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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.10.05

 

Presse-Information der

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

Oktober 2005

Fahrlehrer begrüßen "Begleitetes Fahren"

 

Die jüngst erfolgte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt die Bundesländer, den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ einzuführen. Neben der sog. Zweiten Phase, einem Erfolg versprechenden Seminar zur Nachbetreuung von Fahranfängern, ist dies eine weitere Initiative zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahrer. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. begrüßt den Versuch aufs Wärmste, bedauert aber zugleich, dass nach dem derzeitigen Stand nicht alle Bundesländer Gebrauch davon machen.

Und wie läuft’s?

Die Jugendlichen können sich, elterliche Zustimmung vorausgesetzt, 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Es folgt eine komplette Ausbildung der Klasse B mit anschließender Prüfung. Wird sie bestanden, erhält der Junge Fahrer keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt zum Fahren im Inland, jedoch nur in Begleitung eines mindestens 30 Jahre alten Führerscheininhabers der Klasse B, der im Flensburger Verkehrszentralregister maximal 3 Punkte haben darf. Die Begleitperson soll durch kurze Hinweise während sowie Gespräche vor und nach der Fahrt die Erfahrungsbildung des jungen Fahrers unterstützen. Keineswegs soll sie sich als Hilfsfahrlehrer gerieren und etwa in die Lenkung eingreifen, die Zündung abschalten oder die Handbremse betätigen. Die Begleitperson muss im Übrigen in der Prüfungsbescheinigung namentlich vermerkt sein. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland. Sie berechtigt zum Fahren bis längstens drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Der reguläre Kartenführerschein wird auf Antrag frühestens am 18. Geburtstag erteilt.

Nach Ansicht von Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., ließe sich der Nutzen des Begleiteten Fahrens deutlich steigern, wenn es mit einer obligatorischen Nachbetreuung der jungen Fahrer verbunden würde.

Weitere Informationen zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de