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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
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70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
21.12.11 |
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Kurznachrichten
Archiv 2011
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Aus
Dezember
2011:
Aus FPX 12/2011
Verkehrssicherheitsprogramm 2011
Am 10. November 2011 hat Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer das neue
Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung verkündet. Dessen ehrgeiziges
Ziel soll sein, die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten bis zum Jahr 2020 um
40 Prozent zu mindern.

Verkehrsminister Ramsauer: 40 Prozent weniger
Verkehrstote bis 2020 (Bildquelle: BMVBS)
Dabei nimmt Ramsauer neben dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
(Kinder, Radfahrer und Ältere) besonders den Unfall auf Landstraßen und das hohe
Unfallrisiko der Fahranfänger ins Visier. Die Verbesserung der
Verkehrssicherheit von Fahranfängern sieht Ramsauer in der „Optimierung des
bestehenden Systems der Vorbereitung von Fahranfängern“. Das Begleitete Fahren
mit 17 und das „Alkoholverbot für Fahranfänger“ hätten bereits zu einer
nachweislichen Verbesserung des Unfallgeschehens und der Deliktauffälligkeit
geführt. Mit der Einführung der computergestützten und stärker wissenschaftlich
abgestützten theoretischen Fahrerlaubnisprüfung seien Grundlagen gelegt worden,
um die Potenziale der Fahrerlaubnisprüfung zur Senkung des hohen
Fahranfängerrisikos künftig noch besser ausschöpfen zu können. Die Qualität der
Fahranfängervorbereitung solle in allen Bestandteilen des bestehenden Systems
unter dem Aspekt der Verbesserung der Verkehrssicherheit weiterhin beobachtet
und gegebenenfalls weiter verbessert werden. Dafür werde zurzeit ein
„Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbereitung in Deutschland“ erarbeitet. Dabei
würden auch Möglichkeiten zur „Optimierung der Probezeitregelung“ erforscht.
Ergebnisse sind frühestens 2012 zu erwarten. Zwischen den Zeilen gelesen wird
klar: Für die Verkündung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der
Führerscheinneulinge wie der von unabhängigen Experten seit Langem empfohlenen
obligatorischen Nachbetreuung der Fahranfänger hat es offenbar politisch wieder
einmal nicht gereicht. BMVBS-Presse/GLH
Aus FPX 12/2011
Stefan Strick ist neuer Präsident der BASt
Der bisherige Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Dr. Peter
Reichelt, ist wegen Erreichung der Altersgrenze zum 31. Oktober 2011
ausgeschieden. Als Nachfolger wurde Stefan Strick, 52, berufen. Strick ist
Jurist. Vor seiner Berufung war er Unterabteilungsleiter im Bundesministerium
für Verkehr. Strick ist als Autor mehrerer Publikationen zum Lärmschutz
hervorgetreten. Er bekleidet zurzeit noch die Position des
Aufsichtsratsvorsitzenden von EasyWay (EW SPB), einem europäischen Projekt zur
Förderung der Einführung intelligenter Transportsysteme in Europa. BASt/GLH
Aus FPX 12/2011
DVR-Präsident macht Abgeordneten die Zahl der Verkehrstoten fassbar
Auf einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 9. November 2011 forderte
DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf eine umfassende gesellschaftliche Debatte
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Dimension von mehr als 3.600
Verkehrstoten in Deutschland verdeutlichte er so: „Man stelle sich vor, alle
zwei Monate müsste der Deutsche Bundestag komplett neu gewählt werden, weil alle
Abgeordneten im Straßenverkehr tödlich verunglückt wären.“ DVR/GLH
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Aus
November
2011:
Aus FPX 11/2011
Klein „g“
oder die Umbruch-Panne
Umbruch heißt, grob umrissen, die Textzeilen dem Seitenlayout anpassen. Da
passiert schon mal was. So im letzten Heft, als an dieser Stelle im
Beitrag „Kindersitze in der Kritik“ aus klein
„g“, dem Formelzeichen für Fallbeschleunigung, „Gramm“ wurde. Wer weiß,
vielleicht passte das rein ästhetisch besser ins Bild, aber es war, wie unsere
aufmerksamen Leser bemerkten, nichtsdestoweniger grottenfalsch. Die Verfasser
werden es der Umbruchtechnik nicht weiter nachtragen und sind im Übrigen
überzeugt, dass unsere sachkundigen Leser den Patzer beim Lesen automatisch
richtigstellten. Das Team der FahrSchulPraxis bittet, den Lapsus zu
entschuldigen. GLH
Aus FPX 11/2011
Helmpflicht für
Fahrradfahrer

Wer mit Helm
Fahrrad fährt, fährt sichererh!
(Foto: Unfallforschung der Versicherer (UDV) |
Mitte Oktober rauschte die Meldung durch den
Blätterwald, Bundesverkehrsminister Ramsauer wolle die Helmpflicht für
Fahrradfahrer einführen. Abgesehen davon, dass der Minister den Helm nicht
kategorisch forderte, lohnt es sich, darüber ernsthaft nachzudenken. Im
letzten Jahr verunglückten 381 Fahrradfahrer tödlich. Weil viele davon
Kinder waren, äußerte sich der Minister besonders besorgt. Die Anzahl der im
Jahr 2010 getöteten Moped- und Mofafahrer (insgesamt 74) erscheint dagegen
fast unglaublich. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hat auf die
Äußerungen des Ministers äußerst befremdlich reagiert, indem er die
Helmpflicht rundweg ablehnte. |
Sie führe nur dazu, dass weniger Menschen das
Rad nutzten. Bei vielen Unfällen helfe auch kein Helm. Wichtiger sei daher
Tempo 30 in Wohngebieten. Radfahren sei gut für Gesundheit, Geldbeutel und
Umwelt. "Es wäre töricht, diesen positiven Trend durch eine Helmpflicht
zunichtezumachen", sagte eine ADFC-Sprecherin.
