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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
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70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
17.04.12 |
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Kurznachrichten
Archiv 2012
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Aus
April
2012:
Aus FPX 04/2012
HU-Reform
Bis vor wenigen Tagen war unklar, ob die seit einiger Zeit geplante,
aber zunächst am Bundesrat gescheiterte Reform der Hauptuntersuchung
(HU) überhaupt kommen würde. Dass bei stark überzogenem
Prüfungszyklus die neue Plakette nicht mehr zurückdatiert werden
sollte, traf bei einem beachtlichen Teil der Autofahrer und vielen
Sicherheitsexperten nicht auf Gegenliebe. Sie glauben, damit werde
der technischen Verwahrlosung von Kraftfahrzeugen Vorschub
geleistet. Nun hat der Bundesrat der Reform doch noch seinen Segen
erteilt. Allerdings mit der Maßgabe, dass bei mehr als zwei Monaten
Überziehung eine um 20 Prozent höhere Gebühr fällig ist. Neu ist,
dass künftig jede HU mit einer Probefahrt beginnt. Eine Verbesserung
der künftigen HU ist darin zu sehen, dass alle Prüforganisationen
bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool arbeiten, nach der
EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Für den Fahrzeughalter ein
Vorteil, denn im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun
detailliertere Hinweise als bisher. Werden beispielsweise Fehler an
der Beleuchtung festgestellt, bekommt der Autofahrer künftig schwarz
auf weiß, um was es sich im Einzelnen handelt. Das erleichtert die
Erteilung des Reparaturauftrags. GLH
Aus FPX 04/2012
Verscherbelt?
Seit einigen Wochen liegt der Redaktion der FahrSchulPraxis ein von
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Eckpunktepapier zur
Reform des Fahrlehrerrechts vor. Man müsse dieses Papier, so ein
Insider, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer
durchgreifenden Änderung des Berufsrechts der Fahrlehrer begreifen.
Mehr als das ist es nicht, kann es auch nicht sein. Denn bei näherem
Besehen treten Widersprüche zutage, wie sie sonst in offiziellen
Papieren selten enthalten sind. Man sollte es statt Eckpunktepapier
besser Non-Paper nennen. Diesen Terminus verwenden gewitzte Leute,
wenn sie nach einem Brainstorming alles, auch den geschwätzten
Nonsens, aufzeichnen. Damit soll nicht gesagt sein, in dem aus einem
Stuttgarter Ministerium stammenden Paper stünden nur Faxen. Aber
einiges Unausgegorene kommt darin schon vor. Einerseits soll
entbürokratisiert werden, andererseits aber der Aufzeichnungs- und
Überwachungsaufwand steigen. Warum? Weil es künftig erlaubt sein
soll, Fahrschüler zu verscherbeln. Das Paper nennt das freilich
nicht so, sondern spricht verschämt von „Vergabe von Aufträgen zur
Fahrschulausbildung an sogenannte 'Kooperationsfahrschulen'“. Diese
Transaktionen sollen besonders überwacht werden, was „hinzunehmen“,
sei. Was eine „Kooperationsfahrschule“ ist, lässt das Paper offen.
Gemeint sind wohl Subunternehmer, die sich der Generalunternehmer
hält, weil der in einer bestimmten Klasse selbst gar nicht ausbilden
darf, vielleicht auch nicht will, sondern lieber gegen Provision
vermittelt. Wird solches Zeug neuerdings tatsächlich in
Baden-Württemberg ersonnen, wo wir doch sonst so gut auf unser „Sach“
aufpassen? Mal sehen, was daraus wird. Vielleicht müssen die
badischen und schwäbischen Fahrlehrer mal wieder richtig auf die
Barrikaden gehen, so wie Anfang der Siebziger, als uns die
einseitigen Pflichten des neuen Fahrlehrergesetzes ganz und gar
nicht passten. GLH
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Aus
März
2012:
Aus FPX 03/2012
Motorräder: Hubraum-Hickhack
Die im Verkehrsblatt Heft 3 vom 15. Februar 2012 auf Seite 92
verlautbarte Auslegungshilfe zu Nummer 2.2 der Anlage 7 der Sechsten
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (...) vom 7.
Januar 2011 ist fragwürdig.
