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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
08.11.11 |
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Kurznachrichten
Archiv 2004 |
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Aus
Dezember
2004:
Aus FPX 12/2004:
Heckflügel adieu
Verhinderte Rennfahrer, die ihre Schüssel mit einem grandiosen Heckspoiler aus
Aluminium aufmotzen wollen, gehen schweren Zeiten entgegen. Wie aus gewöhnlich
gut unterrichteter Quelle zu erfahren war, sollen diese Konstruktionen künftig
nicht mehr zugelassen werden. Grund: Die grotesken Flügelwerke auf dem
Fahrzeugheck können schon bei mittleren Geschwindigkeiten wie ein Messer wirken.
Der Nutzen ist gleich Null, denn ihr Anbau erfüllt lediglich optische Wünsche,
ohne die Fahreigenschaften wirklich zu verbessern. Von dem Verbot sollen nicht
nur Neumontagen betroffen sein, sondern auch bereits vorhandene Flügelsysteme.
Wie weiter zu hören war, will das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) früher erteilte
positive Gutachten für Heck-Aluspoiler zurückziehen oder für ungültig erklären
lassen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert in diesem
Zusammenhang, dass sich Verkehrsminister und Behörden in den verschiedenen
Bundesländern noch immer nicht zu einer einheitlichen Haltung durchringen
konnten. Es werde höchste Zeit, dass Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO für
gefährliche und typfremde Spoiler nicht mehr erteilt und Einzelabnahmen nach
Abs. 2 nicht mehr vorgenommen würden. ARCD / GLH
Aus FPX 12/2004:
Ungleiche Fahrlehrerprüfungen
Eine vor
anderthalb Jahrzehnten von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
angestellte Erhebung förderte bei Fahrlehrerprüfungen grobe, um nicht zu sagen
groteske Unterschiede der Organisation, des Ablaufs und - vor allem - der
Anforderungen zutage. Erstaunlich waren dabei nicht nur drastische Gefälle von
Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Prüfungsausschuss zu
Prüfungsausschuss innerhalb einzelner Bundesländer. Neuerdings geht die Rede von
einem lebhaften Prüfungstourismus, der - wie könnte es anders sein - seinen Pfad
vom Soliden zum Lockeren zieht. Experten bezweifeln, dass Letzteres noch viel
mit den einschlägigen Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes und der
Fahrlehrer-Prüfungsordnung gemein hat. Die Moral verderbende Schlupflöcher schon
beim Berufseinstieg? 35 Jahre nach Erlass des Fahrlehrergesetzes sollte man
meinen, die Länder hätten das allmählich im Griff. Denkt man allerdings an die
seit Jahrzehnten bei der Fahrschulüberwachung herrschenden föderalen
Unterlassungen, ist der Glaube an die innerdeutsche Harmonisierung des Vollzugs
des Fahrlehrerrechts auf eine harte Probe gestellt. GLH
Aus FPX 12/2004: Raser
- nur Einzelfälle?
Der
Karlsruher Autobahnraser vom letzten Jahr, dem der Tod einer jungen Frau und
ihrer Tochter zur Last gelegt wurde, hat die Revision zurückgezogen. Damit ist
das Urteil vom 16.2.2004, das wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in
Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen auf ein Jahr Freiheitsstrafe
mit Bewährung, € 12.000 Buße, Führerscheinentzug und ein Jahr Sperre plädiert
hatte, rechtskräftig. Dieses Strafmaß war offenbar nicht abschreckend genug.
Denn Fälle brutaler Raserei auf der Autobahn sind an der Tagesordnung. Unlängst
hat ein BMW-Fahrer auf der A 81 bei Weinsberg einen schweren Unfall verursacht.
Mit fast 200 km/h raste er in einen vorausfahrenden Opel, der sich überschlug.
Beide Insassen wurden verletzt, Auto Totalschaden. Ein anderer Rowdy, seines
Zeichens Rechtsanwalt, wollte auf der A 1 bei Bremen ausgerechnet eine
Zivilstreife der Polizei von der Überholspur drängeln. Mit fast 200 km/h war der
39-Jährige mehrfach fast bis auf eine Wagenlänge auf vor ihm fahrende Autos
aufgefahren. Dabei hat er wild gestikuliert, immer wieder aufgeblendet und links
geblinkt. Einzelfälle? Nein, sagt die Polizei, rasen und drängeln ist "in".
Wetten, dass demnächst die Einführung einer allgemeinen
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen politisch wieder heiß wird? GLH
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Aus
November
2004:
Aus FPX 11/2004:
Fahrlehrerversicherung: Genussrechtskapital mehrfach überzeichnet
Das
unlängst von der Fahrlehrerversicherung VaG für ihre Mitglieder eingerichtete
Genussrechtskapital in Höhe von € 2,5 Millionen war schon wenige Tage nach
Beginn der Zeichnungsfrist (15. September) überzeichnet. Inzwischen ist die
Überzeichnung so groß, dass selbst bei Herabsetzung der Zuteilung auf € 1000 pro
Antragsteller bei weitem nicht alle berücksichtigt werden können. Nun wird über
die Zuteilung, wie das auch von Anfang an vorgesehen war, nach Eingangsdatum des
Antrags entschieden. Dass jetzt viele zurückgewiesen werden müssen, tut weh.
Andererseits ist der hohe Zuspruch ein grandioser Vertrauensbeweis für das
Unternehmen. Wie es zur Einrichtung des Genussrechtskapitals kam? Nun, der Vater
des Gedankens war, den Mitgliedern durch Investition eine Möglichkeit zur
Teilhabe am Erfolg des Unternehmens zu erschließen. Dabei wurde zunächst auch
die Umwandlung des Versicherungsvereins in eine Aktiengesellschaft erwogen. Nach
eingehender Prüfung erwies sich dies aus betriebswirtschaftlichen und
steuerlichen Gründen - jedenfalls derzeit - nicht als eine unbedingt attraktive
Lösung. Um aber den Gedanken der Mitgliederbeteiligung nicht fallen lassen zu
müssen, wurde die im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 53 c) enthaltene
Möglichkeit des Genussrechtskapitals realisiert. Allerdings setzt das Recht hier
der Zuführung zu den sog. "eigenen Mitteln" klare Grenzen. Deshalb wäre es zum
jetzigen Zeitpunkt unternehmerisch wenig sinnvoll gewesen, ein größeres
Genussrechtskapital als € 2,5 Millionen aufzulegen. GLH
Aus FPX 11/2004:
Wann
kommt die 3. EU-Führerscheinrichtlinie?
Wie aus
gewöhnlich gut unterrichteter Quelle zu erfahren ist, wird die 3.
EU-Führerscheinrichtlinie voraussichtlich Ende 2005 im Amtsblatt der EU stehen.
