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In welchen Fällen wird ein ärztliches
Fahreignungs-Gutachten benötigt?
0047
In welchen
Fällen wird ein ärztliches Fahreignungs-Gutachten benötigt?
Antwort: Sobald eine
Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, durch welche die
Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingeschränkt sein könnte, ist sie
verpflichtet, diese Informationen auszuwerten. Dies gilt im Rahmen der
Antragstellung für eine Fahrerlaubnis ebenso wie bei Führerscheininhabern.
Die Behörde muss dann entscheiden, ob und
wenn ja wie die Kraftfahreignung hergestellt werden kann. Ihre Entscheidung
wird sie auf ein Gutachten eines Facharztes, eines Sachverständigen oder
einer Begutachtungsstelle für Fahreignung stützen. Dabei liegt es in der
Verantwortung der Behörde, welches Gutachten sie anfordert. Sie kann bei
Bedarf auch mehrere Gutachten verlangen. Diese Regelung gilt für alle
Fahrerlaubnisklassen.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten liegt es
im eigenen Interesse des Betroffenen, bereits bei der Antragstellung die
Fahrerlaubnisbehörde über alle vorliegenden Beeinträchtigungen zu
informieren. Dann kann schon im Vorfeld geklärt werden, welche Gutachten
notwendig sind. Ein Fahreignungsgutachten ist bei einer entsprechenden
Indikation für alle Klassen notwendig. Lediglich die aus dem Gutachten zu
ziehenden Konsequenzen können wegen der zu den einzelnen Klassen gehörenden
unterschiedlichen Fahrzeuge auch verschieden sein.
28.07.06
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