometer aufwies, wollte der Kunde das Fahrzeug nun
aber nicht mehr abnehmen. Vor Gericht erhielt der Händler Recht. Denn alleine
durch die Überführungsfahrt verliert ein Fahrzeug noch nicht die
Neuwageneigenschaft. Die Überführungsfahrt selbst ist noch keine
Ingebrauchnahme. Bei einer durchschnittlichen Gesamtleistung heutiger
Kraftfahrzeuge von etwa 200.000 km ist die zurückgelegte Überführungsstrecke
von etwa 450 km noch im Rahmen dessen, was üblicherweise unter einer Überführungsfahrt
zu verstehen ist.
Oberlandesgericht
Stuttgart, Az.: 4 U 53/00
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Alkohol, Drogen, Rauschmittel
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Fahruntüchtigkeit
und
Unfallflucht
(10)
(jlp).
Ein Fahrzeugführer, der alkoholisiert ein Fahrzeug führt, hierbei einen Unfall
verursacht und sich dann noch durch Unfallflucht einer Blutprobe zur
Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit entzieht, wird regelmäßig doppelt
bestraft. Zum einen wird ihm das Gericht den Führerschein entziehen und eine
sofortige Geldstrafe anordnen. Zum anderen kann die eigene
Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadenersatzanspruchs, den sie an den
unfallgeschädigten Kfz-Halter bezahlt hat, von dem alkoholisierten Fahrer zurückfordern.
Denn es liegt eine besonders schwer wiegende Verletzung der Aufklärungspflicht
insbesondere dann vor, wenn sich der Fahrer durch Unfallflucht einer Blutprobe
zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit entzieht. Darüber hinaus muss die eigene
Kasko-Versicherung keinen Schadenersatz leisten.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Az.: 12 U 14/99
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Unfälle
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Vorfahrt
missachtet (9)
(jlp).
Eine Vorfahrtsverletzung entfällt nicht schon dann, wenn das bevorrechtigte
Fahrzeug für den Einbiegenden zum Zeitpunkt des Anfahrentschlusses noch nicht
sichtbar ist. Sie liegt vor, wenn der Einbiegende sich nicht langsam so weit in
die bevorrechtigte Straße hineintastet, bis er Sicht auf den bevorrechtigten
Verkehr hat. Der Vorfahrtberechtigte darf nämlich damit rechnen, dass auch
nicht sichtbare Wartepflichtige seine Vorfahrt beachten. Auch wenn der Unfall für
den Vorfahrtberechtigten kein unabwendbares Ereignis ist, können ein leichtes
Verschulden und die Betriebsgefahr seines Kfz vollständig hinter der
Vorfahrtverletzung des Einbiegenden zurücktreten. Damit hat die gegnerische
Versicherung vollen Schadenersatz zu leisten.
Oberlandesgericht
Hamm, Az.: 13 U 181/98
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Unfälle mit/wegen
Tieren
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Dem
Reh ausgewichen (8)
(jlp).
Ein Kfz-Führer, der aufgrund eines plötzlich auf die Straße laufenden Rehs
sich schreckt und deshalb eine Rettungshandlung einleitet, indem er dem Reh
ausweicht, dabei aber im Straßengraben sein Fahrzeug beschädigt, hat gegen
seine Kfz-Teilkaskoversicherung einen Anspruch auf Erstattung der
Fahrzeugreparaturkosten, wenn es sich bei diesem Ausweichmanöver um einen
geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch handelte, die drohende Gefahr
abzuwenden. Dabei muss der Versicherungsnehmer ohne grobe Fahrlässigkeit davon
ausgegangen sein, dass sein Ausweichmanöver hätte erfolgreich verlaufen können.
Oberlandesgericht
Koblenz, Az.: 10 U 246/99
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Öffentlicher
Verkehrsraum
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Durchgerostete
Verkehrsschilder (7)
(jlp). Auch Straßenverkehrsschilder
müssen durch einen Straßenwärter regelmäßig auf ihre Standfestigkeit überprüft
werden. Wird diese Prüfung unterlassen oder nicht sorgfältig genug
vorgenommen, dann haftet der Eigentümer der Straße bzw. des Verkehrsschildes
demjenigen, der dadurch zu Schaden gekommen ist. Damit gab das Oberlandesgericht
Nürnberg einem Pkw-Fahrer Recht, der durch einen umgestürzten und
durchgerosteten Schildermast einen Sachschaden erlitten hatte. Zwar hatte der
Straßeneigentümer vorgetragen, dass die Standfestigkeit von Verkehrsschildern
regelmäßig durch Abfahren der Strecke kontrolliert werde. Dem Gericht reichte
das „Vorbeifahren“ aber nicht aus. Denn die Verkehrssicherungspflicht für
die Standfestigkeit von Verkehrsschildern kann nicht dadurch erfüllt werden,
dass ein nur mit dem Fahrer besetztes Fahrzeug der Straßenmeisterei die Strecke
abfährt und dabei seine Geschwindigkeit dem normalen Verkehrsfluss anpasst.
