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Vor
wenigen Wochen sind beachtliche Neuerungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
in Kraft getreten:
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Klarere
Regeln für den Kreisverkehr,
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Verbot
des Telefonierens ohne Freisprechanlage während der Fahrt
(Handyverbot),
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Einfädeln
in den durchgehenden Fahrstreifen erst kurz vor der Verengung (Reißverschlussverfahren).
Nicht
jeder Kreis ist ein Kreisverkehr
Das wiederbelebte blau-weiße
Pfeilschild kennzeichnet in Kombination mit dem Zeichen „Vorfahrt gewähren!“ die
„echten“ Kreisverkehre, für die seit 1. Februar 01 folgende Regeln gelten:
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Wer
in den Kreis einfahren will, muss warten und darf nicht
blinken,
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wer
im Kreis fährt, hat Vorfahrt,
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die
Mittelinsel darf nicht überfahren werden,
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im
Kreis ist das Halten verboten.
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wer
den Kreis verlässt, muss blinken.
Neben
den echten Kreisverkehren gibt es vereinzelt auch noch kreisförmig angelegte
Kreuzungen ohne Verkehrszeichen. Dort gilt nach wie vor die Vorfahrtregel „rechts
vor links“.
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Handyverbot
– unnötige Bevormundung der
Autofahrer? |
Wer
mit 30 km/h fährt, legt pro Sekunde 8,3 Meter zurück. Wer dabei nur eine
Sekunde wegguckt, ist zwei „blinde“ Autolängen weiter. Bei 50 km/h sind es
schon 13,9 Meter und bei 100 km/h 27,80 Meter pro Sekunde. Diese Zahlen alleine
sollten einsichtig machen: jede Ablenkung beim Fahren bedeutet Gefahr und muss
vermieden werden. Durch Versuche wurde schlüssig nachgewiesen, dass
Telefonieren während der Fahrt stark ablenkt. Es ist vor allem das Gespräch,
das die Aufmerksamkeit für Straße und Verkehr stört und zu teils
schwerwiegenden Fahrfehlern führt. Mit Freisprecheinrichtung ist die
Fehlerquote zwar reduziert, aber keineswegs gering. Trotzdem hat der
Verordnungsgeber jetzt in einem ersten Schritt nur das Telefonieren mit Handy
ohne Freisprecheinrichtung untersagt. Dies gilt für alle Fahrzeuglenker im öffentlichen
Straßenverkehr, also auch für Radfahrer. Bei stehendem Fahrzeug und
abgeschaltetem Motor, beispielsweise im Stau, darf weiterhin mit dem Handy
telefoniert werden. Die Bedienung des Tastenfeldes während der Fahrt ist nicht
ausdrücklich untersagt. Da aber gerade das Wählen und das Zappen durch den
Nummernspeicher besonders ablenkt, sollte die Freisprechanlage durch
Sprachsteuerung ergänzt werden. Übrigens: wer durch das
Telefon so stark vom Fahren abgelenkt wird, dass er einen Unfall baut, kann
– abgesehen von strafrechtlichen Folgen - wegen grob fahrlässigen Verhaltens
seinen Versicherungsschutz verlieren.
Vorfahren
bis zum Flaschenhals
Man
kennt das Bild: Die Verengung ist noch weit weg, aber die Fahrer drängeln schon
jetzt stark nach rechts, der linke Fahrstreifen bleibt weit voraus frei. Mit
dieser Vergeudung von Straßenraum soll jetzt Schluss sein. Vorfahren bis zum
Flaschenhals und dann erst Reißverschluss, verlangt neuerdings die StVO.
Vorbei also die Zeit der verächtlichen Blicke und des strafenden Hupens für
Leute, die schon bisher ganz nach vorne fuhren.
Gebhard
L. Heiler / Peter Tschöpe
Stuttgart / Korntal-Münchingen,
Februar 2001
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