|
|
FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
|
| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
11.03.04 |
|
|
Kurznachrichten
Archiv 2003
|
|
Aus
Dezember
2003:
Aus FPX 12/2003: Beim
Reinstecken nicht aufgepasst
Dass der Durchgefallene die Schuld zuerst bei
anderen sucht und Fettleibige neuerdings McDonalds wegen ihrer Wampe verklagen,
ist bekannt. Wer sich jahrzehntelang die Kippen fuderweise auf Lunge reingezogen
hat, gibt sich als ahnungslos Verführter aus und will Geld, viel Geld. Nicht
nur, dass man an seinen Fehlern nicht schuld sein will, nein, man will auch noch
Kapital daraus schlagen - für das andere aufkommen sollen. Diese perverse
Mentalität abhanden gekommener Eigenverantwortung muss unlängst einen Autofahrer
beflügelt haben, seine Versicherung zu verklagen. Warum? Nun, er hatte die
falsche Tülle in den Tankstutzen seines Autos gesteckt und statt Diesel
Superbenzin getankt. Diesen Vitaminstoß hielt der Motor nicht aus, die
Reparaturkosten für das edle Teil waren erheblich, und dieses Geld wollte er bei
seiner Vollkaskoversicherung holen. Aber die schüttelte mit dem Kopf und meinte,
für solche Bedienungsfehler sei sie nicht zuständig. Doch der Tankungsexperte
gab nicht nach. Jetzt sagte der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 322/02) endgültig
basta. Die Richter haben sich in der Urteilsbegründung zwar feiner ausgedrückt,
aber gemeint haben sie zweifellos, dass für solche Eseleien die
Solidargemeinschaft der Versicherten nicht aufzukommen hat. (GLH)
Aus FPX 12/2003:
Pappe weg - trügerischer Ersatz vom Ausland
Wer den Führerschein durch Entzug verloren hat,
scheint eine besonders leichte Beute für Schwindler zu sein, die einen im
EU-Ausland leicht zu erwerbenden "Ersatz-Führerschein" versprechen, der
angeblich auch in Deutschland gilt. Die Anzahl der Fälle muss immerhin so groß
sein, dass der Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) es für notwendig
hielt, eine Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Er wollte wissen, welche
Erkenntnisse die Bundesregierung über diesen "Führerschein-Tourismus" hat. Dazu
muss man wissen, dass ein ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig
ist, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz
in Deutschland hatte oder ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden
ist (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV). Wer trotzdem in Deutschland fährt, weil er
sich durch den "Ersatz-Führerschein" hierzu berechtigt glaubt, begeht eine mit
Strafe bedrohte Handlung. Das Bundesverkehrsministerium will künftig verschärft
gegen die unseriösen Anbieter vorgehen und lässt in einem Fall bereits die
Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges und Anstiftung zum Fahren ohne
Führerschein ermitteln. Auf europäischer Ebene soll der Informationsaustausch
zwischen den nationalen Führerscheinbehörden durch ein neues IDA-Netzwerk (Interchange
of Data between Administrations) verbessert werden, um den
Führerschein-Tourismus der Gestrauchelten einzudämmen. (ARCD/GLH)
Aus FPX 12/2003:
Einfach drauf und los?
Kleinroller mit Elektroantrieb, auch Scooter
genannt, liegen als Spaßgeräte im Trend. Aber die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH
warnt: Nicht alle Scooter haben eine nationale oder EG-Betriebserlaubnis! Und
ohne die dürfen sie auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden. Oft sind
Lenkung, Fahrverhalten und Bremsanlage nicht für den Straßenverkehr ausgelegt.
Ob ein Führerschein oder nur eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist,
richtet sich nach der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen
Gefährts. Für Scooter ohne Betriebserlaubnis kann diese nach erfolgreicher
Einzelabnahme durch eine Prüforganisation nachträglich beantragt werden. Doch
das kann teuer werden, zumal wenn für Importe ausreichende technische Daten
nicht vorliegen. Begutachtungsgebühren können im Zweifel ein Mehrfaches des
Kaufbetrages erreichen. "Wer also nicht nur ein Spaßgerät für den Hinterhof
will, sollte im Fachhandel ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis kaufen", rät Roger
Eggers vom TÜV Nord. (ARCD/GLH)
|
|
Aus
November
2003:
Aus FPX 11/2003:
Fließband-Führerschein
Matt Davis ist Motorjournalist. Nach längerer
Tätigkeit in Europa kam er vor kurzem wieder heim nach Kalifornien, wo er für
die wöchentlich erscheinende AUTOWEEK schreibt.
Neben anderen Schritten der Wiedereingliederung
musste er seinen mühsam erworbenen europäischen Führerschein in einen
kalifornischen umtauschen. "Es ist erstaunlich, wie fix das hier geht: Man
betritt unangemeldet die Führerscheinstelle, nimmt sich eine Nummer und füllt
während des Wartens schon mal den Antrag aus. Dann ruft eine freundliche Frau
meine Zahl auf, will 15 Dollar und einen Abdruck meines rechten Daumens. Danach
macht sie ein Foto Marke Ex-Knacki von mir. Als Nächstes kriege ich einen
Prüfungsbogen mit 18 Fragen in die Hand gedrückt. Nach 10 Minuten habe ich das
fehlerfrei erledigt, der noch fällige Sehtest läuft in weniger als 30 Sekunden
ab. Zuletzt will sie meine Unterschrift auf einem Touchpad, und schon habe ich
meinen kalifornischen Führerschein", schreibt er in der AUTOWEEK. Dann das
Unerwartete: "Läuft da nicht etwas falsch, wenn man so wichtige Dinge so leicht
macht?" fragt Davis seine Leser. Und er fügt an: "Ich wäre für 100 Fragen, und
wer mehr als 5 davon falsch macht, sollte es erst nach gründlicher
Wissensauffrischung und einer einmonatigen Wartefrist wieder probieren dürfen.
Überhaupt sollte vor jeder Verlängerung des Führerscheins Fahrunterricht Pflicht
sein, einmal alle vier Jahre würde das keinem schaden." Ob das wohl dem
Entbürokratisierungs-Terminator Arnold gefiele?
Anmerkung der Redaktion: In Kalifornien werden Pkw-
und Motorradführerscheine nach jeweils 4 Jahren ungültig. (GLH)
Aus FPX 11/2003:
Sicherheit im Ehrenamt
Der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) hat jüngst eine neue Broschüre herausgebracht, die
auf die Risiken aufmerksam macht, die mit einem Ehrenamt verbunden sein können,
und Tipps gibt, wie man sich dagegen versichern kann. Es ist bekannt, dass
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sehr häufig in Vereinen,
Nachbarschaftsinitiativen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen ehrenamtlich
tätig sind, nicht zu vergessen die vielen non-profit Jobs beim
Fahrlehrerverband. Wer sich für andere engagiert, denkt oft nicht an die eigene
Absicherung. Doch auch im Ehrenamt kann vielerlei Unvorhersehbares eintreten,
das die Frage aufwirft: Wer kommt für den Schaden auf? Die Broschüre Sicherheit
im Ehrenamt - Gut gesichert Gutes tun hilft, wichtige Fragen des
Versicherungsschutzes für das freiwillige Engagement zu klären. Einzelexemplare
können kostenlos beim Informationszentrum "Zukunft klipp und klar" unter der
Rufnummer 0800/742 43 75 bestellt werden. Im Internet steht sie unter
www.gdv.de
zum Download bereit. (GDV/GLH)

Aus FPX 11/2003:
Große Mehrheit für zweite Ausbildungsphase
Einige Bundesländer wollen bekanntlich die hohen
Unfallzahlen bei jungen Fahrern durch das sog. "Begleitete Fahren ab 17" senken.
