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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 24.04.07

 

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

aus Anlass der
60
. ordentlichen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.
am 24. April 2010,
Ulm / MARITIM Hotel und Congress Centrum

24. April 2010

60 Jahre
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

In einem Dialog ließen der frühere Vorsitzende, Gebhard L. Heiler, und der derzeitige Vorsitzende, Peter Tschöpe, die 60-jährige Geschichte des Verbandes Revue passieren. Dabei wurde deutlich, dass in den sechs Jahrzehnten viele richtungsweisende Neuerungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Initiativen des Verbandes zurückgingen. Mit einer Schlichtungsstelle für bei der Fahrausbildung auftretende Konflikte hat der Verband vor Jahren eine bundesweit einmalige Hilfe für Fahrschüler eingerichtet.

Neben der programmatischen Kontinuität des Verbandes, in deren Mittelpunkte die Bewahrung und Förderung des privatwirtschaftlichen Fahrlehrerwesens und ein hoher Anspruch an die Ausbildungsqualität stehen, hatten und haben bis heute den Anforderungen des Berufs adäquate Zugangsregelungen und eine qualifizierte pädagogische Ausbildung der Fahrlehreranwärter höchste Priorität.  Hier sieht der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. offene Flanken und deshalb den Gesetzgeber seit Langem in der Pflicht zu handeln. Der Verbandsvorsitzende machte deutlich, dass diese Forderungen wie auch die nach Erlass einer Bundesverordnung über Qualitätsmanagementsysteme für Fahrschulen mit Nachdruck weiter verfolgt werden.

Fachvortrag:
Der Übergang in die Automobilität als Entwicklungsaufgabe des Erwachsenwerdens

In seinem Vortrag zeigte Prof. Dr. Malte Mienert von der Universität Bremen anhand von zwei von ihm durchgeführten Untersuchungen auf, dass die subjektive Bedeutung des Führerscheins für Jugendliche deutlich höher ist, als die objektive Notwendigkeit. Allerdings zeigten die Studien auch, dass etwa 15 % der Fahranfänger als „Risikofahrer“ einzustufen sind, die bewusst Risiken eingehen, um sich so von den Erwachsenen abzugrenzen.

Aus den Untersuchungsergebnissen leitete er folgende Empfehlungen für die Gestaltung des Fahranfangs ab:

  • Die Null-Promillegrenze findet überwiegend Akzeptanz.
     

  • Ein obligatorisches Anfängerkennzeichen kann die Symbolfunktion des Autos für Risikoreiche brechen.
     

StVO-Änderung und andere gesetzliche Maßnahmen

Im internen Teil der Versammlung bezog der Verbandsvorsitzende deutlich Stellung zum Tohuwabohu  um die im September des letzten Jahres geänderte Straßenverkehrs-Ordnung. Niemand dürfe sich wundern, so Tschöpe, dass die Regeltreue der Autofahrer nachlasse, wenn schon die verantwortlichen Politiker nicht mehr wüssten, ob eine Verordnung gelte oder nicht. Auch für Fahrlehrer sei der momentane Schwebezustand höchst unerfreulich. Er erwarte, dass schon sehr bald durch eine neue ordentlich formulierte Verordnung Klarheit für die Kraftfahrer geschaffen werde.

Außerdem forderte er, bei der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie in die Fahrerlaubnis-Verordnung klare und eindeutige Regelungen zu finden. Als unverständlich, ja gefährlich, bezeichnete Tschöpe das Vorhaben, nur einen Pkw-Führerschein besitzende Angehörige der Feuerwehren und der Rettungsdienste ohne professionelle Ausbildung und Prüfung schwere Einsatzfahrzeuge fahren lassen zu wollen. Die Anschaffung eines Einsatzfahrzeugs koste oft weit mehr als 100.000 €. Für eine ordentliche Ausbildung der Fahrer aber seien anscheinend 500 € zu viel. Die Förderung des Ehrenamtes dürfe nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen, betonte Tschöpe unter dem Beifall der Teilnehmer.

Korntal-Münchingen / Ulm, 24. April 2010

Redaktion: Maria Reufer; verantwortlich für den Inhalt: Peter Tschöpe, beide Korntal-Münchingen.