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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 21.12.11

 

Kurznachrichten

Archiv 2011 

Aus FPX Dezember 2011:

Aus FPX 12/2011
Verkehrssicherheitsprogramm 2011
Am 10. November 2011 hat Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer das neue Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung verkündet. Dessen ehrgeiziges Ziel soll sein, die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu mindern.


Verkehrsminister Ramsauer: 40 Prozent weniger
Verkehrstote bis 2020 (Bildquelle: BMVBS)

Dabei nimmt Ramsauer neben dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Radfahrer und Ältere) besonders den Unfall auf Landstraßen und das hohe Unfallrisiko der Fahranfänger ins Visier. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fahranfängern sieht Ramsauer in der „Optimierung des bestehenden Systems der Vorbereitung von Fahranfängern“. Das Begleitete Fahren mit 17 und das „Alkoholverbot für Fahranfänger“ hätten bereits zu einer nachweislichen Verbesserung des Unfallgeschehens und der Deliktauffälligkeit geführt. Mit der Einführung der computergestützten und stärker wissenschaftlich abgestützten theoretischen Fahrerlaubnisprüfung seien Grundlagen gelegt worden, um die Potenziale der Fahrerlaubnisprüfung zur Senkung des hohen Fahranfängerrisikos künftig noch besser ausschöpfen zu können. Die Qualität der Fahranfängervorbereitung solle in allen Bestandteilen des bestehenden Systems unter dem Aspekt der Verbesserung der Verkehrssicherheit weiterhin beobachtet und gegebenenfalls weiter verbessert werden. Dafür werde zurzeit ein „Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbereitung in Deutschland“ erarbeitet. Dabei würden auch Möglichkeiten zur „Optimierung der Probezeitregelung“ erforscht. Ergebnisse sind frühestens 2012 zu erwarten. Zwischen den Zeilen gelesen wird klar: Für die Verkündung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Führerscheinneulinge wie der von unabhängigen Experten seit Langem empfohlenen obligatorischen Nachbetreuung der Fahranfänger hat es offenbar politisch wieder einmal nicht gereicht. BMVBS-Presse/GLH

Aus FPX 12/2011
Stefan Strick ist neuer Präsident der BASt
Der bisherige Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Dr. Peter Reichelt, ist wegen Erreichung der Altersgrenze zum 31. Oktober 2011 ausgeschieden. Als Nachfolger wurde Stefan Strick, 52, berufen. Strick ist Jurist. Vor seiner Berufung war er Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Verkehr. Strick ist als Autor mehrerer Publikationen zum Lärmschutz hervorgetreten. Er bekleidet zurzeit noch die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden von EasyWay (EW SPB), einem europäischen Projekt zur Förderung der Einführung intelligenter Transportsysteme in Europa. BASt/GLH

Aus FPX 12/2011
DVR-Präsident macht Abgeordneten die Zahl der Verkehrstoten fassbar
Auf einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 9. November 2011 forderte DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf eine umfassende gesellschaftliche Debatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Dimension von mehr als 3.600 Verkehrstoten in Deutschland verdeutlichte er so: „Man stelle sich vor, alle zwei Monate müsste der Deutsche Bundestag komplett neu gewählt werden, weil alle Abgeordneten im Straßenverkehr tödlich verunglückt wären.“ DVR/GLH

 

Aus FPX November 2011:

Aus FPX 11/2011
Klein „g“ oder die Umbruch-Panne
Umbruch heißt, grob umrissen, die Textzeilen dem Seitenlayout anpassen. Da passiert schon mal was. So im letzten Heft, als an dieser Stelle im Beitrag „Kindersitze in der Kritik“ aus klein „g“, dem Formelzeichen für Fallbeschleunigung, „Gramm“ wurde. Wer weiß, vielleicht passte das rein ästhetisch besser ins Bild, aber es war, wie unsere aufmerksamen Leser bemerkten, nichtsdestoweniger grottenfalsch. Die Verfasser werden es der Umbruchtechnik nicht weiter nachtragen und sind im Übrigen überzeugt, dass unsere sachkundigen Leser den Patzer beim Lesen automatisch richtigstellten. Das Team der FahrSchulPraxis bittet, den Lapsus zu entschuldigen. GLH

Aus FPX 11/2011
Helmpflicht für Fahrradfahrer


Wer mit Helm Fahrrad fährt, fährt sichererh!
(Foto: Unfallforschung der Versicherer (UDV)

 

Mitte Oktober rauschte die Meldung durch den Blätterwald, Bundesverkehrsminister Ramsauer wolle die Helmpflicht für Fahrradfahrer einführen. Abgesehen davon, dass der Minister den Helm nicht kategorisch forderte, lohnt es sich, darüber ernsthaft nachzudenken. Im letzten Jahr verunglückten 381 Fahrradfahrer tödlich. Weil viele davon Kinder waren, äußerte sich der Minister besonders besorgt. Die Anzahl der im Jahr 2010 getöteten Moped- und Mofafahrer (insgesamt 74) erscheint dagegen fast unglaublich. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hat auf die Äußerungen des Ministers äußerst befremdlich reagiert, indem er die Helmpflicht rundweg ablehnte.
Sie führe nur dazu, dass weniger Menschen das Rad nutzten. Bei vielen Unfällen helfe auch kein Helm. Wichtiger sei daher Tempo 30 in Wohngebieten. Radfahren sei gut für Gesundheit, Geldbeutel und Umwelt. "Es wäre töricht, diesen positiven Trend durch eine Helmpflicht zunichtezumachen", sagte eine ADFC-Sprecherin.
Die Verbandssprecherin scheint über die erschreckenden Zahlen schwerer Kopfverletzungen, die sich vor allem junge Radfahrer/innen bei Alleinunfällen und auch bei Kollisionen in 30-km/h-Zonen in den letzten Jahren zugezogen haben, nichts zu wissen. Das spricht nicht für ausgeprägtes Fürsorgedenken. GLH

