FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Mitglied im Verband

Geschichte

Schmunzelecke

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.08.04

Abschleppen, Parken Schlüssel verhindert Abschleppen (100)

(jlp). Ist die Polizei im Besitz des Fahrzeugschlüssels, weil der Fahrzeugführer den Schlüssel hat stecken lassen, darf sie ein unbeschädigtes, geöffnetes aber führerloses Fahrzeug zur Eigentumssicherung nicht ohne weiteres abschleppen lassen. Sie ist vielmehr dazu verpflichtet, den Schlüssel mit auf die Dienststelle zu nehmen und von dort aus den Eigentümer zu benachrichtigen.

Verwaltungsgericht Darmstadt, Az.: 3 E 2559/99

Abschleppen, Parken Abschleppverbot bei Handynummer (99)

(jlp). Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn der Fahrer einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des Fahrzeugs gibt. Als solcher Hinweis kommt insbesondere eine im Fahrzeug auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegte deutlich lesbare Nachricht (z.B. Handynummer) mit entsprechenden Angaben in Betracht. Einem derartigen Hinweis ist dann nachzugehen, wenn der damit verbundene Aufwand zumutbar und eine kurzfristige und zuverlässige Beseitigung der Störung durch den Verursacher zu erwarten ist. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr als ein Anrufversuch zur Benachrichtigung des Verantwortlichen zu unternehmen. Dem Verantwortlichen ist in der Regel zur Einlösung seiner telefonisch gemachten Zusage, das Fahrzeug zu entfernen, ein Zeitraum von fünf Minuten zuzubilligen.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf 429/00 (n.rk.)

Unfälle mit/wegen Tieren Kräftemessen zwischen Pkw und Rind (98)

(jlp). Ein Pkw-Fahrer traute seinen Augen nicht, als plötzlich Rinder nachts auf der Straße standen. Er führte ein Ausweichmanöver durch, prallte hierbei aber mit seinem Fahrzeug an einen Baum. Die Versicherung des Rinderhalters ersetzte ihm 50 % seines Fahrzeugschadens. Nach Auffassung des Gerichts war dies ausreichend. Der Fahrzeugführer war nämlich nicht auf Sicht gefahren und hatte auch nicht das Fernlicht eingeschaltet. Erschwerend kam hinzu, dass er sein Fahrzeug auf einer Nebenstraße in landwirtschaftlicher Umgebung führte und dass er in solchen Gegenden mit unbeleuchteten Hindernissen zu rechnen hat. 

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 27 U 83/00

Unfälle mit/wegen Tieren Zweifel und Ungereimtheiten (97)

(jlp). Droht dem Kraftfahrzeugführer der Zusammenstoß mit Haarwild (hier: Reh), weicht er diesem aus und gerät er hierbei mit seinem Fahrzeug in den Straßengraben, so kann der Fahrzeughalter den Schadenersatz bei seiner Kaskoversicherung geltend machen, wenn dieses Ausweichmanöver zwingend geboten war. Als Beweismittel reicht hierfür die Anhörung des Fahrzeugführers aus. Ist die Anhörung aber widersprüchlich und gibt es Ungereimtheiten, dann sind Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründet, so dass die Kaskoversicherung eine Schadenregulierung berechtigterweise ablehnen darf.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 38/98

Arbeitgeber, -nehmer Heimliche Video-Aufzeichnungen (96)

(jlp). Heimlich aufgezeichnete Videos von Mitarbeitern dürfen nicht für eine Kündigung genutzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn darauf ein Diebstahl festgehalten worden ist. Damit wurde einer Kündigungsschutzklage einer Kassiererin stattgegeben. Diese war entlassen worden, weil das in Absprache mit dem Betriebsrat heimlich aufgenommene Video zeigte, wie sie Geld aus der Kasse nahm. Gegen die Verwertung hatte sie sich im Rahmen der Kündigungsschutzklage gewandt. Heimliche Filmaufzeichnungen während der Arbeit verletzen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers, befand das Gericht. Derartige Eingriffe können auch nicht etwa mit Zustimmung des Betriebsrates legitimiert werden. Die Betroffenen müssen vielmehr damit einverstanden sein.

Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 11 Sa 1524/00

Öffentlicher Verkehrsraum Morsche Straßenbäume (95)

(jlp). Bei der im Rahmen der Straßenverkehrssicherungspflicht zumindest zweimal jährlich gebotenen Sichtkontrolle von Straßenbäumen erkannte Mängel müssen grundsätzlich unverzüglich beseitigt werden. Erkanntes Totholz muss umgehend entfernt werden, um die Verkehrsteilnehmer vor der bestehenden Gefahr durch herabstürzende Äste zu schützen. Hat die Straßenverkehrsbehörde gegen diese Kontrollpflichten verstoßen, dann spricht alles dafür, dass die Fahrzeugbeschädigung durch einen heruntergefallenen morschen Ast Ursache dieser Pflichtverletzung ist und dass es bei Beachtung der Sicherungsvorschriften nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Oberlandesgericht Dresden, Az.: 6 U 3035/00

Motorradfahrer Regentropfen auf Schutzhelmvisier (94)

(jlp). Wird die Sicht eines Motorradfahrers durch Regentropfen auf der Sichtscheibe des heruntergeklappten Visiers seines Schutzhelms stark eingeschränkt, so muss er seine Geschwindigkeit so vermindern, dass der Sichtbehinderung Rechnung getragen wird. Notfalls muss der Motorradfahrer für die Dauer des Regens seine Fahrt unterbrechen und später fortsetzen.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 28/01

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Keine Helmpflicht für Radfahrer (93)

(jlp). Ein Radfahrer, der ohne eigenes Verschulden, bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat gegen den Schädiger Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dieser Schmerzensgeldanspruch kann im Rahmen eines Mitverschuldens nicht mit dem Argument gekürzt werden, dass der verletzte Radfahrer keinen Helm getragen habe. Denn nach der Straßenverkehrsordnung besteht für Radfahrer keine Helmtragungspflicht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 115/99

Unfälle Unfallbeteiligung bei Unfallflucht (92)

(jlp). Den Straftatbestand der Unfallflucht (§ 142 StGB) kann jeder Verkehrsteilnehmer erfüllen. Voraussetzung hierfür ist nur, dass die jeweilige Person den Unfall mitverursacht haben "kann". Dies kann z.B. der Fahrer eines Fahrzeuges sein. Als Unfallbeteiligter kommt aber auch der Fahrzeughalter in Frage, selbst wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass er nur Beifahrer war und das Fahrzeug selbst nicht gelenkt hatte. 

Bayerisches Oberstes Landgericht, Az.: 2St RR 177/99

Unfälle Stoppschild bedeutet stopp - ohne wenn und aber (91)

(jlp). Das Überfahren eines Stoppschildes stellt meist ein objektiv grob fahrlässiges Verhalten des Kraftfahrers dar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Kreuzung ampelgesichert ist und ein ständiges Blinken des Gelblichts darauf hinweist, dass die Ampelanlage außer Betrieb ist. Die Kaskoversicherung muss deshalb keinen Schadenersatz leisten.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 172/00

Betrug, Diebstahl, Einbruch Der schnelle Motorraddieb (90)

(jlp). Der private Verkäufer eines Motorrads, der vor der Probefahrt mit einem Interessenten aus seiner Garage seinen Sturzhelm holt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er für diesen Zeitraum das Motorrad mit laufendem Motor neben dem Interessenten stehen lässt. In dieser Situation muss er nicht damit rechnen, dass der Interessent diesen Augenblick benutzen würde, um mit dem Motorrad davon zu fahren. 

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 24 U 175/99

Dies und Das Scheibenwischerschaden in Autowaschanlage (89)

(jlp). Bleibt der Scheibenwischer zu Beginn oder während des Waschvorgangs in der Autowaschanlage infolge Ausschalten des Motors außerhalb der Ruhestellung stehen und kommt es deshalb zu Schäden am Kfz, so haftet der Waschanlagenbetreiber hierfür nicht, weil er auf solche atypischen Umstände nicht hinweisen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Waschvorgang mittels Dampfstrahler beginnt und sich der Fahrzeugführer zur weiteren Einfahrt in die Waschstraße mittels Wischerbedienung freie Sicht verschaffen muss. Der Inhaber der Autowaschanlage muss auf diese Stellung der Scheibenwischer genauso wenig gesondert hinweisen, wie auf die Tatsache, dass der Waschvorgang nur mit geschlossenen Fahrzeugtüren, geschlossenen Fenstern und geschlossener Motorhaube durchzuführen ist.

