FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

 

Presse Archiv

 

Kurznachrichten

 

2012

 

2011

 

2010

 

2009

 

2008

 

2007

 

2006

 

2005

 

2004

 

2003

 

2002

Interessante Links

Mitglied im Verband

Geschichte

Schmunzelecke

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Kurznachrichten

Archiv 2005

Aus Dezember 2005:

 

Aus FPX 12/2005 - Sen onsere Jonge dümmer?

„In Baden-Württemberg geht das leider nicht“, beschied unlängst ein Stuttgarter Fahrlehrer eine Mutter, die ihre 16½-jährige Tochter zur Ausbildung Klasse B anmelden wollte, „damit sie mit 17 den Schein hat und ich mit ihr fahren kann“. Die Frau bohrte nach, wollte den Grund wissen, warum das hier nicht geht, „wo man in der Zeitung doch nur Gutes über das Begleitete Fahren liest“. Der Kollege meinte, den genauen Grund kenne er auch nicht, aber es sei halt Ländersache, den Modellversuch, und um einen solchen handle es sich nun einmal, einzuführen oder auch nicht. Und als sie schließlich resigniert fragte, Ja sin denn onsere Jonge dümmer als die in Bayern? empfahl ihr der Kollege, dies doch einmal den Herrn Innenminister Rech zu fragen, denn der habe das in der Hand. Diese Mutter ist nicht die einzige, die in diesen Tagen solche Fragen stellt. Seit vor einigen Wochen die ersten positiven Ergebnisse über das Begleitete Fahren in Niedersachsen durch die Presse gingen, wollen immer mehr Eltern wissen, was die Landesregierung davon abhält, das Modell auch in Baden-Württemberg einzuführen. Wenn, wie aus Niedersachsen berichtet wird, wahr ist, dass dort die jungen Fahrer nach Abschluss der Begleitphase 40 Prozent weniger Unfälle verursachten und 60 Prozent weniger Bußgeldmandate erhielten als die Vergleichsgruppe, ist verständlich, dass besorgte Eltern das Begleitete Fahren auch hierzulande für ihre Töchter und Söhne fordern. Apropos, im Hinausgehen drehte sich die Frau aus dem Stuttgarter Osten noch einmal um und meinte: „Den Rech werde ich nicht fragen, ich stecke das der Ute Vogt, die kenne ich persönlich.“ XE

 

Aus FPX 12/2005 - Handy anfassen verboten

Als Fahrzeuglenker während der Fahrt das Handy am Ohr zu haben, ist aus guten Gründen verboten. Aber wie ist es, wenn einer ein ausgeschaltetes Handy nur mal kurz in die Hand nimmt? Das OLG Hamm entschied vor kurzem (Az: 2 Ss-Owi 177/05), auch dies sei verboten und bekräftigte damit die Auffassung der Vorinstanz. Der Autofahrer war von einer Polizeistreife beobachtet worden, wie er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt. Vor Gericht sagte er aus, er habe lediglich die Uhrzeit auf dem Handydisplay ablesen wollen, ein Telefonat habe er zur Tatzeit nicht geführt. Das überzeugte das Gericht nicht. Jegliche Nutzung sei untersagt, bei der das Handy in der Hand gehalten werde. In einem ähnlichen Fall kam das OLG Köln (Az: 83 Ss-Owi 19/05) hingegen zu einer anderen Entscheidung und hob die von der Vorinstanz verhängte Geldbuße auf: Ein Autofahrer war ebenfalls mit dem Handy in der Hand erwischt worden. Er gab an, das Mobiltelefon lediglich vom linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es „gerappelt“ habe. Das OLG Köln meinte dazu, zwar sei jede Benutzung eines Handys ordnungswidrig, da man sich bei der Fahrt nicht ablenken lassen soll. Unter „Benutzung“ verstehe man jedoch den wirklichen Gebrauch der Handyfunktionen wie Telefonieren oder Verschicken von SMS. Wer sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nehme, um es woanders hinzulegen, handle nicht ordnungswidrig. Angesichts der divergierenden Auffassungen der Obergerichte rät der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) den Kraftfahrern: „Während der Fahrt Hände weg vom Handy!“ ARCD / GLH

 

Aus FPX 12/2005 - Gefährliche Landstraßen entschärfen

Mit großer Sorge beobachten Verkehrsexperten die Unfallentwicklung auf deutschen Landstraßen, auf denen sich zwei Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle ereignen. 70 Prozent der Todesfälle geschehen durch Abkommen von der Fahrbahn oder beim Überholen. Nach Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind meistens überhöhte Geschwindigkeit oder Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Abstand entgegenkommender Fahrzeuge die Ursache. Mit ihrem vor einem Jahr gestarteten Pilotvorhaben zur Erhöhung der Außerortsicherheit (AOSI) will die BASt prüfen, ob durch den nachträglichen Ausbau von Überholstreifen die Zahl der Unfälle reduziert werden kann. Der Effekt ist ähnlich wie beim 2+1 System, das beim Neubau von Bundesstraßen angewendet wird und nach den bisherigen Erfahrungen Erfolg versprechend ist. Solche Straßen haben durchgängig drei Fahrstreifen, wobei abwechselnd für eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Ausbau von bestehenden Landstraßen ist aber teuer und in vielen Fällen nicht durchführbar. Mit dem Projekt AOSI will die BASt herausfinden, ob das Problem der Überholunfälle mit schwersten Frontalkollisionen auch dann entschärft werden kann, wenn man zweistreifige Landstraßen nur vereinzelt mit solchen Überholstreifen ausrüstet. Außerhalb der zusätzlichen Fahrstreifen gilt ein striktes Überholverbot, auf das Schilder und durchgezogene Doppellinien hinweisen. Ursprünglich waren von den Landesregierungen Thüringen, Sachsen und Brandenburg 39 unfallträchtige Strecken benannt worden, übrig blieben aus Kostengründen noch 11 Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 150 Kilometern. Anfang November gab Verkehrsminister Szymanski Brandenburgs erste Versuchsstrecke auf der L 48 bei Cottbus für den Verkehr frei. ARCD / GLH

Aus November 2005:

