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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Unterricht auch Sonntags? 

0019

Einer meiner Kollegen erteilt am Sonntag praktischen Unterricht und viele andere Kollegen sind der Meinung, dass dies verboten sei.

Ich habe jedoch in meiner Ausbildung mal mitbekommen, dass man sehr wohl schulen darf als Selbständiger, sofern niemand belästigt wird.

Ich würde mich über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits zu dieser Problematik sehr freuen und hoffe, dass Sie mir auch die entsprechenden Gesetze mitteilen können, die darauf verweisen.

Antwort: Das Erteilen von theoretischem oder praktischem
Fahrunterricht verstößt gegen das "Gesetz zum Schutz der Ruhe an Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz)". Dieses Gesetz gilt für Angestellte und Inhaber gleichermaßen.

Die (weitverbreitete) Meinung, dass nur Angestellte sonntags nicht schulen dürfen ist deshalb falsch!

Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 05.10.1999, Aktenzeichen 2 KfH 0 9/99 bestätigt.

29.01.03