Die Verbandssprecherin scheint über die erschreckenden Zahlen schwerer
Kopfverletzungen, die sich vor allem junge Radfahrer/innen bei
Alleinunfällen und auch bei Kollisionen in 30-km/h-Zonen in den letzten
Jahren zugezogen haben, nichts zu wissen. Das spricht nicht für ausgeprägtes
Fürsorgedenken. GLH |
Aus FPX 11/2011
Diesel-Pkw in den
USA
Wer in den USA einen Pkw mit Dieselmotor fahren will, muss bei den Importeuren
kaufen. Audi, BMW, Mercedes und VW heißen die Marken, deren Selbstzünder den
US-Abgasbestimmungen für Diesel-Pkw genügen. Das soll sich nun ändern. Ab 2013
will Jeep den Grand Cherokee und andere „größere“ Wagen der Chrysler-Familie
optional mit Dieselmotor anbieten. Der kommt aus Italien von der Fiat-Tochter VM
Motori S.p.A. Dabei handelt es sich um einen V6 3.0-Liter Turbo-Diesel mit 224
PS, der laut US Automagazin Car and Driver auf dem „neuesten Stand der Technik“
ist. „Toll“, schrieb dazu ein Leser des Magazins, „endlich kommt ein
einheimisches Auto mit einem gescheiten Diesel. Wenn das Auto gut gekauft wird,
realisieren vielleicht die anderen Hersteller, dass es in den USA doch noch
Hoffnung für den Diesel-Pkw gibt“. GLH
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Aus
Oktober
2011:
Aus FPX 10/2011
ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung tritt der Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) dafür ein, neue kreative Wege für eine
Weiterbetreuung von jungen Fahranfängern nach dem Führerscheinerwerb zu
erproben. Dabei helfe auch ein Blick über die Grenzen in andere Länder, wo
Mehrphasenmodelle vor und nach der Fahrprüfung positive Ergebnisse zeigen. Das
deutsche Modell von freiwilligen Fortbildungskursen sei hingegen gescheitert,
wie die BASt-Untersuchung zeige. Die wirklichen Problemfälle seien mit
freiwilligen Nachschulungsmaßnahmen nicht erreichbar. Der ARCD teile die
Auffassung von Experten, dass nur eine obligatorische Betreuung aller
Fahranfänger helfen könne, gefährlicher Selbstüberschätzung entgegenzuwirken.
Allerdings dürften verpflichtende Zusatzkurse nicht zu einer unzumutbaren
Kostenbelastung führen. ARCD/GLH
Aus FPX 10/2011
Kindersitze in der Kritik
TÜV SÜD AUTOMOTIV hat unlängst im Auftrag der Fachzeitschrift „auto motor und
sport“ einen Kindersitz-Crashtest durchgeführt, der zu „teilweise alarmierenden
Resultaten“ führte. Obwohl alle getesteten Sitze den in der ECE R 44 definierten
gesetzlichen Anforderungen entsprachen, erhielten nur fünf von neun getesteten
Sitzen das Prädikat „empfehlenswert“. Bei einem Sitz versagte das
Rückhaltesystem. TÜV SÜD: „Wer seine Kinder im Auto besser schützen möchte,
sollte sich unbedingt über die Ergebnisse aktueller und unabhängiger
Verbraucherschutz-Tests informieren, da diese in der Regel unter härteren
Bedingungen testen, als in den Normen gefordert – so wie es jetzt auch im Test
von auto motor und sport geschehen ist.“
Mangelnde Qualität trat besonders in einem Fall zutage: Bei einer Sitzschale
hielt die Verriegelung der Isofix-Befestigung nicht stand, worauf die Schale im
Test zum tödlichen Flugobjekt wurde. Auch einer Sitzerhöhung aus einem Baumarkt,
die beim 51-km/h-Crash mit einer Verzögerung von 31 g (g = Erdbeschleunigung =
9,81 m/s2)* aufgrund nicht vorhandener Befestigungsmöglichkeit unter der
Testpuppe durchgerutscht war, mussten die Tester den Segen verweigern. Dazu TÜV SÜD-Experte Dr. Lothar Wech: „Angesichts der Test-Ergebnisse drängt sich der
Verdacht auf, dass einige Hersteller ihre Systeme exakt auf die Anforderungen
der ECE R 44 entwickeln. Der Test zeigt aber, dass noch mehr für die Sicherheit
der Kinder getan werden kann.“ Vor diesem Hintergrund führt TÜV SÜD seit 19
Jahren Kindersitz-Crashtests nach demselben Testaufbau durch. Die Kriterien
liegen über den Anforderungen der ECE R 44/04. So werden beim TÜV SÜD-Test die
Rückhaltesysteme auf der Fondbank einer verstärkten Karosserie montiert, die auf
51 km/h beschleunigt und mit mindestens 31 g verzögert wird. Gesetzlich
gefordert sind Verzögerungen in einem Korridor von 20 bis 28 g. Weitere wichtige
Hinweise gibt es im TÜV SÜD Tipp „Kinder im Auto: Wie werden sie richtig
gesichert?“ Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter
www.tuev-sued.de im Privatkunden-Bereich Auto &
Fahrzeuge > Tipps von TÜV SÜD zum Download.
TÜV SÜD/GLH
* Berichtigt
nach Drucklegung
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Geprüft und zugelassen gemäß ECE R 44
(”04“ bzw. ”03“ ist der heutige Stand)
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Auf das Fahrzeug bezogene Eignung;
hier für fast alle Pkw und Sitze
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Auf das Kind bezogene Eignung;
hier für Körpergewichte von 15-25 kg
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Nach ECE-Vorgabe in Deutschland (”1“)
geprüft
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Prüfnummer (”04“ bzw. ”04“ am Anfang
kennzeichnet den heutigen Stand)
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| Name des Herstellers |
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Aus
September
2011:
Aus FPX 09/2011
0,0 Promille:
Die Jugend ist doch anders!
