Antwort: Der Gesetzgeber hat keine
Mindestzahl an Fahrstunden vor einer Wiederholungsprüfung festgelegt. Er
geht davon aus, dass jeder vernünftige Mensch sich auf eine notwendige
Wiederholungsprüfung vorbereitet und nicht einfach nach zwei Wochen
Fahrpause sein Glück neu probiert.
In § 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung wird
allerdings der Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildung erst zu beenden und
den Bewerber zur Prüfung zuzulassen, wenn er überzeugt ist, dass der
Bewerber alle Ausbildungsziele erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung
weist darauf hin, dass zumindest das Ausbildungsziel "Vorbereitung auf die
Prüfung" noch nicht vollständig erreicht war und deshalb eine Nacharbeit
notwendig ist.
01.08.03