FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

 

Presse Archiv

 

Kurznachrichten

 

2012

 

2011

 

2010

 

2009

 

2008

 

2007

 

2006

 

2005

 

2004

 

2003

 

2002

Interessante Links

Mitglied im Verband

Geschichte

Schmunzelecke

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.04.12

 

Kurznachrichten

Archiv 2012 

Aus FPX April 2012:

Aus FPX 04/2012
HU-Reform
Bis vor wenigen Tagen war unklar, ob die seit einiger Zeit geplante, aber zunächst am Bundesrat gescheiterte Reform der Hauptuntersuchung (HU) überhaupt kommen würde. Dass bei stark überzogenem Prüfungszyklus die neue Plakette nicht mehr zurückdatiert werden sollte, traf bei einem beachtlichen Teil der Autofahrer und vielen Sicherheitsexperten nicht auf Gegenliebe. Sie glauben, damit werde der technischen Verwahrlosung von Kraftfahrzeugen Vorschub geleistet. Nun hat der Bundesrat der Reform doch noch seinen Segen erteilt. Allerdings mit der Maßgabe, dass bei mehr als zwei Monaten Überziehung eine um 20 Prozent höhere Gebühr fällig ist. Neu ist, dass künftig jede HU mit einer Probefahrt beginnt. Eine Verbesserung der künftigen HU ist darin zu sehen, dass alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool arbeiten, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Für den Fahrzeughalter ein Vorteil, denn im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher. Werden beispielsweise Fehler an der Beleuchtung festgestellt, bekommt der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, um was es sich im Einzelnen handelt. Das erleichtert die Erteilung des Reparaturauftrags. GLH

Aus FPX 04/2012
Verscherbelt?
Seit einigen Wochen liegt der Redaktion der FahrSchulPraxis ein von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Eckpunktepapier zur Reform des Fahrlehrerrechts vor. Man müsse dieses Papier, so ein Insider, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer durchgreifenden Änderung des Berufsrechts der Fahrlehrer begreifen. Mehr als das ist es nicht, kann es auch nicht sein. Denn bei näherem Besehen treten Widersprüche zutage, wie sie sonst in offiziellen Papieren selten enthalten sind. Man sollte es statt Eckpunktepapier besser Non-Paper nennen. Diesen Terminus verwenden gewitzte Leute, wenn sie nach einem Brainstorming alles, auch den geschwätzten Nonsens, aufzeichnen. Damit soll nicht gesagt sein, in dem aus einem Stuttgarter Ministerium stammenden Paper stünden nur Faxen. Aber einiges Unausgegorene kommt darin schon vor. Einerseits soll entbürokratisiert werden, andererseits aber der Aufzeichnungs- und Überwachungsaufwand steigen. Warum? Weil es künftig erlaubt sein soll, Fahrschüler zu verscherbeln. Das Paper nennt das freilich nicht so, sondern spricht verschämt von „Vergabe von Aufträgen zur Fahrschulausbildung an sogenannte 'Kooperationsfahrschulen'“. Diese Transaktionen sollen besonders überwacht werden, was „hinzunehmen“, sei. Was eine „Kooperationsfahrschule“ ist, lässt das Paper offen. Gemeint sind wohl Subunternehmer, die sich der Generalunternehmer hält, weil der in einer bestimmten Klasse selbst gar nicht ausbilden darf, vielleicht auch nicht will, sondern lieber gegen Provision vermittelt. Wird solches Zeug neuerdings tatsächlich in Baden-Württemberg ersonnen, wo wir doch sonst so gut auf unser „Sach“ aufpassen? Mal sehen, was daraus wird. Vielleicht müssen die badischen und schwäbischen Fahrlehrer mal wieder richtig auf die Barrikaden gehen, so wie Anfang der Siebziger, als uns die einseitigen Pflichten des neuen Fahrlehrergesetzes ganz und gar nicht passten. GLH

 

Aus FPX März 2012:

Aus FPX 03/2012
Motorräder: Hubraum-Hickhack
Die im Verkehrsblatt Heft 3 vom 15. Februar 2012 auf Seite 92 verlautbarte Auslegungshilfe zu Nummer 2.2 der Anlage 7 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (...) vom 7. Januar 2011 ist fragwürdig.

