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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Kurznachrichten

Archiv 2004

Aus Dezember 2004:

 

Aus FPX 12/2004: Heckflügel adieu

Verhinderte Rennfahrer, die ihre Schüssel mit einem grandiosen Heckspoiler aus Aluminium aufmotzen wollen, gehen schweren Zeiten entgegen. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle zu erfahren war, sollen diese Konstruktionen künftig nicht mehr zugelassen werden. Grund: Die grotesken Flügelwerke auf dem Fahrzeugheck können schon bei mittleren Geschwindigkeiten wie ein Messer wirken. Der Nutzen ist gleich Null, denn ihr Anbau erfüllt lediglich optische Wünsche, ohne die Fahreigenschaften wirklich zu verbessern. Von dem Verbot sollen nicht nur Neumontagen betroffen sein, sondern auch bereits vorhandene Flügelsysteme. Wie weiter zu hören war, will das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) früher erteilte positive Gutachten für Heck-Aluspoiler zurückziehen oder für ungültig erklären lassen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass sich Verkehrsminister und Behörden in den verschiedenen Bundesländern noch immer nicht zu einer einheitlichen Haltung durchringen konnten. Es werde höchste Zeit, dass Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO für gefährliche und typfremde Spoiler nicht mehr erteilt und Einzelabnahmen nach Abs. 2 nicht mehr vorgenommen würden. ARCD / GLH

 

Aus FPX 12/2004: Ungleiche Fahrlehrerprüfungen

Eine vor anderthalb Jahrzehnten von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. angestellte Erhebung förderte bei Fahrlehrerprüfungen grobe, um nicht zu sagen groteske Unterschiede der Organisation, des Ablaufs und - vor allem - der Anforderungen zutage. Erstaunlich waren dabei nicht nur drastische Gefälle von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss innerhalb einzelner Bundesländer. Neuerdings geht die Rede von einem lebhaften Prüfungstourismus, der - wie könnte es anders sein - seinen Pfad vom Soliden zum Lockeren zieht. Experten bezweifeln, dass Letzteres noch viel mit den einschlägigen Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrlehrer-Prüfungsordnung gemein hat. Die Moral verderbende Schlupflöcher schon beim Berufseinstieg? 35 Jahre nach Erlass des Fahrlehrergesetzes sollte man meinen, die Länder hätten das allmählich im Griff. Denkt man allerdings an die seit Jahrzehnten bei der Fahrschulüberwachung herrschenden föderalen Unterlassungen, ist der Glaube an die innerdeutsche Harmonisierung des Vollzugs des Fahrlehrerrechts auf eine harte Probe gestellt. GLH

 

Aus FPX 12/2004: Raser - nur Einzelfälle?

Der Karlsruher Autobahnraser vom letzten Jahr, dem der Tod einer jungen Frau und ihrer Tochter zur Last gelegt wurde, hat die Revision zurückgezogen. Damit ist das Urteil vom 16.2.2004, das wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung, € 12.000 Buße, Führerscheinentzug und ein Jahr Sperre plädiert hatte, rechtskräftig. Dieses Strafmaß war offenbar nicht abschreckend genug. Denn Fälle brutaler Raserei auf der Autobahn sind an der Tagesordnung. Unlängst hat ein BMW-Fahrer auf der A 81 bei Weinsberg einen schweren Unfall verursacht. Mit fast 200 km/h raste er in einen vorausfahrenden Opel, der sich überschlug. Beide Insassen wurden verletzt, Auto Totalschaden. Ein anderer Rowdy, seines Zeichens Rechtsanwalt, wollte auf der A 1 bei Bremen ausgerechnet eine Zivilstreife der Polizei von der Überholspur drängeln. Mit fast 200 km/h war der 39-Jährige mehrfach fast bis auf eine Wagenlänge auf vor ihm fahrende Autos aufgefahren. Dabei hat er wild gestikuliert, immer wieder aufgeblendet und links geblinkt. Einzelfälle? Nein, sagt die Polizei, rasen und drängeln ist "in". Wetten, dass demnächst die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen politisch wieder heiß wird? GLH

Aus November 2004:

 

Aus FPX 11/2004: Fahrlehrerversicherung: Genussrechtskapital mehrfach überzeichnet

Das unlängst von der Fahrlehrerversicherung VaG für ihre Mitglieder eingerichtete Genussrechtskapital in Höhe von € 2,5 Millionen war schon wenige Tage nach Beginn der Zeichnungsfrist (15. September) überzeichnet. Inzwischen ist die Überzeichnung so groß, dass selbst bei Herabsetzung der Zuteilung auf € 1000 pro Antragsteller bei weitem nicht alle berücksichtigt werden können. Nun wird über die Zuteilung, wie das auch von Anfang an vorgesehen war, nach Eingangsdatum des Antrags entschieden. Dass jetzt viele zurückgewiesen werden müssen, tut weh. Andererseits ist der hohe Zuspruch ein grandioser Vertrauensbeweis für das Unternehmen. Wie es zur Einrichtung des Genussrechtskapitals kam? Nun, der Vater des Gedankens war, den Mitgliedern durch Investition eine Möglichkeit zur Teilhabe am Erfolg des Unternehmens zu erschließen. Dabei wurde zunächst auch die Umwandlung des Versicherungsvereins in eine Aktiengesellschaft erwogen. Nach eingehender Prüfung erwies sich dies aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen - jedenfalls derzeit - nicht als eine unbedingt attraktive Lösung. Um aber den Gedanken der Mitgliederbeteiligung nicht fallen lassen zu müssen, wurde die im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 53 c) enthaltene Möglichkeit des Genussrechtskapitals realisiert. Allerdings setzt das Recht hier der Zuführung zu den sog. "eigenen Mitteln" klare Grenzen. Deshalb wäre es zum jetzigen Zeitpunkt unternehmerisch wenig sinnvoll gewesen, ein größeres Genussrechtskapital als € 2,5 Millionen aufzulegen. GLH

 

Aus FPX 11/2004: Wann kommt die 3. EU-Führerscheinrichtlinie?

