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Leider habe ich ein kleines
Problem. Vielleicht können Sie mir helfen. Meine Tochter geht zu einer
Fahrschule, wo ich gefragt habe, wie viele Stunden die Grundausbildung
beinhaltet. Leider konnte mir der Lehrer nichts sagen. Ich habe
festgestellt, dass sie bei einer Stunde nur ein Manöver ein Mal übt und dann
nichts mehr. Als sie sagte, dass sie z.B. nach dem Einparken rückwärts
rechts gleich auch Einparken vorwärts rechts machen möchte, sagte der
Lehrer: wir haben viel Zeit.
Ich habe auch
festgestellt, dass meine Tochter nach fünf Stunden fahren nur 5 Manöver
abgehakt hat. Seit über 3 Monaten übt sie auf dem Ausbildungsplatz und kann
verschiedene Manöver schon sehr gut machen. Sie war auch schon bei einer
anderen Fahrschule (andere Stadt), wo der Lehrer sagte, dass sie schon die
Prüfung bestanden hätte. Meine Tochter kennt das Auto sehr gut, und man muss
ihr nicht zwei Stunden erklären, wo das Gaspedal ist. Das weiß sie schon
sehr gut und für mich ist das verlorenes Geld.
Wie kann ich über den
Lehrer eine Kontrolle haben, wenn man nirgendwo feststellen kann, wie viele
Stunden zu der Grundausbildung gehören. Ich möchte hier nicht sagen, dass
das pure Abzockerei ist, aber ich möchte nicht wieder von meiner Tochter
hören, dass sie wieder das gleiche gemacht hat und der Lehrer sagt: "das
hast du perfekt gemacht."
Antwort: Für die Grundausbildung hat
der Verordnungsgeber die Zahl der Fahrstunden nicht festgelegt, da die
Lernfortschritte der einzelnen Schüler sehr unterschiedlich sind.
Allerdings sind die Inhalte der Grundausbildung in der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung genau aufgeführt.
Jeder Fahrschulinhaber ist außerdem
verpflichtet, einen Ausbildungsplan aufzustellen und diesen durch Aushang
oder Auslegen in der Fahrschule bekannt zu geben.
Außerdem muss der Fahrlehrer über die
Ausbildung Aufzeichnungen führen, die den Ausbildungsstand dokumentieren
und erkennen lassen, welche Ausbildungsinhalte bereits behandelt worden
sind.
Sie können sich zusammen mit Ihrer Tochter
diese Aufzeichnungen zeigen lassen. Dann können Sie auch erkennen, ob die
Ausbildung nach dem Ausbildungsplan erfolgt.
17.03.03
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