Nun hat DEKRA bei Hauptuntersuchungen 1.200 Kraftfahrer gefragt, was sie vom
Führerschein ab 17 Jahren halten. Nur knapp die Hälfte fand die Idee gut.
Besonders jüngere Autofahrer im Alter von 18 bis 35 Jahren lehnen das Begleitete
Fahren deutlicher ab als ältere. Insgesamt sind 48,3% der Deutschland weit
befragten Autofahrer dafür, in Ostdeutschland wesentlich weniger als im Westen.
58,7 Prozent der Befragten sind der Ansicht, das Begleitete Fahren führe zu mehr
Routine und Fahrpraxis, so dass sich junge Autofahrer besser einschätzen können,
wenn sie dann ab 18 Jahren allein fahren dürfen. 55,5 Prozent der befragten
Kraftfahrer glauben nicht, dass die üblichen Verkehrs- und Tempokontrollen
ausreichen, um zu verhindern, dass 17-Jährige die Begleitungspflicht umgehen und
alleine loslegen. Die meisten Befragten (82,6 Prozent) sind der Ansicht,
Fahranfänger sollten - unabhängig vom Alter - grundsätzlich mehr Fahrpraxis
haben, bevor sie alleine Auto fahren. Nahezu ebenso viele (82,5 Prozent) halten
eine zweite Ausbildungsphase mit Erfahrungsaustausch, Übungsfahrt und
Fahrsicherheitstraining für Anfänger im Alter ab 18 Jahren für sinnvoll. (DEKRA/GLH)
|
|
Aus
Oktober
2003:
Aus FPX 10/2003:
Eurobußgeld nicht vor 2004
Sie erinnern sich an unsere Nachricht Justitia ohne
Grenzen vom Juni 2003? Da hieß es, die EU-Justizminister hätten sich über die
gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen ab € 70 insoweit
geeinigt, dass, wer im Land der Tat nicht zahlt, zu Hause zur Kasse gebeten
wird. Seitdem war es um diese Einigung still geworden. Auf Anfrage teilte eine
Sprecherin des Berliner Justizministeriums jetzt mit, dass mit der Einführung
der neuen Regelung frühestens 2004 zu rechnen ist. Vorher müssen sich die
EU-Bürokraten noch auf ein einheitliches Formular einigen, außerdem ist ein
formeller EU-Beschluss erforderlich, bevor die einzelnen Parlamente die neue
Regelung in ihr nationales Recht umsetzen können. Dieser Vorgang zeigt, wie
langsam die Mühlen bei der Umsetzung von Entscheidungen auf europäischer Ebene
mahlen. Betroffene Autofahrer können sich freuen, wenn ausländische Strafzettel
vorläufig noch folgenlos bleiben. Allerdings sei es, so die Warnung des ARCD,
schon jetzt nicht auszuschließen, dass Verkehrssünder in ausländische
Fahndungscomputer geraten und nach einer Wiedereinreise in das betreffende Land
mit Sanktionen rechnen müssen. (ARCD/GLH)
Aus FPX 10/2003:
Gedämpftes Einsatzhorn ist zu wenig
Bekanntlich genießen Fahrzeuge, die während der
Fahrt Blaulicht und Einsatzhorn benutzen, das sog. Wegerecht. Die kombinierten
Zeichen fordern von allen anderen Verkehrsteilnehmern unverzüglich - also
möglichst rasch - Platz zu machen für die Durchfahrt des Wegerechtsfahrzeugs.
Vor einiger Zeit nun hat das Kammergericht Berlin zur Frage der Wahrnehmung der
Töne des Einsatzhorns, die von einem als zivil getarnten Polizeifahrzeug
ausgingen, geurteilt (KG, 24.2.03 - 12 U 200/01). Im konkreten Fall hatte der am
Unfall beteiligte Pkw-Fahrer die Vorfahrt, während das Polizeifahrzeug aus einer
untergeordneten Straße auf die Kreuzung fuhr. Weil es zum Zwecke der Tarnung
unter der Motorhaube montiert war, gab das Einsatzhorn nur gedämpfte Töne ab,
die der Vorfahrtberechtigte angab, überhört zu haben. Den Verlust an Lautstärke
buchte das Gericht auf das Konto der Polizei und machte sie für den Unfall
haftbar. Hinzu kam, dass kein Blaulicht verwendet wurde. Denn nur wenn
Einsatzhorn und Blaulicht zusammen benutzt werden, wird die Inanspruchnahme des
Wegerechts rechtswirksam angezeigt (OLG Köln, 7 U 52/95 vom 24.10.1995). (GLH)
Aus FPX 10/2003:
Blick in die Police
Der Mann war geschockt: Als das Ende der Laufzeit
seiner Lebensversicherung gekommen war und mit der Auszahlungssumme ein 20 Jahre
zuvor aufgenommenes Baudarlehen getilgt werden sollte, fehlten rund € 45.000.
Und das, obwohl im Darlehensvertrag steht: "Die Tilgung erfolgt durch eine
Lebensversicherung bei der (folgt Name der Gesellschaft)." Der Mann ließ sich
das nicht gefallen und prozessierte gegen die Sparkasse. Das OLG Karlsruhe gab
ihm Recht. Die 45 Mille muss jetzt die Sparkasse drauflegen. Wenn Sie auch mit
einer sog. Hypothekentilgungsversicherung finanziert haben, sollten Sie auch mal
in ihre Police schauen. (GLH)
Aus FPX 10/2003:
Die tote Sau am Ortsschild
"Die Regierung in Berlin", so sagte es neulich einer
im Fernsehen, "treibt jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf, die dann kurz vor dem
Ortsendeschild tot zusammensackt." Apropos Ortsschild: Das von Las Vegas soll
das berühmteste und am häufigsten fotografierte sein. Da liegt auch bestimmt
nichts Totes, denn die Stadtväter der Zocker- und Konferenzstadt in der Wüste
des Bundesstaates Nevada legen größten Wert auf Aufgeräumtheit. In diesem Herbst
- besonders im November - gibt es Traumpreise für den Flug und vor allem für die
Hotels am berühmten Strip. Einziger Wermutstropfen:
Unsere Landsleute Siegfried & Roy machen im November Pause. (GLH)
|
|
Aus
September
2003:
Aus FPX 09/2003:
Bald ohne Handbremshebel
Anfahren am Berg wird für Fahrschüler leichter sein,
wenn die vollautomatische elektrische Parkbremse (EPB) von Siemens VDO in Serie
gegangen sein wird. Ein Neigungssensor erkennt, wenn das Fahrzeug nach dem
Halten hangabwärts driften will und legt automatisch die Bremsbacken/-klötze an.