Aus FPX 11/2011
Diesel-Pkw in den USA
Wer in den USA einen Pkw mit Dieselmotor fahren will, muss bei den Importeuren kaufen. Audi, BMW, Mercedes und VW heißen die Marken, deren Selbstzünder den US-Abgasbestimmungen für Diesel-Pkw genügen. Das soll sich nun ändern. Ab 2013 will Jeep den Grand Cherokee und andere „größere“ Wagen der Chrysler-Familie optional mit Dieselmotor anbieten. Der kommt aus Italien von der Fiat-Tochter VM Motori S.p.A. Dabei handelt es sich um einen V6 3.0-Liter Turbo-Diesel mit 224 PS, der laut US Automagazin Car and Driver auf dem „neuesten Stand der Technik“ ist. „Toll“, schrieb dazu ein Leser des Magazins, „endlich kommt ein einheimisches Auto mit einem gescheiten Diesel. Wenn das Auto gut gekauft wird, realisieren vielleicht die anderen Hersteller, dass es in den USA doch noch Hoffnung für den Diesel-Pkw gibt“. GLH

 

Aus FPX Oktober 2011:

Aus FPX 10/2011
ARCD für obligatorische Nachbetreuung junger Fahrer
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung tritt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) dafür ein, neue kreative Wege für eine Weiterbetreuung von jungen Fahranfängern nach dem Führerscheinerwerb zu erproben. Dabei helfe auch ein Blick über die Grenzen in andere Länder, wo Mehrphasenmodelle vor und nach der Fahrprüfung positive Ergebnisse zeigen. Das deutsche Modell von freiwilligen Fortbildungskursen sei hingegen gescheitert, wie die BASt-Untersuchung zeige. Die wirklichen Problemfälle seien mit freiwilligen Nachschulungsmaßnahmen nicht erreichbar. Der ARCD teile die Auffassung von Experten, dass nur eine obligatorische Betreuung aller Fahranfänger helfen könne, gefährlicher Selbstüberschätzung entgegenzuwirken. Allerdings dürften verpflichtende Zusatzkurse nicht zu einer unzumutbaren Kostenbelastung führen. ARCD/GLH

Aus FPX 10/2011
Kindersitze in der Kritik
TÜV SÜD AUTOMOTIV hat unlängst im Auftrag der Fachzeitschrift „auto motor und sport“ einen Kindersitz-Crashtest durchgeführt, der zu „teilweise alarmierenden Resultaten“ führte. Obwohl alle getesteten Sitze den in der ECE R 44 definierten gesetzlichen Anforderungen entsprachen, erhielten nur fünf von neun getesteten Sitzen das Prädikat „empfehlenswert“. Bei einem Sitz versagte das Rückhaltesystem. TÜV SÜD: „Wer seine Kinder im Auto besser schützen möchte, sollte sich unbedingt über die Ergebnisse aktueller und unabhängiger Verbraucherschutz-Tests informieren, da diese in der Regel unter härteren Bedingungen testen, als in den Normen gefordert – so wie es jetzt auch im Test von auto motor und sport geschehen ist.“
Mangelnde Qualität trat besonders in einem Fall zutage: Bei einer Sitzschale hielt die Verriegelung der Isofix-Befestigung nicht stand, worauf die Schale im Test zum tödlichen Flugobjekt wurde. Auch einer Sitzerhöhung aus einem Baumarkt, die beim 51-km/h-Crash mit einer Verzögerung von 31 g (g = Erdbeschleunigung = 9,81 m/s2)* aufgrund nicht vorhandener Befestigungsmöglichkeit unter der Testpuppe durchgerutscht war, mussten die Tester den Segen verweigern. Dazu TÜV SÜD-Experte Dr. Lothar Wech: „Angesichts der Test-Ergebnisse drängt sich der Verdacht auf, dass einige Hersteller ihre Systeme exakt auf die Anforderungen der ECE R 44 entwickeln. Der Test zeigt aber, dass noch mehr für die Sicherheit der Kinder getan werden kann.“ Vor diesem Hintergrund führt TÜV SÜD seit 19 Jahren Kindersitz-Crashtests nach demselben Testaufbau durch. Die Kriterien liegen über den Anforderungen der ECE R 44/04. So werden beim TÜV SÜD-Test die Rückhaltesysteme auf der Fondbank einer verstärkten Karosserie montiert, die auf 51 km/h beschleunigt und mit mindestens 31 g verzögert wird. Gesetzlich gefordert sind Verzögerungen in einem Korridor von 20 bis 28 g. Weitere wichtige Hinweise gibt es im TÜV SÜD Tipp „Kinder im Auto: Wie werden sie richtig gesichert?“ Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.tuev-sued.de im Privatkunden-Bereich Auto & Fahrzeuge > Tipps von TÜV SÜD zum Download.
TÜV SÜD/GLH

* Berichtigt nach Drucklegung

Geprüft und zugelassen gemäß ECE R 44
(”04“ bzw. ”03“ ist der heutige Stand)




 
Auf das Fahrzeug bezogene Eignung;
hier für fast alle Pkw und Sitze

 
Auf das Kind bezogene Eignung;
hier für Körpergewichte von 15-25 kg


 
Nach ECE-Vorgabe in Deutschland (”1“)
geprüft

 
Prüfnummer (”04“ bzw. ”04“ am Anfang
kennzeichnet den heutigen Stand)



