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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 11.03.04

 

Kurznachrichten

Archiv 2003

Aus Dezember 2003:

 

Aus FPX 12/2003: Beim Reinstecken nicht aufgepasst

Dass der Durchgefallene die Schuld zuerst bei anderen sucht und Fettleibige neuerdings McDonalds wegen ihrer Wampe verklagen, ist bekannt. Wer sich jahrzehntelang die Kippen fuderweise auf Lunge reingezogen hat, gibt sich als ahnungslos Verführter aus und will Geld, viel Geld. Nicht nur, dass man an seinen Fehlern nicht schuld sein will, nein, man will auch noch Kapital daraus schlagen - für das andere aufkommen sollen. Diese perverse Mentalität abhanden gekommener Eigenverantwortung muss unlängst einen Autofahrer beflügelt haben, seine Versicherung zu verklagen. Warum? Nun, er hatte die falsche Tülle in den Tankstutzen seines Autos gesteckt und statt Diesel Superbenzin getankt. Diesen Vitaminstoß hielt der Motor nicht aus, die Reparaturkosten für das edle Teil waren erheblich, und dieses Geld wollte er bei seiner Vollkaskoversicherung holen. Aber die schüttelte mit dem Kopf und meinte, für solche Bedienungsfehler sei sie nicht zuständig. Doch der Tankungsexperte gab nicht nach. Jetzt sagte der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 322/02) endgültig basta. Die Richter haben sich in der Urteilsbegründung zwar feiner ausgedrückt, aber gemeint haben sie zweifellos, dass für solche Eseleien die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht aufzukommen hat. (GLH)

 

Aus FPX 12/2003: Pappe weg - trügerischer Ersatz vom Ausland

Wer den Führerschein durch Entzug verloren hat, scheint eine besonders leichte Beute für Schwindler zu sein, die einen im EU-Ausland leicht zu erwerbenden "Ersatz-Führerschein" versprechen, der angeblich auch in Deutschland gilt. Die Anzahl der Fälle muss immerhin so groß sein, dass der Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) es für notwendig hielt, eine Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Er wollte wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über diesen "Führerschein-Tourismus" hat. Dazu muss man wissen, dass ein ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig ist, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte oder ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden ist (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV). Wer trotzdem in Deutschland fährt, weil er sich durch den "Ersatz-Führerschein" hierzu berechtigt glaubt, begeht eine mit Strafe bedrohte Handlung. Das Bundesverkehrsministerium will künftig verschärft gegen die unseriösen Anbieter vorgehen und lässt in einem Fall bereits die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges und Anstiftung zum Fahren ohne Führerschein ermitteln. Auf europäischer Ebene soll der Informationsaustausch zwischen den nationalen Führerscheinbehörden durch ein neues IDA-Netzwerk (Interchange of Data between Administrations) verbessert werden, um den Führerschein-Tourismus der Gestrauchelten einzudämmen. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 12/2003: Einfach drauf und los?

Kleinroller mit Elektroantrieb, auch Scooter genannt, liegen als Spaßgeräte im Trend. Aber die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH warnt: Nicht alle Scooter haben eine nationale oder EG-Betriebserlaubnis! Und ohne die dürfen sie auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden. Oft sind Lenkung, Fahrverhalten und Bremsanlage nicht für den Straßenverkehr ausgelegt. Ob ein Führerschein oder nur eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist, richtet sich nach der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Gefährts. Für Scooter ohne Betriebserlaubnis kann diese nach erfolgreicher Einzelabnahme durch eine Prüforganisation nachträglich beantragt werden. Doch das kann teuer werden, zumal wenn für Importe ausreichende technische Daten nicht vorliegen. Begutachtungsgebühren können im Zweifel ein Mehrfaches des Kaufbetrages erreichen. "Wer also nicht nur ein Spaßgerät für den Hinterhof will, sollte im Fachhandel ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis kaufen", rät Roger Eggers vom TÜV Nord. (ARCD/GLH)

Aus November 2003:

 

Aus FPX 11/2003: Fließband-Führerschein

Matt Davis ist Motorjournalist. Nach längerer Tätigkeit in Europa kam er vor kurzem wieder heim nach Kalifornien, wo er für die wöchentlich erscheinende AUTOWEEK schreibt.

Neben anderen Schritten der Wiedereingliederung musste er seinen mühsam erworbenen europäischen Führerschein in einen kalifornischen umtauschen. "Es ist erstaunlich, wie fix das hier geht: Man betritt unangemeldet die Führerscheinstelle, nimmt sich eine Nummer und füllt während des Wartens schon mal den Antrag aus. Dann ruft eine freundliche Frau meine Zahl auf, will 15 Dollar und einen Abdruck meines rechten Daumens. Danach macht sie ein Foto Marke Ex-Knacki von mir. Als Nächstes kriege ich einen Prüfungsbogen mit 18 Fragen in die Hand gedrückt. Nach 10 Minuten habe ich das fehlerfrei erledigt, der noch fällige Sehtest läuft in weniger als 30 Sekunden ab. Zuletzt will sie meine Unterschrift auf einem Touchpad, und schon habe ich meinen kalifornischen Führerschein", schreibt er in der AUTOWEEK. Dann das Unerwartete: "Läuft da nicht etwas falsch, wenn man so wichtige Dinge so leicht macht?" fragt Davis seine Leser. Und er fügt an: "Ich wäre für 100 Fragen, und wer mehr als 5 davon falsch macht, sollte es erst nach gründlicher Wissensauffrischung und einer einmonatigen Wartefrist wieder probieren dürfen. Überhaupt sollte vor jeder Verlängerung des Führerscheins Fahrunterricht Pflicht sein, einmal alle vier Jahre würde das keinem schaden." Ob das wohl dem Entbürokratisierungs-Terminator Arnold gefiele?

Anmerkung der Redaktion: In Kalifornien werden Pkw- und Motorradführerscheine nach jeweils 4 Jahren ungültig. (GLH)

 

Aus FPX 11/2003: Sicherheit im Ehrenamt

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat jüngst eine neue Broschüre herausgebracht, die auf die Risiken aufmerksam macht, die mit einem Ehrenamt verbunden sein können, und Tipps gibt, wie man sich dagegen versichern kann. Es ist bekannt, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sehr häufig in Vereinen, Nachbarschaftsinitiativen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind, nicht zu vergessen die vielen non-profit Jobs beim Fahrlehrerverband. Wer sich für andere engagiert, denkt oft nicht an die eigene Absicherung. Doch auch im Ehrenamt kann vielerlei Unvorhersehbares eintreten, das die Frage aufwirft: Wer kommt für den Schaden auf? Die Broschüre Sicherheit im Ehrenamt - Gut gesichert Gutes tun hilft, wichtige Fragen des Versicherungsschutzes für das freiwillige Engagement zu klären. Einzelexemplare können kostenlos beim Informationszentrum "Zukunft klipp und klar" unter der Rufnummer 0800/742 43 75 bestellt werden. Im Internet steht sie unter www.gdv.de zum Download bereit. (GDV/GLH)