Sobald der Fahrer wieder Gas gibt, wird die Bremse ohne Verzögerung gelöst. Um
den Verschleiß niedrig zu halten, setzt das Bremssystem immer nur so viel
Bremskraft ein, wie gerade benötigt wird. Auch durch Abstellen des Motors wird
die Bremse aktiviert. Darüber hinaus verfügt EPB über eine Notbremsfunktion:
Falls einmal das Bremspedal während der Fahrt blockiert wäre, etwa durch einen
darunter eingeklemmten Schoßhund (soll schon vorgekommen sein!), lässt sich das
Auto per Knopfdruck zum Stillstand bringen. In Kombination mit ABS dosiert EPB
die Bremswirkung dann so hoch wie möglich, ohne das Auto ins Schleudern zu
bringen. Bislang wird das neue Bremssystem nur in Autos der Oberklasse
angeboten, bald soll es aber auch kleineren Leuten zugänglich gemacht werden. (ARCD/GLH)
Aus FPX 09/2003:
Pkw oder Lkw?
Auf der Autobahn wurde ein Mercedes Sprinter (4,6 t
z.G.) mit Tempo 160 gestoppt. Die Bußgeldbehörde stufte das Fahrzeug als Lkw
ein, obwohl es im Fahrzeugbrief als Pkw eingetragen ist. Das Oberste Bayerische
Landesgericht bestätigte mit Urteil vom 23. Juli 2003 (Az 1 ObOWi 219/03) die
Auffassung der Behörde und ließ den Fahrzeughalter abblitzen, der darauf gepocht
hatte, das Fahrzeug sei als "geschlossener Pkw" eingetragen und unterliege somit
nicht den für Lkw geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Sprecher des BMVBW
erklärte hierzu gegenüber dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), dass
Kleinlaster als Pkw zugelassen werden können, wenn sie für den Personentransport
mit Sicherheits- und Befestigungsgurten für alle Sitzplätze und einer festen
Trennwand zum Laderaum ausgestattet sind. Für die rechtliche Beurteilung, ob das
Fahrzeug als Pkw oder Lkw unterwegs ist, sei aber der jeweilige Zweck der Fahrt
ausschlaggebend. Werde es überwiegend als Material- und Gütertransporter
genutzt, gelte es trotz anders lautender Zulassung als Lkw.

Mercedes-Sprinter
Ein Sprecher des Obersten Bayerischen Landesgerichts
in München zeigte verwundert, dass das Urteil für Aufsehen sorgte. Schon 1976
hätten das OLG Hamm, 1991 das OLG Düsseldorf und 1997 das BayObLG ähnliche
Urteile gesprochen. Von einem Sprecher der DaimlerChrysler AG erfuhr der ARCD,
dass von 120.000 bis 130.000 jährlich hergestellten Kleinlastern des Typs
Sprinter zwischen 2,8 und 5,9 t z.G. nur etwa 550 eine Zulassung als Pkw
erhalten. (ARCD/GLH)
Aus FPX 09/2003:
George Orwell lässt grüßen - Big Brother in
Österreich
Einer Meldung von dpa zufolge hat Österreich jüngst
eine neue Form der Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Bei der so genannten
SectionControl werden mittels Kameras alle Fahrzeuge auf einem bestimmten
Streckenabschnitt registriert. Die Daten werden zu einem Zentralrechner
geschickt, der in sekundenschnelle die durchschnittliche Geschwindigkeit
errechnet. Wird das erlaubte Tempolimit überschritten, werden die Daten an die
Polizei weitergesandt. Bei Unauffälligkeit würden die Daten und Bilder gelöscht,
heißt es. Als erste Versuchsstrecke wird seit Anfang August der
Kaisermühlentunnel der Donauuferautobahn A22 in Wien auf diese Weise überwacht.
Theoretisch ist damit in Zukunft sogar eine
lückenlose Überwachung der Tempolimits auf den österreichischen Autobahnen und
Schnellstraßen möglich: In den vergangenen Monaten wurden im ganzen Land
Überkopfkameras installiert, um die ab Januar gültige kilometerabhängige
Lastwagen-Maut erheben zu können. (dpa/GLH)
|
|
Aus
August
2003:
Aus FPX 08/2003: Gottschalk Amerika
Haben Sie am 5. Juli, es war ein Samstag, Gottschalk
Amerika geguckt? Wenn ja, muss Ihnen als Fahrlehrer das Herz höher geschlagen
haben. Obwohl man meist nur 55 Meilen schnell fahren dürfe, sehe er häufig Autos
mit allen Vieren nach oben, aus denen mühsam einer herauskrabble. Überhaupt sei
Autofahren nicht unbedingt eine Stärke der Amerikaner, das müsse - und jetzt
kommt's - an der Ausbildung liegen. Die Hürden, die man in Kalifornien vor den
Führerschein gesetzt habe, seien im Vergleich zu Deutschland recht bescheiden.
Das muss den Entertainer ermutigt haben, mal schnell den kalifornischen Schein
zu machen. Die Theorie ging trotz einiger Patzer gut. Als aber dann ein ziemlich
gewichtiger Prüfer den Beifahrersitz einnahm, befiel auch Hansdampf Gottschalk -
so kam es jedenfalls heraus - die gemeine Prüfungsflatter. Aber blamiert hat er
uns nicht, wie könnte er auch, er hat ja seinerzeit in Bamberg einen guten
deutschen Fahrlehrer gehabt … (ZDF/GLH)
Aus FPX 08/2003: Golf mit hohem Werterhalt
Der Golf, so lässt uns eine Mitteilung aus Wolfsburg
wissen, liege als Gebrauchtwagen bei der Werterhaltung ganz weit vorne. Noch
nach fünf Jahren bekomme man für das zweitürige Basismodell (1,4 l, 55 kW) €
7250. Das entspreche 54 Prozent des 1998 entrichteten Neupreises (€ 13.498).
Vergleichbare Fahrzeuge anderer europäischer Hersteller erreichten nach der
gleichen Zeit nur noch 44 bis 46 Prozent des Neupreises. Auch asiatische
Produkte könnten beim Golf nicht mithalten.

Gestützt sind diese Angaben auf von ADAC und
Deutsche Automobiltreuhand (DAT) erhobene Daten, die auf der CD "Ge-brauchtwagen
2003/2004" abgebildet sind.
VW presse/GLH)
Aus FPX 08/2003:
EFA in Prag
Prag ist eine wunderschöne Stadt, manche sagen, die
schönste Europas. Unglaublich, was die Menschen dort seit 1990, dem Jahr des
Niedergangs der Diktatur, für die Wiederherstellung ihrer prächtigen Bauwerke
geleistet haben. Bald wird Tschechien zur Europäischen Union gehören. Doch der
tschechische Fahrlehrerverband ist schon jetzt Mitglied der Europäischen
Fahrlehrer Assoziation (EFA), die 1982 in Hamburg gegründet wurde und deren
Präsident seit wenigen Monaten Gerhard von Bressensdorf ist (www.e-f-a.com). Der
diesjährige EFA-Kongress findet vom 31. Oktober bis 1. November in Prag statt.