Oft waren es selbsternannte „Jugendversteher“, die über Jahre hinweg
vom Probeführerschein und erst recht vom 0,0-Promille-Gesetz für junge
Fahrerinnen und Fahrer abrieten. Zweierlei Recht für volljährige Menschen passe
nicht in einen Rechtsstaat, man dürfe die Jungen nicht durch zu viele
Restriktionen vor den Kopf stoßen, Überzeugungsarbeit sei erfolgversprechender
als Beschränkung. So etwa klangen die oft weniger sachlich als politisch
inspirierten Gegenpositionen. Jetzt, vier Jahre nach Einführung von 0,0-Promille
für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige, berichtet die
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Wirkung des Alkoholverbots.
Danach hat sich „das Alkoholunfallgeschehen von Fahranfängern deutlich
verbessert“. Die Anzahl der Unfallbeteiligten Fahranfänger mit einem BAK-Wert
von mindestens 0,3 Promille ist im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Verbots um
15 Prozent zurückgegangen. Zugleich zeigt die Studie eine hohe Akzeptanz des
Verbots bei den jungen Fahrerinnen und Fahrern (95%). Letzteres zeigt einmal
mehr: Die Jugend tickt oft ganz anders, als es „Experten“ zu wissen glauben. Aus
der Studie kann laut BASt gefolgert werden, dass die Einführung des
Alkoholverbots für Fahranfänger „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in dieser Zielgruppe geleistet“ hat. Indes, die guten
Nachrichten aus der BASt machen nachhaltige Überzeugungsarbeit gegen Alkohol und
Drogen hinterm Lenkrad keineswegs überflüssig. Neben der Familie und der Schule
ist hier vor allem auch die Fahrschule gefordert. BASt/GLH
Aus FPX 09/2011
Sind 45 Minuten für die Pkw-Prüfung noch zeitgemäß?
Die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.
November 1979 brachte erstmalig die Bestimmung: „Bei der Prüfungsfahrt darf die
reine Fahrzeit 30 Minuten nicht unterschreiten …“ (§ 11 Absatz 2 StVZO – alt).
Das galt unterschiedslos für alle Führerscheinklassen. Differenzierte
Prüfungszeiten nach Klassen kamen erst mit der „Fünften Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 1985“. Danach betrug
die Prüfungszeit für die Klasse 3 (heute Klasse B) ab 1. Oktober 1987 mindestens
45 Minuten. Das liegt nun 24 Jahre zurück. Seltsam ist dabei, dass die aktuelle
Prüfungsrichtlinie hinsichtlich der Mindestdauer der „reinen Fahrzeit“ um fünf
Minuten hinter dem schon 1979 als notwendig erachteten Zeitbedarf zurückbleibt.
Es ist absolut unnötig, hier die Statistiken über die Zunahme des
Straßenverkehrs in den letzten 32 Jahren zu bemühen. Denn Fahrlehrer und Prüfer
wissen längst, dass es, namentlich in den Ballungsgebieten, außerordentlich
schwierig, oft sogar unmöglich ist, die in Anlage 7 zu § 17 FeV und in der
Prüfungsrichtlinie für die Klasse B aufgeführten Prüfungsinhalte in 45 Minuten
unterzubringen. Unter der mittlerweile erheblich zu knappen Zeit leidet vor
allem der außerörtliche Prüfungsteil. Noch nicht sehr lange her, habe ich als
„Beifahrer“ einer realen Prüfung erlebt, wie ein bestorganisierter, absolut
ortskundiger Prüfer an einem relativ verkehrsschwachen Vormittag eine den
Vorstellungen des Gesetzgebers adäquate Strecke zu fahren suchte. Obwohl wir
nicht im Weichbild von Stuttgart, sondern in einem Vorort starteten, waren wir
nach Identitätsprüfung, Entgegennahme und Prüfung der Ausbildungsbescheinigung,
fahrtechnischer Vorbereitung, Sicherheitskontrolle und Grundfahraufgaben volle
42 Minuten in sog. „reiner Fahrzeit“ unterwegs. Der Prüfling fuhr flott, und wir
hatten keinen Stau. Inhaltlich war das eine ganz normale Prüfung: Wohngebiet mit
Rechts vor Links, Dreißiger-Zone, schwieriges außerörtliches Einfahren in eine
Vorfahrtstraße, Landstraße mit Linksabbiegen bei schnellem Gegenverkehr,
Autobahn von einer Anschlussstelle zur nächsten und schließlich noch kurz zwei
Magistralen Stuttgarts. Das, wie gesagt, alles unter optimalen Bedingungen und
unter der Regie eines veritablen Könners. Nach einer solchen Prüfung kommt man
auch als Altfahrlehrer ins Grübeln. Da drängt sich vor allem die Frage auf:
Können heute, 24 Jahre nach der letzten „Kalibrierung“ der Prüfungszeit, 45
Minuten Gesamtzeit und davon „mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit“ noch eine
aufschlussreiche Prüfung der Klasse B (die ja eine Art Grundfahrerlaubnis ist)
gewährleisten? GLH
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Aus
August
2011:
Aus FPX 08/2011
IAA 2011
Die 64. Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) für Pkw in Frankfurt erwartet
ab Donnerstag 15. bis Sonntag 18. September 2011 wiederum großen
Publikumszuspruch. Diesmal wird sich der Besuch der bedeutendsten Automesse der
Welt besonders lohnen, denn die Hersteller übertreffen sich gegenseitig mit
Neuheiten; dabei wird die Elektromobilität besonderen Rang einnehmen. Die
Branche boomt – und sie wird es in Frankfurt demonstrieren. So schürt, um nur
einige zu nennen, Mercedes den Wunderfitz schon seit Wochen mit
„unverbindlichen“ Meldungen über die neue B-Klasse. Danach soll das Auto den
weltweit besten cW-Wert dieser Fahrzeugkategorie aufweisen und mit zahlreichen
technischen Innovationen aufwarten. VW wird den Up als kleinen Stadtflitzer
präsentieren und Opel bringt den Ampera, der mit rein elektrischem Antrieb
immerhin 60 Kilometer zurücklegen kann, bevor ein sparsamer Verbrennungsmotor
die Batterien wieder laden muss. Für Autofachleute wie Fahrlehrer ist die IAA
fast ein Muss, zumal die Messe auch in punkto Umweltschutz und
Verkehrssicherheit viel bieten wird. GLH
Aus FPX 08/2011
Pedelecs & Co.