Aus FPX 11/2005 - Null Promille für Fahranfänger?
Die Mehrheit der Ländervertreter stimmte am 28. September im Verkehrsausschuss des Bundesrates einem Antrag von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu, wonach künftig für Fahranfänger in der Probezeit das Null-Promille-Gebot gelten soll. Bremen, Niedersachsen und Rheinland Pfalz votierten dagegen. Ob der Antrag im Plenum des Bundesrates Erfolg haben wird, ist offen. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hatte schon im April eine Null-Promille-Regelung für Fahranfänger angekündigt. Doch es gibt praktisch und rechtlich begründete Bedenken gegen die „Splittung“ des Rechts. „Vorher strikt nicht, aber nach Ablauf der Probezeit darf man sich an die 0,5 Promille herantrinken?“ Das sei erzieherisch bedenklich, sagen die Gegner. Überdies sei der Erfolg angesichts der unzureichenden Kontrolldichte fraglich. Die Befürworter halten dem entgegen, dass derzeit jeder achte Verkehrstote in Deutschland auf Alkohol am Steuer zurückzuführen ist. Junge Fahrer nähmen dabei eine „traurige Spitzenposition“ ein. Von allen im Jahr 2004 erwischten alkoholisierten Unfallfahrern waren nach Angaben des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) 34 Prozent zwischen 18 und 24 Jahre alt. Diese Altersgruppe habe an der Bevölkerung aber nur einen Anteil von acht Prozent. Nach dem Unfall eines Alkoholrasers vor wenigen Monaten mit vier Toten auf der Insel Rügen wurde die Bürger-Stiftung „Raser-Täter-Opfer“ gegründet, die sich für eine generelle Null-Promille-Grenze für Kraftfahrer einsetzt. Die Einstellung der Jugend zu einem generellen Alkoholverzicht am Steuer ist durchaus positiv: Nach einer Umfrage des Fahrzeugherstellers Renault vom vergangenen Jahr befürworten in Deutschland 79 Prozent der 16- bis 20-Jährigen ein generelles Alkoholverbot für Kraftfahrer. GLH / ARCD

Aus FPX 11/2005 - Kommt die Pkw-Maut?
Baden-Württemberg hat unter den Befürwortern der Autobahnvignette für Pkw die Führungsrolle übernommen. Eine in ihrer Zusammensetzung nicht näher bekannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich angeblich den baden-württembergischen Vorschlägen angeschlossen. Danach soll die Jahresgebühr 100 Euro kosten. Auch Tages- oder Wochenvignetten soll es geben. Als Ausgleich soll die Mineralölsteuer gesenkt werden. Dummheit, sagen die Gegner der Maut, denn dieser Nachlass würde auch den Ausländern zugute kommen, die eigentlich für das Befahren unserer Autobahnen zur Kasse gebeten werden sollten. Andere wollen im Gegenzug die Kfz-Steuer abgeschafft wissen, was vernünftig wäre, aber in den Ländern zu Mindereinnahmen führen würde. Um was geht es eigentlich? Die Protagonisten der Maut wollen die Kosten für den Autobahnbau und erhalt vom allgemeinen Haushalt abkoppeln. Eine Straßenverkehrsgesellschaft soll diese Aufgaben übernehmen und dafür auch den Mauterlös einnehmen, der auf jährlich drei Milliarden Euro geschätzt wird. Die Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Hans-Artur Bauckhage (FDP) und Karl-Heinz Daehre (CDU), zeigten sich offen für die Pkw-Vignette. Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hingegen forderte, das Autobahnnetz zu verkaufen, um mit dem Erlös die Bundeskasse zu sanieren. Ablehnend äußerten sich dagegen Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) und mehrere Länderminister. Auch die Automobilclubs ADAC und AvD protestierten. Die Autoclubs befürchten zu Recht, dass die Vignettenmaut nichts anderes als ein weiteres Mittel zum verstärkten Melken der Autofahrer sein würde. Am 12. Oktober schließlich beschlossen die Verkehrsminister der Länder, vorerst das Thema Pkw-Vignette von der Tagesordnung zu nehmen. Und was sagen die politischen Auguren? Die Vignettenmaut wird kommen, lautet die nahezu einhellige Voraussage der führenden Kaffeesatzleser. Denn angesichts des desolaten Zustands vieler Autobahnstrecken und der katastrophalen Kassenlage des Bundeshaushalts werde der großen Koalition kaum eine andere Lösung einfallen. GLH

Aus Oktober 2005:

Aus FPX 10/2005 - ISA für mehr Sicherheit
ISA steht für „Intelligent Speed Adaption“, ein neues System für automatische Geschwindigkeitskontrolle, das der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) unlängst Verkehrsexperten der EU vorstellte. Auch an sich besonnene Autofahrer erkennen Tempolimits oft zu spät oder gar nicht und fahren deshalb namentlich in Baustellenbereichen und am Ortseingang noch mit zu hohem Tempo. ISA könnte helfen, denn es übermittelt lokale Tempolimits ins Auto und zeigt diese dem Fahrer durch ein akustisches oder optisches Warnsignal an. Daneben kann es durch Weiterleitung an den sog. „Bremspiloten“ in direkter Aktion die Geschwindigkeit automatisch verringern. Technische Voraussetzung ist ein GPS-Satelliten-Navigationssystem im Auto. Wäre die Mehrzahl der Fahrzeuge damit ausgerüstet, könnten nach einer Hochrechnung der Hersteller durch ISA rund 36 Prozent aller schweren Verletzungen im Straßenverkehr und bis zu 59 Prozent aller tödlichen Unfälle vermieden werden. In Schweden läuft bereits seit Ende Mai ein erster Großfeldversuch mit ISA. ARCD / GLH

Aus FPX 10/2005 - Das Auto als rollendes Kommunikationszentrum
Auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin stellte Blaupunkt ein neu entwickeltes Autoradio vor, mit dem durch Knopfdruck digitale Radioprogramme auf einer SD-Speicherkarte mitgeschnitten werden können. Neben den Standard-Tunern für UKW, Mittel- und Langwelle hat es einen Empfänger für den digitalen Hörfunk DAB an Bord und kann MP3-Musik von selbst gebrannten CDs oder von SD-Karten abspielen. Mit der komfortablen Docking-Station von Harman / Kardon lässt sich der iPod ins Auto holen. Die Bedienteile des Abspielgeräts sind wie eine Kopie des Players ins Armaturenbrett integriert. Auf einem LC-Bildschirm werden die Musikvorräte angezeigt, und eine im Auto eingebaute Elektronikzentrale stellt die Verbindung zum Autoradio her. Ein von Pioneer gezeigtes Autoradio besitzt ein mitgeliefertes Mikrofon, das zusammen mit den Radio-Lautsprechern über eine Bluetooth-Verbindung zum Mobiltelefon als Freisprech-Anlage funktioniert. Das Radio erkennt ankommende Anrufe und schaltet auf Knopfdruck das Gespräch laut. Alle wichtigen Telefonfunktionen, auch die Verwaltung von Anruflisten und Telefonbüchern, können über die Radiobedienelemente gesteuert und angezeigt werden. Für Kunden mit kleineren Budgets und Fahrzeugbesitzer, die in ihrem Cockpit nicht genügend Platz für den Einbau großer Bildschirmflächen haben, wurden auf der Messe neue Radio-Navigationssysteme gezeigt, deren gesamte Technik im Format eines klassischen Autoradios untergebracht ist. Durch neue hoch auflösende Displays können jetzt auch detaillierte Straßenkarten statt einer einfachen Pfeil-Optik angezeigt werden. ARCD / GLH

