|
Ist es richtig, dass
Fahrlehrerinnen nach Ende des 3. Schwangerschaftsmonats keinen praktischen
Fahrunterricht erteilen mehr dürfen?
Antwort:
Für schwangere Fahrlehrerinnen gilt neben den regulären
Beschäftigungsverboten für Schwangere § 4 Absatz 2 Nr. 7 Mutterschutzgesetz.
Danach darf eine werdende Mutter nach Ablauf des dritten
Schwangerschaftsmonates nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt
werden. Dies bedeutet, dass nach dem dritten Monat zwar noch
Theorieunterricht oder Büroarbeiten zulässig sind, praktische Fahrausbildung
jedoch nicht.
Siehe auch Artikel "Mutterschutz
für Fahrlehrerinnen", FahrSchulPraxis, Ausgabe 8/2001 Seiten 416
und 417.
25.05.05
|