Da heißt es, kurz gefasst, ab dem 19.01. 2013 könnten für Ausbildung und Prüfung auch Motorräder zugelassen werden, deren Hubraum den in der Nummer 2.2 der Anlage 7 genannten Wert um bis zu 5 cm3 überschreitet. Eigentlich ist es lobenswert, schon ein knappes Jahr vor dem Inkrafttreten der neuen Anlage klarzustellen, dass es bei der Anschaffung eines neuen Lehr-Motorrads auf 5 cm3 hin oder her nicht ankommt. Aber was ist nun Hin und was Her? Meistens bleiben die Hersteller beim Hubraum etwas unter den glatten Zehnern, also z.B. 397 statt 400. Damit ist das Zugeständnis der Überschreitung um 5 cm3 für die Masse der Fälle wertlos. Hier fragt sich der praktisch denkende Bürger: Wenn die Fünfe nach oben toleriert werden, warum nicht auch nach unten? Vielleicht kamen ja im Computer oder beim Drucken die Wörter „oder unterschreiten“ abhanden. Wir wollen da mal ganz optimistisch der nächsten Ausgabe des Verkehrsblattes entgegensehen. GLH

Aus FPX 03/2012
Motorrad auf Xenon-Licht umrüsten?
Das ist in diesem Frühjahr ein heißes Thema unter Bikern. Laut TÜV SÜD ist das Angebot groß – auch das illegaler Umrüstsätze. Deshalb vom TÜV der Rat: Informieren Sie sich vor dem Umbau gründlich über alles, was damit zusammenhängt, und lassen Sie im Übrigen einen Fachmann ran. In manchen Foren wird der Umbau als very easy dargestellt. In Wahrheit aber ist der Umbau technisch kompliziert, weil für die lichtstarken Lampen strenge gesetzliche Vorschriften gelten. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: „Die Umrüstung auf Xenon-Licht sollte am besten durch eine Fachwerkstatt durchgeführt werden, denn der Umbau ist hinsichtlich der erforderlichen zusätzlichen Leuchtweitenregulierung technisch anspruchsvoll. Auch handelt es sich um ein Hochvoltsystem, weshalb besondere Vorsicht geboten ist. Die Birne einfach auszutauschen ist gefährlich und verboten.“ Beim Xenon-Umbau muss in der Regel das gesamte Frontlichtsystem ausgetauscht werden. Dabei bedarf es einer exakten Leuchtweitenregulierung, um bei Beladung andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. „Schnell und günstig ist die Umrüstung auf Xenon also nicht zu haben“, so Puls. Die Kriterien für die Nachrüstung sind sowohl in der StVZO als auch in der Regelung ECE-R-53.01 festgeschrieben. Alle einzelnen Komponenten müssen also EG- oder ECE-Regelungen erfüllen. Philip Puls: „Beim professionellen Umbau sind schnell mal 1.000 Euro weg!“ Bei älteren Motorrädern ist es jedenfalls günstiger, die alte Lichtanlage wieder in Schuss zu bringen. TÜV SÜD/GLH

Aus FPX 03/2012
AMI 2012
Die besonders auch für Fahrlehrer interessante AMI Auto Mobil International findet in diesem Jahr vom 2. bis 10. Juni statt. Die Leipziger Automesse präsentiert sich in diesem Jahr mit noch mehr Ausstellern und einer deutlichen Erweiterung der Fläche. Alle deutschen Hersteller und die große Mehrheit der internationalen Automarken präsentieren sich im sächsischen Klein-Paris. Neben den anderen großen Luxusmarken ist das erste Mal auch Rolls-Royce Motor Cars auf der AMI vertreten. Das allein zeigt schon, welche Bedeutung diese Auto-Messe inzwischen auch international gewonnen hat. Auch wer vorerst Berühmtheiten wie Andy Warhol, Marlene Dietrich, John Travolta und Sylvester Stallone nicht nacheifern und die gefeierte Emily auf seinem Kühler vor sich her fahren will, findet auf der AMI Lern- und Sehenswertes. Neben der Ausstellung von Autos, Extras und sonstigen schönen und nützlichen Dingen werden auf der AMI auch diesmal zahlreiche Events geboten.
Selbstverständlich stehen die Autos auch zur Erprobung bereit. Und last, but not least: Leipzig, eine Stadt mit großer Geschichte, ist ohnehin einen Besuch wert. www.ami-leipzig.de AMI/GLH