 

Aus FPX 11/2003: Große Mehrheit für zweite Ausbildungsphase

Einige Bundesländer wollen bekanntlich die hohen Unfallzahlen bei jungen Fahrern durch das sog. "Begleitete Fahren ab 17" senken. Nun hat DEKRA bei Hauptuntersuchungen 1.200 Kraftfahrer gefragt, was sie vom Führerschein ab 17 Jahren halten. Nur knapp die Hälfte fand die Idee gut. Besonders jüngere Autofahrer im Alter von 18 bis 35 Jahren lehnen das Begleitete Fahren deutlicher ab als ältere. Insgesamt sind 48,3% der Deutschland weit befragten Autofahrer dafür, in Ostdeutschland wesentlich weniger als im Westen. 58,7 Prozent der Befragten sind der Ansicht, das Begleitete Fahren führe zu mehr Routine und Fahrpraxis, so dass sich junge Autofahrer besser einschätzen können, wenn sie dann ab 18 Jahren allein fahren dürfen. 55,5 Prozent der befragten Kraftfahrer glauben nicht, dass die üblichen Verkehrs- und Tempokontrollen ausreichen, um zu verhindern, dass 17-Jährige die Begleitungspflicht umgehen und alleine loslegen. Die meisten Befragten (82,6 Prozent) sind der Ansicht, Fahranfänger sollten - unabhängig vom Alter - grundsätzlich mehr Fahrpraxis haben, bevor sie alleine Auto fahren. Nahezu ebenso viele (82,5 Prozent) halten eine zweite Ausbildungsphase mit Erfahrungsaustausch, Übungsfahrt und Fahrsicherheitstraining für Anfänger im Alter ab 18 Jahren für sinnvoll. (DEKRA/GLH)

Aus Oktober 2003:

 

Aus FPX 10/2003: Eurobußgeld nicht vor 2004

Sie erinnern sich an unsere Nachricht Justitia ohne Grenzen vom Juni 2003? Da hieß es, die EU-Justizminister hätten sich über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen ab € 70 insoweit geeinigt, dass, wer im Land der Tat nicht zahlt, zu Hause zur Kasse gebeten wird. Seitdem war es um diese Einigung still geworden. Auf Anfrage teilte eine Sprecherin des Berliner Justizministeriums jetzt mit, dass mit der Einführung der neuen Regelung frühestens 2004 zu rechnen ist. Vorher müssen sich die EU-Bürokraten noch auf ein einheitliches Formular einigen, außerdem ist ein formeller EU-Beschluss erforderlich, bevor die einzelnen Parlamente die neue Regelung in ihr nationales Recht umsetzen können. Dieser Vorgang zeigt, wie langsam die Mühlen bei der Umsetzung von Entscheidungen auf europäischer Ebene mahlen. Betroffene Autofahrer können sich freuen, wenn ausländische Strafzettel vorläufig noch folgenlos bleiben. Allerdings sei es, so die Warnung des ARCD, schon jetzt nicht auszuschließen, dass Verkehrssünder in ausländische Fahndungscomputer geraten und nach einer Wiedereinreise in das betreffende Land mit Sanktionen rechnen müssen. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 10/2003: Gedämpftes Einsatzhorn ist zu wenig

Bekanntlich genießen Fahrzeuge, die während der Fahrt Blaulicht und Einsatzhorn benutzen, das sog. Wegerecht. Die kombinierten Zeichen fordern von allen anderen Verkehrsteilnehmern unverzüglich - also möglichst rasch - Platz zu machen für die Durchfahrt des Wegerechtsfahrzeugs. Vor einiger Zeit nun hat das Kammergericht Berlin zur Frage der Wahrnehmung der Töne des Einsatzhorns, die von einem als zivil getarnten Polizeifahrzeug ausgingen, geurteilt (KG, 24.2.03 - 12 U 200/01). Im konkreten Fall hatte der am Unfall beteiligte Pkw-Fahrer die Vorfahrt, während das Polizeifahrzeug aus einer untergeordneten Straße auf die Kreuzung fuhr. Weil es zum Zwecke der Tarnung unter der Motorhaube montiert war, gab das Einsatzhorn nur gedämpfte Töne ab, die der Vorfahrtberechtigte angab, überhört zu haben. Den Verlust an Lautstärke buchte das Gericht auf das Konto der Polizei und machte sie für den Unfall haftbar. Hinzu kam, dass kein Blaulicht verwendet wurde. Denn nur wenn Einsatzhorn und Blaulicht zusammen benutzt werden, wird die Inanspruchnahme des Wegerechts rechtswirksam angezeigt (OLG Köln, 7 U 52/95 vom 24.10.1995). (GLH)

 

Aus FPX 10/2003: Blick in die Police

Der Mann war geschockt: Als das Ende der Laufzeit seiner Lebensversicherung gekommen war und mit der Auszahlungssumme ein 20 Jahre zuvor aufgenommenes Baudarlehen getilgt werden sollte, fehlten rund € 45.000. Und das, obwohl im Darlehensvertrag steht: "Die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung bei der (folgt Name der Gesellschaft)." Der Mann ließ sich das nicht gefallen und prozessierte gegen die Sparkasse. Das OLG Karlsruhe gab ihm Recht. Die 45 Mille muss jetzt die Sparkasse drauflegen. Wenn Sie auch mit einer sog. Hypothekentilgungsversicherung finanziert haben, sollten Sie auch mal in ihre Police schauen. (GLH)

 

Aus FPX 10/2003: Die tote Sau am Ortsschild

"Die Regierung in Berlin", so sagte es neulich einer im Fernsehen, "treibt jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf, die dann kurz vor dem Ortsendeschild tot zusammensackt." Apropos Ortsschild: Das von Las Vegas soll das berühmteste und am häufigsten fotografierte sein. Da liegt auch bestimmt nichts Totes, denn die Stadtväter der Zocker- und Konferenzstadt in der Wüste des Bundesstaates Nevada legen größten Wert auf Aufgeräumtheit. In diesem Herbst - besonders im November - gibt es Traumpreise für den Flug und vor allem für die Hotels am berühmten Strip. Einziger Wermutstropfen:
Unsere Landsleute Siegfried & Roy machen im November Pause. (GLH)

Aus September 2003:

 

Aus FPX 09/2003: Bald ohne Handbremshebel

Anfahren am Berg wird für Fahrschüler leichter sein, wenn die vollautomatische elektrische Parkbremse (EPB) von Siemens VDO in Serie gegangen sein wird. Ein Neigungssensor erkennt, wenn das Fahrzeug nach dem Halten hangabwärts driften will und legt automatisch die Bremsbacken/-klötze an. Sobald der Fahrer wieder Gas gibt, wird die Bremse ohne Verzögerung gelöst. Um den Verschleiß niedrig zu halten, setzt das Bremssystem immer nur so viel Bremskraft ein, wie gerade benötigt wird. Auch durch Abstellen des Motors wird die Bremse aktiviert. Darüber hinaus verfügt EPB über eine Notbremsfunktion: Falls einmal das Bremspedal während der Fahrt blockiert wäre, etwa durch einen darunter eingeklemmten Schoßhund (soll schon vorgekommen sein!), lässt sich das Auto per Knopfdruck zum Stillstand bringen. In Kombination mit ABS dosiert EPB die Bremswirkung dann so hoch wie möglich, ohne das Auto ins Schleudern zu bringen. Bislang wird das neue Bremssystem nur in Autos der Oberklasse angeboten, bald soll es aber auch kleineren Leuten zugänglich gemacht werden. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 09/2003: Pkw oder Lkw?

