|
|
|
FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
|
| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
21.01.13 |
|
|
Führerscheinklassen
Pkw
B, BE
|
Stand 06/2012 |
|
Was
darf ich mit den Klassen fahren? |
| B |
BE |
-
Kraftwagen bis 3,5 t zG7)
-
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem
Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
-
Anhänger bis 750 kg zG7),
-
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als
die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Eingeschlossene Klassen:
M4), L3), S5) |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen
speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der
Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw
größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber
alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder
Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. |
|
Sie
müssen mindestens ... Jahre alt sein: |
| B |
BE |
|
18 |
18 |
|
Im Rahmen des
Begleiteten Fahrens kann die
Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben
werden.
Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...
Mit der
theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem
Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag
abgelegt werden. |
|
Wie
lange dauert die Ausbildung mindestens? |
| B |
BE |
|
Theorie
Praxis
|
Theorie
Theoretische
Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
|
|
Welche
Prüfung muss ich machen? |
| B |
BE |
|
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 116) Fehlerpunkten ist die
Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und
Kraftfahrstraße)
|
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle,
Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und
Kraftfahrstraße)
|
Unterlagen
und Nachweise,
die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
| B |
BE |
|
|
|
Außerdem
ist zu beachten: |
| B |
BE |
|
- |
Sie
benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die
Prüfung der Klasse B bestanden haben. |
|
Wissenswertes |
|
B und BE |
Wenn Sie den Führerschein der "alten"
Klasse 3 haben
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG7)).
- bekommen Sie beim Umtausch Ihres
Führerscheins die Klassen B, BE, C11), C1E2), M4),
L3), und S5) erteilt.
Die Zuteilung der
Klasse T9) erfolgt nur auf Antrag und nur für in der
Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
- müssen Sie Ihren Führerschein
spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf
leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen
fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2)
hinausgehen (über 12 t zG7)).
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren
Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten
Führerschein nicht umtauschen.
Sie dürfen mit dem Führerschein der
"alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
- Führerschein wurde vor dem
01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren
(max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein
umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
- Führerschein wurde seit dem
01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit
Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei
Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr
gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit
Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum
28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
|
1)
Klasse C1 = Kfz bis 7,5 t zG7) mit Anhängern bis 750 kg zG7)
2)
Klasse C1E = Kfz bis 7,5 t zG7) mit Anhängern, deren zulässige
Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf
die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen
3)
Klasse L = Traktoren bis 40 km/h bbH8) (seit 30.06.2012 - vorher 32 km/h
bbH) , Stapler und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH8)
4)
Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum
und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
5)
Klasse S =
Dreirädrige Kleinkrafträder
und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350 kg), bbH max. 45
km/h, Fremdzündungsmotor: Hubraum max. 50 ccm, Verbrennungsmotor: Nutzleistung
max. 4 kW, Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW
6)
Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung
nicht bestanden
7) zG
= zulässige Gesamtmasse
8) bbH
= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
9)
Klasse T = Traktor bis 60 km/h bbH in der Land- oder
Forstwirtschaft, auch mit Anhänger / selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Copyright by
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. - Nachdruck und
Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
|