Zuvor aber muss der vom Ministerrat Anfang Oktober abgesegnete Entwurf noch
einige höhere Hürden nehmen. So die des Europäischen Parlaments und vielleicht
auch noch die der Regierungschefs. Nach jetzigem Stand bleiben den
Mitgliedstaaten nach Erlass der Richtlinie 4 Jahre Zeit für die Umsetzung und 2
weitere Jahre für die verbindliche Einführung. So wird man also das Jahr 2011
schreiben, bevor die neuen Regeln greifen. Der Zwangsumtausch der alten Lappen
ist zwar weg, aber neue Führerscheine werden ab dem genannten Zeitpunkt nur noch
für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Beim Wohnsitzwechsel in einen anderen
EU-Staat soll der Umtausch Pflicht werden und muss binnen 2 Jahren nach
Wohnsitznahme erfolgen. Die EU greift mit der neuen Richtlinie auch auf die
bisherigen nationalen Klassen zu, so dass die demnächst einzuführende Klasse S
nur eine sehr begrenzte Lebensdauer haben dürfte. Zu begrüßen ist der in der
Klasse B geplante Wegfall des Kriteriums "Leergewicht" beim Mitführen von
Anhängern mit mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse (zG). Die neue Richtlinie sieht
vor, dass B ausnahmslos nur noch zum Mitführen von Anhängern bis 750 kg
Gesamtmasse berechtigt. Wer einen schwereren Anhänger mitführen will, braucht
BE. Weniger gut ist die vorgesehene Anhebung des Einsteigermotorrads von 25 auf
35 kW. Hier wäre zu hoffen, dass das Europäische Parlament einhakt und es bei
der bewährten Regelung bleibt. Müssen ältere Kraftfahrer künftig regelmäßig zum
Doktor? Nun, im Moment scheint das weg zu sein. Aufmerksame Beobachter der
Brüsseler Szene glauben aber, dass mindestens ein regelmäßiger Sehtest ab
Lebensalter 45 nicht auszuschließen ist. Und hier könnte nach Einschätzung der
Auguren das Parlament den Ausschlag für ein Pro geben. GLH
Aus FPX 11/2004:
Steuerzahlers Freud
Überlässt
ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Dienstwagen zur privaten Nutzung, so
erhöhen laut Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 18 K 879/ 03) Autotelefon
und Navigationsgerät den für die Besteuerung anzusetzenden Listenpreis nicht.
Die Steuerrichter vertreten die Auffassung, es handle sich hierbei um
Kommunikationsgeräte, die nicht der für die private Nutzung des Pkw zu zahlenden
Steuer unterlägen. GLH
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Aus
Oktober
2004:
Aus FPX 10/2004: Alles klar bei Pedelecs?
Pedelec ist ein Kunstwort aus dem Zweiradbereich. Es steht für Pedal Electric
Cycle. Pedelecs sind, ganz allgemein gesagt, Zweiräder mit Pedalen und
elektrischem Antrieb. Nun gibt es davon eine bestimmte Spezies, sog.
Human-Elektro-Hybride, deren elektrischer Antrieb nur wirkt, wenn der Fahrer in
die Pedale tritt. Bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung von nicht mehr als
25 km/h sollen nach verschiedenen Pressemeldungen für diese Fahrzeuge weder
EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis noch Versicherung, Führerschein oder
Mofaprüfbescheinigung erforderlich sein. Kollidiert das nicht mit dem in
Deutschland geltenden Recht? Einige Pedelecs Schweizer Herkunft überschreiten
diese Werte. Nach Angaben der Hersteller laufen sie bis 35 km/h. Für diese der
Königsklasse (Fachjargon) zugehörigen Elektro-Fahrräder sollen die genannten
Vergünstigungen nicht gelten, obwohl sie ohne Treten, also mit Elektroantrieb
alleine, nur eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h erreichen. Eine dritte
Variante sind Pedelecs mit "Anfahrhilfe". Ihr elektrischer Antrieb bringt sie
ohne Treten vom Stand weg bis auf 6 km/h. Deren Vorkämpfer meinen nun, diese
Pedelecs seien nach der Fahrerlaubnisverordnung Neutra, weil sie nicht mehr als
6 km/h laufen. Aber wo steht das? Wir werden Sie in Sachen Pedelecs auf dem
Laufenden halten. GLH
Aus FPX 10/2004:
Lastzüge künftig 60 Tonnen und 25 Meter lang?
Wie der gewöhnlich gut unterrichtete Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) meldet, gibt der Bundesverband des Deutschen Groß-
und Außenhandels (BGA) in seinem Bestreben nicht nach, in Deutschland dem
60-Tonnen-Lastzug mit 25 m Länge den Weg ebnen zu wollen. Erst jüngst feierte
der BGA einen in Holland gestarteten Modell- versuch als "ein wichtiges Signal
für die deutsche Verkehrspolitik". Bei unseren Nachbarn können seit kurzem im
gesamten Straßennetz bis zu 300 Lkw mit einer Gesamtlänge von 25,25 m und einem
Gesamtgewicht von 60 t zwei Jahre lang in der Praxis getestet werden. Für die
Fahrer soll eine eintägige Zusatzausbildung ausreichen, um die überlangen
Fahrzeugkombinationen beherrschen zu lernen. In Deutschland sind gegenwärtig nur
Züge mit einer Gesamtlänge bis 18,75 Meter und einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen
erlaubt. Der BGA will darüber hinaus auch das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und
Feiertagen kippen. Also: größer, schwerer, Tag und Nacht, Weihnachten und
Ostern, sonntags sowieso, sozusagen eine allgegenwärtige Armada von
Super-Brummis auf unseren ohnehin schon stark belasteten Straßen? Und das,
obwohl zwei Drittel der 37.000 Straßenbrücken in Deutschland älter als 25 Jahre
und nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für den Schwerlastverkehr
nicht geeignet sind? Schon heute sehen sich Millionen von Autofahrern durch den
massiven Lkw-Verkehr stark benachteiligt und in ihrem Fortkommen behindert. Den
Forderungen des BGA ist, da hat der ARCD Recht, eine deutliche Absage zu
erteilen. ARCD/GLH
Aus FPX 10/2004:
Autobahntrassen für 130 km/h ausgelegt
Autobahnen werden für die Geschwindigkeit von 130
km/h trassiert. Danach richten sich bauliche Grenz- und Richtwerte, z.B. für den
Mindestradius von Kurven, für Querneigungen und Haltesichtweiten. Dies teilte
das Bundesverkehrsministerium dem Berliner Bundestagsabgeordneten Swen Schulz
(SPD) auf Anfrage mit. Der Parlamentarier hatte wissen wollen, ob Baukosten für
Autobahnen durch veränderte technische Standards und eine allgemeine
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h eingespart werden könnten. Die
Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens schrieb dem Abgeordneten,
dass die Autobahnen unter günstigen Bedingungen auch höhere Geschwindigkeiten
als 130 km/h zulassen und die geltenden Trassierungsrichtwerte wegen des
"starken Verkehrs und der hohen Belastung durch schwere Lkw" nicht reduziert
werden dürfen. ARCD/GLH
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Aus
September
2004:
Aus FPX 09/2004:
Ist der Edel-A3 ein Fahrschulauto?
