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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 

Resolution der

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

 

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

    Juni 2008

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat am 13.06.2008 folgende Resolution gefasst:

Mehr Akzeptanz für Automatikgetriebe

Sowohl Lkw als auch Busse werden zunehmend mit Automatikgetrieben ausgerüstet. In der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung beschränkt wird, wenn das bei der Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug mit einem Automatikgetriebe ausgestattet ist. Diese Regelung wurde auch in die dritte EG-Führerscheinrichtlinie übernommen.

Um Nachteile für ihre Kunden zu vermeiden, können Fahrschulen deshalb bei der Ausbildung von Lkw- und Busfahrern leider keine modernen Fahrzeuge mehr einsetzen.

Die Delegierten der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. fordern aus diesem Grund die Bundesregierung auf, sich bei der Umsetzung der dritten EG-Führerscheinrichtlinie dafür einzusetzen, dass künftig die Automatikbeschränkung bei der Erteilung der Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus entfällt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B nicht auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt ist.

Da der Fahrer durch ein automatisches Getriebe insbesondere im immer dichter werdenden Verkehr erheblich entlastet wird, kann durch die Nutzung von Automatikfahrzeugen ein wichtiger Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit geleistet werden. Deshalb fordern die Delegierten der BVF die Industrie auf, durch geeignete Maßnahmen die Akzeptanz der Automatikgetriebe bei den Kraftfahrern zu erhöhen.

13. Juni 2008

Weitere Informationen zum Thema gerne via Pressestelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de