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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Darf man mit einem ausländischen Führerschein Mofa  fahren?

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Meine Frau kommt aus Ecuador, besitzt die Führerscheinklasse, die wir bei uns als "alte Klasse 3" bezeichnen würden. Ich wollte meiner Frau eine Mofa (sie soll erst mal den Verkehr bei uns kennen lernen) schenken, weiß nun aber leider nicht, ob sie mit ihrer "Licencia" bei uns überhaupt ein Fahrzeug (auch Mofa) führen darf (ggf. mit welchen Auflagen)

Antwort: Ein Mofa darf in Deutschland ohne Fahrerlaubnis gefahren werden; es ist aber eine Prüfbescheinigung erforderlich.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die sie berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, keine Prüfbescheinigung benötigen. Außerdem ist eine Prüfbescheinigung nicht erforderlich, wenn der Mofa-Fahrer vor dem 01.04.1965 geboren wurde.

Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob Ihre Frau eine Prüfbescheinigung benötigt. Dazu müssen Sie sich die beiden folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie lange ist Ihre Frau schon in Deutschland? Von einer ausländischen Fahrerlaubnis darf nämlich nur für die Dauer von 6 Monaten Gebrauch gemacht werden.
  2. Wann ist Ihre Frau geboren? Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen ohne weiteres Mofa fahren.
  3. Wenn Ihre Frau schon länger als 6 Monate in Deutschland lebt und erst nach dem 31.03.1965 geboren wurde, darf sie nur mit einer Mofa-Prüfbescheinigung Mofa fahren. Diese Bescheinigung bekommt sie, wenn sie die Prüfung, die nur einen theoretischen Teil umfasst, bestanden hat. Zur Prüfung wird sie zugelassen, wenn sie einen Mofa-Kurs (mindestens 6 Doppelstunden zu 90 Minuten Theorie und 90 Minuten praktische Ausbildung) in einer Fahrschule absolviert hat.

23.07.03