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle zu erfahren ist, wird die 3. EU-Führerscheinrichtlinie voraussichtlich Ende 2005 im Amtsblatt der EU stehen. Zuvor aber muss der vom Ministerrat Anfang Oktober abgesegnete Entwurf noch einige höhere Hürden nehmen. So die des Europäischen Parlaments und vielleicht auch noch die der Regierungschefs. Nach jetzigem Stand bleiben den Mitgliedstaaten nach Erlass der Richtlinie 4 Jahre Zeit für die Umsetzung und 2 weitere Jahre für die verbindliche Einführung. So wird man also das Jahr 2011 schreiben, bevor die neuen Regeln greifen. Der Zwangsumtausch der alten Lappen ist zwar weg, aber neue Führerscheine werden ab dem genannten Zeitpunkt nur noch für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Beim Wohnsitzwechsel in einen anderen EU-Staat soll der Umtausch Pflicht werden und muss binnen 2 Jahren nach Wohnsitznahme erfolgen. Die EU greift mit der neuen Richtlinie auch auf die bisherigen nationalen Klassen zu, so dass die demnächst einzuführende Klasse S nur eine sehr begrenzte Lebensdauer haben dürfte. Zu begrüßen ist der in der Klasse B geplante Wegfall des Kriteriums "Leergewicht" beim Mitführen von Anhängern mit mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse (zG). Die neue Richtlinie sieht vor, dass B ausnahmslos nur noch zum Mitführen von Anhängern bis 750 kg Gesamtmasse berechtigt. Wer einen schwereren Anhänger mitführen will, braucht BE. Weniger gut ist die vorgesehene Anhebung des Einsteigermotorrads von 25 auf 35 kW. Hier wäre zu hoffen, dass das Europäische Parlament einhakt und es bei der bewährten Regelung bleibt. Müssen ältere Kraftfahrer künftig regelmäßig zum Doktor? Nun, im Moment scheint das weg zu sein. Aufmerksame Beobachter der Brüsseler Szene glauben aber, dass mindestens ein regelmäßiger Sehtest ab Lebensalter 45 nicht auszuschließen ist. Und hier könnte nach Einschätzung der Auguren das Parlament den Ausschlag für ein Pro geben. GLH

 

Aus FPX 11/2004: Steuerzahlers Freud

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Dienstwagen zur privaten Nutzung, so erhöhen laut Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 18 K 879/ 03) Autotelefon und Navigationsgerät den für die Besteuerung anzusetzenden Listenpreis nicht. Die Steuerrichter vertreten die Auffassung, es handle sich hierbei um Kommunikationsgeräte, die nicht der für die private Nutzung des Pkw zu zahlenden Steuer unterlägen. GLH

Aus Oktober 2004:

 

Aus FPX 10/2004: Alles klar bei Pedelecs?

Pedelec ist ein Kunstwort aus dem Zweiradbereich. Es steht für Pedal Electric Cycle. Pedelecs sind, ganz allgemein gesagt, Zweiräder mit Pedalen und elektrischem Antrieb. Nun gibt es davon eine bestimmte Spezies, sog. Human-Elektro-Hybride, deren elektrischer Antrieb nur wirkt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung von nicht mehr als 25 km/h sollen nach verschiedenen Pressemeldungen für diese Fahrzeuge weder EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis noch Versicherung, Führerschein oder Mofaprüfbescheinigung erforderlich sein. Kollidiert das nicht mit dem in Deutschland geltenden Recht? Einige Pedelecs Schweizer Herkunft überschreiten diese Werte. Nach Angaben der Hersteller laufen sie bis 35 km/h. Für diese der Königsklasse (Fachjargon) zugehörigen Elektro-Fahrräder sollen die genannten Vergünstigungen nicht gelten, obwohl sie ohne Treten, also mit Elektroantrieb alleine, nur eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h erreichen. Eine dritte Variante sind Pedelecs mit "Anfahrhilfe". Ihr elektrischer Antrieb bringt sie ohne Treten vom Stand weg bis auf 6 km/h. Deren Vorkämpfer meinen nun, diese Pedelecs seien nach der Fahrerlaubnisverordnung Neutra, weil sie nicht mehr als 6 km/h laufen. Aber wo steht das? Wir werden Sie in Sachen Pedelecs auf dem Laufenden halten. GLH

 

Aus FPX 10/2004: Lastzüge künftig 60 Tonnen und 25 Meter lang?

Wie der gewöhnlich gut unterrichtete Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) meldet, gibt der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) in seinem Bestreben nicht nach, in Deutschland dem 60-Tonnen-Lastzug mit 25 m Länge den Weg ebnen zu wollen. Erst jüngst feierte der BGA einen in Holland gestarteten Modell- versuch als "ein wichtiges Signal für die deutsche Verkehrspolitik". Bei unseren Nachbarn können seit kurzem im gesamten Straßennetz bis zu 300 Lkw mit einer Gesamtlänge von 25,25 m und einem Gesamtgewicht von 60 t zwei Jahre lang in der Praxis getestet werden. Für die Fahrer soll eine eintägige Zusatzausbildung ausreichen, um die überlangen Fahrzeugkombinationen beherrschen zu lernen. In Deutschland sind gegenwärtig nur Züge mit einer Gesamtlänge bis 18,75 Meter und einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen erlaubt. Der BGA will darüber hinaus auch das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen kippen. Also: größer, schwerer, Tag und Nacht, Weihnachten und Ostern, sonntags sowieso, sozusagen eine allgegenwärtige Armada von Super-Brummis auf unseren ohnehin schon stark belasteten Straßen? Und das, obwohl zwei Drittel der 37.000 Straßenbrücken in Deutschland älter als 25 Jahre und nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für den Schwerlastverkehr nicht geeignet sind? Schon heute sehen sich Millionen von Autofahrern durch den massiven Lkw-Verkehr stark benachteiligt und in ihrem Fortkommen behindert. Den Forderungen des BGA ist, da hat der ARCD Recht, eine deutliche Absage zu erteilen. ARCD/GLH

 

Aus FPX 10/2004: Autobahntrassen für 130 km/h ausgelegt

Autobahnen werden für die Geschwindigkeit von 130 km/h trassiert. Danach richten sich bauliche Grenz- und Richtwerte, z.B. für den Mindestradius von Kurven, für Querneigungen und Haltesichtweiten. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium dem Berliner Bundestagsabgeordneten Swen Schulz (SPD) auf Anfrage mit. Der Parlamentarier hatte wissen wollen, ob Baukosten für Autobahnen durch veränderte technische Standards und eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h eingespart werden könnten. Die Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens schrieb dem Abgeordneten, dass die Autobahnen unter günstigen Bedingungen auch höhere Geschwindigkeiten als 130 km/h zulassen und die geltenden Trassierungsrichtwerte wegen des "starken Verkehrs und der hohen Belastung durch schwere Lkw" nicht reduziert werden dürfen. ARCD/GLH

Aus September 2004:

 

Aus FPX 09/2004: Ist der Edel-A3 ein Fahrschulauto?