Audi lasse sich bei diesem Auto alles, von der
Fußmatte bis zum beleuchteten Make-up-Spiegel, extra und auch ordentlich
bezahlen, schrieb der SPIEGEL. Aber vergessen wir mal das Geld. Fragen wir
lieber: Was ist dran an diesem neuen Kompakten aus Ingolstadt? Soll der
grandiose Kühlergrill signalisieren, dahinter stecke mehr als bei den anderen
seiner Klasse? In der Tat, dieses Sportback genannte Auto ist ein Fünftürer mit
Pfiff. Von außen besticht seine coupé-artige Linie, und innen fühlt man sich
sofort wohl. Als Diesel mit konventioneller Schaltung kommt er in drei
Versionen: als 1.9 TDI mit 77 kW für € 19.050, es folgt der 2,0 TDI mit 103 kW
für € 22.800, und der Quattro für € 24.700 bildet die Spitze. Die Preise
beinhalten in keinem Fall eine Klimaanlage, die ist mit knapp € 1.400 zu
bezahlen. Ansonsten ist die Serienausstattung ordentlich, wenn auch für einen
Kompakten mit Premium-Anspruch nicht gerade üppig. Der Raum im Fond hat
gegenüber dem Dreitürer deutlich gewonnen, was dem Prüfer gefallen dürfte. Die
Sicht ist gut, Cockpit und Bedienungseinrichtungen sind sehr schülerfreundlich,
die Fahreigenschaften exzellent. Wem der Preis nicht zu hoch ist, kauft mit dem
Sportback ein gutes Fahrschulauto mit einem Hauch von Klasse und Exklusivität.
XE
Aus FPX 09/2004:
Academy pro Verbände
Im Academy News Letter vom Juli 2004, dem
offiziellen Organ der Academy Holding AG, liest man Staunenswertes. Da raunten
ja gewisse Buschtrommeln immer wieder von Spannungen zwischen Verbandsoberen und
dem bundesweit in Franchise und Factoring für Fahrschulen operierenden
Unternehmen. Und jetzt dieses! Was? Nun, man hat sich getroffen und
ausgesprochen: die Chefs der Verbände und Matthias Wimpff, Vorstandsvorsitzender
der Academy Holding. Das muss gut gelaufen sein, muss Vertrauen generiert haben.
"Alle die mit dieser Branche (den Fahrschulen, der Verfasser) verbunden sind,
können durch verantwortungsvolles Denken und Handeln mitwirken, dass die
Fahrschulen in Deutschland eine positive Zukunft haben werden. Dabei spielt eine
geschlossene berufständische Vertretung eine bedeutende Rolle, die es gilt,
überall dort, wo es sinnvoll und wichtig ist, zu unterstützen", schreibt Wimpff
in seinem Editorial. Ein klares Bekenntnis zum Vertretungsanspruch der Verbände,
das von Klugheit und Pragmatismus zeugt, aber sich freilich auch in der Praxis
als beständig erweisen muss. XE
Aus FPX 09/2004:
Von Auto zu Auto gesprochen ...
Dass sich Autofahrer übereinander ärgern und dies
gelegentlich durch aufgebrachtes Hupen, Zeigen des Vogels oder sogar des
Stinkefingers äußern, soll ja leider immer wieder vorkommen. Wie wär's, wenn
künftig das Auto die Emotionen oder Wünsche des Fahrers ausdrückte? Zum Beispiel
"Lass' mich rein!" oder "Herzlichen Dank!"

Drei Erfinder haben sich unlängst in den USA eine
Idee patentieren lassen, die das Auto zu ausdrucksstarker Kommunikation
befähigt. Es kann weinen, verschwörerisch blinzeln, und wenn die Motorhaube in
grellem Blau erstrahlt, heißt das "Bitte Hilfe!" Blassrote Färbung der Karosse
meint "Ich schäme mich!", mit hochgezogenen Augenbrauen werden Bedenken
angemeldet. Damit situativ immer das Passende zum Ausdruck kommt, wird eine
Liste der Gefühle mitgeliefert. Der Fahrer muss dann nur noch den entsprechenden
Knopf drücken, und schon erstrahlt beispielsweise die ganze Oberfläche des
Wagens in hellem Glitzter, was bedeutet, "Ich bin hellwach!" Ein schlafendes
Auto hält die Augenlider geschlossen, die Antenne hängt schlaff herab und die
Scheiben sind abgedunkelt. Erstaunen wird durch rosarotes Scheinwerferlicht
signalisiert, und wenn der Fahrer in freudiger Stimmung ist, leuchtet das ganze
Auto in Orange und die Antenne steht erigiert nach oben. Die Erfinder sind
überzeugt, dass die bunten "Lichtspiele" bald in Serie gehen und die Straßen
menschlicher machen werden. Im Übrigen sei das alles auch für Motorräder,
Flugzeuge und Schiffe brauchbar. Frage: Wie wird sich das mit der StVZO und den
amtlichen Hütern der Signalbilder vertragen?
New York Times / GLH
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Aus
August
2004:
Aus FPX 08/2004:
Mehr Brummis an Sonn- und
Feiertagen?
Einer Meldung des Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) zufolge planen die "Randstaaten" der EU eine neue
Attacke gegen die Wochenend- und Feiertagsfahrverbote für Lkw. Insbesondere
Spanien mache Druck für eine EU-einheitliche Regelung. Aus Diplomatenkreisen
höre man, den für die Liberalisierung eintretenden Staaten sei es gelungen,
Großbritannien auf ihre Seite zu ziehen. Durch den Richtlinienvorschlag würden
bestehende Fahrverbote wie in Deutschland zwar nicht grundsätzlich angetastet.
Jedoch sieht die EU-Regelung ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren vor,
wonach Ausnahmen für bestimmte Waren künftig einfacher durchgesetzt werden
könnten. Der von den Randstaaten unterstützte Antrag, bei Fahrten von über 3000
km Lkw die Rückreise zu gestatten, trifft im Transitland Deutschland auf wenig
Sympathie. Inakzeptabel ist zudem der Vorschlag, künftig nicht nur für
Schnittblumen, sondern auch für alle anderen Pflanzen ("living plants")
Ausnahmen zuzulassen. ARCD/GLH
Aus FPX 08/2004:
Lkw und Busse: Bald verschärfte
Kontrollen
Die europäischen Verkehrsminister
verständigten sich darauf, die Zahl der Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten auf
der Straße und in den Betrieben zu erhöhen. Außerdem wurde die Aufhebung des
Exterritorialprinzips beschlossen. Demnach können künftig auch Verstöße von
einem EU-Staat geahndet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen
wurden. Künftig sollen auch die Arbeitgeber der Fahrer für Übertretungen der
Lenk- und Ruhezeiten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Einführung des
digitalen Tachographen, der eine effizientere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten
gewährleisten soll, musste jedoch aufgrund von Verzögerungen bei der
Bauartgenehmigung um ein Jahr auf den 5. August 2005 verschoben werden. 18
Prozent aller Verkehrstoten sind Opfer von Unfällen, in die Lkw verwickelt sind.