Landgericht Essen, Az.: 13 S 432/00

Arbeitgeber, -nehmer Aus §Arbeitsrecht Kompakt:

Blitzdienst für Arbeitgeber: Unfall mit Firmenwagen: Arbeitgeber haftet mit (88)

Bonn - Baut ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit mit dem Firmenwagen durch Unachtsamkeit einen Unfall, hat der Arbeitgeber kein Recht auf vollen Schadenersatz. Beide müssen sich die Kosten teilen. Dies berichtet der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht Kompakt - Blitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz. Zudem kann der Mitarbeiter nur in Höhe der Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung haftbar gemacht werden, da es einem Arbeitgeber zuzumuten ist, eine solche Kfz-Vollkaskoversicherung abzuschließen. 

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2001, AZ: 5 Sa 391/00

Geschwindigkeit Samstag ist ein Werktag (87)

(jlp). Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrsschild angeordnet und ist diese Begrenzung durch ein Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr" konkretisiert, dann gilt diese Geschwindigkeitsanordnung auch für samstags. Denn auch heute noch gilt im allgemeinen Sprachgebrauch der Samstag als ein "Werktag". Ein Irrtum des betroffenen Fahrzeugführers über diese Werktagsregelung ist dabei unbeachtlich und entlastet ihn nicht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWI 127/01

Unfälle Einschlafen am Fahrzeugsteuer (86)

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der während der Fahrt einschläft und durch einen Unfall sein Fahrzeug beschädigt, handelt nicht in jedem Falle grob fahrlässig. Grobe Fahrlässigkeit liegt erst dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer typische Ursachen oder deutliche Vorzeichen bei sich feststellt und trotz dieser Bedenken seine Fahrt fortsetzt. Ohne solche Anzeichen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, so dass die Kaskoversicherung Schadenersatz leisten muss. Ein Erfahrungssatz, die Vorzeichen des Einschlafens am Steuer seien immer so deutlich, dass ihr Verkennen zwingend persönlich schwer vorwerfbar sei, besteht allgemein nicht. 

Landgericht Rostock, Az.: 3 O 144/00

Dies und Das Autobahngebühr für Lkw (85)

(jlp). Ein Lkw-Fahrzeugführer, der bei Beginn der Autobahnbenutzung die geschuldete Gebühr nicht bezahlt hat, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann hierfür mit einem Bußgeld bestraft werden. Ohne Bedeutung ist dabei, dass der Betroffene die Absicht hatte, im Verlauf der Autobahnbenutzung an der nächsten Verkaufsstelle für Vignetten noch die Gebühr zu entrichten, da die Gebühr bereits mit der ersten Autobahnbenutzung bezahlt sein muss. Unerheblich ist auch, ob es sich bei der Fracht um Eilgut handelt, dessen Beförderung erst kurzfristig übernommen wurde. Diese Umstände entlasten den Lkw-Führer nicht.

Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 73/01 Z

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Sorgfaltpflichten eines Radfahrers (84)

(jlp). Ein Radfahrer, der an einer Gruppe ins Gespräch vertiefter, teilweise auf der Fahrbahn stehender Jugendlicher mit hoher Geschwindigkeit so nah vorbeifährt, dass er durch eine unbedachte Bewegung eines der Jugendlichen zu Fall kommt, hat den ihm dadurch entstehenden Schaden zu 70 Prozent selbst zu tragen. Es wäre Aufgabe des Radfahrers gewesen, in dieser konkreten Situation seine Geschwindigkeit diesen Verkehrsverhältnissen anzupassen, d.h. seine Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 11 U 16/00

Öffentlicher Verkehrsraum Fahrbahn muss nicht „besenrein“ sein (83)

(jlp). Ist eine öffentliche Verkehrsstraße durch Baustellenverkehr (Erdtransporte) so verschmutzt, dass der Verkehr gefährdet wird, dann besteht die Verpflichtung, andere Verkehrsteilnehmer durch Aufstellen von Warnschildern vor den Verschmutzungen der Fahrbahn solange zu warnen, bis diese Gefahren beseitigt sind. Dabei wäre es aber übertrieben, einen "besenreinen" Straßenzustand zu fordern.

OLG Düsseldorf, Az.: 22 U 185/00

Unfälle Wann darf ein Schadengutachten eingeholt werden? (82)

(jlp). Bei Kfz-Unfällen mit relativ kleinen Fahrzeugschäden stellt sich für den Kfz-Halter häufig die Frage, ob er einen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenbegutachtung beauftragen darf oder aber, ob er im Sinne der Schadenminderungspflicht auf ein solches Gutachten verzichten muss. Hierzu hat nun das Amtsgericht Lünen entscheiden, dass die Kosten eines Schadengutachtens grundsätzlich dann ersatzfähig sind, wenn der Schaden über 1.000 Mark liegt.

Amtsgericht Lünen, Az.: 7 C 421/99

Arbeitgeber, -nehmer E-Mail-Kündigung ist unwirksam (81)

(jlp). Arbeitsverhältnisse können nur schriftlich aufgekündigt werden. Diese Schriftform ist nicht eingehalten, wenn der Arbeitgeber diese Kündigung per E-Mail ausspricht. Dies gilt selbst dann, wenn die E-Mail-Kündigung eine Unterschrift enthält.

Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 5 Ca 6603/00

Arbeitgeber, -nehmer Verzugszinsen aus Bruttolohn (80)

(jlp). Zahlt der Arbeitgeber nicht die geschuldete Arbeitsvergütung, dann kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen geltend machen, und zwar nicht nur aus dem Nettolohn, sondern aus dem Bruttolohn. Zwar hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten und den vom Arbeitnehmer zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags abzuziehen. Die Geldschuld des Arbeitgebers umfasst aber bei Vereinbarung einer Bruttovergütung auch diese an das Finanzamt bzw. die Einzugstelle abzuführenden Lohnbestandteile. Der Arbeitgeber gerate deshalb mit dem Gesamtbetrag und nicht lediglich mit dem Teil des Lohns, der an den Arbeitnehmer auszuzahlen ist, in Verzug.

Bundesarbeitsgericht, Az.: GS 1/00

Telefon / Telefax Fax-Zugang (79)

(jlp). Beruft sich der Versender einer Faxnachricht zum Beweis des Zugangs beim Empfänger auf sein Faxprotokoll, so ist dieses Protokoll mit O.K.-Vermerk zur Glaubhaftmachung der Absendung nicht ausreichend, um den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Dies jedenfalls dann, wenn das Empfängerfaxgerät technisch in Ordnung und nicht durch den Empfang anderweitiger Nachrichten zum fraglichen Zeitpunkt blockiert war und sich neben der Möglichkeit einer vom Sendegerät nicht erkannten Übermittlungsstörung eine nicht auszuschließende Manipulation ergibt. 

OLG. Düsseldorf, Az.: 3 Wx 53/99 

Werbeanzeigen Anzeigenvertrag auf dem Prüfstand (78)

(jlp). Eine Gaststätte in einer Großstadt ließ sich dazu überreden, zwölf Anzeigen zum Preis von je 690,20 Mark pro Monat in einer Zeitschrift, die angeblich innerhalb der Polizei hohes Ansehen haben sollte, zu schalten. Die Zeitschrift selbst hatte im gesamten Bundesgebiet lediglich 2.154 und in der Stadt der Gaststätte nur acht Abonnenten. Nachdem der Gaststätteninhaber drei Anzeigen bezahlt hatte, stellte er jede weitere Zahlung ein. Hierzu war er auch nach Auffassung des Amtsgerichts berechtigt. Denn der Werbewert einer solch wenig verbreiteten Zeitschrift ist zu gering, um den hohen Anzeigenpreis zu rechtfertigen. Der Gaststätteninhaber kann daher erfolgreich den Anzeigenvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 31 C 536/00 - 74

Unfälle mit/wegen Tieren Motorradfahrer darf Kleintieren ausweichen (77)

(jlp). Für Pkw-Fahrer gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass ein riskantes Ausweichmanöver wegen kleiner Tiere auf der Fahrbahn zu unterbleiben hat. Jedenfalls muss die Kaskoversicherung bei einer drohenden Kollision mit Kleintieren keinen Schadenersatz leisten. Bei Motorradfahrern gilt dieser Grundsatz aber nicht. So liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Motorradfahrer während der Kurvenfahrt ein Abbrems- oder Ausweichmanöver einleitet, um mit einem Kleintier (Kaninchen, Hase, Fuchs, Marder, Wiesel oder dergleichen) nicht in Kollision zu geraten. Denn gerade in einer Kurvenfahrt mit Schräglage besteht die Gefahr des Wegrutschens, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Die Kaskoversicherung muss dem Motorradfahrer daher Schadenersatz leisten.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 209/00

Dies und Das Kritisch: Pkw mit Spoiler in der Waschstraße (76)

(jlp). Wird ein Pkw, ausgerüstet mit einem serienmäßigen Dachspoiler, in einer Fahrzeugwaschanlage an diesem Spoiler beschädigt, dann ist eine Haftung für den Schaden durch den Waschanlagenbetreiber dann zu bejahen, wenn ein Angestellter dieser Waschanlage am Fahrzeug eine manuelle Vorwäsche vorgenommen hatte und das "kritische Element" des Dachspoilers hätte erkennen können. Das Gericht sah gleichwohl beim Fahrzeughalter ebenfalls ein Verschulden, weil in der Fahrzeugbedienungsanleitung dieser Spoiler als schadensanfällig in einer Waschanlage beschrieben war. Der Fahrzeughalter erhielt daher zwei Drittel seines Schadens vom Gericht zugesprochen. Auf einem Drittel seines Schadens, rund 635 Mark, blieb der Fahrzeughalter aber sitzen.