Audi lasse sich bei diesem Auto alles, von der Fußmatte bis zum beleuchteten Make-up-Spiegel, extra und auch ordentlich bezahlen, schrieb der SPIEGEL. Aber vergessen wir mal das Geld. Fragen wir lieber: Was ist dran an diesem neuen Kompakten aus Ingolstadt? Soll der grandiose Kühlergrill signalisieren, dahinter stecke mehr als bei den anderen seiner Klasse? In der Tat, dieses Sportback genannte Auto ist ein Fünftürer mit Pfiff. Von außen besticht seine coupé-artige Linie, und innen fühlt man sich sofort wohl. Als Diesel mit konventioneller Schaltung kommt er in drei Versionen: als 1.9 TDI mit 77 kW für € 19.050, es folgt der 2,0 TDI mit 103 kW für € 22.800, und der Quattro für € 24.700 bildet die Spitze. Die Preise beinhalten in keinem Fall eine Klimaanlage, die ist mit knapp € 1.400 zu bezahlen. Ansonsten ist die Serienausstattung ordentlich, wenn auch für einen Kompakten mit Premium-Anspruch nicht gerade üppig. Der Raum im Fond hat gegenüber dem Dreitürer deutlich gewonnen, was dem Prüfer gefallen dürfte. Die Sicht ist gut, Cockpit und Bedienungseinrichtungen sind sehr schülerfreundlich, die Fahreigenschaften exzellent. Wem der Preis nicht zu hoch ist, kauft mit dem Sportback ein gutes Fahrschulauto mit einem Hauch von Klasse und Exklusivität. XE

 

Aus FPX 09/2004: Academy pro Verbände

Im Academy News Letter vom Juli 2004, dem offiziellen Organ der Academy Holding AG, liest man Staunenswertes. Da raunten ja gewisse Buschtrommeln immer wieder von Spannungen zwischen Verbandsoberen und dem bundesweit in Franchise und Factoring für Fahrschulen operierenden Unternehmen. Und jetzt dieses! Was? Nun, man hat sich getroffen und ausgesprochen: die Chefs der Verbände und Matthias Wimpff, Vorstandsvorsitzender der Academy Holding. Das muss gut gelaufen sein, muss Vertrauen generiert haben. "Alle die mit dieser Branche (den Fahrschulen, der Verfasser) verbunden sind, können durch verantwortungsvolles Denken und Handeln mitwirken, dass die Fahrschulen in Deutschland eine positive Zukunft haben werden. Dabei spielt eine geschlossene berufständische Vertretung eine bedeutende Rolle, die es gilt, überall dort, wo es sinnvoll und wichtig ist, zu unterstützen", schreibt Wimpff in seinem Editorial. Ein klares Bekenntnis zum Vertretungsanspruch der Verbände, das von Klugheit und Pragmatismus zeugt, aber sich freilich auch in der Praxis als beständig erweisen muss.  XE

 

Aus FPX 09/2004: Von Auto zu Auto gesprochen ...

Dass sich Autofahrer übereinander ärgern und dies gelegentlich durch aufgebrachtes Hupen, Zeigen des Vogels oder sogar des Stinkefingers äußern, soll ja leider immer wieder vorkommen. Wie wär's, wenn künftig das Auto die Emotionen oder Wünsche des Fahrers ausdrückte? Zum Beispiel "Lass' mich rein!" oder "Herzlichen Dank!"

Drei Erfinder haben sich unlängst in den USA eine Idee patentieren lassen, die das Auto zu ausdrucksstarker Kommunikation befähigt. Es kann weinen, verschwörerisch blinzeln, und wenn die Motorhaube in grellem Blau erstrahlt, heißt das "Bitte Hilfe!" Blassrote Färbung der Karosse meint "Ich schäme mich!", mit hochgezogenen Augenbrauen werden Bedenken angemeldet. Damit situativ immer das Passende zum Ausdruck kommt, wird eine Liste der Gefühle mitgeliefert. Der Fahrer muss dann nur noch den entsprechenden Knopf drücken, und schon erstrahlt beispielsweise die ganze Oberfläche des Wagens in hellem Glitzter, was bedeutet, "Ich bin hellwach!" Ein schlafendes Auto hält die Augenlider geschlossen, die Antenne hängt schlaff herab und die Scheiben sind abgedunkelt. Erstaunen wird durch rosarotes Scheinwerferlicht signalisiert, und wenn der Fahrer in freudiger Stimmung ist, leuchtet das ganze Auto in Orange und die Antenne steht erigiert nach oben. Die Erfinder sind überzeugt, dass die bunten "Lichtspiele" bald in Serie gehen und die Straßen menschlicher machen werden. Im Übrigen sei das alles auch für Motorräder, Flugzeuge und Schiffe brauchbar. Frage: Wie wird sich das mit der StVZO und den amtlichen Hütern der Signalbilder vertragen?
New York Times / GLH

Aus August 2004:

 

Aus FPX 08/2004: Mehr Brummis an Sonn- und Feiertagen?

Einer Meldung des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) zufolge planen die "Randstaaten" der EU eine neue Attacke gegen die Wochenend- und Feiertagsfahrverbote für Lkw. Insbesondere Spanien mache Druck für eine EU-einheitliche Regelung. Aus Diplomatenkreisen höre man, den für die Liberalisierung eintretenden Staaten sei es gelungen, Großbritannien auf ihre Seite zu ziehen. Durch den Richtlinienvorschlag würden bestehende Fahrverbote wie in Deutschland zwar nicht grundsätzlich angetastet. Jedoch sieht die EU-Regelung ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren vor, wonach Ausnahmen für bestimmte Waren künftig einfacher durchgesetzt werden könnten. Der von den Randstaaten unterstützte Antrag, bei Fahrten von über 3000 km Lkw die Rückreise zu gestatten, trifft im Transitland Deutschland auf wenig Sympathie. Inakzeptabel ist zudem der Vorschlag, künftig nicht nur für Schnittblumen, sondern auch für alle anderen Pflanzen ("living plants") Ausnahmen zuzulassen. ARCD/GLH

 

Aus FPX 08/2004: Lkw und Busse: Bald verschärfte Kontrollen

Die europäischen Verkehrsminister verständigten sich darauf, die Zahl der Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten auf der Straße und in den Betrieben zu erhöhen. Außerdem wurde die Aufhebung des Exterritorialprinzips beschlossen. Demnach können künftig auch Verstöße von einem EU-Staat geahndet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden. Künftig sollen auch die Arbeitgeber der Fahrer für Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Einführung des digitalen Tachographen, der eine effizientere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten gewährleisten soll, musste jedoch aufgrund von Verzögerungen bei der Bauartgenehmigung um ein Jahr auf den 5. August 2005 verschoben werden. 18 Prozent aller Verkehrstoten sind Opfer von Unfällen, in die Lkw verwickelt sind. Angesichts dieser erschreckenden Zahl sind Maßnahmen zur Verhütung von Übermüdungen bei Berufskraftfahrern zu begrüßen, schreibt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in einer seiner jüngsten Pressemitteilungen. Wie der Club weiter berichtete, soll mit Inkrafttreten der Neuregelung eine wöchentliche Lenkzeit von maximal 56 Stunden gelten.