Als wir im Oktober 2004 an dieser Stelle das erste Mal über das Pedelec
informierten und das Akronym mit PEDAL ELECTRIC CYCLE übersetzten, nörgelte ein
Zeitgenosse: „Die FahrSchulPraxis greift amerikanisches Zeug auf, das uns nicht
interessiert!“ Knapp sieben Jahre danach verkaufen sich die Pedelecs wie warme
Brezeln. Auf der BIKE EXPO in München (21. bis 24. Juli 2011) wurde eine Zahl
genannt, die auch Optimisten verblüffte: 300.000 Pedelecs und E-Bikes will der
deutsche Zweiradhandel in diesem Jahr unter die Leute bringen. Die Auswahl ist
mittlerweile groß, Technik, Qualität und Preise variieren heftig. Im Boom – und
das Pedelec erlebt gerade einen solchen – muss man ein kritischer Käufer sein.
Auch sollte man genau wissen, worauf es einem ankommt. Brauche ich eine
Anfahrhilfe (mit „Gasgriff“, max. 6 km/h ohne Tretleistung) oder genügt mir eine
Trethilfe – und wie schnell will ich damit unterwegs sein? Manche Pedelecs und
E-Bikes fallen in die Kategorie Mofa oder Moped und unterliegen den dafür
geltenden Bestimmungen. Ein spendabler Stuttgarter Opa hat unlängst seinem
13-jährigen Enkel ein flottes Schweizer Pedelec gekauft. Die Freude war kurz,
denn der Bub war der Polizei einfach zu schnell unterwegs: Es war ein Mofa! Nach
Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) birgt die rasche Verbreitung
des Pedelecs auch Gefahren. Weil Pedelecs eine höhere
Durchschnittsgeschwindigkeit und auch höhere Höchstgeschwindigkeiten erreichen,
lauern Gefahren vor allem beim Überholen, an Kreuzungen, an Ausfahrten und dort,
wo Radwege auf die allgemeine Fahrbahn münden. Pedelec – kein Thema für
Fahrlehrer? Darüber sollte man noch einmal nachdenken! GLH
Aus FPX 08/2011
TÜV SÜD Life Service GmbH
Seit geraumer Zeit besteht zwischen der TÜV SÜD Life Service GmbH und dem
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ein Rahmenvertrag über
arbeitstechnische und sicherheitstechnische Betreuung im Sinne des Gesetzes über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(ASiG). Vor Kurzem hat sich in der Leitung der medizinischen Fachstelle eine
personelle Veränderung ergeben. Als Nachfolgerin von Dr. Koch-Wrenger ist Frau
Dr. med. Carola Schöller als Betriebsärztin für den arbeitsmedizinischen Bereich
des Rahmenvertrags zuständig. Anschrift: TÜV SÜD Life Service GmbH, Postfach
1380, 70774 Filderstadt, Telefon 0711/7005 565. GLH
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Aus
Juli
2011:
Aus FPX 07/2011
Bundesvereinigung: Verjüngung eingeleitet
Auf der Jahreshauptversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
e.V., die am 17. Juni 2011 in Erfurt stattfand, wählten die Delegierten Dieter
Quentin (52), Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V., in
geheimer Wahl mit sehr eindrucksvoller Mehrheit in das Amt des zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden. Als Kandidat war auch Walter Weißmann,
Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V., benannt worden,
der die Kandidatur jedoch ablehnte. Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der
bisherige Amtsinhaber Peter Tschöpe ein Jahr vor Ablauf seiner Wahlperiode aus
freien Stücken zurückgetreten war, um „einer jüngeren Kraft Platz zu machen und
für diese eine ausreichende Einarbeitungszeit bis zu weitergehenden personellen
Veränderungen an der Spitze sicherzustellen“ (O-Ton Tschöpe). Die Wahl Quentins
weist in die Zukunft und hat gezeigt, dass die Spitzenorganisation der deutschen
Fahrlehrer willens und fähig ist, eine durch Überalterung der Handelnden
drohende Identifikationskrise abzuwenden. Dieser Weg sollte nach Auffassung
vieler Mitglieder nun konsequent weiter beschritten werden. GLH
Aus FPX 07/2011
Wenn die Kfz-Versicherung bankrott geht
Der Jahresbericht 2010 des Ombudsmannes für Versicherungen berichtet über
massive Klagen von Kunden, die in Deutschland unter dem Bankrott der
Onlineversicherungen Ineas und LadyCarOnline zu leiden haben. Betroffen sind rd.
57.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoverträge. Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch
spricht in seinem Jahresbericht von völlig „neuartigen, teilweise dramatischen
Problemen“, die den Kunden durch die Pleite der Onlineversicherer entstanden
seien. Noch nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik sei ein in Deutschland
tätiger Kraftfahrtversicherer zahlungsunfähig geworden. Hirsch erhielt viele
Anfragen und Beschwerden von besorgten und verunsicherten Versicherungsnehmern.
