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Ist das Telefonieren während der
Fahrausbildung erlaubt?
0046
Mein
Fahrlehrer telefoniert während des Fahrunterrichts mit dem Handy. Die
Fahrschule verteidigt dies mit der Begründung, dies sei zur Organisation der
Unterrichte notwendig und von der Polizei akzeptiert.
Wie
stehen Sie dazu?
Antwort: Nach den Bestimmungen des
Straßenverkehrsgesetzes (StVG, § 2, Absatz 15) gilt der Fahrlehrer während
einer Fahrstunde als Führer des Fahrzeugs. Demzufolge unterliegt er während
einer Ausbildungsfahrt uneingeschränkt der in der Straßenverkehrsordnung (§
22 Abs. 1a StVO) begründeten Regelung, die dem Fahrzeugführer das
Telefonieren während der Fahrt untersagt. Das Telefonieren mit einer
Freisprecheinrichtung ist allerdings erlaubt.
Darüber hinaus vertreten wir die
Auffassung, dass jeder Fahrschüler während einer Fahrstunde ein Anrecht auf
die volle Aufmerksamkeit seines Fahrlehrers hat. Dafür bezahlt er nämlich!
Allein schon aus diesem Grund sollte jeder Kunde darauf bestehen, dass sich
- auch mit Freisprecheinrichtung geführte - Telefongespräche seines
Fahrlehrers in sehr engen Grenzen halten.
02.01.08
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