 

Die maximale Lenkzeit von 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen bleibt. Keine Mehrheit fand der Vorschlag der Kommission, die regelmäßige tägliche Ruhezeit auf 12 Stunden ohne Unterbrechung festzuschreiben. Im Rat setzte sich eine Ruhezeit von 11 Stunden durch, die drei Mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden darf, und zwar ohne anschließende Kompensation. Die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung gilt generell für alle Fahrzeuge über 3,5 t, die auf den Straßen der EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind. Durch das langwierige Mitentscheidungsverfahren zwischen EU-Ministerrat und Europäischem Parlament dürften die neuen Regeln nicht vor 2006 in Kraft treten. Außerdem sind Änderungen an den jetzt getroffenen Beschlüssen nicht auszuschließen. ARCD/GLH

 

Aus FPX 08/2004: 1er BMW - ein Fahrschulauto?

Jetzt komme der Golf von BMW, hieß es in einem etwas vorwitzigen Kommentar. Gemeint war der am 18. September bei den Händlern erscheinende 1er BMW. Und Auto Bild schwärmte, der kleine BMW mit Frontmotor und Heckantrieb garantiere "maximalen Fahrspaß nach bayerischer Art". Der Einser hebt sich äußerlich von seiner vielfachen Konkurrenz vor allem durch seine niedrige Bauweise ab. Der Golf ist immerhin acht und die neue A-Klasse gar 19 Zentimeter höher. Das Interieur ist sehr vornehm und gediegen, die Sitze sind eine Klasse für sich. Aber ist der Kompakte aus München auch ein Fahrschulauto?
Nun, im "Prüferabteil" geht es nicht sehr geräumig zu. "Warum hat der Einser denn vier Türen?", fragt ein Autotester. Wenn man erst mal eingestiegen sei, könnten hinten zwar auch Menschen über 1,85 Meter den Kopf oben tragen, aber der Knieraum tendiere gegen Null und die Füße müssten gut "sortiert werden". Je nach Ausstattung übertrifft der Einser seine in den Fahrschulen gängigsten Wettbewerber leicht um € 3000. Das könnte - neben dem jahrzehntelang demonstrierten Desinteresse der BMW-Autodivision am Fahrschulmarkt - für spitz kalkulierende Fahrschulinhaber ein Hemmnis sein, dem noblen Bayern näher zu treten. Schau mr mal! GLH

Aus Juli 2004:

 

Aus FPX 07/2004: “besser-bremsen”

Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe hat die Schirmherrschaft der Kampagne "besser-bremsen" übernommen. Der Minister würdigt damit die in Europa einmalige Kampagne zur Förderung von ABS beim Motorrad und unterstreicht nachhaltig sein Engagement für die Verkehrssicherheit. Getragen wird die Aktion vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) und dem ADAC. "Die Kampagne 'besser bremsen' hat zum Ziel, Motorradfahrern die Vorteile moderner Bremssysteme näher zu bringen. Sie ist ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung im Programm für mehr Sicherheit, denn zahlreiche Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Motorräder mit Anti-Blockiersystemen ausgerüstet würden", lobte der Verkehrsminister die Aktion. Die Kampagne "besser bremsen" läuft seit 2001. Sie kann sich wissenschaftlich u. a. auch auf die Schlussfolgerung einer im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeiteten Studie der Technischen Universität Darmstadt stützen, wonach ABS nicht nur erheblich kürzere Bremswege ermöglicht, sondern auch beim Bremsen in Kurven unschätzbare Vorteile bringt. Die diesjährige Abschlussveranstaltung der Kampagne ist auf der INTERMOT in München im September geplant. Dr. Koch Consulting / GLH

 

Aus FPX 07/2004: Bundesversammlung wählt Peter Tschöpe

Auf der am 18. Juni 2004 in Dortmund abgehaltenen Jahresversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. wurde Peter Tschöpe mit großer Mehrheit zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Spitzenverbandes der deutschen Fahrlehrer gewählt. Tschöpe tritt die Nachfolge von Rudi Ebel an, der - wie berichtet - auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte. Einstimmig wieder gewählt wurde Peter Glowalla, Berlin, der seit 1994 das Amt des ersten stellvertretenden Vorsitzenden innehat. Mit der Wahl von Tschöpe hat Vorsitzender Gerhard von Bressensdorf nun einen besonders in Rechtsfragen versierten Stellvertreter zur Seite gestellt bekommen. Tschöpe, der seit 1997 den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. führt, will sich in seiner neuen Aufgabe vor allem der Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und somit auch der Optimierung der für Fahrschulen zulässigen Rechtsformen sowie der Förderung der pädagogischen Qualität des Nachwuchses widmen. XE

 

Aus FPX 07/2004: 35 kW für das Einsteigermotorrad?