Auf der Autobahn wurde ein Mercedes Sprinter (4,6 t z.G.) mit Tempo 160 gestoppt. Die Bußgeldbehörde stufte das Fahrzeug als Lkw ein, obwohl es im Fahrzeugbrief als Pkw eingetragen ist. Das Oberste Bayerische Landesgericht bestätigte mit Urteil vom 23. Juli 2003 (Az 1 ObOWi 219/03) die Auffassung der Behörde und ließ den Fahrzeughalter abblitzen, der darauf gepocht hatte, das Fahrzeug sei als "geschlossener Pkw" eingetragen und unterliege somit nicht den für Lkw geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Sprecher des BMVBW erklärte hierzu gegenüber dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), dass Kleinlaster als Pkw zugelassen werden können, wenn sie für den Personentransport mit Sicherheits- und Befestigungsgurten für alle Sitzplätze und einer festen Trennwand zum Laderaum ausgestattet sind. Für die rechtliche Beurteilung, ob das Fahrzeug als Pkw oder Lkw unterwegs ist, sei aber der jeweilige Zweck der Fahrt ausschlaggebend. Werde es überwiegend als Material- und Gütertransporter genutzt, gelte es trotz anders lautender Zulassung als Lkw.


Mercedes-Sprinter

Ein Sprecher des Obersten Bayerischen Landesgerichts in München zeigte verwundert, dass das Urteil für Aufsehen sorgte. Schon 1976 hätten das OLG Hamm, 1991 das OLG Düsseldorf und 1997 das BayObLG ähnliche Urteile gesprochen. Von einem Sprecher der DaimlerChrysler AG erfuhr der ARCD, dass von 120.000 bis 130.000 jährlich hergestellten Kleinlastern des Typs Sprinter zwischen 2,8 und 5,9 t z.G. nur etwa 550 eine Zulassung als Pkw erhalten. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 09/2003: George Orwell lässt grüßen - Big Brother in Österreich

Einer Meldung von dpa zufolge hat Österreich jüngst eine neue Form der Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Bei der so genannten SectionControl werden mittels Kameras alle Fahrzeuge auf einem bestimmten Streckenabschnitt registriert. Die Daten werden zu einem Zentralrechner geschickt, der in sekundenschnelle die durchschnittliche Geschwindigkeit errechnet. Wird das erlaubte Tempolimit überschritten, werden die Daten an die Polizei weitergesandt. Bei Unauffälligkeit würden die Daten und Bilder gelöscht, heißt es. Als erste Versuchsstrecke wird seit Anfang August der Kaisermühlentunnel der Donauuferautobahn A22 in Wien auf diese Weise überwacht.

Theoretisch ist damit in Zukunft sogar eine lückenlose Überwachung der Tempolimits auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen möglich: In den vergangenen Monaten wurden im ganzen Land Überkopfkameras installiert, um die ab Januar gültige kilometerabhängige Lastwagen-Maut erheben zu können. (dpa/GLH)

Aus August 2003:

 

Aus FPX 08/2003: Gottschalk Amerika

Haben Sie am 5. Juli, es war ein Samstag, Gottschalk Amerika geguckt? Wenn ja, muss Ihnen als Fahrlehrer das Herz höher geschlagen haben. Obwohl man meist nur 55 Meilen schnell fahren dürfe, sehe er häufig Autos mit allen Vieren nach oben, aus denen mühsam einer herauskrabble. Überhaupt sei Autofahren nicht unbedingt eine Stärke der Amerikaner, das müsse - und jetzt kommt's - an der Ausbildung liegen. Die Hürden, die man in Kalifornien vor den Führerschein gesetzt habe, seien im Vergleich zu Deutschland recht bescheiden. Das muss den Entertainer ermutigt haben, mal schnell den kalifornischen Schein zu machen. Die Theorie ging trotz einiger Patzer gut. Als aber dann ein ziemlich gewichtiger Prüfer den Beifahrersitz einnahm, befiel auch Hansdampf Gottschalk - so kam es jedenfalls heraus - die gemeine Prüfungsflatter. Aber blamiert hat er uns nicht, wie könnte er auch, er hat ja seinerzeit in Bamberg einen guten deutschen Fahrlehrer gehabt … (ZDF/GLH)

 

Aus FPX 08/2003: Golf mit hohem Werterhalt

Der Golf, so lässt uns eine Mitteilung aus Wolfsburg wissen, liege als Gebrauchtwagen bei der Werterhaltung ganz weit vorne. Noch nach fünf Jahren bekomme man für das zweitürige Basismodell (1,4 l, 55 kW) € 7250. Das entspreche 54 Prozent des 1998 entrichteten Neupreises (€ 13.498). Vergleichbare Fahrzeuge anderer europäischer Hersteller erreichten nach der gleichen Zeit nur noch 44 bis 46 Prozent des Neupreises. Auch asiatische Produkte könnten beim Golf nicht mithalten.

Gestützt sind diese Angaben auf von ADAC und Deutsche Automobiltreuhand (DAT) erhobene Daten, die auf der CD "Ge-brauchtwagen 2003/2004" abgebildet sind.

