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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.09.03

 

Information des  Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zum 

Begleiteten Fahren

Informationsstand: 15.02.2003

Weitere Informationen zum Stand der Dinge erhalten Sie hier:
Pressemitteilung Nr. 066/03 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 6. März 2003: Staatssekretär Nagel: Endgültige Entscheidung über "Begleitetes Fahren ab 17" erst nach abschließenden Beratungen in der Verkehrsministerkonferenz im Herbst

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Vom 03.02.2003

 

Das Begleitete Fahren ist derzeit in vielen Medien zu einem wichtigen Thema geworden, allerdings unter der „Mogelpackung“ Führerschein mit 17.

Die Medienberichte erwecken den Eindruck, der Startschuss sei bereits gefallen. Dem ist nicht so. 

Hier haben wir die aktuellen Fakten zusammengetragen:

  1. Nach wie vor ist die Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger überproportional hoch. Neben einer Reihe weiterer Ursachen wird die geringe Fahrerfahrung der Fahranfänger von vielen Experten für die überproportionale Unfallbeteiligung dieser Gruppe als ursächlich angesehen. Mit steigender Fahrerfahrung nimmt das Unfallrisiko deutlich ab. 

  2. Mit unterschiedlichen Ansätzen wird in Europa versucht, die Unfallbeteiligung der jungen Fahrer zu reduzieren. Eine in einigen Ländern eingeführte Maßnahme ist das Begleitete Fahren. Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, dem jungen Fahranfänger die Möglichkeit zu geben, Fahrpraxis unter kontrollierten Bedingungen zu erwerben.

  3. Der Bundesverkehrsminister hat eine Expertengruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt zu prüfen, ob durch das Begleitete Fahren auch in Deutschland ein Rückgang der Unfälle junger Fahrer erreicht werden kann. 

  4. Die Vorschläge der Expertengruppe wurden auf dem Verkehrsgerichtstag am 30.01.2003 in Goslar vorgestellt (Empfehlungen des AK I s.u.). Eine endgültige Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist entgegen anders lautender Berichte in den Medien erst im Laufe des Frühjahrs 2003 zu erwarten.

  5. Die Experten sind sich einig, dass vor dem Begleiteten Fahren die komplette Fahrausbildung durchlaufen und die Fahrerlaubnisprüfung bestanden sein muss. 

  6. Weitere Details wie die Anforderungen an den Begleiter, eventuelle Auflagen für die Fahranfänger, wurden in Goslar von den Experten des Verkehrsgerichtstages diskutiert und werden vom  Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen geprüft.

  7. Vor der Einführung des Begleiteten Fahrens müssen eine Reihe gesetzlicher Regelungen angepasst bzw. neu geschaffen werden.

  8. Wenn das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen die Grundlagen für das Begleitete Fahren geschaffen haben wird, müssen die Länder entscheiden, ob sie sich an dem Modellversuch beteiligen. Baden-Württemberg favorisiert nach wie vor die zweite Phase. Bei diesem Modell wird jungen Fahrern die Möglichkeit gegeben, unter der Leitung eines erfahrenen Seminarleiters in Gruppengesprächen, Gruppenfahrten und einem Sicherheitskurs ihre konkreten Erfahrungen zu erörtern und ihr Verhalten im Straßenverkehr zu überprüfen. 

  9. Die Entscheidung, ob das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg eingeführt wird, kann erst nach Abschluss der Beratungen in den gesetzgebenden Körperschaften erfolgen.

ÜBERNOMMEN VON:

DEUTSCHE AKADEMIE FÜR  VERKEHRSWISSENSCHAFTEN e.V.

- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -

41. Deutscher Verkehrsgerichtstag

 29. bis 31. Januar 2003 in Goslar

Empfehlung

Arbeitskreis I:

"Unfallrisiko Fahranfänger"

Der AK I hat nahezu einstimmig folgende Empfehlung verabschiedet:

  1. Der AK sieht angesichts des anhaltend weit überproportionalen Unfallrisikos von Fahranfängern und jungen Fahrern dringenden Handlungsbedarf.

  2. Er begrüßt, dass der Rechtsrahmen für die Erprobung der 2. Fahrausbildungsphase entscheidungsreif ist und in Kürze im Bundesrat behandelt werden soll.

  3. Der AK hält daneben weitere Maßnahmen für erforderlich.

  4. In dem Modell des begleiteten Fahrens im Anschluss an den Erwerb der Fahrerlaubnis sieht der AK grundsätzlich eine weitere geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Fahranfängern.

  5. Er spricht sich für die zügige Weiterarbeit an dem Modell und anschließend für eine umgehende Einführung unter wissenschaftlicher Begleitung aus.

  6. Dabei ist sich der AK bewusst, dass dieses Modell die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis auf 17 Jahre erfordert, weil die Auflage, für eine bestimmte Zeit nur mit einem Begleiter zu fahren, gegenüber einem 18-jährigen Fahrerlaubnisinhaber rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.

  7. Bei der Ausgestaltung des Modells "Begleitetes Fahren ab 17" muss die Balance zwischen Zugangsfreundlichkeit einerseits und Risikominimierung in der Begleitphase andererseits gefunden werden.

  8. Der AK hält die bisher ins Auge gefassten Anforderungen an den Begleiter für teilweise überarbeitungsbedürftig. Dies betrifft insbesondere die VZR-Eintragungsbelastung (Punkte) des Begleiters. Auch die Anforderungen an seine Fahrtüchtigkeit sollen erneut geprüft werden.

  9. Außerdem sieht der AK Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtsposition des Begleiters und des Geschädigten sowie hinsichtlich des Haftpflichtversicherungsschutzes im Schadensfall.

  10. Im Übrigen bekräftigt der AK den Beschluss des AK "Junge Kraftfahrer" des 36. Verkehrsgerichtstages, der eine Null-Promille-Regelung für Fahranfänger in der Probezeit gefordert hatte.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Hilfen für junge Fahrer - Verkehrsgerichtstag begrüßt 2. Phase" aus der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar 2003...