Oberlandesgericht Nürnberg,
Az.:
4 U 60/00
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Unfälle mit/wegen Tieren
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Für
den Fuchs abgebremst
(6)
(jlp). Legt ein Autofahrer bei
70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert,
so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein, als grob fahrlässig
kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Für den Fahrzeughalter hat
der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim
Ausweichmanöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner
Teilkaskoversicherung ersetzt, selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung
als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen grobes Fehlverhalten vorzuwerfen, dann
bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen. Die Richter hielten dem Autofahrer
hier zugute, dass die Vollbremsung, wäre sie geglückt, letztlich auch der
Versicherung selbst zugute gekommen wäre. Wäre das Fahrzeug nämlich mit dem
Fuchs zusammengeprallt, so hätte am versicherten Auto ebenfalls ein erheblicher
Schaden entstehen können. Das Bremsmanöver sei daher versicherungsrechtlich
als Rettungshandlung zugunsten des versicherten Fahrzeugs zu werten.
Oberlandgericht Nürnberg,
Az.:
8 U 1477/99
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Fußgänger
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Besser
nicht auf winkende Fußgänger verlassen (5)
(jlp). Ein Fußgänger, der
einen Fahrzeugführer aus einer engen Hofeinfahrt über einen schmalen Bürgersteig
auf die Fahrbahn winkt, ohne sich vorher genau über die Verkehrsverhältnisse
auf der Fahrbahn zu vergewissern, haftet dem Ausfahrenden für 25 Prozent des
Schadens, der diesem durch die beim Ausfahren eintretende Vorfahrtsverletzung
entsteht.
Amtsgericht Lahnstein,
Az.: 2 C
955/98
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
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Kein
Versicherungsschutz für Hundetransportbox
(4)
(jlp). Wird bei einem
Kfz-Einbruch die dort abgestellte Hundetransportbox entwendet, so handelt es
sich bei dieser Transportbox nicht um ein in der Teilkaskoversicherung
mitversichertes Zubehör- oder Fahrzeugteil. Während z.B. Warndreieck,
Verbandskasten oder Abschleppseil in irgendeiner Weise dem Zweck des Fahrzeugs
als Fortbewegungs- und Verkehrsmittel dienen, trifft dies für die
Hundetransportbox nicht zu. In einer solchen Box wird nur der Transport des
Tieres gesichert, ohne dass hierdurch das Fahrzeug als Verkehrsmittel eine
besondere Funktion erfährt. Die Klage des Kfz-Halters gegen seine
Kaskoversicherung wurde deshalb abgewiesen.
Amtsgericht Bad Homburg,
Az.: 2
C 2767/99 (23)
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Arbeitgeber, -nehmer
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Keine
Übernahme von Bußgeldern durch Arbeitgeber (3)
(jlp). Überschreitet ein
Berufskraftfahrer die zulässige Lenkzeit mit dem Lkw und wird er deshalb zu
einem Bußgeld verurteilt, dann hat er gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch
auf Übernahme des Bußgeldes. Der Arbeitgeber ist nur dann zum
Aufwendungsersatz verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner
Arbeit unverschuldet Schäden erleidet.
Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 450/99
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Reise
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Brillenverlust
durch Bootswelle (2)
(jlp). Im Rahmen der Reisegepäckversicherung
sind solche Elementarereignisse nicht versichert, die sich z.B. daraus ergeben,
dass sich Bootswellen bei einer Wassersportausübung ergeben. Reißt so eine überschwappende
Welle einer Brillenträgerin während einer Bootsfahrt (hier: Korallenriff vor
Florida) die Brille vom Gesicht, weil sie nahe an der Reling Platz genommen hat,
kann sie keinen Ersatz aus der Reisegepäckversicherung verlangen mit dem
Hinweis, dass ein Elementarereignis den Schaden verursacht hat.
Amtsgericht München,
Az.: 113 C
30071/98
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Betrug, Diebstahl, Einbruch
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Kein
Widerruf bei Kreditkartenzahlung (1)
(jlp).
Bei Zahlungen mittels Kreditkarte gilt der Grundsatz „ist der Beleg erst
unterschrieben, kann der Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden“. Im
vorliegenden Fall hatte ein Urlauber auf der Dominikanischen Republik Motorräder
gemietet und als Kaution einen Blanko-Kreditkartenbeleg unterschrieben. Nachdem
die Motorräder gestohlen worden waren, trug die Verleihfirma einen Betrag von
Rund DM 11.500 in den leeren Beleg ein. Das Kreditkartenunternehmen überwies
die Summe gegen den Widerstand des Urlaubers, obwohl der Betrag das Kreditlimit
auf seinem Bankkonto um DM 2.000 überstieg. Die Richter waren der Ansicht, dass
die Unterschrift unter dem Kreditkartenbeleg eine Weisung an die Bank sei, den
Betrag zu überweisen. Weisungen im Kreditkartengeschäft seien nicht
widerrufbar, weil mit der Unterschrift eine endgültige Verfügung über den
Geldbetrag erfolgt sei.
Oberlandesgericht
München, Az.: 5 U 6738/98
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