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Die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. begrüßt die Initiative von Bundesrat und
Bundesverkehrsministerium zur Einführung eines Alkoholverbots für
Fahranfänger. In mehreren Befragungen hat sich eine deutliche Mehrheit der
Jugendlichen selbst für diese Maßnahme ausgesprochen. Ein absolutes
Alkoholverbot wird von ihnen als Hilfe gesehen. Damit werde einem
„Herantrinken“ an bestimmte Grenzwerte von vornherein eine klare Absage
erteilt.
Die Entscheidung für das
Alkoholverbot ist nach Meinung der deutschen Fahrlehrer aber auch deshalb
wichtig, weil Fahrschüler am Ende ihrer Ausbildung noch nicht über
ausreichende Verhaltensautomatismen verfügen können. Ausreichende
Verhaltensautomatismen können sich nach den Erkenntnissen der
Unfallforscher erst während einer Fahrpraxis von mehreren zehntausend
Kilometern ausbilden. Im Durchschnitt fährt ein Fahrschüler während der
praktischen Ausbildung aber nur zwischen 650 und 800 Kilometer. Wegen der
fehlenden Automatismen müssen Fahranfänger deshalb ihr Verhalten bewusst
steuern. Dabei können sich schon geringste Alkoholmengen gefährlich
auswirken.
Unverständlich ist aber,
dass das absolute Alkoholverbot nur für jugendliche Fahranfänger in der
Probezeit gelten soll. Wer den Führerschein erst mit 30 Jahren erwirbt,
verfügt ebenso wenig über Verhaltensautomatismen wie jugendliche
Fahranfänger. Deshalb sollte das Alkoholverbot für alle Fahranfänger
gelten, unabhängig von ihrem Alter.
Wird das Alkoholverbot
auf Fahranfänger in der Probezeit begrenzt, wären 16-jährige Mopedfahrer
der Klasse M davon nicht betroffen. Die gleichaltrigen Führerscheininhaber
der Klasse A1 für Leichtkrafträder müssten dagegen diese Grenze beachten.
Gerhard von Bressensdorf,
der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sprach
sich dafür aus, das absolute Alkoholverbot auf alle Fahranfänger in den
ersten vier Jahren nach Führerscheinerwerb anzuwenden.
Weitere Informationen
zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail:
info@bvf-deutschland.de
Internet:
www.fahrlehrerverbaende.de
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