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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Ist der Umtausch eines DDR-Fahrlehrerscheins möglich?

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Ich bin Fahrlehrer aller Klassen der ehemaligen DDR und im Besitz der Dokumente meiner dort erworbenen Qualifikation. Jetzt möchte ich meinen DDR-Fahrlehrerschein in eine gültige Fahrlehrerlaubnis der Bundesrepublik umtauschen. Wie und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Antwort: Die Fahrlehrerscheine der DDR haben am 31.12.1992 ihre Gültigkeit verloren. Zuvor bestand die Möglichkeit, eine DDR-Fahrlehrerlaubnis nach dem Besuch eines Einweisungslehrgangs in eine für die Bundesrepublik gültige umzutauschen. Da Sie diese Möglichkeit anscheinend nicht genutzt haben, können Sie heute die Fahrlehrerlaubnis nur auf dem ganz normalen Weg entsprechend den Regelungen des Fahrlehrergesetzes erwerben.

22.07.03