Dabei ging es vor allem um das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der
Versicherten, die Nichtbearbeitung von Schadensfällen, die Nichtzahlung trotz
Anerkennung der Leistungspflicht und die fehlende Meldung des
Schadenfreiheitsrabatts an den Nachversicherer. Zu allem hin ist der
Kfz-Versicherer inzwischen aus dem Versicherungsombudsmann e.V. ausgetreten.
Dennoch, so Hirsch, sollte nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden,
weil der Insolvenzverwalter von den Kunden, die sofort nach Bekanntwerden der
finanziellen Schwierigkeiten ihre Policen fristlos kündigten, die Nachzahlung
von Prämien fordert. Außerdem sei die Frage neu zu beantworten, an welchen
Kriterien sich Verbraucher orientieren können, wenn sie einen Kfz-Versicherer
auswählen. Schließlich gehe es darum, Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen
Versicherern im europäischen Binnenmarkt in Zukunft zu verhindern. Fazit: Trau,
schau wem! GLH
Aus FPX 07/2011
Unfallkosten 2009
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelt alljährlich die durch
Straßenverkehrsunfälle entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten. Seit kurzem
liegen die Ergebnisse für das Jahr 2009 vor. Danach mussten für Verkehrsunfälle
und deren Folgen insgesamt 30,52 Milliarden Euro aufgewendet werden. Davon
entfielen auf Personenschäden insgesamt 13,29 Milliarden Euro; darunter auf
Getötete 4,14 Milliarden Euro, auf Schwerverletzte 7,61 Milliarden Euro und auf
Leichtverletzte 1,54 Milliarden Euro. Der Anteil der Kosten für Sachschäden
betrug 56,5 Prozent, was einem Kostenumfang von 17,23 Milliarden Euro
entspricht. Hinter diesen horrenden Summen, das sollte man nie vergessen,
verbergen sich tausendfach menschliche Tragödien, die mit keinem Geld dieser
Welt zu kompensieren sind (siehe auch Kolumne Seite 403). BASt/GLH
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Aus
Juni
2011:
Aus FPX 06/2011
Gurte, Helme etc.
Einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge haben
in Deutschland die erwachsenen Pkw-Insassen im letzten Jahr beim Anlegen von
Sicherheitsgurten nicht nachgelassen. Nimmt man alle Straßen zusammen, waren
durchschnittlich
98 Prozent der Fahrer, Beifahrer
und Fondinsassen mit einem Gurt gesichert; auf Autobahnen fuhren
99, auf Landstraßen 98 und im
Innerortsbereich
97
Prozent aller erwachsenen Pkw-Insassen mit angelegtem Sicherheitsgurt. Die Quote
der in Pkw gesicherten Kinder lag im Querschnitt aller Straßenarten bei
98 Prozent; dabei hat sich die
Verwendung von Kinderrückhaltesystemen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert.
Jedoch waren auf Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften
25 Prozent der Kinder ab 6
Jahren mit Erwachsenengurten und damit nicht altersgerecht gesichert. Bei
motorisierten Zweiradfahrern betrug die Helmtragequote
97 Prozent, die der Mitfahrer
98
Prozent.
59
Prozent aller Motorradfahrer trugen teilweise schützende Bekleidung, aber nur
20
Prozent eine komplette Schutzkleidung. Nicht gut sieht es bei Radfahrern aus: Im
Jahr 2010 trugen über alle Altersgruppen hinweg nur
neun Prozent der Fahrradfahrer
einen Schutzhelm (2009:
11
Prozent). Damit sind die Helmtragequoten erstmals seit vielen Jahren wieder
gesunken. BASt/GLH
Aus FPX 06/2011
Hände weg vom Wählhebel
Wer einen Lkw mit PowerShift („automatisiertes Getriebe“) fährt, soll nach
jüngsten Verlautbarungen eines Herstellers manuell nicht mehr eingreifen. Warum?
Weil, kurz gesagt, es die Automatik besser kann. Und tatsächlich, an den
wirtschaftlichen Wirkungsgrad dieser elektronisch gesteuerten Getriebe reichen
selbst die virtuosen Fertigkeiten von Schaltkünstlern mit absolutem
Drehzahlgehör nicht heran. Nicht umsonst liefern heute die großen Hersteller
ihre schweren Lkw serienmäßig nur noch mit Automatikgetriebe aus. Vor diesem
Hintergrund ist die Beschränkung des Lkw-Führerscheins auf das Führen von
Automatikfahrzeugen, sofern die Fahrprüfung auf einem solchen abgelegt wurde,
ein schlimmer Anachronismus. Das gilt vor allem für Bewerber, die ihre
unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B auf eine der Nutzfahrzeugklassen
erweitern wollen. Sie können schalten, sie wissen, wie es geht, denn sie haben
es gelernt und lange praktiziert. Nach der geltenden Rechtslage
(EG-Führerscheinrichtlinie) können die Einzelstaaten der EU diesen alten Zopf
nicht eigenmächtig abschneiden. Nachdem es in der am 30.12.2006 verkündeten
„Dritten“ EG-Führerscheinrichtlinie zum zweiten Mal versäumt wurde, will Brüssel
Hörensagen zufolge noch in diesem Jahr über den längst überfälligen Schnitt
beraten. Schau’n mr mal! GLH
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Aus
Mai 2011:
Aus FPX 05/2011
Trotz Handy:
Notrufsäulen werden gebraucht
Nach einer Mitteilung der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV
DL) hat die gute alte Notrufsäule noch lange nicht ausgedient.
Danach kamen im letzten Jahr auf jeden der knapp 13.000 deutschen
Autobahnkilometer 7,2 Notrufe von Autobahnnotrufsäulen. Die
Hilferufe gehen bei der Notrufzentrale der deutschen Autoversicherer
in Hamburg ein, die umgehend die notwendigen Hilfsmaßnahmen
einleitet. Insgesamt waren es im Jahr 2010 rund 94.000 Hilferufe.
