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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Unterbrechung der Ausbildung: Muss die Ausbildung von vorne begonnen werden?

0032

Meine Freundin begann Ende 2001 mit der Führerscheinausbildung für die Klassen A und B. Es folgte eine Winterpause. Es standen nur noch wenige Stunden an. Fortführung in 2002 war aus gesundheitlichen und privaten Gründen nicht möglich. Eine Besserung trat erst Anfang 2005 ein.

Nun meine Frage: Wie ist das rechtlich? Kann oder muss die ausführende Fahrschule sie mit Stand 2001 wieder zulassen, es ist immerhin schon einige Zeit her. Sie stand jedoch vor der Prüfung und alle Zahlungen wurden geleistet. Oder ist es durch den Ausfall nötig, noch einmal vollkommen von vorn zu beginnen?

Antwort: Eine bestandene Theorieprüfung gilt 12 Monate. Wegen der langen Unterbrechung hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit für erledigt betrachtet und für verfallen erklärt. Somit ist ein neuer Antrag zu stellen. Hinzu kommt, dass die am Tage der Prüfung vorzulegende Ausbildungsbescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein darf. Ihre Freundin muss deshalb den Theorieunterricht und auch die praktische Ausbildung (inklusive Sonderfahrten) erneut durchlaufen.

Da sie vor einigen Jahren schon weitgehend ausgebildet war, wird sie jetzt wahrscheinlich weniger Fahrstunden benötigen.

25.05.05