Angesichts dieser erschreckenden Zahl sind Maßnahmen zur Verhütung von
Übermüdungen bei Berufskraftfahrern zu begrüßen, schreibt der Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) in einer seiner jüngsten Pressemitteilungen. Wie
der Club weiter berichtete, soll mit Inkrafttreten der Neuregelung eine
wöchentliche Lenkzeit von maximal 56 Stunden gelten.
Die maximale Lenkzeit von 90 Stunden
innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen bleibt. Keine Mehrheit fand der
Vorschlag der Kommission, die regelmäßige tägliche Ruhezeit auf 12 Stunden ohne
Unterbrechung festzuschreiben. Im Rat setzte sich eine Ruhezeit von 11 Stunden
durch, die drei Mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden darf, und zwar
ohne anschließende Kompensation. Die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung gilt
generell für alle Fahrzeuge über 3,5 t, die auf den Straßen der
EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind. Durch das langwierige
Mitentscheidungsverfahren zwischen EU-Ministerrat und Europäischem Parlament
dürften die neuen Regeln nicht vor 2006 in Kraft treten. Außerdem sind
Änderungen an den jetzt getroffenen Beschlüssen nicht auszuschließen. ARCD/GLH
Aus FPX 08/2004:
1er BMW - ein Fahrschulauto?
Jetzt komme der Golf von BMW, hieß
es in einem etwas vorwitzigen Kommentar. Gemeint war der am 18. September bei
den Händlern erscheinende 1er BMW. Und Auto Bild schwärmte, der kleine BMW mit
Frontmotor und Heckantrieb garantiere "maximalen Fahrspaß nach bayerischer Art".
Der Einser hebt sich äußerlich von seiner vielfachen Konkurrenz vor allem durch
seine niedrige Bauweise ab. Der Golf ist immerhin acht und die neue A-Klasse gar
19 Zentimeter höher. Das Interieur ist sehr vornehm und gediegen, die Sitze sind
eine Klasse für sich. Aber ist der Kompakte aus München auch ein Fahrschulauto?
Nun, im "Prüferabteil" geht es nicht sehr geräumig zu. "Warum hat der Einser
denn vier Türen?", fragt ein Autotester. Wenn man erst mal eingestiegen sei,
könnten hinten zwar auch Menschen über 1,85 Meter den Kopf oben tragen, aber der
Knieraum tendiere gegen Null und die Füße müssten gut "sortiert werden". Je nach
Ausstattung übertrifft der Einser seine in den Fahrschulen gängigsten
Wettbewerber leicht um € 3000. Das könnte - neben dem jahrzehntelang
demonstrierten Desinteresse der BMW-Autodivision am Fahrschulmarkt - für spitz
kalkulierende Fahrschulinhaber ein Hemmnis sein, dem noblen Bayern näher zu
treten. Schau mr mal! GLH |
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Aus
Juli
2004:
Aus FPX 07/2004:
“besser-bremsen”
Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe hat die
Schirmherrschaft der Kampagne "besser-bremsen" übernommen. Der Minister würdigt
damit die in Europa einmalige Kampagne zur Förderung von ABS beim Motorrad und
unterstreicht nachhaltig sein Engagement für die Verkehrssicherheit. Getragen
wird die Aktion vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), dem Deutschen
Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) und dem ADAC. "Die Kampagne 'besser bremsen'
hat zum Ziel, Motorradfahrern die Vorteile moderner Bremssysteme näher zu
bringen. Sie ist ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Ziele der
Bundesregierung im Programm für mehr Sicherheit, denn zahlreiche Unfälle könnten
vermieden werden, wenn die Motorräder mit Anti-Blockiersystemen ausgerüstet
würden", lobte der Verkehrsminister die Aktion. Die Kampagne "besser bremsen"
läuft seit 2001. Sie kann sich wissenschaftlich u. a. auch auf die
Schlussfolgerung einer im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
erarbeiteten Studie der Technischen Universität Darmstadt stützen, wonach ABS
nicht nur erheblich kürzere Bremswege ermöglicht, sondern auch beim Bremsen in
Kurven unschätzbare Vorteile bringt. Die diesjährige Abschlussveranstaltung der
Kampagne ist auf der INTERMOT in München im September geplant. Dr. Koch
Consulting / GLH
Aus FPX 07/2004:
Bundesversammlung wählt Peter Tschöpe
Auf der am 18. Juni 2004 in Dortmund abgehaltenen
Jahresversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. wurde Peter
Tschöpe mit großer Mehrheit zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des
Spitzenverbandes der deutschen Fahrlehrer gewählt. Tschöpe tritt die Nachfolge
von Rudi Ebel an, der - wie berichtet - auf eine erneute Kandidatur verzichtet
hatte. Einstimmig wieder gewählt wurde Peter Glowalla, Berlin, der seit 1994 das
Amt des ersten stellvertretenden Vorsitzenden innehat. Mit der Wahl von Tschöpe
hat Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf nun einen besonders in Rechtsfragen
versierten Stellvertreter zur Seite gestellt bekommen. Tschöpe, der seit 1997
den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. führt, will sich in seiner neuen
Aufgabe vor allem der Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und somit auch der Optimierung der für Fahrschulen zulässigen Rechtsformen sowie
der Förderung der pädagogischen Qualität des Nachwuchses widmen. XE
Aus FPX 07/2004: 35 kW für das Einsteigermotorrad?