Es ist längst kein Geheimnis mehr, Brüssel bastelt an einer neuen Führerschein-Richtlinie. Angenommen, die neue Direktive träte 2005 in Kraft, dann wäre es die dritte innerhalb von 25 Jahren. Freilich, die erste von 1980 hat substantiell wenig gebracht, es sei denn, man ließe das rosafarbene Papier des Führerscheins als essentiell gelten. Im neuen Regelwerk soll u.a. das so genannte Einsteigermotorrad, dessen maximale Nennleistung heute 25 kW (bei mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) beträgt, auf 35 kW angehoben werden. Angeblich soll damit die Gefahr der Manipulation gebannt werden. Ein schwaches Argument, denn wer eine 25 kW Maschine illegal auf 40 kW hochpumpen kann, macht aus 35 kW auch leicht 60 kW. Gegen diese Brüsseler Torheit muss man dringend Front machen, denn für die Prognose, dass im Falle der Verwirklichung dieses Planes die von Motorradneulingen ausgehende Unfallbelastung erheblich steigen würde, bedarf es keiner hellseherischen Fähigkeiten. Es würde übrigens der Motorradindustrie gut anstehen, sich in die Abwehrfront einzureihen, denn es geht nicht zuletzt um die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorrads. Auch von den europäischen Parlamentariern muss man Unterstützung einfordern, denn ein Stück Sicherheit der Bürger steht auf dem Spiel. GLH

Aus Juni 2004:

 

Aus FPX 06/2004: Neues Recht

Dieses 2004 hat es in sich! Es konfrontiert die Fahrlehrer mit einer Fülle neuer Verordnungen. Aber auch die Rechtsprechung, so z.B. das jüngste Urteil des EUGH über die Anerkennung von in anderen EU/EWR-Staaten unter zweifelhaften Umständen erworbenen Führerscheinen, bringt neuen Diskussionsstoff. Die Zweite Phase, offiziell Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger-Fortbildungs-Verordnung) genannt, haben wir schon. Und das Begleitete Fahren, der Pipeline des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen schon fast entschlüpft, ist in Niedersachsen bereits (illegale?) Realität. Annex II zur Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie wird ab 1. Juli dieses Jahres erhebliche Auswirkungen auf die Fahrausbildung und Fahrprüfung haben. Zum Herbst soll die neue nationale Fahrerlaubnisklasse S für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zusammen mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für diese Klasse eingeführt werden. Alles zusammen viel Stoff, der hohe Fortbildungsansprüche in sich birgt. GLH

 

Aus FPX 06/2004: US-Führerscheinumschreibung verweigert

Die Umschreibung eines im Ausland erworbenen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis kann Probleme bereiten, wenn alte Verkehrssünden noch wirken. Ein Deutscher hatte 1995 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis verloren. Ein Gutachten über seine Fahreignung fiel im Oktober 1996 negativ aus. Danach übersiedelte der Mann nach Texas, wo er eine Fahrerlaubnis erwarb. Jetzt wollte er den Führerschein in Deutschland "umschreiben" lassen. Die zuständige Behörde verlangte ein neues Gutachten über die Fahreignung. Der Mann lehnte dies ab, worauf die Behörde ihm eine neue deutsche Fahrerlaubnis verweigerte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 10 S 1908/03) billigte das Vorgehen der Behörde. Sie sei berechtigt, eventuellen Zweifeln an der Eignung des Antragstellers nachzugehen. Wegen seiner Weigerung, sich einem Gutachter zu stellen, sei die Nichterteilung gerechtfertigt. In seinen weiteren Begründungen erteilte das Gericht der Wiedererlangung einer deutschen Fahrerlaubnis durch die Hintertür eine deutliche Absage. ARCD/GLH

 

Aus FPX 06/2004: Mehr Autos, aber weniger Luftverpestung

Laut der jüngst veröffentlichten 24. Shell-Pkw-Studie werden 2030 in Deutschland zwei Millionen Menschen weniger leben, gleichzeitig aber gibt es bis zu 8,8 Millionen Autos mehr. Künftig besitzen vor allem immer mehr Frauen und Senioren ein eigenes Auto. Obwohl die Gesamtfahrleistung aller Pkw in Deutschland steigt, sinkt der Kraftstoffkonsum deutlich. Die CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs gehen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um fast ein Drittel zurück. Dafür sorgen vor allem verbesserte Fahrzeuge, effizientere Motoren und Kraftstoffe, die um biogene sowie synthetische Komponenten ergänzt werden. Auch im kommenden Vierteljahrhundert prägen vornehmlich Otto- und Dieselfahrzeuge das Straßenbild. Im Durchschnitt verbrauchen die Autos auf unseren Straßen im Jahr 2030 aber rund ein Viertel weniger Kraftstoff als heute. SHELL/GLH

Aus Mai 2004:

 

Aus FPX 05/2004: Europäisches Motorradinstitut gegründet

EMI lautet das Kürzel für das neue Europäische Motorrad-Institut, dessen Gründung auf eine Initiative von Dr. Ing. Alexander Sporner und Dr. phil. Hubert Koch zurückgeht. Das Institut will der Motorradforschung neue Impulse geben. Die Arbeitsthemen seien vielfältig und schlössen sowohl technischingenieurwissenschaftliche als auch soziologische, pädagogische und verhaltenswissenschaftliche Aspekte ein. Die beiden Gründer des Instituts blicken auf mehr als 25 Jahre eigene Forschungserfahrung in ihrem Fachgebiet zurück. Das Institut ist unabhängig. Es versteht sich als Dienstleister für die internationale Motorradindustrie, die Europäische Kommission, nationale Regierungen sowie nationale und internationale Verbände. Ziel der Initiatoren ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Motorrads zu leisten und gleichzeitig die Schwachstellen zu minimieren. Dabei ist ihnen die Sicherheit des Motorradfahrens ein besonderes Anliegen. Die Initiatoren unterstreichen ihre Grundeinstellung, wonach sie bürokratische Restriktionen ablehnen und Reglementierung jeder Art nur akzeptieren, wenn diese nach wissenschaftlicher Analyse aufgrund unabweisbarer Fakten eingeführt werden. Die Domain des neuen Instituts ist: www.europaeisches-motorrad-institut.de. EMI/GLH

 

Aus FPX 05/2004: Handy am Ohr gilt als cool

Seit eineinhalb Monaten kostet das Handy am Ohr - angeblich eine typische Sünde jüngerer Fahrerinnen und Fahrer - € 40 und bringt einen Punkt. Folgt man den Äußerungen von Polizeibeamten, so zeigt die seit 1. April geltende Verschärfung noch keine allzu große Wirkung. Der Griff zum Handy sei nicht nur praktisch motiviert, es gelte vielmehr als cool, fahrender Weise zu telefonieren. Außerdem seien viele junge Leute, so ein Polizeisprecher, nicht von der potenziellen Gefahr des einhändigen Lenkens und der Ablenkung durchs Telefonieren überzeugt. Für eine Freisprechanlage sei man nicht bereit, Geld auszugeben, und das Kabel für den Knopf im Ohr werde als störend empfunden. Die Fahrschule, so der in solchen Fällen immer nahe liegende Schluss, habe hier noch viel pädagogische Überzeugungsarbeit zu leisten. GLH

 