Aus FPX 10/2005 - ESP setzt sich durch
67 Prozent aller 2004 in Deutschland neu zugelassenen Pkw waren mit dem Elektronischen Stabilitäts-Programm (ESP®) ausgestattet. Wie eine Bosch-Untersuchung zeigt, ist dies gegenüber 2003 eine Steigerung um über 20 Prozent. Wie effektiv das aktive Sicherheitssystem hilft, die Gefahr eines Unfalls zu reduzieren, zeigen mehrere Untersuchungen. Diesen zufolge ließe sich bei einem flächendeckenden Einsatz von ESP die Zahl der so genannten Alleinunfälle mit schwerem Personenschaden um bis zu 50 Prozent reduzieren. Grund für den starken Anstieg des ESP in Neuwagen ist der erheblich gestiegene serienmäßige Einbau in Fahrzeuge der volumenstarken unteren Mittelklasse. Hier stieg der Anteil von mit ESP verkauften Fahrzeugen von 60 auf jetzt 83 Prozent. In der Ober- und Luxusklasse ist ESP bereits Standard, in der Mittelklasse auf dem besten Weg dorthin. Bei den Kleinwagen verdreifachte sich der Anteil von sechs Prozent in 2003 auf jetzt 19 Prozent, liegt aber absolut gesehen weiterhin auf niedrigem Niveau und ist in der Regel nur gegen Aufpreis zu haben. Bosch / GLH

Aus September 2005:

Aus FPX 09/2005 - Telefonieren im Auto vervierfacht Unfallrisiko!
Forscher der University of Western Australia haben nachgewiesen, dass Telefonieren am Steuer das Unfallrisiko vervierfacht. Zu diesem Ergebnis kamen sie durch die Analyse der Telefonrechnungen von 456 Autofahrern, die nach einem Verkehrsunfall ins Krankenhaus eingeliefert worden waren. Für das höhere Unfallrisiko spielte es keine Rolle, ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung geplaudert wurde. Nach Beobachtungen des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) ignorieren auch hierzulande viele Autofahrer das Verbot des Telefonierens ohne Freisprechanlage. Die Androhung von 40 Euro Bußgeld und einem Flensburger Punkt scheint keine sehr wirksame Abschreckung zu sein. Indes, bei Fahrten im Ausland drohen weit höhere Bußen. Wer in Italien, Dänemark, Finnland oder Luxemburg im Auto telefoniert, wird mindestens 70 Euro los. In Norwegen sind es pauschal 120, in Ungarn 125, in den Niederlanden 140, in Frankreich und Griechenland gar 150 Euro. Spanien hält mit 300 Euro vorerst die Spitze. Auch Freisprechanlagen schützen, z.B. in Portugal, nicht immer vor Geldbußen: Dort ist jedes Telefonieren am Steuer verboten. Verstöße werden mit 120 Euro und mehr geahndet. ARCD/GLH

Aus FPX 09/2005 - Mit Fahrlicht gegen den Unfall
Laut des niederländischen Institute for Road Safety Research (SWOV) ist nicht rechtzeitiges Erkennen oder Übersehen anderer Fahrzeuge Mitursache von etwa 50 Prozent aller Unfälle bei Tageslicht. Die Wahrnehmung der Augen sei im Verkehr tagsüber oft unzureichend. Ein Experiment habe gezeigt, dass selbst bei freier Sicht 8 Prozent der Autos aus der Entfernung nicht zu erkennen waren, sofern sie nicht das Fahrlicht eingeschaltet hatten. Auf Grund dieses Ergebnisses untersuchten die Forscher, ob die europaweite Einführung des Tagfahrlichts zur Minderung der Unfälle bei Tageslicht führen könnte. Gestützt auf die Fakten ihrer Forschung errechneten die Wissenschaftler eine mögliche Reduktion der Unfalltoten um 5.500 und der Unfallverletzten um 155.000 pro Jahr, wenn in allen Staaten der Europäischen Union Tagfahrlicht Vorschrift würde. Aus Deutschland kommt Zustimmung sowohl vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) wie auch von der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Doch, wann immer in Deutschland das Thema Tagfahrlicht in die Diskussion kam, wurde (und wird noch) mit geradezu missionarischem Eifer auf Sichtbarkeitsnachteile für Motorradfahrer verwiesen, die mit der Einführung des obligatorischen Tagfahrlichts für alle Kraftfahrzeuge verbunden wären. Angesichts der jetzt von der SWOV vorgelegten Zahlen zieht dieser Einwand nicht mehr. Hier sollte vielmehr nüchtern Bilanz gezogen werden. Was bringt mehr: Tagfahrlicht nur für Motorräder oder für alle? GLH

Aus FPX 09/2005 - Fahrprüfung: Ist Durchfallen hip?
Fast könnte man meinen, es sei so. Denn die aktuellen Zahlen zeigen: Es wird nicht besser! Auch in Baden-Württemberg liegt die Zahl der nicht bestandenen Erstprüfungen, nimmt man alle Klassen zusammen, im theoretischen Teil über 20 und im praktischen sogar über 25 Prozent. Diese Quoten sind angesichts der in Deutschland ausschließlich durch Profis bestrittenen Ausbildung objektiv zu hoch. Woran liegt es? Nun, dafür finden sich schon immer viele Erklärungen: Wer viele Ausländer bediene, habe es besonders schwer, mit guten Ergebnissen zu glänzen, heißt es da. Andere meinen, es liege an der Null-Bock-Mentalität der heutigen Jugend. Wieder andere wollen die Schuld bei spitzfindigen Prüfern sehen - und so weiter und so fort. Wie auch immer, manche mit kleinlicher Inbrunst zelebrierte Inhalte der Fahrprüfung, namentlich der praktischen, erweisen sich immer wieder als unnötige Stolpersteine, während wichtige Verkehrsvorgänge zu kurz kommen. Ein grundsätzlicher Diskurs über das deutsche Fahrexamen erscheint überfällig. Sonst könnte es bald einmal sein, dass wir auch hier beim Pisatest den Schluss markieren. GLH

