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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Resolution der

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

 

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

    Juni 2007

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat am 15.06.2007 einstimmig folgende Resolution gefasst:

Null Toleranz bei Manipulationen in der Fahrerlaubnisprüfung

 

Wer sich durch Manipulationen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisprüfung ungerechtfertigt in den Besitz einer Fahrerlaubnis bringt, gefährdet die Gesundheit und das Leben sowie das Eigentum anderer. Unabhängig davon gefährdet er sich auch selbst. Alle an der Fahrerlaubnisprüfung mittelbar oder unmittelbar Beteiligten sind deshalb aufgerufen, aktiv daran mitzuwirken, dass Manipulationen erkannt und unterbunden werden und jeder einzelne Fall einer Ahndung zugeführt wird. Dies gilt auch bereits bei Manipulationsversuchen.

Um die bereits bestehenden Standards und die Qualitätssicherung auch weiterhin fortlaufend zu verbessern, müssen u. a. Fahrerlaubnisbewerber wiederkehrend darauf hingewiesen werden, dass

  • schon der Versuch einer Manipulation zum Ausschluss von der Fahrerlaubnisprüfung und zur Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde führt;

  • der Prüfauftrag von der Fahrerlaubnisbehörde zurückgezogen und erst nach individueller Überprüfung und ggf. mit Auflagen nach angemessener Frist neu erteilt wird (in der Regel zwei Monate);

  • bereits erteilte Fahrerlaubnisse auch dann entzogen werden können, wenn Manipulationen in der Fahrerlaubnisprüfung erst nach Erteilung einer Fahrerlaubnis bekannt werden;

  • bei Hinweisen auf (gewerbsmäßige) Manipulationen in größerem Stil auch die Landeskriminalämter in die Ermittlungen eingeschaltet werden.

Fahrlehrer und Fahrerlaubnisprüfer müssen sich bewusst sein, dass

  • die Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde schon beim Versuch einer Manipulation zwingend vorgeschrieben ist und der Sachverständige / Prüfer dabei keinen Ermessensspielraum hat;

  • bereits bei Verdacht auf Manipulationsversuche, die einen strafbaren Hintergrund haben könnten, die zuständigen Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden müssen;

  • ihre aktive Beteiligung an Manipulationen in jedem Fall zu disziplinar-, anerkennungs- und ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen führt.

Alle an der Fahrerlaubnisprüfung und der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Beteiligten sind deshalb aufgefordert, Manipulationsfälle ohne Ansehen der Person konsequent zu verfolgen.

15. Juni 2007

Weitere Informationen zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de