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Unterbrechung der Ausbildung: Muss
die Ausbildung von vorne begonnen werden?
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Meine Freundin
begann Ende 2001 mit der Führerscheinausbildung für die Klassen A und B. Es
folgte eine Winterpause. Es standen nur noch wenige Stunden an. Fortführung
in 2002 war aus gesundheitlichen und privaten Gründen nicht möglich. Eine
Besserung trat erst Anfang 2005 ein.
Nun meine Frage: Wie ist
das rechtlich? Kann oder muss die ausführende Fahrschule sie mit Stand 2001
wieder zulassen, es ist immerhin schon einige Zeit her. Sie stand jedoch vor
der Prüfung und alle Zahlungen wurden geleistet. Oder ist es durch den
Ausfall nötig, noch einmal vollkommen von vorn zu beginnen?
Antwort:
Eine bestandene Theorieprüfung gilt 12 Monate. Wegen der
langen Unterbrechung hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit hoher Wahrscheinlichkeit für erledigt
betrachtet und für verfallen erklärt. Somit ist ein neuer Antrag zu stellen.
Hinzu kommt, dass die am Tage der Prüfung vorzulegende
Ausbildungsbescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein darf. Ihre Freundin
muss deshalb den Theorieunterricht und auch die praktische Ausbildung
(inklusive Sonderfahrten) erneut durchlaufen.
Da sie vor einigen Jahren schon weitgehend ausgebildet war,
wird sie jetzt wahrscheinlich weniger Fahrstunden benötigen.
25.05.05
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