Aus August 2005:

Aus FPX 08/2005 - Dritte EU-Führerscheinrichtlinie auf Eis Das Nein der Franzosen und Niederländer zur Europäischen Verfassung scheint den Regelungseifer der Brüsseler Kommission auf allen Gebieten zu bremsen. Ende Juni wurde nach einer Konferenz der EU-Verkehrsminister bekannt, dass der Erlass einer 3. EU-Richtlinie über den Führerschein verschoben wird. Vordergründiger Anlass für den Stopp der Direktive ist die Weigerung einiger Mitgliedstaaten, dem Zwangsumtausch alter Führerscheine zuzustimmen. Wie man aus gewöhnlich gut unterrichteten Brüsseler Kreisen hört, sollen bei näherem Hingucken auch noch andere Gründe auszumachen sein. So soll es ernst zu nehmende Stimmen geben, denen die ganze Richtung nicht passt, vor allem die für den Motorradbereich vorgesehenen Regelungen. Wieder andere stellen Erfordernis und Nutzen einer dritten Führerscheinrichtlinie überhaupt in Frage; hierbei scheint auch eine gewisse Enttäuschung über den in manchen Mitgliedstaaten noch mangelhaften Vollzug der auf der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie beruhenden nationalen Regelungen mitzuspielen. XE

Aus FPX 08/2005 - An der Mehrheit gescheitert Eiserne Regel der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip. Damit müssen sich Minderheiten abfinden. So haben beispielsweise im Bundesrat die kleinen Bundesländer ein geringeres Stimmengewicht als die größeren: Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als 2 Mio. Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als 6 Mio. Einwohnern fünf und Länder mit mehr als 7 Mio. Einwohnern sechs Stimmen. Ganz ähnlich ist in der Satzung der Fahrlehrerversicherung VaG das Stimmenverhältnis ihrer obersten Vertretung, der Mitgliedervertreterversammlung, geregelt. Auch hier geht es nach Größe, freilich nicht nach Einwohnern, sondern nach der Bruttobeitragseinnahme der einzelnen Landesagenturen, wobei auf je angefangene € 500.000 eine Stimme entfällt. Der jüngsten Mitgliedervertreterversammlung vom 24. Juni 2005 lag ein Antrag auf Änderung der Satzung vor, wonach das Stimmenverhältnis zugunsten der kleinen Agenturen zu ändern gewesen wäre. Sie sollten jeweils eine Stimme "gratis" hinzubekommen. Hintergrund des Vorstoßes war, bei Abstimmungen die Großen mit der geballten Kraft der Kleinen bezwingen zu können. Der Antrag wurde abgelehnt, und das war gut so. Denn ein solchermaßen überzogenes Minderheitsrecht hätte zu unguten Entwicklungen im Unternehmen führen können. Denkbar wäre hier z.B., dass unrentable kleine Agenturen eines Tages Subventionen forderten, um weiter bestehen zu können. Könnte ein solches Ansinnen durchgesetzt werden, gereichte dies zum Nachteil des Unternehmens und letztlich der Versicherten. Der falsche Weg also. Richtig wäre hingegen, endlich zu größeren und damit rentierlicheren Agenturen zu kommen. Dieser Ansatz würde mit Sicherheit weder an den Versicherten noch an der Unternehmensführung scheitern. Wer mehr Stimmen will, könnte sie so bekommen - allerdings nicht gratis. GLH

Aus FPX 08/2005 - What´s up, Doc? Zu Deutsch: "Is was, Doc?" Wer erinnert sich nicht an diese amerikanische Filmkomödie aus den 70ern? Ein Mediziner war da - wie man zunächst meinen könnte - nicht im Spiel, es ging um einen Doktor der Musikologie, der ohne schuldhaftes Zutun durch eine attraktive junge Dame in allerlei Irrtümer und folgenschwere Komplikationen verstrickt wurde. In der Geschichte, um die es hier geht, steckt aber mindestens ein Mediziner drin, den man allmählich auch einmal fragen sollte: "Bringt's was, Doc?" Nämlich die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Fahrschulen. Wird die seit bald fünf Jahren geltende Verpflichtung der Fahrschulen überhaupt evaluiert? Auch auf die Notwendigkeit hin? Oder sind da in typisch deutscher Regelungswut nicht wie in der Komödie die Koffer, sondern die Adressaten verwechselt worden? GLH

Aus Juli 2005:

Aus FPX 07/2005 - Führerschein mit 17 gewinnt an Boden Immer häufiger sprechen sich Experten für den Führerschein mit 17 in Verbindung mit dem Begleiteten Fahren aus. Anfängliche Bedenken wegen der Gefahr des Missbrauchs und einer damit verbundenen höheren Unfallbelastung jugendlicher Fahrer scheinen auf breiter Front zu schwinden. Neuerdings hat sich auch die Deutsche Verkehrswacht für das Begleitete Fahren mit 17 ausgesprochen. Auf der Generalversammlung am 4. Juni ds. Js. im Ostseebad Kühlungsborn sagte Verbandspräsident Heinz Hardt: "Wir wollen das jetzt unbedingt nach vorne bringen." Und er verwies dabei auf das in Niedersachsen bisher sehr positiv verlaufene Modell. Wie steht es nun aber mit der bundesweiten Einführung? Wenn nicht alle Stricke reißen, werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Begleitete Fahren trotz des vorzeitigen Endes dieser Legislaturperiode in Bälde stehen. Dies würde bedeuten, dass die Bundesländer noch in diesem Herbst, so sie es denn wollen, das Modell "Fahren mit 17" nach einheitlichen bundesrechtlichen Vorgaben einführen können. Die Vorstellungen über die rechtlichen Anforderungen an die Begleitperson waren bei Redaktionsschluss schon ziemlich klar: Mindestalter 30, seit mindestens 5 Jahren im Besitz von Klasse B und höchstens 3 Punkte auf dem Flensburger Konto. Außerdem muss der Begleiter in der dem Neuling erteilten vorläufigen Fahrberechtigung (nicht Führerschein!) namentlich benannt sein. GLH