VW presse/GLH)

 

Aus FPX 08/2003: EFA in Prag

Prag ist eine wunderschöne Stadt, manche sagen, die schönste Europas. Unglaublich, was die Menschen dort seit 1990, dem Jahr des Niedergangs der Diktatur, für die Wiederherstellung ihrer prächtigen Bauwerke geleistet haben. Bald wird Tschechien zur Europäischen Union gehören. Doch der tschechische Fahrlehrerverband ist schon jetzt Mitglied der Europäischen Fahrlehrer Assoziation (EFA), die 1982 in Hamburg gegründet wurde und deren Präsident seit wenigen Monaten Gerhard von Bressensdorf ist (www.e-f-a.com). Der diesjährige EFA-Kongress findet vom 31. Oktober bis 1. November in Prag statt. Weil es da fachlich viel zu hören und zu sehen geben wird und weil es für uns Deutsche nur ein Katzensprung ist, sollten wir uns das Ereignis und die Stadt nicht entgehen lassen. Wenn Sie sich jetzt schon anmelden wollen, gehen Sie nach www.traffic-academy.com/efa2003. (GLH)

 

Aus FPX 08/2003: Verhängnisvoller Umweg

Statt vom Arbeitsplatz schnurstracks nach Hause, fuhr ein Mopedfahrer erst noch einen kleinen Umweg von etwas mehr als 100 Metern, um bei seiner Bank Geld abzuheben. Und genau da passierte es: Er erlitt einen Unfall, bei dem er sich schwere Verletzungen zuzog. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied in letzter Instanz, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handle, weil der Mann sich aus "eigenwirtschaftlichen Gründen" vom unmittelbaren Heimweg entfernt habe (B 2 U 40/02 R). Mit diesem engherzigen Urteil entfällt die Leistungspflicht der Berufgenossenschaft. Nach den Buchstaben des Gesetzes mag das ja richtig sein, aber ist es auch gerecht? (GLH)

Aus Juli 2003:

 

Aus FPX 07/2003: Anhänger zu Werbezwecken: wettbewerbswidrig!

An einer öffentlichen Straße einen mit Werbung bepflasterten Anhänger abstellen, kann ohne amtliche Genehmigung teuer werden, denn es ist wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht Frankfurt unlängst entschieden. In seinem Urteil führte das Gericht aus, das Abstellen jedes Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum bedürfe dann einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um eine so genannte Sondernutzung handele. Dies sei grundsätzlich der Fall, wenn das Fahrzeug nicht nur geparkt werde, sondern darüber hinausgehenden Zielen diene (Az: 3/12 O 43/02). Damit gab das Gericht der Klage einem Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs statt, der beanstandet hatte, dass ein Bauunternehmen einen Kfz-Anhänger mit auffälliger Reklamebeschriftung zu Werbezwecken an einer öffentlichen Straße abgestellt hatte. (GLH)

 

Aus FPX 07/2003: Gefährliche Spezies Kleinlaster

Die Fahrer von Kleintransportern verursachen immer häufiger Unfälle auf unseren Straßen. So stiegen zwischen 1998 und 2001 die Unfälle mit Personenschaden, an denen Kleinlaster bis 3,5 t zul. Gesamtmasse beteiligt waren, um 22 Prozent! Auf Autobahnen waren es im gleichen Zeitraum sogar 51 Prozent mehr!

Diese erschreckenden Zahlen gingen aus einer noch nicht abgeschlossenen Unfallanalyse des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hervor, berichtete unlängst der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Danach ereignen sich 60 Prozent der Kleintransporter-Unfälle mit schwerem Personenschaden in geschlossenen Ortschaften. Auf Landstraßen liegt der Anteil bei rund 35 Prozent, auf Autobahnen zwischen 10 und 15 Prozent. Unfallursachen sind vor allem mangelnde Erfahrung der Fahrer, zu lange Lenkzeiten (ungenügende Sozialvorschriften), Unachtsamkeit beim Spurwechsel, ungenügende Ladungssicherung und zu hohe Geschwindigkeit. Häufig verfügen Kleintransporter nicht über Stabilisierungssysteme wie ESP, überdies sind die Unterscheidungskriterien Pkw / Lkw unscharf formuliert. Der GDV sieht als Möglichkeiten zur Minderung des Problems Maßnahmen wie Tempobegrenzer, bessere Ladungssicherheit, digitale Fahrtenschreiber, vorgeschriebene Ruhezeiten sowie Sonntags- und Nachtfahrverbote. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 07/2003: Verbesserte Navigationssysteme

Nach den Vorstellungen der Entwickler von Siemens wird es in Zukunft Navigationssysteme geben, die in die Wegweisungen jeweils auch ein Bild des Verkehrsgeschehens einblenden. Bisherige Systeme auf der Basis von GPS (Global Positioning System) haben den Nachteil, dass der Fahrer die Richtungsangaben, die audiovisuell von Pfeilen auf dem Bildschirm und einer Frauenstimme übermittelt werden, im Kopf mit der aktuellen Verkehrslage verknüpfen muss. Das neue "Augmented-Reality-System" kombiniert dagegen eine Videoaufnahme von der Verkehrslage vor dem Fahrzeug mit den benötigten Richtungsangaben auf dem Bildschirm. Der Fahrer folgt einfach dem eingeblendeten Pfeil auf der Straße. Das Video-Bild wird von einer kleinen Kamera am Fahrzeug geliefert. Dadurch wird der Fahrzeuglenker besonders in schwierigen Situationen, wie sie z. B. vor komplizierten Kreuzungen und Kreisverkehren auftreten, entlastet. Der Nachteil: Das Navigationssystem wird nach Einschätzung von Siemens wegen seiner hohen Anforderungen an den Grafikprozessor frühestens in einigen Jahren praxistauglich sein. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 07/2003: Nach Abzug 190 km/h

Schwere Zeiten für Raser auf Motorrädern. Nach Bayern und Nordrhein-Westfalen hat jetzt auch die baden-württembergische Polizei ein schnelles Motorrad mit Laser-Geschwindigkeitsmessung und Video. Es handelt sich hierbei noch um einen Modellversuch, der im Bereich der Verkehrspolizei Inspektion Tübingen gefahren wird. Der zuständige Beamte berichtete unlängst, man konzentriere sich vor allem auf die zweirädrigen Raser auf den Bundes- und Landstraßen. Den bisherigen Rekord hält ein Biker, der auf einer oberschwäbischen Landstraße mit netto 190 km/h gemessen wurde. Wo sein Führerschein jetzt wohl sein mag? (GLH)

Aus Juni 2003:

 

Aus FPX 06/2003: Fahrlehrer in den Medien

Welches Bild geben die Fahrlehrer in den Medien ab? Im jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht 2002 des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. steht dazu: "Das Bild des Berufsstandes in der Öffentlichkeit wird vor allem durch Leistung und Zuverlässigkeit, aber eben vor allem auch durch die Medien geprägt. Erfreulich ist, dass die Berichterstattung in den Medien auch im zurückliegenden Jahr überwiegend positiv war". Wer's nicht glaubt, gehe nach www.auto.t-online.de, der Website des renommierten Automagazins auto motor sport und rufe "Führerschein-1x1: Richtig mobil machen" auf. Dieses Spezial für Teens ist objektiv, nennt die entscheidenden Fakten und setzt brauchbare Wegweiser zur Fahrschule von Qualität. (GLH)

 

