FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

 

Presse Archiv

 

Kurznachrichten

Interessante Links

Mitglied im Verband

Geschichte

Schmunzelecke

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

Pressemitteilung

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

    09.01.2002

Modellprojekt "Führerschein
mit 17"

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. nimmt mit Interesse die Vorschläge einiger Bundesländer, eine professionelle Fahrausbildung schon mit 17 Jahren zu ermöglichen, zur Kenntnis. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in diesem Zusammenhang angekündigt, die Erfahrungen aus anderen Staaten unvoreingenommen im Hinblick auf eine Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse auszuwerten und hierzu die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt. Erst wenn diese wissenschaftlichen Auswertungen vorliegen, kann über das ob und wie einer „vorgezogenen Fahrerlaubnis“ überhaupt erst entschieden werden. 

Die Idee, nach einer vorgezogenen professionellen Fahrausbildung in der Fahrschule jungen Fahrern/innen erste Erfahrungssammlung im Straßenverkehr unter Auflagen (z. B. in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen) zu ermöglichen, kann grundsätzlich dazu beitragen, die jüngste Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der Unfallsituation junger Fahranfänger (2. Ausbildungsphase) zu ergänzen.

Unter der Voraussetzung, dass die Phase des begleitenden Fahrens nach Absolvieren der Fahrerlaubnisprüfung mit ergänzenden pädagogischen Hilfestellungen durch die Fahrschulen versehen wird, kann eine der Verkehrssicherheit dienliche Fahrstilbildung bei den jungen Fahrern/innen unterstützt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, dass sich die jungen Fahrer/innen nach Erhalt der Fahrerlaubnis in einer sehr sensiblen und sehr prägenden Phase befinden, die durch Erfolge und Misserfolge im Straßenverkehr beeinflusst werden. Ein pädagogisch untermauertes begleitendes Fahren kann hier die jungen Fahrer/innen in ihrem Lernprozess unterstützen.

Nach Abschluss der Phase des begleitenden Fahrens wird die Erfahrungsbildung in einem weiteren, neuen Prozess verlaufen, dem Prozess des Alleinefahrens. Die an dieser Stelle ansetzende zweite Fahrausbildungsphase soll dabei ein Hinterfragen von Handlungen und eine kritische Betrachtung des eigenen Handelns ermöglichen, um dauerhaft sicheres Verhalten zu erzeugen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung befindet sich zur Zeit in Abstimmung.

München, den 09. Januar 2002

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Gerhard von Bressensdorf
Vorsitzender
Postfach 710969
81459 München

Tel.  089/749 149-41
Fax: 089/749 149-44

E-Mail: bvmuc@t-online.de