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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.09.09
 

Darf man zum Zweck von Probefahrten mit der Klasse C auch Busse fahren?

0042

 

Ich bin Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C. Darf ich zum Zweck der Probefahrt als Monteur mit Reparaturauftrag auch Omnibusse im öffentlichen Straßenverkehr fahren?

Antwort: Wer im Besitz der Klasse C ist, darf zum Zweck der Überprüfung des technischen Zustands (= Probefahrt in der Werkstatt) Omnibusse ohne Fahrgäste führen, auch ohne den Busführerschein der Klasse D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (mehr als 16 Sitzplätze) zu besitzen.

Dasselbe gilt im Fall des Besitzes der Klasse C1 für Busse (ohne Fahrgäste) mit einer z.Gm. von max. 7.500 kg.

Überführungsfahrten sind jedoch nicht zulässig!

11.02.08