Aus FPX 05/2004: Ältere Menschen im Verkehr mehr gefährdet

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes sind Senioren auf deutschen Straßen besonders gefährdet: Die über 65-Jährigen sind die einzige Altersgruppe, bei der 2003 mehr Verkehrstote und Verletzte zu beklagen waren als in 2002. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der getöteten Zweiradfahrer auf 1.693 (plus 4,1 Prozent). Dagegen kamen in 2003 weniger Fahrzeuginsassen und auch weniger Fußgänger ums Leben als 2002. Insgesamt starben 6.618 Menschen durch den Straßenverkehr, das ist die geringste Zahl seit Einführung der Unfallstatistik im Jahr 1953. Ebenfalls Tiefststand ist bei der Zahl der getöteten Kinder unter 15 Jahren zu vermelden, sie nahm um 3 Prozent auf 209 ab. Obwohl bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren die Zahl der Getöteten um 10 Prozent und die der Verletzten um 6 Prozent abnahm, sind sie nach wie vor die Gruppe mit dem höchsten Risiko. Die Zahlen sprechen für sich: 1.395 Getötete, 17.900 Schwer- und 78.700 Leichtverletzte. DESTATIS/GLH

 

Aus FPX 05/2004: Zweiphasige Fahrausbildung: Drei Länder kochen eigenes Süppchen

Seit die Parlamentarische Staatssekretärin Doris Gleicke vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und Präsident Prof. Bandmann vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) am 24. März in Berlin den Startschuss für die Freiwillige Fortbildung von Fahranfängern gaben, läuft der Modellversuch in 13 Bundesländern. In einer Pressemitteilung begrüßte der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) die Initiative und bedauerte zugleich, "dass Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ihr eigenes Süppchen kochen und gegenwärtig nicht teilnehmen". So sei es nicht möglich, für alle Bundesländer Daten aus der wissenschaftlichen Begleitforschung zu erheben. Dies wäre aber für seriöse Vergleiche mit Ergebnissen aus parallel laufenden Versuchen mit dem "Begleiteten Fahren ab 17" wichtig, monierte der ARCD. ARCD/GLH

Aus April 2004:

 

Aus FPX 04/2004: Autobahn im Internet

Kurz vor der Autobahnschulung die aktuelle Verkehrslage im Internet abfragen? Das kann sich lohnen, denn beim Stehen im Stau ist der Lerneffekt eher gering. Das Landesprojekt "Mobilitätsinformationsnetzwerk MOBIN Baden-Württemberg" macht dies jetzt möglich. www.mobin.de weiß alles, denn hier laufen alle verfügbaren Verkehrsdaten in nahezu Echtzeit zusammen. Schleifendetektoren, Infrarotdetektoren an Autobahnbrücken, Meldungen des Verkehrswarndienstes der Polizei und die sog. floating cars (Fahrzeuge mit Telematikausrüstung) liefern die Grundlage für die Berechnung des Verkehrsflusses. IMBW/GLH

 

Aus FPX 04/2004: Werden HU und AU bald zusammengelegt?

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) jüngst meldete, will die Bundesregierung die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit der Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO schrittweise zusammenlegen. Danach soll für moderne, mit On-Board-Diagnose ausgerüstete Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2006 erstmals in den Verkehr kommen, die AU als eigenständige Untersuchung abgeschafft und in die HU integriert werden. Ab 2010 soll das auch für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge gelten. Auch künftig kann das Abgasverhalten als Teiluntersuchung in anerkannten Fachwerkstätten geprüft werden. Nach einer AU-Mängelstatistik des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus dem Jahr 2002 hatten durchschnittlich 7,1 Prozent der erfassten 4 Millionen Kraftfahrzeuge bei der Abgasuntersuchung unzulässige Werte. Neuere, mit On-Board-Diagnose und ungeregeltem Katalysator ausgerüstete Benzin-Pkw wiesen eine Beanstandungsquote von nur 3 Prozent und solche mit geregeltem Katalysator von rund 6 Prozent auf. Nach Auffassung des ARCD sollten wegen dieser positiven Ergebnisse die AU-Intervalle für neue und regelmäßig gewartete Fahrzeuge auf bis zu vier Jahre verlängert werden. Bei älteren, ohne besondere Abgasreinigungsanlage ausgerüsteten Benzin-Pkw schnellten allerdings die Mängelquoten auf durchschnittlich 16 Prozent der untersuchten Fahrzeuge hoch. Laut Untersuchungen von TÜV, DEKRA und ZDK steigen die Beanstandungsquoten ab einer Laufleistung von mehr als 40.000 km konstant an. Ab einem Alter von etwa 4 bis 6 Jahren nach Erstzulassung wachsen sie drastisch. ARCD/GLH

 

Aus FPX 04/2004: Motorräder: Tourentaugliche Sportler voll im Trend

Eine für alle Zwecke, so lautete offenbar das Motto im Jahr 2003. Daher entschieden sich viele Biker für innovative und technisch hoch entwickelte Sportmotorräder, mit denen auch längere Touren komfortabel zu absolvieren sind. Ein weiterer Trend des Jahres war der Neo-Retro-Look, dies sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Rollern. Insgesamt wurden über 284.000 neue motorisierte Zweiräder auf deutschen Straßen registriert. Der Bestand der motorisierten Zweiräder stieg erstmals über die 5,3 Millionenmarke. Die generelle Kaufzurückhaltung der deutschen Verbraucher hielt auch im Jahr 2003 an. Allerdings lag die Zahl der Neuzulassungen in 2003 um rund 6 Prozent höher als in 2002. Sieht man nur das Segment der Motorräder über 125 cm3, dann fällt das Ergebnis noch erfreulicher aus. Für 2004 erwartet der Industrie-Verband Motorrad die Trendwende. Im Rennen um die Marktführerschaft lag BMW mit 19,5 Prozent Marktanteil knapp vorne, gefolgt von Suzuki mit 19,2 Prozent, Yamaha 15,9 Prozent und Honda mit 15,5 Prozent. Bei Leichtkrafträdern führt Honda souverän mit 25,6 Prozent, gefolgt von Yamaha (12,1 Prozent) und dem deutschen Hersteller MZ (11,9 Prozent). Bei Rollern aller Kategorien ist Piaggio mit 41,1 Prozent Marktanteil ganz weit vorne, gefolgt von Suzuki mit 27,1 Prozent. Der Gesamtmarkt musste jedoch mit 33.895 neuen Fahrzeugen einen Rückgang von 11,9 Prozent verzeichnen. IVM/GLH

Aus März 2004:

 

