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Pkw-Klassen
B, BE
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B
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Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
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Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem
Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
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Anhänger bis 750 kg zG1)
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Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als
die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
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Mindestalter:
185)
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
L, M, S
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung,
Praktische Prüfung
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ausführliche
Informationen zur Klasse
B finden Sie hier... |
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BE
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Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen
speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der
Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
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Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
-
Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw
größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber
alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder
Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
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Mindestalter:
18
Vorbesitz:
B
Eingeschlossene Klassen:
-
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
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ausführliche
Informationen zur Klasse
BE finden Sie hier... |
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Motorrad-Klassen
Mofa, M, A1, A |
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Mofa
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Mofa
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Mindestalter:
15
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
-Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung |
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ausführliche
Informationen zur Mofaausbildung finden Sie hier... |
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M
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ZWEIRÄDRIGE
KLEINKRAFTRÄDER
/ ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR |
Motorrad
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Mindestalter:
16
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
-Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche Informationen zur Klasse
M
finden Sie hier... |
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A1
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Motorrad
Bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder
mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden. |
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Mindestalter:
16
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klasse:
M
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse
A1
finden Sie hier... |
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A
beschränkt
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Motorrad
2
Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder
gefahren werden. |
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Mindestalter:
18
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
A1, M
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse A
beschränkt
finden Sie hier... |
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A
unbeschränkt
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Motorrad
oder
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Mindestalter:
25
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1,
M
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse A
unbeschränkt finden Sie hier... |
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Klasse S
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S
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Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
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Leermasse bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
-
mit Motoren-/Antriebsarten:
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Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max. 50 ccm
-
andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung
-
Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung
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Mindestalter:
16
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
-Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse S finden Sie hier... |
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Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE |
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Zusätzlich zum Führerschein
müssen Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009 die Vorgaben des
Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes
erfüllen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier...
oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule. |
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C1 |
Kraftwagen über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)
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Mindestalter:
18
(21)3)
Vorbesitz:
B
Eingeschlossene Klassen:
-Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse C1 finden Sie hier... |
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C1E |
Kraftwagen über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein
als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der
beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
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Mindestalter:
18
(21)3)
Vorbesitz:
C1
Eingeschlossene Klassen:
BE,
bei Besitz von D1: D1E
Ausbildung: Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse
C1E finden Sie hier... |
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C
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Kraftwagen über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)
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Mindestalter:
18
(21)3)
Vorbesitz:
B
Eingeschlossene Klasse:
C1
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse C finden Sie hier... |
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CE
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Kraftwagen über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)
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Mindestalter:
18
(21)3)
Vorbesitz:
C
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von
D1: D1E,
bei Besitz von D: DE
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse CE finden Sie hier... |
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Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE |
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Zusätzlich zum
Führerschein müssen Busfahrer ab dem
10.09.2008
die Vorgaben des
Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes
erfüllen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier...
oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule. |
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D1
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Bus
mit mehr als 8 aber höchstens 16
Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis
750 kg zG1)
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Mindestalter:
21
Vorbesitz:
B
Eingeschlossene Klassen:
-Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse D1 finden Sie hier... |
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D1E
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Bus
mit mehr als 8 aber höchstens 16
Fahrgastplätzen mit Anhänger über
750 kg zG1)
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein
als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der
beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
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Mindestalter:
21
Vorbesitz:
D1
Eingeschlossene Klassen:
BE, bei Besitz von C1:
C1E
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse D1E finden Sie hier... |
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D
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Bus mit mehr als 16
Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis
750 kg zG1)
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Mindestalter:
21
Vorbesitz:
B
Eingeschlossene Klasse:
D1
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung und
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse D finden Sie hier... |
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DE
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Bus mit mehr als 16
Fahrgastplätzen mit Anhänger über
750 kg zG1)
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Mindestalter:
21
Vorbesitz:
D
Eingeschlossene Klassen:
D1E, BE, bei Besitz von C1:
C1E
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse DE finden Sie hier... |
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Klassen
L, T |
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L
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-
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder
Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h bbH2),
auch mit Anhänger
-
Stapler bis 25 km/h,
auch mit Anhänger
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Mindestalter:
16
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
-
Ausbildung:
Theorie
Prüfung:
Theorieprüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse L finden Sie hier... |
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T
|
-
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h
bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
-
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h bbH2)
in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
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Mindestalter:
16 (18)4)
Vorbesitz:
-
Eingeschlossene Klassen:
L, M, S
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
und Praktische Prüfung |
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ausführliche
Informationen zur Klasse T finden Sie hier... |