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Die
jüngst erfolgte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt die
Bundesländer, den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ einzuführen.
Neben der sog. Zweiten Phase, einem Erfolg versprechenden Seminar zur
Nachbetreuung von Fahranfängern, ist dies eine weitere Initiative zur
Senkung des Unfallrisikos junger Fahrer. Die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. begrüßt den Versuch aufs Wärmste, bedauert aber
zugleich, dass nach dem derzeitigen Stand nicht alle Bundesländer Gebrauch
davon machen.
Und wie läuft’s?
Die
Jugendlichen können sich, elterliche Zustimmung vorausgesetzt,
6 Monate vor Vollendung des 17.
Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Es folgt eine komplette
Ausbildung der Klasse B mit anschließender Prüfung. Wird sie bestanden,
erhält der Junge Fahrer keinen Führerschein, sondern eine
Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt zum Fahren im Inland, jedoch nur
in Begleitung eines mindestens 30 Jahre alten Führerscheininhabers der
Klasse B, der im Flensburger Verkehrszentralregister maximal 3 Punkte
haben darf. Die Begleitperson soll durch kurze Hinweise während sowie
Gespräche vor und nach der Fahrt die Erfahrungsbildung des jungen Fahrers
unterstützen. Keineswegs soll sie sich als Hilfsfahrlehrer gerieren und
etwa in die Lenkung eingreifen, die Zündung abschalten oder die Handbremse
betätigen. Die Begleitperson muss im Übrigen in der Prüfungsbescheinigung
namentlich vermerkt sein. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in
Deutschland. Sie berechtigt zum Fahren bis längstens drei Monate nach
Vollendung des 18. Lebensjahres. Der reguläre Kartenführerschein wird auf
Antrag frühestens am 18. Geburtstag erteilt.
Nach
Ansicht von Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung
der Fahrlehrerverbände e.V., ließe sich der Nutzen des Begleiteten Fahrens
deutlich steigern, wenn es mit einer obligatorischen Nachbetreuung der
jungen Fahrer verbunden würde.
Weitere Informationen
zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail:
info@bvf-deutschland.de
Internet:
www.fahrlehrerverbaende.de
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