 

Aus FPX Februar 2012:

Aus FPX 02/2012
Unwort Radarfalle
„Mein Vater hört im Auto immer FiriFari, weil die laufend die Radarfallen durchgeben. Er lässt es immer flott laufen, aber erwischt haben die ihn noch nie.“ So unlängst ein 16-Jähriger, als es im Theorie-Unterricht um das Thema unangepasste Geschwindigkeit ging. Radarfalle ist ein Unwort, das obrigkeitliche Willkür und Abzocken insinuiert. In Wahrheit finden Geschwindigkeitskontrollen in aller Regel nur auf Straßenabschnitten statt, auf denen überhöhtes Tempo die Sicherheit stark gefährdet. Das schließt gelegentliche Missgriffe nicht aus. Dazu zählen hie und da „Starenkästen“ mit geringem Belang für die Sicherheit, die vor allem der Stadtkasse aufhelfen sollen. Die Polizei legt bei ihren (selten genug!) stattfindenden Kontrollen großen Wert darauf, dass sie vom Kraftfahrer verstanden und als notwendig angenommen werden. So gängig der Begriff auch sein mag, wir sollten im Unterricht „Radarfalle“ und ähnlich abwertende Begriffe für Verkehrskontrollen nicht durchgehen lassen. Es muss klar sein: Gäbe es die infolge polizeilicher Kontrollen und ortsfester Blitzer entstehende Ungewissheit nicht, vielleicht doch einmal erwischt zu werden, würde die ohnehin viel zu hohe Anzahl von Geschwindigkeitsunfällen drastisch ansteigen.

Wie wäre es mit dem Versuch, statt Radarfalle „Sicherheitskontrolle“ im Wortschatz der Fahrschüler zu verankern? Und die oft gescholtenen „Starenkästen“? Der Verkehrsexperte Dr. Lipphard bezeichnet sie als „Sicherheits-Blitzer“. Das trifft! Denn wo sie aufgestellt sind, so Lipphard, „hat es zuvor besonders oft schwer gekracht“. GLH

Aus FPX 02/2012
Bundestag: Parteien äußern sich unterschiedlich zum Fahrlehrerberuf
Vor wenigen Wochen, nämlich am 19. Januar, hat der Deutsche Bundestag das Thema Verkehrssicherheit in Deutschland debattiert. Dabei standen Anträge der schwarz-gelben Koalition (Verkehrssicherheitsprogramm 2011), von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Das Bundestags-Video macht deutlich, dass man in entscheidenden Fragen der Verkehrssicherheit nicht weit auseinander liegt. So erklärt sich auch, dass die Antragsteller im Großen und Ganzen recht zivil miteinander umgingen. Jedoch sind in den Anträgen der Parteien bezüglich Fahrlehrerausbildung und Fahranfängervorbereitung bemerkenswerte Unterschiede festzustellen. Das Koalitionspapier bleibt hier mehr im Ungefähren. Dort heißt es: „Verbesserungsmöglichkeiten bei der Fahranfängervorbereitung und -ausbildung“ seien zu prüfen. Hierbei sollen die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern mit einer Begleitphase nach Ausbildung und Prüfung berücksichtigt werden. Geprüft werden sollen ebenso Reformmöglichkeiten bei der Fahrlehrerausbildung.“

Der Antrag der SPD hingegen ist hinsichtlich der Fahrlehrerausbildung wesentlich konkreter. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Fahrlehreraus- und
-fortbildung zu modernisieren“. Und weiter: „Das Berufsbild der Fahrlehrer hat den Stand eines technischen Instruktors seit Langem verlassen und sich zu einem pädagogischen Beruf entwickelt. Anstelle von reiner Wissensvermittlung wird heute zusätzlich die Prägung von Einstellungen und Werten erwartet. Dieser Aufgabenwandel spiegelt sich jedoch nicht in den Zugangsvoraussetzungen wider.“

Entschiedener als die Regierung geht das SPD-Papier auch die Frage einer obligatorischen Nachbetreuung der Fahranfänger an.