Amtsgericht München, Az.: 261 C 2070/01

Betrug, Diebstahl, Einbruch Lügen haben kurze Beine (75)

(jlp). Nachdem einem Kfz-Halter sein Fahrzeug gestohlen wurde, verschwieg er in einem Fragebogen seiner Kaskoversicherung einen erheblichen Vorschaden (6.330,89 Mark). Als die Versicherung dann aber doch von diesem Vorschaden erfuhr, leistete sie ihrem Versicherungsnehmer für den Diebstahl keinen Schadenersatz mehr. Zu Recht befand das Oberlandesgericht Celle. Denn ein Versicherungsnehmer, der trotz ausdrücklicher Nachfrage einen solch gewichtigen Vorschaden verschweigt, hat keinen Versicherungsschutz.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 169/99

Arbeitgeber, -nehmer Angedichtetes Liebesverhältnis (74)

(jlp). Unterstellt eine Arbeitnehmerin ihrer Kollegin ein Liebesverhältnis mit einem Vorgesetzten, riskiert sie die fristlose Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin in dem nur wenige Kolleginnen zählenden Kreis behauptet, eine ihrer Kolleginnen unterhalte mit dem Chef ein Verhältnis. Beweise für die Wahrheit dieser Behauptung konnte die Arbeitnehmerin allerdings nicht vorbringen. Durch ihr Verhalten hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsklima in diesem sehr kleinen Betrieb nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb kann der Unternehmer in dieser Situation auch zur fristlosen Kündigung greifen und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.

Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 4 Ca 5471/00

Arbeitgeber, -nehmer Schlechtleistung rechtfertigt Kündigung (73)

(jlp). Schlechtleistungen des Arbeitnehmers rechtfertigen, soweit es sich nicht um einmalige, jedem einmal passierende Vorfälle handelt, nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung. Auch wenn grundsätzlich von einem individuellen Leistungsmaßstab eines Arbeitnehmers auszugehen ist, so ist er arbeitsvertraglich verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten unter Anpassung der ihm möglichen Fähigkeiten ordnungsgemäß zu verrichten. Setzt der Arbeitnehmer aber auch nach Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fort oder kommt es in der Folgezeit zu Wiederholungsfällen, so ist regelmäßig die Prognose gerechtfertigt, dass der Arbeitnehmer sich auch künftig nicht vertragsgetreu verhalten wird. Die Voraussetzungen für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses liegen dann vor.

Landesgericht Hamm, Az.: 18 Sa 463/00

Handy Telefonieren im Pkw ohne Freisprecheinrichtung (72)

(jlp). Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann in der Regel als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und eventuell zur Verhängung eines Fahrverbots führt.

OLG. Celle, Az.: 333 Ss 38/01 (OWi)

Unfälle mit/wegen Tieren Mit Wildwechsel ist zu rechnen (71)

(jlp). Autofahrer müssen auf Straßen in Waldgebieten immer mit einem Wildwechsel rechnen. Mit dieser Begründung wiesen die Richter die Klage eines Autofahrers zurück, der den Landkreis auf Ersatz für den Blechschaden an seinem Auto verklagte, weil die Stelle des Wildwechsels nicht mit einem Schild gekennzeichnet war. Nach Ansicht der Richter müssen nur bei schwer erkennbaren und häufig genutzten Wildwechseln Warnschilder aufgestellt werden. 

Landgericht Coburg, Az.: 11 O 722/00

Alkohol, Drogen, Rauschmittel Schnüffeln an der Gasflasche (70)

(jlp). Der Hersteller eines industriellen Erzeugnisses (hier: Nachfüllflaschen für Gasfeuerzeuge) ist grundsätzlich verpflichtet, Verbraucher vor denjenigen Gefahren zu warnen, die aus der Verwendung des Produkts entstehen können. Vor den Folgen eines völlig zweckfremden, bewussten Missbrauchs eines Produkts (hier Verwendung als Rauschmittel durch Schnüffeln) muss nicht gewarnt werden. Deshalb hatte die Schmerzensgeldklage der Eltern eines 13-jährigen Jungen, der nach Schnüffeln an einer Butangas-Nachfüllflasche gestorben war, keinen Erfolg.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 22/00

Arbeitgeber, -nehmer Bindung an Urlaubserteilung (69)

(jlp). Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht auf Grund einer gesonderten Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam. Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99u

Arbeitgeber, -nehmer Diskriminierung kommt teuer zu stehen (68)

(jlp). Schon seit 1994 schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch den Arbeitgebern vor Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben. Das wurde dem Inhaber einer Metallhandelsgesellschaft nun zum Verhängnis. Eine Bewerberin hatte sich vergeblich um einen Posten bemüht, den das Unternehmen ausdrücklich nur an einen männlichen Bewerber vergeben wollte und dann schließlich auch vergab. Die Bewerberin sah sich durch die Stellenausschreibung und die folgende Absage aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt und verklagte die Firma vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Firma zu einem Schadenersatzbetrag in Höhe von DM 5.430. Das entspricht eineinhalb Monatsvergütungen für eine Sachbearbeiterin im Groß- und Einzelhandel. 

Amtsgericht Frankfurt/M., Az.: 17 Ca 7564/00

Fahrlehrer / Fahrausbildung Übung macht den Meister (67) 

(jlp). Ein praktischer Fahrunterricht im öffentlichen Verkehrsraum setzt zunächst einmal voraus, dass der Fahrschüler eines Motorrads dieses technisch beherrscht. Das bedeutet im Regelfall, dass vor einer Fahrt auf der öffentlichen Straße ausreichende Übungsfahrten in einem so genannten "Schonraum" (z.B. Privatparkplatz etc.) durchgeführt werden, um den Fahrschüler ausreichend auf die zusätzlichen Anforderungen des öffentlichen Straßenverkehrs vorzubereiten. Verletzt ein Fahrlehrer diesen Übungsmodus, macht er sich schadenersatzpflichtig, wenn sein Fahrschüler dem Straßenverkehr nicht gewachsen ist und einen Unfall erleidet.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 8 U 1164/98u

Geschwindigkeit Kein Versicherungsschutz für hohes Risiko (66)

(jlp). Ein Kfz-Versicherungsnehmer, der mit seinem Pkw bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer Bundesstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einen Überholvorgang einleitet, diesen aber abbrechen muss, weil er ein entgegenkommendes Fahrzeug übersieht oder sich hinsichtlich dessen Geschwindigkeit verschätzt hat und deshalb scharf abbremsen muss und infolgedessen ins Schleudern gerät, handelt grob fahrlässig. Die eigene Kfz-Kaskoversicherung muss ihrem Versicherungsnehmer daher den Unfallschaden nicht ersetzen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 198/99

Arbeitgeber, -nehmer Eigenmächtiger Urlaubsantritt (65)

(jlp). Tritt ein Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so berechtigt dies den Arbeitgeber zu einer ordentlichen Kündigung.

Arbeitsgericht Berlin, Az.: 41 Ca 24840/00

Unfälle Kontrolle muss sein (64)

(jlp). Der Kaskoversicherer ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer mit der hochgestellten Kippermulde seines Lkw gegen die Unterkante einer Brücke gefahren ist, weil er angenommen hatte, er habe die Mulde heruntergelassen, obwohl er Anlass hatte, der Zuverlässigkeit der Kontrollleuchte zu misstrauen, auf die er sich verlassen haben will. Der Fahrzeugführer muss sich vielmehr durch eigenen Augenschein davon überzeugen, dass die Kippmulde wieder ordnungsgemäß zurückgefahren wurde. Auf die Kontrollleuchten im Führerhaus alleine darf er nicht vertrauen. 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 206/99

Arbeitsgeber, -nehmer Bußgelder als Arbeitslohn (63)

(jlp). Erstattet der Arbeitgeber für seine Fahrer des Paketzustelldienstes diesen die Verwarnungs- und Bußgelder, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn, weil der Arbeitgeber eigentlich nicht verpflichtet ist, solche Bußgelder zu übernehmen. Folge hiervon ist dann, dass dieser "Arbeitslohn" auch der Lohnsteuer unterworfen ist.

Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 9 K 2985/97 H (L)

Unfälle Keine Wertminderung bei Kaskoschaden (60)

(jlp). Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugvollkaskoversicherung hat nach einem Unfall gegen seine Versicherungsgesellschaft einen Anspruch auf Kostenersatz der fachgerechten Reparatur. Eine Wertminderung muss die Kaskoversicherung ihrem Versicherungsnehmer aber nicht bezahlen. Selbst dann nicht, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Neuwagen gehandelt hat.

Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 7 U 136/00 u

Unfälle Keine Meldung - kein Versicherungsschutz (59)

(jlp). Ein Autofahrer, der die Schadenersatzforderung eines Unfallgegners nicht innerhalb einer Woche seiner Versicherung meldet, kann unter Umständen den Versicherungsschutz verlieren. Wer eine entsprechende Meldung unterlässt, verstößt gegen seine eigene Anzeigepflicht. Im vorliegenden Fall hatte eine Versicherungsnehmerin Wochen nach einem Unfall der Versicherung lediglich den Ausgang des Gerichtsverfahrens mitgeteilt, in dem sie zur Zahlung verurteilt worden war. Die Richter werteten dieses Verhalten als grob fahrlässig, da die Versicherung Grund und Höhe des vermeintlichen Haftpflichtanspruchs nicht habe überprüfen können. Deshalb muss die Frau jetzt für den Unfallschaden selbst aufkommen.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 68/00 u

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer Inlineskaterin gegen Radfahrerin (58)

(jlp). Eine Inlineskaterin fuhr mit ihrer Freundin nebeneinander auf einem schmalen Wirtschaftsweg. Durch ein intensives Gespräch waren beide Inlineskaterinnen derart abgelenkt, dass sie eine entgegenkommende Radfahrerin zu spät bemerkten. Es kam zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einer Inlineskaterin und der Radfahrerin. Letztere wurde schwer verletzt, zog sich ein Schädelhirntrauma zu, war knapp einen Monat im Krankenhaus und musste sich anschließend Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen. Das Gericht verurteilte die Inlineskaterin und sprach der Radfahrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM zu. Die Inlineskaterin hatte den Unfall verschuldet, weil sie unaufmerksam gewesen war und der Radfahrerin keine Chance zum Ausweichen gelassen hatte.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 63/00

Unfälle mit/wegen Tieren Abbremsen für eine Katze (57)

(jlp). Bleibt dem abbremsenden Kraftfahrer keine Möglichkeit, zwischen dem Überfahren eines Tieres (hier einer Katze) und einer möglichen Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs abzuwägen, dann ist von einem zwingenden Grund für ein starkes Abbremsen auszugehen. Bei plötzlichem Auftauchen von Tieren oder sonstigen Hindernissen auf der Fahrbahn stellt der sofortige Tritt auf die Bremse eine spontane reflexbedingte Reaktion dar, die auch einem besonders aufmerksamen Kraftfahrer unterlaufen kann. Der auffahrende Kraftfahrer hat daher keinen Schadenersatzanspruch gegen den Fahrer, der zugunsten der Katze abgebremst hat.

Landgericht Koblenz, Az.: 12 S 130/00

Geschwindigkeit Absehen von Fahrverbot bei Tierarzt (56)

(jlp). Trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf der Bundesautobahn kann gegen Erhöhung der Geldbuße auf 400 DM auf die Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen Tierarzt verzichtet werden, da er während des Fahrverbotes seinen Beruf kaum ausüben könnte. Dadurch, dass die Geldbuße verdoppelt wurde, ließ das Gericht ausnahmsweise das sonst obligatorische Fahrverbot fallen.

Amtsgericht Osnabrück, Az.: 64 OWi 25 Js 32735/00 (391/00)

Unfälle mit/wegen Tieren Ausweichen vor einem Fuchs (55)

(jlp). Einen Zusammenstoß mit einem Fuchs muss ein Kraftfahrer nicht in Kauf nehmen, da es sich bei einem Fuchs um kein Kleintier handelt und ein Zusammenstoß mit ihm erhebliche Sachschäden hervorrufen kann. Die Fahrzeugkaskoversicherung muss dem geschädigten Versicherungsnehmer, der durch das Ausweichmanöver im Straßengraben gelandet ist, daher den Fahrzeugschaden ersetzen.

Amtsgericht Cham, Az.: 1 C 0057/99

Unfälle HWS-Verletzung beim Verkehrsunfall (54)

(jlp). Beim Auffahrunfall im Straßenverkehr entsteht regelmäßig und häufig die typische Verletzung im Bereich der Hals-Wirbel-Säule (HWS). Streit herrscht bei den ärztlichen Sachverständigen, ob eine solche HWS-Verletzung auch bei einem seitlichen Fahrzeugaufprall entstehen kann und wie sich diese Kollision auf den Verletzten auswirkt. Hierzu hat das Landgericht Bayreuth festgestellt, dass im Hinblick auf den ergebnisoffenen Gutachterstreit den ärztlichen Feststellungen der größere Beweiswert für derartige Verletzungen zukommt. Selbst wenn also eine HWS-Verletzung als gering einzustufen ist, weil die Unfallkonstellation dagegen spricht, entscheidet letztendlich alleine der behandelnde Arzt, ob er diese Verletzung diagnostiziert hat oder nicht. Stellt er eine solche Verletzung fest, hat der Betroffene auch Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner.

Landgericht Bayreuth, Az.: 13 S 50/00

Unfälle mit/wegen Tieren Keine Beweiserleichterung bei Wildunfall (53)

(jlp). Behauptet ein Kfz-Halter gegenüber seiner Fahrzeugkaskoversicherung, dass sein Unfall dadurch verursacht worden sei, dass er einem Reh ausgewichen sei, dann hat er gegen seine Versicherung nur dann einen Schadenersatzanspruch, wenn er diesen bevorstehenden Wildunfall voll beweisen kann. Beweiserleichterungen kommen ihm dabei nicht zugute. Kann also der Versicherungsnehmer keine Zeugen (Beifahrer, sonstige Autofahrer) aufbieten und gibt es auch sonst keine Unfallspuren, dann geht der Versicherungsnehmer leer aus. Insbesondere gilt dies dann, wenn auch sonst die Unfallschilderungen widersprüchlich und nicht plausibel sind.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 99/99

Fahrzeugkauf, -verkauf Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug (52)

(jlp). Verkauft ein Kfz-Händler einen Pkw als Neuwagen, obwohl dieses Fahrzeug auf ihn bereits für einen Tag zugelassen war, dann wird hierdurch das Neufahrzeug noch nicht zu einem Gebrauchtwagen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn an diesem einen Tag keine nennenswerten Fahrzeugkilometer gefahren worden sind. Allein dadurch, dass nunmehr für einen Tag bereits ein Vorbesitzer im Kfz-Brief eingetragen wurde, verliert ein Neuwagen noch nicht die Eigenschaft auch als Neuwagen weiter zu gelten.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 2 U 19/99

Geschwindigkeit Verkehrsrichtlinie ohne Bindung (51)

(jlp). Eine von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführte Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen ist auch dann vorschriftsmäßig, wenn die Messstelle weniger als 110 m hinter dem die Geschwindigkeit einschränkenden Verkehrszeichen eingerichtet war. Zwar sehen die Richtlinien der jeweiligen Landesinnenministerien einen Abstand zwischen Messstelle und Verkehrszeichen von wenigstens 110 m vor, doch ist diese Richtlinie ohne rechtliche Auswirkung, weil sie keine bindende rechtliche Vorgabe enthält. Auch bei Unterschreitung dieser Richtlinienvorgabe liegt kein minder schwerer Fall vor, sodass die Straßenverkehrsbehörde nicht daran gehindert ist, auch ein Regelfahrverbot zu verhängen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 2 Ws (B) 582/00

Abschleppen, Parken Wohnmobile dürfen nicht ausgeschlossen werden (50)

(jlp). Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz zu, so kann dieser Eigentümer auf seinem Kfz-Abstellplatz auch ein Wohnmobil normaler Größe abstellen, wenn hierdurch andere Wohnungseigentümer nicht behindert werden. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der das Abstellen von Wohnmobilen dort verbietet, verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und ist auf Antrag eines Wohnungseigentümers aufzuheben.