Aus FPX 03/2004: Verkehrssünderkartei für dänische Hygiene

Die Akten über deutsche Punktesünder enden meist auf dänischen Toiletten. Der Spezialreißwolf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg zerschnitzelt jährlich rund 150 Tonnen nicht mehr benötigter Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit, teilte KBA-Sprecherin Angela Bartholmae mit. "Der größte Teil davon kommt aus der Verkehrssünderkartei." Die Papierschnitzel werden nach Dänemark exportiert und dort vorwiegend zu Hygienepapier verarbeitet. "Wir vernichten garantiert alle auf Personen bezogene Daten so, dass sie nicht mehr nachvollziehbar sind", sagte Bartholmae. Mit dem Ausbau der Computersysteme nehme der Papierberg im KBA jedoch langsam ab. "Wir sind auch im Verkehrszentralregister auf dem besten Weg der Automatisierung", sagte die Sprecherin. Zurzeit sind 7,1 Millionen Personen im Verkehrszentralregister eingetragen. Rund 50 Prozent davon werden bereits im Computer "verwaltet". Im vergangenen Jahr wurden gut 2,4 Millionen Punktekonten gelöscht, zugleich sind fast 2,8 Millionen Namen neu hinzugekommen. dpa/GLH

 

Aus FPX 03/2004: Unwissentlich nicht haftpflichtversichert - Fahrer haftet

Ist die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeugs ohne Wissen des Fahrers abgelaufen, stellt ihn das nicht frei von Regressansprüchen. Dies ist der Tenor eines unlängst veröffentlichten BGH-Urteils. Ein Lkw-Fahrer, der einen tödlichen Unfall verursacht hatte, verklagte die Kfz-Haftpflichtversicherung, um Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers zu begegnen. Er machte dabei geltend, er habe von der vor dem Unfall durch den Halter erfolgten Kündigung der Haftpflichtversicherung nichts gewusst. Der BGH wies die Klage ab (Az.: IV ZR 127/03 vom 14. Januar 2004). Das Gericht verwies auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers und stellte fest, das Versicherungsvertragsgesetz lasse keine Tür offen, den gutgläubigen Fahrer von den gegen ihn erhobenen Ansprüchen freizustellen. Die Konsequenz dieser
Regelung seien "erhebliche Haftungsrisiken" für die Fahrer fremder Fahrzeuge, z. B. geliehener, gemieteter oder solcher des Arbeitgebers. GLH

 

Aus FPX 03/2004: Ausbildung plus Restriktionen = Erfolg

Einer Meldung von AP zufolge zeigen die im amerikanischen Bundesstaat Wisconsin vor 2 Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Dämpfung der Unfallbeteiligung 16-Jähriger erste greifbare Erfolge. Seit Januar 2002 müssen die jugendlichen Fahrer eine intensivere praktische Fahrausbildung absolvieren, dürfen höchstens einen weiteren Jugendlichen im Auto mitnehmen und von Mitternacht bis 05.00 Uhr früh nicht fahren. Die Gesamtzahl der Unfälle der 16-Jährigen ging in den beiden Jahren um 15% zurück, die mit Verletzungen um 31%. John Alley, ein Beamter des Verkehrsministeriums von Wisconsin, bezeichnete die Ergebnisse als "hoffnungsvoll". "Was wir sehen, gefällt uns sehr, alles zeigt auf Minderung der Crashs, aber für die Verkündung eines Sieges ist es noch zu früh, wir brauchen noch mindestens 2 Jahre, um sicher sagen zu können, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken." Dave Greening, einer der Initiatoren des Programms, sagte: "Wir machen zwar jetzt einen besseren Job für die jungen Fahrer, was aber noch fehlt, ist ein konsequenterer Vollzug." GLH

 

Aus FPX 03/2004: Einparken: Alternativ heißt nicht Wegfall

In einer Pressemeldung vom 17.02.2004 kritisiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD), dass in der Prüfung Klasse B Rückwärts Einparken künftig als obligatorische Grundfahraufgabe wegfällt. Dies sei eine "Abschwächung", die wenig Sinn mache, weil gerade dies im fließenden Verkehr beherrscht sein müsse, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Der Club scheint da etwas falsch verstanden zu haben. Denn nach wie vor muss dieses Fahrmanöver gelehrt und geübt werden, weil es in der Prüfung alternativ verlangt werden kann und auch verlangt werden wird. (GLH)

Aus Februar 2004:

 

Aus FPX 02/2004: Steuerberater ist dran

Wer die Fristen des Steuerrechts nicht beachtet und beispielsweise die Steuererklärung zu spät abgibt, kann dafür vom Fiskus extra zur Kasse gebeten werden. Hat der Steuerpflichtige einen Steuerberater beauftragt, darf er davon ausgehen, dass dieser nichts versäumt. Der Berater muss nötigenfalls seinen Mandanten auffordern, ihm noch fehlende Unterlagen zu übersenden. Wenn er das unterlässt, kann ihn der Steuerpflichtige nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az.: 23 U 121/02) für den fälligen Versäumniszuschlag haftbar machen. Im konkreten Fall waren es € 5000. (OLG /GLH)

 

Aus FPX 02/2004: Amerikanische Rechtsprechung

Als Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City mit seinem Wohnmobil von einem Football-Match nach Hause fuhr, bekam er Kaffeedurst. Er stellte die automatische Geschwindigkeitsregelung auf 70 mph (ca. 110 km/h) ein und begab sich in die "Küche", um sich einen Kaffee zu brühen. Weil der Geschwindigkeitsregler nicht auch noch lenken kann, kam das Wohnmobil von der Straße ab und überschlug sich mehrfach. Mr. Grazinski verklagte daraufhin den Hersteller Winnebago auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil in der Betriebsanleitung der Hinweis gefehlt hatte, dass man bei eingeschalteter Temporegelung den Fahrerplatz nicht verlassen darf. Das Gericht billigte ihm ein funkelnagelneues Wohnmobil und noch Schmerzensgeld in Höhe von $ 1.750.000 zu. Winnebago hat in Erwartung weiterer Fahrer mit ähnlichem Intelligenzquotienten inzwischen die Betriebsanleitung ergänzt. (GLH)

 

Aus FPX 02/2004: Strengere Ahndung für Verkehrsdelikte

Statt wie bisher mit maximal 3 Monaten, kann gegen Raser und rücksichtslose Fahrer künftig ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hat Anfang Dezember letzten Jahres außerdem bestätigt, dass sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt haben, der voraussichtlich im Frühjahr 2004 in Kraft treten soll:

  • "Elefantenrennen", die den Verkehr aufhalten, kosten € 40 Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

  • Wer in einen Kreisverkehr nach links statt nach rechts einbiegt, zahlt € 20.