 
Name des Herstellers
Aus FPX September 2011:

Aus FPX 09/2011
0,0 Promille:
Die Jugend ist doch anders!
Oft waren es selbsternannte „Jugendversteher“, die über Jahre hinweg vom Probeführerschein und erst recht vom 0,0-Promille-Gesetz für junge Fahrerinnen und Fahrer abrieten. Zweierlei Recht für volljährige Menschen passe nicht in einen Rechtsstaat, man dürfe die Jungen nicht durch zu viele Restriktionen vor den Kopf stoßen, Überzeugungsarbeit sei erfolgversprechender als Beschränkung. So etwa klangen die oft weniger sachlich als politisch inspirierten Gegenpositionen. Jetzt, vier Jahre nach Einführung von 0,0-Promille für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Wirkung des Alkoholverbots. Danach hat sich „das Alkoholunfallgeschehen von Fahranfängern deutlich verbessert“. Die Anzahl der Unfallbeteiligten Fahr­anfänger mit einem BAK-Wert von mindestens 0,3 Promille ist im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Verbots um 15 Prozent zurückgegangen. Zugleich zeigt die Studie eine hohe Akzeptanz des Verbots bei den jungen Fahrerinnen und Fahrern (95%). Letzteres zeigt einmal mehr: Die Jugend tickt oft ganz anders, als es „Experten“ zu wissen glauben. Aus der Studie kann laut BASt gefolgert werden, dass die Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in dieser Zielgruppe geleistet“ hat. Indes, die guten Nachrichten aus der BASt machen nachhaltige Überzeugungsarbeit gegen Alkohol und Drogen hinterm Lenkrad keineswegs überflüssig. Neben der Familie und der Schule ist hier vor allem auch die Fahrschule gefordert. BASt/GLH

Aus FPX 09/2011
Sind 45 Minuten für die Pkw-Prüfung noch zeitgemäß?
Die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 brachte erstmalig die Bestimmung: „Bei der Prüfungsfahrt darf die reine Fahrzeit 30 Minuten nicht unterschreiten …“ (§ 11 Absatz 2 StVZO – alt). Das galt unterschiedslos für alle Führerscheinklassen. Differenzierte Prüfungszeiten nach Klassen kamen erst mit der „Fünften Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 1985“. Danach betrug die Prüfungszeit für die Klasse 3 (heute Klasse B) ab 1. Oktober 1987 mindestens 45 Minuten. Das liegt nun 24 Jahre zurück. Seltsam ist dabei, dass die aktuelle Prüfungsrichtlinie hinsichtlich der Mindestdauer der „reinen Fahrzeit“ um fünf Minuten hinter dem schon 1979 als notwendig erachteten Zeitbedarf zurückbleibt. Es ist absolut unnötig, hier die Statistiken über die Zunahme des Straßenverkehrs in den letzten 32 Jahren zu bemühen. Denn Fahrlehrer und Prüfer wissen längst, dass es, namentlich in den Ballungsgebieten, außerordentlich schwierig, oft sogar unmöglich ist, die in Anlage 7 zu § 17 FeV und in der Prüfungsrichtlinie für die Klasse B aufgeführten Prüfungsinhalte in 45 Minuten unterzubringen. Unter der mittlerweile erheblich zu knappen Zeit leidet vor allem der außerörtliche Prüfungsteil. Noch nicht sehr lange her, habe ich als „Beifahrer“ einer realen Prüfung erlebt, wie ein bestorganisierter, absolut ortskundiger Prüfer an einem relativ verkehrsschwachen Vormittag eine den Vorstellungen des Gesetzgebers adäquate Strecke zu fahren suchte. Obwohl wir nicht im Weichbild von Stuttgart, sondern in einem Vorort starteten, waren wir nach Identitätsprüfung, Entgegennahme und Prüfung der Ausbildungsbescheinigung, fahrtechnischer Vorbereitung, Sicherheitskontrolle und Grundfahraufgaben volle 42 Minuten in sog. „reiner Fahrzeit“ unterwegs. Der Prüfling fuhr flott, und wir hatten keinen Stau. Inhaltlich war das eine ganz normale Prüfung: Wohngebiet mit Rechts vor Links, Dreißiger-Zone, schwieriges außerörtliches Einfahren in eine Vorfahrtstraße, Landstraße mit Linksabbiegen bei schnellem Gegenverkehr, Autobahn von einer Anschlussstelle zur nächsten und schließlich noch kurz zwei Magistralen Stuttgarts. Das, wie gesagt, alles unter optimalen Bedingungen und unter der Regie eines veritablen Könners. Nach einer solchen Prüfung kommt man auch als Altfahrlehrer ins Grübeln. Da drängt sich vor allem die Frage auf: Können heute, 24 Jahre nach der letzten „Kalibrierung“ der Prüfungszeit, 45 Minuten Gesamtzeit und davon „mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit“ noch eine aufschlussreiche Prüfung der Klasse B (die ja eine Art Grundfahrerlaubnis ist) gewährleisten? GLH

 

Aus FPX August 2011:

