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Ich habe 1990 die
Fahrlehrerlaubnis für die Klassen B und CE bei der Bundeswehr erworben und
diese auch in eine zivile Fahrlehrerlaubnis umschreiben lassen. Seit 1997
bin ich nun von der Bundeswehr weg und war seitdem nicht mehr als Fahrlehrer
tätig.
Jetzt möchte ich den Wiedereinstieg in das Fahrlehrergeschäft wagen.
Was muss ich tun, damit
ich mit meinem Fahrlehrerschein wieder tätig werden kann?
Antwort:
Sollten Sie nicht bis zum 31.12.2000 an einer
Fahrlehrerfortbildung nach § 33a FahrlG teilgenommen haben, müssten Sie
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diese umgehend nachholen,
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mit einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die
Fortbildungspflicht rechnen,
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sich darauf einstellen, dass die Verwaltungsbehörde Ihre
fachliche Eignung in Zweifel zieht.
Außerdem müssen Sie, falls noch nicht geschehen, Ihren
Fahrlehrerschein umtauschen.
05.02.03
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