Es ist längst kein Geheimnis mehr, Brüssel bastelt
an einer neuen Führerschein-Richtlinie. Angenommen, die neue Direktive träte
2005 in Kraft, dann wäre es die dritte innerhalb von 25 Jahren. Freilich, die
erste von 1980 hat substantiell wenig gebracht, es sei denn, man ließe das
rosafarbene Papier des Führerscheins als essentiell gelten. Im neuen Regelwerk
soll u.a. das so genannte Einsteigermotorrad, dessen maximale Nennleistung heute
25 kW (bei mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) beträgt, auf 35 kW angehoben
werden. Angeblich soll damit die Gefahr der Manipulation gebannt werden. Ein
schwaches Argument, denn wer eine 25 kW Maschine illegal auf 40 kW hochpumpen
kann, macht aus 35 kW auch leicht 60 kW. Gegen diese Brüsseler Torheit muss man
dringend Front machen, denn für die Prognose, dass im Falle der Verwirklichung
dieses Planes die von Motorradneulingen ausgehende Unfallbelastung erheblich
steigen würde, bedarf es keiner hellseherischen Fähigkeiten. Es würde übrigens
der Motorradindustrie gut anstehen, sich in die Abwehrfront einzureihen, denn es
geht nicht zuletzt um die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorrads. Auch von
den europäischen Parlamentariern muss man Unterstützung einfordern, denn ein
Stück Sicherheit der Bürger steht auf dem Spiel. GLH |
Aus
Juni
2004:
Aus FPX 06/2004:
Neues Recht
Dieses 2004 hat es in sich! Es konfrontiert die
Fahrlehrer mit einer Fülle neuer Verordnungen. Aber auch die Rechtsprechung, so
z.B. das jüngste Urteil des EUGH über die Anerkennung von in anderen
EU/EWR-Staaten unter zweifelhaften Umständen erworbenen Führerscheinen, bringt
neuen Diskussionsstoff. Die Zweite Phase, offiziell Verordnung über die
freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe
(Fahranfänger-Fortbildungs-Verordnung) genannt, haben wir schon. Und das
Begleitete Fahren, der Pipeline des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen schon fast entschlüpft, ist in Niedersachsen bereits (illegale?)
Realität. Annex II zur Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie wird ab 1. Juli dieses
Jahres erhebliche Auswirkungen auf die Fahrausbildung und Fahrprüfung haben. Zum
Herbst soll die neue nationale Fahrerlaubnisklasse S für dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zusammen mit neuen
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für diese Klasse eingeführt werden. Alles
zusammen viel Stoff, der hohe Fortbildungsansprüche in sich birgt. GLH
Aus FPX 06/2004:
US-Führerscheinumschreibung verweigert
Die Umschreibung eines im Ausland erworbenen
Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis kann Probleme bereiten, wenn alte
Verkehrssünden noch wirken. Ein Deutscher hatte 1995 wegen vorsätzlicher
Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis verloren. Ein Gutachten über seine
Fahreignung fiel im Oktober 1996 negativ aus. Danach übersiedelte der Mann nach
Texas, wo er eine Fahrerlaubnis erwarb. Jetzt wollte er den Führerschein in
Deutschland "umschreiben" lassen. Die zuständige Behörde verlangte ein neues
Gutachten über die Fahreignung. Der Mann lehnte dies ab, worauf die Behörde ihm
eine neue deutsche Fahrerlaubnis verweigerte. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 10 S 1908/03) billigte das Vorgehen der
Behörde. Sie sei berechtigt, eventuellen Zweifeln an der Eignung des
Antragstellers nachzugehen. Wegen seiner Weigerung, sich einem Gutachter zu
stellen, sei die Nichterteilung gerechtfertigt. In seinen weiteren Begründungen
erteilte das Gericht der Wiedererlangung einer deutschen Fahrerlaubnis durch die
Hintertür eine deutliche Absage. ARCD/GLH
Aus FPX 06/2004:
Mehr Autos, aber weniger Luftverpestung
Laut der jüngst veröffentlichten 24.
Shell-Pkw-Studie werden 2030 in Deutschland zwei Millionen Menschen weniger
leben, gleichzeitig aber gibt es bis zu 8,8 Millionen Autos mehr. Künftig
besitzen vor allem immer mehr Frauen und Senioren ein eigenes Auto. Obwohl die
Gesamtfahrleistung aller Pkw in Deutschland steigt, sinkt der Kraftstoffkonsum
deutlich. Die CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs gehen im Vergleich zum
Referenzjahr 1990 um fast ein Drittel zurück. Dafür sorgen vor allem verbesserte
Fahrzeuge, effizientere Motoren und Kraftstoffe, die um biogene sowie
synthetische Komponenten ergänzt werden. Auch im kommenden Vierteljahrhundert
prägen vornehmlich Otto- und Dieselfahrzeuge das Straßenbild. Im Durchschnitt
verbrauchen die Autos auf unseren Straßen im Jahr 2030 aber rund ein Viertel
weniger Kraftstoff als heute. SHELL/GLH
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Aus
Mai
2004:
Aus FPX 05/2004:
Europäisches Motorradinstitut gegründet
EMI lautet das Kürzel für das neue Europäische
Motorrad-Institut, dessen Gründung auf eine Initiative von Dr. Ing. Alexander
Sporner und Dr. phil. Hubert Koch zurückgeht. Das Institut will der
Motorradforschung neue Impulse geben. Die Arbeitsthemen seien vielfältig und
schlössen sowohl technischingenieurwissenschaftliche als auch soziologische,
pädagogische und verhaltenswissenschaftliche Aspekte ein. Die beiden Gründer des
Instituts blicken auf mehr als 25 Jahre eigene Forschungserfahrung in ihrem
Fachgebiet zurück. Das Institut ist unabhängig. Es versteht sich als
Dienstleister für die internationale Motorradindustrie, die Europäische
Kommission, nationale Regierungen sowie nationale und internationale Verbände.
Ziel der Initiatoren ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Motorrads
zu leisten und gleichzeitig die Schwachstellen zu minimieren. Dabei ist ihnen
die Sicherheit des Motorradfahrens ein besonderes Anliegen. Die Initiatoren
unterstreichen ihre Grundeinstellung, wonach sie bürokratische Restriktionen
ablehnen und Reglementierung jeder Art nur akzeptieren, wenn diese nach
wissenschaftlicher Analyse aufgrund unabweisbarer Fakten eingeführt werden. Die
Domain des neuen Instituts ist:
www.europaeisches-motorrad-institut.de. EMI/GLH
Aus FPX 05/2004:
Handy am Ohr gilt als cool
Seit eineinhalb Monaten kostet das Handy am Ohr -
angeblich eine typische Sünde jüngerer Fahrerinnen und Fahrer - € 40 und bringt
einen Punkt. Folgt man den Äußerungen von Polizeibeamten, so zeigt die seit 1.
