|
Wer stellt das Ausbildungsfahrzeug
zur Verfügung?
0017
Wenn ich den Führerschein Klasse
BE machen möchte, muss dann die Fahrschule den Anhänger zur Verfügung
stellen?
Oder muss ich den
Anhänger, falls die Fahrschule keinen hat, einen mitbringen?
Antwort: Eine Fahrschule muss für
die Klassen, die sie ausbildet, die Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung
haben. Das heißt, dass eine Fahrschule, die BE ausbildet, auch den
Anhänger stellt.
Selbstverständlich kann, wenn der
Fahrschüler einen eigenen Anhänger besitzt, auch dieser verwendet werden,
wenn zuvor die Versicherung schriftlich dem Einsatz als
Ausbildungsfahrzeug zugestimmt hat.
15.01.03
|