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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 07.07.08

 

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Januar 2010

 

Fortbildung für Berufskraftfahrer jetzt Pflicht

seit dem 10. September 2009 sind alle Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes in Kraft getreten. Wer den Lkw-Führerschein erst ab diesem Stichtag erworben hat, muss, wenn er mit einem Lkw von mehr als 3,5 t zulässigem Gewicht gewerblich Güter befördern will, zusätzlich zum Führerschein die so genannte Grundqualifikation erwerben. Wer den Lkw-Führerschein schon vor dem Stichtag erworben hat, bleibt von dieser Vorschrift verschont. Als gewerblich gelten alle Transporte, die nicht privater Natur sind. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Fahrer von Kommunalbetrieben (zum Beispiel städtische Müllabfuhr) von dieser Vorschrift betroffen sind.

Ausnahmen

Wer dagegen mit einem kleinen Lastzug, gebildet aus einem Zugfahrzeug von 3,5 t und einem Anhänger, gewerblich Güter befördert, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind beispielsweise die Feuerwehr und der Katastrophenschutz sowie Transporte, bei denen der Fahrer lediglich Ausrüstungen oder Material transportiert, das er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Beispielsweise darf ein Dachdecker auch ohne Grundqualifikation mit einem großen Lkw die Ziegel zur Baustelle fahren, die er dort zum Dachdecken benötigt, solange die Fahrtätigkeit nicht seine Haupttätigkeit darstellt.

Weiterbildungspflicht

Allerdings müssen auch Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, innerhalb von fünf Jahren an einer mindestens 35 Stunden umfassenden Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildung darf auf fünf Blöcke zu jeweils 7 Stunden verteilt werden, die auch in verschiedenen Jahren besucht werden können. Da die Weiterbildungspflicht am 10.9.2009 begonnen hat, muss jeder Betroffene Lkw-Fahrer spätestens am 10.9.2014 die Teilnahme an der Weiterbildung nachweisen können. Bei der Verlängerung des Führerscheins wird dann der Nachweis der Weiterbildung im Führerschein eingetragen. Wird bei der Verlängerung des Führerscheins der Nachweis über die Weiterbildung nicht vorgelegt, führt dies dazu, dass für die Gültigkeit des Führerscheins und die Gültigkeit der Grundqualifikation verschiedene Daten gelten. Der Fahrer müsste dann innerhalb von fünf Jahren jeweils zwei Mal bei der Behörde einen neuen Führerschein beantragen. Dies ist zwar ohne weiteres möglich, aber jeweils mit Kosten verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Verlängerung des Führerscheins auch die Teilnahme an der Weiterbildung nachzuweisen.

Übergangsregelung

Lediglich für Lkw-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 10.9.2009 und 09.09.2011 verlängern lassen müssen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese dürfen sich mit der Weiterbildung noch bis zur Führerscheinverlängerung im Jahr 2015 beziehungsweise 2016 Zeit lassen.

Nachweis der Qualifikation

Der Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise die Teilnahme an der Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 des Führerscheins nachgewiesen. Neben der Schlüsselzahl 95 wird das Datum eingetragen, bis zu dem die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildungspflicht als erfüllt gilt. Beispiel: Wird der Führerschein am 10.10.2012 verlängert und dabei die Teilnahme an der Weiterbildung nachgewiesen, lautet der Eintrag 95, 10.10.2017. Damit wird dokumentiert, dass die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bis zum 10.10.2017 gültig ist.

Weiterbildungsangebote

Lkw- und Bus-Fahrschulen sind vom Gesetzgeber als Aus- und Weiterbildungsstätten für die Berufskraftfahrergrundqualifikation anerkannt. Daneben können auch andere Unternehmen von der zuständigen Führerscheinbehörde anerkannt werden. Lkw-Fahrer sollten sich rechtzeitig bei ihrer Fahrschule erkundigen, ob diese Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anbietet. Außerdem sollte mit der Weiterbildung rechtzeitig begonnen werden, damit bis zum Tag der Führerscheinverlängerung auch die komplette Weiterbildung besucht werden kann.

Verbandsfahrschule, die die
Berufskraftfahrerqualifikation an bieten, finden Sie auf
unserer Homepage mit der Fahrschulsuchmaschine
 ...

Informationen

Fragen werden gerne von der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. in Korntal-Münchingen beantwortet. Die Geschäftsstelle ist per E-Mail über das Kontaktformular zu erreichen ...

 

Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V.

Verantwortlich für den Inhalt: Peter Tschöpe, Vorsitzender

Weitere Information zur
Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie hier ...