April geltende Verschärfung noch keine allzu große Wirkung. Der Griff zum Handy
sei nicht nur praktisch motiviert, es gelte vielmehr als cool, fahrender Weise
zu telefonieren. Außerdem seien viele junge Leute, so ein Polizeisprecher, nicht
von der potenziellen Gefahr des einhändigen Lenkens und der Ablenkung durchs
Telefonieren überzeugt. Für eine Freisprechanlage sei man nicht bereit, Geld
auszugeben, und das Kabel für den Knopf im Ohr werde als störend empfunden. Die
Fahrschule, so der in solchen Fällen immer nahe liegende Schluss, habe hier noch
viel pädagogische Überzeugungsarbeit zu leisten. GLH
Aus FPX 05/2004:
Ältere Menschen im Verkehr mehr gefährdet
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes sind
Senioren auf deutschen Straßen besonders gefährdet: Die über 65-Jährigen sind
die einzige Altersgruppe, bei der 2003 mehr Verkehrstote und Verletzte zu
beklagen waren als in 2002. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der getöteten
Zweiradfahrer auf 1.693 (plus 4,1 Prozent). Dagegen kamen in 2003 weniger
Fahrzeuginsassen und auch weniger Fußgänger ums Leben als 2002. Insgesamt
starben 6.618 Menschen durch den Straßenverkehr, das ist die geringste Zahl seit
Einführung der Unfallstatistik im Jahr 1953. Ebenfalls Tiefststand ist bei der
Zahl der getöteten Kinder unter 15 Jahren zu vermelden, sie nahm um 3 Prozent
auf 209 ab. Obwohl bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25
Jahren die Zahl der Getöteten um 10 Prozent und die der Verletzten um 6 Prozent
abnahm, sind sie nach wie vor die Gruppe mit dem höchsten Risiko. Die Zahlen
sprechen für sich: 1.395 Getötete, 17.900 Schwer- und 78.700 Leichtverletzte.
DESTATIS/GLH
Aus FPX 05/2004:
Zweiphasige Fahrausbildung: Drei Länder kochen
eigenes Süppchen
Seit die Parlamentarische Staatssekretärin Doris
Gleicke vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und
Präsident Prof. Bandmann vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) am 24. März
in Berlin den Startschuss für die Freiwillige Fortbildung von Fahranfängern
gaben, läuft der Modellversuch in 13 Bundesländern. In einer Pressemitteilung
begrüßte der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) die Initiative und bedauerte
zugleich, "dass Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ihr
eigenes Süppchen kochen und gegenwärtig nicht teilnehmen". So sei es nicht
möglich, für alle Bundesländer Daten aus der wissenschaftlichen Begleitforschung
zu erheben. Dies wäre aber für seriöse Vergleiche mit Ergebnissen aus parallel
laufenden Versuchen mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" wichtig, monierte der
ARCD. ARCD/GLH
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Aus
April
2004:
Aus FPX 04/2004:
Autobahn im Internet
Kurz vor der Autobahnschulung die aktuelle
Verkehrslage im Internet abfragen? Das kann sich lohnen, denn beim Stehen im
Stau ist der Lerneffekt eher gering. Das Landesprojekt
"Mobilitätsinformationsnetzwerk MOBIN Baden-Württemberg" macht dies jetzt
möglich.
www.mobin.de weiß alles, denn hier laufen alle verfügbaren
Verkehrsdaten in nahezu Echtzeit zusammen. Schleifendetektoren,
Infrarotdetektoren an Autobahnbrücken, Meldungen des Verkehrswarndienstes der
Polizei und die sog. floating cars (Fahrzeuge mit Telematikausrüstung) liefern
die Grundlage für die Berechnung des Verkehrsflusses. IMBW/GLH
Aus FPX 04/2004:
Werden HU und AU bald zusammengelegt?
Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)
jüngst meldete, will die Bundesregierung die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29
StVZO mit der Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO schrittweise
zusammenlegen. Danach soll für moderne, mit On-Board-Diagnose ausgerüstete
Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2006 erstmals in den Verkehr kommen, die AU als
eigenständige Untersuchung abgeschafft und in die HU integriert werden. Ab 2010
soll das auch für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge gelten. Auch
künftig kann das Abgasverhalten als Teiluntersuchung in anerkannten
Fachwerkstätten geprüft werden. Nach einer AU-Mängelstatistik des
Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus dem Jahr 2002 hatten
durchschnittlich 7,1 Prozent der erfassten 4 Millionen Kraftfahrzeuge bei der
Abgasuntersuchung unzulässige Werte. Neuere, mit On-Board-Diagnose und
ungeregeltem Katalysator ausgerüstete Benzin-Pkw wiesen eine Beanstandungsquote
von nur 3 Prozent und solche mit geregeltem Katalysator von rund 6 Prozent auf.
Nach Auffassung des ARCD sollten wegen dieser positiven Ergebnisse die
AU-Intervalle für neue und regelmäßig gewartete Fahrzeuge auf bis zu vier Jahre
verlängert werden. Bei älteren, ohne besondere Abgasreinigungsanlage
ausgerüsteten Benzin-Pkw schnellten allerdings die Mängelquoten auf
durchschnittlich 16 Prozent der untersuchten Fahrzeuge hoch. Laut Untersuchungen
von TÜV, DEKRA und ZDK steigen die Beanstandungsquoten ab einer Laufleistung von
mehr als 40.000 km konstant an. Ab einem Alter von etwa 4 bis 6 Jahren nach
Erstzulassung wachsen sie drastisch. ARCD/GLH
Aus FPX 04/2004:
Motorräder: Tourentaugliche Sportler voll im Trend
Eine für alle Zwecke, so lautete offenbar das Motto
im Jahr 2003. Daher entschieden sich viele Biker für innovative und technisch
hoch entwickelte Sportmotorräder, mit denen auch längere Touren komfortabel zu
absolvieren sind. Ein weiterer Trend des Jahres war der Neo-Retro-Look, dies
sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Rollern. Insgesamt wurden über
284.000 neue motorisierte Zweiräder auf deutschen Straßen registriert. Der
Bestand der motorisierten Zweiräder stieg erstmals über die 5,3 Millionenmarke.
Die generelle Kaufzurückhaltung der deutschen Verbraucher hielt auch im Jahr
2003 an. Allerdings lag die Zahl der Neuzulassungen in 2003 um rund 6 Prozent
höher als in 2002. Sieht man nur das Segment der Motorräder über 125 cm3, dann
fällt das Ergebnis noch erfreulicher aus. Für 2004 erwartet der
Industrie-Verband Motorrad die Trendwende. Im Rennen um die Marktführerschaft
lag BMW mit 19,5 Prozent Marktanteil knapp vorne, gefolgt von Suzuki mit 19,2
Prozent, Yamaha 15,9 Prozent und Honda mit 15,5 Prozent. Bei Leichtkrafträdern
führt Honda souverän mit 25,6 Prozent, gefolgt von Yamaha (12,1 Prozent) und dem
deutschen Hersteller MZ (11,9 Prozent). Bei Rollern aller Kategorien ist Piaggio
mit 41,1 Prozent Marktanteil ganz weit vorne, gefolgt von Suzuki mit 27,1
Prozent. Der Gesamtmarkt musste jedoch mit 33.895 neuen Fahrzeugen einen
Rückgang von 11,9 Prozent verzeichnen. IVM/GLH
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Aus
März
2004:
Aus FPX 03/2004:
Verkehrssünderkartei für dänische Hygiene
Die Akten über deutsche Punktesünder enden meist auf
dänischen Toiletten. Der Spezialreißwolf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in
Flensburg zerschnitzelt jährlich rund 150 Tonnen nicht mehr benötigter
Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit, teilte KBA-Sprecherin Angela Bartholmae mit.