88,5 Prozent der 16.000 Säulen am Rande der Bundesautobahnen wurden
im letzten Jahr mindestens einmal benutzt. Spitzenreiter 2010 mit
199 Notrufen war die Notrufsäule bei Kilometer 41,93 an der A11
zwischen Chorin und Werbellin Richtung Berlin. In Baden-Württemberg
war die meist frequentierte die auf der A81 Richtung Stuttgart bei
Kilometer 458 (nahe Tauberbischofsheim) stehende Notrufsäule. Von
dort wurde 156 Mal um Hilfe gerufen. Wie diese Zahlen zeigen, ist
die Einweisung der Fahrschüler in die Handhabung der Notrufsäule bei
einem kurzen Stopp an einer solchen während der Autobahnfahrstunden
noch immer angesagt. Freilich, wenn man nicht gerade in einem
Funkloch festsitzt und die Batterie nicht leer ist, erreicht man die
Notrufzentrale der deutschen Autoversicherer auch per Handy: 0800 -
66 83 663. GLH
Aus FPX 05/2011 InternetForum boomt
Das
seit Ende Januar 2011 aktive InternetForum des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. wird gut angenommen. Bis Mitte April wurden
8.800 Besuche verzeichnet, bei denen fast 100.000 Seiten aufgerufen
wurden. Täglich sind es mehr als 500 Clicks, an Wochenenden mehr als
an Werktagen. Das Diskussionsforum brummt, besonders wenn von außen
kommende Ereignisse, wie unlängst die unselige ADAC-Verlautbarung
über Fahrschulpreise, die Gemüter der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
in Wallung bringen.
Das Niveau der Beiträge ist im Großen und Ganzen sachlich und oft
auch sachdienlich; die Lesequote ist hoch. Manchmal jedoch
entsprechen Beiträge nicht jener vom Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg seit jeher gepflogenen parteipolitischen
Neutralität. Das innerhalb des Diskussionsforums spontan entstandene
Genre „Witze und nette Geschichten“ ist nicht durchweg
beifallswürdig. Hier könnte die eine oder andere Löschung
Peinlichkeiten vermeiden. Alles in allem jedoch ein schöner Erfolg,
dem der eine oder andere Ausrutscher nichts anhaben kann. GLH
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Aus
April
2011:
Aus FPX 04/2011
Kaufen Fahrschulen Hybridautos?
Immer mehr Hersteller bieten Hybridautos an, aber noch ist die Liste der
Prototypen länger als die der am Markt verfügbaren Autos (siehe
Hybrid-Autos.info unter:
http://www.hybrid-autos.info/hybrid-fahrzeuge).
Was zurzeit im Handel ist, sind meistens Fahrzeuge außerhalb der Passgrößen für
Fahrschulen. Momentan ist deshalb die Auswahl an Lehrfahrzeugen noch nicht sehr
groß. Auch die Preise sind nicht gerade attraktiv. Trotzdem sollen manche
Fahrschulen mit dem Gedanken spielen, das zurzeit noch im Betrieb verwendete
Automatikauto demnächst durch ein Hybridfahrzeug zu ersetzen. Dabei geht es auch
um den damit zu erzielenden werblichen Effekt: „Wir schulen umweltschonend auf
Hybrid!“ – Oder so ähnlich. Wer jetzt schon einsteigt, sollte sich gut
überlegen, was es sein soll: Full Hybrid, Mild Hybrid oder Plug-in Hybrid. Mit
Ersterem ist „pures“ elektrisches Fahren möglich; der Verbrennungsmotor hat
derweil Pause. Beim Zweiten wird der Verbrennungsmotor vom E-Motor unterstützt,
aber rein elektrisches Fahren ist nicht möglich. Beim Plug-in Hybrid schließlich
kann Strom auch aus der Steckdose geladen werden. Die Redaktion der
FahrSchulPraxis würde sich über Zuschriften zu diesem Thema, das zwar noch nicht
hochaktuell zu sein scheint, aber von Tag zu Tag wichtiger wird, sehr freuen;
vor allem von Lesern, die im Schulungsbetrieb schon Erfahrungen mit
Hybridfahrzeugen gemacht haben. GLH
Aus FPX 04/2011
BMW - neuer Service für Fahrschulen
Seit diesem April bekommen Fahrschulkunden ihren neuen BMW auf Wunsch komplett
fahrschulmäßig ausgestattet bei ihrem BMW-Händler. Hierbei kann der Kunde
entscheiden, ob er eine Doppelpedalanlage von Schröttle, Ellgau, oder von
Veigel, Künzelsau, haben will. Das geht ganz einfach: Bei der Bestellung des
neuen BMW gibt der Kunde seinen Wunsch an, alles andere wird vom Händler
organisiert. Die Fahrzeuge stehen bei Auslieferung mit Doppelpedalanlage und den
nötigen Zusatzspiegeln bereit und können sofort nach Übernahme im
Fahrschulbetrieb eingesetzt werden. Dank des von BMW für die Doppelpedalanlage
gewährten Zuschusses ist dieser Service für die meisten BMW-Fahrschulmodelle
ohne finanziellen Mehraufwand erhältlich. Hinzu kommt die für Fahrlehrer
kostenlose Abholung in der BMW Welt, die ansonsten einschließlich Mehrwertsteuer
auf 555 Euro kommt. Gleich nach der Ankunft in der BMW Welt wartet ein
maßgeschneidertes Betreuungsprogramm auf den Kunden. Die einzelnen Erlebnisse
werden in der Premium-Lounge beim Einchecken entsprechend der Tagesplanung
gebucht. Ganz nach Wunsch kann der Kunde vor oder nach der Fahrzeugübernahme an
einer Werkführung teilnehmen. Sofern an bestimmten Tagen keine Werkführungen
stattfinden, kann eine ausführliche BMW-Welt-Führung in Anspruch genommen
werden. Ein außergewöhnliches Erlebnis bietet auch der Besuch des BMW Museums,
das auf ca. 5.000 Quadratmetern faszinierende Exponate präsentiert. Eine
Werkführung oder ein Museumsbesuch kann für den Tag vor oder den Tag nach der
Abholung des neuen BMW gebucht werden. Die Teilnahme ist für die Kunden und ihre
Begleitung kostenlos. BMW/GLH
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Aus
März
2011:
Aus FPX 03/2011
Wann wird dein Handy zur Waffe?