Aus FPX 06/2003: Anwalts Fastfood

Mit Urteil vom 26.09.2002 (I RZ 44/00) hat der Bundesgerichtshof den Betrieb telefonischer Rechtsberatungs-Hotlines für rechtens erklärt. Knapp neun Monate danach gibt es bereits eine Reihe von Anbietern. Einer davon ist Expressanwalt, ein Zusammenschluss von angeblich bis zu 150 Rechtsanwälten, der Anrufern unter der Nummer 0190-882 666 33 juristische Erstberatung am Telefon anbietet. Nach Auffassung der Initiatoren wurde mit der Entscheidung des BGH dem seit langem in der Bevölkerung herrschenden Wunsch nach spontaner telefonischer Beratung in Rechtsfragen entsprochen. Die Anwaltshotline kostet € 1,86 pro Minute und steht täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung. Laut Expressanwalt soll eine Telefonberatung im Durchschnitt 7 Minuten dauern und ca. € 13 kosten. Was sich zunächst wie geschenkt anhört, ergibt immerhin einen Stundensatz von rd. € 112. (OMA GmbH/GLH)

 

Aus FPX 06/2003: Mercedes sucht die Nähe

Stückzahlen alleine können es nicht sein, denn die rund 20 000 Neuwagen, die das Fahrschulgewerbe pro Jahr braucht, sind eine so berückende Zahl nicht. Aber bekanntermaßen spielt das Lehrfahrzeug der Fahrschule bei der Kaufentscheidung der jungen Fahrerinnen und Fahrer eine ziemliche Rolle. War es das, was beim Vertrieb der Marke Mercedes den Ausschlag gab, fürs Fahrschulgeschäft einen Insider zu engagieren?

Der neue Mann kommt aus einer soliden Hamburger Fahrlehrerfamilie, heißt Jörg Gajewski, ist 40 Jahre alt, Fahrlehrer und Diplom-Kaufmann (oder auch andersherum). Sein Debüt auf dem Pforzheimer Verbandstag fanden die Baden-Württemberger gelungen. Eine Kollegin fasste zusammen: "Der Mann hat Gespür und Charme, der passt zum guten Stern und auch zu uns." Na denn… (GLH)

Jörg Gajewski

 

Aus FPX 06/2003: Justitia ohne Grenzen

Wer auf den Straßen des EU-Auslands rast oder sonst wie die Regeln verletzt, hat künftig kaum mehr eine Chance, ungeschoren davonzukommen. Die zuständigen Minister der Staaten der Union haben sich am 8. Mai 2003 auf die gegenseitige Anerkennung von wegen Verkehrsverstößen verhängten Geldstrafen und Bußgeldbescheiden ausgesprochen, wenn diese auf € 70 oder höher lauten. Aus also für ungestraftes Aasen jenseits der Grenze, denn wer den Strafzettel des Gastlands ignoriert, wird im Heimatland zur Kasse gebeten. Ersatzweise droht Knast. Die Regelung gilt zunächst nur für schwerwiegendere Verkehrsverstöße, nicht aber für Parksünden. Schon im Juli dieses Jahres soll die Verordnung in Kraft treten, gerade rechtzeitig zum Urlaubsbeginn. (EU/GLH)

Aus Mai 2003:

 

Aus FPX 05/2003: Städte-Maut: Ist es die Lösung?

Seit 17. Februar d. Jahres sind 8 Quadratmeilen (ca. 21 km²) der Londoner Innenstadt von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.30 Uhr mautpflichtig (gesetzliche Feiertage ausgenommen). 130 Kameras halten die Kennzeichen der in die Mautzone einfahrenden Autos fest. Wer die Tagesgebühr von £ 5 (rd. € 7,50) nicht entrichtet hat, kriegt ein Bußgeld von £ 80 (rd. € 118) aufgebrummt. Laut Bürgermeister Ken Livingstone ist die Maut die einzig vernünftige Lösung, um der unerträglich gewordenen Verstopfung der City Herr zu werden. Mit der Maut, die innerhalb der nächsten 5 Jahre £ 650 Millionen (rd. € 950 Mio.) in die Stadtkasse spülen wird, soll die Verkehrs-Infrastruktur der City ausgebaut werden. Befreit sind Behindertenfahrzeuge, Anwohner, Fahrzeuge mit 9 oder mehr Sitzplätzen, Rettungsfahrzeuge, Abschleppwagen und Fahrzeuge mit alternativem oder elektrischem Antrieb. Trotz zahlreicher Proteste, vor allem auch von Geschäftsleuten, die um ihren Umsatz bangen, scheinen sich die Autofahrer zwei Monate nach Einführung mit der Maut arrangiert zu haben. Der Verkehr hat innerhalb der Mautzone erheblich abgenommen, wo vorher durchschnittlich nur noch Fußgängertempo ging, läuft es wieder. Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel sind mehr denn je gefragt. Bürgermeister Livingstone sieht sich bestätigt und will die Mautzone schon im nächsten Jahr auf weitere Stadtteile ausdehnen. (GLH)

 

Aus FPX 05/2003: Handy: - Bei Unfall Haft

Autofahrer, die am Steuer telefonieren und dabei einen Menschen überfahren, werden in England mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Vorsitzende des High Court (höchstes Strafgericht, ähnlich dem BGH), Lord Woolf, hieß nach britischen Zeitungsberichten einen entsprechenden Richterspruch gut. Der Schuldige hatte einen Menschen überfahren und getötet, während er mit seinem Handy eine SMS absetzte. Der Gerichtsvorsitzende will den Zeitungsberichten zufolge auch das Einschlafen hinter dem Lenkrad nicht mehr als Entschuldigung für einen Verkehrsunfall gelten lassen. "Jeder, der den Tod eines Menschen durch gefährliches Fahren verursacht, muss für mindestens ein Jahr hinter Gitter", sagte Lord Woolf. (GLH)

 

Aus FPX 05/2003: Calw: Führerschein via Internet

Die Test-Phase mit Fahrlehrern ist abgeschlossen, ab sofort können die Bürger des Landkreises Calw ihren Führerschein online beantragen. Landrat Hans-Werner Köblitz (siehe Bild) testete das neue System als Erster und tauschte seinen alten Führerschein übers Internet gegen einen Kartenführerschein um. "Wir haben die innovativste Führerscheinstelle", freute sich der Calwer Landrat bei der Präsentation des bundesweit einmaligen Pilot-Projekts.