"Der größte Teil davon kommt aus der Verkehrssünderkartei." Die Papierschnitzel
werden nach Dänemark exportiert und dort vorwiegend zu Hygienepapier
verarbeitet. "Wir vernichten garantiert alle auf Personen bezogene Daten so,
dass sie nicht mehr nachvollziehbar sind", sagte Bartholmae. Mit dem Ausbau der
Computersysteme nehme der Papierberg im KBA jedoch langsam ab. "Wir sind auch im
Verkehrszentralregister auf dem besten Weg der Automatisierung", sagte die
Sprecherin. Zurzeit sind 7,1 Millionen Personen im Verkehrszentralregister
eingetragen. Rund 50 Prozent davon werden bereits im Computer "verwaltet". Im
vergangenen Jahr wurden gut 2,4 Millionen Punktekonten gelöscht, zugleich sind
fast 2,8 Millionen Namen neu hinzugekommen. dpa/GLH
Aus FPX 03/2004:
Unwissentlich nicht haftpflichtversichert - Fahrer
haftet
Ist die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeugs
ohne Wissen des Fahrers abgelaufen, stellt ihn das nicht frei von
Regressansprüchen. Dies ist der Tenor eines unlängst veröffentlichten
BGH-Urteils. Ein Lkw-Fahrer, der einen tödlichen Unfall verursacht hatte,
verklagte die Kfz-Haftpflichtversicherung, um Regressansprüchen eines
Sozialversicherungsträgers zu begegnen. Er machte dabei geltend, er habe von der
vor dem Unfall durch den Halter erfolgten Kündigung der Haftpflichtversicherung
nichts gewusst. Der BGH wies die Klage ab (Az.: IV ZR 127/03 vom 14. Januar
2004). Das Gericht verwies auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers und
stellte fest, das Versicherungsvertragsgesetz lasse keine Tür offen, den
gutgläubigen Fahrer von den gegen ihn erhobenen Ansprüchen freizustellen. Die
Konsequenz dieser
Regelung seien "erhebliche Haftungsrisiken" für die Fahrer fremder Fahrzeuge, z.
B. geliehener, gemieteter oder solcher des Arbeitgebers. GLH
Aus FPX 03/2004:
Ausbildung plus Restriktionen = Erfolg
Einer Meldung von AP zufolge zeigen die im
amerikanischen Bundesstaat Wisconsin vor 2 Jahren ergriffenen Maßnahmen zur
Dämpfung der Unfallbeteiligung 16-Jähriger erste greifbare Erfolge. Seit Januar
2002 müssen die jugendlichen Fahrer eine intensivere praktische Fahrausbildung
absolvieren, dürfen höchstens einen weiteren Jugendlichen im Auto mitnehmen und
von Mitternacht bis 05.00 Uhr früh nicht fahren. Die Gesamtzahl der Unfälle der
16-Jährigen ging in den beiden Jahren um 15% zurück, die mit Verletzungen um
31%. John Alley, ein Beamter des Verkehrsministeriums von Wisconsin, bezeichnete
die Ergebnisse als "hoffnungsvoll". "Was wir sehen, gefällt uns sehr, alles
zeigt auf Minderung der Crashs, aber für die Verkündung eines Sieges ist es noch
zu früh, wir brauchen noch mindestens 2 Jahre, um sicher sagen zu können, dass
die ergriffenen Maßnahmen wirken." Dave Greening, einer der Initiatoren des
Programms, sagte: "Wir machen zwar jetzt einen besseren Job für die jungen
Fahrer, was aber noch fehlt, ist ein konsequenterer Vollzug." GLH
Aus FPX 03/2004:
Einparken: Alternativ heißt nicht Wegfall
In einer Pressemeldung vom 17.02.2004 kritisiert der
Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), dass in der Prüfung Klasse B Rückwärts
Einparken künftig als obligatorische Grundfahraufgabe wegfällt. Dies sei eine
"Abschwächung", die wenig Sinn mache, weil gerade dies im fließenden Verkehr
beherrscht sein müsse, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Der Club
scheint da etwas falsch verstanden zu haben. Denn nach wie vor muss dieses
Fahrmanöver gelehrt und geübt werden, weil es in der Prüfung alternativ verlangt
werden kann und auch verlangt werden wird. (GLH)
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Aus
Februar
2004:
Aus FPX 02/2004:
Steuerberater ist dran
Wer die Fristen des Steuerrechts nicht beachtet und
beispielsweise die Steuererklärung zu spät abgibt, kann dafür vom Fiskus extra
zur Kasse gebeten werden. Hat der Steuerpflichtige einen Steuerberater
beauftragt, darf er davon ausgehen, dass dieser nichts versäumt. Der Berater
muss nötigenfalls seinen Mandanten auffordern, ihm noch fehlende Unterlagen zu
übersenden. Wenn er das unterlässt, kann ihn der Steuerpflichtige nach einem
Urteil des OLG Düsseldorf (Az.: 23 U 121/02) für den fälligen Versäumniszuschlag
haftbar machen. Im konkreten Fall waren es € 5000. (OLG /GLH)
Aus FPX 02/2004:
Amerikanische Rechtsprechung
Als Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City mit seinem
Wohnmobil von einem Football-Match nach Hause fuhr, bekam er Kaffeedurst. Er
stellte die automatische Geschwindigkeitsregelung auf 70 mph (ca. 110 km/h) ein
und begab sich in die "Küche", um sich einen Kaffee zu brühen. Weil der
Geschwindigkeitsregler nicht auch noch lenken kann, kam das Wohnmobil von der
Straße ab und überschlug sich mehrfach. Mr. Grazinski verklagte daraufhin den
Hersteller Winnebago auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil in der
Betriebsanleitung der Hinweis gefehlt hatte, dass man bei eingeschalteter
Temporegelung den Fahrerplatz nicht verlassen darf. Das Gericht billigte ihm ein
funkelnagelneues Wohnmobil und noch Schmerzensgeld in Höhe von $ 1.750.000 zu.
Winnebago hat in Erwartung weiterer Fahrer mit ähnlichem Intelligenzquotienten
inzwischen die Betriebsanleitung ergänzt. (GLH)
Aus FPX 02/2004:
Strengere Ahndung für Verkehrsdelikte
Statt wie bisher mit maximal 3 Monaten, kann gegen
Raser und rücksichtslose Fahrer künftig ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten
verhängt werden. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hat Anfang Dezember
letzten Jahres außerdem bestätigt, dass sich Bund und Länder auf einen neuen
Bußgeldkatalog geeinigt haben, der voraussichtlich im Frühjahr 2004 in Kraft
treten soll:
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"Elefantenrennen", die den Verkehr aufhalten, kosten
€ 40 Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
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Wer in einen Kreisverkehr nach links statt nach
rechts einbiegt, zahlt € 20.