Aus FPX 07/2005 - Der Diesel hat Zukunft Im letzten Jahr haben sich in Westeuropa 49 Prozent aller Autokäufer für einen Diesel entschieden. In Deutschland waren rd. 46 Prozent aller 2004 neu zugelassenen Pkw mit Selbstzündern motorisiert. Und dieser Trend hält an. Dabei kommen deutsche Hersteller besonders gut weg, denn immerhin war jeder zweite in Westeuropa erworbene Diesel-Pkw ein deutsches Fabrikat. Wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) mitteilte, war bereits jeder fünfte 2004 in Deutschland verkaufte Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Die heute von der deutschen Automobilindustrie angebotenen Dieselpartikelfilter unterscheiden sich deutlich von den älteren Entwicklungen: Sie sind langlebig, verursachen weder Mehrverbrauch noch Einbußen der Motorleistung und sind wartungsfrei. Geht es nach den deutschen Herstellern, kommt ab 2008 kein neuer Diesel-Pkw ohne Rußfilter auf den Markt. Auch die Nachrüstung soll stark beschleunigt werden. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der Ausstoß von Partikelemissionen der Diesel-Pkw des Baujahres 2005 nur noch 7 Prozent von dem der Neufahrzeuge des Jahres 1990 beträgt. GLH

Aus FPX 07/2005 - Namen sind (keine) Nachrichten! Ein geflügeltes Wort, gewiss, aber was sagen uns Namen, deren Träger uns gänzlich unbekannt sind? Eines vor allem, nämlich dass man nicht weiß, woran man ist. In diesen Tagen wird häufig mit bombastischen Namen, die nach Weltläufigkeit und Hochfinanz klingen, telefonisch für Finanzdienstleistungen geworben. Enorme Erträge, auch schon für Anlagen ab € 3000, werden da versprochen. Natürlich sind die Einzelheiten kein Thema fürs Telefon, dafür trifft man sich am besten zu einem feinen Dinner im Hotel … Das kann ein teures Abendbrot werden. Denn den mit allen Wassern gewaschenen Agitatoren gelingt es immer wieder, gutgläubige Menschen zu betrügen. Unser Rat: Lassen Sie das Gratisdinner einfach ausfallen. GLH

Aus Juni 2005:

Aus FPX 06/2005 - Europäische Großstädte machen ernst In vielen europäischen Großstädten ist die Verkehrsbelastung nahezu unerträglich geworden. Oft ist man als Fußgänger schneller unterwegs als mit dem Auto. Die ewigen Staus verstärken das ohnehin schon schlimme Abgasproblem. Stadtväter in aller Welt suchen nach Lösungen, dem Problem beizukommen. Nach London wird nun auch Stockholm ab 1. Januar 2006 an Werktagen (6.30 bis 18.30 Uhr) eine City-Maut von vorerst 1 bis 2 Euro erheben. Um die Gebührenerhebung möglichst einfach zu gestalten, sollen die Autofahrer in ihren Fahrzeugen kleine Transponder (Kunstwort aus "Transmitter" und "Responder") installieren, deren Signalwellen von einem Empfänger automatisch in der Mautstation registriert werden. Die Daten werden an einen Rechner weitergeleitet und kontrolliert, bevor die Gebühren automatisch von den Bankkonten der Autofahrer abgebucht werden. Nach rund sieben Monaten Laufzeit soll das Projekt einer Volksbefragung unterzogen werden, um auf Regierungsebene über den Fortbestand bzw. etwaige Änderungen der Maut zu entscheiden.

Auch in Paris kollabiert der Verkehr täglich wegen Tausender und Abertausender Pendler, die mit ihren Autos in das Zentrum streben. Damit soll bald Schluss sein. Der Pariser Bürgermeister Bertrand Delanoe will zu radikalen Maßnahmen greifen und präsentiert Pläne, um den Durchgangsverkehr in vier Innenstadt-Bezirken bis 2012 auf Null zu reduzieren und die Seine von ihren Ufer-Schnellstraßen zu befreien. Nur Bezirksbewohnern und örtlichen Geschäftsleuten soll die Nutzung eines Automobils in ihrem Viertel dann noch gestattet sein. ARCD/GLH

Aus FPX 06/2005 - Alkohol in den USA Unfallursache Nr.1 Nach den von der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) unlängst veröffentlichten Zahlen wurden in den USA im Jahr 2004 rd. 42.800 Menschen durch Straßenverkehrsunfälle getötet. 16.654 dieser Todesfälle sind auf alkoholisierte Fahrer zurückzuführen; das sind etwa zwei Prozent weniger als 2003, wo 17.013 Menschen durch alkoholbedingte Unfälle ums Leben kamen. Die Gesamtzahl der im Straßenverkehr Getöteten stieg hingegen von 42.642 auf 42.800 an. Dies bedeutet bei einer Gesamtbevölkerung von rd. 294 Millionen 145 Verkehrstote pro eine Million Einwohner. Die Spitze mit über 4000 Verkehrstoten hält der Staat Kalifornien, dicht gefolgt von Florida. Die prozentual meisten Verkehrstoten infolge von Alkohol verzeichnete mit 50 Prozent der District of Columbia, also die Hauptstadt Washington. GLH

Aus FPX 06/2005 - Special programs for the elderly … Schon seit langem haben die amerikanischen Fahrschulen den Markt der Senioren entdeckt. Mit speziellen Programmen helfen sie älteren Autofahrern, ihre Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten aufzufrischen. Das ist kein karitatives Unterfangen, sondern ein gutes Geschäft, das auch heftig beworben wird. Ein gängiger Werbespot geht - sinngemäß - so: Bevor die Polizei Ihren Fahrstil als veraltet erklärt, sollten Sie ihn durch uns verjüngen lassen. "Ob Frauen oder Männer, 60- bis 80-jährige Führerscheinbesitzer kommen gerne zu uns", erklärt der Geschäftsführer einer großen Fahrschule in Kalifornien, "weil sich herumgesprochen hat, dass unsere von erfahrenen Fahrlehrern vermittelten Aufbauprogramme ihnen entscheidend dabei helfen, ihre individuelle Mobilität zu erhalten."

Aus Mai 2005:

Aus FPX 05/2005 - Gurtmuffel In punkto Verkehrsicherheit tut sich was in Europa. Jedenfalls bei der Polizei. Denn die hat vom 4. bis 10. April in einer europaweit abgestimmten Aktion Jagd auf Gurtmuffel gemacht. Dabei wurden im Musterländle Baden-Württemberg bei rund 1.350 Kontrollen 16.850 Verstöße registriert, davon allein 13.881 wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt. In 374 Fällen waren auch einzelne oder mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert. Zudem wurden 1.071 Fahrzeuglenker wegen eines Verstoßes gegen das Handy-Verbot angezeigt, was jedem einen Punkt im Flensburger Zentralregister einträgt. Bei einer ähnlichen Aktion im September vergangenen Jahres waren rund 9.500 Verkehrsteilnehmer beanstandet worden, davon 8.000 wegen Verstößen gegen die Anschnallpflicht. "Jeder zehnte Fahrzeuginsasse benützt den Sicherheitsgurt nicht, innerhalb geschlossener Ortschaft ist die Quote noch schlechter", stellte Innenminister Heribert Rech fest. Die Polizei des Landes werde deshalb auch in den kommenden Monaten immer wieder Kontrollen durchführen.

