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Alte
Verkehrsschilder bleiben gültig
StVO-Änderungsverordnung vom 01.09.2009 aus formalen Gründen
nichtig |
Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ist die am
01.09.2009 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur StVO aus
formalen Gründen nichtig. Deshalb gelten die vor dem 01.09.2009
gültigen Regelungen weiter. Der Bundesverkehrsminister hat mit
seinen Länderkollegen vereinbart, möglichst bald eine neue
Änderungsverordnung zu verabschieden.
Lesen
Sie dazu auch beigefügte Pressemitteilung des BMVBS.
Jetzt bleibt nur
noch die Hoffnung, dass die Gerichte die Meinung des
Bundesverkehrsministerium teilen. Sowohl in der Fahrausbildung als
auch in Weiterbildungskursen für Kraftfahrer können wir Fahrlehrer
derzeit, den Teilnehmern nur die vom BMVBS vertretene
Rechtsauffassung mitteilen und die bis zum 31.08.2009 geltenden
Regelungen unterrichten. Auch die Prüfungsfragen, werden dieser
Rechtsauffassung Rechnung tragen.
Bei allem Frust
über den Hick-Hack dieser Änderung sollten wir Fahrlehrer aber
unseren Kunden vermitteln, dass Verkehrsregeln im Grunde sinnvoll
und auch nützlich sind und sie zur Beachtung der Regeln anhalten.
Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V.
Aktualisierung vom 27.04.2010 zum
Thema:
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