Weil es da fachlich viel zu hören und zu sehen geben wird und weil es für uns
Deutsche nur ein Katzensprung ist, sollten wir uns das Ereignis und die Stadt
nicht entgehen lassen. Wenn Sie sich jetzt schon anmelden wollen, gehen Sie nach
www.traffic-academy.com/efa2003. (GLH)
Aus FPX 08/2003:
Verhängnisvoller Umweg
Statt vom Arbeitsplatz schnurstracks nach Hause,
fuhr ein Mopedfahrer erst noch einen kleinen Umweg von etwas mehr als 100
Metern, um bei seiner Bank Geld abzuheben. Und genau da passierte es: Er erlitt
einen Unfall, bei dem er sich schwere Verletzungen zuzog. Das
Bundessozialgericht in Kassel entschied in letzter Instanz, dass es sich dabei
nicht um einen Arbeitsunfall handle, weil der Mann sich aus
"eigenwirtschaftlichen Gründen" vom unmittelbaren Heimweg entfernt habe (B 2 U
40/02 R). Mit diesem engherzigen Urteil entfällt die Leistungspflicht der
Berufgenossenschaft. Nach den Buchstaben des Gesetzes mag das ja richtig sein,
aber ist es auch gerecht? (GLH)
|
|
Aus
Juli
2003:
Aus FPX 07/2003:
Anhänger zu Werbezwecken: wettbewerbswidrig!
An einer öffentlichen Straße einen mit Werbung
bepflasterten Anhänger abstellen, kann ohne amtliche Genehmigung teuer werden,
denn es ist wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht Frankfurt unlängst
entschieden. In seinem Urteil führte das Gericht aus, das Abstellen jedes
Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum bedürfe dann einer behördlichen
Erlaubnis, wenn es sich um eine so genannte Sondernutzung handele. Dies sei
grundsätzlich der Fall, wenn das Fahrzeug nicht nur geparkt werde, sondern
darüber hinausgehenden Zielen diene (Az: 3/12 O 43/02). Damit gab das Gericht
der Klage einem Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs statt, der
beanstandet hatte, dass ein Bauunternehmen einen Kfz-Anhänger mit auffälliger
Reklamebeschriftung zu Werbezwecken an einer öffentlichen Straße abgestellt
hatte. (GLH)
Aus FPX 07/2003:
Gefährliche Spezies Kleinlaster
Die Fahrer von Kleintransportern verursachen immer
häufiger Unfälle auf unseren Straßen. So stiegen zwischen 1998 und 2001 die
Unfälle mit Personenschaden, an denen Kleinlaster bis 3,5 t zul. Gesamtmasse
beteiligt waren, um 22 Prozent! Auf Autobahnen waren es im gleichen Zeitraum
sogar 51 Prozent mehr!
Diese erschreckenden Zahlen gingen aus einer noch
nicht abgeschlossenen Unfallanalyse des GDV (Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft) hervor, berichtete unlängst der Auto- und Reiseclub
Deutschland (ARCD). Danach ereignen sich 60 Prozent der Kleintransporter-Unfälle
mit schwerem Personenschaden in geschlossenen Ortschaften. Auf Landstraßen liegt
der Anteil bei rund 35 Prozent, auf Autobahnen zwischen 10 und 15 Prozent.
Unfallursachen sind vor allem mangelnde Erfahrung der Fahrer, zu lange
Lenkzeiten (ungenügende Sozialvorschriften), Unachtsamkeit beim Spurwechsel,
ungenügende Ladungssicherung und zu hohe Geschwindigkeit. Häufig verfügen
Kleintransporter nicht über Stabilisierungssysteme wie ESP, überdies sind die
Unterscheidungskriterien Pkw / Lkw unscharf formuliert. Der GDV sieht als
Möglichkeiten zur Minderung des Problems Maßnahmen wie Tempobegrenzer, bessere
Ladungssicherheit, digitale Fahrtenschreiber, vorgeschriebene Ruhezeiten sowie
Sonntags- und Nachtfahrverbote. (ARCD/GLH)
Aus FPX 07/2003:
Verbesserte Navigationssysteme
Nach den Vorstellungen der Entwickler von Siemens
wird es in Zukunft Navigationssysteme geben, die in die Wegweisungen jeweils
auch ein Bild des Verkehrsgeschehens einblenden. Bisherige Systeme auf der Basis
von GPS (Global Positioning System) haben den Nachteil, dass der Fahrer die
Richtungsangaben, die audiovisuell von Pfeilen auf dem Bildschirm und einer
Frauenstimme übermittelt werden, im Kopf mit der aktuellen Verkehrslage
verknüpfen muss. Das neue "Augmented-Reality-System" kombiniert dagegen eine
Videoaufnahme von der Verkehrslage vor dem Fahrzeug mit den benötigten
Richtungsangaben auf dem Bildschirm. Der Fahrer folgt einfach dem eingeblendeten
Pfeil auf der Straße. Das Video-Bild wird von einer kleinen Kamera am Fahrzeug
geliefert. Dadurch wird der Fahrzeuglenker besonders in schwierigen Situationen,
wie sie z. B. vor komplizierten Kreuzungen und Kreisverkehren auftreten,
entlastet. Der Nachteil: Das Navigationssystem wird nach Einschätzung von
Siemens wegen seiner hohen Anforderungen an den Grafikprozessor frühestens in
einigen Jahren praxistauglich sein. (ARCD/GLH)
Aus FPX 07/2003:
Nach Abzug 190 km/h
Schwere Zeiten für Raser auf Motorrädern. Nach
Bayern und Nordrhein-Westfalen hat jetzt auch die baden-württembergische Polizei
ein schnelles Motorrad mit Laser-Geschwindigkeitsmessung und Video. Es handelt
sich hierbei noch um einen Modellversuch, der im Bereich der Verkehrspolizei
Inspektion Tübingen gefahren wird. Der zuständige Beamte berichtete unlängst,
man konzentriere sich vor allem auf die zweirädrigen Raser auf den Bundes- und
Landstraßen. Den bisherigen Rekord hält ein Biker, der auf einer
oberschwäbischen Landstraße mit netto 190 km/h gemessen wurde. Wo sein
Führerschein jetzt wohl sein mag? (GLH)
|
|
Aus
Juni
2003:
Aus FPX 06/2003:
Fahrlehrer in den Medien
Welches Bild geben die Fahrlehrer in den Medien ab?
Im jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht 2002 des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. steht dazu: "Das Bild des Berufsstandes in der
Öffentlichkeit wird vor allem durch Leistung und Zuverlässigkeit, aber eben vor
allem auch durch die Medien geprägt. Erfreulich ist, dass die Berichterstattung
in den Medien auch im zurückliegenden Jahr überwiegend positiv war". Wer's nicht
glaubt, gehe nach www.auto.t-online.de, der Website des renommierten
Automagazins auto motor sport und rufe "Führerschein-1x1: Richtig mobil machen"
auf. Dieses Spezial für Teens ist objektiv, nennt die entscheidenden Fakten und
setzt brauchbare Wegweiser zur Fahrschule von Qualität. (GLH)
Aus FPX 06/2003:
Anwalts Fastfood
Mit Urteil vom 26.09.2002 (I RZ 44/00) hat der
Bundesgerichtshof den Betrieb telefonischer Rechtsberatungs-Hotlines für
rechtens erklärt. Knapp neun Monate danach gibt es bereits eine Reihe von
Anbietern. Einer davon ist Expressanwalt, ein Zusammenschluss von angeblich bis
zu 150 Rechtsanwälten, der Anrufern unter der Nummer 0190-882 666 33 juristische
Erstberatung am Telefon anbietet. Nach Auffassung der Initiatoren wurde mit der
Entscheidung des BGH dem seit langem in der Bevölkerung herrschenden Wunsch nach
spontaner telefonischer Beratung in Rechtsfragen entsprochen. Die Anwaltshotline
kostet € 1,86 pro Minute und steht täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung.