Kammergericht Berlin, Az.: 24 W 9855/98

Kinder Mit Kindern ist zu rechnen (49)

(jlp). Das Gefahrenzeichen "Spielende Kinder" verpflichtet einen Kraftfahrer auch ohne konkrete Gefahrenanzeige zu äußerster Sorgfalt. Dies gilt insbesondere, wenn das konkrete Umfeld der befahrenen Straße (dichte Wohnbebauung, schmaler Gehweg, parkende Fahrzeuge, Tageszeit) die Annahme nahe legt, es sei mit plötzlichem Auftauchen von Kindern zu rechnen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 1 U 213/99

Geschwindigkeit Wann ist die Straße nass (48)

((jlp). Das Verkehrszeichen "Nässe" mit angeordneter Geschwindigkeitsreduzierung ist für den Kraftfahrzeugführer dann verbindlich, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Hält sich ein Fahrzeugführer unter diesen gegebenen Umständen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung, riskiert er ein Bußgeld.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 1057/00

Abschleppen, Parken Straßenblockierung (47)

(jlp). Wird eine Straße durch auf beiden Seiten parkende Fahrzeuge blockiert, so ist der Fahrer und Eigentümer des zuerst abgestellten, ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs ordnungsrechtlich nicht verantwortlich. Dagegen kann das zuletzt abgestellte, gegenüberliegende Fahrzeug abgeschleppt werden, weil nur der Fahrer dieses Fahrzeuges die Straßenblockierung hat erkennen können.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 5 A 95/00

Unfälle CD–Radio-Bediendung während der Fahrt (46)

(jlp). Keine grobe Fahrlässigkeit liegt bei einem Fahrzeugführer vor, wenn dieser beim Bedienen seines CD-Wechslers mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt. Die Kaskoversicherung ist daher verpflichtet, den Fahrzeugschaden ihrem Versicherungsnehmer zu ersetzen, weil im Allgemeinen derjenige ebenso wenig grob fahrlässig handelt wie derjenige, der ein herkömmliches Autoradio bedient.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 118/00

Steuer Harte Strafe für Geldschmuggel (45)

(jlp). An der Grenze zur Schweiz wurde ein Unternehmer von Zollbeamten gefragt, ob er Bargeld oder sonstige Wertgegenstände von mehr als DM 30.000 mit sich führe. Obwohl er diese Frage verneinte, glaubten ihm die Beamten nicht und kontrollierten das Fahrzeug. Hierbei entdeckten die Beamten unter der Teppichverkleidung des Fahrzeugfußbodens DM 1.400.000. Zwar konnte der Betroffene die legale Herkunft des Geldes beweisen, doch verurteilte das Gericht ihn zu einem saftigen Bußgeld in Höhe von DM 140.000. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betroffene die Gelder unkontrolliert aus der Bundesrepublik herausschaffen und in der Schweiz anlegen wollte, um künftige Erträge (z.B. Zinsen) hieraus nicht versteuern zu müssen. Straferschwerend war, dass der Betroffene das Geld versteckt hatte.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 226/00 

Öffentlicher Verkehrsraum Wer blind vertraut, haftet selbst (44)

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der baustellenbedingt rückwärts in eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit bei Dunkelheit einfährt, muss damit rechnen, dass in diesem Baustellenbereich ein Splitthaufen oder sonstiges Baumaterial gelagert wird. Zwar hat der Straßenbauunternehmer hier die Pflicht, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, doch entbindet dies den Fahrzeugführer nicht, selbst besonders sorgfältig zu fahren. Gerade wer rückwärts bei Dunkelheit mit eingeschränktem Sichtfeld fährt, muss sich besonders auf eine solche Gefahrensituation einstellen und notfalls aussteigen, um den Verkehrsraum in Augenschein zu nehmen oder muss sich der Einweisungshilfe seines Beifahrers bedienen. Wer dies unterlässt und in einen Splitthaufen fährt, kann deshalb nur die Hälfte seines Schadenersatzanspruches ersetzt verlangen.

Amtsgericht Lampertheim, Az.: 3 C 555/00 (01)

Geschwindigkeit Verkehrszeichen gelten immer (43)

(jlp). Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte. Damit bestätigte das OLG Karlsruhe die Verurteilung eines Kfz-Führers zu einer Geldbuße von DM 200 und zu einem einmonatigen Fahrverbot. Der Fahrzeugführer hatte argumentiert, dass kein Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Ortschaft auf einer vierspurig ausgebauten Hauptdurchgangsstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h (hier: 30 km/h) rechnen müsse. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Selbst dann, wenn das Verkehrszeichen vom Ordnungsamt rechtswidrig aufgestellt worden wäre, muss der Verkehrsteilnehmer dieses Verkehrszeichen grundsätzlich beachten. Anders sei die Rechtslage nur im Falle ihrer "Nichtigkeit", wenn die Errichtung eines Verkehrszeichens auf offensichtlicher Willkür beruhe oder wenn das Verkehrszeichen unklare oder sinnwidrige Anordnungen treffe. Ein solcher Ausnahmefall liege hier aber nicht vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 87/00

Telefon / Telefax Wie sicher ist das Telefax? (42)

(jlp). Ein Sendebericht eines Telefax-Geräts mit OK-Vermerk liefert nicht bloß ein Indiz für den Zugang beim Empfänger, sondern rechtfertigt angesichts der inzwischen hohen Übertragungssicherheit einen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang der Urkunde. Legt allerdings der Faxempfänger eigene Übertragungsaufzeichnungen vor, aus denen sich ein Übertragungsfehler ergeben kann, dann ist der Zugangsbeweis erschüttert. Dem Absender bleibt angesichts dieser Uneinheitlichkeit weiterhin zunächst keine andere Wahl, als bei wichtigen Schriftstücken entweder auf einer Empfangsbestätigung zu bestehen oder das Einschreiben mit Rückschein zu wählen. 

Oberlandesgericht München, Az.: 15 W 2631/98

Dies und Das Alter allein entscheidet nicht (41)

(jlp). Ein 85-jähriger Autofahrer fiel der Polizei durch gelegentliche Schlenkerbewegungen mit seinem Fahrzeug auf. Erst als die Polizei dann das Blaulicht einschaltete, konnte der Rentner dazu bewegt werden, sein Fahrzeug anzuhalten. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob diese Entscheidung wieder auf. Denn allein aus vorhandenen Fahrfehlern kann nicht auf die Schuld des Rentners geschlossen werden. Schuldhaft hätte der Rentner erst dann gehandelt, wenn dieser einer besonderen kritischen Selbstbeobachtung Anlass zu Zweifeln gehabt haben müsste. Gerade dies aber konnte das Gericht nicht feststellen. Deshalb muss nun das Landgericht über die Fahrleistungsmängel des Rentners erneut entscheiden.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 1 Ss 14/01

Öffentlicher Verkehrsraum

Wasserlache auf der Straße (40)

(jlp). Besteht auf Grund der Beschaffenheit des Straßenbelags bei Regen die Gefahr der Bildung einer Wasseransammlung von nicht unerheblicher Tiefe, so stellt eine Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h "bei Nässe" keinen ausreichenden Warnhinweis auf die besondere Gefahrenstelle dar. Ein Kfz-Führer, der deshalb zu Schaden kommt, kann den Straßeneigentümer in die Haftung nehmen und von diesem Schadenersatz fordern.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 2 U 73/99

Unfälle

Kein Gurt – dann Mithaftung  (39)

(jlp). Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last. Die Gurtanlegepflicht "während der Fahrt" nach § 21 a I 1 StVO besteht auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten. 

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 411/99

Unfälle mit/wegen Tieren

Bremsen für den Dackel erlaubt (38)

(jlp). Ein Fahrzeugführer darf für einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund bremsen, wenn der Sicherheitsabstand zum nachfolgenden Verkehr groß genug ist. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung nur bei zwingenden Gründen ein Abbremsen, wozu normalerweise kleine Tiere wie ein Dackel nicht gehören, doch gilt dies dann nicht, wenn der nachfolgende Fahrzeugführer eigentlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, dann aber nicht rechtzeitig reagiert. In dieser Situation haftet das nachfolgende Fahrzeug für den Auffahrschaden.

Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 9571/98

Unfälle

Unfallflucht bleibt Unfallflucht  (37)

(jlp). Entfernt sich ein Fahrzeugführer von der Unfallstelle, obwohl er einen Fremdschaden von gut DM 1.050 verursacht hat, so hat er den Tatbestand der Unfallflucht (§ 142 StGB) erfüllt. Meldet er sich am nächsten Tag beim Geschädigten, so kann das Gericht in diesem Fall von einer Strafe absehen oder eine solche mildern. Gegenüber der eigenen Kaskoversicherung kommen dem unfallflüchtigen Fahrzeugführer aber solche mildernden Strafzumessungsregeln nicht zugute. Weil der Fahrzeugführer seine Aufklärungspflichten verletzt hat, muss die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Pkw nicht ersetzen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 8 U 1279/00

Geschwindigkeit

Schrittgeschwindigkeit in Spielstraße  (36)

(jlp). Wer in verkehrsberuhigten Straßen (Spielstraße) innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell fährt, muss nicht nur mit einem erheblichen Bußgeld, sondern auch mit der Verhängung eines Fahrverbotes rechnen. So wurde ein Fahrzeugführer (Schüler ohne Einkommen) zu einem Bußgeld in Höhe von DM 150, drei Punkten im Verkehrszentralregister und einmonatiges Fahrverbot verurteilt, weil er die zulässige Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) um 34 km/h überschritten hatte.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 285/00

Geschwindigkeit

Wettrennen auf der Autobahn (35)

(jlp). Führen zwei Kfz-Führer auf der Autobahn ein regelrechtes Wettrennen aus, bei dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wird, dann hat der Kfz-Führer einen sich anschließenden Unfall selbst so grob fahrlässig herbeigeführt, dass er keinen Kaskoversicherungsschutz genießt. Dies gilt auch dann, wenn er zu diesem Wettrennen provoziert wurde. Denn er richtet seine Aufmerksamkeit auf dieses, verliert dabei die Strecke mit den vorausfahrenden Fahrzeugen aus den Augen und kann dadurch sein Fahrzeug nicht mehr kontrollieren.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 121/99

Unfälle

Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht (34)

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der nach einem Verkehrsunfall Unfallflucht begeht, riskiert seinen eigenen Kaskoversicherungsschutz. Denn mit der Unfallflucht verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflicht, nach dem Unfallereignis alles zu tun, was zur Aufklärung dieses Unfalles notwendig ist. Selbst auf einen angeblichen Unfallschock kann sich der Unfallflüchtige regelmäßig nicht berufen, weil ein solcher Schock rasch wieder abklingt und man dann immer noch an die Unfallstelle zurückkehren kann. Damit verwehrte die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz zu Recht.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 U 23/2000

Geschwindigkeit

Verkehrszeichen gelten immer (33)

(jlp). Die Vorschriftzeichen der Straßenverkehrsordnung sind aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs vom Bürger grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ihre Aufstellung im Einzelfall rechtswidrig erfolgt sein sollte. Damit bestätigte das OLG Karlsruhe die Verurteilung eines Kfz-Führers zu einer Geldbuße von DM 200 und zu einem einmonatigen Fahrverbot. Der Fahrzeugführer hatte argumentiert, dass kein Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Ortschaft auf einer vierspurig ausgebauten Hauptdurchgangsstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h (hier: 30 km/h) rechnen müsse. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Selbst dann, wenn das Verkehrszeichen vom Ordnungsamt rechtswidrig aufgestellt worden wäre, muss der Verkehrsteilnehmer dieses Verkehrszeichen grundsätzlich beachten. Anders sei die Rechtslage nur im Falle ihrer "Nichtigkeit", wenn die Errichtung eines Verkehrszeichens auf offensichtlicher Willkür beruhe oder wenn das Verkehrszeichen unklare oder sinnwidrige Anordnungen treffe. Ein solcher Ausnahmefall liege hier aber nicht vor.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 87/00

Öffentlicher Verkehrsraum

Grenzen der Streupflicht bei Eisregen (32)

(jlp). Für den Hauseigentümer besteht nach den städtischen Satzungen grundsätzlich die Pflicht, bei winterlicher Glätte den Schnee zu räumen oder Glatteis zu beseitigen, um den Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern das gefahrlose Benutzen des Gehweges zu ermöglichen. Diese Streupflicht bei Glatteis besteht aber nur im Rahmen des Zumutbaren. Sie entfällt, wenn angesichts besonderer Wetterlagen (anhaltender Niesel- und Eisregen auf zuvor gefrorenen Boden mit extremer Glättebildung) ein Abstreuen wenig sinnvoll erscheint. Ständig sich erneuerndes Glatteis kann kaum wirkungsvoll bekämpft werden. Deshalb müssen sich die Gehwegbenutzer selbst auf diese Gefahrenlage besonders vorsichtig einstellen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 9 U 95/99

Öffentlicher Verkehrsraum

Streupflicht auf Parkplätzen (31)

(jlp). Auf öffentlichen Parkplätzen besteht eine Streupflicht bei Winterglätte nur dann, wenn es sich um einen belebten Parkplatz handelt und wenn die Fahrzeugbenutzer eine nicht unerhebliche Entfernung zwischen Fahrzeug und Parkplatzende zurücklegen müssen. Eine sehr kleine Parkfläche mit lediglich zwei Parkreihen erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig noch nicht. Dies auch dann nicht, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist. Alleine das Aufstellen von Parkuhren oder Parkscheinautomaten führt noch nicht zu einer gesteigerten Verkehrssicherungspflicht.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 3 U 181/00

Arbeitgeber, -nehmer

Lenkzeitüberschreitung (30)

(jlp). Wird ein angestellter Kraftfahrer wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen rechtskräftig zur Zahlung eines Bußgeldes (hier DM 3.600) verurteilt, so muss er diese Geldbuße aus der eigenen Tasche bezahlen. Einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung dieses Bußgeldes hat er nicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber eine solche Zusage erteilt hätte. Denn eine solche Arbeitgeberzusage ist sittenwidrig und daher unwirksam. 

Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 465/00

Radfahrer, Inlineskater, Mofafahrer

Inline-Skater muss sich vorsichtig fortbewegen (29)

(jlp). Ein Inline-Skater verklagte eine Stadt auf Schmerzensgeld, weil er auf einem Radweg auf einer Unebenheit gestürzt war und sich hierbei schwer verletzt hatte. Nach seiner Meinung hätte die Stadt ihre so genannte Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie diese Fahrbahnunebenheit, die für Inline-Skater gefährlich sei, nicht rechtzeitig beseitigt habe. Die Klage des Inline-Skaters wurde aber abgewiesen, eine Stadt kann prinzipiell nicht jede denkbare Gefahr ausräumen und beseitigen. Vielmehr muss der Benutzer eines öffentlichen Weges auch selbst auf seine Sicherheit in zumutbarem Maße achten. Zudem darf kein Inline-Skater bessere Bodenverhältnisse erwarten, als die anderen Verkehrsteilnehmer, z.B. Fußgänger. Um eine Selbstgefährdung auszuschließen, muss sich auch der Inline-Skater angemessen vorsichtig fortbewegen und sich auf mögliche Unebenheiten einstellen.

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 127 E 2 - 21/01

Dies und Das

Immer der Reihe nach einfädeln (28)

(jlp). Wollen mehrere Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen  einer Autobahn-Anschlussstelle auf die durchgehende Fahrbahn einfahren, so müssen sie das hintereinander tun. Fahrzeugführer, die diese Reihenfolge nicht beachten, sondern „vorzeitig“ auf die durchgehende Fahrbahn überwechseln, haften für einen Schaden, der bei einer hierdurch veranlassten Kollision entsteht.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 14 U 61/99

Abschleppen, Parken

Vertrauen gilt drei Tage (27)

(jlp). Der Halter eines Kraftfahrzeugs muss auch dann Abschleppkosten begleichen, wenn das Auto noch vor Aufstellen von Halteverbotszeichen geparkt worden war. Nach Ablauf von 3 Tagen kann der Halter nicht mehr darauf vertrauen, dass das zunächst ordnungsgemäße Parken immer noch erlaubt ist. Dem Kraftfahrzeughalter ist es etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit zuzumuten, Vorsorge für den Fall der Änderung der Verkehrslage zu treffen. Damit wurde der Kfz-Halter dazu verurteilt, die angefallenen Abschleppkosten zu bezahlen. 

Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 9 A 467/98

Internet

Nettopreisabgabe im WWW (26)

(jlp). Die Angabe von Nettopreisen gegenüber Endverbrauchern im WWW verstößt zum einen gegen die Preisangabenverordnung und zum anderen gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (§ 3). Eine solch unlautere Werbung mit Nettopreisangaben kann damit auch der Mitbewerber beanstanden und gegebenenfalls mit Hife des Gerichts die Unterlassung verlangen.

Landgericht Ellwangen, Az.: 2 KfH 0 5/99

Unfälle

Nichtbeachtung eines Stoppschildes (25)

(jlp). Grobe Fahrlässigkeit bei Überfahren eines Stoppschildes ist anzunehmen, wenn der Fahrer ortskundig ist, das Stoppschild 100 m vorher angekündigt wird und bei zweifacher Aufstellung jedenfalls eines der beiden Schilder bei Annäherung an die Kreuzung frühzeitig sichtbar ist. Fahrzeugführer, die in einer solchen Situation das Stoppschild missachten und dabei einen Unfall verursachen, haben gegen ihre eigene Kaskoversicherung keinen Anspruch auf Schadenersatz. 

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 151/98

Geschwindigkeit

Überholen trotz Überholverbot (24)

(jlp). Ein Unfall, der sich beim Überholen in einer Kurve bei überhöhter Geschwindigkeit und unter Missachtung eines Überholverbots ereignet, beruht nicht mehr auf einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Verkehrssituation, sondern auf grober Fahrlässigkeit. Ein solches Verhalten ist unentschuldbar. Die Kfz-Versicherung muss bei einer solch groben Verkehrsgefährdung für den eigenen Schaden nicht aufkommen. 

