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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

 

Ist das Telefonieren während der Fahrausbildung erlaubt?

0046

Mein Fahrlehrer telefoniert während des Fahrunterrichts mit dem Handy. Die Fahrschule verteidigt dies mit der Begründung, dies sei zur Organisation der Unterrichte notwendig und von der Polizei akzeptiert.

Wie stehen Sie dazu?

Antwort: Nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG, § 2, Absatz 15) gilt der Fahrlehrer während einer Fahrstunde als Führer des Fahrzeugs. Demzufolge unterliegt er während einer Ausbildungsfahrt uneingeschränkt der in der Straßenverkehrsordnung (§ 22 Abs. 1a StVO) begründeten Regelung, die dem Fahrzeugführer das Telefonieren während der Fahrt untersagt. Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist allerdings erlaubt.

Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass jeder Fahrschüler während einer Fahrstunde ein Anrecht auf die volle Aufmerksamkeit seines Fahrlehrers hat. Dafür bezahlt er nämlich! Allein schon aus diesem Grund sollte jeder Kunde darauf bestehen, dass sich - auch mit Freisprecheinrichtung geführte - Telefongespräche seines Fahrlehrers in sehr engen Grenzen halten.

02.01.08