Laut Expressanwalt soll eine Telefonberatung im Durchschnitt 7 Minuten dauern
und ca. € 13 kosten. Was sich zunächst wie geschenkt anhört, ergibt immerhin
einen Stundensatz von rd. € 112. (OMA GmbH/GLH)
Aus FPX 06/2003:
Mercedes sucht die Nähe
Stückzahlen alleine können es nicht sein, denn die
rund 20 000 Neuwagen, die das Fahrschulgewerbe pro Jahr braucht, sind eine so
berückende Zahl nicht. Aber bekanntermaßen spielt das Lehrfahrzeug der
Fahrschule bei der Kaufentscheidung der jungen Fahrerinnen und Fahrer eine
ziemliche Rolle. War es das, was beim Vertrieb der Marke Mercedes den Ausschlag
gab, fürs Fahrschulgeschäft einen Insider zu engagieren?
Der neue Mann kommt aus einer soliden Hamburger
Fahrlehrerfamilie, heißt Jörg Gajewski, ist 40 Jahre alt, Fahrlehrer und
Diplom-Kaufmann (oder auch andersherum). Sein Debüt auf dem Pforzheimer
Verbandstag fanden die Baden-Württemberger gelungen. Eine Kollegin fasste
zusammen: "Der Mann hat Gespür und Charme, der passt zum guten Stern und auch zu
uns." Na denn… (GLH)
Jörg
Gajewski
Aus FPX 06/2003:
Justitia ohne Grenzen
Wer auf den Straßen des EU-Auslands rast oder sonst
wie die Regeln verletzt, hat künftig kaum mehr eine Chance, ungeschoren
davonzukommen. Die zuständigen Minister der Staaten der Union haben sich am 8.
Mai 2003 auf die gegenseitige Anerkennung von wegen Verkehrsverstößen verhängten
Geldstrafen und Bußgeldbescheiden ausgesprochen, wenn diese auf € 70 oder höher
lauten. Aus also für ungestraftes Aasen jenseits der Grenze, denn wer den
Strafzettel des Gastlands ignoriert, wird im Heimatland zur Kasse gebeten.
Ersatzweise droht Knast. Die Regelung gilt zunächst nur für schwerwiegendere
Verkehrsverstöße, nicht aber für Parksünden. Schon im Juli dieses Jahres soll
die Verordnung in Kraft treten, gerade rechtzeitig zum Urlaubsbeginn. (EU/GLH)
|
|
Aus
Mai
2003:
Aus FPX 05/2003:
Städte-Maut: Ist es die Lösung?
Seit 17. Februar d. Jahres sind 8 Quadratmeilen (ca.
21 km²) der Londoner Innenstadt von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.30
Uhr mautpflichtig (gesetzliche Feiertage ausgenommen). 130 Kameras halten die
Kennzeichen der in die Mautzone einfahrenden Autos fest. Wer die Tagesgebühr von
£ 5 (rd. € 7,50) nicht entrichtet hat, kriegt ein Bußgeld von £ 80 (rd. € 118)
aufgebrummt. Laut Bürgermeister Ken Livingstone ist die Maut die einzig
vernünftige Lösung, um der unerträglich gewordenen Verstopfung der City Herr zu
werden. Mit der Maut, die innerhalb der nächsten 5 Jahre £ 650 Millionen (rd. €
950 Mio.) in die Stadtkasse spülen wird, soll die Verkehrs-Infrastruktur der
City ausgebaut werden. Befreit sind Behindertenfahrzeuge, Anwohner, Fahrzeuge
mit 9 oder mehr Sitzplätzen, Rettungsfahrzeuge, Abschleppwagen und Fahrzeuge mit
alternativem oder elektrischem Antrieb. Trotz zahlreicher Proteste, vor allem
auch von Geschäftsleuten, die um ihren Umsatz bangen, scheinen sich die
Autofahrer zwei Monate nach Einführung mit der Maut arrangiert zu haben. Der
Verkehr hat innerhalb der Mautzone erheblich abgenommen, wo vorher
durchschnittlich nur noch Fußgängertempo ging, läuft es wieder. Fahrräder und
öffentliche Verkehrsmittel sind mehr denn je gefragt. Bürgermeister Livingstone
sieht sich bestätigt und will die Mautzone schon im nächsten Jahr auf weitere
Stadtteile ausdehnen. (GLH)
Aus FPX 05/2003:
Handy: - Bei Unfall Haft
Autofahrer, die am Steuer telefonieren und dabei
einen Menschen überfahren, werden in England mit Haft bis zu fünf Jahren
bestraft. Der Vorsitzende des High Court (höchstes Strafgericht, ähnlich dem
BGH), Lord Woolf, hieß nach britischen Zeitungsberichten einen entsprechenden
Richterspruch gut. Der Schuldige hatte einen Menschen überfahren und getötet,
während er mit seinem Handy eine SMS absetzte. Der Gerichtsvorsitzende will den
Zeitungsberichten zufolge auch das Einschlafen hinter dem Lenkrad nicht mehr als
Entschuldigung für einen Verkehrsunfall gelten lassen. "Jeder, der den Tod eines
Menschen durch gefährliches Fahren verursacht, muss für mindestens ein Jahr
hinter Gitter", sagte Lord Woolf. (GLH)
Aus FPX 05/2003:
Calw: Führerschein via Internet
Die Test-Phase mit Fahrlehrern ist abgeschlossen, ab
sofort können die Bürger des Landkreises Calw ihren Führerschein online
beantragen. Landrat Hans-Werner Köblitz (siehe Bild) testete das neue System als
Erster und tauschte seinen alten Führerschein übers Internet gegen einen
Kartenführerschein um. "Wir haben die innovativste Führerscheinstelle", freute
sich der Calwer Landrat bei der Präsentation des bundesweit einmaligen
Pilot-Projekts.
Das Landratsamt Calw erteilt pro Jahr rd. 12.000
Fahrerlaubnisse. Die Bürger können jetzt ihren Führerscheinantrag samt Passfoto
und Unterschrift von ihrem Heimcomputer online dem Amt übersenden. Das Umwelt-
und Verkehrsministerium hat überdies der digitalen Übermittlung der
Bescheinigungen über Sofortmaßnahmen am Unfallort und den Sehtest zugestimmt.
Das neue Verfahren nimmt den Bürgern nicht nur Wege und das Warten vor Schaltern
ab, es wird, so Bereichsleiterin Gabriele Getzeny, auch zu kürzeren
Bearbeitungszeiten führen. Denn das mit Fördermitteln des Landes
Baden-Württemberg entwickelte EDV-Programm öffnet Schnittstellen zu den
beteiligten Institutionen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und dem TÜV.
