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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.05.05

 

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

aus Anlass der
55. ordentlichen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.
am 23. April 2005,
Freiburg i.B. / Konzerhaus

23. April 2005

Der 2000 Mitglieder umfassende Verband hielt nach 2001 seine Jahresmitgliederversammlung zum zweiten Mal in der Schwarzwaldmetropole ab.

In seiner Eröffnungsansprache forderte der Vorsitzende des Verbandes, Peter Tschöpe, die Politik auf, die Freiwillige Fortbildung für Fahranfänger (FSF) - auch Zweite Ausbildungsphase genannt - durch attraktivere Anreize als bisher zu fördern. Dieses in Deutschland entwickelte Aufbauseminar für Fahranfänger sei in einer Europäischen Studie als sehr effizient bewertet worden. Die Experten seien überzeugt, dass damit die Unfallbelastung der jungen Fahrer deutlich gesenkt werden könne. Tschöpe zog Parallelen zu dem in Niedersachsen bereits laufenden Modellversuch Begleitetes Fahren, das als besonderen Anreiz 17-Jährigen den Erwerb des Führerscheins Klasse B ermöglicht.

Eine entsprechende Regelung, so Tschöpe, würde das Interesse an der Zweiten Phase erheblich steigern. Der befürchteten Erhöhung des Unfallrisikos könne durch flankierende Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Dazu gehöre z. B. die Androhung des sofortigen Einzugs der vorläufig erteilten Fahrerberechtigung bei bestimmten Verkehrsverstößen. Voraussetzung für die Erteilung der vorläufigen Fahrerberechtigung müsse die Verpflichtung sein, nach 6 Monaten an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Tschöpe schloss: „Wer die Zweite Phase will, muss jetzt für Anreize sorgen, die Teens wirklich ansprechen.“

Ministerialrat Enkel, Leiter des Verkehrssicherheitsreferats im Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, ging in einem viel beachteten Referat auf aktuelle Änderungen des Verkehrsrechts ein, die für die Fahrschulen besondere Bedeutung haben. So auf die Europäische Berufskraftfahrer-Ausbildungsrichtlinie, die für Busfahrer ab 2008 und für Lkw-Fahrer ab 2009 zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation fordert. Derzeit beraten Bund und Länder darüber, wie die EU-Regelungen in Deutschland sinnvoll in umgesetzt werden können.

Enkel betonte in seinem Referat, das Ministerium für Umwelt und Verkehr verfolge die von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. getragene Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen mit großem Interesse. Den Vorschlag des Verbandsvorsitzenden zur Förderung der Zweiten Phase bezeichnete er als interessanten Denkanstoss. Das Land werde den Vorschlag sorgfältig prüfen.

In einem weiteren Referat befassten sich Frau Grotz und Herr Wälde von der TYP Akademie Limburg mit dem Image der Fahrschulen. Sie betonten, Fahrlehrer hätten heute einen Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dies rechtfertige ein gesundes Selbstbewusstsein, zugleich entstehe ihnen aber die Pflicht, durch ein entsprechendes Auftreten in der Öffentlichkeit ihr Image zu verbessern.

Korntal-Münchingen / Freiburg, den 23.04.2005