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Können Sie mir
mitteilen, an wen ich mich wenden kann, wenn eine Fahrschule grobe Verstöße
macht? Im konkreten Fall wurden Pflichtstunden abgerechnet, die nicht
gefahren wurden. Und die Prüfung fand trotzdem statt.
Antwort:
Die Fahrschulen werden von den Erlaubnisbehörden überwacht.
Dies sind die Verkehrsabteilungen der Landratsämter oder Stadtverwaltungen.
Die Erlaubnisbehörde kann bei groben Verstößen Abmahnungen und / oder
Bußgelder aussprechen. Besonders schwerwiegende Verstöße werden überdies mit
Widerruf der Fahrschul- bzw. der Fahrlehrerlaubnis geahndet.
27.11.03
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