Zur Bestellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei werden Foto und
Unterschrift des Führerscheinbewerbers auf dem Datenweg nach Berlin geschickt.
Die Bestellung fließt dort direkt in den Produktionsprozess ein. Das vermeidet
Fehler und spart eine Menge Zeit: Die fertigen Führerscheine kommen nach zwei
Werktagen zurück, bisher dauerte es fünf bis acht Werktage. Auch die Anfragen
beim Kraftfahrt-Bundesamt gehen online wesentlich zügiger. Führerscheine, die
nicht durch den Prüfer ausgehändigt werden können, müssen wegen der
rechtsverbindlichen Unterschrift vorerst noch persönlich beim Landratsamt oder
dem zuständigen Bürgermeisteramt abgeholt werden. Doch die digitale Signatur
könnte irgendwann auch diesen Weg überflüssig machen. (Silke Munsky/GLH)
|
|
Aus
April
2003:
Aus FPX 04/2003:
Nachlässige HU - Land muss zahlen
Wenn Prüfer bei der Kfz-Hauptuntersuchung nach § 29
StVZO schlampen, muss das zuständige Bundesland dafür haften. Das legte das OLG
Koblenz in seinem Grundsatzurteil vom 02.09. 2002 (Az.: 12 U 266/01) fest,
nachzulesen in Neue Juristische Wochenschrift, Ausgabe 4/2003. Bei einem durch
technischen Mangel bedingten Unfall, der bei der regelmäßigen, gesetzlich
vorgeschriebenen Hauptuntersuchung hätte auffallen müssen, sind die Länder nicht
nur dem Fahrzeughalter, sondern grundsätzlich auch anderen Unfallopfern zum
Schadensersatz verpflichtet, so das OLG. Das Gericht gab der Klage einer
Autofahrerin statt, deren Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Wagen kollidiert
war, weil zuvor ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift und ins Schleudern
gebracht hatte. Untersuchungen am Wagen des Unfallverursachers ergaben
erhebliche Mängel an der Hinterachse. Die Richter hielten den betroffenen
Prüfern vor, ihre Amtspflichten verletzt zu haben. Dafür müsse das Land
Rheinland-Pfalz, wo die Untersuchung stattfand, der Klägerin Schadenersatz
leisten. (ARCD/GLH)
Aus FPX 04/2003:
Zwei Prozent weniger Verkehrstote in 2002
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen
Bundesamtes wurden im Jahr 2002 auf Deutschlands Straßen bei Verkehrsunfällen
6.828 (- 2,1% gegenüber 2001) Verkehrsteilnehmer getötet und rund 476.000 (-
3,7%) verletzt. Dies waren die wenigsten Verkehrstoten seit Einführung der
Statistik der Straßenverkehrsunfälle im früheren Bundesgebiet im Jahr 1953. Die
meisten Verkehrstoten gab es 1970 in Deutschland, nämlich 21.332. Die Polizei
registrierte im Jahr 2002 insgesamt 2,28 Mill. Unfälle (- 3,9% gegenüber 2001);
darunter 362.000 Unfälle mit Personenschaden (- 3,6%) und 129.000 schwerwiegende
Unfälle mit Sachschaden (- 4,3%). Mehr Verkehrstote gab es im Jahr 2002 in
Berlin (+ 26%), in Rheinland-Pfalz (+ 17%), in Baden-Württemberg (+ 5%) und in
Niedersachsen (+ 3%). In den übrigen Ländern wurden gegenüber 2001 weniger
Verkehrsteilnehmer getötet. Die stärksten Rückgänge gab es in Hamburg (- 38%),
Bremen (minus 26%) und Sachsen-Anhalt (- 15%). Im Bundesdurchschnitt wurden 2002
rund 83 Verkehrsteilnehmer je 1 Mill. Einwohner getötet. Weit über diesem
Durchschnitt lagen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 164, in Brandenburg
(138) und in Thüringen (110), weit darunter in den Stadtstaaten Hamburg (20),
Bremen (21) und Berlin (24). Mehr dazu unter
www.destatis.de (destatis/GLH)
Aus FPX 04/2003:
Bluetooth
Sie kennen die Bluetooth-Technologie noch nicht?
Dann lassen Sie sich kurz erklären, dass man damit im Nahbereich fantastische
drahtlose Verbindungen zwischen Workstations und Notebooks, zu Handys, Druckern,
digitalen Kameras, Tastaturen usw. herstellen kann. Der übliche Kabelsalat
entfällt, Bluetooth ersetzt das alles im Nussschalenformat. Mit dem Knopf am Ohr
kann man bis zu 10 Meter vom Handy entfernt hören und sprechen -
Strahlenbelastung gleich Null. Die Bluetooth-Technologie bedient sich einer
weltweit kompatiblen Frequenz (2.4 GHz), die überall verfügbar ist. Mehr darüber
unter www.bluetooth.com,
leider bis jetzt nur in Englisch. (GLH)
Aus FPX 04/2003:
Anlagenfonds: Bernie und Claus-Dieter
Erinnern Sie sich an Bernie Cornfeld? Mit seinem
IOS-Fond versprach er Mitte/Ende der 60er-Jahre unaufhaltsamen Reichtum. Vor
allem Mittelständler, darunter nicht wenige Fahrlehrer, trugen ihr Geld zu
Bernie, um dadurch alsbald, wie es einer ausdrückte, dem Pfenniggeschäft der
Fahrschule zu entwachsen. Bernie legte eine kolossale Pleite hin, Hunderte
Millionen Dollar waren weg, noch heute wird über deren Verbleib gerätselt. In
den 80er-Jahren trat ein anderer Fondmanager auf: Claus-Dieter Weida. Der indes
hatte vor allem das Geld der Fahrlehrer im Visier. Seine betrügerische Pleite
anno ´91 schmerzte den Berufsstand der Fahrlehrer weit mehr als die von Bernie,
denn sein Fond war nicht ein anonymes internationales Finanzsyndikat, sondern
angeblich ein solides schwäbisches Produkt, dem man jahrelang vertraut hatte.
Auch heute wieder klopfen Fondsverkäufer - meist nennen sie sich
Vertriebsrepräsentant oder sonst wie bedeutungsvoll - an die Türen der kleinen
Geschäftsleute und versprechen binnen kurzem die endgültige finanzielle
Erlösung. Trau, schau, wem!, kann man da nur sagen. Dieser Spruch gilt nicht nur
für die Haustür, sondern - wie jüngste Erfahrungen zeigen - auch für manchen
Bankschalter. (GLH)
|
|
Aus
März
2003:
Aus FPX 03/2003:
Führerschein mit 17: Meinung gespalten
Der Nachrichtensender n-tv hat Ende Januar 03,
unmittelbar nach dem 41. Deutschen Verkehrs-gerichtstag, den Besuchern seiner
Homepage folgende Frage gestellt: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dafür
plädiert, dass Jugendliche künftig schon mit 17 Jahren ans Steuer dürfen. Was
meinen Sie?
Hier das Ergebnis:
A: Guter Vorschlag: 48%
B: Lehne ich ab: 48%
C: Ist mir ganz egal: 4% (n-tv, GLH)
Aus FPX 03/2003:
Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige gefordert
Eignung und Unabhängigkeit von Kfz-Sachverständigen
sind bisher nur bei der amtlichen Fahrzeugüberwachung gesetzlich geregelt.