Das Landratsamt Calw erteilt pro Jahr rd. 12.000 Fahrerlaubnisse. Die Bürger können jetzt ihren Führerscheinantrag samt Passfoto und Unterschrift von ihrem Heimcomputer online dem Amt übersenden. Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat überdies der digitalen Übermittlung der Bescheinigungen über Sofortmaßnahmen am Unfallort und den Sehtest zugestimmt. Das neue Verfahren nimmt den Bürgern nicht nur Wege und das Warten vor Schaltern ab, es wird, so Bereichsleiterin Gabriele Getzeny, auch zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen. Denn das mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg entwickelte EDV-Programm öffnet Schnittstellen zu den beteiligten Institutionen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und dem TÜV. Zur Bestellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei werden Foto und Unterschrift des Führerscheinbewerbers auf dem Datenweg nach Berlin geschickt. Die Bestellung fließt dort direkt in den Produktionsprozess ein. Das vermeidet Fehler und spart eine Menge Zeit: Die fertigen Führerscheine kommen nach zwei Werktagen zurück, bisher dauerte es fünf bis acht Werktage. Auch die Anfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt gehen online wesentlich zügiger. Führerscheine, die nicht durch den Prüfer ausgehändigt werden können, müssen wegen der rechtsverbindlichen Unterschrift vorerst noch persönlich beim Landratsamt oder dem zuständigen Bürgermeisteramt abgeholt werden. Doch die digitale Signatur könnte irgendwann auch diesen Weg überflüssig machen. (Silke Munsky/GLH)

Aus April 2003:

 

Aus FPX 04/2003: Nachlässige HU - Land muss zahlen

Wenn Prüfer bei der Kfz-Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO schlampen, muss das zuständige Bundesland dafür haften. Das legte das OLG Koblenz in seinem Grundsatzurteil vom 02.09. 2002 (Az.: 12 U 266/01) fest, nachzulesen in Neue Juristische Wochenschrift, Ausgabe 4/2003. Bei einem durch technischen Mangel bedingten Unfall, der bei der regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung hätte auffallen müssen, sind die Länder nicht nur dem Fahrzeughalter, sondern grundsätzlich auch anderen Unfallopfern zum Schadensersatz verpflichtet, so das OLG. Das Gericht gab der Klage einer Autofahrerin statt, deren Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Wagen kollidiert war, weil zuvor ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift und ins Schleudern gebracht hatte. Untersuchungen am Wagen des Unfallverursachers ergaben erhebliche Mängel an der Hinterachse. Die Richter hielten den betroffenen Prüfern vor, ihre Amtspflichten verletzt zu haben. Dafür müsse das Land Rheinland-Pfalz, wo die Untersuchung stattfand, der Klägerin Schadenersatz leisten. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 04/2003: Zwei Prozent weniger Verkehrstote in 2002

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2002 auf Deutschlands Straßen bei Verkehrsunfällen 6.828 (- 2,1% gegenüber 2001) Verkehrsteilnehmer getötet und rund 476.000 (- 3,7%) verletzt. Dies waren die wenigsten Verkehrstoten seit Einführung der Statistik der Straßenverkehrsunfälle im früheren Bundesgebiet im Jahr 1953. Die meisten Verkehrstoten gab es 1970 in Deutschland, nämlich 21.332. Die Polizei registrierte im Jahr 2002 insgesamt 2,28 Mill. Unfälle (- 3,9% gegenüber 2001); darunter 362.000 Unfälle mit Personenschaden (- 3,6%) und 129.000 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (- 4,3%). Mehr Verkehrstote gab es im Jahr 2002 in Berlin (+ 26%), in Rheinland-Pfalz (+ 17%), in Baden-Württemberg (+ 5%) und in Niedersachsen (+ 3%). In den übrigen Ländern wurden gegenüber 2001 weniger Verkehrsteilnehmer getötet. Die stärksten Rückgänge gab es in Hamburg (- 38%), Bremen (minus 26%) und Sachsen-Anhalt (- 15%). Im Bundesdurchschnitt wurden 2002 rund 83 Verkehrsteilnehmer je 1 Mill. Einwohner getötet. Weit über diesem Durchschnitt lagen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 164, in Brandenburg (138) und in Thüringen (110), weit darunter in den Stadtstaaten Hamburg (20), Bremen (21) und Berlin (24). Mehr dazu unter www.destatis.de (destatis/GLH)

 

Aus FPX 04/2003: Bluetooth

Sie kennen die Bluetooth-Technologie noch nicht? Dann lassen Sie sich kurz erklären, dass man damit im Nahbereich fantastische drahtlose Verbindungen zwischen Workstations und Notebooks, zu Handys, Druckern, digitalen Kameras, Tastaturen usw. herstellen kann. Der übliche Kabelsalat entfällt, Bluetooth ersetzt das alles im Nussschalenformat. Mit dem Knopf am Ohr kann man bis zu 10 Meter vom Handy entfernt hören und sprechen - Strahlenbelastung gleich Null. Die Bluetooth-Technologie bedient sich einer weltweit kompatiblen Frequenz (2.4 GHz), die überall verfügbar ist. Mehr darüber unter www.bluetooth.com, leider bis jetzt nur in Englisch. (GLH)

 

Aus FPX 04/2003: Anlagenfonds: Bernie und Claus-Dieter

Erinnern Sie sich an Bernie Cornfeld? Mit seinem IOS-Fond versprach er Mitte/Ende der 60er-Jahre unaufhaltsamen Reichtum. Vor allem Mittelständler, darunter nicht wenige Fahrlehrer, trugen ihr Geld zu Bernie, um dadurch alsbald, wie es einer ausdrückte, dem Pfenniggeschäft der Fahrschule zu entwachsen. Bernie legte eine kolossale Pleite hin, Hunderte Millionen Dollar waren weg, noch heute wird über deren Verbleib gerätselt. In den 80er-Jahren trat ein anderer Fondmanager auf: Claus-Dieter Weida. Der indes hatte vor allem das Geld der Fahrlehrer im Visier. Seine betrügerische Pleite anno ´91 schmerzte den Berufsstand der Fahrlehrer weit mehr als die von Bernie, denn sein Fond war nicht ein anonymes internationales Finanzsyndikat, sondern angeblich ein solides schwäbisches Produkt, dem man jahrelang vertraut hatte. Auch heute wieder klopfen Fondsverkäufer - meist nennen sie sich Vertriebsrepräsentant oder sonst wie bedeutungsvoll - an die Türen der kleinen Geschäftsleute und versprechen binnen kurzem die endgültige finanzielle Erlösung. Trau, schau, wem!, kann man da nur sagen. Dieser Spruch gilt nicht nur für die Haustür, sondern - wie jüngste Erfahrungen zeigen - auch für manchen Bankschalter. (GLH)

Aus März 2003:

 

Aus FPX 03/2003: Führerschein mit 17: Meinung gespalten

Der Nachrichtensender n-tv hat Ende Januar 03, unmittelbar nach dem 41. Deutschen Verkehrs-gerichtstag, den Besuchern seiner Homepage folgende Frage gestellt: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dafür plädiert, dass Jugendliche künftig schon mit 17 Jahren ans Steuer dürfen. Was meinen Sie?
Hier das Ergebnis:
A: Guter Vorschlag: 48%
B: Lehne ich ab: 48%
C: Ist mir ganz egal: 4% (n-tv, GLH)

 

Aus FPX 03/2003: Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige gefordert

