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Ich
bin Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse C. Darf ich zum Zweck der Probefahrt als Monteur mit
Reparaturauftrag auch Omnibusse im öffentlichen Straßenverkehr fahren?
Antwort: Wer im Besitz der Klasse
C ist, darf zum Zweck der Überprüfung des technischen Zustands (= Probefahrt
in der Werkstatt) Omnibusse ohne Fahrgäste führen, auch ohne den
Busführerschein der Klasse D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (mehr als 16
Sitzplätze) zu besitzen.
Dasselbe gilt im Fall des Besitzes der
Klasse C1 für Busse (ohne Fahrgäste) mit einer z.Gm. von max. 7.500 kg.
Überführungsfahrten sind jedoch nicht
zulässig!
11.02.08
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