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Darf man mit einem ausländischen
Führerschein Mofa fahren?
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Meine Frau
kommt aus Ecuador, besitzt die Führerscheinklasse, die wir bei uns als "alte
Klasse 3" bezeichnen würden. Ich wollte meiner Frau eine Mofa (sie soll erst
mal den Verkehr bei uns kennen lernen) schenken, weiß nun aber leider nicht,
ob sie mit ihrer "Licencia" bei uns überhaupt ein Fahrzeug (auch Mofa)
führen darf (ggf. mit welchen Auflagen)
Antwort: Ein Mofa darf in
Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden; es ist aber eine
Prüfbescheinigung erforderlich.
In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist
geregelt, dass Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die sie
berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, keine
Prüfbescheinigung benötigen. Außerdem ist eine Prüfbescheinigung nicht
erforderlich, wenn der Mofa-Fahrer vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob
Ihre Frau eine Prüfbescheinigung benötigt. Dazu müssen Sie sich die beiden
folgenden Fragen beantworten:
- Wie lange ist Ihre Frau schon in
Deutschland? Von einer ausländischen Fahrerlaubnis darf nämlich nur für
die Dauer von 6 Monaten Gebrauch gemacht werden.
- Wann ist Ihre Frau geboren? Personen,
die vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen ohne weiteres Mofa fahren.
- Wenn Ihre Frau schon länger als 6 Monate
in Deutschland lebt und erst nach dem 31.03.1965 geboren wurde, darf sie
nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung Mofa fahren. Diese Bescheinigung
bekommt sie, wenn sie die Prüfung, die nur einen theoretischen Teil
umfasst, bestanden hat. Zur Prüfung wird sie zugelassen, wenn sie einen
Mofa-Kurs (mindestens 6 Doppelstunden zu 90 Minuten Theorie und 90
Minuten praktische Ausbildung) in einer Fahrschule absolviert hat.
23.07.03
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