Auffällig sei, dass gerade Berufskraftfahrer ihre Gurtpflicht vernachlässigten. "Dieses Verhalten ist absolut unverantwortlich und nicht zu tolerieren. Gerade diejenigen, die täglich im Straßenverkehr weite Wegstrecken zurücklegen und damit einem höheren Risiko ausgesetzt sind, müssten auf ihre eigene Sicherheit
und die anderer Verkehrsteilnehmer bedacht sein", sagte Rech. Die meisten Verkehrsteilnehmer hätten Verständnis für die Kontrollen der Polizei gehabt, aber gelegentlich seien die Beamten auch auf Uneinsichtigkeit und mangelndes Unrechtsbewusstsein gestoßen. IMBW / GLH

Aus FPX 05/2005 - Österreich: Warnwesten sind Pflicht Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreich (ARBÖ) warnt ausländische Besucher vor fehlender Warnweste, die in Österreich seit 1. Mai 2005 von allen Autofahrern mitgeführt werden muss. Abzockerei? Nein, sagt der ARBÖ, denn für ausländische Besucher soll es eine Toleranzfrist von drei Monaten geben. Jedenfalls habe Innenministerin Liese Prokop die Polizei- und Gendarmeriebeamten ersucht, die Lenker von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in den ersten drei Monaten nicht zu bestrafen. Bleibt immer noch die Frage, wie bedeutend der Beitrag von Warnwesten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sein kann. Doch auch hier hilft der ARBÖ mit einer Informationskampagne, deren Ziel es ist: "… bei ausländischen Lenkern Verständnis für die neue Warnwestenpflicht als Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit zu wecken." Und im Zuge der Kampagne stellt der ARBÖ ein kompaktes Informationspaket inklusive Fotos und Folder über die Warnwestenpflicht zur Verfügung. Anders als in Italien gibt es in Österreich nicht nur für das Nichttragen der Warnweste bei Pannen und beim Betreten der Fahrbahn einen Strafzettel sondern auch für das Nichtmitführen. Kann man als Ausländer der von der Innenministerin propagierten Schonfrist trauen? Wer weiß das schon? In einem an einer wichtigen Fernverkehrsstraße gelegenen Kaff im mittleren Westen der USA soll es einmal einen Sheriff gegeben haben, der nur auswärtige Fahrer aufs Korn nahm. Und die freilich fuhren alle immer zu schnell … GLH

Aus April 2005:

Aus FPX 04/2005 - Der neue Ford Focus als Lehrfahrzeug: Die vier- und fünftürigen Limousinen sowie die Kombi-Version "Turnier" haben vom TÜV Rheinland den Segen als Prüfungsfahrzeuge bekommen. Ergonomie, Übersichtlichkeit und Raumangebot lassen bei den drei Versionen des neuen Ford Focus weder bei Fahrschülern noch bei Fahrlehrern und Prüfern Wünsche offen.


Foto: www.ford.de

Die Sicherheitsausstattung, u.a. ESP und sechs Airbags, entspricht dem heutigen Standard dieser Klasse. In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht ist der Focus ebenfalls ein attraktives Lehrfahrzeug, zumal auch für die Neuen das spezielle Fahrschul-Leasingprogramm "easy-Leasing" der Ford Bank gilt. Ohne Sonderzahlung beträgt die monatliche Leasingrate 1,5 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeuges. Dabei ist die Fahrleistung für die einjährige Leasing-Laufzeit auf 50.000 Kilometer festgelegt. Die spezielle Fahrschul-Ausstattung für den Focus stammt von Veigel GmbH & Co. KG, Künzelsau. Der Einbau ist bei den Ford-Vertragshändlern oder bei einem der Veigel-Service-Partner möglich. XE

Aus FPX 04/2005 - Wünsche der Autokäufer: Wie soll der Neue ausgestattet sein? Diese Frage stellte die 3hm Automotive Strategy & Marketing Consulting in einer telefonischen Umfrage 1460 ausgewählten Pkw-Besitzern. Dabei kam heraus, dass sich 42% der Autofahrer für ihren nächsten Neuwagen eine elektronische Einparkhilfe als Serienausrüstung wünschen. Besonders Fahrer über 50 Jahre und Frauen wollen diesen Parkassistenten. Mehr als 90% der Befragten, besonders die Anhänger von Geländewagen und Vans, fordern Rußfilter für Dieselfahrzeuge als Standardausrüstung. Mehr als 70% finden die Handhabung von elektronischen Fahrerinformations-Systemen zu kompliziert und wünschen sich einfachere Bedienung. Diesen Wunsch äußerten überproportional Fahrer der Marken BMW und Renault sowie ältere und weibliche Autokäufer. Der steigende Elektronikanteil im Auto verursacht offenbar zunehmend Ausfälle. Während bei einer früheren Befragung durch 3hm Automotive nur 17% über Defekte klagten, wünschten sich aktuell schon 66% der Fahrzeuglenker weniger Aussetzer der Elektronik. Für ein größeres Angebot an Erdgasfahrzeugen plädierten 40% der Autofahrer. ARCD/GLH

Aus FPX 04/2005 - Parlamentarische Hürden für die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie: Das Europäische Parlament (EP) zeigte Muskeln. Die Technokraten der EU-Kommission bekamen das soeben auch im Gefolge ihres Entwurfs einer Dritten EU-Richtlinie über den Führerschein zu spüren. Bei der ersten Lesung am 23.2.2005 traten erhebliche Gegensätze zutage, die in zahlreichen Änderungsanträgen mündeten. So hat sich das Parlament entschieden gegen den Vorschlag der Kommission gewandt, die Gültigkeitsdauer von Pkw-Führerscheinen ab dem 65. Lebensjahr auf fünf Jahre zu befristen. Die EU-weite Einführung des Kartenführerscheins und der damit verbundene Zwangsumtausch der alten Führerscheine sind weiterhin umstritten. Gegen die Übernahme der Mopedfahrerlaubnis (bbH max. 45 km/h) in die Richtlinie machte die Mehrheit des EP keine Bedenken geltend. Weil die Vorstellungen der Kommission und des EP bei einigen wesentlichen Gegenständen noch ziemlich weit auseinander liegen, rechnen alle Beteiligten mit weiteren langwierigen Beratungen. GLH

