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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10.01.06

 

Presse-Information der

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

 Dezember 2005

 

Alkoholverbot für Fahranfänger

 

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. begrüßt die Initiative von Bundesrat und Bundesverkehrsministerium zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger. In mehreren Befragungen hat sich eine deutliche Mehrheit der Jugendlichen selbst für diese Maßnahme ausgesprochen. Ein absolutes Alkoholverbot wird von ihnen als Hilfe gesehen. Damit werde einem „Herantrinken“ an bestimmte Grenzwerte von vornherein eine klare Absage erteilt.

Die Entscheidung für das Alkoholverbot ist nach Meinung der deutschen Fahrlehrer aber auch deshalb wichtig, weil Fahrschüler am Ende ihrer Ausbildung noch nicht über ausreichende Verhaltensautomatismen verfügen können. Ausreichende Verhaltensautomatismen können sich nach den Erkenntnissen der Unfallforscher erst während einer Fahrpraxis von mehreren zehntausend Kilometern ausbilden. Im Durchschnitt fährt ein Fahrschüler während der praktischen Ausbildung aber nur zwischen 650 und 800 Kilometer. Wegen der fehlenden Automatismen müssen Fahranfänger deshalb ihr Verhalten bewusst steuern. Dabei können sich schon geringste Alkoholmengen gefährlich auswirken.

Unverständlich ist aber, dass das absolute Alkoholverbot nur für jugendliche Fahranfänger in der Probezeit gelten soll. Wer den Führerschein erst mit 30 Jahren erwirbt, verfügt ebenso wenig über Verhaltensautomatismen wie jugendliche Fahranfänger. Deshalb sollte das Alkoholverbot für alle Fahranfänger gelten, unabhängig von ihrem Alter.

Wird das Alkoholverbot auf Fahranfänger in der Probezeit begrenzt, wären 16-jährige Mopedfahrer der Klasse M davon nicht betroffen. Die gleichaltrigen Führerscheininhaber der Klasse A1 für Leichtkrafträder müssten dagegen diese Grenze beachten.

Gerhard von Bressensdorf, der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sprach sich dafür aus, das absolute Alkoholverbot auf alle Fahranfänger in den ersten vier Jahren nach Führerscheinerwerb anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de