Ansonsten kann sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, ein Schild mit der
Bezeichnung "Kraftfahrzeug-Sachverständiger" vor die Tür hängen. Das wurde auf
dem 41. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar kritisiert. Kurios: In einem
Fall half nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) nicht
etwa das Argument der fachlichen Nichteignung, sondern erst das deutsche
Wettbewerbsrecht, um einer Arzthelferin ihr eigenes Kfz-Sachverständigenbüro zu
verbieten. Die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein fordern seit längerem
ein eigenes Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, in dem ein einheitliches
Berufsbild, Vorschriften über Zugangsqualifikationen, Weiterbildung,
Qualitätssicherung und die Unabhängigkeit als Gutachter geregelt werden. Dies
sei schon in deren eigenem Interesse, denn seit dem 1. August 2002 hafteten die
gerichtlichen Sachverständigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
außergerichtlichen Gutachtern drohe sogar für einfache Fahrlässigkeit eine
Haftung gegenüber Auftraggebern und Dritten, wie z.B. Versicherungen. (ARCD)
Aus FPX 03/2003:
Fahren ab 17: Polizei überfordert
Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt aus
praktischen Gründen die Einführung des Führerscheins mit 17 ab. Die Polizei sei
personell nicht in der Lage, die mit dem Projekt verbundenen
Auflagen zu kontrollieren, sagte Sprecherin Elisabeth Reiher am Donnerstag
(31.1.) in Goslar. Das Personal reiche nicht aus, um etwa die Einhaltung des
geplanten Tempolimits für 17-Jährige oder ein Nachtfahrverbot zu überwachen.
Gute Erfahrungen zum Beispiel aus dem dünn besiedelten Schweden seien auf
Deutschland nicht übertragbar. (dpa)
Aus FPX 03/2003:
Handyverbot bewährt sich
Nach Ansicht von Generalbundesanwalt Kay Nehm hat
sich das Verbot des Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung bewährt.
Eine lückenlose Überwachung sei allerdings nicht durchsetzbar, sagte Nehm am
Rande des 41. Verkehrsgerichtstags in Goslar. Ziel sei gewesen, die gefährlichen
Situationen zu vermeiden, die durch die Bedienung des Gerätes entstehen. Jedoch
habe man schon bei Einführung des Verbots gewusst, "dass die Überwachung zu
extremen Problemen führen wird, weil im fahrenden Verkehr niemand ist, der das
kontrollieren kann". Nach Unfällen lasse sich aber nachprüfen, ob das Handy eine
Rolle gespielt habe. "Wenn keine Freisprechanlage im Auto ist, aber ein Handy,
wird der Gutachter sicher prüfen, wann das letzte Gespräch geführt worden ist."
Das könne auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den Autofahrer haben. (GLH)
Aus FPX 03/2003:
2002 weniger Drogentote in Baden-Württemberg
Nach den am 2. Januar 2003 vom
baden-württembergischen Innenministerium vorgelegten vorläufigen Zahlen waren im
Südweststaat in 2002 erheblich weniger Drogentote zu beklagen als im Vorjahr.
Die Sucht forderte mit 189 Toten (71 oder 27% weniger als 2002) jedoch noch
immer einen viel zu hohen Tribut, namentlich unter jungen Menschen. Der Gebrauch
der Partydroge Ecstasy wird im Bericht des Ministeriums als besorgniserregend
eingestuft. Das Ministerium warnt davor, bereits jetzt von einer Trendwende zu
sprechen und unterstreicht die Absicht, die Rauschgiftkriminalität in all ihren
Erscheinungsformen auch in diesem Jahr mit großem Nachdruck zu bekämpfen, dies
gelte schwerpunktmäßig auch für den Straßenverkehr. (GLH)
|
|
Aus
Februar
2003:
Aus FPX 02/2003:
Der Tacho ist 100 Jahre alt
Als Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach anno 1886
ihren 12 km/h schnellen Patent-Motorwagen vorstellten, fand
Geschwindigkeitsmessung noch im Kopf des Fahrers statt. Erst 15 Jahre nach der
Erfindung des Autos meldete der Ingenieur Otto Schulze beim Kaiserlichen
Patentamt in Berlin den Wirbelstrom-Tachometer zum Patent an und erhielt am 7.
Oktober 1902 das Patentrecht zuerkannt. In diesen 100 Jahren ist der Tacho zum
wichtigsten Instrument im Kraftfahrzeug geworden. Eng verbunden mit der
Entwicklung der Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung im Auto sind die
Buchstaben VDO, Kürzel für Tachometer AG - Vereinigte Deuta OTA, Frankfurt am
Main. Heute ist VDO Teil des Siemens-Konzerns. Mehr über die interessante
Entwicklung des Tachos gibt's unter
www.siemensvdo.de. (GLH)
Aus FPX 02/2003:
... Kontrolle ist besser
Die Unfallentwicklung beim Schwerlastverkehr
bereitet der Polizei in Baden-Württemberg große Sorgen. Auf den Autobahnen des
Landes kamen in den ersten neun Monaten des letzten Jahres von insgesamt 86
Getöteten (2001: 64) allein 43 (2001: 20) Personen bei Unfällen mit
Lastkraftwagen ums Leben. Insgesamt starben in Baden-Württemberg in diesem Jahr
bereits 148 Menschen bei Lkw-Unfällen, 28 Personen mehr als 2001. Bei zwei
Serienunfällen auf der Autobahn A 5 rasten am 13. November 2002 innerhalb
kürzester Zeit sieben Lkw und ein Kleintransporter ineinander. Dieser
gefährlichen Entwicklung will die Polizei in den kommenden Monaten durch
intensivierte Kontrollen gezielt entgegenwirken. Am 12. Dezember 02 erging
hierzu der Startschuss mit einem landesweiten Kontrolltag, an dem sich neben der
Landespolizei auch französische und schweizerische Polizeibeamte sowie Beamte
des Bundesamtes für Güterverkehr und des Zolls beteiligten. Dabei wurden
insgesamt 3.683 Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs, aber
besonders auch Kleintransporter, überprüft. In mehr als 1.000 Fällen wurden die
Beamten in teils höchst Besorgnis erregender Weise fündig. Innenminister
Schäuble fasste es in die Worte: "Da bewegen sich teilweise rollende Zeitbomben
auf unseren Straßen." 35 Fahrzeuge mussten wegen gravierender technischer Mängel
sofort aus dem Verkehr gezogen werden. 47 Lkw-Fahrern musste wegen eklatanter
Überschreitung der zulässigen Lenkzeit die Weiterfahrt untersagt werden. Bei
einem Lkw-Fahrer stellten die kontrollierenden Beamten tägliche Lenkzeiten
zwischen 13 und 17 Stunden fest bei maximal 10 erlaubten. Neben
Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten kamen die Beamten auch einer Reihe
krimineller Taten, vor allem Schmuggel- und Passdelikten, auf die Spur.
Wie gesagt, Vertrauen ist gut ... (IM BW, GLH)
Aus FPX 02/2003:
Neu im Internet: Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.
