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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 

Was muss ich für den Wiedereinstieg als Fahrlehrer unternehmen?

0041

 

Ich habe 1990 die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen B und CE bei der Bundeswehr erworben und diese auch in eine zivile Fahrlehrerlaubnis umschreiben lassen. Seit 1997 bin ich nun von der Bundeswehr weg und war seitdem nicht mehr als Fahrlehrer tätig.
Jetzt möchte ich den Wiedereinstieg in das Fahrlehrergeschäft wagen.

Was muss ich tun, damit ich mit meinem Fahrlehrerschein wieder tätig werden kann?

Antwort: Sollten Sie nicht bis zum 31.12.2000 an einer Fahrlehrerfortbildung nach § 33a FahrlG teilgenommen haben, müssten Sie

  1. diese umgehend nachholen,

  2. mit einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht rechnen,

  3. sich darauf einstellen, dass die Verwaltungsbehörde Ihre fachliche Eignung in Zweifel zieht.

Außerdem müssen Sie, falls noch nicht geschehen, Ihren Fahrlehrerschein umtauschen.

05.02.03