Eignung und Unabhängigkeit von Kfz-Sachverständigen sind bisher nur bei der amtlichen Fahrzeugüberwachung gesetzlich geregelt.
Ansonsten kann sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, ein Schild mit der Bezeichnung "Kraftfahrzeug-Sachverständiger" vor die Tür hängen. Das wurde auf dem 41. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar kritisiert. Kurios: In einem Fall half nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) nicht etwa das Argument der fachlichen Nichteignung, sondern erst das deutsche Wettbewerbsrecht, um einer Arzthelferin ihr eigenes Kfz-Sachverständigenbüro zu verbieten. Die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein fordern seit längerem ein eigenes Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, in dem ein einheitliches Berufsbild, Vorschriften über Zugangsqualifikationen, Weiterbildung, Qualitätssicherung und die Unabhängigkeit als Gutachter geregelt werden. Dies sei schon in deren eigenem Interesse, denn seit dem 1. August 2002 hafteten die gerichtlichen Sachverständigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; außergerichtlichen Gutachtern drohe sogar für einfache Fahrlässigkeit eine Haftung gegenüber Auftraggebern und Dritten, wie z.B. Versicherungen. (ARCD)

 

Aus FPX 03/2003: Fahren ab 17: Polizei überfordert

Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt aus praktischen Gründen die Einführung des Führerscheins mit 17 ab. Die Polizei sei personell nicht in der Lage, die mit dem Projekt verbundenen
Auflagen zu kontrollieren, sagte Sprecherin Elisabeth Reiher am Donnerstag (31.1.) in Goslar. Das Personal reiche nicht aus, um etwa die Einhaltung des geplanten Tempolimits für 17-Jährige oder ein Nachtfahrverbot zu überwachen. Gute Erfahrungen zum Beispiel aus dem dünn besiedelten Schweden seien auf Deutschland nicht übertragbar. (dpa)

 

Aus FPX 03/2003: Handyverbot bewährt sich

Nach Ansicht von Generalbundesanwalt Kay Nehm hat sich das Verbot des Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung bewährt. Eine lückenlose Überwachung sei allerdings nicht durchsetzbar, sagte Nehm am Rande des 41. Verkehrsgerichtstags in Goslar. Ziel sei gewesen, die gefährlichen Situationen zu vermeiden, die durch die Bedienung des Gerätes entstehen. Jedoch habe man schon bei Einführung des Verbots gewusst, "dass die Überwachung zu extremen Problemen führen wird, weil im fahrenden Verkehr niemand ist, der das kontrollieren kann". Nach Unfällen lasse sich aber nachprüfen, ob das Handy eine Rolle gespielt habe. "Wenn keine Freisprechanlage im Auto ist, aber ein Handy, wird der Gutachter sicher prüfen, wann das letzte Gespräch geführt worden ist." Das könne auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den Autofahrer haben. (GLH)

 

Aus FPX 03/2003: 2002 weniger Drogentote in Baden-Württemberg

Nach den am 2. Januar 2003 vom baden-württembergischen Innenministerium vorgelegten vorläufigen Zahlen waren im Südweststaat in 2002 erheblich weniger Drogentote zu beklagen als im Vorjahr. Die Sucht forderte mit 189 Toten (71 oder 27% weniger als 2002) jedoch noch immer einen viel zu hohen Tribut, namentlich unter jungen Menschen. Der Gebrauch der Partydroge Ecstasy wird im Bericht des Ministeriums als besorgniserregend eingestuft. Das Ministerium warnt davor, bereits jetzt von einer Trendwende zu sprechen und unterstreicht die Absicht, die Rauschgiftkriminalität in all ihren Erscheinungsformen auch in diesem Jahr mit großem Nachdruck zu bekämpfen, dies gelte schwerpunktmäßig auch für den Straßenverkehr. (GLH)

Aus Februar 2003:

 

Aus FPX 02/2003: Der Tacho ist 100 Jahre alt

Als Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach anno 1886 ihren 12 km/h schnellen Patent-Motorwagen vorstellten, fand Geschwindigkeitsmessung noch im Kopf des Fahrers statt. Erst 15 Jahre nach der Erfindung des Autos meldete der Ingenieur Otto Schulze beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin den Wirbelstrom-Tachometer zum Patent an und erhielt am 7. Oktober 1902 das Patentrecht zuerkannt. In diesen 100 Jahren ist der Tacho zum wichtigsten Instrument im Kraftfahrzeug geworden. Eng verbunden mit der Entwicklung der Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung im Auto sind die Buchstaben VDO, Kürzel für Tachometer AG - Vereinigte Deuta OTA, Frankfurt am Main. Heute ist VDO Teil des Siemens-Konzerns. Mehr über die interessante Entwicklung des Tachos gibt's unter www.siemensvdo.de. (GLH)

 

Aus FPX 02/2003: ... Kontrolle ist besser

Die Unfallentwicklung beim Schwerlastverkehr bereitet der Polizei in Baden-Württemberg große Sorgen. Auf den Autobahnen des Landes kamen in den ersten neun Monaten des letzten Jahres von insgesamt 86 Getöteten (2001: 64) allein 43 (2001: 20) Personen bei Unfällen mit Lastkraftwagen ums Leben. Insgesamt starben in Baden-Württemberg in diesem Jahr bereits 148 Menschen bei Lkw-Unfällen, 28 Personen mehr als 2001. Bei zwei Serienunfällen auf der Autobahn A 5 rasten am 13. November 2002 innerhalb kürzester Zeit sieben Lkw und ein Kleintransporter ineinander. Dieser gefährlichen Entwicklung will die Polizei in den kommenden Monaten durch intensivierte Kontrollen gezielt entgegenwirken. Am 12. Dezember 02 erging hierzu der Startschuss mit einem landesweiten Kontrolltag, an dem sich neben der Landespolizei auch französische und schweizerische Polizeibeamte sowie Beamte des Bundesamtes für Güterverkehr und des Zolls beteiligten. Dabei wurden insgesamt 3.683 Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs, aber besonders auch Kleintransporter, überprüft. In mehr als 1.000 Fällen wurden die Beamten in teils höchst Besorgnis erregender Weise fündig. Innenminister Schäuble fasste es in die Worte: "Da bewegen sich teilweise rollende Zeitbomben auf unseren Straßen." 35 Fahrzeuge mussten wegen gravierender technischer Mängel sofort aus dem Verkehr gezogen werden. 47 Lkw-Fahrern musste wegen eklatanter Überschreitung der zulässigen Lenkzeit die Weiterfahrt untersagt werden. Bei einem Lkw-Fahrer stellten die kontrollierenden Beamten tägliche Lenkzeiten zwischen 13 und 17 Stunden fest  bei maximal 10 erlaubten. Neben Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten kamen die Beamten auch einer Reihe krimineller Taten, vor allem Schmuggel- und Passdelikten, auf die Spur.
Wie gesagt, Vertrauen ist gut ... (IM BW, GLH)

 

Aus FPX 02/2003: Neu im Internet: Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.