Da heißt es, kurz gefasst, ab dem 19.01. 2013 könnten für Ausbildung
und Prüfung auch Motorräder zugelassen werden, deren Hubraum den in
der Nummer 2.2 der Anlage 7 genannten Wert um bis zu 5 cm3
überschreitet. Eigentlich ist es lobenswert, schon ein knappes Jahr
vor dem Inkrafttreten der neuen Anlage klarzustellen, dass es bei
der Anschaffung eines neuen Lehr-Motorrads auf 5 cm3 hin
oder her nicht ankommt. Aber was ist nun Hin und was Her? Meistens
bleiben die Hersteller beim Hubraum etwas unter den glatten Zehnern,
also z.B. 397 statt 400. Damit ist das Zugeständnis der
Überschreitung um 5 cm3 für die Masse der Fälle wertlos.
Hier fragt sich der praktisch denkende Bürger: Wenn die Fünfe nach
oben toleriert werden, warum nicht auch nach unten? Vielleicht kamen
ja im Computer oder beim Drucken die Wörter „oder unterschreiten“
abhanden. Wir wollen da mal ganz optimistisch der nächsten Ausgabe
des Verkehrsblattes entgegensehen. GLH
Aus FPX 03/2012
Motorrad auf Xenon-Licht umrüsten?
Das ist in diesem Frühjahr ein heißes Thema unter Bikern. Laut TÜV
SÜD ist das Angebot groß – auch das illegaler Umrüstsätze. Deshalb
vom TÜV der Rat: Informieren Sie sich vor dem Umbau gründlich über
alles, was damit zusammenhängt, und lassen Sie im Übrigen einen
Fachmann ran. In manchen Foren wird der Umbau als very easy
dargestellt. In Wahrheit aber ist der Umbau technisch kompliziert,
weil für die lichtstarken Lampen strenge gesetzliche Vorschriften
gelten. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: „Die Umrüstung auf Xenon-Licht
sollte am besten durch eine Fachwerkstatt durchgeführt werden, denn
der Umbau ist hinsichtlich der erforderlichen zusätzlichen
Leuchtweitenregulierung technisch anspruchsvoll. Auch handelt es
sich um ein Hochvoltsystem, weshalb besondere Vorsicht geboten ist.
Die Birne einfach auszutauschen ist gefährlich und verboten.“ Beim
Xenon-Umbau muss in der Regel das gesamte Frontlichtsystem
ausgetauscht werden. Dabei bedarf es einer exakten
Leuchtweitenregulierung, um bei Beladung andere Verkehrsteilnehmer
nicht zu blenden. „Schnell und günstig ist die Umrüstung auf Xenon
also nicht zu haben“, so Puls. Die Kriterien für die Nachrüstung
sind sowohl in der StVZO als auch in der Regelung ECE-R-53.01
festgeschrieben. Alle einzelnen Komponenten müssen also EG- oder
ECE-Regelungen erfüllen. Philip Puls: „Beim professionellen Umbau
sind schnell mal 1.000 Euro weg!“ Bei älteren Motorrädern ist es
jedenfalls günstiger, die alte Lichtanlage wieder in Schuss zu
bringen. TÜV SÜD/GLH
Aus FPX 03/2012
AMI 2012
Die besonders auch für Fahrlehrer interessante AMI Auto Mobil
International findet in diesem Jahr vom 2. bis 10. Juni statt. Die
Leipziger Automesse präsentiert sich in diesem Jahr mit noch mehr
Ausstellern und einer deutlichen Erweiterung der Fläche. Alle
deutschen Hersteller und die große Mehrheit der internationalen
Automarken präsentieren sich im sächsischen Klein-Paris. Neben den
anderen großen Luxusmarken ist das erste Mal auch Rolls-Royce Motor
Cars auf der AMI vertreten. Das allein zeigt schon, welche Bedeutung
diese Auto-Messe inzwischen auch international gewonnen hat. Auch
wer vorerst Berühmtheiten wie Andy Warhol, Marlene Dietrich, John
Travolta und Sylvester Stallone nicht nacheifern und die gefeierte
Emily auf seinem Kühler vor sich her fahren will, findet auf der AMI
Lern- und Sehenswertes. Neben der Ausstellung von Autos, Extras und
sonstigen schönen und nützlichen Dingen werden auf der AMI auch
diesmal zahlreiche Events geboten.