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 1/99

Handy

Handy-Missbrauch (23)

(jlp). Verursacht ein Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit vom 120 km/h im Nebel auf der Autobahn einen Unfall dadurch, dass er das auf dem Beifahrersitz liegende Handy aufnimmt, den Telefonapparat seiner Frau anwählt und dabei das Steuer seines Fahrzeugs verreißt, hat der Kraftfahrer den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt und verursacht. In diesem Fall muss die Kaskoversicherung den Schaden am eigenen Kraftfahrzeug nicht bezahlen. 

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 43/00 

Unfälle

Ampellicht falsch eingeschätzt (22)

(jlp). Zeigt eine Ampelanlage, zusätzlich gesichert durch ein Stoppschild, gelbes Blinklicht, dann spricht vieles dafür, dass eine Funktionsstörung der Ampelanlage vorliegt. In einer solchen Situation muss sich dann der Kfz-Fahrer um so vorsichtiger verhalten. Hält in einem solchen Fall der Kfz-Führer nicht am Stoppschild an, weil er das gelbe Blinklicht falsch einschätzt, und meint, die Ampel werde gleich auf grün umschalten, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig. Die Fehleinschätzung kann ihn dabei nicht entlasten. Die eigene Kaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten. 

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 159/99

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Zündschlüssel besser abziehen (21)

(jlp). Ein Versicherungsnehmer, der seinen Pkw in einer Parkbucht in Polen verlässt, um an einem 3 Meter entfernten Stand Kirschen zu kaufen, und vor dem Verlassen des Wagens weder den Schlüssel abzieht noch den Wagen verschließt, führt den Versicherungsfall eines Autodiebstahls anlässlich dieses Kirscheneinkaufs grob fahrlässig herbei. Die Kfz-Kaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten. 

Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 5/00

Abschleppen, Parken

Erschwerte Übersicht rechtfertigt Abschleppen (20)

(jlp). Ein Kraftfahrzeug, das im Einmündungs- und Kreuzungsbereich den 5 Meter Abstand nicht einhält und dort geparkt wird, verstößt gegen § 12 III Ziffer 1 Straßenverkehrsordnung und kann grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde abgeschleppt werden, weil dieses Fahrzeug im Kreuzungsbereich für andere Verkehrsteilnehmer eine Sichtbehinderung darstellt. Fußgänger, die die Fahrbahn überschreiten, können vom fahrenden Verkehr nur verspätet wahrgenommen werden. Zugleich wird die Sicht der die Straßenseite wechselnden Fußgänger auf fahrende Fahrzeuge behindert. Dies gilt im besonderen Maße für Kinder, die die Straße überqueren wollen. 

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 5 A 5135/99

Unfälle

Bagatellschäden und Beweissicherung (19)

(jlp). Ist bei einem Kfz-Unfall der Unfallhergang und damit auch der Haftungsgrund zwischen den beteiligten Fahrzeugführern streitig, dann darf ein Geschädigter auch bei Bagatellschäden (hier DM 927,82) ein Sachverständigen-Gutachten zur Abklärung der Schadenhöhe einholen. Nur dann, wenn der Schadenumfang und der Haftungsgrund unstreitig sind, ist es überzogen, wenn auch bei Bagatellschäden ein Sachverständiger zur Reparaturschätzung herangezogen wird. 

Amtsgericht Gießen, Az.: 44 C 1682/98

Arbeitgeber, -nehmer

Arbeitsvertrag erschlichen (18)

(jlp). Ein Arbeitnehmer, der den Arbeitsgeber bei seiner Bewerbung mit Hilfe eines gefälschten Zeugnisses über seine Qualifikation täuscht und dadurch seine Einstellung erreicht, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anficht und die gezahlte Arbeitnehmervergütung zurückfordert. Dabei kann sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, dass seine Arbeitsleistung den Anforderungen des Arbeitsvertrages entsprochen habe. Denn diese Vermutung gilt gerade dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag auf einer Täuschung des Bewerbers und seine Qualifikation beruht. 

Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 11 Sa 1511/99

Arbeitgeber, -nehmer

Keine Nebentätigkeit bei häufiger Krankheit (17)

(jlp). Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Liegen Gründe vor, die gegen eine Nebentätigkeit sprechen, braucht der Arbeitgeber die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers nicht zu gestatten. Ein solcher ablehnender Grund bildet insbesondere häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers. Denn muss der Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit des Arbeitnehmers eine Steigerung der Krankheitstage und der damit verbundenen Lohnfortzahlung befürchten, darf er die Nebentätigkeitsgenehmigung wegen „Beeinträchtigung betrieblicher Interessen“ verweigern.

Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 6 Ca 2166/00

Abschleppe, Parken

Abschleppen eines Kfz auf dem Radweg (16)

(jlp). Das Abschleppen eines teilweise auf dem Radweg geparkten Fahrzeugs ist nicht unverhältnismäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen. Der Kfz-Halter hat die Abschleppkosten zu zahlen.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Az.: 3 Bf 215/98

Arbeitsgeber, -nehmer

Sittenwidriger Arbeitslohn (15)

(jlp). Eine Lohnvereinbarung von DM 11,50 Stundenlohn brutto für eine Lager- und Produktionshelferin ohne berufliche Qualifikation ist wegen Lohnwuchers sittenwidrig, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Dies jedenfalls dann, wenn der Durchschnittsverdienst für ungelernte Arbeitnehmerinnen, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, bei durchschnittlich DM 19,40 liegt. Das Gericht erklärte daher den Arbeitsvertrag für nichtig und sprach der Arbeitnehmerin den „normalen“ Lohn zu.

Arbeitsgericht Bremen, Az.: 5 Ca 5152, 5198/00

Abschleppen, Parken

Verhältnismäßigkeit von Abschleppkosten (14)

(jlp). Autofahrer müssen die ihnen von den Kommunen auferlegten Abschleppkosten grundsätzlich hinnehmen, wenn diese sich an marktüblichen Preisen orientieren. Im entschiedenen Fall unterlag ein Autofahrer, dessen Wagen 1994 aufgebrochen vorgefunden und daraufhin im Auftrag der Stadt abgeschleppt worden war. Er legte gegen den Kostenbescheid in Höhe von DM 235 Widerspruch ein, da die Abschleppkosten in anderen Städten niedriger seien. Das Gericht wies die Klage des Autofahrers ab, weil die in Ansatz gebrachten Abschleppkosten marktüblich in dieser Kommune waren. 

Verwaltungsgerichtshof Kassel, Az.: 11 UE 537/98

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Silvesterfeier: Zweifel an der Fahrtüchtigkeit (13)

 (jlp). Ein Beifahrer muss nicht schon deshalb an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers zweifeln, weil er auf einer privaten Silvesterfeier einen minimalen Alkoholkonsum des Fahrers beobachtet hat und auch hochprozentige alkoholische Getränke zur Verfügung gestanden haben. Deshalb muss die Pkw-Haftpflichtversicherung dem verletzten Beifahrer Schadenersatz und Schmerzensgeld bezahlen. Ein Mitverschulden kann dem Beifahrer nicht zur Last gelegt werden, dies auch dann nicht, wenn zwischen dem leicht alkoholisierten Fahrer und dem Beifahrer eine langjährige Freundschaft bestand.

Oberlandgericht Hamm, Az.: 27 U 185/97

Dies und Das

Kunststoff ist kein Gla(12)

(jlp). Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Teilkaskoversicherung umfassen den Schadenersatz für Glasteile am Fahrzeug. Dies ist absolut wörtlich zu nehmen, sodass Fahrzeugteile aus Kunststoff (hier: Kunststofffenster eines Cabriolets) nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Dies gilt selbst dann, wenn herkömmliche Glasteile durch Kunststoffteile ersetzt werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich bei dem Dach des Autos um ein Faltverdeck, wobei das Heckfenster aus Kunststoff bestand, in das Faltverdeck integriert war und durch unbekannte Täter zerstört wurde. Der Fahrzeughalter reichte den Reparaturschaden in Höhe von DM 3.200 bei seiner Fahrzeugteilkaskoversicherung erfolglos ein. 

Amtsgericht Köln, Az.: 142 C 109/98

Fahrzeugkauf, -verkauf

Wie viel Kilometer darf ein Neuwagen haben(11)

(jlp). Ein Kunde bestellte bei einem Kfz-Händler einen Neuwagen und wollte diesen auch baldmöglichst haben. Da er die übliche Lieferzeit von acht Wochen nicht abwarten wollte, organisierte der Händler ein solches Neufahrzeug mit allen Ausstattungsmerkmalen bei einem Kollegen. Weil durch die Überführungsfahrt das Fahrzeug dann schon 452 Kilometer aufwies, wollte der Kunde das Fahrzeug nun aber nicht mehr abnehmen. Vor Gericht erhielt der Händler Recht. Denn alleine durch die Überführungsfahrt verliert ein Fahrzeug noch nicht die Neuwageneigenschaft. Die Überführungsfahrt selbst ist noch keine Ingebrauchnahme. Bei einer durchschnittlichen Gesamtleistung heutiger Kraftfahrzeuge von etwa 200.000 km ist die zurückgelegte Überführungsstrecke von etwa 450 km noch im Rahmen dessen, was üblicherweise unter einer Überführungsfahrt zu verstehen ist. 

Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 U 53/00

Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht (10) 

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der alkoholisiert ein Fahrzeug führt, hierbei einen Unfall verursacht und sich dann noch durch Unfallflucht einer Blutprobe zur Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit entzieht, wird regelmäßig doppelt bestraft. Zum einen wird ihm das Gericht den Führerschein entziehen und eine sofortige Geldstrafe anordnen. Zum anderen kann die eigene Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadenersatzanspruchs, den sie an den unfallgeschädigten Kfz-Halter bezahlt hat, von dem alkoholisierten Fahrer zurückfordern. Denn es liegt eine besonders schwer wiegende Verletzung der Aufklärungspflicht insbesondere dann vor, wenn sich der Fahrer durch Unfallflucht einer Blutprobe zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit entzieht. Darüber hinaus muss die eigene Kasko-Versicherung keinen Schadenersatz leisten. 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 14/99

Unfälle

Vorfahrt missachtet (9)

(jlp). Eine Vorfahrtsverletzung entfällt nicht schon dann, wenn das bevorrechtigte Fahrzeug für den Einbiegenden zum Zeitpunkt des Anfahrentschlusses noch nicht sichtbar ist. Sie liegt vor, wenn der Einbiegende sich nicht langsam so weit in die bevorrechtigte Straße hineintastet, bis er Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr hat. Der Vorfahrtberechtigte darf nämlich damit rechnen, dass auch nicht sichtbare Wartepflichtige seine Vorfahrt beachten. Auch wenn der Unfall für den Vorfahrtberechtigten kein unabwendbares Ereignis ist, können ein leichtes Verschulden und die Betriebsgefahr seines Kfz vollständig hinter der Vorfahrtverletzung des Einbiegenden zurücktreten. Damit hat die gegnerische Versicherung vollen Schadenersatz zu leisten.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 181/98

Unfälle mit/wegen Tieren 

Dem Reh ausgewichen (8)

(jlp). Ein Kfz-Führer, der aufgrund eines plötzlich auf die Straße laufenden Rehs sich schreckt und deshalb eine Rettungshandlung einleitet, indem er dem Reh ausweicht, dabei aber im Straßengraben sein Fahrzeug beschädigt, hat gegen seine Kfz-Teilkaskoversicherung einen Anspruch auf Erstattung der Fahrzeugreparaturkosten, wenn es sich bei diesem Ausweichmanöver um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch handelte, die drohende Gefahr abzuwenden. Dabei muss der Versicherungsnehmer ohne grobe Fahrlässigkeit davon ausgegangen sein, dass sein Ausweichmanöver hätte erfolgreich verlaufen können. 

Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 246/99

Öffentlicher Verkehrsraum

Durchgerostete Verkehrsschilder (7)

(jlp). Auch Straßenverkehrsschilder müssen durch einen Straßenwärter regelmäßig auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Wird diese Prüfung unterlassen oder nicht sorgfältig genug vorgenommen, dann haftet der Eigentümer der Straße bzw. des Verkehrsschildes demjenigen, der dadurch zu Schaden gekommen ist. Damit gab das Oberlandesgericht Nürnberg einem Pkw-Fahrer Recht, der durch einen umgestürzten und durchgerosteten Schildermast einen Sachschaden erlitten hatte. Zwar hatte der Straßeneigentümer vorgetragen, dass die Standfestigkeit von Verkehrsschildern regelmäßig durch Abfahren der Strecke kontrolliert werde. Dem Gericht reichte das „Vorbeifahren“ aber nicht aus. Denn die Verkehrssicherungspflicht für die Standfestigkeit von Verkehrsschildern kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ein nur mit dem Fahrer besetztes Fahrzeug der Straßenmeisterei die Strecke abfährt und dabei seine Geschwindigkeit dem normalen Verkehrsfluss anpasst. 

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 60/00

Unfälle mit/wegen Tieren

Für den Fuchs abgebremst  (6)

(jlp). Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein, als grob fahrlässig kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweichmanöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt, selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen grobes Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen. Die Richter hielten dem Autofahrer hier zugute, dass die Vollbremsung, wäre sie geglückt, letztlich auch der Versicherung selbst zugute gekommen wäre. Wäre das Fahrzeug nämlich mit dem Fuchs zusammengeprallt, so hätte am versicherten Auto ebenfalls ein erheblicher Schaden entstehen können. Das Bremsmanöver sei daher versicherungsrechtlich als Rettungshandlung zugunsten des versicherten Fahrzeugs zu werten.

Oberlandgericht Nürnberg, Az.: 8 U 1477/99

Fußgänger

Besser nicht auf winkende Fußgänger verlassen (5)

(jlp). Ein Fußgänger, der einen Fahrzeugführer aus einer engen Hofeinfahrt über einen schmalen Bürgersteig auf die Fahrbahn winkt, ohne sich vorher genau über die Verkehrsverhältnisse auf der Fahrbahn zu vergewissern, haftet dem Ausfahrenden für 25 Prozent des Schadens, der diesem durch die beim Ausfahren eintretende Vorfahrtsverletzung entsteht.

Amtsgericht Lahnstein, Az.: 2 C 955/98

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Kein Versicherungsschutz für Hundetransportbox (4) 

(jlp). Wird bei einem Kfz-Einbruch die dort abgestellte Hundetransportbox entwendet, so handelt es sich bei dieser Transportbox nicht um ein in der Teilkaskoversicherung mitversichertes Zubehör- oder Fahrzeugteil. Während z.B. Warndreieck, Verbandskasten oder Abschleppseil in irgendeiner Weise dem Zweck des Fahrzeugs als Fortbewegungs- und Verkehrsmittel dienen, trifft dies für die Hundetransportbox nicht zu. In einer solchen Box wird nur der Transport des Tieres gesichert, ohne dass hierdurch das Fahrzeug als Verkehrsmittel eine besondere Funktion erfährt. Die Klage des Kfz-Halters gegen seine Kaskoversicherung wurde deshalb abgewiesen. 

Amtsgericht Bad Homburg, Az.: 2 C 2767/99 (23)

Arbeitgeber, -nehmer

Keine Übernahme von Bußgeldern durch Arbeitgeber (3)

(jlp). Überschreitet ein Berufskraftfahrer die zulässige Lenkzeit mit dem Lkw und wird er deshalb zu einem Bußgeld verurteilt, dann hat er gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Übernahme des Bußgeldes. Der Arbeitgeber ist nur dann zum Aufwendungsersatz verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit unverschuldet Schäden erleidet.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 450/99

Reise

Brillenverlust durch Bootswelle (2)

(jlp). Im Rahmen der Reisegepäckversicherung sind solche Elementarereignisse nicht versichert, die sich z.B. daraus ergeben, dass sich Bootswellen bei einer Wassersportausübung ergeben. Reißt so eine überschwappende Welle einer Brillenträgerin während einer Bootsfahrt (hier: Korallenriff vor Florida) die Brille vom Gesicht, weil sie nahe an der Reling Platz genommen hat, kann sie keinen Ersatz aus der Reisegepäckversicherung verlangen mit dem Hinweis, dass ein Elementarereignis den Schaden verursacht hat.

Amtsgericht München, Az.: 113 C 30071/98

Betrug, Diebstahl, Einbruch

Kein Widerruf bei Kreditkartenzahlung (1)

(jlp). Bei Zahlungen mittels Kreditkarte gilt der Grundsatz „ist der Beleg erst unterschrieben, kann der Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden“. Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber auf der Dominikanischen Republik Motorräder gemietet und als Kaution einen Blanko-Kreditkartenbeleg unterschrieben. Nachdem die Motorräder gestohlen worden waren, trug die Verleihfirma einen Betrag von Rund DM 11.500 in den leeren Beleg ein. Das Kreditkartenunternehmen überwies die Summe gegen den Widerstand des Urlaubers, obwohl der Betrag das Kreditlimit auf seinem Bankkonto um DM 2.000 überstieg. Die Richter waren der Ansicht, dass die Unterschrift unter dem Kreditkartenbeleg eine Weisung an die Bank sei, den Betrag zu überweisen. Weisungen im Kreditkartengeschäft seien nicht widerrufbar, weil mit der Unterschrift eine endgültige Verfügung über den Geldbetrag erfolgt sei. 

Oberlandesgericht München, Az.: 5 U 6738/98