Die erwähnten Anträge der Parteien sind als Drucksache nummeriert: Koalition 17/5530, SPD 17/5772, Bündnis 90/Die Grünen 17/7466.

Und so lädt man sie herunter: www.bundestag.de > Dokumente > Drucksachen > (unten im Bild) „Volltext (pdf-Datei) ab 14.12.1976 (Abruf mit Drucksachennummer)“; > Drucksachennummer ohne 17/ bei „Dokument- oder Protokoll-Nummer“ eingeben.

Videos: Mediathek: > Plenarsitzungen > bei Suchen eingeben: Debatte Verkehrssicherheit. GLH

Aus FPX Januar 2012:

Aus FPX 01/2012
DFA-Newsletter – jetzt herunterladen
Im November letzten Jahres brachte die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) die 10. Ausgabe ihres Newsletters „WEGWEISER“ heraus. Darin kommen auch diesmal hervorragende Experten mit in die Zukunft weisenden Beiträgen zu Wort. Im Titelthema „E-Mobilität – wo stehen wir heute?“ beschreibt Franz Loogen, Geschäftsführer der e-mobil BW GmbH, den Fortschritt der Elektromobilität und macht deutlich, dass die neuen Antriebsarten einen Wandel der Gesellschaft bewirken und auch Einfluss auf die Fahrausbildung nehmen werden. Mathias Rüdel, Geschäftsführer der TÜV|DEKRA arge tp 21, geht mit seinem Beitrag auf das zurzeit viel diskutierte Thema „Weiterentwicklung der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland“ ein. „Passen qualitätvolle Fahrausbildung und wirtschaftlicher Erfolg unter einen Hut? Dieser Frage wendet sich Matthias Wimpff, Geschäftsführer der DATAPART Factoring GmbH, zu und kommt dabei zu höchst interessanten Folgerungen für die Zukunft. Es lohnt sich, den DFA-Newsletter herunterzuladen. Dafür gehen Sie zu http://www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de/index.htm GLH

Aus FPX 01/2012
Hauptuntersuchung: Immer mehr Autofahrer buchen online
Laut Mitteilung des TÜV SÜD haben im letzten Jahr mehr als 100.000 Privatkunden ihr Auto/ Motorrad online zur Hauptuntersuchung (HU) angemeldet. Das brachte den Kunden Vorteile wie Terminsicherheit, rasche Abwicklung und die automatische Erinnerung an die nächstfällige HU.
Besitzer eines iPhones können nach kostenlosem Herunterladen der App TÜV SÜD Car ihren HU-Termin bequem von unterwegs buchen. Die Online-Anmeldung hat für Eilige auch den Vorteil, sozusagen im Nu einen Termin zu bekommen. In der Regel sei es möglich, so der TÜV SÜD, inner
halb von zwei bis drei Stunden nach Anmeldung ohne Wartezeit im TÜV SÜD Service-Center bedient zu werden. TÜV SÜD/GLH

Aus FPX 01/2012
Unfalltote: Dreht sich der Trend?
Wie die Grafik zeigt, ging die Zahl der Unfalltoten seit 1970 mit wenigen Ausnahmen in jedem Jahr zurück. Besonders in 2010 zeigte die Tendenz erfreulich stark nach unten. Doch für dieses Jahr meldet das Statistische Bundesamt wieder steigende Unfallzahlen. Beunruhigend ist dabei, dass im September 2011 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden mit plus 6,6 Prozent auf 30.400 stärker zugenommen hat als die Zahl der Unfälle mit nur Sachschaden. Diese stieg im gleichen Zeitraum um 0,8 Prozent auf rund 173.300. Insgesamt verunglückten 295.200 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen zwischen Januar und September 2011, das sind 4,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 2.938 Menschen verloren dabei ihr Leben, das waren 5,9 Prozent mehr als von Januar bis September 2010. Bei Nennung dieser Zahlen darf nicht vergessen werden zu erwähnen, dass rd. 60 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle auf Landstraßen geschehen. Destatis/GLH