  • Wer sich als Fahrgast im Bus nicht anschnallt, ist mit € 30 dabei. Der Fahrer muss auf die Anschnallpflicht hinweisen, wird aber nicht dafür verantwortlich gemacht, wenn sich einzelne Fahrgäste nicht angurten.

  • Telefonieren mit Handy am Lenkrad kostet künftig € 40 und bringt einen Punkt in Flensburg.

  • Wer auf dem Fahrrad mit Handy telefoniert zahlt künftig € 25 statt bisher € 15. (GLH)

Aus FPX 02/2004: 692 000 Getötete auf Deutschlands Straßen in den letzten 50 Jahren

In einer zusammenfassenden Darstellung teilte das Statistische Bundesamt Ende letzten Jahres mit, dass seit 1953 in Deutschland 692.000 Fahrzeugbenutzer und Fußgänger bei Straßenverkehrsunfällen starben. Am schlimmsten war es mit 21.332 Getöteten im Jahr 1970. Die wenigsten Toten durch Verkehrsunfälle, nämlich 6.842, wurden 2002 ermittelt. Die Ergebnisse für das Jahr 2003 liegen endgültig noch nicht vor, eine weitere Minderung ist nach den vorläufigen Ergebnissen jedoch zu erwarten. Die positive Entwicklung führt das Amt auf in eine "Vielzahl von Ursachen" zurück und zählt auf: "Verbesserungen bei der passiven Sicherheit der Fahrzeuge, der Fahrzeugtechnik, im Straßenbau, der Verkehrsregelung und den Rettungsketten, eine andere Verkehrsstruktur sowie eine weitgehende Trennung von Fußgängern, Zweiradfahrern und Kraftfahrzeugen." Die permanent intensivierte und verbesserte Fahrausbildung bleibt auf dieser Liste unerwähnt. Das ist mehr als bedauerlich und lässt den Schluss zu, dass der Einfluss von Schulung und Aufklärung wissenschaftlich noch weithin unausgeleuchtet ist. (destatis/GLH)

Aus Januar 2004:

 

Aus FPX 01/2004: ARCD warnt vor „Auto-Socken“

Erfinder aus Norwegen haben aus einem Polyestergewebe "AutoSocks" entwickelt, die jetzt im Handel für etwa € 80 bis 90 angeboten werden. Sie seien im Vergleich zu Schneeketten viel leichter zu montieren, böten mehr Fahrkomfort und seien einfacher im Fahrzeug zu verstauen, lautet die Werbung. Durch elektrostatische Aufladung soll das Gewebe sogar noch fester am Eis haften als Gummi, und Tests hätten überdies bessere Fahrergebnisse als bei Winterreifen ergeben. Die Stiftung Warentest hat sich der "AutoSocks" angenommen und festgestellt, dass sie "keine gute Wahl" sind. Qualitäts-Winterreifen haften in Kombination mit "AutoSocks" sogar etwas schlechter als ohne diese. Die "Überzieher" verschleißen schnell und waren im Praxistest schon nach kurzer Zeit so stark beschädigt, dass sie sich kaum mehr vom Reifen demontieren ließen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) warnt die Autofahrer jedenfalls davor, die Schneeketten- und Winterreifenpflicht auf entsprechenden Strecken durch diese "AutoSocks" unterlaufen zu wollen. Wenn überhaupt, so können solche Rutschhemmer höchstens bei plötzlich auftretender Schnee- und Eisglätte auf kurzen Fahrtstrecken hilfreich sein. Die Anbieter selbst begrenzen die Fahrgeschwindigkeit übrigens auf höchstens 50 km/h, wodurch Autobahn und Überlandfahrten von vornherein ausgeschlossen sind. (ARCD/GLH)

 

Aus FPX 01/2004: In Konkurrenz zu Goslar?

Die Gründer nennen es "Ergänzung zum Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar". Doch das neue Institut für Europäisches Verkehrsrecht, das unlängst in Trier gegründet wurde, soll "ähnlich wie in Goslar künftig einmal jährlich die Europäischen Verkehrsrechtstage an der Mosel austragen" so der Sprecher des Instituts, Ulf Lemor. Geleitet wird das als Verein organisierte Institut an der Europäischen Rechtsakademie in Trier von Vertretern des ADAC, der Politik und der Versicherungswirtschaft. Lemor, der auch das Brüsseler Büro des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft leitet, sagte, dass inzwischen 80 Prozent der Gesetzgebung aus Brüssel stammten. Das Institut werde sich daher auch für die Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts einsetzen. Es arbeite mit breiter europäischer Beteiligung in deutscher, französischer und englischer Sprache. (dpa/GLH)

 

Aus FPX 01/2004: Hamm greift wieder mal durch

Das OLG Hamm hat sich in Sachen Rechtsfortbildung noch nie geziert. Besonders, wenn es um den Straßenverkehr geht, sind aparte Urteile aus der grünen Stadt an der Lippe fast schon Legende. Jetzt haben die Hammer Oberlandesrichter entschieden, dass nicht nur das Telefonieren am Steuer bußgeldbewehrt ist, nein, auch wer das Handy beim Autofahren nur in der Hand hält, muss € 30 zahlen. Die Einrede des Autofahrers, er habe nicht telefoniert, sondern nur eine SMS gelesen, half nichts. Es genüge, so das OLG, dass man als Fahrer mit dem Handy hantiere (Az: 2 Ss Owi 1005/ 02). Frage: Auch wenn ich es kurz mal dem Beifahrer herüberreiche? (DAR/GLH)

 

Aus FPX 01/2004: Tödliche Verkehrsunfälle nehmen weiter ab

Aus einer jüngst veröffentlichten Prognose des Statistischen Bundesamtes über das Unfallgeschehen im Jahr 2003 ist zu entnehmen, dass voraussichtlich rund 6.550 Personen im Straßenverkehr getötet wurden; das sind 4% oder rund 300 weniger als 2002. Zugleich sind dies die wenigsten Verkehrstoten seit Einführung der Statistik im Jahr 1953. Verletzt bei Straßenverkehrsunfällen wurden 463 000 Verkehrsteilnehmer, 3% oder rund 13 000 Verletzte weniger als 2002. Aus den vorliegenden Eckdaten sei weiter zu schließen, so das Amt in seiner Prognose, dass voraussichtlich mehr Zweiradbenutzer, aber weniger Pkw-Insassen und Fußgänger getötet wurden. (destatis/GLH)