Selbstverständlich stehen die Autos auch zur Erprobung bereit. Und
last, but not least: Leipzig, eine Stadt mit großer Geschichte, ist
ohnehin einen Besuch wert.
www.ami-leipzig.de AMI/GLH
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Aus
Februar
2012:
Aus FPX 02/2012
Unwort Radarfalle
„Mein Vater hört im Auto immer FiriFari, weil die laufend die
Radarfallen durchgeben. Er lässt es immer flott laufen, aber
erwischt haben die ihn noch nie.“ So unlängst ein 16-Jähriger, als
es im Theorie-Unterricht um das Thema unangepasste Geschwindigkeit
ging. Radarfalle ist ein Unwort, das obrigkeitliche Willkür und
Abzocken insinuiert. In Wahrheit finden Geschwindigkeitskontrollen
in aller Regel nur auf Straßenabschnitten statt, auf denen
überhöhtes Tempo die Sicherheit stark gefährdet. Das schließt
gelegentliche Missgriffe nicht aus. Dazu zählen hie und da
„Starenkästen“ mit geringem Belang für die Sicherheit, die vor allem
der Stadtkasse aufhelfen sollen. Die Polizei legt bei ihren (selten
genug!) stattfindenden Kontrollen großen Wert darauf, dass sie vom
Kraftfahrer verstanden und als notwendig angenommen werden. So
gängig der Begriff auch sein mag, wir sollten im Unterricht
„Radarfalle“ und ähnlich abwertende Begriffe für Verkehrskontrollen
nicht durchgehen lassen. Es muss klar sein: Gäbe es die infolge
polizeilicher Kontrollen und ortsfester Blitzer entstehende
Ungewissheit nicht, vielleicht doch einmal erwischt zu werden, würde
die ohnehin viel zu hohe Anzahl von Geschwindigkeitsunfällen
drastisch ansteigen.
Wie wäre es mit dem Versuch, statt Radarfalle „Sicherheitskontrolle“
im Wortschatz der Fahrschüler zu verankern? Und die oft gescholtenen
„Starenkästen“? Der Verkehrsexperte Dr. Lipphard bezeichnet sie als
„Sicherheits-Blitzer“. Das trifft! Denn wo sie aufgestellt sind, so
Lipphard, „hat es zuvor besonders oft schwer gekracht“. GLH
Aus FPX 02/2012
Bundestag: Parteien äußern sich unterschiedlich zum
Fahrlehrerberuf
Vor wenigen Wochen, nämlich am 19. Januar, hat der Deutsche
Bundestag das Thema Verkehrssicherheit in Deutschland debattiert.
Dabei standen Anträge der schwarz-gelben Koalition
(Verkehrssicherheitsprogramm 2011), von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zur Abstimmung. Das Bundestags-Video macht deutlich, dass man
in entscheidenden Fragen der Verkehrssicherheit nicht weit
auseinander liegt. So erklärt sich auch, dass die Antragsteller im
Großen und Ganzen recht zivil miteinander umgingen. Jedoch sind in
den Anträgen der Parteien bezüglich Fahrlehrerausbildung und
Fahranfängervorbereitung bemerkenswerte Unterschiede festzustellen.
Das Koalitionspapier bleibt hier mehr im Ungefähren. Dort heißt es:
„Verbesserungsmöglichkeiten bei der Fahranfängervorbereitung und
-ausbildung“ seien zu prüfen. Hierbei sollen die positiven
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern mit einer Begleitphase
nach Ausbildung und Prüfung berücksichtigt werden. Geprüft werden
sollen ebenso Reformmöglichkeiten bei der Fahrlehrerausbildung.“
Der Antrag der SPD hingegen ist hinsichtlich der
Fahrlehrerausbildung wesentlich konkreter. Danach wird die
Bundesregierung aufgefordert, „die Fahrlehreraus- und
-fortbildung zu modernisieren“. Und weiter: „Das Berufsbild der
Fahrlehrer hat den Stand eines technischen Instruktors seit Langem
verlassen und sich zu einem pädagogischen Beruf entwickelt. Anstelle
von reiner Wissensvermittlung wird heute zusätzlich die Prägung von
Einstellungen und Werten erwartet. Dieser Aufgabenwandel spiegelt
sich jedoch nicht in den Zugangsvoraussetzungen wider.“
Entschiedener als die Regierung geht das SPD-Papier auch die Frage
einer obligatorischen Nachbetreuung der Fahranfänger an.
