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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 

Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft?

0033

 

Ist es richtig, dass Fahrlehrerinnen nach Ende des 3. Schwangerschaftsmonats keinen praktischen Fahrunterricht erteilen mehr dürfen?

Antwort: Für schwangere Fahrlehrerinnen gilt neben den regulären Beschäftigungsverboten für Schwangere § 4 Absatz 2 Nr. 7 Mutterschutzgesetz. Danach darf eine werdende Mutter nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonates nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass nach dem dritten Monat zwar noch Theorieunterricht oder Büroarbeiten zulässig sind, praktische Fahrausbildung jedoch nicht.

Siehe auch Artikel "Mutterschutz für Fahrlehrerinnen", FahrSchulPraxis, Ausgabe 8/2001 Seiten 416 und 417.

25.05.05