Camilla B., Schweden, 04.04.03
Antwort: Die Ausbildung zum
Fahrlehrer ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei
Teilen:
-
5 Monate ganztägiger Unterricht an einer
amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte (mindestens 700
Unterrichtsstunden). Fächer: Rechtskunde, Technik,
Verkehrsverhaltenslehre, Pädagogik und Umweltschutz.
-
4 ½ Monate Praktikum in einer
Ausbildungsfahrschule. Das Praktikum wird durch zwei jeweils 1-wöchige
Repetitions-Seminare unterbrochen.
Zu a):
Etwa 8 bis 10 Wochen nach Lehrgangsbeginn legt der Bewerber, der im Besitze
der Fahrerlaubnisse A, BE und CE sein muss, eine besondere fahrpraktische
Prüfung ab. Ist diese bestanden, wird er nach Abschluss des Lehrgangs zur
sog. Fachkundeprüfung zugelassen, die aus einem schriftlichen und mündlichen
Teil besteht.