Wann wird dein Handy zur Waffe? Immer, wenn Du Auto fährst und es
zugleich am Ohr hast! So einfach ist das und so tödlich. Im letzten
Jahr kostete die Benutzung von Handys während der Fahrt 6000
Menschen das Leben und eine halbe Million wurde verletzt, weil die
Fahrer durchs Telefon abgelenkt waren. Besonders gefährlich ist das
Schreiben von SMS während der Fahrt, denn es kann die Reaktionen des
Fahrers um bis zu 18 Prozent verzögern. Das reicht, um ein
Stoppschild zu übersehen und auf der Kreuzung eine ganze Familie
auszulöschen. WAS IMMER DU WÄHREND DER FAHRT SAGEN WILLST, KANN
WARTEN! ES SEI DENN, DU WILLST DICH FÜR IMMER VON DIESER WELT
VERABSCHIEDEN.“
So drastisch geht man in den
US-Medien gegen den Handy-Missbrauch am Steuer vor. Besonders das
weitverbreitete Texting while driving, also das Abfassen von
Textnachrichten während des Fahrens, steht unter Beschuss, weil es
immer wieder Ursache von sehr schweren Unfällen ist. In den USA gibt
es keine bundeseinheitliche Vorschrift, die Autofahrern das
Benutzen des Handys verbietet. In einigen Staaten jedoch ist es
untersagt und neuerdings geht die Polizei, zum Beispiel im
Bundesstaat Georgia, gegen die Sünder vor. Freilich, manchmal fällt
den Gesetzeshütern die Beweisführung auch dort nicht ganz leicht.
Dabei kritisieren Sicherheitsexperten den angeblich zu großen
Ermessensspielraum, den manche kommunale Polizeibehörde ihren
Beamten bei der Verfolgung dieser Verstöße einräumt. GLH
Aus FPX 03/2011
Belgische Zustände
Die Europäischen Verträge,
angefangen mit dem für Kohle und Stahl anno 1951 (Montanunion) bis
Lissabon 2007 (Verfassung) waren und sind, auch wenn manche das
bezweifeln wollen, ein Segen für unseren Kontinent. Umso wichtiger
ist es, dass diese Übereinkommen und das daraus folgernde
europäische Recht von allen beteiligten Staaten eingehalten werden.
Darüber zu wachen ist Aufgabe der EU-Kommission. Die
EG-Führerscheinrichtlinie ist geltendes europäisches Recht. Danach
müssen Führerscheinbewerber eine theoretische und praktische Prüfung
ablegen, bevor sie selbstständig und ohne Begleitung Kraftfahrzeuge
im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Nicht so in Belgien:
Dort macht man mit 18 eine theoretische Prüfung, nimmt 20 Stunden
bei einer Fahrschule – schon geht’s für 18 Monate ganz alleine los.
Von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien war bislang
nichts zu hören, obwohl die Hüter des EU-Rechts dort zu Hause sind.
Mehr dazu ab S. 160. GLH |
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Aus
Februar
2011:
Aus FPX 02/2011
DVR: 0,0 Promille für alle Autofahrer
Einer Mitteilung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Dezember
letzten Jahres zufolge ist die Mehrheit der deutschen Bevölkerung dafür, ein
absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer einzuführen. Der DVR beruft sich dabei
auf eine von ihm in Auftrag gegebene repräsentative Befragung von 2.000
Verkehrsteilnehmern durch das Marktforschungsinstitut Ipsos. 59,4 Prozent der
Befragten sind aus Sicherheitsgründen für das strikte Verbot, 28,6 Prozent sind
dagegen. DVR/GLH
Aus FPX 02/2011
Zündsperre
In eine etwas andere Richtung weist eine jüngste Mitteilung vom Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Danach
spricht sich – ebenfalls als Ergebnis einer repräsentativen Umfrage – jeder
zweite Deutsche (49 Prozent) für einen zwingenden Alkoholtest für Autofahrer vor
jedem Fahrtantritt aus. Lediglich 4 Prozent waren grundsätzlich gegen eine
solche Kontrolle. In der Altersklasse der 20- bis 29-Jährigen ist die Zustimmung
zu einer automatisierten Promilleprüfung mit 59 Prozent besonders hoch. „Bei
jedem fünften Verkehrsunfall mit Personenschaden ist Alkohol im Spiel. Die große
Zustimmung in der Bevölkerung für standardmäßige Alkoholtests freut uns“, sagte
BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Mit 52 Prozent war der Anteil
der Befürworter für den automatisierten Promillecheck unter den Männern zudem
höher als bei den Frauen mit 47 Prozent. Technologien, bei denen Fahrer sich vor
Fahrtantritt einem Alkoholtest unterziehen, gibt es mittlerweile von
verschiedenen Anbietern. Dabei misst ein Gerät den Alkoholgehalt in der
Atemluft. Ist der Promillewert zu hoch, wird der Motor durch eine sogenannte
sensorische Zündsperre blockiert. Einige europäische Länder, wie Frankreich,
Finnland, Schweden, die Schweiz oder die Niederlande, erwägen eine Einführung
zumindest für Promillesünder. In den Niederlanden müssen beispielsweise Fahrer,
die mit 1,3 Promille Alkohol im Blut erwischt wurden, ab Mai eine solche
Zündsperre in ihrem Auto verwenden. BITKOM/GLH
Aus FPX 02/2011
Neulingszeichen für Fahranfänger
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) fordert einen bundesweiten,
zeitlich befristeten Modellversuch, Fahrzeuge von Fahranfängern mit einem
besonderen Schild zu kennzeichnen. Damit soll untersucht werden, ob eine solche