Aus FPX 08/2011
IAA 2011
Die 64. Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) für Pkw in Frankfurt erwartet ab Donnerstag 15. bis Sonntag 18. September 2011 wiederum großen Publikumszuspruch. Diesmal wird sich der Besuch der bedeutendsten Automesse der Welt besonders lohnen, denn die Hersteller übertreffen sich gegenseitig mit Neuheiten; dabei wird die Elektromobilität besonderen Rang einnehmen. Die Branche boomt – und sie wird es in Frankfurt demonstrieren. So schürt, um nur einige zu nennen, Mercedes den Wunderfitz schon seit Wochen mit „unverbindlichen“ Meldungen über die neue B-Klasse. Danach soll das Auto den weltweit besten cW-Wert dieser Fahrzeugkategorie aufweisen und mit zahlreichen technischen Innovationen aufwarten. VW wird den Up als kleinen Stadtflitzer präsentieren und Opel bringt den Ampera, der mit rein elektrischem Antrieb immerhin 60 Kilometer zurücklegen kann, bevor ein sparsamer Verbrennungsmotor die Batterien wieder laden muss. Für Autofachleute wie Fahrlehrer ist die IAA fast ein Muss, zumal die Messe auch in punkto Umweltschutz und Verkehrssicherheit viel bieten wird. GLH

Aus FPX 08/2011
Pedelecs & Co.

Als wir im Oktober 2004 an dieser Stelle das erste Mal über das Pedelec informierten und das Akronym mit PEDAL ELECTRIC CYCLE übersetzten, nörgelte ein Zeitgenosse: „Die FahrSchulPraxis greift amerikanisches Zeug auf, das uns nicht interessiert!“ Knapp sieben Jahre danach verkaufen sich die Pedelecs wie warme Brezeln. Auf der BIKE EXPO in München (21. bis 24. Juli 2011) wurde eine Zahl genannt, die auch Optimisten verblüffte: 300.000 Pedelecs und E-Bikes will der deutsche Zweiradhandel in diesem Jahr unter die Leute bringen. Die Auswahl ist mittlerweile groß, Technik, Qualität und Preise variieren heftig. Im Boom – und das Pedelec erlebt gerade einen solchen – muss man ein kritischer Käufer sein. Auch sollte man genau wissen, worauf es einem ankommt. Brauche ich eine Anfahrhilfe (mit „Gasgriff“, max. 6 km/h ohne Tretleistung) oder genügt mir eine Trethilfe – und wie schnell will ich damit unterwegs sein? Manche Pedelecs und E-Bikes fallen in die Kategorie Mofa oder Moped und unterliegen den dafür geltenden Bestimmungen. Ein spendabler Stuttgarter Opa hat unlängst seinem 13-jährigen Enkel ein flottes Schweizer Pedelec gekauft. Die Freude war kurz, denn der Bub war der Polizei einfach zu schnell unterwegs: Es war ein Mofa! Nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) birgt die rasche Verbreitung des Pedelecs auch Gefahren. Weil Pedelecs eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit und auch höhere Höchstgeschwindigkeiten erreichen, lauern Gefahren vor allem beim Überholen, an Kreuzungen, an Ausfahrten und dort, wo Radwege auf die allgemeine Fahrbahn münden. Pedelec – kein Thema für Fahrlehrer? Darüber sollte man noch einmal nachdenken! GLH

Aus FPX 08/2011
TÜV SÜD Life Service GmbH

Seit geraumer Zeit besteht zwischen der TÜV SÜD Life Service GmbH und dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ein Rahmenvertrag über arbeitstechnische und sicherheitstechnische Betreuung im Sinne des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Vor Kurzem hat sich in der Leitung der medizinischen Fachstelle eine personelle Veränderung ergeben. Als Nachfolgerin von Dr. Koch-Wrenger ist Frau Dr. med. Carola Schöller als Betriebsärztin für den arbeitsmedizinischen Bereich des Rahmenvertrags zuständig. Anschrift: TÜV SÜD Life Service GmbH, Postfach 1380, 70774 Filderstadt, Telefon 0711/7005 565. GLH

 

Aus FPX Juli 2011:

Aus FPX 07/2011
Bundesvereinigung: Verjüngung eingeleitet

Auf der Jahreshauptversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., die am 17. Juni 2011 in Erfurt stattfand, wählten die Delegierten Dieter Quentin (52), Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e.V., in geheimer Wahl mit sehr eindrucksvoller Mehrheit in das Amt des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Als Kandidat war auch Walter Weißmann, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V., benannt worden, der die Kandidatur jedoch ablehnte. Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der bisherige Amtsinhaber Peter Tschöpe ein Jahr vor Ablauf seiner Wahlperiode aus freien Stücken zurückgetreten war, um „einer jüngeren Kraft Platz zu machen und für diese eine ausreichende Einarbeitungszeit bis zu weitergehenden personellen Veränderungen an der Spitze sicherzustellen“ (O-Ton Tschöpe). Die Wahl Quentins weist in die Zukunft und hat gezeigt, dass die Spitzenorganisation der deutschen Fahrlehrer willens und fähig ist, eine durch Überalterung der Handelnden drohende Identifikationskrise abzuwenden. Dieser Weg sollte nach Auffassung vieler Mitglieder nun konsequent weiter beschritten werden. GLH