Seit einigen Wochen präsentiert sich die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. auch im Internet. Das "wissenschaftliche Forum der deutschen Fahrschulen" blickt inzwischen auf 12 Jahre erfolgreicher Arbeit zurück. Was die Akademie tut, wer sie gegründet hat, wie sie organisiert ist und noch mehr Wissenswertes findet sich auf der Website: www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de. (GLH)

 

Aus FPX 02/2003: Karte statt „Lappen“?

Kommt eines nicht allzu fernen Tages der Zwangsumtausch? Auszuschließen ist es nicht, und in vielerlei Hinsicht wäre es äußerst nützlich, wenn nur noch ein Führerscheinmuster im Verkehr wäre. Aber ob die Politik jemals den Mumm dazu aufbringen wird? Inzwischen könnten Sie sich bei Ihren früheren Fahrschülern schon einmal mit einem Briefchen etwa folgenden Inhalts in Erinnerung bringen:

"Haben Sie noch einen Papier-Führerschein? Den rosaroten oder gar den grauen? Dann rate ich Ihnen, wie übrigens auch die namhaften Automobilclubs, das alte Dokument gegen den neuen Kartenführerschein umzutauschen. Sie verlieren dabei nichts, gewinnen aber besonders bei Reisen ins Ausland die Sicherheit, dass ihr Führerschein überall ‚verstanden' wird. Und weil der Schein exakt die Größe einer Scheckkarte hat und aus nahezu unverwüstlichem Kunststoff hergestellt ist, lässt er sich leichter und sicherer verwahren als der alte "Lappen". Also nichts wie hin zu Ihrer Führerscheinstelle - ein Anruf zuvor wegen Öffnungszeiten usw. kann nichts schaden. Ja, ein neueres Passbild brauchen Sie, und Gebühren kosten tut's natürlich auch, nämlich € 24." (XE)

Aus Januar 2003:

 

Aus FPX 01/2003: Fahrphysik für Kinder

ADAC, Opel und Michelin haben in den letzten zwei Jahren mit ihrem Programm "Achtung/ Hallo Auto" rund 250 000 Kindern der 5. Klassen die Zusammenhänge von Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg demonstriert. Dr. Erhard Oehm, ADAC-Vizepräsident für Verkehr, bezeichnete das Programm "Achtung/ Hallo Auto" als einen "unserer wichtigsten Beiträge zur Verkehrserziehung in den Schulen". Klaudia Martini vom Vorstand der Opel AG will künftig insgesamt 37 Opel Corsa für dieses Programm bereit stellen. Pädagogisch ausgebildete Moderatoren kommen in die Schulen und führen den praktischen Anschauungsunterricht kostenlos durch. Die Kurse bringen physikalische Gesetzmäßigkeiten spielerisch nahe und ergänzen so den schulischen Verkehrsunterricht. Zum Abschluss des Programms fahren die Schüler im Auto mit und erleben bei einer Vollbremsung, wie wichtig es ist, sich im Wagen richtig zu sichern. (PND/GLH)

 

Aus FPX 01/2003: Blechen die Verbraucher die Lkw-Maut?

Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) befürchtet, dass die entfernungsabhängige Lkw-Maut in vollem Umfang auf die Verbraucher überwälzt werden wird. Der Autoclub schließt dies aus einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministers, in der nur noch von technischen Innovationen, mehr Gerechtigkeit und besserer Verkehrsinfrastruktur als Wirkungen der Maut, aber nicht mehr von der von Stolpes Vorgängern so gern beschworenen Entlastung der Straßen vom Güterverkehr die Rede sei. Das Brummigewerbe bastle überdies, so der ARCD, längst an Techniken und Methoden, um die Mautbelastung an die verladende Wirtschaft und somit an die Verbraucher weiterzugeben. Spezielle Kalkulationsprogramme existierten dafür schon. Kenner erwarteten, dass sich Warentransporte zwischen drei und 15 Prozent verteuern werden. Und oben drauf dann noch die Mehrwertsteuer! Na also, sie lässt sich doch immer noch drehen, die Steuerschraube.  (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 01/2003: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Ein angetrunkener Kneipengast überquerte völlig unerwartet eine Straße, wurde von einem Auto angefahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls. Die Familie des Opfers klagte gegen den Unglücksfahrer auf Schadenersatz. Das Landgericht Kaiserslautern (Aktenzeichen: 2 S 97/00) kam zu dem Ergebnis, dass dem Fahrer kein Schuldvorwurf zu machen sei. Dennoch musste er sich mit 25 Prozent an der Schadensumme beteiligen. Bei der Haftungsabwägung entschieden die Richter, die Kollision mit dem Fußgänger sei für den Fahrer kein unabwendbares Ereignis gewesen, weil sich an der fraglichen Stelle eine Gaststätte befinde, deren Leuchtreklame für jedermann erkennbar sei. Am Straßenrand hätten zahlreiche Autos gestanden, woran der Autofahrer hätte erkennen können, dass die Kneipe offen war. Weil angetrunkene Gaststättenbesucher zu Spontanreaktionen neigen, hätte der beklagte Fahrer seine Geschwindigkeit von vornherein reduzieren müssen. Dieses Urteil, so mahnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) habe besondere Bedeutung für die kommenden närrischen Wochen. (ARCD/GLH) 

 

Aus FPX 01/2003: Rot ist Rot - auch für Mofas

Weil er es eilig hatte, aber nicht zum Verkehrssünder werden wollte, fuhr ein Mofafahrer bei Rot auf den Gehweg und bog so hinter der roten Ampel nach rechts ab. Dies sei ein glatter Rotlichtverstoß, befand das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 25. April 2002 (AZ: 2 Ss OWi 222/02). Von Gewicht war dabei, dass der Mofafahrer ca. 15 Meter nach der Ampel wieder auf die Fahrbahn fuhr. Er habe sich da noch im unmittelbaren Kreuzungsbereich befunden und dieser gehöre wie auch der Gehweg zu dem durch die Ampel geschützten Verkehrsraum. Die obergerichtlich verhängte Geldbuße und das Fahrverbot von einem Monat könnten künftig helfen, allzu kecke Mofafahrer (und Radfahrer?) zur Ordnung zu rufen. (PND/XE)

 

Aus FPX 01/2003: Google bringt`s

Sie sind mit Ihrer Fahrschule noch nicht im Internet präsent? Haben noch keine eigene Website? Dann sollten Sie dringend mal nachsehen, wie sich die Konkurrenz in diesem Medium tummelt. Dazu rufen sie am besten www.google.de auf, eine begnadete Suchmaschine. Geben Sie erst nur mal den Begriff Fahrlehrer ein, dann Fahrschule und zu guter Letzt noch Führerschein. Wir versprechen Ihnen, Sie kommen binnen kurzem aufs Laufende in Sachen Fahrschulen und Internet. Na dann - viel Spaß beim Surfen bei der Konkurrenz. (GLH)