Antwort: Für den Beginn der
Ausbildung hat der Gesetzgeber keine feste Grenze gezogen, wohl aber für
die Prüfung.
Die theoretische Prüfung für die Klasse A1
dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat vor Vollendung
des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12
Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4 Doppelstunden
Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der
Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der
theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.
03.09.03