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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 
Führerscheinklasse S

Stand: 08/2008

Was darf ich mit der Klasse fahren?
S
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
     
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
     
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
     
    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
       
    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
       
    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
S
16
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
S

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

Welche Prüfung muss ich machen?
S

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 30 Minuten

(Prüfungsinhalt: Fahren innerorts)

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
S
  • Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten:
S
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L.

Wissenswertes 
S
  • Die Führerscheinklasse S wurde
    zum 01.02.2005 eingeführt.
     
  • Zulassung
    • Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei;
    • benötigen aber eine Betriebserlaubnis;
    • dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
       
  • Helmpflicht
    • Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
    • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
      Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.

1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden

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