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Fortbildung
für Berufskraftfahrer jetzt Pflicht
seit dem 10. September 2009 sind alle
Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes in Kraft
getreten. Wer den Lkw-Führerschein erst ab diesem Stichtag erworben
hat, muss, wenn er mit einem Lkw von mehr als 3,5 t zulässigem
Gewicht gewerblich Güter befördern will, zusätzlich zum Führerschein
die so genannte Grundqualifikation erwerben. Wer den
Lkw-Führerschein schon vor dem Stichtag erworben hat, bleibt von
dieser Vorschrift verschont. Als gewerblich gelten alle Transporte,
die nicht privater Natur sind. Das bedeutet, dass beispielsweise
auch Fahrer von Kommunalbetrieben (zum Beispiel städtische
Müllabfuhr) von dieser Vorschrift betroffen sind.
Ausnahmen
Wer dagegen mit einem kleinen Lastzug,
gebildet aus einem Zugfahrzeug von 3,5 t und einem Anhänger,
gewerblich Güter befördert, ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Auch nicht betroffen sind beispielsweise die Feuerwehr und der
Katastrophenschutz sowie Transporte, bei denen der Fahrer lediglich
Ausrüstungen oder Material transportiert, das er zur Ausübung seiner
Tätigkeit benötigt. Beispielsweise darf ein Dachdecker auch ohne
Grundqualifikation mit einem großen Lkw die Ziegel zur Baustelle
fahren, die er dort zum Dachdecken benötigt, solange die
Fahrtätigkeit nicht seine Haupttätigkeit darstellt.
Weiterbildungspflicht
Allerdings müssen auch Fahrer, die
ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, innerhalb von
fünf Jahren an einer mindestens 35 Stunden umfassenden Weiterbildung
teilnehmen. Die Weiterbildung darf auf fünf Blöcke zu jeweils 7
Stunden verteilt werden, die auch in verschiedenen Jahren besucht
werden können. Da die Weiterbildungspflicht am 10.9.2009 begonnen
hat, muss jeder Betroffene Lkw-Fahrer spätestens am 10.9.2014 die
Teilnahme an der Weiterbildung nachweisen können. Bei der
Verlängerung des Führerscheins wird dann der Nachweis der
Weiterbildung im Führerschein eingetragen. Wird bei der Verlängerung
des Führerscheins der Nachweis über die Weiterbildung nicht
vorgelegt, führt dies dazu, dass für die Gültigkeit des
Führerscheins und die Gültigkeit der Grundqualifikation verschiedene
Daten gelten. Der Fahrer müsste dann innerhalb von fünf Jahren
jeweils zwei Mal bei der Behörde einen neuen Führerschein
beantragen. Dies ist zwar ohne weiteres möglich, aber jeweils mit
Kosten verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Verlängerung
des Führerscheins auch die Teilnahme an der Weiterbildung
nachzuweisen.
Übergangsregelung
Lediglich für Lkw-Fahrer, die ihren
Führerschein zwischen dem 10.9.2009 und 09.09.2011 verlängern lassen
müssen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese
dürfen sich mit der Weiterbildung noch bis zur
Führerscheinverlängerung im Jahr 2015 beziehungsweise 2016 Zeit
lassen.
Nachweis der Qualifikation
Der Erwerb der Grundqualifikation
beziehungsweise die Teilnahme an der Weiterbildung wird durch die
Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 des Führerscheins nachgewiesen.
Neben der Schlüsselzahl 95 wird das Datum eingetragen, bis zu dem
die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildungspflicht als
erfüllt gilt. Beispiel: Wird der Führerschein am 10.10.2012
verlängert und dabei die Teilnahme an der Weiterbildung
nachgewiesen, lautet der Eintrag 95, 10.10.2017. Damit wird
dokumentiert, dass die Grundqualifikation beziehungsweise
Weiterbildung bis zum 10.10.2017 gültig ist.
Weiterbildungsangebote
Lkw- und Bus-Fahrschulen sind vom
Gesetzgeber als Aus- und Weiterbildungsstätten für die
Berufskraftfahrergrundqualifikation anerkannt. Daneben können auch
andere Unternehmen von der zuständigen Führerscheinbehörde anerkannt
werden. Lkw-Fahrer sollten sich rechtzeitig bei ihrer Fahrschule
erkundigen, ob diese Weiterbildungen nach dem
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anbietet. Außerdem sollte mit
der Weiterbildung rechtzeitig begonnen werden, damit bis zum Tag der
Führerscheinverlängerung auch die komplette Weiterbildung besucht
werden kann.
Verbandsfahrschule, die die
Berufskraftfahrerqualifikation an bieten, finden Sie auf
unserer Homepage mit der Fahrschulsuchmaschine ...
Informationen
Fragen werden gerne von der
Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. in
Korntal-Münchingen beantwortet. Die Geschäftsstelle ist per
E-Mail über das Kontaktformular zu
erreichen ...
Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V.
Verantwortlich für den Inhalt: Peter Tschöpe, Vorsitzender
Weitere Information zur
Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie hier ...
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