Kennzeichnung geeignet ist, die nach wie vor erschreckend hohe Unfallbelastung
der jungen Fahrer zu reduzieren. „Hier kann nur durch einen Modellversuch
erprobt werden, ob die Kennzeichnung von Anfängerfahrzeugen einen
unfallvermindernden Effekt hat oder nicht“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter
Eichendorf. Der Modellversuch soll u.a. klären, ob ein obligatorisches
Anfängerkennzeichen eine positive Verhaltensänderung bei den Fahranfängern
bewirkt und die Funktion des Autos als Statussymbol aufheben kann. Darüber
hinaus geht es um die Frage, wie eine solche Kennzeichnung von den anderen
Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird. Die Idee der Kennzeichnung von
Fahranfängern ist nicht neu. Schon Ende der 60er-Jahre empfahl der Stuttgarter
Jugendrichter Klaus Mickschick dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die
Einführung eines „Neulingszeichens“ auf freiwilliger Basis. Mehr dazu auf Seite
103 der FPX. DVR/GLH
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Aus
Januar
2011:
Aus FPX 01/2011
Bayerische Jäger gegen den Wildunfall
Im Jahr 2009 hat die Polizei in Bayern mehr als 55.000 Wildunfälle registriert,
bei denen zwei Personen getötet und 464 verletzt wurden. Seit November letzten
Jahres dürfen in Bayern Revierbesitzer und Jäger nach vorhergegangener Absprache
mit der Straßenbauverwaltung auf eigene Kosten farbige Wildwarnreflektoren an
Leitpfosten anbringen.
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Leitpfosten mit
blauem Wildwarnreflektor |
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Der Zulassung der nicht typgenehmigungspflichtigen
farbigen Reflektoren in ganz Bayern ging ein Modellversuch in Oberfranken
voraus. Im Schlussbericht dazu heißt es, die Verwendung von farbigen
Wildwarnreflektoren an Straßenleitpfosten habe die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigt. Laut Staatssekretär Gerhard Eck vom bayerischen Innenministerium
erhoffen sich die Jäger von den Reflektoren eine Irritation des Wildes. Damit
werde es jedenfalls zum Teil vom Überqueren der Straße abgeschreckt. Außerdem
habe sich als positiver Nebeneffekt herausgestellt, dass durch die Reflexion der
farbigen Wildwarnreflektoren Leitpfosten besser erkannt werden können. Die von
Bürgern initiierte Aktion hat, wie könnte es in Deutschland anders sein, sofort
ein ganzes Rudel Bedenkenträger hervorgebracht. Bekrittelt wird die Befugnis der
Jäger, die „öffentlichen Leitpfosten eigenmächtig verändern“ zu dürfen. Auch
wird befürchtet, besonders das Rehwild werde künftig vermehrt an Stellen über
die Fahrbahn wechseln, an denen der zuständige Jagdrevierbesitzer es unterlassen
habe, die Reflektoren anzubringen. Wieder andere Klugis meinen, die Veränderung
von Leitpfosten sei eine hoheitliche Aufgabe, die Jägern und Revierbesitzern
nicht zustehe. Jo mei, sag‘ i do, Eure Sorgen möcht‘ i ham ... GLH
Aus FPX 01/2011
Automatik im Führerschein noch zeitgemäß?
Zu dieser Frage äußerte sich im November letzten Jahres Horst Schneider,
Vorstandsmitglied der TÜV SÜD AG. In einem Essay für den Newsletter der
Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. führte er u. a. aus:
„In Deutschland werden heute Kraftomnibusse und
schwere Lkw überwiegend mit automatischen Getrieben ausgeliefert. Sie stellen
wirtschaftliche und Kraftstoff sparende Fahrweise sicher und entlasten die
Fahrer im zunehmend komplexer werdenden Verkehrsalltag. Bei vielen
Sicherheitssystemen von Pkw der Premiumklasse sind automatische Getriebe
Voraussetzung für deren Funktionalität, etwa bei der automatischen
Abstandsregelung. Diese Systeme werden auch in den anderen Klassen zunehmend
Einzug halten. Die bewährte professionelle Ausbildung von Kraftfahrern in
Deutschland muss diesem Trend Rechnung tragen. Voraussetzung für das Führen von
modernen Nutzfahrzeugen ist die Kenntnis automatischer Getriebe und deren
sichere und routinierte Bedienung. Zwar sollte auch das Schalten mit der Hand
sitzen, es ist jedoch heute nicht mehr die Regel. Die Ausbildung muss dem Trend
– auch bei Pkw – Rechnung tragen, und die Lösung liegt aus meiner Sicht auf der
Hand: Der Automatikeintrag sollte entfallen.“ (direkt
zum Artikel ...)
In seinen weiteren Ausführungen empfiehlt
Schneider Überlegungen darüber anzustellen, ob die frühere Regelung, wonach bei
Abnahme der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der beschränkende Eintrag
unterblieb, sofern der Bewerber nachwies, sechs Fahrstunden auf einem Fahrzeug
mit herkömmlichem Schaltgetriebe absolviert zu haben, in zeitgemäßer Form wieder
einzuführen sei. Mit diesem Essay, im vollen Wortlaut unter
www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de
nachzulesen, hat erstmalig eine Führungskraft einer der großen
Prüforganisationen klare Stellung zu einer längst gärenden Frage bezogen. GLH
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