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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.09.03

 

Ministerium für Umwelt und Verkehr
Pressemitteilung

6. September 2003

Staatssekretär Stefan Mappus:
"Patenschaft der Besonnenheit" beispielhaft

Junge Fahranfänger höchstgefährdete Verkehrsteilnehmer - Aktion des Fahrlehrerbands Baden-Württemberg vorgestellt

 

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat mit der Aktion "Patenschaft der Besonnenheit" erneut ein zentrales Thema der Verkehrssicherheit aufgegriffen - die überproportional hohe Unfallbeteiligung junger Fahrer. Wie Staatssekretär Stefan Mappus vom Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg am Samstag (6. September 2003) in Pforzheim deutlich gemacht hat, werden bei der Aktion routinierte Autofahrer in die Bemühungen um mehr Sicherheit für Fahranfänger aktiv eingebunden. "Die Aktion ist ein Paradebeispiel für das Zusammenwirken von Staat und gesellschaftlichen Gruppen. Ich habe deshalb gerne die Schirmherrschaft über die "Patenschaft der Besonnenheit" des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg übernommen und hoffe, dass das Zusammenwirken von jungen Fahrern und ihren Paten zu einem deutlichen Rückgang der Unfallzahlen führt", sagte der Staatssekretär.

Gesellschaft und Staat tragen - so Mappus - besondere Verantwortung für junge Fahrer. Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren seien die höchst gefährdete Gruppe von Verkehrsteilnehmern überhaupt. Sie seien einem dreimal höheren Risiko ausgesetzt, tödlich zu verunglücken, als ältere Kraftfahrer.

Nach Darstellung des Staatssekretärs wird seit 1986 in Deutschland die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Bei Auffälligkeiten innerhalb der 2-jährigen Probezeit bestehe die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Nachschulung. Dadurch werde eine ca. 5-prozentige Reduzierung der Unfallhäufigkeit erreicht. Dennoch seien weitere Maßnahmen erforderlich: Aktuell bereite Baden-Württemberg die Teilnahme am Modellversuch zur sogenannten zweiten Phase der Fahrausbildung vor. Diese sehe für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Möglichkeit zur Teilnahme an freiwilligen Fortbildungsseminaren vor. Damit verkürze sich die Probezeit um ein Jahr. Die Seminare beständen aus einer Kombination von Unterricht, einer Übungs- und Beobachtungsfahrt sowie praktischen Sicherheitsübungen. Mappus: "Der Startschuss zur zweiten Phase wird voraussichtlich Ende des Jahres fallen."

"Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist eine Aufgabe, die auch zukünftig nicht allein vom Staat wahrgenommen werden kann", sagte Staatssekretär Mappus. Erforderlich sei vielmehr das Zusammenwirken mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Der Gedanke der Patenschaft greife gezielt eines der besonders drängenden Probleme, nämlich die Sicherheit junger Fahrer auf. Die Idee wende sich neben den Fahranfängern auch an ältere Führerscheinbesitzer und fordere sie auf, sich für die jungen Fahrer verantwortlich zu fühlen. Gleich, ob man sich für eine "personalisierte" oder eine "anonyme" Patenschaft entscheide - in jedem Fall würden erfahrene Führerscheinbesitzer in die Bemühungen um die Verbesserung der Sicherheit der Fahranfänger mit einbezogen. Damit werde ein zentrales Anliegen der Verkehrssicherheit - die Verantwortung für junge Fahrer - um einen neuen, gewichtigen Aspekt ergänzt. "Mehr Sicherheit für jungen Fahrer - das ist aber nur die eine höchst erfreuliche Seite der Patenschaftsaktion. Auch den Paten selbst wird es gut tun, sich intensiv mit ihrem eigenen Verhalten als Verkehrsteilnehmer auseinander zusetzen, über Fragen der Verkehrssicherheit neu nachzudenken oder die nach langer Fahrpraxis vielleicht nicht mehr ganz taufrischen Kenntnisse über Verkehrsregeln etwas aufzupolieren. Dies begrüße ich außerordentlich", erklärte Staatssekretär Mappus.

Ministerium für Umwelt und Verkehr
Pressestelle
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon 0711 / 126-278184
Telefax 0711 / 1262880
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