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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt?

0047

In welchen Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt?

Antwort: Sobald eine Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, durch welche die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingeschränkt sein könnte, ist sie verpflichtet, diese Informationen auszuwerten. Dies gilt im Rahmen der Antragstellung für eine Fahrerlaubnis ebenso wie bei Führerscheininhabern.

Die Behörde muss dann entscheiden, ob und wenn ja wie die Kraftfahreignung hergestellt werden kann. Ihre Entscheidung wird sie auf ein Gutachten eines Facharztes, eines Sachverständigen oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung stützen. Dabei liegt es in der Verantwortung der Behörde, welches Gutachten sie anfordert. Sie kann bei Bedarf auch mehrere Gutachten verlangen. Diese Regelung gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten liegt es im eigenen Interesse des Betroffenen, bereits bei der Antragstellung die Fahrerlaubnisbehörde über alle vorliegenden Beeinträchtigungen zu informieren. Dann kann schon im Vorfeld geklärt werden, welche Gutachten notwendig sind. Ein Fahreignungsgutachten ist bei einer entsprechenden Indikation für alle Klassen notwendig. Lediglich die aus dem Gutachten zu ziehenden Konsequenzen können wegen der zu den einzelnen Klassen gehörenden unterschiedlichen Fahrzeuge auch verschieden sein.

28.07.06