Aus März 2005:

Aus FPX 03/2005: Was ist zu tun nach Einbruch? Im Dunkeln ist gut munkeln. Das mag das Motto der Ganoven sein, die sich auf Einbrüche in Wohnhäuser spezialisiert haben. Denn an finsteren Herbst- und Wintertagen steigt die Anzahl der Brüche regelmäßig an. Da ist es gut, wenn der Hausrat ausreichend versichert ist. Eine jüngst ergangene Entscheidung des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 24 O 328/03) machte die Pflichten der Beraubten deutlich. Danach muss der Geschädigte der Versicherung unverzüglich eine Liste der geraubten Sachen zusenden. Das Kölner Gericht sah es als eine wesentliche Obliegenheitsverletzung an, als ein Beraubter dies nicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt des Schadenfalls erledigt hatte: Es gab der Versicherung Recht, die den Ersatz des Schadens mit der Begründung ablehnte, der Versicherte habe durch seine verzögerte Schadenmeldung seine Obliegenheiten schwerwiegend verletzt. Ganz so streng wollte es das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen 4 U 189/02) dann nicht sehen, wenn es die Versicherungsgesellschaft unterlassen hatte, ihren Kunden klare Anweisungen für die Schadenmeldung zu geben. Wie dem auch sei, sofort die Polizei beiziehen und so rasch als möglich "Bestandsaufnahme" machen, ist immer richtig. Telefonische Schadenmeldung vorab, okay, aber dann die Liste sofort - am besten per "Einschreiben mit Rückschein" - hinterdrein. Wenn Vandalen am Werk waren, was nicht selten vorkommt, bitte auch diese Schäden mitteilen, möglichst mit Fotos. GLH

Aus FPX 03/2005: Crossovers Auf dem vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen 75. Genfer Autosalon stellte Mercedes erstmals seine demnächst in Serie gehenden "Crossovers", die B- und R-Klasse, vor. Immer diese Anglizismen, werden manche jetzt denken. Doch allem Anschein nach lässt sich auf Englisch vieles sehr viel kürzer, einfacher und offenbar auch einprägsamer ausdrücken. Wie anders wären sonst die häufigen Entlehnungen zu erklären, deren die Werbung sich bedient? Doch zurück zum Thema. In seiner Märzausgabe lobte das feine amerikanische Fachblatt Automobile Magazine die R-Klasse über den grünen Klee als die Mercedes-Benz-Version des Chrysler Pacifica und resümierte: "Diese Crossovers stehlen den SUVs (Geländewagen, Red.) die Show." In der Tat, die Kreuzung aus Pkw und Geländewagen, die auch als Sport-Tourer bezeichnet wird, scheint der automobile Hit der nächsten Jahre zu werden. Freilich, die R-Klasse als Spross aus S- und M-Klasse ist nur für den großen Geldbeutel. Wer nicht ganz so hoch hinaus kann und auch den Allradantrieb nicht braucht, ist mit der B-Klasse gut bedient. "B liegt zwischen A und C", sagte Jürgen Hubbert, der frühere Mercedes-Chef. Aber das trifft nicht ganz. Denn das B-Auto, schnittig, geräumig, in Anmutung und Ausstattung der R-Klasse durchaus verwandt, hat mehr als A und C: Es ist die sportliche Reiseklasse für die Familie mit differenziertem Anspruch. GLH

Aus FPX 03/2005: Wann hört der Führerscheinschwindel auf? Betrunken gefahren? Führerschein weg? Kein Problem! - Gleich hinter der tschechischen Grenze kann man für Geld innerhalb weniger Tage einen nagelneuen, absolut legalen EU-Führerschein kriegen. Auch in den baltischen Staaten und in Polen soll das Geschäft mit deutschen Führerscheintouristen florieren. Wohnsitznahme? Mindestens 185-tägige Aufenthaltsdauer? Auch kein Problem, irgendeiner findet sich immer, der das alles - ebenfalls für gutes Geld - amtlich bestätigt. Wenn das die Art sei, wie die neu aufgenommenen EU-Länder das europäische Recht handhabten, müsse man künftig auch auf anderen, noch viel sensibleren Gebieten mit vermehrter Korruption und Durchstecherei rechnen, klagte ein Behördenchef. Inzwischen jedoch hört man von tschechischen Behörden, die angeblich gegen den Missbrauch vorgehen. Nach den Worten eines Sprechers des tschechischen Verkehrsministeriums, will man die Angelegenheit rasch aufklären und unrechtmäßig ausgestellte Führerscheine einziehen. Ein erstes Strafverfahren sei bereits eingeleitet worden. Auch die deutsche Polizei sieht sich neuerdings die Inhaber von Führerscheinen aus osteuropäischen Ländern etwas genauer an. Allerdings werden bei der geringen Überwachungsdichte auf diese Weise nur wenige ins Netz gehen. Gefordert ist die EU-Kommission, sie muss Druck machen und Sanktionen wegen Vertragsverletzung androhen. Tut sie es nicht, verrät sie auf schmähliche Art ihr ehrgeiziges Vorhaben, bis zum Ende dieses Jahrzehnts die Anzahl der Verkehrstoten in der Union zu halbieren. XE

Aus Februar 2005:

Aus FPX 02/2005: MERIT ist das Akronym einer international besetzten Arbeitsgruppe, die sich im Auftrag der EU-Kommission mit vorbereitenden Arbeiten zur Harmonisierung der Fahrlehrerausbildung in der Europäischen Union befasst.

