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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.09.03

 

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Februar 2001

Die jüngsten Änderungen der StVO

Vor wenigen Wochen sind beachtliche Neuerungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten: 

 

  • Klarere Regeln für den Kreisverkehr,

  • Verbot des Telefonierens ohne Freisprechanlage während der Fahrt (Handyverbot), 

  • Einfädeln in den durchgehenden Fahrstreifen erst kurz vor der Verengung (Reißverschlussverfahren). 

Nicht jeder Kreis ist ein Kreisverkehr

 

Das wiederbelebte blau-weiße Pfeilschild kennzeichnet in Kombination mit dem Zeichen „Vorfahrt gewähren!“ die „echten“ Kreisverkehre, für die seit 1. Februar 01 folgende Regeln gelten:

  • Wer in den Kreis einfahren will, muss warten und darf nicht blinken,

  • wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt,

  • die Mittelinsel darf nicht überfahren werden,

  • im Kreis ist das Halten verboten.

  • wer den Kreis verlässt, muss blinken.

Neben den echten Kreisverkehren gibt es vereinzelt auch noch kreisförmig angelegte Kreuzungen ohne Verkehrszeichen. Dort gilt nach wie vor die Vorfahrtregel „rechts vor links“.

 

Handyverbot – unnötige Bevormundung der Autofahrer?

 

Wer mit 30 km/h fährt, legt pro Sekunde 8,3 Meter zurück. Wer dabei nur eine Sekunde wegguckt, ist zwei „blinde“ Autolängen weiter. Bei 50 km/h sind es schon 13,9 Meter und bei 100 km/h 27,80 Meter pro Sekunde. Diese Zahlen alleine sollten einsichtig machen: jede Ablenkung beim Fahren bedeutet Gefahr und muss vermieden werden. Durch Versuche wurde schlüssig nachgewiesen, dass Telefonieren während der Fahrt stark ablenkt. Es ist vor allem das Gespräch, das die Aufmerksamkeit für Straße und Verkehr stört und zu teils schwerwiegenden Fahrfehlern führt. Mit Freisprecheinrichtung ist die Fehlerquote zwar reduziert, aber keineswegs gering. Trotzdem hat der Verordnungsgeber jetzt in einem ersten Schritt nur das Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtung untersagt. Dies gilt für alle Fahrzeuglenker im öffentlichen Straßenverkehr, also auch für Radfahrer. Bei stehendem Fahrzeug und abgeschaltetem Motor, beispielsweise im Stau, darf weiterhin mit dem Handy telefoniert werden. Die Bedienung des Tastenfeldes während der Fahrt ist nicht ausdrücklich untersagt. Da aber gerade das Wählen und das Zappen durch den Nummernspeicher besonders ablenkt, sollte die Freisprechanlage durch Sprachsteuerung ergänzt werden. Übrigens: wer durch das Telefon so stark vom Fahren abgelenkt wird, dass er einen Unfall baut, kann – abgesehen von strafrechtlichen Folgen - wegen grob fahrlässigen Verhaltens seinen Versicherungsschutz verlieren.

 

Vorfahren bis zum Flaschenhals

 

Man kennt das Bild: Die Verengung ist noch weit weg, aber die Fahrer drängeln schon jetzt stark nach rechts, der linke Fahrstreifen bleibt weit voraus frei. Mit dieser Vergeudung von Straßenraum soll jetzt Schluss sein. Vorfahren bis zum Flaschenhals und dann erst Reißverschluss, verlangt neuerdings die StVO. Vorbei also die Zeit der verächtlichen Blicke und des strafenden Hupens für Leute, die schon bisher ganz nach vorne fuhren.

 

Gebhard L. Heiler / Peter Tschöpe 

 

Stuttgart / Korntal-Münchingen, Februar 2001