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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 
Führerscheinklassen

im Überblick

Stand 08/2008

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Führerscheinklassen und zur Führerscheinausbildung:   Rubrik "Infos für Fahrschüler"   Praktische Ausbildung Übersicht Sonderfahrten   Theoretische Ausbildung Übersicht Theorieunterricht   Die Führerscheinklassen "alt" und "neu" in der Übersicht...   Motorradfahren mit Autoführerschein?

 

Pkw-Klassen
B, BE

B

  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG1)

    • Anhänger über 750 kg zG1),
      wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 185)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse B finden Sie hier...

BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
     

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

 

ausführliche Informationen zur Klasse BE finden Sie hier...

Motorrad-Klassen
Mofa, M, A1, A

Mofa

Mofa

  • maximal 25 km/h bbH2),
     

  • einsitzig,
     

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • Passbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung

ausführliche Informationen zur Mofaausbildung finden Sie hier...

M

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

 

Motorrad

  • maximal 45 km/h bbH2),
     

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse M finden Sie hier...

A1

LEICHTKRAFTRÄDER

 

Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum und
     

  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse A1 finden Sie hier...

A
beschränkt

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

 

Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung und
     

  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse A beschränkt finden Sie hier...

A
unbeschränkt

SCHWERE KRAFTRÄDER

 

Motorrad

  • über 25 kW Motorleistung

oder

  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 25

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse A unbeschränkt finden Sie hier...

Klasse S
 

S

Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

  • mit Motoren-/Antriebsarten:

    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm

    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung

    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: -Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse S finden Sie hier...

Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE

wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig -

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier... oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule.

C1

LEICHTERE LKW

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)3)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse C1 finden Sie hier...

C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)


Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

 

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)3)

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse C1E finden Sie hier...

C

SCHWERERE LKW

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

 

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)3)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse C finden Sie hier...

CE

SCHWERERE LASTZÜGE

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)

 

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)3)

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse CE finden Sie hier...

Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE

wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig - wichtig -

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer ab dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier... oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule.

D1

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

 

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse D1 finden Sie hier...

D1E

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG1)


Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse D1E finden Sie hier...

D

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse D finden Sie hier...

DE

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG1)

  • Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse DE finden Sie hier...

Klassen
L, T

L

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 25 km/h bbH
    2),
    auch mit Anhänger

  • Stapler bis 25 km/h,
    auch mit Anhänger

 

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung:  Theorie

Prüfung:  Theorieprüfung 

ausführliche Informationen zur Klasse L finden Sie hier...

T

  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
    auch mit Anhänger

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 40 km/h bbH
    2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
    auch mit Anhänger

 

  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16 (18)4)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

ausführliche Informationen zur Klasse T finden Sie hier...

1) zG = zulässige Gesamtmasse

2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

3) Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

4) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.

5) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

 

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