Das Konsortium, das von dem Wiener Verkehrspsychologen Dr. Gregor Bartl geleitet wird, hat zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der in den 25 Mitgliedstaaten praktizierten Fahrlehrerausbildung und -prüfung vorgenommen. Die Vermutung, es könnte da gewisse Unterschiede geben, wird von der Wirklichkeit nachdrücklich bestätigt. Um es auf den Punkt zu bringen: Europa ist in punkto Fahrlehrerausbildung ein bunter, auch mit einigen sehr dunklen Schnipseln besetzter Flickenteppich. Das ist so bei den Zugangsvoraussetzungen und den Regelungen der Ausbildung (soweit solche überhaupt existieren), trifft aber nicht minder auf die Qualität der Fahrlehrerprüfung zu. Ist es angesichts dieses Variantenreichtums überhaupt möglich, im Sinne der Zielsetzung von MERIT ("Europäische Mindestanforderungen an die Fahrlehrerausbildung") einen gemeinsamen Nenner zu finden? Das Konsortium ist optimistisch. Aufwind kam auch von einem Workshop mit 40 Experten aus fast allen EU-Ländern, den MERIT kürzlich in Brüssel ausgerichtet hat. Dort war die Einsicht fast greifbar, dass nur Fahrlehrer mit profundem Fachwissen und solider pädagogischer Ausbildung eine den heutigen Verkehrsanforderungen genügende Fahrausbildung gewährleisten können. Noch ist viel zu tun, und das Ziel ist anspruchsvoll. Es geht darum, der Europäischen Kommission zur Jahresmitte 2005 den Entwurf eines ausbaufähigen (und mehrheitsfähigen!) Einstiegs in die Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen, der Ausbildung und Prüfung für den europäischen Fahrlehrer der Zukunft vorzulegen. GLH

Aus FPX 02/2005: Kann “Alcokey” Promillefahrten verhindern? 25 Prozent aller in Europa verursachten Verkehrsunfälle gehen auf das Konto alkoholisierter Fahrer. Zwar haben schärfere Gesetze schon etwas Besserung gebracht, aber noch immer scheint es bei vielen Autofahrern an der Einsicht zu mangeln, dass Trinken und Fahren nicht zusammenpassen. Oder ist es vielleicht gar nicht immer mangelndes Bewusstsein der Gefahr, sondern eher Unterschätzung des eigenen Alkoholpegels? Der schwedische Automobilhersteller Saab jedenfalls will künftig mit einem Mini-Alkoholmessgerät dazu beitragen, dass Autofahrer die Promille-Höchst- grenze nicht überschreiten. "Alcokey" nennt Saab ein kleines Mundstück am Fahrzeugschlüssel, das den Fahrer vom Starten der Maschine abhalten soll, wenn er etwas zu viel intus hat. Und das geht so: Ein mit der Fahrzeugelektronik kommunizierender Transponder verhindert das Anspringen des Motors, sobald ein Atemtest des Fahrers, der zuvor kurz und kräftig in das Mundstück blasen muss, Alkoholwerte über der zulässigen Promille-Höchstgrenze ergibt. Der "Alkohol-Tacho" befindet sich zurzeit in der Erprobung. Saab spricht von "einer komfortablen und kostengünstigen Messung des Blutalkohol-Spiegels des Fahrers ohne ein teures, fest im Fahrzeug installiertes Instrument". Bei Serienproduktion sollen sich die Kosten für den "Alcokey" auf etwa € 250 und damit auf ein Zehntel der Summe für ein fest im Fahrzeug eingebautes System belaufen. Verschenkt ist das zwar auch nicht gerade, aber besser ins eigene Röhrchen blasen, als in das der Polizei. Saab /GLH


Der Alcokey von Saab

Aus Januar 2005:

 

Aus FPX 01/2005: Den Vogel zeigen kann wehtun

Wer im Straßenverkehr das Verhalten anderer durch Zeigen des Vogels kritisiert und damit Verhöhnung zum Ausdruck bringt, riskiert ein Strafverfahren (§ 185 StGB). Nach einer unlängst verbreiteten Mitteilung des KS-Automobilclubs ist diese Beleidigung kein Antragsdelikt, sondern wird von Amts wegen verfolgt. Dabei kann es, je nach Schwere des Falles (z.B. mit beiden Zeigefingern zugleich rechts und links an die Schläfen oder mehrfach gegen die Stirn tippen), zu empfindlichen Geldstrafen kommen. Bei rechtskräftiger Verurteilung sind außerdem 5 Punkte fällig, die frühestens nach fünf Jahren getilgt werden. KS / GLH

 

Aus FPX 01/2005: Aufwind für Begleitetes Fahren?

Was Sie hier lesen, könnte Schnee von gestern sein. Warum es trotzdem hier steht? Nun, bei Redaktionsschluss am 22.12. 2004 hatte sich in Berlin noch nichts Neues getan. Die Rede ist vom Begleiteten Fahren. Nach einer Anfang Dezember vom niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herausgegebenen Pressemitteilung will die Bundesregierung von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen und einen neuen § 6e in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen. Dieser soll es den Bundesländern ermöglichen, auf dem Erlasswege einen Modellversuch zum Begleiteten Fahren einzurichten. Damit, so das Ministerium weiter, sei das Ziel, "möglichst vielen Fahranfängern mehr Fahrpraxis und damit mehr Sicherheit zu ermöglichen", erreicht. In nur sechs Monaten haben in Niedersachsen über 4000 Fahranfänger und deren Eltern das Angebot angenommen, das entspricht rd. 25% aller in diesem Zeitraum gestellten Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Das Ministerium wertet dies als "einen Erfolg, der bei der wissenschaftlichen Auswertung eine fundierte Aussage ermögliche". GLH

 

Aus FPX 01/2005: Autos für Frauen

Bei Autos reichen die Ansprüche der Frauen weit über die der Männer hinaus. Das jedenfalls will die amerikanische Trendforscherin Marti Barletta herausgefunden haben. Die Volvo Car Corporation hat auf diese Erkenntnis mit einer von acht Frauen entworfenen Konzeptstudie reagiert. Dabei ist ein bildschönes sportliches Coupé mit Flügeltüren (à la Mercedes 300 SL, gebaut von 1954 bis 1957) herausgekommen, das zugleich höchste Standards der Ergonomie, des Komforts und der Sicherheit in sich vereinigt. Daneben besitzt YCC (Your Concept Car - so die Volvo interne Bezeichnung) genau die Geräumigkeit, die Familienmütter brauchen. Ob das Frauenauto wohl je gebaut wird? GLH


Bild: Volvo

 

Aus FPX 01/2005: “Godfather bemoans online courses”

So titelte unlängst die Tribune, eine angesehene in Los Angeles erscheinende Sonntagszeitung. Mit Gottvater war Dr. George R. Hensel, (80), Inhaber der von ihm vor 50 Jahren gegründeten California Driving School gemeint. Hensel, der in den USA und Kanada als Grand Old Man des Fahrschulwesens gilt, ging mit den in einigen Staaten der USA zugelassenen Internetkursen für mehrfach auffällige Kraftfahrer (Punktetilgung) scharf ins Gericht. Hensel: "Brüten vor der Glotze kann keine Besserung negativer Einstellungen bewirken." GLH

Dr. George R. Hensel