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Wer sich als Fahrgast im Bus nicht anschnallt, ist
mit € 30 dabei. Der Fahrer muss auf die Anschnallpflicht hinweisen, wird aber
nicht dafür verantwortlich gemacht, wenn sich einzelne Fahrgäste nicht angurten.
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Telefonieren mit Handy am Lenkrad kostet künftig
€ 40 und bringt einen Punkt in Flensburg.
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Wer auf dem Fahrrad mit Handy telefoniert zahlt
künftig € 25 statt bisher € 15. (GLH)
Aus FPX 02/2004:
692 000 Getötete auf Deutschlands Straßen in den
letzten 50 Jahren
In einer zusammenfassenden Darstellung teilte das
Statistische Bundesamt Ende letzten Jahres mit, dass seit 1953 in Deutschland
692.000 Fahrzeugbenutzer und Fußgänger bei Straßenverkehrsunfällen starben. Am
schlimmsten war es mit 21.332 Getöteten im Jahr 1970. Die wenigsten Toten durch
Verkehrsunfälle, nämlich 6.842, wurden 2002 ermittelt. Die Ergebnisse für das
Jahr 2003 liegen endgültig noch nicht vor, eine weitere Minderung ist nach den
vorläufigen Ergebnissen jedoch zu erwarten. Die positive Entwicklung führt das
Amt auf in eine "Vielzahl von Ursachen" zurück und zählt auf: "Verbesserungen
bei der passiven Sicherheit der Fahrzeuge, der Fahrzeugtechnik, im Straßenbau,
der Verkehrsregelung und den Rettungsketten, eine andere Verkehrsstruktur sowie
eine weitgehende Trennung von Fußgängern, Zweiradfahrern und Kraftfahrzeugen."
Die permanent intensivierte und verbesserte Fahrausbildung bleibt auf dieser
Liste unerwähnt. Das ist mehr als bedauerlich und lässt den Schluss zu, dass der
Einfluss von Schulung und Aufklärung wissenschaftlich noch weithin
unausgeleuchtet ist. (destatis/GLH)
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Aus
Januar
2004:
Aus FPX 01/2004:
ARCD warnt vor „Auto-Socken“
Erfinder aus Norwegen haben aus einem
Polyestergewebe "AutoSocks" entwickelt, die jetzt im Handel für etwa € 80 bis 90
angeboten werden. Sie seien im Vergleich zu Schneeketten viel leichter zu
montieren, böten mehr Fahrkomfort und seien einfacher im Fahrzeug zu verstauen,
lautet die Werbung. Durch elektrostatische Aufladung soll das Gewebe sogar noch
fester am Eis haften als Gummi, und Tests hätten überdies bessere Fahrergebnisse
als bei Winterreifen ergeben. Die Stiftung Warentest hat sich der "AutoSocks"
angenommen und festgestellt, dass sie "keine gute Wahl" sind.
Qualitäts-Winterreifen haften in Kombination mit "AutoSocks" sogar etwas
schlechter als ohne diese. Die "Überzieher" verschleißen schnell und waren im
Praxistest schon nach kurzer Zeit so stark beschädigt, dass sie sich kaum mehr
vom Reifen demontieren ließen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) warnt
die Autofahrer jedenfalls davor, die Schneeketten- und Winterreifenpflicht auf
entsprechenden Strecken durch diese "AutoSocks" unterlaufen zu wollen. Wenn
überhaupt, so können solche Rutschhemmer höchstens bei plötzlich auftretender
Schnee- und Eisglätte auf kurzen Fahrtstrecken hilfreich sein. Die Anbieter
selbst begrenzen die Fahrgeschwindigkeit übrigens auf höchstens 50 km/h, wodurch
Autobahn und Überlandfahrten von vornherein ausgeschlossen sind. (ARCD/GLH)
Aus FPX 01/2004:
In Konkurrenz zu Goslar?
Die Gründer nennen es "Ergänzung zum Deutschen
Verkehrsgerichtstag in Goslar". Doch das neue Institut für Europäisches
Verkehrsrecht, das unlängst in Trier gegründet wurde, soll "ähnlich wie in
Goslar künftig einmal jährlich die Europäischen Verkehrsrechtstage an der Mosel
austragen" so der Sprecher des Instituts, Ulf Lemor. Geleitet wird das als
Verein organisierte Institut an der Europäischen Rechtsakademie in Trier von
Vertretern des ADAC, der Politik und der Versicherungswirtschaft. Lemor, der
auch das Brüsseler Büro des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft leitet, sagte, dass inzwischen 80 Prozent der
Gesetzgebung aus Brüssel stammten. Das Institut werde sich daher auch für die
Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts einsetzen. Es arbeite mit breiter
europäischer Beteiligung in deutscher, französischer und englischer Sprache.
(dpa/GLH)
Aus FPX 01/2004:
Hamm greift wieder mal durch
Das OLG Hamm hat sich in Sachen Rechtsfortbildung
noch nie geziert. Besonders, wenn es um den Straßenverkehr geht, sind aparte
Urteile aus der grünen Stadt an der Lippe fast schon Legende. Jetzt haben die
Hammer Oberlandesrichter entschieden, dass nicht nur das Telefonieren am Steuer
bußgeldbewehrt ist, nein, auch wer das Handy beim Autofahren nur in der Hand
hält, muss € 30 zahlen. Die Einrede des Autofahrers, er habe nicht telefoniert,
sondern nur eine SMS gelesen, half nichts. Es genüge, so das OLG, dass man als
Fahrer mit dem Handy hantiere (Az: 2 Ss Owi 1005/ 02). Frage: Auch wenn ich es
kurz mal dem Beifahrer herüberreiche? (DAR/GLH)
Aus FPX 01/2004:
Tödliche Verkehrsunfälle nehmen weiter ab
Aus einer jüngst veröffentlichten Prognose des
Statistischen Bundesamtes über das Unfallgeschehen im Jahr 2003 ist zu
entnehmen, dass voraussichtlich rund 6.550 Personen im Straßenverkehr getötet
wurden; das sind 4% oder rund 300 weniger als 2002. Zugleich sind dies die
wenigsten Verkehrstoten seit Einführung der Statistik im Jahr 1953. Verletzt bei
Straßenverkehrsunfällen wurden 463 000 Verkehrsteilnehmer, 3% oder rund 13 000
Verletzte weniger als 2002. Aus den vorliegenden Eckdaten sei weiter zu
schließen, so das Amt in seiner Prognose, dass voraussichtlich mehr
Zweiradbenutzer, aber weniger Pkw-Insassen und Fußgänger getötet wurden. (destatis/GLH)
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