Seit einigen Wochen präsentiert sich die Deutsche
Fahrlehrer-Akademie e.V. auch im Internet. Das "wissenschaftliche Forum der
deutschen Fahrschulen" blickt inzwischen auf 12 Jahre erfolgreicher Arbeit
zurück. Was die Akademie tut, wer sie gegründet hat, wie sie organisiert ist und
noch mehr Wissenswertes findet sich auf der Website:
www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de. (GLH)
Aus FPX 02/2003:
Karte statt „Lappen“?
Kommt eines nicht allzu fernen Tages der
Zwangsumtausch? Auszuschließen ist es nicht, und in vielerlei Hinsicht wäre es
äußerst nützlich, wenn nur noch ein Führerscheinmuster im Verkehr wäre. Aber ob
die Politik jemals den Mumm dazu aufbringen wird? Inzwischen könnten Sie sich
bei Ihren früheren Fahrschülern schon einmal mit einem Briefchen etwa folgenden
Inhalts in Erinnerung bringen:
"Haben Sie noch einen Papier-Führerschein? Den
rosaroten oder gar den grauen? Dann rate ich Ihnen, wie übrigens auch die
namhaften Automobilclubs, das alte Dokument gegen den neuen Kartenführerschein
umzutauschen. Sie verlieren dabei nichts, gewinnen aber besonders bei Reisen ins
Ausland die Sicherheit, dass ihr Führerschein überall ‚verstanden' wird. Und
weil der Schein exakt die Größe einer Scheckkarte hat und aus nahezu
unverwüstlichem Kunststoff hergestellt ist, lässt er sich leichter und sicherer
verwahren als der alte "Lappen". Also nichts wie hin zu Ihrer Führerscheinstelle
- ein Anruf zuvor wegen Öffnungszeiten usw. kann nichts schaden. Ja, ein neueres
Passbild brauchen Sie, und Gebühren kosten tut's natürlich auch, nämlich € 24."
(XE)
|
|
Aus
Januar
2003:
Aus FPX 01/2003: Fahrphysik für Kinder
ADAC, Opel und Michelin haben in den letzten zwei Jahren mit ihrem Programm
"Achtung/ Hallo Auto" rund 250 000 Kindern der 5. Klassen die Zusammenhänge von
Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg demonstriert. Dr. Erhard Oehm,
ADAC-Vizepräsident für Verkehr, bezeichnete das Programm "Achtung/ Hallo Auto"
als einen "unserer wichtigsten Beiträge zur Verkehrserziehung in den Schulen".
Klaudia Martini vom Vorstand der Opel AG will künftig insgesamt 37 Opel Corsa
für dieses Programm bereit stellen. Pädagogisch ausgebildete Moderatoren kommen
in die Schulen und führen den praktischen Anschauungsunterricht kostenlos durch.
Die Kurse bringen physikalische Gesetzmäßigkeiten spielerisch nahe und ergänzen
so den schulischen Verkehrsunterricht. Zum Abschluss des Programms fahren die
Schüler im Auto mit und erleben bei einer Vollbremsung, wie wichtig es ist, sich
im Wagen richtig zu sichern. (PND/GLH)
Aus FPX 01/2003: Blechen die Verbraucher die Lkw-Maut?
Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) befürchtet, dass die
entfernungsabhängige Lkw-Maut in vollem Umfang auf die Verbraucher überwälzt
werden wird. Der Autoclub schließt dies aus einer Pressemitteilung des
Bundesverkehrsministers, in der nur noch von technischen Innovationen, mehr
Gerechtigkeit und besserer Verkehrsinfrastruktur als Wirkungen der Maut, aber
nicht mehr von der von Stolpes Vorgängern so gern beschworenen Entlastung der
Straßen vom Güterverkehr die Rede sei. Das Brummigewerbe bastle überdies, so der
ARCD, längst an Techniken und Methoden, um die Mautbelastung an die verladende
Wirtschaft und somit an die Verbraucher weiterzugeben. Spezielle
Kalkulationsprogramme existierten dafür schon. Kenner erwarteten, dass sich
Warentransporte zwischen drei und 15 Prozent verteuern werden. Und oben drauf
dann noch die Mehrwertsteuer! Na also, sie lässt sich doch immer noch drehen,
die Steuerschraube. (ARCD/GLH)
Aus FPX 01/2003: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen
Ein angetrunkener Kneipengast überquerte völlig unerwartet eine Straße, wurde
von einem Auto angefahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls. Die
Familie des Opfers klagte gegen den Unglücksfahrer auf Schadenersatz. Das
Landgericht Kaiserslautern (Aktenzeichen: 2 S 97/00) kam zu dem Ergebnis, dass
dem Fahrer kein Schuldvorwurf zu machen sei. Dennoch musste er sich mit 25
Prozent an der Schadensumme beteiligen. Bei der Haftungsabwägung entschieden die
Richter, die Kollision mit dem Fußgänger sei für den Fahrer kein unabwendbares
Ereignis gewesen, weil sich an der fraglichen Stelle eine Gaststätte befinde,
deren Leuchtreklame für jedermann erkennbar sei. Am Straßenrand hätten
zahlreiche Autos gestanden, woran der Autofahrer hätte erkennen können, dass die
Kneipe offen war. Weil angetrunkene Gaststättenbesucher zu Spontanreaktionen
neigen, hätte der beklagte Fahrer seine Geschwindigkeit von vornherein
reduzieren müssen. Dieses Urteil, so mahnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)
habe besondere Bedeutung für die kommenden närrischen Wochen. (ARCD/GLH)
Aus FPX 01/2003: Rot ist Rot - auch für Mofas
Weil er es eilig hatte, aber nicht zum Verkehrssünder werden wollte, fuhr ein
Mofafahrer bei Rot auf den Gehweg und bog so hinter der roten Ampel nach rechts
ab. Dies sei ein glatter Rotlichtverstoß, befand das OLG Hamm in seiner
Entscheidung vom 25. April 2002 (AZ: 2 Ss OWi 222/02). Von Gewicht war dabei,
dass der Mofafahrer ca. 15 Meter nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn fuhr. Er
habe sich da noch im unmittelbaren Kreuzungsbereich befunden und dieser gehöre
wie auch der Gehweg zu dem durch die Ampel geschützten Verkehrsraum. Die
obergerichtlich verhängte Geldbuße und das Fahrverbot von einem Monat könnten
künftig helfen, allzu kecke Mofafahrer (und Radfahrer?) zur Ordnung zu rufen. (PND/XE)
Aus FPX 01/2003: Google bringt`s
Sie sind mit Ihrer Fahrschule noch nicht im Internet präsent? Haben noch keine
eigene Website? Dann sollten Sie dringend mal nachsehen, wie sich die Konkurrenz
in diesem Medium tummelt. Dazu rufen sie am besten www.google.de auf, eine
begnadete Suchmaschine. Geben Sie erst nur mal den Begriff Fahrlehrer ein, dann
Fahrschule und zu guter Letzt noch Führerschein. Wir versprechen Ihnen, Sie
kommen binnen kurzem aufs Laufende in Sachen Fahrschulen und Internet. Na dann -
viel Spaß beim Surfen bei der Konkurrenz. (GLH)
|
|