Aus FPX 07/2011
Wenn die Kfz-Versicherung bankrott geht

Der Jahresbericht 2010 des Ombudsmannes für Versicherungen berichtet über massive Klagen von Kunden, die in Deutschland unter dem Bankrott der Onlineversicherungen Ineas und LadyCarOnline zu leiden haben. Betroffen sind rd. 57.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoverträge. Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch spricht in seinem Jahresbericht von völlig „neuartigen, teilweise dramatischen Problemen“, die den Kunden durch die Pleite der Onlineversicherer entstanden seien. Noch nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik sei ein in Deutschland tätiger Kraftfahrtversicherer zahlungsunfähig geworden. Hirsch erhielt viele Anfragen und Beschwerden von besorgten und verunsicherten Versicherungsnehmern. Dabei ging es vor allem um das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts der Versicherten, die Nichtbearbeitung von Schadensfällen, die Nichtzahlung trotz Anerkennung der Leistungspflicht und die fehlende Meldung des Schadenfreiheitsrabatts an den Nachversicherer. Zu allem hin ist der Kfz-Versicherer inzwischen aus dem Versicherungsombudsmann e.V. ausgetreten. Dennoch, so Hirsch, sollte nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, weil der Insolvenzverwalter von den Kunden, die sofort nach Bekanntwerden der finanziellen Schwierigkeiten ihre Policen fristlos kündigten, die Nachzahlung von Prämien fordert. Außerdem sei die Frage neu zu beantworten, an welchen Kriterien sich Verbraucher orientieren können, wenn sie einen Kfz-Versicherer auswählen. Schließlich gehe es darum, Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt in Zukunft zu verhindern. Fazit: Trau, schau wem! GLH

Aus FPX 07/2011
Unfallkosten 2009

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelt alljährlich die durch Straßenverkehrsunfälle entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten. Seit kurzem liegen die Ergebnisse für das Jahr 2009 vor. Danach mussten für Verkehrsunfälle und deren Folgen insgesamt 30,52 Milliarden Euro aufgewendet werden. Davon entfielen auf Personenschäden insgesamt 13,29 Milliarden Euro; darunter auf Getötete 4,14 Milliarden Euro, auf Schwerverletzte 7,61 Milliarden Euro und auf Leichtverletzte 1,54 Milliarden Euro. Der Anteil der Kosten für Sachschäden betrug 56,5 Prozent, was einem Kostenumfang von 17,23 Milliarden Euro entspricht. Hinter diesen horrenden Summen, das sollte man nie vergessen, verbergen sich tausendfach menschliche Tragödien, die mit keinem Geld dieser Welt zu kompensieren sind (siehe auch Kolumne Seite 403). BASt/GLH

 

Aus FPX Juni 2011:

Aus FPX 06/2011
Gurte, Helme etc.

Einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge haben in Deutschland die erwachsenen Pkw-Insassen im letzten Jahr beim Anlegen von Sicherheitsgurten nicht nachgelassen. Nimmt man alle Straßen zusammen, waren durchschnittlich
98 Prozent der Fahrer, Beifahrer und Fondinsassen mit einem Gurt gesichert; auf Autobahnen fuhren 99, auf Landstraßen 98 und im Innerortsbereich 97 Prozent aller erwachsenen Pkw-Insassen mit angelegtem Sicherheitsgurt. Die Quote der in Pkw gesicherten Kinder lag im Querschnitt aller Straßenarten bei 98 Prozent; dabei hat sich die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Jedoch waren auf Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften 25 Prozent der Kinder ab 6 Jahren mit Erwachsenengurten und damit nicht altersgerecht gesichert. Bei motorisierten Zweiradfahrern betrug die Helmtragequote 97 Prozent, die der Mitfahrer 98 Prozent. 59 Prozent aller Motorradfahrer trugen teilweise schützende Bekleidung, aber nur 20 Prozent eine komplette Schutzkleidung. Nicht gut sieht es bei Radfahrern aus: Im Jahr 2010 trugen über alle Altersgruppen hinweg nur neun Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm (2009: 11 Prozent). Damit sind die Helmtragequoten erstmals seit vielen Jahren wieder gesunken. BASt/GLH

Aus FPX 06/2011
Hände weg vom Wählhebel
Wer einen Lkw mit PowerShift („automatisiertes Getriebe“) fährt, soll nach jüngsten Verlautbarungen eines Herstellers manuell nicht mehr eingreifen. Warum? Weil, kurz gesagt, es die Automatik besser kann. Und tatsächlich, an den wirtschaftlichen Wirkungsgrad dieser elektronisch gesteuerten Getriebe reichen selbst die virtuosen Fertigkeiten von Schaltkünstlern mit absolutem Drehzahlgehör nicht heran. Nicht umsonst liefern heute die großen Hersteller ihre schweren Lkw serienmäßig nur noch mit Automatikgetriebe aus. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Lkw-Führerscheins auf das Führen von Automatikfahrzeugen, sofern die Fahrprüfung auf einem solchen abgelegt wurde, ein schlimmer Anachronismus. Das gilt vor allem für Bewerber, die ihre unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B auf eine der Nutzfahrzeugklassen erweitern wollen. Sie können schalten, sie wissen, wie es geht, denn sie haben es gelernt und lange praktiziert. Nach der geltenden Rechtslage (EG-Führerscheinrichtlinie) können die Einzelstaaten der EU diesen alten Zopf nicht eigenmächtig abschneiden. Nachdem es in der am 30.12.2006 verkündeten „Dritten“ EG-Führerscheinrichtlinie zum zweiten Mal versäumt wurde, will Brüssel Hörensagen zufolge noch in diesem Jahr über den längst überfälligen Schnitt beraten. Schau’n mr mal! GLH

 

Aus FPX Mai 2011:

Aus FPX 05/2011
Trotz Handy: Notrufsäulen werden gebraucht
Nach einer Mitteilung der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) hat die gute alte Notrufsäule noch lange nicht ausgedient. Danach kamen im letzten Jahr auf jeden der knapp 13.000 deutschen Autobahnkilometer 7,2 Notrufe von Autobahnnotrufsäulen. Die Hilferufe gehen bei der Notrufzentrale der deutschen Autoversicherer in Hamburg ein, die umgehend die notwendigen Hilfsmaßnahmen einleitet. Insgesamt waren es im Jahr 2010 rund 94.000 Hilferufe. 88,5 Prozent der 16.000 Säulen am Rande der Bundesautobahnen wurden im letzten Jahr mindestens einmal benutzt. Spitzenreiter 2010 mit 199 Notrufen war die Notrufsäule bei Kilometer 41,93 an der A11 zwischen Chorin und Werbellin Richtung Berlin. In Baden-Württemberg war die meist frequentierte die auf der A81 Richtung Stuttgart bei Kilometer 458 (nahe Tauberbischofsheim) stehende Notrufsäule. Von dort wurde 156 Mal um Hilfe gerufen. Wie diese Zahlen zeigen, ist die Einweisung der Fahrschüler in die Handhabung der Notrufsäule bei einem kurzen Stopp an einer solchen während der Autobahnfahrstunden noch immer angesagt. Freilich, wenn man nicht gerade in einem Funkloch festsitzt und die Batterie nicht leer ist, erreicht man die Notrufzentrale der deutschen Autoversicherer auch per Handy: 0800 - 66 83 663. GLH

Aus FPX 05/2011
InternetForum boomt

Das seit Ende Januar 2011 aktive InternetForum des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. wird gut angenommen. Bis Mitte April wurden 8.800 Besuche verzeichnet, bei denen fast 100.000 Seiten aufgerufen wurden. Täglich sind es mehr als 500 Clicks, an Wochenenden mehr als an Werktagen. Das Diskussionsforum brummt, besonders wenn von außen kommende Ereignisse, wie unlängst die unselige ADAC-Verlautbarung über Fahrschulpreise, die Gemüter der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Wallung bringen.
InternetForum des
Verbandes
Mitglieder gelangen über diesen Link zum internen InternetForum des Verbandes ...

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Das Niveau der Beiträge ist im Großen und Ganzen sachlich und oft auch sachdienlich; die Lesequote ist hoch. Manchmal jedoch entsprechen Beiträge nicht jener vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg seit jeher gepflogenen parteipolitischen Neutralität. Das innerhalb des Diskussionsforums spontan entstandene Genre „Witze und nette Geschichten“ ist nicht durchweg beifallswürdig. Hier könnte die eine oder andere Löschung Peinlichkeiten vermeiden. Alles in allem jedoch ein schöner Erfolg, dem der eine oder andere Ausrutscher nichts anhaben kann. GLH

Aus FPX April 2011:

Aus FPX 04/2011
Kaufen Fahrschulen Hybridautos?
Immer mehr Hersteller bieten Hybridautos an, aber noch ist die Liste der Prototypen länger als die der am Markt verfügbaren Autos (siehe Hybrid-Autos.info unter: http://www.hybrid-autos.info/hybrid-fahrzeuge). Was zurzeit im Handel ist, sind meistens Fahrzeuge außerhalb der Passgrößen für Fahrschulen. Momentan ist deshalb die Auswahl an Lehrfahrzeugen noch nicht sehr groß. Auch die Preise sind nicht gerade attraktiv. Trotzdem sollen manche Fahrschulen mit dem Gedanken spielen, das zurzeit noch im Betrieb verwendete Automatikauto demnächst durch ein Hybridfahrzeug zu ersetzen. Dabei geht es auch um den damit zu erzielenden werblichen Effekt: „Wir schulen umweltschonend auf Hybrid!“ – Oder so ähnlich. Wer jetzt schon einsteigt, sollte sich gut überlegen, was es sein soll: Full Hybrid, Mild Hybrid oder Plug-in Hybrid. Mit Ersterem ist „pures“ elektrisches Fahren möglich; der Verbrennungsmotor hat derweil Pause. Beim Zweiten wird der Verbrennungsmotor vom E-Motor unterstützt, aber rein elektrisches Fahren ist nicht möglich. Beim Plug-in Hybrid schließlich kann Strom auch aus der Steckdose geladen werden. Die Redaktion der FahrSchulPraxis würde sich über Zuschriften zu diesem Thema, das zwar noch nicht hochaktuell zu sein scheint, aber von Tag zu Tag wichtiger wird, sehr freuen; vor allem von Lesern, die im Schulungsbetrieb schon Erfahrungen mit Hybridfahrzeugen gemacht haben. GLH

Aus FPX 04/2011
BMW - neuer Service für Fahrschulen
Seit diesem April bekommen Fahrschulkunden ihren neuen BMW auf Wunsch komplett fahrschulmäßig ausgestattet bei ihrem BMW-Händler. Hierbei kann der Kunde entscheiden, ob er eine Doppelpedalanlage von Schröttle, Ellgau, oder von Veigel, Künzelsau, haben will. Das geht ganz einfach: Bei der Bestellung des neuen BMW gibt der Kunde seinen Wunsch an, alles andere wird vom Händler organisiert. Die Fahrzeuge stehen bei Auslieferung mit Doppelpedalanlage und den nötigen Zusatzspiegeln bereit und können sofort nach Übernahme im Fahrschulbetrieb eingesetzt werden. Dank des von BMW für die Doppelpedalanlage gewährten Zuschusses ist dieser Service für die meisten BMW-Fahrschulmodelle ohne finanziellen Mehraufwand erhältlich. Hinzu kommt die für Fahrlehrer kostenlose Abholung in der BMW Welt, die ansonsten einschließlich Mehrwertsteuer auf 555 Euro kommt. Gleich nach der Ankunft in der BMW Welt wartet ein maßgeschneidertes Betreuungsprogramm auf den Kunden. Die einzelnen Erlebnisse werden in der Premium-Lounge beim Einchecken entsprechend der Tagesplanung gebucht. Ganz nach Wunsch kann der Kunde vor oder nach der Fahrzeugübernahme an einer Werkführung teilnehmen. Sofern an bestimmten Tagen keine Werkführungen stattfinden, kann eine ausführliche BMW-Welt-Führung in Anspruch genommen werden. Ein außergewöhnliches Erlebnis bietet auch der Besuch des BMW Museums, das auf ca. 5.000 Quadratmetern faszinierende Exponate präsentiert. Eine Werkführung oder ein Museumsbesuch kann für den Tag vor oder den Tag nach der Abholung des neuen BMW gebucht werden. Die Teilnahme ist für die Kunden und ihre Begleitung kostenlos. BMW/GLH

 

Aus FPX März 2011:

Aus FPX 03/2011
Wann wird dein Handy zur Waffe?