Die erwähnten Anträge der Parteien sind als Drucksache nummeriert:
Koalition 17/5530, SPD 17/5772, Bündnis 90/Die Grünen 17/7466.
Und so lädt man sie herunter:
www.bundestag.de > Dokumente >
Drucksachen > (unten im Bild) „Volltext (pdf-Datei) ab 14.12.1976
(Abruf mit Drucksachennummer)“; > Drucksachennummer ohne 17/ bei
„Dokument- oder Protokoll-Nummer“ eingeben.
Videos: Mediathek: > Plenarsitzungen > bei Suchen eingeben: Debatte
Verkehrssicherheit. GLH
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Aus
Januar
2012:
Aus FPX 01/2012
DFA-Newsletter – jetzt herunterladen
Im November letzten Jahres brachte die Deutsche Fahrlehrer-Akademie
e.V. (DFA) die 10. Ausgabe ihres Newsletters „WEGWEISER“ heraus. Darin kommen
auch diesmal hervorragende Experten mit in die Zukunft weisenden Beiträgen zu
Wort. Im Titelthema „E-Mobilität – wo stehen wir heute?“ beschreibt Franz Loogen,
Geschäftsführer der e-mobil BW GmbH, den Fortschritt der Elektromobilität und
macht deutlich, dass die neuen Antriebsarten einen Wandel der Gesellschaft
bewirken und auch Einfluss auf die Fahrausbildung nehmen werden. Mathias Rüdel,
Geschäftsführer der TÜV|DEKRA arge tp 21, geht mit seinem Beitrag auf das
zurzeit viel diskutierte Thema „Weiterentwicklung der Fahrerlaubnisprüfung in
Deutschland“ ein. „Passen qualitätvolle Fahrausbildung und wirtschaftlicher
Erfolg unter einen Hut? Dieser Frage wendet sich Matthias Wimpff,
Geschäftsführer der DATAPART Factoring GmbH, zu und kommt dabei zu höchst
interessanten Folgerungen für die Zukunft. Es lohnt sich, den DFA-Newsletter
herunterzuladen. Dafür gehen Sie zu
http://www.deutsche-fahrlehrer-akademie.de/index.htm
GLH
Aus FPX 01/2012
Hauptuntersuchung: Immer mehr Autofahrer buchen online
Laut Mitteilung des TÜV SÜD haben im letzten Jahr mehr als 100.000
Privatkunden ihr Auto/ Motorrad online zur Hauptuntersuchung (HU) angemeldet.
Das brachte den Kunden Vorteile wie Terminsicherheit, rasche Abwicklung und die
automatische Erinnerung an die nächstfällige HU.
Besitzer eines iPhones können nach kostenlosem Herunterladen der App TÜV SÜD Car
ihren HU-Termin bequem von unterwegs buchen. Die Online-Anmeldung hat für Eilige
auch den Vorteil, sozusagen im Nu einen Termin zu bekommen. In der Regel sei es
möglich, so der TÜV SÜD, inner
halb von zwei bis drei Stunden nach Anmeldung ohne Wartezeit im TÜV SÜD
Service-Center bedient zu werden. TÜV SÜD/GLH
Aus FPX 01/2012
Unfalltote: Dreht sich der Trend?
Wie die Grafik zeigt, ging die Zahl der Unfalltoten seit 1970 mit
wenigen Ausnahmen in jedem Jahr zurück. Besonders in 2010 zeigte die Tendenz
erfreulich stark nach unten. Doch für dieses Jahr meldet das Statistische
Bundesamt wieder steigende Unfallzahlen. Beunruhigend ist dabei, dass im
September 2011 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden mit plus 6,6 Prozent auf
30.400 stärker zugenommen hat als die Zahl der Unfälle mit nur Sachschaden.
Diese stieg im gleichen Zeitraum um 0,8 Prozent auf rund 173.300. Insgesamt
verunglückten 295.200 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen zwischen Januar und
September 2011, das sind 4,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres. 2.938 Menschen verloren dabei ihr Leben, das waren 5,9 Prozent mehr
als von Januar bis September 2010. Bei Nennung dieser Zahlen darf nicht
vergessen werden zu erwähnen, dass rd. 60 Prozent aller tödlichen
Verkehrsunfälle auf Landstraßen geschehen. Destatis/GLH

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