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Unterricht auch Sonntags?
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Einer meiner
Kollegen erteilt am Sonntag praktischen Unterricht und viele andere Kollegen
sind der Meinung, dass dies verboten sei.
Ich habe jedoch in meiner
Ausbildung mal mitbekommen, dass man sehr wohl schulen darf als
Selbständiger, sofern niemand belästigt wird.
Ich würde mich über eine
kurze Stellungnahme Ihrerseits zu dieser Problematik sehr freuen und hoffe,
dass Sie mir auch die entsprechenden Gesetze mitteilen können, die darauf
verweisen.
Antwort: Das Erteilen von
theoretischem oder praktischem
Fahrunterricht verstößt gegen das "Gesetz zum Schutz der Ruhe an Sonn- und
Feiertagen (Feiertagsgesetz)". Dieses Gesetz gilt für Angestellte und
Inhaber gleichermaßen.
Die (weitverbreitete) Meinung, dass nur
Angestellte sonntags nicht schulen dürfen ist deshalb falsch!
Diese Rechtsauffassung wurde auch vom
Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 05.10.1999, Aktenzeichen 2 KfH 0 9/99
bestätigt.
29.01.03
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