Wann wird dein Handy zur Waffe?
Immer, wenn Du Auto fährst und es zugleich am Ohr hast! So einfach ist das und so tödlich. Im letzten Jahr kostete die Benutzung von Handys während der Fahrt 6000 Menschen das Leben und eine halbe Million wurde verletzt, weil die Fahrer durchs Telefon abgelenkt waren. Besonders gefährlich ist das Schreiben von SMS während der Fahrt, denn es kann die Reaktionen des Fahrers um bis zu 18 Prozent verzögern. Das reicht, um ein Stoppschild zu übersehen und auf der Kreuzung eine ganze Familie auszulöschen. WAS IMMER DU WÄHREND DER FAHRT SAGEN WILLST, KANN WARTEN! ES SEI DENN, DU WILLST DICH FÜR IMMER VON DIESER WELT VERABSCHIEDEN.“

So drastisch geht man in den US-Medien gegen den Handy-Missbrauch am Steuer vor. Besonders das weitverbreitete Texting while driving, also das Abfassen von Textnachrichten während des Fahrens, steht unter Beschuss, weil es immer wieder Ursache von sehr schweren Unfällen ist. In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Vorschrift, die Autofahrern das Benutzen des Handys verbietet. In einigen Staaten jedoch ist es untersagt und neuerdings geht die Polizei, zum Beispiel im Bundesstaat Georgia, gegen die Sünder vor. Freilich, manchmal fällt den Gesetzeshütern die Beweisführung auch dort nicht ganz leicht. Dabei kritisieren Sicherheitsexperten den angeblich zu großen Ermessensspielraum, den manche kommunale Polizeibehörde ihren Beamten bei der Verfolgung dieser Verstöße einräumt. GLH

Aus FPX 03/2011
Belgische Zustände
Die Europäischen Verträge, angefangen mit dem für Kohle und Stahl anno 1951 (Montanunion) bis Lissabon 2007 (Verfassung) waren und sind, auch wenn manche das bezweifeln wollen, ein Segen für unseren Kontinent. Umso wichtiger ist es, dass diese Übereinkommen und das daraus folgernde europäische Recht von allen beteiligten Staaten eingehalten werden. Darüber zu wachen ist Aufgabe der EU-Kommission. Die EG-Führerscheinrichtlinie ist geltendes europäisches Recht. Danach müssen Führerscheinbewerber eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, bevor sie selbstständig und ohne Begleitung Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Nicht so in Belgien: Dort macht man mit 18 eine theoretische Prüfung, nimmt 20 Stunden bei einer Fahrschule – schon geht’s für 18 Monate ganz alleine los. Von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien war bislang nichts zu hören, obwohl die Hüter des EU-Rechts dort zu Hause sind. Mehr dazu ab S. 160. GLH

Aus FPX Februar 2011:

Aus FPX 02/2011
DVR: 0,0 Promille für alle Autofahrer
Einer Mitteilung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Dezember letzten Jahres zufolge ist die Mehrheit der deutschen Bevölkerung dafür, ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer einzuführen. Der DVR beruft sich dabei auf eine von ihm in Auftrag gegebene repräsentative Befragung von 2.000 Verkehrsteilnehmern durch das Marktforschungsinstitut Ipsos. 59,4 Prozent der Befragten sind aus Sicherheitsgründen für das strikte Verbot, 28,6 Prozent sind dagegen. DVR/GLH

Aus FPX 02/2011
Zündsperre
In eine etwas andere Richtung weist eine jüngste Mitteilung vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Danach spricht sich – ebenfalls als Ergebnis einer repräsentativen Umfrage – jeder zweite Deutsche (49 Prozent) für einen zwingenden Alkoholtest für Autofahrer vor jedem Fahrtantritt aus. Lediglich 4 Prozent waren grundsätzlich gegen eine solche Kontrolle. In der Altersklasse der 20- bis 29-Jährigen ist die Zustimmung zu einer automatisierten Promilleprüfung mit 59 Prozent besonders hoch. „Bei jedem fünften Verkehrsunfall mit Personenschaden ist Alkohol im Spiel. Die große Zustimmung in der Bevölkerung für standardmäßige Alkoholtests freut uns“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Mit 52 Prozent war der Anteil der Befürworter für den automatisierten Promillecheck unter den Männern zudem höher als bei den Frauen mit 47 Prozent. Technologien, bei denen Fahrer sich vor Fahrtantritt einem Alkoholtest unterziehen, gibt es mittlerweile von verschiedenen Anbietern. Dabei misst ein Gerät den Alkoholgehalt in der Atemluft. Ist der Promillewert zu hoch, wird der Motor durch eine sogenannte sensorische Zündsperre blockiert. Einige europäische Länder, wie Frankreich, Finnland, Schweden, die Schweiz oder die Niederlande, erwägen eine Einführung zumindest für Promillesünder. In den Niederlanden müssen beispielsweise Fahrer, die mit 1,3 Promille Alkohol im Blut erwischt wurden, ab Mai eine solche Zündsperre in ihrem Auto verwenden. BITKOM/GLH

