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Das
Begleitete Fahren ist derzeit in vielen Medien zu einem wichtigen
Thema geworden, allerdings unter der „Mogelpackung“ Führerschein
mit 17.
Die
Medienberichte erwecken den Eindruck, der Startschuss sei bereits
gefallen. Dem ist nicht so.
Hier
haben wir die aktuellen Fakten zusammengetragen:
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Nach wie vor ist die Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger überproportional hoch.
Neben einer Reihe weiterer Ursachen wird die geringe Fahrerfahrung der Fahranfänger von vielen Experten für die überproportionale Unfallbeteiligung dieser Gruppe als ursächlich angesehen. Mit steigender Fahrerfahrung nimmt das Unfallrisiko deutlich ab.
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Mit unterschiedlichen Ansätzen wird in Europa versucht, die Unfallbeteiligung der jungen Fahrer zu reduzieren. Eine in einigen Ländern eingeführte Maßnahme ist das Begleitete Fahren. Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, dem jungen Fahranfänger die Möglichkeit zu geben, Fahrpraxis unter kontrollierten Bedingungen zu erwerben.
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Der Bundesverkehrsminister hat eine Expertengruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt zu prüfen, ob durch das Begleitete Fahren auch in Deutschland ein Rückgang der Unfälle junger Fahrer erreicht werden kann.
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Die Vorschläge der Expertengruppe
wurden auf dem Verkehrsgerichtstag am 30.01.2003 in Goslar vorgestellt
(Empfehlungen des
AK I s.u.). Eine endgültige Entscheidung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist entgegen anders lautender Berichte in den Medien erst im Laufe des Frühjahrs 2003 zu erwarten.
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Die Experten sind sich einig, dass vor dem Begleiteten Fahren die komplette
Fahrausbildung durchlaufen und die Fahrerlaubnisprüfung bestanden sein muss.
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Weitere Details wie die Anforderungen an den Begleiter, eventuelle Auflagen für die
Fahranfänger, wurden in Goslar von den Experten des Verkehrsgerichtstages diskutiert und
werden vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen geprüft.
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Vor der Einführung des Begleiteten Fahrens müssen eine Reihe gesetzlicher Regelungen angepasst bzw. neu geschaffen werden.
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Wenn das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen die Grundlagen für das Begleitete Fahren geschaffen haben wird, müssen die Länder entscheiden, ob sie sich an dem Modellversuch beteiligen. Baden-Württemberg favorisiert nach wie vor die zweite Phase. Bei diesem Modell wird jungen Fahrern die Möglichkeit gegeben, unter der Leitung eines erfahrenen Seminarleiters in Gruppengesprächen, Gruppenfahrten und einem Sicherheitskurs ihre konkreten
Erfahrungen zu erörtern und ihr Verhalten im Straßenverkehr zu überprüfen.
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Die Entscheidung, ob das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg eingeführt wird, kann erst nach Abschluss der Beratungen in den gesetzgebenden Körperschaften erfolgen.
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR
VERKEHRSWISSENSCHAFTEN e.V.
- Deutsches
Verkehrswissenschaftliches Seminar -
41. Deutscher Verkehrsgerichtstag
29. bis 31. Januar 2003 in
Goslar
Empfehlung
Arbeitskreis I:
"Unfallrisiko Fahranfänger"
Der AK I hat nahezu einstimmig
folgende Empfehlung verabschiedet:
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Der AK sieht angesichts des
anhaltend weit überproportionalen Unfallrisikos von
Fahranfängern und jungen Fahrern dringenden Handlungsbedarf.
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Er begrüßt, dass der Rechtsrahmen
für die Erprobung der 2. Fahrausbildungsphase
entscheidungsreif ist und in Kürze im Bundesrat behandelt
werden soll.
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Der AK hält daneben weitere
Maßnahmen für erforderlich.
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In dem Modell des begleiteten
Fahrens im Anschluss an den Erwerb der Fahrerlaubnis sieht der
AK grundsätzlich eine weitere geeignete Maßnahme zur Erhöhung
der Sicherheit von Fahranfängern.
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Er spricht sich für die zügige
Weiterarbeit an dem Modell und anschließend für eine umgehende
Einführung unter wissenschaftlicher Begleitung aus.
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Dabei ist sich der AK bewusst,
dass dieses Modell die Herabsetzung des Mindestalters für den
Erwerb der Fahrerlaubnis auf 17 Jahre erfordert, weil die
Auflage, für eine bestimmte Zeit nur mit einem Begleiter zu
fahren, gegenüber einem 18-jährigen Fahrerlaubnisinhaber
rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.
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Bei der Ausgestaltung des Modells
"Begleitetes Fahren ab 17" muss die Balance zwischen
Zugangsfreundlichkeit einerseits und Risikominimierung in der
Begleitphase andererseits gefunden werden.
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Der AK hält die bisher ins Auge
gefassten Anforderungen an den Begleiter für teilweise
überarbeitungsbedürftig. Dies betrifft insbesondere die
VZR-Eintragungsbelastung (Punkte) des Begleiters. Auch die
Anforderungen an seine Fahrtüchtigkeit sollen erneut geprüft
werden.
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Außerdem sieht der AK
Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtsposition des Begleiters
und des Geschädigten sowie hinsichtlich des
Haftpflichtversicherungsschutzes im Schadensfall.
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Im Übrigen bekräftigt der AK den
Beschluss des AK "Junge Kraftfahrer" des 36.
Verkehrsgerichtstages, der eine Null-Promille-Regelung für
Fahranfänger in der Probezeit gefordert hatte.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel
"Hilfen für junge Fahrer - Verkehrsgerichtstag begrüßt 2.
Phase" aus der FahrSchulPraxis, Ausgabe Februar 2003... |