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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.09.03
 

Wie kann ich den Ausbildungsstand kontrollieren? 

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Leider habe ich ein kleines Problem. Vielleicht können Sie mir helfen. Meine Tochter geht zu einer Fahrschule, wo ich gefragt habe, wie viele Stunden die Grundausbildung beinhaltet. Leider konnte mir der Lehrer nichts sagen. Ich habe festgestellt, dass sie bei einer Stunde nur ein Manöver ein Mal übt und dann nichts mehr. Als sie sagte, dass sie z.B. nach dem Einparken rückwärts rechts gleich auch Einparken vorwärts rechts machen möchte, sagte der Lehrer: wir haben viel Zeit.

Ich habe auch festgestellt, dass meine Tochter nach fünf Stunden fahren nur 5 Manöver abgehakt hat. Seit über 3 Monaten übt sie auf dem Ausbildungsplatz und kann verschiedene Manöver schon sehr gut machen. Sie war auch schon bei einer anderen Fahrschule (andere Stadt), wo der Lehrer sagte, dass sie schon die Prüfung bestanden hätte. Meine Tochter kennt das Auto sehr gut, und man muss ihr nicht zwei Stunden erklären, wo das Gaspedal ist. Das weiß sie schon sehr gut und für mich ist das verlorenes Geld.

Wie kann ich über den Lehrer eine Kontrolle haben, wenn man nirgendwo feststellen kann, wie viele Stunden zu der Grundausbildung gehören. Ich möchte hier nicht sagen, dass das pure Abzockerei ist, aber ich möchte nicht wieder von meiner Tochter hören, dass sie wieder das gleiche gemacht hat und der Lehrer sagt: "das hast du perfekt gemacht."

Antwort: Für die Grundausbildung hat der Verordnungsgeber die Zahl der Fahrstunden nicht festgelegt, da die Lernfortschritte der einzelnen Schüler sehr unterschiedlich sind. Allerdings sind die Inhalte der Grundausbildung in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung genau aufgeführt.

Jeder Fahrschulinhaber ist außerdem verpflichtet, einen Ausbildungsplan aufzustellen und diesen durch Aushang oder Auslegen in der Fahrschule bekannt zu geben.

Außerdem muss der Fahrlehrer über die Ausbildung Aufzeichnungen führen, die den Ausbildungsstand dokumentieren und erkennen lassen, welche Ausbildungsinhalte bereits behandelt worden sind.

Sie können sich zusammen mit Ihrer Tochter diese Aufzeichnungen zeigen lassen. Dann können Sie auch erkennen, ob die Ausbildung nach dem Ausbildungsplan erfolgt.

17.03.03