Aus FPX 02/2011
Neulingszeichen für Fahranfänger
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) fordert einen bundesweiten, zeitlich befristeten Modellversuch, Fahrzeuge von Fahranfängern mit einem besonderen Schild zu kennzeichnen. Damit soll untersucht werden, ob eine solche Kennzeichnung geeignet ist, die nach wie vor erschreckend hohe Unfallbelastung der jungen Fahrer zu reduzieren. „Hier kann nur durch einen Modellversuch erprobt werden, ob die Kennzeichnung von Anfängerfahrzeugen einen unfallvermindernden Effekt hat oder nicht“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Der Modellversuch soll u.a. klären, ob ein obligatorisches Anfängerkennzeichen eine positive Verhaltensänderung bei den Fahranfängern bewirkt und die Funktion des Autos als Statussymbol aufheben kann. Darüber hinaus geht es um die Frage, wie eine solche Kennzeichnung von den anderen Verkehrsteilnehmern akzeptiert wird. Die Idee der Kennzeichnung von Fahranfängern ist nicht neu. Schon Ende der 60er-Jahre empfahl der Stuttgarter Jugendrichter Klaus Mickschick dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die Einführung eines „Neulingszeichens“ auf freiwilliger Basis. Mehr dazu auf Seite 103 der FPX. DVR/GLH

 

Aus FPX Januar 2011:

Aus FPX 01/2011
Bayerische Jäger gegen den Wildunfall
Im Jahr 2009 hat die Polizei in Bayern mehr als 55.000 Wildunfälle registriert, bei denen zwei Personen getötet und 464 verletzt wurden. Seit November letzten Jahres dürfen in Bayern Revierbesitzer und Jäger nach vorhergegangener Absprache mit der Straßenbauverwaltung auf eigene Kosten farbige Wildwarnreflektoren an Leitpfosten anbringen.

Leitpfosten mit blauem Wildwarnreflektor

Der Zulassung der nicht typgenehmigungspflichtigen farbigen Reflektoren in ganz Bayern ging ein Modellversuch in Oberfranken voraus. Im Schlussbericht dazu heißt es, die Verwendung von farbigen Wildwarnreflektoren an Straßenleitpfosten habe die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Laut Staatssekretär Gerhard Eck vom bayerischen Innenministerium erhoffen sich die Jäger von den Reflektoren eine Irritation des Wildes. Damit werde es jedenfalls zum Teil vom Überqueren der Straße abgeschreckt. Außerdem habe sich als positiver Nebeneffekt herausgestellt, dass durch die Reflexion der farbigen Wildwarnreflektoren Leitpfosten besser erkannt werden können. Die von Bürgern initiierte Aktion hat, wie könnte es in Deutschland anders sein, sofort ein ganzes Rudel Bedenkenträger hervorgebracht. Bekrittelt wird die Befugnis der Jäger, die „öffentlichen Leitpfosten eigenmächtig verändern“ zu dürfen. Auch wird befürchtet, besonders das Rehwild werde künftig vermehrt an Stellen über die Fahrbahn wechseln, an denen der zuständige Jagdrevierbesitzer es unterlassen habe, die Reflektoren anzubringen. Wieder andere Klugis meinen, die Veränderung von Leitpfosten sei eine hoheitliche Aufgabe, die Jägern und Revierbesitzern nicht zustehe. Jo mei, sag‘ i do, Eure Sorgen möcht‘ i ham ... GLH

Aus FPX 01/2011
Automatik im Führerschein noch zeitgemäß?
Zu dieser Frage äußerte sich im November letzten Jahres Horst Schneider, Vorstandsmitglied der TÜV SÜD AG. In einem Essay für den Newsletter der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. führte er u. a. aus:

„In Deutschland werden heute Kraftomnibusse und schwere Lkw überwiegend mit automatischen Getrieben ausgeliefert. Sie stellen wirtschaftliche und Kraftstoff sparende Fahrweise sicher und entlasten die Fahrer im zunehmend komplexer werdenden Verkehrsalltag. Bei vielen Sicherheitssystemen von Pkw der Premiumklasse sind automatische Getriebe Voraussetzung für deren Funktionalität, etwa bei der automatischen Abstandsregelung. Diese Systeme werden auch in den anderen Klassen zunehmend Einzug halten. Die bewährte professionelle Ausbildung von Kraftfahrern in Deutschland muss diesem Trend Rechnung tragen. Voraussetzung für das Führen von modernen Nutzfahrzeugen ist die Kenntnis automatischer Getriebe und deren sichere und routinierte Bedienung. Zwar sollte auch das Schalten mit der Hand sitzen, es ist jedoch heute nicht mehr die Regel. Die Ausbildung muss dem Trend – auch bei Pkw – Rechnung tragen, und die Lösung liegt aus meiner Sicht auf der Hand: Der Automatikeintrag sollte entfallen.“ (direkt zum Artikel ...)

In seinen weiteren Ausführungen empfiehlt Schneider Überlegungen darüber anzustellen, ob die frühere Regelung, wonach bei Abnahme der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der beschränkende Eintrag unterblieb, sofern der Bewerber nachwies, sechs Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit herkömmlichem Schaltgetriebe absolviert zu haben, in zeitgemäßer Form wieder einzuführen sei. Mit diesem Essay, im vollen Wortlaut unter www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de nachzulesen, hat erstmalig eine Führungskraft einer der großen Prüforganisationen klare Stellung zu einer längst gärenden Frage bezogen. GLH