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Ist der Umtausch eines
DDR-Fahrlehrerscheins möglich?
0025
Ich bin
Fahrlehrer aller Klassen der ehemaligen DDR und im Besitz der Dokumente
meiner dort erworbenen Qualifikation. Jetzt möchte ich meinen
DDR-Fahrlehrerschein in eine gültige Fahrlehrerlaubnis der Bundesrepublik
umtauschen. Wie und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Antwort:
Die Fahrlehrerscheine der DDR
haben am 31.12.1992 ihre Gültigkeit verloren. Zuvor bestand die Möglichkeit,
eine DDR-Fahrlehrerlaubnis nach dem Besuch eines Einweisungslehrgangs in
eine für die Bundesrepublik gültige umzutauschen. Da Sie diese Möglichkeit
anscheinend nicht genutzt haben, können Sie heute die Fahrlehrerlaubnis nur
auf dem ganz normalen Weg entsprechend den Regelungen des Fahrlehrergesetzes
erwerben.
22.07.03
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